HWR Berlin Fachbereich Rechtspflege Stand: Hinweise zu den Formalien bei der Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten

Ähnliche Dokumente
Hinweise zu den Formalien bei der Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten (Diplom-, Bachelor-,Masterarbeiten)

Prof. Dr. Gerhard Robbers Sommersemester 2009

Formalia. I. Aufbau. Formatierung

Arbeitsbereich Univ.-Prof. Dr. Carsten Momsen Hinweise zur Erstellung einer Hausarbeit im Strafrecht. Hinweise zur Erstellung einer Hausarbeit

Hinweise für die Anfertigung von Studien und Seminararbeiten. 1. Deckblatt, Gliederung, Literaturverzeichnis

Merkblatt für Doktoranden

Formelle Anforderungen an Hausarbeiten

Vorlesung Einführung in das Bürgerliche Recht und Allgemeiner Teil des BGB Professor Dr. Raimund Waltermann. Anfertigung einer juristischen Hausarbeit

Leitfaden zum Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit

Hinweise zur Anfertigung einer Seminararbeit

Formale Hinweise für das Erstellen einer wissenschaftlichen Arbeit

GFS am Wilhelmi-Gymnasium Sinsheim Schulinterne Standards zur schriftlichen Arbeit in der Kursstufe

Hinweise zur Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit

Leitfaden zur Erstellung von Bachelor-/Masterarbeiten

Anforderungen an wissenschaftliche Arbeiten

Wie schreibe ich eine Facharbeit

Wissenschaftliches Arbeiten Studiengang Energiewirtschaft

Formale Richtlinien zur Anfertigung von Bachelorarbeiten

Für Haus-, Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten und die Verschriftlichung von Referaten

Schriftliche Ausarbeitung einer GFS/Facharbeit. Kinder in der Dritten Welt. Titelblatt. am Beispiel Indiens

Hinweise zur Seminarfacharbeit

Aufbau von Hausarbeiten und Klausuren

Hinweise zur Gestaltung einer Hausarbeit

Universität Osnabrück

Regeln für das richtige Zitieren

Festlegungen zur Facharbeit Formale Anforderungen (Stand: September 2018)

Inhaltsverzeichnis. 1. Einleitung Die Erstellung der Facharbeit Der Zeitplan Literaturbeschaffung Materialrecherche...

Hinweise für die Anfertigung von Seminar- und Hausarbeiten

LEITFADEN FÜR DIE ANFERTIGUNG VON SEMINARARBEITEN Stand Juli 2010

Leitfaden zum Verfassen wissenschaftlicher juristischer Arbeiten

Hinweise für die Anfertigung von Hausarbeiten im Arbeitsrecht

ß. Sharon Byrd/Matthias Lehmann. Zitierfibel für Juristen

Hinweise zur Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit

Arbeitshinweise für das Gestalten von Jahresarbeiten an der Regionalen Schule Cambs

Zitierfibel für Juristen

Nachtrag. bilderlernen.at. Woran lässt sich zuverlässige Literatur erkennen?

Leitfaden für die Erstellung juristischer Seminararbeiten. Stand: April 2014

Formale Hinweise zur Anfertigung von Seminar-, Magister- und Doktorarbeiten bei Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Verbindliche Vorgaben zur formalen Gestaltung von wissenschaftlichen Arbeiten an der. BBS Technik Cloppenburg. Beruflichen Gymnasium Technik

Bearbeitungshinweise. Vorbereitung. Umfang des Beitrages

VWL-Proseminar im WS 2006/07 Erwerbsaktives Altern und Gesundheitsmanagement Einführung in wissenschaftliches Arbeiten

Merkblatt für Studierende der Schwerpunktbereiche Allgemeine Hinweise

Merkblatt zur Hausarbeit

Methodentraining Facharbeiten

FACHARBEIT Formvorschriften und allgemeine Hinweise Stand 12. Februar 2008

Universität Hildesheim, Institut für Sozialwissenschaften, Fach Soziologie

3. Formale Aspekte einer wissenschaftlichen Arbeit. 3.1 Das Zitieren Direkte und indirekte Zitate

Rezension zu BGH Urteil vom VII ZR 6/13 (Zu Mängelansprüchen bei Werkleistung in Schwarzarbeit) Beispiel für ein Deckblatt

Hinweise zu den Formalien häuslicher Arbeiten Prof. Dr. Florian Jacoby (Stand: Wintersemester 2012/13)

Gegenstand und Bewertung des Hauptseminars

Merkblatt Hinweise zum Seminar und den Seminar- und Studienarbeiten

Hinweise zur formalen Gestaltung einer Hausarbeit. 1. Allgemeines

KRITERIEN FÜR DIE ERSTELLUNG EINER FACHARBEIT HERDER-GYMNASIUM MINDEN V151103

Hinweise zur Fertigung von Seminararbeiten

Hinweise zu den Formalien häuslicher Arbeiten Prof. Dr. Florian Jacoby (Stand: Wintersemester 2009/10)

Hinweise für juristische Hausarbeiten

Deckblatt (Download!) Titelblatt Inhaltsverzeichnis (S. 1) Einleitung mehrere thematisch konturierte Kapitel Schluss/Fazit Literaturverzeichnis

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene im Sommersemester 2016 Hinweise zur Anfertigung einer juristischen Hausarbeit

Hinweise für Haus-, Studien- und Abschlussarbeiten

Hinweise für die Anfertigung von wissenschaftlichen Arbeiten in den juristischen Fachgebieten. - Seminararbeiten/Bachelorarbeiten/Masterarbeiten -

Hinweise für die Erstellung von Seminar- und Abschlussarbeiten

Hinweise zur Ausarbeitung einer Hausarbeit

Merkblatt zur Anfertigung der Bachelor Abschlussarbeit

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene im Sommersemester 2017 Hinweise zur Anfertigung der Hausarbeit

Wissenschaftliches Arbeiten

Leitfaden für Seminar- und Diplomarbeiten

Hinweise zum Erstellen von Abschlussarbeiten

Leitfaden zur Erstellung von Seminar-/Abschlussarbeiten

Ernst-Rietschel-Oberschule Pulsnitz. Regeln für die Anfertigung von Haus-, Beleg- und Facharbeiten

Leitlinien zu den Formalien juristischer Seminar- und Abschlussarbeiten

Anforderungen an den wissenschaftlichen Aufsatz von Diplomarbeiten (Hausarbeiten)

Formale Empfehlungen für die Bachelorarbeit der Fakultät für Sozialwesen im Studiengang Soziale Arbeit

Formale Vorgaben. Facharbeit - Fachoberschule Seminarfacharbeit - Berufliches Gymnasium

Übung für Bürgerliches Recht für Anfänger

Fachbereich Wirtschaftsingenieurwesen. Hinweise zur formalen Gestaltung der Bachelorarbeit / Masterarbeit im Fachbereich Wirtschaftsingenieurwesen

LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG DER PROJEKTARBEIT

Wie schreibe ich eine Facharbeit

Prüfungsausschuss für den Masterstudiengang Economics (M. Sc.) Bitte dieses Merkblatt vor dem Beginn der Masterarbeit durchlesen.

Formale Vorgaben für die Erstellung von Seminar- und Diplomarbeiten. Prof. Dr. Wolfgang Buchholz

Beurteilungsbogen für schriftliche Hausarbeiten. Form:

Universität Mannheim Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie, Wirtschafts- und Umweltstrafrecht Prof. Dr. Dr. h.c. Lothar Kuhlen

Titel der Hausarbeit

4. Formale Vorgaben. 4.1 Allgemeines. 4.2 Umfang der Facharbeit. 4.3 Seitenlayout und Schriftformat. 4.4 Heftung

Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)

Hinweise zur Anfertigung der Masterarbeit im Studiengang Physische Geographie der Goethe-Universität Frankfurt am Main

Leitfaden zum Verfassen wissenschaftlicher juristischer Arbeiten

Der Forschungsbericht

B. ZEILENABSTAND Die Seminararbeiten sind mit 1,5-zeiligem Abstand zu schreiben. Fußnoten sind 1-zeilig zu erfassen.

Zitieren und Bibliographieren

Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten

Das Verfassen schriftlicher Arbeiten leicht gemacht

Allgemeine Hinweise zum Praktikumsbericht

Formatvorgaben für die Ausarbeitung

Transkript:

HWR Berlin Fachbereich Rechtspflege Stand: 20.4.2016 Hinweise zu den Formalien bei der Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten I. Vorbemerkung Wissenschaftliches Arbeiten bedeutet, redlich mit Daten, Fakten und dem geistigen Eigentum anderer umzugehen, d. h. es erfordert korrektes und sorgfältiges Recherchieren und Zitieren bzw. Verweisen. Es muss immer erkennbar sein, was an fremdem Eigentum übernommen wurde und was eigenes Gedankengut ist. Die wörtliche und gedankliche Übernahme fremden Eigentums ohne entsprechende Kenntlichmachung (Plagiate) verstößt gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und kann im Regelfall einen prüfungsrelevanten Täuschungsversuch darstellen. Gleiches gilt für das Zusammenwirken mit Dritten, die Texte oder auch Textteile beisteuern (Ghostwriting). II. Der Aufbau und die äußere Form der Arbeit Die Arbeit ist mit dem PC mittels eines üblichen Textverarbeitungsprogramms zu schreiben. Der Ausdruck sollte auf weißen DIN-A-4-Blättern erfolgen, diese sind nur einseitig zu beschreiben. Ein ausreichender Korrekturrand ist zu berücksichtigen, d. h. mindestens 1/3 der Seite (rechts) ist dafür frei zu lassen. Der Arbeit ist ein Deckblatt (Titelblatt) voranzustellen, darauf sind zunächst das Thema (der Titel) der Arbeit zu nennen, dann folgt die Bezeichnung als Master-, Diplom-, 1 Bachelorbzw. Hausarbeit. Bei den Arbeiten, die zur Erlangung eines akademischen Grades angefertigt werden, ist dieses ebenfalls anzugeben. Es folgt die Bezeichnung des entsprechenden Studienganges an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sowie die Angabe, von wem die Arbeit vorgelegt wird (Vorname und Name). Unten links auf dem Deckblatt sind die Namen des/der Erstkorrektor/in und des/der Zweitkorrektor/in zu nennen. 1. Der Apparat Mit dem Deckblatt beginnt der sogenannte Apparat der Arbeit. Dieser ist mit römischen Ziffern zu nummerieren, wobei das Deckblatt zwar mitgezählt wird, aber auf ihm erscheint keine Zahl. Bei einer Themenarbeit ergibt sich das Thema schon aus dem Deckblatt. Bei einer Fallarbeit (Hausarbeit) folgt jetzt zunächst der Sachverhalt. Dieser kann aus einem Ausdruck oder einer Kopie bestehen oder aber auch abgeschrieben und entsprechend der Hausarbeit formatiert sein. Sodann werden die Gliederung und das Literaturverzeichnis 2 angefügt. Bei umfangreichen Arbeiten wird man ein eigenes Abkürzungsverzeichnis benötigen und dieses aber nur, wenn man nicht die üblichen Abkürzungen benutzt. 3 2. Gliederung Der Aufbau der Arbeit lässt sich aus der Gliederung (Inhaltsverzeichnis) erkennen. Diese sollte so gestaltet sein, dass der/die Korrektor/in sofort erkennen kann, was erörtert bzw. 1 Siehe das verbindliche Muster des FB Rechtspflege. 2 Sollte d. Korrektor/in dieses lieber nach dem Textteil wünschen, ist es dort einzufügen. 3 Zu entnehmen bei Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 6. Auflage 2008. 1

geprüft wird. Der Text der Arbeit hat dann auch der Gliederung zu folgen. Jeder einzelne Gliederungspunkt ist mit einer Überschrift zu versehen, welche möglichst aussagekräftig und prägnant sein sollte. Bei juristischen Arbeiten wird die Gliederung nach dem alphanumerischen System vorgenommen (A., I., 1., a) usw.). Zu jedem Gliederungspunkt muss mindestens ein weiterer derselben Art folgen (wer a) sagt muss auch b) sagen). Die Gliederungspunkte sind Überschriften, sie beginnen mit einem Großbuchstaben, enden aber ohne Punkt. 3. Literaturverzeichnis In das Literaturverzeichnis ist das gesamte Schrifttum aufzunehmen, das in der Arbeit zitiert wird. Es gehören Monographien, Lehrbücher und Kommentare sowie Aufsätze aus Fachzeitschriften hinein. Nicht ins Literaturverzeichnis gehören Gesetzessammlungen, Gesetzesmaterialien (diese gehören in ein Abkürzungsverzeichnis oder in die entsprechende Fußnote), Gerichtsentscheidungen und Entscheidungssammlungen. Nicht zitierfähig und somit auch nicht ins Literaturverzeichnis gehört die sog. graue Literatur (Vorlesungsmaterialien, Skripte usw.), gleiches gilt für Nachschlagewerke (wozu auch der Creifelds gehört). Die verwendeten Werke sind üblicherweise in alphabetischer Reihenfolge im Literaturverzeichnis zu nennen (Untergliederung in Monographien usw. ist nicht mehr üblich, aber hier besser auch noch einmal den/die Erstkorrektor/in fragen). Sortiert wird anhand des Namens (ohne akademischen Grad) des Verfassers/der Verfasserin bzw. Herausgebers/Herausgeberin. Personennamen können kursiv gesetzt werden, mehrere Namen verbindet man mit Schrägstrich. Es folgt der vollständige Titel des Werkes, die Auflage und das Erscheinungsjahr. Es ist stets die aktuelle Auflage zu benutzen. Hinweise auf die Zitierweise sind in der Regel entbehrlich, es sei denn, es könnte sonst zu Missverständnissen kommen. Allerdings sollten die Werke so zitiert werden, wie es gängig ist. Heute ist bei juristischen Werken üblich, dass der Verlag einen Zitiervorschlag macht, den man auf den ersten Seiten des Werkes findet. Beispiel: Der Zöller Auf der Rückseite des Deckblattes findet sich die Zitierempfehlung des Verlages wie folgt: Zöller/Bearbeiter, ZPO, 30. Aufl.,... (Gesetz) Rn... Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., 91 Rn. 9. Die Auflagenzahl wird in den Fußnoten jedoch weggelassen, wenn das Werk ordnungsgemäß im Literaturverzeichnis vermerkt ist. Beispiel für die Aufnahme ins Literaturverzeichnis: Zöller, Zivilprozessordnung mit FamFG ( 1-185, 200-270, 433 484) und Gerichtsverfassungsgesetz, den Einführungsgesetzen, mit Internationalem Zivilprozessrecht, EU-Verordnungen, Kostenanmerkungen, Kommentar, 30. Auflage 2014. Aufsätze sind getrennt von den zuvor genannten Schriften im Literaturverzeichnis aufzulisten. Es ist das Name des Verfassers, der vollständige Titel des Beitrages und die Fundstelle z. B. die entsprechende Fachzeitschrift mit Jahrgang und Seite anzugeben. Nicht üblich ist es, die Nr. des entsprechenden Jahrgangs der Zeitschrift zu nennen. Bei Zitaten aus einschlägigen Fachzeitschriften wird diese im Literaturverzeichnis abgekürzt zitiert, der vollständige Name der Zeitschrift findet sich dann im Abkürzungsverzeichnis wieder. 2

Beispiel: Dietrich, Die Formalien der juristischen Hausarbeit, JURA 1998, 142 ff. 4 In der Fußnote werden dann nur der Name und die Fundstelle genannt, aber nicht der Titel des Beitrages. Urteilsanmerkungen werden wie Aufsätze zitiert, aber sie sind als solche zu kennzeichnen. Sie gehören aber nicht in das Literaturverzeichnis. 4. Internetquellen In juristischen Arbeiten ist mit Quellen aus dem Internet sparsam umzugehen. Dabei ist darauf zu achten, dass es sich um seriöse Quellen handelt. Quellen aus dem Internet sind mit downloadfähiger Adresse (URL) und dem Datum des letzten Aufrufs der Seite anzugeben. Außerdem ist die entsprechende Webseite digital zu sichern, d. h. als Datei zu speichern. Die Arbeit muss auch in digitaler Form eingereicht werden, an dieser Stelle sind dann auch die Webseiten mit einer aussagekräftigen Bezeichnung zu speichern. Werden mehrere Internetquellen genannt, sollten die URL in einer eigenen Rubrik im Literaturverzeichnis aufgeführt werden. Beispiel: http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html; eingesehen am 20. Februar 2015. In den Fußnoten können die Veröffentlichungen aus dem Internet dann verkürzt zitiert werden, da die in der Regel langen Internetadressen den Fußnotenapparat unnötig aufblähen. 5. Zitierweise Mit Ausnahme des Gesetzestextes muss alles, was aus Literatur und Rechtsprechung herausgearbeitet wird, mit einem entsprechenden Zitat belegt werden, d. h. es muss durch genauen Hinweis auf die betreffende Fundstelle hingewiesen werden. Diese Hinweise gehören nicht in den Text, sondern in die Fußnote am unteren Rand der jeweiligen Seite (keine Endnoten). Nur in den seltensten Fällen wird es notwendig sein, ein Zitat in wörtlicher Rede wiederzugeben. Dieses ist nur angebracht, wenn es tatsächlich auf den jeweiligen Wortlaut ankommt, in diesem Fall ist das Zitat in Anführungszeichen zu setzen. Ansonsten wird eine sinngemäße Wiedergabe der Argumentation, der Folgerung bzw. der Darlegung vorgenommen. Bei der Wiedergabe der herrschenden Meinung ist dieses auch mit einer entsprechenden Auswahl von Zitaten zu belegen; hierbei sollte aber auch die Gegenmeinung nicht vernachlässigt werden. Innerhalb einer Fußnote werden zunächst die Gerichtsentscheidungen genannt, dabei ist soweit vorhanden folgende Reihenfolge einzuhalten: BVerfG, BGH, OLG, LG, AG, jüngere Entscheidungen sind vor älteren zu nennen; danach folgt die Literatur. Es sollte während der gesamten Arbeit immer dieselbe Zitierweise beibehalten werden, d. h. bei Entscheidungen sollten auch nicht die Fundstellen gewechselt werden. Die Abkürzung a.a.o. sollte sparsam verwendet werden und allenfalls, wenn auf die direkt vorhergehende Fußnote verwiesen wird, denn es ist für den/die Korrektor/in mühsam, wenn der angegebene Ort kaum zu finden ist, weil er 3 Seiten zurück liegt. 4 Sehr zu empfehlender Beitrag zum Thema. 3

Im Übrigen sind Fußnotentexte wie Sätze zu behandeln, d. h. sie beginnen mit einem Großbuchstaben (Ausnahme: Der Name des Verfassers beginnt mit einem Kleinbuchstaben) und enden mit einem Punkt. 6. Der Textteil Der Textteil wird wieder mit der Seitenzählung mit 1 beginnend mit arabischen Ziffern nummeriert. Als Schrift sollte eine gut lesbare gängige Schriftart gewählt werden (Arial 11 pt., Times New Roman 12 pt.). Für die Formatierung ist unbedingt ein modernes Textverarbeitungsprogramm mit automatischer Fußnotensetzung zu benutzen. Fußnotenzeichen und texte sind maximal 2 pt. kleiner zu halten als der Text. Für das Setzen von Fußnoten gelten die nachstehenden Regeln: Für Fußnoten und Anmerkungszeichen sind hochgestellte Ziffern ohne Klammer üblich. 5 Bei Zusammentreffen von Fußnoten und Satzzeichen gilt folgende Grundregel: Bezieht sich die Fußnote auf den ganzen Satz, steht die Ziffer nach dem Satzzeichen. Bezieht sich die Fußnote nur auf ein vorangegangenes Wort oder eine unmittelbar vorangegangene Wortgruppe, steht die Fußnote vor dem Satzzeichen. Gesetzliche Vorschriften gehören in den Text und nicht in die Fußnote. Beispiel: In Ehesachen und Folgesachen sowie in selbstständigen Familienstreitsachen gilt Anwaltszwang, 114 Abs. 1 FamFG. Oder: In Ehesachen und Folgesachen sowie in selbstständigen Familienstreitsachen gilt gemäß 114 Abs. 1 FamFG Anwaltszwang. Aber nicht: In Ehesachen und Folgesachen sowie in selbstständigen Familienstreitsachen gilt Anwaltszwang. 6 Es ist besser, kurze und klare Sätze zu schreiben als Schachtel- und Bandwurmsätze. Die Ich-Form und direkte Fragen sollten nicht benutzt werden, d. h. keine Fragezeichen setzen. Umgangssprachliche Begriffe sind zu vermeiden, sie gehören ebenso wenig in eine wissenschaftliche Arbeit, wie emotionale oder herabsetzende Wertungen. Witz und Humor sind ebenfalls nicht angebracht. Schließlich ist auf korrekte Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung zu achten, sprachliche Fehlleistungen wirken sich auch auf die Benotung der Arbeit aus. III. Inhaltliche Ausarbeitung Bei Master-, Diplom- und Bachelorarbeiten wird es sich regelmäßig um eine Themenarbeit handeln. Es bietet sich an, in einer Einleitung das Thema und die entsprechende Fragestellung vorzustellen. An dieser Stelle sollte auch klargestellt werden, was nicht zu erwarten ist, d. h. inwieweit das Thema eingegrenzt wurde. Für den Hauptteil gibt es keine festen Regeln, da es insoweit auch immer auf das Thema ankommt. Wichtig ist es jedoch, das vorgegebene Thema nicht zu verlassen. Auch evtl. Exkurse sollten unterlassen werden, da sie offensichtlich nicht zum Thema gehören. Unnötige Begriffsdefinitionen sollten unterbleiben, wenn die Begriffe dem Juristen geläufig sind. 5 So z. B. lt. Duden, 24. Auflage 2006, S. 108 ff. Thema Textverarbeitung. 6 So 114 Abs. 1 FamFG. 4

Ziel einer wissenschaftlichen Arbeit ist nicht das Zusammentragen von vorhandener Fachliteratur zum Thema, sondern auch die eigenständige Auseinandersetzung mit der Materie. Dieses soll durch entsprechende Stellungnahmen kenntlich gemacht werden. Alles was für das Verständnis der Erörterungen nötig ist, gehört in den Text und nicht in eine Fußnote oder in einen Anhang. Im Schlussteil werden die wesentlichen Ergebnisse noch einmal kurz zusammengefasst. Viele Leser schauen zuerst auf die Einleitung und die Zusammenfassung am Schluss, deshalb sollte im Schlussteil das in der Einleitung angekündigte Problem/Ziel noch einmal aufgegriffen werden. IV. Schlussbemerkung Nicht nur die Literaturbeschaffung und -auswertung benötigen Zeit, auch das tatsächliche Schreiben der Arbeit mit allen Formalien ist aufwendig. Schließlich sollte genügend Zeit für das Korrekturlesen, das Drucken und Binden der Arbeit eingeplant werden. Bei offenen Fragen sollte das Gespräch mit dem/der Erstkorrektor/in der wissenschaftlichen Arbeit gesucht werden. 5