29.10.2013. Das Ökostrom-Markt-Modell Weiterentwicklung der Direktvermarktung von Strommengen aus EEG-Anlagen



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Transkript:

29.10.2013 Das Ökostrom-Markt-Modell Weiterentwicklung der Direktvermarktung von Strommengen aus EEG-Anlagen

Die bestehenden Direktvermarktungsmodelle haben Vorund Nachteile Grünstromprivileg (GSP) + EE Integration auf Erzeuger- und Kundenseite + Hoher Anreiz Anpassung Erzeugung & Nachfrage Marktprämienmodell (MPM) + Sensibilisierung für eine steuerbare Erzeugung + Hohe Inanspruchnahme + Politische Präferenz f. MPM Mögliche Mitnahmeeffekte Hohes Risiko für Händler Nischenmarkt durch geringe Attraktivität Kein Anreiz Erzeugung u. Bedarf aufeinander abzustimmen Fördert Konzentrationsprozesse Zusätzliche Belastung für das EEG-Konto Neu: Das Ökostrom-Markt-Modell; ersetzt GSP, MPM bleibt bestehen Seite 2

Das Ökostrom-Markt-Modell kombiniert die Vorteile von Marktprämienmodell und Grünstromprivileg + Sehr einfach umzusetzen, da Fusion bestehender Modelle + Entlastung des EEG gegenüber bisherigen Modellen + EE-Integration auf Erzeuger- und Kundenseite + Keine Mitnahmeeffekte + Für engagierte Ökostromhändler nutzbar + Hebt den Mehrwert der Ökostromqualität + Ersetzt Grünstromprivileg, d.h. kein zusätzliches Modell Vorreiter der Grünstromprivileg-Nutzung verlieren Alleinstellungsmerkmal Seite 3

Das Ökostrom-Markt-Modell ist einfach umzusetzen basierend auf bestehenden Direktvermarktungsmodellen 1 2 3 4 5 6 Der Stromhändler zahlt die normale EEG-Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber für seine gesamte abgesetzte Strommenge Der Verteilnetzbetreiber zahlt die variable Marktprämie plus Managementprämie an den Erzeuger Der Händler zahlt einen individuell verhandelten Preis an den Erzeuger (z.b. Marktwert des Stromes 0,2 Ct/kWh) Das Ökostrom-Markt-Modell erfordert den Bezug von mindestens 50% EEG Strom und mindestens 20% aus fluktuierenden Quellen. Für die Nutzung des Modells und die damit verbundene Ökostromqualität der EEG- Mengen zahlt der Händler 0,25 Ct/kWh an das EEG-System Zusätzlich Integrationsanreiz: Händler muss eine Abgabe von 2 Ct/kWh für EEG-Überschussmengen zahlen, die über Kunden-Verbrauchskurve liegen Seite 4

Zu Punkt 1 bis 3 Die Basis ist das Marktprämienmodell Punkte 1-3: Abwicklung wie beim Marktprämienmodell, also ein definiertes Basis-Verfahren für alle Vermarktungsformen Das Ökostrom-Markt-Modell kann also als Sonderform des Marktprämien- Modells angesehen werden. Es stellt eine zusätzliche Option für diejenigen Händler und Vertriebe dar, die ihren Kunden ein qualitativ hochwertiges Ökostromprodukt anbieten wollen Seite 5

Zu Punkt 4 Das Modell stellt hohe qualitative Anforderungen Das Ökostrom-Markt-Modell übernimmt die hohen Qualitäts-anforderungen des Grünstromprivilegs: mindestens 50% EEG Strom und mindestens 20% aus fluktuierenden Quellen Auch bleibt die zeitgleiche Betrachtungsweise (15 Minuten) zur Ermittlung der EEG-Quoten erhalten Zusätzlich werden die Mindestquoten jährlich erhöht (EEG-Mindestquote um 2% p.a., fee um 1%) Die monatliche Quoten-Betrachtung wird gestrichen, da sie keinen Nutzen hat, aber erhebliche Prognoserisiken birgt. Beim Ökostrom- Markt-Modell sollte die Quote wieder jährlich ermittelt werden. Seite 6

Zu Punkt 5 Die Ökostromqualität entlastet das EEG Um sich die Ökostrom-Eigenschaft des EEG-Stroms zu sichern, entrichtet der Händler eine Zahlung an das EEG-System (Ökostromabgabe) Die 0,25 Ct/kWh Zahlung des Händlers für die Nutzung des Ökostrom- Markt-Modells entspricht etwa dem Aufpreis, der bisher für Grünstrom gegenüber Graustrom zu zahlen ist und entlastet das EEG-System. Wie bisher beim Grünstromprivileg muss die Nutzung des Modells dem ÜNB vorab mitgeteilt werden. Erfüllt ein Händler die Bedingung des Ökostrom-Markt-Modells, erhält er die Ökostromeigenschaft des EEG-Stromes mit der Strommenge übertragen Folge bei Nichterreichen der EEG-Quote: bisher: Nachzahlen der EEG-Umlageermäßigung -> Existenzgefährdend in Zukunft: Verlust der Ökoeigenschaft des Stromes -> Verlust des Ökostrom-Aufpreises und Imageschaden Seite 7

Zu Punkt 6: Der Integrationsanreiz als Motivation für die Abstimmung von Erzeugung und Bedarf Der Integrationsanreiz entlastet das EEG der Händler muss für EEG- Strommengen, die er nicht im Bedarfslastgang seiner Kunden unterbringen kann (EEG-Überschussmengen) einen Betrag von 2,0 Cent/kWh an das EEG- System zahlen. Da der Händler versuchen wird, aufgrund dieser Zusatzkosten Überschussmengen zu vermeiden, entsteht ein starker zusätzlicher Anreiz Stromerzeugung und Bedarf aufeinander abzustimmen und entsprechend Änderungen und Investitionen vorzunehmen. Bisher im GSP: Suche nach den günstigsten EEG-Anlagen Zukünftig im ÖMM: Suche nach den EEG-Anlagen und Verbrauchern mit den besten Möglichkeiten zur Lastverschiebung Seite 8

Ziel: Anreize zur Lastverlagerung in realer Welt setzen, nicht nur in der virtuellen Welt des Handels Möglichkeiten zum Weiterverkauf von Überschussmengen: Für die im Rahmen des ÖMM genutzten EEG Strommengen ist keine Trennung von Mengen, EEG- Eigenschaft und Ökostrom-Eigenschaft des Stroms möglich. Der Händler kann seine EEG-Überschussmengen an einen anderen Energieversorger weiterverkaufen und so die Zahlung des Integrationsanreizes vermeiden, wenn dieser die Mengen ebenfalls für die Belieferung seiner eigenen Kunden im Rahmen des Ökostrom-Markt-Modells nutzt. Ziel dieser Regelung: Es wird ein Anreiz geschaffen, dass Energieversorger, die das ÖMM nutzen, versuchen sich gemeinsam zu optimieren. Andererseits ist die Einschränkung, den Strom im gleichen Modell nutzen zu müssen, zwingend, da der Händler sonst die Überschussmengen einfach an einen anderen Händler unter Marktpreis verkaufen würde und dieser keinerlei Anreiz zur Veränderung von Angebot und Nachfrage mehr hätte. Dadurch könnte man den Sinn des Integrationsanreizes einfach umgehen. Seite 9

Ronald Heinemann, Naturstrom AG Ronald.Heinemann@naturstrom.de