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Transkript:

VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN für den card complete Reiseschutz Classic & Gold & Platinum Stornoversicherung Diese Versicherungsbedingungen gelten für ab 01. 02. 2015 neu ausgestellte Karten. Für bereits vor dem 01. 02. 2015 be stehende Karten gültig ab 01. 04. 2015. Es gelten die Versicherungsbedingungen für den card complete Reiseschutz. Analog den Formulierungen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) beziehen sich personenbezogene Bezeichnungen auf Frauen und Männer in gleicher Weise. 2

Diese Versicherungsbedingungen gelten für ab 01. 02. 2015 neu ausgestellte Karten. Für bereits vor dem 01. 02. 2015 be stehende Karten gültig ab 01. 04. 2015. Ergänzend zu den Versicherungsbedingungen für den card complete Reiseschutz gilt vereinbart: STORNOVERSICHERUNG Verhalten im Schadenfall Wenn Sie eine gebuchte Reise nicht antreten können, stornieren Sie bitte unverzüglich (spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden) bei der Buchungsstelle (z. B. Reisebüro) und verständigen Sie umgehend telefonisch das Service Center der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Leistungsabteilung Obere Donaustraße 49 51 1020 Wien Tel.: +43 (0)50 350 356 Fax: +43 (0)50 350 99-23181 E-Mail: kundenservice@staedtische.co.at www.wienerstaedtische.at Halten Sie dabei bitte für uns zunächst folgende Daten bereit: Vor- und Zuname, Adresse Reisetermin, Stornodatum und -grund Buchungsbestätigung und Versicherungsnachweis (Kreditkartennummer) Für die reibungslose und rasche Schadenbearbeitung senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu: Versicherungsnachweis (Kreditkartennummer) Buchungsbestätigung Stornokostenrechnung Nicht genutzte Fahrkarten Flugtickets Belege über den Eintritt des Stornogrundes (z. B. Einberufungsbefehl, Mutter-Kind-Pass, Sterbeurkunde) Bei Reisestorno aus medizinischen Gründen: Detailliertes ärztliches Attest einen Unfallbericht Krankmeldung bei der Sozialversicherung 3

Besondere Vereinbarung für die STORNOVERSICHERUNG im Rahmen des Reiseschutzes der card complete Privatkarten Allgemeine Begriffsbestimmungen Öffentliches Verkehrsmittel Als öffentliche Verkehrsmittel gelten Flugzeuge, Busse, Eisen bahnen und Schiffe. Individuelles Verkehrsmittel Als individuelles Verkehrsmittel gelten z. B. Privat- Miet-Pkw, Fahrräder etc. Pauschalarrangement Reisen, bei denen die Buchung von Unterkunft und öffentlichem Verkehrsmittel als einheitliche und untrennbare Gesamtleistung über dieselbe Buchungsstelle erfolgt. Individualreise Reisen, bei denen die Buchung von Unterkunft, öffentlichem individuellem Verkehrsmittel jeweils alleine in beliebiger Kombination erfolgt, wobei auch keine gemeinsame Buchungsstelle gegeben sein muss. Umfang des Versicherungsschutzes Die Reisestornoversicherung ergänzt den Versicherungsschutz der Kreditkarten von card complete und gilt unter der Voraussetzung, dass die Karte innerhalb der letzten 2 Monate vor Eintritt des Versicherungsfalles verwendet wurde. Der Stornoversicherungsschutz gilt für Neukunden von Classic Cards mit Karteneröffnung ab 01. Dezember des Vorjahres bis 01. Dezember des laufenden Jahres für Reisen mit einem Reiseantritt zwischen 01. Jänner und 31. Dezember des laufenden Jahres und einem Buchungsdatum ab 01. Dezember des Vorjahres. Bei Karteneröffnung nach Buchungsdatum beginnt der Versicherungsschutz für Reisestornoleistungen gem. Versicherungsfall 1.1.1. bis 1.1.7. der Besonderen Vereinbarung für die Stornoversicherung im Rahmen des Reiseschutzes der card complete Privatkarten erst am 10. Tag nach Karteneröffnung (ausgenommen Unfall, Todesfall und Elementarereignisse). Die Für Karteninhaber von vor dem 01. Dezember des Vorjahres eröffneten Classic Cards, welche die von card complete Service Bank AG vorgegebenen Voraussetzungen im Vorjahr erfüllt haben, gilt der Stornoversicherungsschutz für Reisen mit einem Reiseantritt zwischen 01. Jänner und 31. Dezember des laufenden Jahres. Für Karteninhaber von sämtlichen Gold- sowie Platinum Cards gilt die Stornoversicherung für Reisen mit einem Reiseantritt zwischen 01. Jänner und 31. Dezember des jeweils laufenden Jahres. Versichert sind ausschließlich Privatreisen. Versichert sind die vertraglich vereinbarten Rücktrittskosten, die der Versicherte dem Reiseunternehmen (auch Fluglinie, Bahn-, Bus- Schifffahrtsunternehmen) schuldet, begrenzt mit der Versicherungssumme. Versicherte Personen Versichert sind der (die) Karteninhaber(in) sowie der (die) mitreisende, in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte(in) bzw. Lebensgefährte(in) sowie mitreisende minderjährige Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Bei Lebensgefährten ist ein Nachweis betreffend einer Lebensgemeinschaft mittels Meldezettel zu erbringen (gemeinsamer Wohnsitz seit mind. 3 Monaten muss gegeben sein). Versicherungssummen Versicherungssumme Classic Card Pauschalarrangement.................... bis EUR 2.500,00 Gebuchtes Ticket eines öffentlichen Verkehrsmittels, das zur Erreichung der Reisedestination verwendet wird... bis EUR 1.250,00 Versicherungssumme Gold Card Pauschalarrangement.................... bis EUR 2.500,00 Kosten der gebuchten Bestandteile einer Individualreise... bis EUR 1.250,00 Versicherungssumme Platinum Card Pauschalarrangement.................... bis EUR 5.000,00 Kosten der gebuchten Bestandteile einer Individualreise... bis EUR 2.500,00 Vom Versicherungsschutz umfasst ist in der Classic-, Gold- sowie Platinum Card ein Leistungsfall pro Kalenderjahr mit einem Selbstbehalt von 20 % des Die jeweiligen Versicherungssummen sind Höchsthaftungssummen pro Karteninhaber und Schadensereignis (die Ansprüche der mitreisenden Angehörigen eingerechnet). Bei Vorhandensein weiterer Haupt- Zusatzkarten gelten die Versicherungssummen bei einer gemeinsamen Reise zusammengerechnet. Bei einem die Versicherungssumme übersteigenden Reisepreis stellt die vereinbarte Versicherungssumme die maximale Entschädigungsleistung dar. Die in den aktuellen Foldern zum Reiseschutz von card complete angebotene Summenverdoppelung hat keine Auswirkung auf die Stornoversicherungssummen. Versicherungsfall 1. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn aus einem der folgenden, während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes eingetretenen Gründe eine Reise nicht angetreten wird: 1.1. Plötzlich auftretende schwere Krankheit schwere gesund heitliche Unfallfolgen des(r) Versicherten. Eine Erkrankung gilt als schwer, wenn sich daraus zwingend die Reiseunfähigkeit ergibt und der Versicherte nicht in der Lage ist, seiner beruflichen Tätigkeit nachzukommen. Ein entsprechender Nachweis wie z. B. Bestätigung des behandelnden Arztes kassenärztliche Krankmeldung ist dem Versicherer beizubringen. 4

Eine Leistungspflicht besteht nicht für chronische Leiden und deren Folgen sowie für Krankheiten und Gebrechen, die im letzten Jahr vor Antritt der Reise behandelt worden behandlungsbedürftig gewesen sind und deren Folgen sowie für Krankheiten und deren Folgen im Zusammenhang mit bereits vor der Reisebuchung festgestellten Schwangerschaften. 1.2. Vorliegen einer erst nach der Reisebuchung festgestellten Schwangerschaft, sofern sich daraus zwingend die Reiseunfähigkeit ergibt. Ein entsprechender Nachweis wie z. B. Bestätigung des behandelnden Arztes kassenärztliche Krankmeldung ist dem Versicherer beizubringen. 1.3. Tod des(r) Versicherten. 1.4. Tod, schwerer Unfall unerwartete schwere Erkrankung seines(r) Ehegatten(in), Lebensgefährten(in), (Schwieger)-eltern, -kinder, Geschwister, Schwager/Schwägerin, Groß eltern, Enkel. Bei Lebensgefährten ist ein Nachweis betreffend einer Lebensgemeinschaft mittels Meldezettel zu erbringen (gemeinsamer Wohnsitz seit mind. 3 Monaten muss gegeben sein). 1.5. Bedeutender Sachschaden am Eigentum des (der) Versicherten an seinem (ihrem) Wohnort infolge Feuers, eines Elementarereignisses der Straftat eines Dritten, der die An wesenheit des (der) Versicherten zwingend erforderlich macht. 1.6. Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung des (der) Versicherten durch den Arbeitgeber. Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer bzw. einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses besteht kein Versicherungsschutz. Auch bei Rücktritt aufgrund von beruflichen Ausnahmesituationen liegt kein versichertes Ereignis vor. 1.7. Einberufung zum Grundwehr- bzw. Zivildienst, vorausgesetzt die zuständige Behörde akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Einberufung. Zeitlicher Geltungsbereich Voraussetzung für den Stornoversicherungsschutz ist die aufrechte Kreditkarte von card complete mit Reiseversicherungsschutz zumindest seit 30 Tagen vor Reisebeginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag der Reisebuchung und endet mit Verlassen des Wohnortes zum Reiseantritt. Bei Karteneröffnung nach Buchungsdatum beginnt der Versicherungsschutz für Reisestornoleistungen gem. Versicherungsfall 1.1.1. bis 1.1.7. der Besonderen Vereinbarung für die Stornoversicherung im Rahmen des Reiseschutzes der card complete Privat karten erst am 10. Tag nach Karteneröffnung (ausgenommen Unfall, Todesfall und Elementarereignisse). Ausschlüsse Kein Versicherungsfall liegt vor, wenn 1. einer der oben genannten Gründe (Pkt.1.1.1 bis 1.1.7) bei Bu chung der Reise bereits vorgelegen hat voraussehbar gewesen ist; 2. das Reiseunternehmen vom Reisevertrag zurücktritt. Obliegenheiten Der (die) Versicherte ist bei sonstiger Leistungsfreiheit nach Maßgabe des 6 Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet, 1. den Versicherungsfall der Buchungsstelle (Reisebüro, Vermieter, Transportunternehmen) unverzüglich (innerhalb von 48 Stunden) zu melden und die Buchung zu stornieren; 2. die nicht genutzten Reiseunterlagen (Tickets, Hotelgutscheine etc.) dem Versicherer auf Verlangen auszuhändigen. Entschädigungsleistung Der Versicherer ersetzt der versicherten Person im Rahmen der Versicherungssumme jene Kosten, die sie dem Reise- bzw. Transportunternehmen zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles vertraglich schuldet. Der Selbstbehalt beträgt jeweils 20% des Vom Versicherungsschutz umfasst ist in der Classic-, Gold- und Platinum Card ein Leistungsfall pro Kalenderjahr mit einem Selbstbehalt von 20% des Subsidiarität Die Versicherungsleistung aus der Stornoversicherung ist subsidiär. Sie wird daher nur erbracht, soweit nicht von sonstigen Dritten Ersatz erlangt werden kann. Zusatzversicherung für Angehörige Die Stornoversicherung gilt auch für Personen, für welche zu einer Gold- bzw. Platinum Card eine Zusatzversicherung für Angehörige abgeschlossen wurde. Es gelten die Versicherungssummen der jeweiligen Kreditkarte (Gold- bzw. Platinum Card). Der Selbstbehalt beträgt jeweils 20 % des Voraussetzung: Einlangen des Antrages auf Zusatzversicherung bei card complete der WIENER STÄDTISCHEN Versicherung AG zumindest 30 Tage vor Reisbeginn. Bei Abschluss der Zusatzversicherung nach dem Buchungsdatum beginnt der Versicherungsschutz für Reisestornoleistungen gem. Versicherungsfall Pkt.1.1.1. bis Pkt.1.1.7. der Besonderen Vereinbarung für die Stornoversicherung im Rahmen des Reiseschutzes der card complete-privatkarten erst am 10. Tag nach Abschluss der Zusatzversicherung bzw. Karteneröffnung (ausgenommen Unfall, Todesfall und Elementarereignisse). 5