DGUV. Arbeit & Gesundheit BASICS. Absturzsicherungen

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Transkript:

DGUV Arbeit & Gesundheit BASICS Absturzsicherungen

INHALTSVERZEICHNIS Könnten wir doch fliegen!... 3 Ist doch gar nicht so hoch... 4 So passiert s... 7 Nichts dem Zufall überlassen... 8 Hier muss gesichert werden... 11 Technische Absturzsicherungen... 14 Extrafall Leitern... 33 Im Falle eines Falles... 36 Grenzbereich Höhenarbeiten... 46 Medien... 51 DGUV Arbeit & Gesundheit BASICS: Absturzsicherungen Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin, Telefon: 030 288763-800, Fax: 030 288763-808, E-Mail: info@dguv.de,internet: www.dguv.de Text: Dr. Marco Einhaus, Dipl.-Ing. Thorsten Sell, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG BAU Redaktion: Susanne Goebel, Vera Hänsch, Sankt Augustin, Gabriele Albert, Wies baden Satz und Gestaltung: Wiesign Ulrike Wiegand, Wiesbaden Titelfoto: Skylotec Cartoons: Michael Hüter Grafiken: S. 5: Ulrike Wiegand (Quelle: Bau BG Hannover 1996); S. 20, 23, 25, 26, 28: Ullrich Knapp; S. 37, 48: Daniela Reiter/Innotech; S. 12, 16, 17, 43: Wolfgang Hellwig Fotos: S. 6: Fotolia/Aamon; S. 7: Thorsten Sell; S. 8: ABS Safety; S. 14: Dominik Buschardt; S. 15: Essmann GmbH; S. 18: Dominik Buschardt; S. 19: Paul Esser; S. 24: Thorsten Sell; S. 30: Membranteam GmbH; S. 33: Fotolia/Dream- Emotion; S. 36: ABS Safety; S. 38: Marco Einhaus; S. 39: Dominik Buschardt; S. 40: Bornack; S. 41: Fotolia/Cornelia Hoffmann; S. 42: Fotolia/Matze; S. 46: Fotolia/fineart-collection; S. 47: Edelrid GmbH & Co. KG Herstellung: Alexandra Koch, Wiesbaden E-Book-Produktion: Leon Binder, Wiesbaden Verlag: Universum Verlag GmbH, Taunusstraße 54, 65183 Wies baden, E-Mail: info@ universum.de, Internet: www.universum.de. Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Siegfried Pabst und Frank-Ivo Lube. Die Verlagsanschrift ist zugleich ladungsfähige Anschrift der im Impressum genannten Vertretungsberechtigten des Verlags Druck: altmann-druck GmbH, Mahlsdorfer Straße 13 14, 12555 Berlin Universum Verlag GmbH, 2015, Wiesbaden. Alle Rechte vorbehalten. ISSN 0931-7066, ISBN 978-3-89869-425-4, ISBN (pdf) 978-3-89869-426-1, ISBN (epub) 978-3-89869-427-8 Sicherheitshinweis Dieses Produkt ist lizensiert für: Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt, jede Verwertung bedarf der Genehmigung des Verlags.

KÖNNTEN WIR DOCH FLIEGEN! Jedes Jahr stürzen in Deutschland fast 30.000 Menschen während ihrer Arbeit ab, für zirka 60 endet der Unfall tödlich. Dabei steigt die Gefährdung nur scheinbar mit der Höhe. Die meisten Absturzunfälle ereignen sich zwischen einem und fünf Metern. Im Gegensatz zu Arbeitsplätzen in wirklich schwindelerregenden Höhen werden hier die Gefahren nämlich oft unterschätzt, Absturzsicherungen weggelassen oder Schutzausrüstungen nicht benutzt. Manchmal reicht dann schon eine kleine Unachtsamkeit, ein morscher Dachbalken oder eine vermooste Lichtkuppel und schon geht es abwärts. Mit ein wenig Knowhow und Aufmerksamkeit könnten sich viele dieser Abstürze verhindern lassen garantiert! Die nötigen Informationen dazu finden Sie in dieser Broschüre. 3

IST DOCH GAR NICHT SO HOCH IST DOCH GAR NICHT SO HOCH! Überall dort, wo Beschäftigte auf höher gelegenen Plätzen arbeiten, besteht die Möglichkeit, dass sie ausrutschen, stolpern, das Gleichgewicht verlieren, über die Kante des Arbeitsplatzes geraten und abstürzen. Viele Abstürze aus niedrigen Höhen Diese grundsätzliche Gefährdung erhöht sich noch dadurch, dass man sich nach einiger Zeit an die Höhe gewöhnt hat und die Möglichkeiten eines Absturzes nicht mehr wahr haben will beziehungsweise unterschätzt ( Ist doch gar nicht so hoch! ). Dies führt zu besonders vielen Absturzunfällen aus geringen bis mittleren Höhen zwischen zwei und sechs Metern. Überhaupt passieren die meisten Absturzunfälle mit schweren und tödlichen Verletzungen gar nicht aus schwindelerregenden Höhen. Wer etwa an Hochhausfassaden oder auf einem Windrad arbeitet, ist sich in der Regel der Höhe und der damit verbundenen Gefahren bewusst, arbeitet mit Respekt, konzentriert und entsprechend gesichert. Als viel unfallträchtiger haben sich Arbeiten in den bereits genannten geringen Höhen herausgestellt. Vor allem, wenn es um Tätigkeiten geht, die nicht besonders lange dauern. Hier wird häufig aus Zeitgründen ganz auf Absturzsicherungen verzichtet und gar nicht realisiert, was bei einem Sturz aus wenigen Metern Höhe schon alles passieren kann. 4

Unfallfolgen in Abhängigkeit von der Absturzhöhe Absturzhöhe (in m) > 7,00 5,01 7,00 3,01 5,00 2,01 3,00 1,01 2,00 0,00 1,00 1 2 9 11 13 15 17 20 22 24 26 40 Verletzungen (in %) Todesfälle (in %) Natürlich ist es nicht weiter verwunderlich, dass bei Absturzhöhen von mehr als sieben Metern die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, sein Leben zu verlieren. Zwei Drittel aller Absturzunfälle passieren aber bis zwei Meter, da die Vorschriften erst ab dieser Höhe Schutzmaßnahmen vorschreiben. Bei diesen Höhen ist meistens der Kopf das Körperteil, mit dem man auf dem Boden aufkommt, da man noch keine Chance hatte, sich während des Sturzes in der Luft zu drehen. 5

IST DOCH GAR NICHT SO HOCH Der Toastbroteffekt Wer auf einem Garagenflachdach oder einer ersten Geschossdecke steht und nach unten schaut, fühlt sich in der Regel nicht besonders gefährdet. Beim Jugendschwimmabzeichen Silber wird der Sprung vom 3-Meter-Brett sogar gefordert. Dummerweise springen wir bei einem Unfall nicht kontrolliert ab, sondern haben uns vorher verhakt oder sind gestolpert. Und dann kann uns der sogenannte Toastbroteffekt, bei dem immer die beschmierte Oberseite zuerst auf dem Boden aufkommt, das Leben kosten. Nur handelt es sich bei uns nicht um eine Toastbrotseite, sondern um unseren Kopf, der bei diesen Stürzen aus niedrigen Höhen zuerst aufschlägt. 6

SO PASSIERT S Typische Gefahrenquellen bei hochgelegenen Arbeitsplätzen sind fehlende oder unvollständige technische Absturzsicherungen ungeeignete (nicht tragfähige) Anschlagpunkte beschädigte Auffanggurte, Halteseile, Verbindungsmittel oder Karabinerhaken fehlende Abseil- oder Rettungsgeräte leichtsinniges Verhalten In vielen Fällen nimmt der Vorgesetzte die Gefährdung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durch die Höhe selbst nicht ernst. Er stellt nicht das geeignete Material zur Verfügung, kalkuliert die Arbeitszeit zu knapp und versäumt es, falsches Verhalten zu korrigieren. Sträflicher Leichtsinn: Absturzhöhe zirka 4 Meter, der dreiteilige Seitenschutz fehlt auf der oberen Gerüstlage und am innen liegenden Leitergang, die Stehleiter oben ist völlig unzulässig, die oberste Arbeitsbelagsebene ist unterbrochen (Öffnung!) etc. 7

nichts dem zufall überlassen NICHTS DEM ZUFALL ÜBERLASSEN Grundsätzlich möchte wohl niemand während der Arbeit einen Unfall haben. Egal, ob man sich nur den Finger quetscht oder alle Knochen bricht. Damit es nicht dazu kommt, gibt es ein umfangreiches Regelwerk an arbeitsschutzspezifischen Vorschriften natürlich auch speziell für hochgelegene Arbeitsplätze (siehe Mediensammlung auf Seite 51). Diese verpflichten die Arbeitgeber, alle notwendigen Voraussetzungen für ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten. Technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen bilden dabei eine wichtige Symbiose. Wenn technische Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, um ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten, müssen unter Umständen Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) getragen werden. 8

Die Wahl der Schutzmaßnahmen hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab, zu deren Durchführung die Verantwortlichen vor Arbeitsbeginn gesetzlich verpflichtet sind (Arbeitsschutzgesetz, 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen). Die Unfallverhütungsvorschriften nehmen jedoch auch die Beschäftigten in die Pflicht und verlangen von ihnen sicherheitsgerechtes Verhalten. Mängel sofort melden Niemand kennt die Baustelle so gut wie diejenigen, die auf ihr arbeiten. Weisen Sie Ihren Vorgesetzten unbedingt auf Mängel am Arbeitsplatz, an Arbeitsmitteln oder an den Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz hin. Schließlich geht es um Ihr eigenes Leben. Wissen extra: Gefährdungsbeurteilung Gerade auf Baustellen mit ihren ständig wechselnden Bauphasen ist es nicht immer einfach, optimale Voraussetzungen für sicheres Arbeiten zu schaffen. Meistens läuft es auf einen Kompromiss zwischen maximaler Sicherung sowie Durchführbarkeit und Wirtschaftlichkeit hinaus. Umso schwieriger scheint die Beurteilung zu sein, ob und welche Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle oder dem stationären Arbeitsplatz getroffen werden müssen. Deshalb ist es wichtig, dass der Unternehmer oder seine Vertretung (der oder die Aufsichtsführende) die Bedingungen der Baustelle im Vorfeld kennt. 9

nichts dem zufall überlassen Der Bauherr gibt dem Unternehmer zunächst planerische und organisatorische Vorgaben zum geplanten Bauvorhaben. Diese Angaben beziehen sich zum Beispiel auf das Vorhandensein von nicht belastbaren Decken- und Dachflächen, gefährliche Arbeitsstoffe oder auf Notausgänge und Fluchtwege. Unternehmer legt Schutzmaßnahmen fest und wählt geeignete Beschäftigte aus Auf der Basis dieser Angaben und idealerweise einer Besichtigung der Baustelle mit all ihren baulichen Besonderheiten und möglicherweise technischen Schwierigkeiten legt der Unternehmer seine Arbeitsabläufe und die Auswahl der Beschäftigten sowie seiner Arbeitsmittel fest. So eine Gefährdungsbeurteilung verfolgt das Ziel, Maßnahmen zu definieren, die eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermeiden und die verbleibenden Gefährdungen so gering wie möglich halten. Dazu zählt auch, dass er die Beschäftigten auf mögliche Gefahren auf der Baustelle hinweist und sie entsprechend unterweist beziehungsweise unterweisen lässt. Auswahl der Absturzsicherungen hängt von jeweiliger Baustelle ab Die Firma, die bestimmte Arbeiten auf der Baustelle ausführt, muss ihre Arbeitsplätze und die Verkehrswege dahin so einrichten, dass das Arbeiten am Arbeitsplatz und der Weg dorthin ohne die Gefahr eines Absturzes ausgeführt werden können. Wie die jeweiligen Absturzsicherungen dann aussehen, ist oftmals von Baustelle zu Baustelle verschieden. 10

HIER MUSS GESICHERT WERDEN Absturzsicherungen müssen an allen Arbeitsplätzen vorhanden sein, die sich in einer gewissen Höhe über dem Boden beziehungsweise auf einer ausreichend großen tragfähigen Fläche befinden. Außerdem sind Absturzsicherungen überall vorgeschrieben, wo man über Stoffen arbeitet, in denen man versinken kann oder über baulichen beziehungsweise technischen Einrichtungen, auf oder an denen man sich im Falle eines Absturzes besonders schwer verletzen kann. Wo Absturzsicherungen erforderlich sind und welche Art der Sicherung gewählt wird, hängt ab von der möglichen Absturzhöhe der Art der Tätigkeit sonstigen äußeren Umständen (z. B. Witterung und Windeinflüsse) Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsstättenregeln fordern Einrichtungen gegen Absturz grundsätzlich an allen Arbeitsplätzen mit einer Absturzhöhe von mehr als zwei Metern. Es gibt aber auch Arbeitsplätze, die bereits ab einer niedrigeren Höhe gesichert werden müssen (siehe folgende Seite). 11

HIER MUSS GESICHERT WERDEN Ab welcher Höhe Absturzsicherungen? Ab 0 Meter an und über dem Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann. Hier muss immer gegen Absturz gesichert werden, auch wenn die mögliche Absturzhöhe nur wenige Zentimeter beträgt. Ab 1 Meter an freiliegenden Treppenläufen und -absätzen in allen stationären Betrieben an Wandöffnungen und Bedienungsständen von Maschinen und deren Zugängen. Ab 2 Meter an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, vor allem auf Dächern. 12

DGUV Arbeit & Gesundheit BASICS In dieser Reihe erhältlich: Absturzsicherungen Arbeit am Bildschirm Brandschutz Ergonomie Erste Hilfe Gefahrstoffe Grundregeln Hautschutz Heben und Tragen Hygiene in Küchen Hygiene in der Pflege Lärm Ladung sichern Leben in Balance Leitern, Tritte, Kleingerüste Persönliche Schutzausrüstung Rückengesundheit Sicherheitsbeauftragte Sicherheitszeichen Start in den Beruf Stolpern Rutschen Stürzen Stress Umgang mit elektrischem Gerät