Regionale Schulentwicklung in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen Stand Oktober 2014
Schulen und Schüler Schulen und Schüler an öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen 2012/2013 Landkreis Reutlingen Landkreis Tübingen Schulart Schulen Schüler Schulen Schüler Grundschulen 65 10 027 52 7 600 Werkrealschulen 27 3 652 19 2 152 Realschulen 12 6 360 9 4 118 Gymnasien 9 8 313 12 8933 Sonderschulen 12 1 155 9 993 Gemeinschaftsschulen 2 (2014: 5) 80 3 (2014: 7) 200
Demografische Entwicklung Bevölkerungsvorausrechnung: Altersgruppe unter 1 Jahr 2008 2012 2015 2020 2025 2030 % LK RT 2361 2292 2149 2228 2222 2153-8,8 % LK Tü 1948 1824 1970 2019 1963 1861-4,5 % Statistisches Landesamt BW 2014
Übergänge in weiterführende Schulen Bildungsempfehlungen in Klasse 4 und Anmeldungen für das 5. Schuljahr 2013 Bildungsempfehlungen Tatsächliche Übergänge 2013 WRS RS Gy WRS RS Gy GMS LK RT 23,7 % 29,3 % 46,8 % 12,8 % 34,9 % 45,8 % 5,4 % LK TÜ 19,6 % 26,7 % 53,6 % 8,1 % 22,9 % 54,7 % 12,4 % Anmeld. Land 12,1 % 36,7 % 44,5 % 6,7 % Übergänge 2014 Tatsächliche Übergänge 2014 WRS RS Gy GMS LK RT 12,0 % 31,6 % 44,8 % 11,6 % LK TÜ 3,8 % 16,3 % 56,8 % 23,2 %
Gründe für die regionale Schulentwicklung Das Kultusministerium rechnet in den Sekundarschulen bis 2025 mit einem weiteren Rückgang der Schülerzahlen Die Übergangzahlen von der Grundschule in die Werkrealschulen sinken seit Jahren stark Die demografische Entwicklung und das veränderte Schulwahlverhalten der Eltern machen eine regionale Schulentwicklung im Land erforderlich
Ziele der regionalen Schulentwicklung Flächendeckendes und gut erreichbares Bildungsangebot zu allen schulischen Abschlüssen Die regionale Schulentwicklung trägt Sorge für pädagogisch leistungsfähige Schulstandorte In einem Zwei-Säulen-System entwickelt sich neben dem Gymnasium ein integrativer Bildungsgang aus den bisherigen Schularten Die Gemeinschaftsschule ist besonders geeignet, unterschiedliche Begabungen der Schülerinnen und Schüler zu fördern
Regionale Schulentwicklung: Eckpunkte Sicherung einer stabilen Zwei- oder Mehrzügigkeit durch eine Mindestschülerzahl von 40 in den Eingangsklassen der weiterführenden Schulen (Gymnasien bei Neueinrichtung 60) Geregeltes Genehmigungsverfahren für die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen Grundschulen sind kein Bestandteil der regionalen Schulentwicklungsplanung
Auslöser des Prozesses Ein öffentlicher Schulträger stellt einen Antrag auf Einrichtung oder auf Umwandlung einer Schule Ein öffentlicher Schulträger initiiert einen Schulentwicklungsprozess in einer Region Eine öffentliche Sekundarschule kann keine Eingangsklasse mehr bilden, weil diese weniger als 16 Schülerinnen und Schüler aufweist
Dialog- und Beteiligungsverfahren Information und Beratung durch die Staatlichen Schulämter und die Regierungspräsidien Festlegung der jeweiligen Raumschaften Strukturierter Dialog mit den Kommunen über das zukünftige Schulangebot in einer Region Prüfung des öffentlichen Bedürfnisses durch die Schulverwaltung im Rahmen eines Antragsverfahrens Schlichtungsverfahren durch die Regierungspräsidien, wenn kein Konsens gefunden wird
Landkreis Tübingen Planungsbezirke SSA Tübingen
Landkreis Reutlingen Planungsbezirke SSA Tübingen
Entscheidungsfindung Die abschließende Entscheidung über die Einrichtung oder die Schließung einer Schule trifft die Schulverwaltung Schulträger, Staatliche Schulämter und Regierungspräsidien führen das Verfahren partnerschaftlich durch und suchen nach gemeinsamen Lösungen für die regionale Schulentwicklung