Anmeldung zur Prüfung TestDaF



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Transkript:

Testzentrum (Adresse, Stempel) Anmeldung zur Prüfung TestDaF Für die TestDaF-Prüfung am Tag / Monat / Jahr beim Testzentrum in Name des Testzentrums / Ort melde ich mich hiermit verbindlich an. Ich habe das Merkblatt für Prüfungsteilnehmende zur Kenntnis genommen und die Regeln für Prüfungsteilnehmende unterschrieben. Bitte deutlich in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Nachname: Straße und Hausnummer: Vorname: Wohnort: Mittelname: Postleitzahl: Geschlecht: 1 weiblich 2 männlich Provinz / Bundesland: Geburtsdatum: Tag / Monat / Jahr Land: Herkunftsland: Telefon: Ausweis mit Foto: Ausweisnummer: (z.b. Pass, Personalausweis) _ Sie müssen diesen Ausweis zur Prüfung mitbringen. Ich habe den TestDaF schon einmal abgelegt: E-Mail: Prüfungsentgelt bezahlt am: am: im Testzentrum: (bitte ankreuzen:) Erprobung Prüfung meine Teilnehmer-Nummer: Mit meiner Unterschrift melde ich mich verbindlich für die Prüfung TestDaF an und akzeptiere die im Merkblatt für Prüfungsteilnehmende (Fassung 08/2005) und in der TestDaF-Prüfungsordnung festgelegten Bedingungen. Ort Tag / Monat / Jahr Unterschrift Bitte geben Sie dieses Formular ausgefüllt in Ihrem Testzentrum ab!

Dieses Formular verbleibt im Testzentrum! Stempel des Testzentrums ZEUGNIS-VERSAND Zutreffendes bitte ankreuzen: Ich werde das TestDaF-Zeugnis persönlich im Testzentrum abholen. Ich möchte das TestDaF-Zeugnis auf sicherem Postweg vom Testzentrum zugeschickt bekommen. Die anfallenden Postgebühren von habe ich am im Testzentrum bezahlt. Wichtiger Hinweis: Der Versand von Zeugnissen darf nur so erfolgen, dass nachgewiesen werden kann, wann und wo ein Zeugnis verloren gegangen ist. Dies ist z.b. bei Versand per Einschreiben oder Kurier möglich. Das TestDaF-Institut haftet in keinem Fall für Zeugnisse, die auf dem Postweg zwischen Testzentrum und Teilnehmenden verloren gegangen sind. Zweitausfertigungen von Zeugnissen können von Teilnehmenden direkt beim TestDaF-Institut angefordert werden. Die Kosten von 20,00 Euro müssen auf das Konto des TestDaF-Instituts überwiesen werden. Alle Bankgebühren bei Auslandsüberweisungen werden vom Teilnehmenden getragen. TestDaF-Institut Hagen Sparkasse Hagen Kto.Nr. 100 139 132 BLZ 450 500 01 Verwendungszweck: Zeugnis-Nr.: Name, Vorname via WestLB Duesseldorf, SWIFT-Code: WELADEDD to Sparkasse Hagen SWIFT-Code: WELADE3H IBAN: DE35450500010100139132 Senden Sie mir das Zeugnis an folgende Adresse: Bitte in Druckschrift (deutlich schreiben): Name Vorname Straße PLZ Stadt Datum, Unterschrift 09-2005

Merkblatt für Prüfungsteilnehmende Bitte lesen Sie dieses Merkblatt vor der Anmeldung genau durch und bewahren Sie es zusammen mit Ihren Anmeldeunterlagen auf. Dieses Merkblatt informiert Sie über die Anmeldung und die Teilnahmebedingungen an der Prüfung TestDaF. Anmeldeformular Füllen Sie das Anmeldeformular sorgfältig und eindeutig lesbar aus. Ihre Daten werden zur Feststellung des Prüfungsergebnisses und zur Ausfertigung des Zeugnisses gespeichert. Wenn Sie Ihren Namen in einer Umschrift angeben müssen, benutzen Sie bitte die für Ihr Land geltenden offiziellen Transkriptionsregeln. Benutzen Sie die gleiche Schreibweise wie in Ihrem Pass, damit später bei der Vorlage des Zeugnisses keine Zweifel entstehen. Prüfungsentgelt Für die Teilnahme an der Prüfung TestDaF müssen Sie ein Entgelt bezahlen. Erfragen Sie bitte rechtzeitig im Testzentrum die Höhe des Prüfungsentgelts und die Zahlungsart (Bareinzahlung, Überweisung). Ihre Anmeldung ist nur gültig, wenn das Prüfungsentgelt vor Anmeldeschluss im Testzentrum eingegangen ist. Beachten Sie bei Überweisungen die Buchungszeiten Ihrer Bank! Wenn Sie nach der Anmeldung merken, dass Sie noch nicht ausreichend vorbereitet sind oder aus anderen Gründen von der Prüfung zurücktreten möchten, müssen Sie sich unbedingt vor Ablauf der Anmeldefrist wieder abmelden. Nur dann erhalten Sie Ihr Prüfungsentgelt zurück. Das Testzentrum kann in solchen Fällen eine Verwaltungspauschale von maximal 20 % erheben. Wenn Sie aus anderen Gründen nicht zur Prüfung erscheinen, sich nach Ablauf der offiziellen Anmeldefrist abmelden oder die Prüfung abbrechen, wird das Prüfungsentgelt nicht erstattet; Sie erhalten kein Zeugnis. Anmeldefrist Für jede Prüfung gibt es eine Anmeldefrist und einen verbindlichen Anmeldeschluss des TestDaF-Instituts, der ca. 4 Wochen vor dem Prüfungstermin liegt; er ist auf der Webseite www.testdaf.de (Prüfungstermine) bekannt gegeben. Der Anmeldeschluss Ihres Testzentrums kann einige Tage früher liegen. Erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig im Testzentrum Ihrer Wahl und melden Sie sich rechtzeitig an. Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss werden nicht berücksichtigt. Vom Testzentrum erhalten Sie einige Tage vor der Prüfung eine Benachrichtigung, die Zulassung zur Prüfung TestDaF. Sie enthält auch Informationen zum Ort und Beginn der Prüfung. Vor und während der Prüfung Vor und während der Prüfung werden Identitätskontrollen durchgeführt. Bringen Sie zur Prüfung bitte folgende Unterlagen mit: 1. den bei der Anmeldung vorgelegten Ausweis (mit Foto) zur Identifikation. 2. das Zulassungsschreiben. Bitte bringen Sie einen Kugelschreiber mit schwarzer Mine zur Prüfung mit. Wenn aufgrund technischer Mängel der Prüfungsteil Mündlicher Ausdruck nicht bewertet werden kann, haftet das jeweilige Testzentrum; Sie werden vom Testzentrum darüber informiert; das TestDaF-Institut stellt in diesem Fall ein Teilzeugnis (ohne Mündlichen Ausdruck ) aus. Nach der Prüfung Sie erhalten in der Regel 6 Wochen nach der Prüfung Ihr Zeugnis von Ihrem Testzentrum. Das TestDaF-Institut und das Testzentrum erteilen vor der Zeugnisausstellung keine Auskünfte über Ihre Prüfungsleistungen. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden Sie vom Testzentrum verständigt. Wenn Sie sich um einen Studienplatz bewerben, schicken Sie nur Kopien an die Zulassungsstellen. Das Original müssen Sie erst bei der Immatrikulation vorweisen. Auf schriftlichen Antrag stellt Ihnen das TestDaF-Institut gegen eine Gebühr von 20,00 Euro eine Zweitausfertigung Ihres Zeugnisses aus. Geben Sie hierzu bitte Name, Vorname, Teilnehmernummer, Prüfungsdatum und das Testzentrum an, in dem Sie die Prüfung abgelegt haben. Ihre Daten und Prüfungsleistungen können in anonymisierter Form vom TestDaF-Institut für Forschungszwecke verwendet werden. Wird nach der Prüfung festgestellt, dass das Ergebnis nicht regulär zustande gekommen ist, kann Ihnen vom Prüfungsausschuss des TestDaF-Instituts das Zeugnis aberkannt werden. In solchen Fällen werden die Hochschulen in Deutschland über die Ungültigkeit des Zeugnisses und über den Täuschungsversuch informiert. Einwendungen gegen das Ergebnis der Prüfung können nur schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung des Prüfungsergebnisses an den Prüfungsausschuss des TestDaF-Instituts erhoben werden.

Regeln für Prüfungsteilnehmende Sehr geehrte Prüfungsteilnehmerin, sehr geehrter Prüfungsteilnehmer, Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Regeln zu lesen und zu verstehen. Die Regeln legen fest, wie Sie sich während der Prüfung TestDaF zu verhalten haben und informieren Sie über die Konsequenzen, die eine Verletzung der Regeln nach sich zieht. 1. Die Prüfungsteilnehmenden müssen am Prüfungstag einen gültigen Personalausweis oder Pass vorzeigen. Der Personalausweis oder Pass muss identisch sein mit dem Dokument, das bei der Anmeldung verwendet wurde. Teilnehmer ohne gültigen Ausweis werden nicht zum TestDaF zugelassen. 2. Teilnehmer, die erst nach dem Austeilen der Prüfungsunterlagen im Testzentrum eintreffen, können nicht mehr an der Prüfung teilnehmen. 3. Den Teilnehmenden ist nicht erlaubt, nach Anweisung ihrer Plätze den Prüfungsraum zu verlassen. In der Pause nach dem Prüfungsteil Hörverstehen kann die Toilette aufgesucht werden. Ansonsten ist ein Verlassen des Prüfungsraumes nur ausnahmsweise und nur unter Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet. Die endgültige Entscheidung darüber obliegt dem Prüfungsbeauftragten. Versäumte Prüfungszeit kann nicht nachgeholt werden. 4. Die Teilnehmenden dürfen keine Mobiltelefone, Pager, CD-, mp3-player oder sonstige elektronische Geräte bei sich tragen. Wenn ein eigener Raum für die Aufbewahrung persönlicher Gegenstände zur Verfügung steht, müssen die Kandidaten / Kandidatinnen ihre Taschen dort hinterlassen. Steht solcher Raum nicht zur Verfügung, sind sämtliche persönliche Gegenstände in einer Ecke des Prüfungsraums (für die Prüfungsteilnehmer unzugänglich) abzulegen. 5. Mobiltelefone und Pager sowie alle anderen zur Aufbewahrung gegebenen elektronischen Geräte müssen während der gesamten Prüfung abgeschaltet sein. Wenn ein Mobiltelefon während der Prüfung klingelt, wird der Besitzer des Mobiltelefons von der Prüfung ausgeschlossen. Versucht ein Kandidat / eine Kandidatin während der Prüfung oder in den Pausen zu telefonieren, wird er/sie von der Prüfung ausgeschlossen. 6. Teilnehmende dürfen während der Pausen nur Essen, Getränke und Toilettenartikel aus ihren Taschen nehmen. Es ist nicht gestattet, während der Pausen zu telefonieren oder Aufzeichnungen und Nachschlagewerke zu konsultieren. 7. Während der Prüfung dürfen nur Pässe bzw. Personalausweise und Kugelschreiber auf den Schreibtischen der Teilnehmenden liegen. Die Prüfungsteilnehmenden müssen überprüfen, ob die Kugelschreiber eine schwarze Mine haben. 8. Die Prüfungsteilnehmenden dürfen keine Informationen über den Inhalt des TestDaF aufzeichnen und nach der Prüfung mitnehmen. Sämtliche Prüfungsunterlagen und Konzeptpapiere müssen nach Beendigung jedes Subtests der / dem Prüfungsbeauftragten bzw. der Aufsichtsperson übergeben werden. Die Prüfungsteilnehmenden müssen alle Antworten während der dafür vorgesehenen Prüfungszeit auf die Antwortbogen übertragen. Nur die Lösungen auf den Antwortbogen bzw. auf dem Schreibbogen werden bewertet. Aufzeichnungen auf Konzeptpapier werden nicht bewertet. Sobald die / der Prüfungsbeauftragte das Ende eines Prüfungsteils anzeigt, müssen die Prüfungsteilnehmenden das Schreiben einstellen. Prüfungsteilnehmende, die nach der Ankündigung des Endes eines Prüfungsteils weiter schreiben, können von der Prüfung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung darüber obliegt der / dem Prüfungsbeauftragten. 9. Teilnehmende, die die Prüfung stören, unerlaubte Hilfsmittel benutzen oder versuchen abzuschreiben, erhalten zunächst eine Verwarnung. Wenn Teilnehmende den Anweisungen der Prüfungsbeauftragten nicht Folge leisten, werden sie von der Prüfung ausgeschlossen. In diesem Fall wird das Prüfungsentgelt einbehalten; der Prüfungsteilnehmende erhält kein Zeugnis.

10. Die Teilnehmenden müssen nach einer Pause rechtzeitig zum Beginn des nächsten Prüfungsteils erscheinen (der Zeitpunkt wird vom Testzentrum festgelegt). Nach Pausen oder Raumwechseln werden vor der Zuweisung der Plätze im Prüfungsraum noch einmal Identitätskontrollen vorgenommen. 11. Nach Beendigung des Prüfungsteils Mündlicher Ausdruck müssen die Teilnehmenden sofort den Prüfungsraum verlassen. Sie sind verpflichtet, nicht mit anderen Prüfungsteilnehmenden über den Inhalt der Prüfung zu sprechen. 12. Prüfungsteilnehmende, die sich während der Prüfung unfair behandelt fühlen oder mit dem Testzentrum unzufrieden sind, sollten innerhalb von 5 Tagen nach der Prüfung eine schriftliche Beschwerde beim Prüfungsausschuss des TestDaF-Instituts einreichen. 13. Teilnehmende mit anerkannten Behinderungen sollten sich möglichst 2 Monate vor dem Test, in jedem Fall aber vor Ablauf der Anmeldefrist an das Testzentrum wenden, den/die Prüfungsbeauftragte/n informieren, damit besondere Vorkehrungen getroffen werden können, die die Teilnahme am TestDaF ermöglichen. Zusätzliche Hinweise: I II Bringen Sie nur Kugelschreiber mit schwarzer Mine zur Prüfung mit. Die Prüfungsbeauftragten können während der Prüfung die Personalausweise bzw. Pässe einsammeln, um sie einer abermaligen Kontrolle zu unterziehen. Wenn Zweifel an Ihrer Identität bestehen, sind sie aufgefordert, innerhalb einer Woche nach der Prüfung Ihre Identität dem Testzentrum zu beweisen. Ein TestDaF-Zeugnis wird nur dann ausgestellt, wenn Ihre Identität zweifelsfrei bewiesen ist. III Wir raten Ihnen, Ihr Mobiltelefon oder andere elektronische Geräte (Pager, MP-3-Player, ipod, elektronische Wörterbücher etc.) am Prüfungstag nicht mitzubringen. IV Eine schwerwiegende Verletzung der Regeln für Prüfungsteilnehmende (z.b. gefälschte Ausweisdokumente, Benutzung von Handscannern oder versuchte Mitnahme von Prüfungsunterlagen) kann dazu führen, dass die betreffende Person zukünftig nicht mehr zum TestDaF zugelassen wird. Die Entscheidung hierüber liegt beim TestDaF-Institut in Hagen. Haftungsausschluss: Das TestDaF-Institut kann keine Verantwortung für Störungen des Testablaufs übernehmen, die durch Umstände verursacht sind, die sich der Kontrolle des TestDaF-Instituts entziehen. Wenn die Prüfung oder die Korrekturen der Prüfung durch solche Vorkommnisse gestört, verzögert oder abgebrochen werden muss, wird jeder Versuch unternommen, den normalen Prüfungsbetrieb sobald wie möglich wieder aufzunehmen. Die Verantwortung des TestDaF-Instituts beschränkt sich darauf, das Prüfungsentgelt zurückzuerstatten oder in begründeten Fällen die Wiederholung des Tests zu einem späteren Zeitpunkt anzubieten. Aus technischen Gründen misslungene Aufnahmen beim Prüfungsteil Mündlicher Ausdruck gehen zulasten des Testzentrums; in nachweisbaren Fällen (falsche Bedienung der Aufzeichnungsgeräte, Nichtbefolgen der Anweisungen des Prüfungsbeauftragten) zulasten des Prüfungsteilnehmenden. Das TestDaF-Institut haftet nicht für misslungene Tonaufnahmen. Bitte unterschreiben Sie die folgende Aussage: Ich habe die obigen Vorschriften zur Kenntnis genommen und gebe mein Einverständnis, sie zu befolgen. Name des Prüfungsteilnehmenden Unterschrift des Prüfungsteilnehmenden: Ort, Datum: Original verbleibt im Testzentrum. Erstellen Sie für Ihre Unterlagen eine Kopie!