Gesundheitspolitik und Psychotherapie 4. Gemeinsamer Kongress der Psy-Verbände: Psychotherapeut/in 2025 Bern, 18. Juni 2011
Übersicht Gesundheitspolitischer Kontext: Megatrend Wandel Blick auf die psychischer Gesundheit in der Schweiz Psychotherapeutische Versorgung Kosten und Finanzierung von Psychotherapie Die gesundheitspolitische Reformagenda Psychologieberufegesetz Fazit 2
Gesundheitspolitischer Kontext Megatrend: (Struktur-) Wandel Treiber: Demographie, Epidemiologie, Gesundheitsverhalten, Qualitätsmängel, Kostenentwicklung, Medizinischtechnischer Fortschritt, Internationalisierung, Wandel der Lebensformen Primat: Qualitätssicherung, -erhöhung und Kostendämpfung Herausforderung: Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden, bedarfsgerechten und nachhaltig finanzierbaren Gesundheitsversorgung unter gewandelten/ sich wandelnden Bedingungen. 3
Gesundheitsberufe - Gesundheitsfachpersonen Prognostizierter Mangel an (in der Schweiz ausgebildeten) Gesundheitsfachpersonen Menschen gesünder machen (Prävention) Bessere Nutzung des Potenzials an Fachpersonen: Zusammenarbeit, Kompetenzprofile, Vereinbarkeit Beruf-Familie, Integrierte Versorgung etc. Erhöhung der Aus-/Weiterbildungszahlen Leitlinien der Entwicklung: - Bedarf der Bevölkerung als Ausgangspunkt; - Klare Kompetenzprofile; Kooperation als Prinzip - Förderung der interprofessionellen Zusammenarbeit; - Festlegung der Rahmenbedingungen durch den Bund; - Konkrete inhaltlich/fachliche Festlegungen: Bottom-up 4
Psychische Gesundheit und Belastung Psychische Ausgeglichenheit 1992-2002 Quelle: Obsan; Monitoring; Auswertung SGB 1992/1997/2002 Männer Frauen Quelle: BFS; Gesundheit und Gesundheitsverhalten in der Schweiz 2007 5
Entwicklung der IV-Renten nach Krankheitsgrund (ohne Geburtsgebrechen und Unfall) Quelle: BSV; IV-Statistik 2010 6
Psychische Störungen und Krankheiten Lebenszeitprävalenz Jahresprävalenz Bedarf nach spezialisierter psychiatrisch-psychotherapeutischer Behandlung pro Jahr Inanspruchnahme einer ambulanten Behandlung wegen psychischer Krankheit 2007 ca. 32-48 % der Bevölkerung ca. 25 30% der Bevölkerung ca. 10% der Bevölkerung ca. 5 % der Bevölkerung Veränderung der Inanspruchnahme + 1 % seit SGB 1997 Quellen: Obsan; Nationaler Gesundheitsbericht 2008; BFS/Obsan: SGB 2007 7
Inanspruchnahme von Behandlung Beispiel Depression Quelle: Obsan, Auswertung SGB 2007 8
Spezialisierte psychotherapeutische Fachpersonen Ohne Kinder- und Jugendpsychiater! Quellen: Kocher/Oggier 2010; Eigene Recherchen; Konsultierte Fachpersonen bei psychischen Problemen: Psychiater/-in: 43% Allgemeinpraktiker/-in 41% Psychologe/-in/Psychotherapeut/-in: 34% (Mehrfachnennungen möglich) 9
Kosten psychiatrische-psychotherapeutische Versorgung im KVG (nur ärztliche Leistungen) Anteil an Gesamtkosten der Leistungen im KVG 2009: 5% 10
Kosten ambulante Leistungen und ärztliche Psychotherapie (KVG) Anteil Psychotherapie an Kosten ambulanter ärztlicher Leistungen 2003 2008: 1,3 %. Quelle: BFS, 2011 Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens 11
Finanzierung von Psychotherapie Ärztliche Psychotherapie (inkl. Delegierte Psychotherapie): KVG Nicht-ärztliche, psychologische Psychotherapie: Patientinnen und Patienten, out of pocket oder über Zusatzversicherungen Das heisst: Ein wesentlicher Teil der Psychotherapien in der Schweiz wird von den Patientinnen und Patienten selber bezahlt Die Zugänglichkeit von ärztlicher und nicht-ärztlicher / psychologischer Psychotherapie ist unterschiedlich 12
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Dichte psychotherapeutischer Fachpersonen in der Schweiz ist hoch Die Inanspruchnahme von Psychotherapie ist eher zu gering. Der Anteil der Bevölkerung, der im Fall psychischer Probleme den Hausarzt konsultiert, ist hoch (über 40%) Nur ein Teil aller Psychotherapien wird von der sozialen Krankenversicherung nicht übernommen Ambulante, dezentrale psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgungsstrukturen sind (zu) wenig ausgebaut Ärztliche und nicht-ärztliche PsychotherapeutInnen praktizieren überwiegend in städtischen Zentren. 13
- Strategie Palliative Care - Bündnis gegen Depression - 6. IVG-Revision 14
Psychologieberufegesetz Verabschiedung im Parlament: 18. März 2011 Zielsetzungen: Schutz vor Täuschung und Irreführung Verbesserung des Gesundheitsschutzes Zentrale Regelungen: Schutz der Berufsbezeichnung Psychologe/-in auf Masterniveau Einführung eidgenössischer, geschützter Weiterbildungstitel Akkreditierung der Weiterbildungsgänge Einheitliche Festlegung der Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung der psychologischen PsychotherapeutInnen 15
Umsetzung PsyG In Kraft Setzung: geplant per 1. Januar 2013 Notwendige Vorbereitungsarbeiten: Erarbeitung und Vernehmlassung Verordnungsrecht Einsetzung Psychologieberufekommission Liste provisorisch akkreditierte Weiterbildungen Psychotherapie Aufbau System und Instrumentarium ordentliche Akkreditierung Aufbau Psy-Register (PsychotherapeutInnen, Träger WB-Titel) Laufend: Information, Austausch mit Beteiligten und Betroffenen 16
Ausblick Perspektive des Bundes Umsetzung des Psychologieberufegesetzes Umsetzung neue Spitalfinanzierung Vorantreiben von Vorlagen mit hoher Relevanz für die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung (Präventionsgesetz, Managed Care Vorlage) Sicherung des Nachwuchses Verbesserung der Datenlage Sachliche Aufnahme, Analyse und Diskussion gesundheitspolitischer Fragestellungen mit Partnern 17
Ausblick Perspektive PsychotherapeutInnen Überwindung Methoden-, Schul- und Professionskonflikte Orientierung an wissenschaftlicher Evidenz Weiterentwicklung differenzierter Ansätze und Formen der Psychotherapie Gestaltung neuer Modelle der Praxistätigkeit - Stärkung integrierter Versorgungsstrukturen 18
Fazit Gesundheitspolitik: Breite Reformagenda Verbindendes Ziel: Mehr Gesundheit Der Mensch steht im Zentrum Sicherung der qualitativ hochstehenden Versorgung Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen Strategie: Aktive Mitgestaltung des (Struktur-) Wandels DANKE für Ihr Engagement! 19