8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember Novelle der EG-Dual-Use-Verordnung

Ähnliche Dokumente
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler)

8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember 2016

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

EUROPARECHT II. Ass. iur. Mareike Fröhlich LL.M.

Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 21 (Schutzausrüstung) vom 16. März 2018

Allgemeine Genehmigung Nr. 30 zu nicht sensitiven Iran-Geschäften. vom

Exportkontrolle und die Sanktionen im Zusammenhang mit Russland. Zollforum Mittelhessen

Die gemeinsame Aktion als Mittel der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. September 2014 (OR. en)

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207,

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 19 (Geländegängige Fahrzeuge) vom 18. September 2018

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 14 (Ventile und Pumpen) vom

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember Entwicklungen i. Z. m. Embargos / Iran

1 von , 10:14

Matthias Machnig Staatssekretär

Vortragsabend Der neue Zollkodex der Union. Stefanie Judmaier Bundesministerium für Finanzen

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung

Rechtsgrundlage für die Verordnung

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 28. September 1999 (05.10) (OR. en) 11384/99 LIMITE PESC 314 COARM 8

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. September 2016 (OR. en)

5360/18 ak/bba,hba/cat 1 DRI

Wissenschaft und Proliferation Die Beschränkung des Technologietransfers aus außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom

DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION. vom

Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Stand der Umsetzung des Fahrplans für eine Aufhebung der Visumpflicht für Reisen türkischer Staatsangehöriger in den Schengen- Raum

Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 19 (Geländegängige Fahrzeuge) vom 13. März 2017

Allgemeine Genehmigung Nr. 30 zu nicht sensitiven Iran-Geschäften. vom

Konsequenzen neuerer chemikalienrechtlicher Entwicklungen für die Seveso III Richtlinie/Störfall- Verordnung. Dr. Hans-Joachim Uth, Berlin

Zusammenarbeit zwischen Zoll und Marktüberwachung

Richtlinie über Industrieemissionen (IE-R) IPPC Inspektionen, Berichtspflichten, Boden Dr. Andrea Jungwirth BMWFJ

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Verbote und Genehmigungspflichten beim Export nach Russland

VSt. Beilage. An den Ausschuss der Regionen Referat für Subsidiaritätskontrolle Rue Belliard 101 B-1040 Brüssel

Allgemeine Genehmigung Nr. 18 für Bekleidung und Ausrüstung mit Signatur-Unterdrückung. vom 13. März 2017

VO (EG) 1371/2007. Implementierung der Verordnung und maßgebliche Herausforderungen

Gesetzliches Messwesen: Aktuelle Situation und weitere Entwicklung Vollversammlung für das Eichwesen 24. November 2010

Vaiva Bernotaite. SUB Hamburg A 2008/8268

(Text von Bedeutung für den EWR)

Was gibst es Neues aus Brüssel

VDF-Leitfäden für bewährte Verfahrensweisen. für eine tierschutzgerechte Schlachtung. der Tierarten Rind und Schwein

Die Industrieemissionsrichtlinie Allgemeiner Teil, Schlussbestimmungen. Mag. Karl-Maria Maitz BMLFUW

DICO Arbeitspapier. A06 Grundlagenpapier Einführung und Hintergrund der Exportkontrolle

DELEGIERTER BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom

(Text von Bedeutung für den EWR)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Neue EU-Dual-Use-Verordnung What is coming next?

Stephan Semrau. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Peter Lang Europäischer Verlag der Wissenschaften

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 265 final.

EMAS UND ECOLABEL FITNESS CHECK- REFIT

Europa nach Tisch am 23. Oktober Rechtliche Grundlagen der ESF-Bewilligungen in der Förderperiode

Die Vertragsänderungen von. Lilla Gregus, Lavinia Lemke

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 16 (Telekommunikation und Informationssicherheit)

Im Folgenden finden Sie eine Leseprobe aus unserem Jahrbuch Zoll und Export 2011.

BESSERE RECHTSETZUNG UND TRANSPARENZ

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom

(Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN

Struktur der ELER-Förderung im Saarland

Wirkungen einer gemeinsamen EU-Liste für sichere Herkunftsstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union L 234. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 61. Jahrgang 18. September 2018

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. März 2017 (OR. en)

A8-0390/

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 17. Dezember 2015 Teil II

ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG. Begleitunterlage zum

Ziele und Instrumente der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Implementierung der EG-Umgebungslärmrichtlinie

Mitteilung Berlin, den 20. April Tagesordnung. Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

(Text von Bedeutung für den EWR)

Good Governance im europäischen Entwicklungsrecht

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

(Text von Bedeutung für den EWR)

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Umweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 50 final ANNEX 1.

Zur Möglichkeit der Aussetzung der Heranführungshilfe der EU an die Türkei

vom 29. September 2009

Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung)

ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

(Text von Bedeutung für den EWR)

Gentechnik-Notfallverordnung (GenTNotfV) Stand:

ANHANG zur EASA-STELLUNGNAHME VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION

Institutionelles Gefüge und Rechtssetzung der EU - Wege der Einflussnahme

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und Verbringungen)

Zahl: PrsE Bregenz, am

Transkript:

8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember 2016 Novelle der EG-Dual-Use-Verordnung Reimar Angersbach Kai Pawlowski http://www.bafa.de/

Ziel und Historische Entwicklung Thema: Überprüfung und Fortentwicklung der EU Dual-Use Exportkontrollen Ziele: Stärken/Schwächen Ermittlung, Verbesserungsvorschläge Bisheriges Verfahren 2011: Grünbuch der EU Kommission (KOM) 2012: Öffentliche Konsultation 2013: KOM Arbeitspapier und Konferenz zu den Ergebnissen der Konsultation 2014: Mitteilung der KOM an Rat der EU (Rat) und Europa Parlament (EP); Schlussfolgerungen des Rates 2

Entwicklung 2015/2016 ff. 2015: Datenerhebung durch SIPRI/ECORYS/Öffentliche Konsultation/Dual-Use Workshop im EP und Exportkontrollforum /Resolution EP: ÜberwachungsTechn. 2016: Folgenabschätzungsreport der KOM 2016: Gesetzesvorschlag der KOM zur Novelle der Dual-Use-VO 10/2016: Beginn Legislative Beratungen durch Rat der MS sowie Resolution EP zur Stärkung MenschenR 12.12.2016: Export Control Forum der KOM, Brüssel Dauer Beratungen: 2017/2018? 3

Folgenabschätzungsreport I Handlungsbedarf betr. Exportkontrollsystem weil: - Neue wissenschaftlich/technische Entwicklungen - Neue Sicherheitsrisiken - Bedrohungen der Menschenrechte weltweit - Veränderungen im internationalen Handel/ungleiche Wettbewerbsbedingungen - zu hoher Verwaltungsaufwand - Ungleiche Umsetzung der Exportkontrollen in den MS Betroffene Akteure - Industrie (Exporteure, Händler, Broker, Dienstleister) - Zivilgesellschaft (NGO, Forscher, Forschungseinrichtungen) - Verwaltungen der EU MS - EU Bürger/ Bürger anderer Staaten 4

Folgenabschätzungsreport II Lösungsoptionen; Ziel Balance zwischen Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit durch Option 1 Beibehaltung derzeitiger VO Option 2 Hilfestellung bei Durchführung gegenwärtigen Systems Option 3 Neufassung von Vorschriften in der VO Option 4 Teilw. Systemwechsel Option 5 grundlegende Veränderung EU System Auswirkungen der von KOM gewählten Optionen 3 und 4 nach Auffassung KOM: Erreichung sämtlicher o. g. Ziele und Lösung für o. g. Problemfelder Entlastung der Industrie und Verwaltung Nur geringfügige Neubelastungen 5

Verordnungsvorschlag Überblick I Entwicklung eines EU Netzwerks Exportkontrolle Transparenz und Partnerschaft mit dem Privaten Sektor Dialog mit Drittstaaten zu Exportkontrollen Änderung der bestehenden Bestimmungen Vereinheitlichung der Genehmigungsarchitektur 6

Verordnungsvorschlag Überblick II Ausweitung der catch-all Kontrollen Erleichterungen im Intra-EU-Warenverkehr Änderung der Dual-Use Definition Kontrolle von Überwachungstechnologie Fundstellen: EU Kommission: http://ec.europa.eu/trade/import-and-export-rules/export-fromeu/dual-use-controls/ Verordnungsvorschlag: http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2016/september/tradoc_154976.pdf 7

Probleme / Mögliche Kritikpunkte Verfahren der Folgenabschätzung problematisch Falschbewertung der Belastungen der Industrie und der Verwaltung Einführung von Kontrollen, die nicht ausreichend im Folgenabschätzungsverfahren thematisiert wurden Reduzierung der Flexibilität der Verfahren in den MS durch Einschränkung der nationalen Regelungen Förderung ungleicher Wettbewerbsbedingungen durch Einführung neuer international nicht abgestimmter Bestimmungen Erhöhung des Verwaltungsaufwands durch neue teilweise unklare Bestimmungen Fehlende Kohärenz mit anderen EU Verordnungen 8

Änderungsvorschläge Begriffsbestimmungen Art. 2 -Begriffsbestimmungen Güter mit doppeltem Verwendungszweck Ausfuhr/Ausführer Vermittler Technische Unterstützung / Erbringer technischer Unterstützung Güter der Informations- und Telekommunikationsüberwachung Terroristische Handlung 9

Änderungsvorschläge EU-autonome Liste Art. 3 Abs.1 i.v.m. Anhang I, Abschnitt B - 10A001 Überwachungssysteme, -ausrüstung und bestandteile für IKT (Informations- und Kommunikationstechnologie) für öffentliche Netzwerke, wobei das Bestimmungsziel außerhalb des Zollgebiets der Union und außerhalb der in Anhang II Abschnitt A Teil 2 dieser Verordnung genannten Staaten liegt, wie folgt: a. Überwachungszentren [ ] für legale Überwachungssysteme [ ] b. Speichersysteme oder vorrichtungen für Ereignisdaten [ ] - 10D001/10E001 (Software und Technologie) Art.16 Abs.2 lit.b) delegierter Rechtsakt zur Änderung des Anhangs 10

Änderungsvorschläge Catch-all Klausel Art. 4 Abs. 1 lit. d) für die Verwendung durch Personen, die nach Feststellung maßgeblicher internationaler öffentlicher Einrichtungen oder der zuständigen europäischen oder nationalen Behörden im Rahmen von bewaffneten Konflikten oder im Zuge der internen Repression im Endbestimmungsland an der Anordnung oder Begehung schwerwiegender Verletzungen der Menschenrechte oder des humanitären Völkerrechts beteiligt oder hierfür verantwortlich waren, wenn Hinweise vorhanden sind, dass diese oder ähnliche Güter vom vorgeschlagenen Endverwender zur Anordnung oder Durchführung solcher schwerwiegenden Verstöße eingesetzt werden, Art. 4 Abs. 1 lit. e) für die Verwendung im Zusammenhang mit terroristischen Handlungen Art. 4 Abs. 4 Konsultationsmechanismus (Austausch von Unterrichtungen) 11

Änderungsvorschläge H & V/Durchfuhr/TU Art. 5 H & V Erweiterung des Anwendungsbereichs auf nichtgelistete Güter (endverwendungsbezogen) Art. 6 Durchfuhr Erweiterung des Anwendungsbereichs auf nichtgelistete Güter Adressaten: zollrechtlicher Anmelder (Art. 5 Nr. 15 UZK), Beförderer (Art. 5 Nr. 40 UZK), nat. Person, wenn sich die Waren im persönlichen Gepäck befinden Art. 7 Technische Unterstützung Verankerung der Gemeinsamen Aktion des Rates vom 22.06.2000 betreffend die Kontrolle technischer Unterstützung in Bezug auf bestimmte militärische Endverwendungen (2000/401/GASP) auf Unionsebene 12

Änderungsvorschläge Genehmigungskriterien Art. 14 Berücksichtigung folgender Kriterien: a) Nichtverbreitungsregime/Ausfuhrkontrollvereinbarungen und einschlägige internationale Verträge b) Achtung der Menschenrechte / humanitäres Völkerrecht c) Innere Lage im Endbestimmungsland d) Aufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität in der jeweiligen Region e) Überlegungen der nationalen Außen- und Sicherheitspolitik f) Überlegungen über beabsichtigte Endverwendung und Gefahr einer Umlenkung 13

Änderungsvorschläge Verfahrensänderungen Art. 10 Abs. 1 lit. b) Globalausfuhrgenehmigung für Großprojekte Art. 10 Abs. 1 lit. d) Neue allgemeine Ausfuhrgenehmigungen der EU (Anhang II Abschnitt G - J) Sendungen von geringem Wert Weitergabe von Software und Technologie innerhalb eines Unternehmens Güter der Verschlüsselung Frequenzumwandler Art. 12 Allgemeine Verbringungsgenehmigung (Anhang IV Abschnitt A) Nebenbestimmungen der AGG/VGG (legislative Festlegung) 14

Änderungsvorschläge Sonstiges Geltungsdauer von Ausfuhrgenehmigungen: grds. 1 Jahr (Art. 4, 10) Verstärkter Informationsaustausch zwischen den zuständigen Genehmigungsbehörden (Art. 20 Abs. 2) Einrichtung von Sachverständigengruppen durch die Koordinierungsgruppe (Art. 21 Abs. 3) Umgehungsverbot (Art. 23) Erstellung von Leitlinien/Empfehlungen durch Kommission und Rat Bewertung der Verordnung und Bericht an EP und Rat fünf bis sieben Jahre nach Geltungsbeginn der Verordnung 15

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Reimar Angersbach Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Unterabteilungsleiter 21 Ausfuhrkontrolle: Verfahren, Dual-Use-Güter, Rüstung und Embargos Tel.: +49 (0)6196 908 2344 E-Mail: reimar.angersbach@bafa.bund.de Kai Pawlowski Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 211 Ausfuhrkontrolle: Grundsatz und Verfahrensfragen Tel.: +49 (0)6196 908 2445 E-Mail: kai.pawlowski@bafa.bund.de www.bafa.de 16