KfW Finanzierungsprodukte für Kommunen und kommunale Unternehmen

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Transkript:

KfW Finanzierungsprodukte für Kommunen und kommunale Unternehmen Kommunaler Klimaschutz auf Tour Lübeck, 3. November 2014 KfW Bankengruppe Geschäftsbereich Kommunal- und Privatkundenbank / Kreditinstitute Axel Papendieck, Key Account Manager Bank aus Verantwortung

Inhalt 1 KfW Bankengruppe 2 Zuschüsse für Quartierskonzepte und Sanierungsmanager 3 KfW Infrastrukturfinanzierung - Darlehen Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände, kommunale und soziale Unternehmen 2

Eine Bank mit vielfältigen Aufgaben Inländische Förderung Internationales Geschäft Wir fördern Deutschland Wir sichern Internationalisierung Wir fördern Entwicklung Mittelstandsbank Kommunal- und Privatkundenbank/ Kreditinstitute KfW IPEX-Bank Geschäftsbereich KfW Entwicklungsbank; DEG Förderung Mittelstand, Existenzgründer, Start-ups Förderung Wohnungsneubau und -sanierung, Barriererabbau, sowie Bildung, Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben und Globaldarlehen Internationale Projekt- & Exportfinanzierung Förderung Entwicklungs- & Transformationsländer Förderung Umwelt- und Klimaschutz Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände, kommunale und soziale Unternehmen 3

Deutschlands Kommunen vor Herausforderungen durch Megatrends Umwelt- und Klimaschutz Demografische Entwicklung Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände, kommunale und soziale Unternehmen 4

Inhalt 1 KfW Bankengruppe 2 Zuschüsse für Quartierskonzepte und Sanierungsmanager 3 KfW Infrastrukturfinanzierung - Darlehen Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände, kommunale und soziale Unternehmen 5

Energetische Stadtsanierung Zuschuss Programm-Nr. 432 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Erstellung integrierter Konzepte Sach- und Personalkosten für fachkundige Dritte zur Erstellung vertiefter integrierter Konzepte auf Quartiersebene für 1 Jahr Zuschussbetrag: 65 % der förderfähigen Kosten* Einsatz eines Sanierungsmanagers zur Planung und Kontrolle Sach- und Personalkosten für einen Sanierungsmanager (z.b. Beamte oder Tarifbeschäftigte einer Kommune oder eines kommunalen Unternehmens) für 3 Jahre Zuschussbetrag: 65 % der förderfähigen Kosten* (max. 150.000 EUR) Nicht rückzahlbarer Zuschuss Förderung für Planung und Management Weiterleitung Zuschuss an Dritte Internet www.kfw.de/432 Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise und Zweckverbände 6

Energetische Stadtsanierung Zuschuss Programm-Nr. 432 - Quartiersbetrachtung Definition Quartiersbegriff: mehrere flächenmäßig zusammenhängende private und/oder öffentliche Gebäude inkl. der öffentlichen Infrastruktur entspricht einem Gebiet unterhalb der Stadtteilgrenze Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise und Zweckverbände 7

Energetische Stadtsanierung Zuschuss Programm-Nr. 432 Pilotprojekte Schleswig-Holstein: 4 Pilotprojekte 7 weitere Projekte bis 05/2014 Ausführliche Infos unter: www.energetische-stadtsanierung.info Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise und Zweckverbände 8

Inhalt 1 KfW Bankengruppe 2 Zuschuss für Quartierskonzepte und Sanierungsmanager 3 KfW Infrastrukturfinanzierung - Darlehen Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise und Zweckverbände 9

Antragsweg Direktgeschäft vs. Bankdurchleitung Kommunen Direktkredit Keine Sicherheiten Kreditvertrag und Auszahlung Kommunale und soziale Unternehmen Wohnungsunternehmen Kreditantrag bei der Hausbank Hausbank* Bankdurchleitung Sicherheiten Übersendung des geprüften Kreditantrags Private Kreditvertrag und Auszahlung Kreditrefinanzierung * oder andere Finanzierungspartner, z.b. Geschäftsbanken, Direkt- und Genossenschaftsbanken oder Sparkassen. Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände und kommunale Unternehmen 10

KfW-Förderprogramme für Kommunen Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände, unselbständige Eigenbetriebe Programme und Finanzierungszwecke Nr. Soll-Zins* IKK Investitionskredit Kommunen Allgemeine Infrastruktur-Investitionen sowie Beteiligungserwerb Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Konzepte und Sanierungsmanager IKK Energetische Stadtsanierung Quartiersversorgung Wärmeversorgung (Gas), Wasserver- und Abwasserentsorgung IKK Kommunale Energieversorgung Stromnetze, -speicher IKK-Energetische Stadtsanierung Stadtbeleuchtung Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Stadtbeleuchtung IKK Energetische Stadtsanierung - Energieeffizient Sanieren Energetische Sanierung von kommunalen Nichtwohngebäuden IKK Barrierearme Stadt Barriereabbau in der kommunalen Infrastruktur, insbes. ÖPNV 208 432 65 % Zuschuss 201 203 215 218 233 0,51 % 0,86% (20J) / 0,96% (30J) 0,10 % 0,10% (20J) / 0,10% (30J) 0,10 % 0,41 % (20J) / 0,54% (30J) 0,10 % 0,10 % (20J) 0,10 % (30 J) 0,10 % 0,10 % (20J) zzgl. bis 17,5% Tilgungszuschuss bei Sanierung auf Effizienzhausniveau * Sollzins bei 10-jähriger Zinsbindung und einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren, Stand 22.10.2014 Tagesaktuelle Konditionen unter www.kfw.de/programmnummer Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände 11

IKK - Investitionskredit Kommunen Programm-Nr. 208 Was wird finanziert? Allgemeine Infrastruktur Alle Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur im Rahmen des Vermögenshaushaltes/- planes Beteiligungen Erwerb von Beteiligungen. Damit können sich Kommunen wirkungsvoller im Bereich (inter-) kommunaler Kooperationen oder bei Neugründungen kommunaler Unternehmen im Zuge von Rekommunalisierungen engagieren, um die Versorgungssicherheit in den Regionen zu stärken. Beseitigung Hochwasserschäden Programmvorteile/ -eckpunkte Breiter Verwendungszweck Niedrige Zinsen Einfache Antragstellung 100%-Förderung* Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich** Internet www.kfw.de/208 * Der Finanzierungsanteil beträgt bei Krediten ab 2 Mio. EUR max. 50% der förderfähigen Investitionskosten, bei Krediten unter 2 Mio. EUR bis zu 100% pro Vorhaben. ** Bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben, die im laufenden Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr oder im Vorjahr begonnen wurden, können noch mitfinanziert werden. Voraussetzung: langfristige Durchfinanzierung der Vorhaben ist noch nicht erfolgt Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände 12

IKK - Energetische Stadtsanierung Quartiersversorgung Programm-Nr. 201 Was wird finanziert? Verbesserung der Energieeffizienz in den Bereichen Wärmeversorgung durch hocheffiziente wärmegeführte KWK-Anlagen auf Erd- oder Biogasbasis und Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme sowie dezentraler Wärmespeicher und -netze Wasserver- und Abwasserentsorgung durch hocheffiziente Motoren und Pumpen Optimierung der Mess- und Regeltechnik Energierückgewinnungssysteme in Gefällestrecken Anlagen zur Wärmerückgewinnung in öffentlichen Kanalsystemen, auch in Kombination mit BHKWs Anlagen zur Energiegewinnung aus Klär- bzw. Faulgasen, Umrüstung bestehender Anlagen Maßnahmen bei der Belüftung der Belebung Programmvorteile/ -eckpunkte Niedrige Zinsen 100%-Förderung Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Internet www.kfw.de/201 Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände 13

IKK - Kommunale Energieversorgung Programm-Nr. 203 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Verbesserung der Energieeffizienz in der Stromversorgung durch Investitionen in den Ausbau der Verteilnetze zur Einbindung dezentraler Erzeugungsanlagen Installation intelligenter Informations-, Kommunikationsund Netzsteuerungstechnologien zur Ertüchtigung der Verteilnetze (Smart Grids) Investitionen in die Kommunikationsinfrastruktur und in Energiemanagementsysteme zur Anbindung von Endverbrauchern an intelligente Messsysteme (Smart Metering) Dezentrale Energiespeicher (Druckluft- oder Wasserstoffspeicher, Nutzung der Gasinfrastruktur als Speicher für Wasserstoff und/oder synthetisches Methan) Niedrige Zinsen 100%-Förderung Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Internet www.kfw.de/203 Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände 14

IKK-Energetische Stadtsanierung Stadtbeleuchtung Programm-Nr. 215 Was wird finanziert? Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Stadtbeleuchtung in den Bereichen Straßenbeleuchtung einschl. Fußgängerüberwege Beleuchtung von Parkplätzen, Sportanlagen und sonstigen öffentlichen Freiflächen Beleuchtung in Parkhäusern/Tiefgaragen Programmvorteile/ -eckpunkte Niedrige Zinsen 100%-Förderung Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Lichtsignalanlagen Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Verbindung mit förderfähigen Maßnahmen der Straßenbzw. öffentlichen Stadtbeleuchtung Internet www.kfw.de/215 Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände 15

IKK-Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren Programm-Nr. 218 Was wird finanziert? Energetische Sanierung kommunaler Nichtwohngebäude, die vor dem 01.01.1995 fertig gestellt wurden KfW-Effizienzhäuser KfW-Effizienzhaus 55*, 70, 85, 100, KfW-Effizienzhaus Denkmal Einzelmaßnahmen Wärmedämmung Fenster, Heizung, Beleuchtung Sonnenschutzeinrichtungen Lüftungsanlagen Programmvorteile/ -eckpunkte Niedrige Zinsen und Tilgungszuschüsse 500 EUR je m 2 NGF Darlehen + Tilgungszuschüsse bis 17,5 % bei KfW- Effizienzhaus sowie 300 EUR je m 2 NGF bei Einzelmaßnahmen Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Internet www.kfw.de/218 * Jahresprimärenergiebedarf darf 55 % des in der EnEV 2009 genannten Höchstwertes für Neubauten nicht übersteigen; Transmissionswärmeverlust darf 70 % des errechneten Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV 2009 nicht überschreiten Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände 16

Einheitlicher Zinssatz für alle Förderstufen IKK Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren Förderstufen Programm-Nr. 218 Effizienz Förderkredit Tilgungszuschuss Energiekosten KfW-Effizienzhaus 55 17,5 % KfW-Effizienzhaus 70 500 EUR / m² 12,5 % KfW-Effizienzhaus 85 KfW-Effizienzhaus 100 Höchstbetrag Nettogrundfläche + 7,5 % 5,0 % KfW-Effizienzhaus Denkmal Einzelmaßnahmen 300 EUR / m² 2,5 % - KfW-Effizienzhaus 100 entspricht dem zulässigen Effizienzniveau (Energiebedarf) eines Neubaus Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände 17

IKK Barrierearme Stadt Programm-Nr. 233 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Abbau von Barrieren in Öffentlichen Gebäuden Wege zu Gebäuden und Stellplätze, Gebäudezugänge und Servicesysteme Vertikale Erschließung/ Überwindung von Niveauunterschieden/ Raumgeometrie Sanitärräume, Bodenbeläge in Innenräumen Bedienelemente, Raumakustik, Orientierung Niedrige Zinsen 100%-Förderung Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Sportstätten, z. B. Sportplätze/- hallen, Schwimmbäder Öffentlicher Raum und Verkehr (ÖPNV) U- und S-Bahnstationen, Über-/Unterführungen abgesenkte Bürgersteige etc. Internet www.kfw.de/233 Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände 18

KfW Förderprogramme für Kommunale Unternehmen rechtlich eigenständige Gesellschaften mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund Programme und Finanzierungszwecke Nr. Soll-Zins* IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen Allgemeine Investitionen sowie Beteiligungserwerb 148 1,55% [2,45 % 20/20] IKU Energetische Stadtsanierung Quartiersversorgung Wärmeversorgung (Gas), Wasserver- und Abwasserentsorgung 202 1,25 % IKU Kommunale Energieversorgung GuD-Kraftwerke, Stromnetze, -speicher 204 1,25 % IKU Energetische Stadtsanierung - Energieeffizient Sanieren Energetische Sanierung von Gebäuden der kommunalen Infrastruktur 219 1,25 % zzgl. bis 17,5% Tilgungszuschuss bei Sanierung auf Effizienzhausniveau IKU Barrierearme Stadt Barriereabbau in der kommunalen Infrastruktur, insbes. ÖPNV 234 1,25 % * Sollzins bei 10-jähriger Zinsbindung und einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren, Risikoklasse A (Stand: 22.10.2014) tagesaktuelle Konditionen unter www.kfw.de/zins Programme für Kommunale Unternehmen 19

Antragstellung und Vorhabensbeginn Wann sollte der Antrag gestellt werden? Der Kreditantrag ist grundsätzlich vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank zu stellen. Wird der Kreditantrag später als 3 Monate nach Vorhabensbeginn bei der KfW eingereicht, so dürfen höchstens 50 % des Vorhabens fertig gestellt sein, andernfalls ist eine Förderung nicht mehr möglich. Die Antragsfrist ist ebenfalls gewahrt, wenn vor Vorhabensbeginn ein aktenkundig gemachtes Finanzierungsgespräch bei der Hausbank geführt wurde. Welcher Zeitpunkt gilt als Vorhabensbeginn? Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich der Beginn der Bauarbeiten ("erster Spatenstich") bzw. der Abschluss eines Liefervertrages. Die Vergabe von Planungsund Projektierungsaufträgen gilt nicht als Vorhabensbeginn. Mit dem Vorhaben bzw. Bauabschnitt sollte innerhalb von 6 Monaten nach Kreditzusage begonnen werden. Programme für Kommunale Unternehmen 20

Kontakt zu Ihrer KfW Kommunalfinanzierung Beratung zu den Förderprogrammen Infrastruktur Hotline Kommunen 030 20264 5555 030 20264 5941 kommune@kfw.de Hotline Kommunale Unternehmen 0800 539 9008 030 20264 5941 infra@kfw.de Kundenbetreuer Schleswig-Holstein, (+ HH, MV, BB, SA,) Axel Papendieck 030 20264-5853 mobil 01520-8808440 axel.papendieck@kfw.de Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.kfw.de/infrastruktur 21