STUFE 2 PLAN FÜR EINE UNTERRICHTSEINHEIT MIT 12- BIS 14-JÄHRIGEN: RECHTE, PFLICHTEN UND FLÜCHTLINGE

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Transkript:

STUFE 2 PLAN FÜR EINE UNTERRICHTSEINHEIT MIT 12- BIS 14-JÄHRIGEN: RECHTE, PFLICHTEN UND FLÜCHTLINGE ZIELE DER UNTERRICHTSEINHEIT Wissen Das Wesen der Menschenrechte und der damit einhergehenden Pflichten verstehen Wissen, dass a) es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gibt b) sie die grundlegenden bürgerlichen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Rechte und Freiheiten jedes Menschen enthält c) sie das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal sein soll Verstehen, dass Flüchtlinge aus ihrem Herkunftsland fliehen, weil ihre Menschenrechte verletzt werden Verstehen, was Individuen und Regierungen tun können, um die Achtung der Menschenrechte zu gewährleisten Fertigkeiten Die Rechte und Pflichten formulieren, die für Harmonie innerhalb und außerhalb des Klassenzimmers erforderlich sind Werte Die Notwendigkeit gegenseitiger Rechte und Pflichten anerkennen Anerkennen, dass sowohl wir als Bürger/innen unseres Landes als auch die Flüchtlinge Mitglieder der Gemeinschaft aller Menschen sind Unterrichtseinheit für 12- bis 14-Jährige 1

UNTERRICHTSSTUNDEN 1 und 2: Rechte und Pflichten INHALT LEHRMETHODEN/ LERNSTRATEGIEN HILFSMITTEL RECHTE UND PFLICHTEN IM KLASSENZIMMER Ein Gemeinwesen kann nicht in Anarchie funktionieren. Damit jeder Teil einer Gesellschaft in Harmonie funktionieren kann, muss es Regeln geben, die die Rechte und Pflichten jedes Individuums festlegen. Die Schüler/innen werden zuerst aufgefordert, sich ein Klassenzimmer vorzustellen, in dem jede/r tun kann, was er/sie will. Sie sollen sich die Folgen einer solchen Situation klar machen. In Arbeitsgruppen sollen sie dann entscheiden, welche Grundrechte jede Schülerin/jeder Schüler haben soll, und Regeln für das Klassenzimmer aufstellen, die gewährleisten, dass im Klassenzimmer eine harmonische Lernatmosphäre herrscht und gleichzeitig die Rechte der Schüler/innen gewahrt werden. HAUSARBEIT: Die Schüler/innen sollen sich vorstellen, sie hätten die Aufgabe erhalten, die Regeln zur Verwaltung der Gemeinschaft aller Menschen auf der Welt aufzustellen. LITERATUREMPFEHLUNGEN FÜR LEHRENDE Texte zum Thema Menschenrechte gibt es auf der Internetseite der Vereinten Nationen www.uno.de und der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen www.dgvn.de Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (im Anhang) Unterrichtseinheit für 12- bis 14-Jährige 2

UNTERRICHTSSTUNDE 3: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte INHALT LEHRMETHODEN/ LERNSTRATEGIEN HILFSMITTEL DIE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE Besprechung der Hausarbeit im Klassenverband. Zusammenstellung der von den Schüler/inne/n vorgeschlagenen Regeln für die Gemeinschaft aller Menschen auf der Welt an der Tafel. Bitten Sie die Schüler/innen zu erklären, was sie unter Rechten und Pflichten verstehen. Stellen Sie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vor. Behandeln Sie die aufgelisteten Rechte und achten Sie darauf, dass die Schüler/innen ihre Bedeutung und ihren Stellenwert verstehen. LERNMATERIAL FÜR SCHÜLER/INNEN: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Kurzfassung) Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, vollständiger Text Unterrichtseinheit für 12- bis 14-Jährige 3

UNTERRICHTSSTUNDEN 4 und 5: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Rechte von Flüchtlingen INHALT LEHRMETHODEN/ LERNSTRATEGIEN HILFSMITTEL DIE RECHTE VON FLÜCHTLINGEN Stellen Sie sicher, dass die Schüler/innen verstehen, wer Flüchtlinge sind und warum Menschen zu Flüchtlingen werden. Es kann nützlich und vielleicht sogar notwendig sein, sich die Konzepte und Materialien auf der UNHCR-Homepage, der Rubrik Für die Schule, Unterrichtseinheiten für den Geographieunterricht mit 9- bis 11- und 12- bis 14-Jährigen, anzuschauen. Erörtern Sie die 3 Lego-Poster und die Botschaften, die sie vermitteln. Helfen Sie den Schüler/inne/n herauszufinden, welche Bedürfnisse und Rechte Flüchtlinge in ihren Asylländern haben. Stellen Sie Lösungen für diese Probleme heraus: was die Regierungen, die Flüchtlinge selbst und wir alle tun können, um sicherzustellen, dass Flüchtlinge akzeptiert werden und ihr Wohlergehen gewährleistet ist. UNHCR/Lego-Poster: Na, wer ist der Flüchtling?, Wie fühlt man sich? und Was stimmt hier nicht? (unter www.unhcr.de) LITERATUREMPFEHLUNGEN FÜR LEHRENDE UNHCR-Homepage, Rubrik Für die Schule, Unterrichtseinheiten für den Geographieunterricht mit 9- bis 11- und 12- bis 14-Jährigen UNHCR, Flüchtlingsschutz: Fragen und Antworten für weiter gehende Hintergrundinformationen zur Frage, wer ein Flüchtling ist. Die Broschüre finden Sie unter www.unhcr.de; sie ist kostenlos erhältlich über die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, UNHCR Berlin, Wallstr. 9-13, D-10179 Berlin bzw. UNHCR Wien, Postfach 550, A- 1400 Wien. Unterrichtseinheit für 12- bis 14-Jährige 4

STUNDENPLÄNE FÜR DEN UNTERRICHT MIT 12- BIS 14-JÄHRIGEN: RECHTE, PFLICHTEN UND FLÜCHTLINGE Unterrichtsziel Niemand entscheidet sich freiwillig dafür, ein Flüchtling zu sein, und niemand ist es gerne. Ein Flüchtling zu sein, bedeutet mehr, als einfach nur als Fremder in einem fremden Land zu leben. Das Leben im Exil bedeutet, nicht in sein Heimatland zurückkehren zu können. Nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 ist ein Flüchtling eine Person, die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will. Diese Unterrichtseinheit hat mehrere Ziele: Die Schüler/innen sollen verstehen, dass Menschen zu Flüchtlingen werden, weil ihre grundlegenden Menschenrechte in ihrem Herkunftsland verletzt wurden. Ferner sollen sie mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vertraut gemacht werden sowie verstehen, warum damals eine solche Erklärung verfasst wurde und, dass sie weiterhin wichtig ist. Im Rahmen dieser Unterrichtseinheit erfahren die Schüler/innen auch, dass die internationale Gemeinschaft die grundlegenden Menschenrechte von Flüchtlingen anerkennen muss. Sie muss ferner gewährleisten, dass Flüchtlingen der Anspruch auf diese Rechte nicht verwehrt wird. Unterrichtseinheit für 12- bis 14-Jährige 5

UNTERRICHTSSTUNDEN 1 und 2: Rechte und Pflichten: Zwei Seiten derselben Medaille Einführung Die Lehrerin/der Lehrer sollte die Schüler/innen zu Beginn fragen, was sie davon halten würden, wenn jedes Kind in der Klasse stets das tun würde, was es gerade will. Das würde beispielsweise bedeuten: Jede/r kann gleichzeitig mit jedem/jeder reden; jede/r kann sagen, was er/sie möchte; jede/r kann das benutzen, was er/sie gerade möchte, selbst wenn der Gegenstand ihm/ihr nicht gehört; jede/r kann die Beherrschung verlieren und sogar andere schlagen, wenn er/sie will. Bemühen Sie sich, so viele Schüler/innen wie möglich in die Diskussion einzubeziehen. Fordern Sie die Schüler/innen auf, darüber nachzudenken, welche Folgen Anarchie im Klassenzimmer haben kann und ob es nicht wünschenswert ist, Regeln zu haben, die gewährleisten, dass sich jeder in der Klasse sicher und anerkannt fühlt. Gruppendiskussion In dieser Phase könnten die Schüler/innen in Gruppen darüber diskutieren, wie im Klassenzimmer eine freundliche und lerngerechte Atmosphäre aufrechterhalten werden kann. Diese Übung hilft den Schüler/innen, in den Kategorien Rechte und Pflichten zu denken. Die Schüler/innen könnten z.b. zunächst ihre Grundrechte im Klassenzimmer bestimmen. Ziel ist, dass sich jede Schülerin/jeder Schüler und auch die Lehrerin/der Lehrer im Klassenzimmer sicher fühlt. Lassen Sie die Schüler/innen mindestens fünf Rechte im Klassenzimmer festlegen. Wenn sie wieder zusammenkommen, kann ein/e Vertreter/in jeder Gruppe an die Tafel schreiben, auf welche Rechte sich ihre/seine Gruppe geeinigt hat. Wenn die Gesamtliste zu lang wird, müssen sich alle darüber verständigen, welche Rechte am grundlegendsten und wichtigsten sind. Die Schüler/innen sollten alle Entscheidungen begründen. Bitten Sie sie daraufhin, gemeinsam zu entscheiden, wie jedes dieser Rechte gewährleistet werden kann. Mit anderen Worten: Wie sollte sich jede/r im Klassenzimmer verhalten, damit sichergestellt ist, dass diese Rechte geachtet werden. Wenn beispielsweise jede/r das Recht hat, sich im Klassenzimmer sicher zu fühlen, darf niemand eine andere Person verletzen oder beleidigen. Die Schüler/innen sollten Regeln aufstellen, die gewährleisten, dass die Rechte aller geachtet werden. Heben Sie hervor, dass jede/r im Klassenzimmer dafür mitverantwortlich ist, dass diese Regeln eingehalten werden, weil nur so eine freundliche und lerngerechte Atmosphäre im Klassenzimmer aufrechterhalten werden kann. Erläutern Sie die Probleme, die entstehen würden, wenn niemand diesen Pflichten nachkommt. Unterrichtseinheit für 12- bis 14-Jährige 6

Hausarbeitsthemen (Kann auch als Gruppenarbeit behandelt werden.) Nachdem die Schüler/innen überein gekommen sind, dass jede/r in der Klasse bestimmte Grundrechte hat und es bestimmte Regeln geben muss, um diese Rechte zu gewährleisten, sollen sie sich nun den grundlegenden Rechten und Pflichten aller Mitglieder der Gesellschaft zuwenden. Bitten Sie die Schüler/innen, sich vorzustellen, dass ihnen die Aufgabe übertragen wird, die Regeln zur Verwaltung der Gemeinschaft aller Menschen auf der Welt aufzustellen. Als Planer/innen wissen sie nicht, wer sie selbst als Teil dieser Gemeinschaft sein werden. Sie könnten männlich oder weiblich, reich oder arm, jung oder alt, behindert oder Angehörige/r einer bestimmten Rasse, Volksgruppe, Kultur oder Religion sein. Jede Schülerin/jeder Schüler soll eine Liste der Grundregeln für den Planeten erstellen, die den Rahmen für die Rechte und Pflichten aller Menschen abstecken sollen. Unterrichtseinheit für 12- bis 14-Jährige 7

UNTERRICHTSSTUNDE 3: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Vorbereitung Entweder halten Sie für jede Schülerin/jeden Schüler eine Kopie der Kurzfassung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bereit oder Sie haben sie als Overhead-Folie vorbereitet. Halten Sie ferner Exemplare der vollständigen Ausgabe der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bereit. Verbindung zur vorhergehenden Unterrichtsstunde Fragen Sie die Schüler/innen, welche Regeln sie sich für die Verwaltung der Gemeinschaft aller Menschen auf der Welt ausgedacht haben. Lassen Sie die am häufigsten erwähnten Regeln an die Tafel schreiben. Bitten Sie Schüler/innen, die eine Regel vorschlagen, um eine Begründung. Einführung Vor dem Hintergrund der vorhergehenden Unterrichtsstunden und ihrer Hausarbeit fragen Sie die Schüler/innen nach ihrer Interpretation der Begriffe Rechte und Pflichten. Vermitteln Sie den Schüler/inne/n, dass die Grundrechte jedes Menschen auf der Welt nur durch die Einhaltung eines Regelwerks garantiert werden können. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist ein solches Regelwerk. Unterrichtseinheit für 12- bis 14-Jährige 8

Entwicklung Sie können den Schüler/innen Kopien der Kurzfassung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ausgeben, oder diese mit einem Overheadprojektor anzeigen. Sie sollten den Schüler/inne/n möglichst auch die vollständige Ausgabe der Erklärung zur Verfügung stellen. Vermitteln Sie den Schüler/inne/n die folgenden Informationen: Als Menschenrechte könnten ganz allgemein die Rechte definiert werden, die unserem Naturell entsprechen und ohne die wir nicht als menschliche Wesen leben können. Menschenrechte und Grundfreiheiten ermöglichen uns, unsere menschlichen Anlagen, unsere Intelligenz, unsere Talente und unser Bewusstsein so auszuschöpfen, dass wir unsere Bedürfnisse befriedigen können. Sie basieren auf dem immer stärkeren Wunsch der Menschen nach einem Leben, in dem die Würde und der Wert, die jedem von uns innewohnen, geachtet und geschützt werden. Wenn Menschen ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten verwehrt werden, so stellt dies nicht nur eine individuelle und persönliche Tragödie dar, sondern führt auch zu sozialen und politischen Unruhen. Eine solche Entwicklung beschwört Gewalt und Konflikte inner-halb von Gesellschaften und Nationen sowie zwischen ihnen herauf. Bereits im ersten Satz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es deshalb, dass die Anerkennung der Menschenrechte und der den Menschen innewohnenden Würde die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet. Die Vereinten Nationen wurden 1945 wurde vor dem Hintergrund der Schrecken des Zweiten Weltkrieges gegründet. Die internationale Organisation hatte sich zum Ziel gesetzt den Frieden und die internationale Sicherheit wahren und gemeinsam wirtschaftliche, soziale, kulturelle und humanitäre Probleme zu lösen. 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen einen Verhaltenskodex für den Schutz der grundlegenden Menschenrechte und Grundfreiheiten, auf die alle Männer und Frauen überall auf der Welt ohne Unterschied Anspruch haben. Dieser Kodex heißt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Die Erklärung ist rechtlich nicht bindend, aber sie wurde in viele nationale Verfassungen aufgenommen und ist zum Maßstab für die Menschenrechte geworden. Fordern Sie die Schüler/innen auf, dem Rest der Klasse die wichtigsten Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu erläutern (Artikel 1-5, 13-14, 17-21, 25-26). Einige Artikel sind leicht verständlich; andere müssen vom Lehrer bzw. der Lehrerin näher erläutert werden. Fragen Sie die Schüler/innen nach konkreten Beispielen aus dem Alltag, der Geschichte oder der aktuellen Politik für die Relevanz der schwieriger zu begreifenden Rechte. Unterrichtseinheit für 12- bis 14-Jährige 9

UNTERRICHTSSTUNDEN 4 und 5: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Rechte von Flüchtlingen Vorbereitung Halten Sie kopierte Exemplare der UNHCR-/Lego-Poster Na, wer ist der Flüchtling?, Wie fühlt man sich? und Was stimmt hier nicht? im Format DIN A4 bereit. Hängen Sie großformatige Exemplare der Poster im Klassenzimmer auf. Einführung Erläutern Sie, dass die drei Poster vom Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) herausgegeben wurden, der internationalen Organisation, die für den Schutz und die Unterstützung von Flüchtlingen zuständig ist. An dieser Stelle könnte der Lehrer/die Lehrerin Teile aus anderen Unterrichtsstunden einfügen, die auf der Homepage von UNHCR angeboten werden. Die Lehrerin/der Lehrer kann beispielsweise die Unterrichtseinheiten für den Geographieunterricht mit 9- bis 11- und 12- bis 14-Jährigen verwenden. Sie enthalten viele Beispiele, die es den Schüler/inne/n leichter machen sollen, den Flüchtlingsbegriff zu verstehen. Der Lehrer/die Lehrerin sollte den Schüler/inne/n jetzt die Flüchtlingsdefinition vorlesen und erläutern:...eine Person, die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will. Erläutern Sie die einzelnen Bestandteile der Definition sorgfältig, um sicherzustellen, dass die Konzepte richtig verstanden werden. Diese Lego-Poster werden in Zeitschriften mit Massenauflage gedruckt und öffentlich plakatiert, beispielsweise in Bushaltestellen und Bahnhöfen. Fragen Sie die Schüler/innen, warum UNHCR ihrer Meinung nach solche Poster veröffentlicht. Welche Botschaft sollen sie vermitteln? Unterrichtseinheit für 12- bis 14-Jährige 10

Fragen Sie die Schüler/innen mit Bezug auf die Poster, welche(r) Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für Flüchtlinge und die Menschen in den Aufnahmeländern von besonderer Bedeutung ist/sind (mögliche Antworten u.a. Artikel 14 (Recht auf Asyl), aber auch die Artikel 1 (Recht auf Gleichheit), 2 (Freiheit von Diskriminierung) und viele andere, die in den Postertexten nicht ausdrücklich erwähnt sind, beispielsweise Artikel 3 (Recht auf Leben, Freiheit und persönliche Sicherheit), Artikel 5 (Freiheit von Folter und erniedrigender Behandlung) und Artikel 9 (Freiheit von willkürlicher Festnahme und Inhaftierung sowie Ausweisung). Verstöße gegen einen dieser Artikel haben viele Menschen zur Flucht aus ihrem Herkunftsland veranlasst. Diskussionsfragen UNHCR hat die Aufgabe sicherzustellen, dass Flüchtlinge in ihrem Asylland geschützt werden, und hilft Flüchtlingen, indem das Amt die Bereitstellung von Wohnraum, Nahrungsmitteln, Wasser, sanitären Anlagen und medizinischer Versorgung in Krisensituationen koordiniert. 1. Wie versucht UNHCR, mit diesem Poster zu vermitteln, dass jeder Flüchtlingen helfen kann? 2. Meint ihr, dass das Amt mit dieser Auffassung Recht hat? 3. Was können Regierungen sonst noch tun, um die Rechte von Flüchtlingen zu schützen? 4. Welche Pflichten könnten Flüchtlinge eurer Ansicht nach in ihrem Aufnahmeland haben? UNHCR Berlin UNHCR Wien Wallstraße 9-13 Postfach 550 D-10179 Berlin A-1400 Wien Tel.: 0049-30-202 202 26 Tel.: 0043-1-260 604 049 E-Mail: grfbe@unhcr.de E-Mail: ausvi@unhcr.ch www.unhcr.de Unterrichtseinheit für 12- bis 14-Jährige 11

ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE Alle Menschen verfügen von Geburt an über die gleichen, unveräußerlichen Rechte und Grundfreiheiten. Die Vereinten Nationen bekennen sich zur Gewährleistung und zum Schutz der Menschenrechte jedes einzelnen. Dieses Bekenntnis erwächst aus der Charta der Vereinten Nationen, die den Glauben der Völker an die Grundrechte des Menschen und an die Würde und den Wert der menschlichen Persönlichkeit bekräftigt. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben die Vereinten Nationen in klaren und einfachen Worten jene Grundrechte verkündet, auf die jedermann gleichermaßen Anspruch hat. Auch Sie haben Anspruch auf diese Grundrechte. Es sind auch Ihre Rechte. Machen Sie sich mit ihnen vertraut. Helfen Sie mit, diese Grundrechte für sich selbst und für Ihren Nächsten zu fördern und zu verteidigen. PRÄAMBEL Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt, da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern, da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern, da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken, da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Unterrichtseinheit für 12- bis 14-Jährige 12

als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten. Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. Artikel 2 Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist. Artikel 3 Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Artikel 4 Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten. Artikel 5 Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Artikel 6 Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. Artikel 7 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung. Unterrichtseinheit für 12- bis 14-Jährige 13

Artikel 8 Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden. Artikel 9 Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. Artikel 10 Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. Artikel 11 (1) Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist. (2) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden. Artikel 12 Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen. Artikel 13 (1) Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. (2) Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren. Artikel 14 (1) Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. (2) Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen. Artikel 15 (1) Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Unterrichtseinheit für 12- bis 14-Jährige 14

(2) Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln. Artikel 16 (1) Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte. (2) Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden. (3) Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat. Artikel 17 (1) Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben. (2) Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden. Artikel 18 Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. Artikel 19 Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Artikel 20 (1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. (2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. Artikel 21 (1) Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken. (2) Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande. (3) Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen. Unterrichtseinheit für 12- bis 14-Jährige 15

Artikel 22 Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind. Artikel 23 (1) Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. (2) Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. (3) Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen. (4) Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten. Artikel 24 Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub. Artikel 25 (1) Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. (2) Mutter und Kind haben Anspruch auf besondere fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz. Artikel 26 (1) Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen. (2) Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein. (3) Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll. Unterrichtseinheit für 12- bis 14-Jährige 16

Artikel 27 (1) Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben. (2) Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen. Artikel 28 Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können. Artikel 29 (1) Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist. (2) Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen. (3) Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden. Artikel 30 Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat. Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 Übersetzung: Deutscher Übersetzungsdienst, Vereinte Nationen, New York UNHCR Berlin UNHCR Wien Wallstraße 9-13 Postfach 550 D-10179 Berlin A-1400 Wien Tel.: 0049-30-202 202 26 Tel.: 0043-1-260 604 049 E-Mail: grfbe@unhcr.de E-Mail: ausvi@unhcr.ch www.unhcr.de Unterrichtseinheit für 12- bis 14-Jährige 17