Datensicherheit beim Telefaxverkehr. Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen. www.ldi.nrw.



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Datensicherheit beim Telefaxverkehr Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen www.ldi.nrw.de

Orientierungshilfe Datensicherheit beim Telefaxverkehr Beim Telefaxverfahren handelt es sich um einen Dienst, der grundsätzlich keine Datensicherheitsmaßnahmen enthält, der das Telefonnetz als Transportweg nutzt und in der Regel einen offenen Ausdruck beim Empfang entstehen lässt. Dennoch ist die Sorglosigkeit im Umgang mit diesem Medium groß. Fehlerhaft adressierte oder fehlgeleitete Faxe bleiben zwar häufig folgenlos, doch können sie in einzelnen Fällen auch eine erhebliche Beeinträchtigung für die Betroffenen nach sich ziehen. In aller erster Linie sind jeder und jede Einzelne aufgefordert, mehr Verantwortungsbewusstsein, Konzentration und Genauigkeit beim Umgang mit dem Faxgerät walten zu lassen und insbesondere personenbezogene Unterlagen im Regelfall nicht als Fax zu versenden. Risiken des Telefaxverkehrs Die Informationen werden grundsätzlich "offen" (unverschlüsselt) übertragen. Eine Telefaxübersendung kann deshalb mit dem Versand einer offenen Postkarte verglichen werden. Der Telefaxverkehr ist wie ein Telefongespräch abhörbar. Die Adressierung erfolgt im allgemeinen durch eine Zahlenfolge (Telefaxnummer) und nicht durch eine mehrgliedrige Anschrift. Hierdurch sind Adressierungsfehler und in der Folge Fehlleitungen leicht möglich. Telefaxgeräte neueren Typs können Fernwartungsfunktionen beinhalten, die unter bestimmten Umständen, ohne dass die Besitzerinnen und Besitzer es wahrnehmen, einen Zugriff auf die im Telefaxgerät gespeicherten Daten ermöglichen. Durch Rufumleitung können Telefaxgeräte zeitweise auf andere Anschlüsse geschaltet sein. Stand: 10/99 1

Grundsätze und Maßnahmen zum datenschutzgerechten Umgang mit Telefaxen Was am Telefon aus Gründen der Geheimhaltung nicht gesagt wird, darf auch nicht ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Verschlüsselungsgeräte) gefaxt werden. Sensible personenbezogene Daten (beispielsweise Sozial-, Steuer-, Personal- und medizinische Daten) dürfen nur im Ausnahmefall unter Einhaltung zusätzlicher Sicherheitsvorkehrungen per Fax übertragen werden. So sind insbesondere mit der Empfängerin und dem Empfänger der Sendezeitpunkt und das Empfangsgerät abzustimmen, damit das Fax direkt entgegen-genommen werden kann und vor der Einsichtnahme Dritter geschützt ist. Die Absprachen schützen auch vor Fehlleitungen beispielsweise aufgrund veralteter Anschlussnummern oder aktivierter Anrufumleitungen bzw. -weiterleitungen. Telefaxgeräte sind so aufzustellen, dass Unbefugte keine Kenntnis vom Inhalt eingehender oder übertragener Schreiben erhalten können. Telefaxgeräte sollten nur auf der Grundlage schriftlicher Dienstanweisungen eingesetzt werden. Die Bedienung darf nur durch eingewiesenes Personal erfolgen. Die vom Empfangsgerät vor der Übertragung abgegebene Kennung ist sofort zu überprüfen, damit bei eventuellen Wählfehlern die Verbindung unverzüglich abgebrochen werden kann. Die Dokumentationspflichten (beispielsweise aussagekräftige Vorblätter, Aufbewahrung der Sende-/Empfangsprotokolle) müssen eingehalten werden. Sende- und Empfangsprotokolle sind vertraulich abzulegen, da sie dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Alle von den Telefaxgeräten angebotenen Sicherheitsmaßnahmen (beispielsweise Anzeige der störungsfreien Übertragung, gesicherte Zwischenspeicherung, Abruf nach Passwort, Sperrung der 2 Stand: 10/99

Fernwartungsmöglichkeit) sollten genutzt werden. Die eingestellten technischen Parameter und Speicherinhalte sind regelmäßig insbesondere nach durchgeführten Wartungen zu überprüfen, um Fehleinstellungen oder Manipulationsversuche frühzeitig erkennen und verhindern zu können. Vor Verkauf, Weitergabe oder Aussortierung von Telefaxgeräten ist zu beachten, dass alle im Gerät gespeicherten Daten (Textinhalte, Verbindungsdaten, Kurzwahlziele usw.) gelöscht werden. Telefax in Bürokommunikationslösungen Rechner mit Standard- oder Bürokommunikationssoftware können um Hard- und Softwarekomponenten erweitert werden, mit deren Hilfe Telefaxe gesendet und empfangen werden können (integrierte Telefaxlösungen). Lösungen für den Faxbetrieb werden sowohl für Einzelplatzrechner als auch für Rechnernetze angeboten. Der Betrieb (Installation, Konfiguration, Bedienung und Wartung) integrierter Telefaxlösungen birgt gegenüber dem konventionellen Telefaxgerät zusätzliche Risiken, da beispielsweise die verwendeten Faxmodem bzw. -karten oft nicht nur für Telefaxsendung und -empfang geeignet sind, sondern auch andere Formen der Datenübertragung und des Zugriffes ermöglichen. Daher sollten die folgenden Empfehlungen beim Umgang mit integrierten Telefaxlösungen zusätzlich zu den bereits genannten beachtet werden. Bei der Beschaffung integrierter Telefaxlösungen sollte darauf geachtet werden, dass ausreichende Sicherheitsmerkmale (beispielsweise Verschlüsselung, codegesicherte Empfangsspeicherung, geschlossene Benutzergruppen) und Konfigurationsmöglichkeiten vorhanden sind, um einen datenschutzgerechten Betrieb zu ermöglichen. Das verwendete Rechnersystem muss sorgfältig konfiguriert und gesichert sein. Die IT-Sicherheit des verwendeten Rechners bzw. Netzes ist Voraussetzung für einen datenschutzgerechten Betrieb. Dazu gehört unter anderem, dass Unbefugte keinen Zugang oder Zugriff zu den benutzten Rechnern und Netzwerken haben. Stand: 10/99 3

Bei der Adressierung sind durch die Software bereitgestellte Verzeichnisdienste, die mit aussagekräftigen Verteilerlisten und Bezeichnungen versehen werden können, zu benutzen. Die technischen Parameter, Verteilerlisten und Protokolle der Faxsoftware sind regelmäßig und besonders sorgfältig zu überprüfen. In der Faxsoftware angebotene Verschlüsselungsverfahren sind soweit als möglich zu nutzen, um das Abhören zu verhindern. Zusätzliche Signaturmöglichkeiten gewährleisten darüber hinaus, dass die oder der Absendende sicher zu ermitteln ist und Manipulationen an den versandten Informationen erkannt werden können. 4 Stand: 10/99