Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Zuge der Wohnbauförderung
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- Fabian Falk
- vor 8 Jahren
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1 Hier finden Sie die Eckdaten zur Förderung von Photovoltaikanlagen in Niederösterreich: Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Zuge der Wohnbauförderung Eigenheimsanierung Die Förderung basiert auf einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu einem Darlehen (Ausleihung). Anhand eines Punktesystems werden die förderbaren Sanierungskosten ermittelt. Dieser Betrag muss als Darlehen mit mindestens 10 Jahren Laufzeit bei einem finanzierenden Institut aufgenommen werden. Die Förderung besteht aus einem jährlichen Zuschuss von 3 % der förderbaren Sanierungskosten über die Dauer von zehn Jahren (nicht rückzahlbar). Über den Zeitraum von zehn Jahren kann also ein Gesamtzuschuss von 30 % der förderbaren Sanierungskosten erreicht werden. Für die Zuerkennung einer Förderung ist die Berechnung eines Energieausweises erforderlich. Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen erhält man 20 Nachhaltigkeitspunkte (1 Punkt = 1 Euro) Zusätzlich erhält man durch die jeweilige Energiekennzahl (EKZ) des Hauses zwischen Punkte. Die maximale Punkteanzahl für Basis Energieausweis und Nachhaltigkeit ist bei 100 Punkten.
2 Rechenbeispiel: 20 Punkte für die PV-Anlage (egal wie groß) + mind. 25 Punkte für die Sanierung (in Abhängigkeit der Sanierung-siehe Tabelle oben) + 1 Punkt für den Energieausweis Summe: 46 Punkte Diese 46 Punkte sind die Grundlage für die anrechenbaren Investkosten. Diese Punkte sind sogleich 46 % der anrechenbaren Sanierungskosten. Für diese Sanierungskosten übernimmt das Land Niederösterreich die Zinsen, bis zu einer Höhe von 3 %. Die Zinsen werden für 10 Jahre übernommen und immer auf die anrechenbaren Sanierungskosten berechnet. Rechenbeispiel: Größe der Anlage: 4 kwp Anschaffungskosten: etwa Euro Erreichte Punkte: 46 = 46 % der anrechenbaren Sanierungskosten = Euro Für diese Euro übernimmt das Land die Zinsen in der Höhe von 3 % für 10 Jahre (sind in Summe Euro für 10 Jahre).
3 Maximal wird eine Wohnnutzfläche von 130m² für jede einzelne Wohnung gefördert. Zur Förderungsermittlung ist das Gebäudedatenblatt (Beilage C), welches die wichtigsten Ergebnisse davon beinhaltet, vorzulegen. Das Gebäudedatenblatt erhalten Sie von der/dem Energieausweisersteller. Ansuchen zur Photovoltaik-Förderung bei Sanierung NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2012 Broschüre NÖ Wohnbauförderung - Sanierung Link Nährere Informationen und das Antragsformular Eigenheimsanierung Errichtung von Eigenheimen - Eigenheimförderung Für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage erhält man 20 Nachhaltigkeitspunkte (1 Punkt = 300 Euro für ein rückzahlbares Darlehen). Zusätzlich erhält man durch die jeweilige Energiekennzahl (EKZ) des Hauses zwischen Punkten. Die max. Punkteanzahl für Basis des Energieausweises und der Nachhaltigkeit liegt bei 100 Punkten. Für die Summe der erreichten Punkte vergibt das Land ein Landesdarlehen, mit einer Kredittilgung von 1 %. Die Laufzeit des Kredits sind 27,5 Jahre. Ansuchen zur Photovoltaik-Förderung bei Neubau NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2012
4 Broschüre NÖ Wohnbauförderung - Neubau Link Nähere Informationen und Antragsformular Eigenheimerrichtung Antrag auf Anerkennung einer Photovoltaikanlage Errichtung von Eigenheimen - Passivhaus Für die Errichtung eines Eigenheimes in Passivhausbauweise mit einer errechneten Energiekennzahl 10 kwh/m² pro Jahr, wird ein Förderungsdarlehen von ,-- zuerkannt. Wird eine Photovoltaik-Anlage mit einer Mindestgröße von 2 kwp errichtet, erhöht sich das Darlehen um Das Förderungsdarlehen hat einen Tilgungszeitraum von 27,5 Jahren und ist mit 1 % jährlich dekursiv verzinst. NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2012 Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden Mit einem 10-Maßnahmen-Paket unterstützt das Land Niederösterreich jetzt alle Gemeinden beim Energiesparen und beim Einsatz erneuerbarer Energieträger. Im Zuge eines Maßnahmen Pakets wird die Installation von Photovoltaikanlagen auf einem öffentlichen Gebäude mit 30 % der Anschaffungskosten (bis zu 5.000,-) gefördert. Von der thermischen Sanierung der Gemeindegebäude bis zur kommunalen Elektro- Fahrzeugen reichen die Förderungen, die ab zur Verfügung stehen. Mit Beratungsangeboten und Energiebuchhaltung wird das Paket komplett. Voraussetzung: * Die Förderung besteht aus einer nicht rückzahlbaren Beihilfe * Kosten müssen bis September 2012 nachgewiesen werden * Ausgenommen sind Maßnahmen, die über den NÖ Schul- und Kindergartenfonds bzw. NÖ Wasserwirtschaftsfonds gefördert werden! Antrag auf Bedarfszuweisungen für "Energie-Spar-Gemeinden" Förderantrag - Energiespar Gemeinde
5 Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Umwelt-Gemeinde-Service persönlich zur Verfügung: Tel.: +43 (0) 2742 / gemeindeservice@umweltberatung.at Weiterführenden Informationen finden Sie hier. PV-Stromtankstellen für Schulen, Gemeinden und gemeinnützigen Vereinen Bereits verschiedenste Elektrofahrzeuge, vom Fahrrad - über den Scooter - bis zum Auto, drängen auf den Markt. Diese Fahrzeuge verursachen beim Betrieb keine Emissionen und leisten einen hohen Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele Österreichs. Solartankstellen sind am Markt jedoch noch nicht als Serienprodukt verfügbar. Mit der Förderung wird das Thema "Fahren mit Strom von der Sonne" verstärkt kommuniziert und es werden Anreize für die Entwicklung solcher Tankstellen geschaffen. Des Weiteren soll Jugendlichen ein Umstieg von benzinbetriebenen Mopeds auf emissionsarme elektrisch betriebene Mopeds ermöglicht bzw. erleichtert werden. Zielgruppe dieser Förderung sind - Schulen in Niederösterreich, welche mit Schülern eine Elektrotankstelle in Kombination mit einer Photovoltaikanlage planen, errichten und betreiben wollen, - Gemeinden und - gemeinnützige Vereine. Es werden 75% der Investitionskosten - jedoch max ,-- als einmaliger Zuschuss gefördert. Zusätzlich werden besonders erfolgreiche Projekte mit einem Sonderbonus von 2.000,-- bedacht. Weiterführende Informationen finden Sie hier. Bewilligung nach NÖ Elektrizitätswesengesetz PV-Anlagen kleiner als 50 kwp Engpassleistung benötigen eine Anzeige bei der Baubehörde - PV-Anlagen mit einer Engpassleistung von mehr als 50 kwp benötigen eine elektrizitätsrechtliche Genehmigung. - PV-Anlagen von 50 kwp bis max. 500 kwp unterliegen dem vereinfachten Verfahren. Das heißt die Einreichung wird auf Amtstafel der Standortgemeinde angeschlagen.
6 - PV-Anlagen größer 500 kwp unterliegen einem ordentlichen Verfahren (Genehmigungsverfahren). Das heißt eine mündliche Verhandlung ist notwendig. - PV-Anlagen auf Betriebsgebäuden: Klärung mit Gewerbebehörde - PV-Anlagen auf Freiflächen außerhalb des Ortsbereiches benötigen zusätzlich eine Bewilligung nach dem Naturschutzgesetz Hinweis: Im Einzelfall bestehen Kompetenz- und Zuständigkeitsunklarheiten zwischen den Behörden (BH, Land)! Im neuen NÖ Photovoltaik-Leitfaden finden Sie eine Aufzählung der wichtigsten Gesetze und eine Beschreibung der erforderlichen Bewilligungs-/Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, die für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen durchzuführen sind. NÖ Photovoltaik Leitfaden Kontaktperson Landesregierung Anfragen zur Elektrizitätsrechtlichen Genehmigung: Amt der NÖ Landesregierung WST6 Abteilung Energiewesen und Strahlenschutzrecht Leiter: Dr. Josef Muttenthaler 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Anfragen zum Anerkennungsbescheid Ökostromanlage: Sonja Aichinger Tel.: 02742/ Mag. Markus Kubina Tel.: 02742/ post.wst6@noel.gv.at Anfragen zur Wonhbauförderung: Wohnbauhotline Tel.: 02742/22133 Mo-Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-14 Uhr wohnbau@noel.gv.at
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