Rechtsanwälte ALISŞIk & ERÇELİ
PROFANDUM I
Rechtsanwalt Cem ALIȘIK wurde am 02. Februar 1974 in Berlin geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Freien Universität Berlin. Seit Januar 2005 ist er als Rechtsanwalt tätig. In den Jahren 2002-2004 leistete er sein Referendariat am Kammergericht Berlin ab und bestand im November 2004 sein zweites juristisches Staatsexamen. In den Jahren 2001 und 2002 arbeitete er in der Tourismus- und Kulturabteilung der Botschaft der Republik Türkei. Zwischen dem 01.November 2003 und 30. April 2004 arbeitete er als Rechtsreferendar in der Rechtsabteilung der Botschaft der Republik Türkei. Hier befasste er sich mit dem deutschen und türkischen Rechtssystem. Seit Oktober 2004 ist er als freier Mitarbeiter beim Goethe Institut zur Betreuung überwiegend türkischer Gäste der Bundesregierung tätig. Seit dem 01. März 2006 ist er als Vertrauensanwalt des türkischen Generalkonsulats in Berlin tätig.
Rechtsanwalt Volkan ERÇELİ wurde am 11. November 1970 in Ankara/Türkei geboren. In den Jahren 1992-1998 absolvierte er sein Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. In den Jahren 1999-2002 leistete er sein Referendariat beim Kammergericht Berlin ab und legte im Februar 2002 sein zweites juristisches Staatsexamen ab. Zwischen Februar 2003 und September 2003 absolvierte er in Steuerrecht und Arbeitsrecht zwei Fachanwaltslehrgänge in Berlin. Im April 2004 gründete er seine Kanzlei in Berlin-Kreuzberg. Im Oktober 2007 gründete er mit seinem Rechtsanwaltskollegen Cem Alışık die Rechtsanwaltskanzlei Profandum Alışık & Erçeli Partnerschaft.
Zu unserem Hauptschwerpunkt gehört die Betreuung von Ärzten und Angehörigen anderer Heilberufe im Bereich des Medizinrechts Der Begriff Medizinrecht bezeichnet unter anderem die rechtliche Ausgestaltung der schuldrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient, sowie der öffentlichrechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes. Unser Aufgabengebiet erstreckt sich nicht nur auf das allgemeine Gebiet der Arzthaftung, sondern umfasst neben dem Recht der Honorierung von Privatpatienten auch arztspezifische Rechtsgebiete aus dem allgemeinen Berufsrecht, zum kollegialen Verhältnis zwischen Ärzten (Arztwerberecht, Recht der Praxisübertragung) sowie
spezielle Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufs. Die berufsrechtlichen und vertragsrechtlichen Bestimmungen bieten ein überschaubares Angebot von Kooperationsmöglichkeiten unter Heilberuflern. Hierzu gehören unter anderem die Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG), Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis), die Organisationsgemeinschaft (Praxisgemeinschaft) sowie auch medizinische Versorgungszentren (MVZ).
Einen weiteren und elementaren Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei bildet die Betreuung von Unternehmen, Sportlern und Künstlern aus dem In- und Ausland in folgenden Bereichen: Steuerrecht Steuerstrafrecht Steuerrechtsberatung Wir betreuen insbesondere Steuerrechtsfälle aus der Abgabenordnung und aus dem Einkommenssteuergesetz. Im Steuerstrafrecht betreuen wir unsere Mandanten gleich von Anfang an, d.h. sobald der Mandant Kenntnis von dem gegen ihn erhobenen Vorwurf erlangt, schalten wir uns bereits im Ermittlungsverfahren ein und stellen die entsprechende Verbindung zum Sachbearbeiter bei der Ermittlungsbehörde her. Darüber hinaus erstellen wir für Sie die Finanz- und Lohnbuchhaltung, erfassen buchhalterisch Ihre laufenden Geschäftsvorfälle, erstellen betriebswirtschaftliche Auswertungen und Einnahme- Überschussrechnungen, Jahresabschlüsse, Bilanzen und Steuererklärungen.
Gesellschaftsrecht Für die Wahl einer Gesellschaftsform, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird, bedarf es in der Regel einer ausführlichen rechtlichen Beratung. Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreut unsere Kanzlei neben Ärzten und Angehörigen anderer Heilberufe, mittelständische Unternehmen als auch Personengesellschaften des Handelsrechts. Wir sind zudem spezialisiert auf Unternehmensgründungen von Geschäftsleuten aus der Türkei in der Bundesre-
Vertragsrecht publik Deutschland. Auch begleiten wir Sie bei einer Unternehmensgründung in der Türkei. Wir verhelfen ihnen im jeweiligen Land Fuß zu fassen. Unsere Leistungen umfassen neben der Betreuung im handels- und gesellschaftsrechtlichen Bereich auch die gemeinsame Erarbeitung von Strategien und Lösungen etwaiger Probleme in allen anderen im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung stehenden Angelegenheiten. In diesem Zusammenhang werden wir auch in etwaigen aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten beratend tätig. Wir prüfen und gestalten für Sie Verträge aller Art (z. B. Pacht- und Mietverträge, Gesellschaftsverträge, AGB-Prüfung)
Strafrecht Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden strafrechtliche Mandate. In diesem Zusammenhang stehen Ihnen unsere erfahrenen Juristen in allen Phasen des Verfahrens zur Verfügung. Für den Mandanten ist seine Vertretung im Bereich des Strafrechts von elementarer Bedeutung. Denn im Ermittlungsverfahren steht er der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft allein gegenüber und hat ohne Verteidiger keinen Anspruch auf Einsicht in die Ermittlungs- bzw. Strafakte. Jedoch ist die Einsicht in die Ermittlungsakte von grundlegender Bedeutung für die Vorbereitung der Verteidigung.
Verkehrsrecht (einschliesslich BuSSgeldverfahren) Unsere Mandanten betreuen wir durch unser qualifiziertes Team auch in folgenden Teilbereichen: Verkehrszivilrecht, Verkehrsunfälle mit Auslandsbezug, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren. Im Falle eines Verkehrsunfalls vertreten wir Sie bereits bei der außergerichtlichen Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner. Nur durch die Kenntnis der Rechtslage und der aktuellen Rechtsprechung ist eine möglichst vollständige Durchsetzung aller Ansprüche, wie Reparaturkosten, Gutachterkosten, Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Unkostenpauschale, Ersatz von Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und nicht zuletzt eines angemessenen Schmerzensgeldes möglich.
Verfolgung von Rechtsangelegenheiten in der Türkei In diesem Bereich arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern in Istanbul und Ankara eng zusammen und unterstützen Sie bei der Verfolgung Ihrer Ansprüche in der Türkei. Folgende Rechtsgebiete werden durch unsere Partner in der Türkei abgedeckt: Energierecht, Erbrecht, Immobiliengeschäfte, Schadensersatzansprüche, Unternehmensfusionen und -gründungen.
Existenzgründung in der Türkei bzw. Erweiterung des wirtschaftlichen Tätigkeitsfeldes Neben unserer Tätigkeit im Rahmen der Unternehmensgründungen schalten wir uns beispielsweise bereits in der Gestaltungsphase Ihres Arbeitsvertrages ein bzw. überprüfen den Ihnen angebotenen Arbeitsvertrag und nehmen dazu Stellung bzw. verhandeln mit den Vertragspartnern über einzelne Punkte. Auch helfen wir Ihnen bei Ihrem Visumsantrag und allen anderen in diesem Zusammenhang anfallenden behördlichen Angelegenheiten in der Türkei.
Rechtsanwälte ALIŞIK & ERÇELİ Partnerschaft Tauentzienstr. 6, 10789 Berlin Tel.: +49 30 63 22 66 00 Fax: +49 30 63 22 63 26 E-Mail: kanzlei@profandum.de www.profandum.de