Beleuchtung privater Wohnwege

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Transkript:

Bürgerinformation am 05.02.14

Gebiet mit Leuchten der Stadt in privaten Wohnwegen umgrenzt von Alamannenweg Pacellistraße(einschl. Reihenhäuser südl. der Straße) Keltenweg westlicher Ortsrand sowie Wohnwege an der Melanchthonstraße 2

3

Fotos der Bestandsbeleuchtung 4

Fotos neuer LED-Leuchtkörper Straßen Verbindungswege 5

Erstellung 60er-Jahre: Bau von Mastleuchten und Verkabelung in öffentlichen Straßen, öffentlichen Verbindungswegen und privaten Wohnwegen seitdem: Unterhalt und Betrieb durch die Stadt Friedrichshafen (Bezahlung von Stromkosten, Reparaturen, Austausch defekter Leuchten) 6

Umfang der vorhandenen Beleuchtungsanlagen insgesamt 86 Leuchten öffentliche Straßen 38 Leuchten, 44% öffentliche Verbindungswege 16 Leuchten, 19% private Wohnwege 27 Leuchten, 31% private Wohnwege Melanchthonstraße, jedoch bereits abgebaut 5 Leuchten, 5% 7

Privatwege: rechtlicher Sachverhalt nicht als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt (Bebauungsplan 102) im Grundbuch sind keine Leitungsrechte eingetragen keine Baulasten eingetragen keine Erschließungsbeiträge abgerechnet da laut Gesetz für private Wege und Anlagen auf diesen Wegen keine Erschließungsbeiträge erhoben werden Gewohnheitsrecht nicht erkennbar 8

Aktueller Zustand Sanierung der Beleuchtung notwendig zur Stromeinsparung (80W 23W) zur Verbesserung der Betriebssicherheit (z.b. Ersatz der Außenendverschlüsse, neue Maste, Ersatz der 2-adrigen Kabel durch 4-adrige Kabel ) Maßnahmen 2009-2013: Sanierung der Beleuchtung entlang der Pacellistraße 9

vorgesehene Sanierungsmaßnahmen 2014 LED-Umrüstung/Kabelerneuerung der Beleuchtung Werthmannstraße Riefweg Gröberstraße 10

vorgesehene Sanierungsmaßnahmen ab 2015 LED-Umrüstung/Kabelerneuerung der Beleuchtung Alamannenweg entlang der Straße auf öffentlichen Verbindungswegen Keltenweg, Mauernweg entspricht dem 2. Erschließungsabschnitt 11

Private Wohnwege Stromlieferung über städt. Beleuchtungsnetz Leuchte wird weiterhin aus dem Stromnetz der Stadt gespeist Strom wird vom Stadtwerk (bzw. Stadt) geliefert und pauschal abgerechnet (ca. 100 EUR pro Jahr) Reparaturen sind durch Eigentümer zu veranlassen und zu zahlen Vereinbarung zwischen Stadt und Eigentümern 12

Private Wohnwege Stromversorgung über Hausanschlüsse Maste und Leuchten bleiben stehen Beleuchtungskabel wird stromlos gesetzt Leuchte ist an den Häusern der Eigentümer anzuschließen (in der Regel mit Tiefbauarbeiten verbunden) 13

Private Wohnwege Rückbau der Mastleuchten Beleuchtungskabel wird stromlos gesetzt Maste und Leuchten werden abgebaut Eigentümer erstellen ihre eigene Beleuchtung, ggf. einschl. Tiefbau (z.b. beleuchtete Hausnummer, Mastleuchte, Außenleuchte mit Präsenzmelder) Quelle: www.obi.de 14

Private Wohnwege Sanierung durch die Eigentümer Bruttokosten für Mast, Leuchte und Montage: ca. 800,00 EUR Stromanschluss durch Eigentümer über eigenen Hausanschluss (in der Regel mit Tiefbauarbeiten verbunden) bei Einsatz eines Dämmerungsschalters: jährlicher Stromverbrauch einer Leuchte ca. 96,6 kwh Stadt stellt gerne Kontakt zwischen Eigentümern und Stadtwerk am See her 15

Private Wohnwege Weitere Schritte Rückmeldung der Eigentümer an das Stadtbauamt, ob Strom aus dem der Straßenbeleuchtungsnetz geliefert werden soll Stromanschluss von Eigentümern erstellt wird Ggf. Erstellung einer Vereinbarung zwischen Eigentümern und Stadt mit Festlegung des Zahlungspflichtigen oder abklemmen des Kabels vom Straßenbeleuchtungsnetz 16

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 17