VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN"

Transkript

1

2 VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN für den card complete Reiseschutz JCB Balance Karte Diese Versicherungsbedingungen gelten für ab neu ausgestellte Karten. Es gelten die Versicherungsbedingungen für den card complete Reiseschutz. Analog den Formulierungen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) beziehen sich personenbezogene Bezeichnungen auf Frauen und Männer in gleicher Weise. 2

3 ÜBERSICHTSBLATT JCB Balance Karte Reise- bzw. Reisegepäck-Versicherung Reisegepäckversicherung... bis EUR 2.500,00 Verzögerte Auslieferung des Reisegepäcks.. bis EUR 250,00 Flugverspätungs-Mehrkosten... bis EUR 250,00 Dokumentenersatz... bis EUR 250,00 Abschleppkosten... bis EUR 250,00 Reiserückruf... nachgewiesene Kosten Kosten infolge Schibruch... bis EUR 250,00 Kosten der KFZ-Rückholung... bis EUR 1.000,00 Reisestorno-Versicherung... bis EUR 2.500,00 Einkaufsversicherung... bis EUR 1.000,00 Reiseunfall-Versicherung Unfalltod... EUR ,00 Dauernde Invalidität... EUR ,00 Verkehrsmittel-Unfallversicherung Unfalltod... EUR ,00 Dauernde Invalidität... bis EUR ,00 Behandlungskosten-Versicherung: bei Erkrankung / Unfall Ambulanzflugkostenversicherung bei Inanspruchnahme der vom Versicherer beauftragten Organisation... nachgewiesene Kosten bei Inanspruchnahme einer sonstigen Rettungsorganisation... bis EUR 6.000,00 Hubschrauberprimärrettung... nachgewiesene Kosten Bergungskosten... nachgewiesene Kosten Medikamenten- und Serentransport... nachgewiesene Kosten Stationäre und ambulante Behandlungskosten im Ausland... nachgewiesene Kosten chronische Erkrankungen... bis EUR ,00 Krankenbesuch im Ausland... bis EUR 2.500,00 Begleitkosten für Kinder bis 12 Jahre... bis EUR 500,00 Transport eines verstorbenen Versicherten zu dessen letztem Wohnort... nachgewiesene Kosten Reisehaftpflichtversicherung Reisehaftpflichtversicherung... bis EUR ,00 davon für Mietsachschäden... bis EUR ,00 Notfall-Assistance Organisation medizinischer Hilfeleistung Individuelle Reisemedizinische Beratung vor und während einer Reise Beratung beim Umgang mit Behörden im Ausland Bei rechtlichen Problemen Benennung von deutsch- und englisch sprachigen Rechtsanwälten und Dolmetschern im Ausland 3

4 ÜBERSICHTSBLATT JCB Balance Karte im Kartendoppel mit einer VISA- oder MasterCard Platinum Card Reise- bzw. Reisegepäck-Versicherung Reisegepäckversicherung... bis EUR 5.000,00 Verzögerte Auslieferung des Reisegepäcks.. bis EUR 500,00 Flugverspätungs-Mehrkosten... bis EUR 500,00 Dokumentenersatz... bis EUR 500,00 Abschleppkosten... bis EUR 500,00 Reiserückruf... nachgewiesene Kosten Kosten infolge Schibruch... bis EUR 500,00 Kosten der KFZ-Rückholung... bis EUR 2.000,00 Reisestorno-Versicherung... bis EUR 5.000,00 Einkaufsversicherung... bis EUR 1.000,00 Reiseunfall-Versicherung Unfalltod... EUR ,00 Dauernde Invalidität... EUR ,00 Verkehrsmittel-Unfallversicherung Unfalltod... EUR ,00 Dauernde Invalidität... bis EUR ,00 Behandlungskosten-Versicherung: bei Erkrankung / Unfall Ambulanzflugkostenversicherung bei Inanspruchnahme der vom Versicherer beauftragten Organisation... nachgewiesene Kosten bei Inanspruchnahme einer sonstigen Rettungsorganisation... bis EUR 6.000,00 Hubschrauberprimärrettung... nachgewiesene Kosten Bergungskosten... nachgewiesene Kosten Medikamenten- und Serentransport... nachgewiesene Kosten Stationäre und ambulante Behandlungskosten im Ausland... nachgewiesene Kosten chronische Erkrankungen... bis EUR ,00 Krankenbesuch im Ausland... bis EUR 2.500,00 Begleitkosten für Kinder bis 12 Jahre... bis EUR 500,00 Transport eines verstorbenen Versicherten zu dessen letztem Wohnort... nachgewiesene Kosten Reisehaftpflichtversicherung Reisehaftpflichtversicherung... bis EUR ,00 davon für Mietsachschäden... bis EUR ,00 Notfall-Assistance Organisation medizinischer Hilfeleistung Individuelle Reisemedizinische Beratung vor und während einer Reise Beratung beim Umgang mit Behörden im Ausland Bei rechtlichen Problemen Benennung von deutsch- und englisch sprachigen Rechtsanwälten und Dolmetschern im Ausland 4

5 ÜBERSICHTSBLATT JCB Balance Karte im Kartendoppel mit einer VISA- oder MasterCard Gold Card Reise- bzw. Reisegepäck-Versicherung Reisegepäckversicherung... bis EUR 2.500,00 Verzögerte Auslieferung des Reisegepäcks.. bis EUR 250,00 Flugverspätungs-Mehrkosten... bis EUR 250,00 Dokumentenersatz... bis EUR 250,00 Abschleppkosten... bis EUR 250,00 Reiserückruf... nachgewiesene Kosten Kosten infolge Schibruch... bis EUR 250,00 Kosten der KFZ-Rückholung... bis EUR 1.000,00 Reisestorno-Versicherung... bis EUR 2.500,00 Einkaufsversicherung... bis EUR 1.000,00 Reiseunfall-Versicherung Unfalltod... EUR ,00 Dauernde Invalidität... EUR ,00 Verkehrsmittel-Unfallversicherung Unfalltod... EUR ,00 Dauernde Invalidität... bis EUR ,00 Behandlungskosten-Versicherung: bei Erkrankung / Unfall Ambulanzflugkostenversicherung bei Inanspruchnahme der vom Versicherer beauftragten Organisation... nachgewiesene Kosten bei Inanspruchnahme einer sonstigen Rettungsorganisation... bis EUR 6.000,00 Hubschrauberprimärrettung... nachgewiesene Kosten Bergungskosten... nachgewiesene Kosten Medikamenten- und Serentransport... nachgewiesene Kosten Stationäre und ambulante Behandlungskosten im Ausland... nachgewiesene Kosten chronische Erkrankungen... bis EUR ,00 Krankenbesuch im Ausland... bis EUR 2.500,00 Begleitkosten für Kinder bis 12 Jahre... bis EUR 500,00 Transport eines verstorbenen Versicherten zu dessen letztem Wohnort... nachgewiesene Kosten Reisehaftpflichtversicherung Reisehaftpflichtversicherung... bis EUR ,00 davon für Mietsachschäden... bis EUR ,00 Notfall-Assistance Organisation medizinischer Hilfeleistung Individuelle Reisemedizinische Beratung vor und während einer Reise Beratung beim Umgang mit Behörden im Ausland Bei rechtlichen Problemen Benennung von deutsch- und englisch sprachigen Rechtsanwälten und Dolmetschern im Ausland 5

6 Diese Versicherungsbedingungen gelten für ab neu ausgestellte Karten. Ergänzend zu den Versicherungsbedingungen für den card complete Reiseschutz gilt vereinbart: STORNOVERSICHERUNG Verhalten im Schadenfall Wenn Sie eine gebuchte Reise nicht antreten können, stornieren Sie bitte unverzüglich (spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden) bei der Buchungsstelle (z. B. Reisebüro) und verständigen Sie umgehend telefonisch das Service Center der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Leistungsabteilung Obere Donaustraße Wien Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) Halten Sie dabei bitte für uns zunächst folgende Daten bereit: Vor- und Zuname, Adresse Reisetermin, Stornodatum und -grund Buchungsbestätigung und Versicherungsnachweis (Kreditkartennummer) Für die reibungslose und rasche Schadenbearbeitung senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu: Versicherungsnachweis (Kreditkartennummer) Buchungsbestätigung Stornokostenrechnung Nicht genutzte Fahrkarten oder Flugtickets Belege über den Eintritt des Stornogrundes (z. B. Einberufungsbefehl, Mutter-Kind-Pass, Sterbeurkunde) Bei Reisestorno aus medizinischen Gründen: Detailliertes ärztliches Attest oder einen Unfallbericht Krankmeldung bei der Sozialversicherung 6

7 Besondere Vereinbarung für die STORNOVERSICHERUNG im Rahmen des Reiseschutzes der card complete JCB Balance Karte Allgemeine Begriffsbestimmungen Öffentliches Verkehrsmittel Als öffentliche Verkehrsmittel gelten Flugzeuge, Busse, Eisenbahnen und Schiffe. Individuelles Verkehrsmittel Als individuelles Verkehrsmittel gelten z. B. Privat- oder Miet-Pkw, Fahrräder etc. Pauschalarrangement Reisen, bei denen die Buchung von Unterkunft und öffentlichem Verkehrsmittel als einheitliche und untrennbare Gesamtleistung über dieselbe Buchungsstelle erfolgt. Individualreise Reisen, bei denen die Buchung von Unterkunft, öffentlichem oder individuellem Verkehrsmittel jeweils alleine oder in beliebiger Kombination erfolgt, wobei auch keine gemeinsame Buchungsstelle gegeben sein muss. Umfang des Versicherungsschutzes Die Reisestornoversicherung ergänzt den Versicherungsschutz der JCB Balance Karte von card complete und gilt unter der Voraussetzung, dass die Karte innerhalb der letzten 2 Monate vor Eintritt des Versicherungsfalles verwendet wurde. Bei Karteneröffnung nach Buchungsdatum beginnt der Versicherungsschutz für Reisestornoleistungen gem. Versicherungsfall bis der Besonderen Vereinbarung für die Stornoversicherung im Rahmen des Reiseschutzes der card complete JCB Balance Karte erst am 10. Tag nach Karteneröffnung (ausgenommen Unfall, Todesfall und Elementarereignisse). Versichert sind ausschließlich Privatreisen. Die Stornoversicherung gilt für Reisen mit einem Reiseantritt zwischen 1. Jänner und 31. Dezember des jeweils laufenden Jahres. Versichert sind ausschließlich Privatreisen. Versichert sind die vertraglich vereinbarten Rücktrittskosten, die der Versicherte dem Reiseunternehmen (auch Fluglinie, Bahn-, Bus- oder Schifffahrtsunternehmen) schuldet, begrenzt mit der Versicherungssumme. Versicherte Personen Versichert sind der(die) Karteninhaber(in) sowie der(die) mitreisende, in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte(in) bzw. Lebensgefährte(in) sowie mitreisende minderjährige Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Bei Lebensgefährten ist ein Nachweis betreffend einer Lebensgemeinschaft mittels Meldezettel zu erbringen (gemeinsamer Wohnsitz seit mind. 3 Monaten muss gegeben sein). Versicherungssummen Versicherungssumme JCB Balance Karte Pauschalarrangement bis EUR 2.500,00 oder Kosten der gebuchten Bestandteile einer Individualreise... bis EUR 2.500,00 Versicherungssumme JCB Balance Karte (im Kartendoppel mit einer Gold Card von card complete) Pauschalarrangement bis EUR 2.500,00 oder Kosten der gebuchten Bestandteile einer Individualreise... bis EUR 2.500,00 Im Kartendoppel mit einer Gold Card von card complete wird bei Eintritt eines Leistungsfalles die Entschädigungsleistung nur einmal aufgrund desselben schädigenden Ereignisses erbracht. Im Stornofall oder bei Inanspruchnahme der Einkaufsversicherung gelten die für den Karteninhaber erweiterten Versicherungsbedingungen für die JCB Balance Karte. Versicherungssumme JCB Balance Karte (im Kartendoppel mit einer Platinum Card von card complete) Pauschalarrangement bis EUR 5.000,00 oder Kosten der gebuchten Bestandteile einer Individualreise... bis EUR 5.000,00 Im Kartendoppel mit einer Platinum Card von card complete wird bei Eintritt eines Leistungsfalles die Entschädigungsleistung nur einmal aufgrund desselben schädigenden Ereignisses erbracht. Im Stornofall oder bei Inanspruchnahme der Einkaufsversicherung gelten die für den Karteninhaber erweiterten Versicherungsbedingungen für die JCB Balance Karte. Vom Versicherungsschutz umfasst sind in der JCB Balance Karte zwei Leistungsfälle pro Kalenderjahr. Die jeweiligen Versicherungssummen sind Höchsthaftungssummen pro Karteninhaber und Schadensereignis (die Ansprüche der mitreisenden Angehörigen eingerechnet). Bei einem die Versicherungssumme übersteigenden Reisepreis stellt die vereinbarte Versicherungssumme die maximale Entschädigungsleistung dar. Die in den aktuellen Foldern zum Reiseschutz von card complete angebotene Summenverdoppelung hat keine Auswirkung auf die Stornoversicherungssummen, die Einkaufsversicherung sowie die Verkehrsmittelunfallversicherung. Versicherungsfall 1. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn aus einem der folgenden, während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes eingetretenen Gründe eine Reise nicht angetreten wird: 1.1. Plötzlich auftretende schwere Krankheit oder schwere gesundheitliche Unfallfolgen des(r) Versicherten. Eine Erkrankung gilt als schwer, wenn sich daraus zwingend die Reiseunfähigkeit ergibt und der Versicherte nicht in der Lage ist, seiner beruflichen Tätigkeit nachzukommen. Ein entsprechender Nachweis wie z. B. Bestätigung des behandelnden Arztes oder kassenärztliche Krankmeldung ist dem Versicherer beizubringen. Eine Leistungspflicht besteht nicht für chronische Leiden und deren Folgen sowie für Krankheiten und Gebrechen, die im letzten Jahr vor Antritt der Reise behandelt worden oder behandlungsbedürftig gewesen sind und deren Folgen sowie für Krankheiten und deren Folgen im Zusammenhang mit bereits vor der Reisebuchung festgestellten Schwangerschaften Vorliegen einer erst nach der Reisebuchung festgestellten Schwangerschaft, sofern sich daraus zwingend die Reiseunfähigkeit ergibt. Ein entsprechender Nachweis wie z. B. Bestätigung des behandelnden Arztes oder kassenärztliche Krankmeldung ist dem Versicherer beizubringen Tod des(r) Versicherten Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung seines(r) Ehegatten(in), Lebensgefährten(in), (Schwieger) -eltern, -kinder, Geschwister, Schwager/Schwägerin, Großeltern, Enkel. 7

8 Bei Lebensgefährten ist ein Nachweis betreffend einer Lebensgemeinschaft mittels Meldezettel zu erbringen (gemeinsamer Wohnsitz seit mind. 3 Monaten muss gegeben sein) Bedeutender Sachschaden am Eigentum des (der) Versicherten an seinem (ihrem) Wohnort infolge Feuers, eines Elementarereignisses oder der Straftat eines Dritten, der die Anwesenheit des (der) Versicherten zwingend erforderlich macht; 1.6. Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung des (der) Versicherten durch den Arbeitgeber. Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer bzw. einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses besteht kein Versicherungsschutz. Auch bei Rücktritt aufgrund von beruflichen Ausnahmesituationen liegt kein versichertes Ereignis vor Einberufung zum Grundwehr- bzw. Zivildienst, vorausgesetzt die zuständige Behörde akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Einberufung. Zeitlicher Geltungsbereich Voraussetzung für den Stornoversicherungsschutz ist die aufrechte JCB Balance Karte von card complete mit Reiseversicherungsschutz zumindest seit 30 Tagen vor Reisebeginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag der Reisebuchung und endet mit Verlassen des Wohnortes zum Reiseantritt. Bei Karteneröffnung nach Buchungsdatum beginnt der Versicherungsschutz für Reisestornoleistungen gem. Versicherungsfall bis der Besonderen Vereinbarung für die Stornoversicherung im Rahmen des Reiseschutzes der card complete JCB Balance Karte erst am 10. Tag nach Karteneröffnung (ausgenommen Unfall, Todesfall und Elementarereignisse). Ausschlüsse Kein Versicherungsfall liegt vor, wenn 1. einer der oben genannten Gründe (Pkt bis 1.1.7) bei Buchung der Reise bereits vorgelegen hat oder voraussehbar gewesen ist; 2. das Reiseunternehmen vom Reisevertrag zurücktritt. Obliegenheiten Der (die) Versicherte ist bei sonstiger Leistungsfreiheit nach Maßgabe des 6 Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet, 1. den Versicherungsfall der Buchungsstelle (Reisebüro, Vermieter, Transportunternehmen) unverzüglich (innerhalb von 48 Stunden) zu melden und die Buchung zu stornieren; 2. die nicht genutzten Reiseunterlagen (Tickets, Hotelgutscheine etc.) dem Versicherer auf Verlangen auszuhändigen. Entschädigungsleistung Der Versicherer ersetzt der versicherten Person im Rahmen der Versicherungssumme jene Kosten, die sie dem Reise- bzw. Transportunternehmen zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles vertraglich schuldet. Vom Versicherungsschutz umfasst sind in der JCB Balance Karte zwei Leistungsfälle ohne Selbstbehalt pro Kalenderjahr. Subsidiarität Die Versicherungsleistung aus der Stornoversicherung ist subsidiär. Sie wird daher nur erbracht, soweit nicht von sonstigen Dritten Ersatz erlangt werden kann. 8

9 Diese Versicherungsbedingungen gelten für ab neu ausgestellte Karten. Ergänzend zu den Versicherungsbedingungen für den card complete Reiseschutz gilt vereinbart: EINKAUFSVERSICHERUNG Verhalten im Schadenfall Wenn Ihnen der von Ihnen mit Ihrer JCB Balance Karte, mit Ihrer JCB Balance Karte in Verbindung mit einer Gold- oder Platinum Card mit Versicherungsschutz von card complete Service Bank AG komplett bezahlte Gegenstand innerhalb der ersten 5 Tage ab Kaufdatum gestohlen bzw. geraubt wird, verständigen Sie bitte umgehend telefonisch das Service Center der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Leistungsabteilung Obere Donaustraße Wien Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) [email protected] Halten Sie dabei bitte für uns zunächst folgende Daten bereit: Kreditkartennummer Vor- und Zuname, Adresse Datum des Einkaufs Datum des Diebstahls Für die reibungslose und rasche Schadenbearbeitung senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu: Versicherungsnachweis (Kreditkartennummer) Polizeiliche Anzeigebestätigung Anschaffungsbeleg, aus dem der Kaufgegenstand, der Kaufpreis und der Anschaffungstag genau und nachvollziehbar ersichtlich sind der dazu gehörige card complete Kreditkartenbeleg oder eine Kopie der Monatsrechnung, aus der der betreffende Umsatz ersichtlich ist 9

10 Besondere Vereinbarung für die EINKAUFSVERSICHERUNG im Rahmen des Reiseschutzes der card complete JCB Balance Karte, der JCB Balance Karte in Verbindung mit einer Gold- oder Platinum Card mit Versicherungsschutz von card complete Service Bank AG Dauer, Umfang und örtlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt ab der Übergabe des ver sicherten Gegenstandes beim Kauf und endet am darauf folgenden 5. Kalendertag um 24 h. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind Versandkäufe aller Art. Versichert ist die Rückerstattung des Kaufpreises der gekauften Waren. Bei Sachen, die zu einem Paar oder einer Garnitur gehören, wird bis zur Höhe des Kaufpreises, Versicherungsschutz geleistet, sofern die von einem Schaden nicht betroffenen Gegenstände einzeln unbrauchbar sind oder einzeln nicht ergänzt werden können. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Versicherte Ereignisse Raub (Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegenüber der versicherten Person) Einfacher Diebstahl Versicherte Gegenstände Versicherungsschutz besteht für den Inhaber eines aufrechten Kreditkartenvertrages einer JCB Balance Karte oder einer JCB Balance Karte in Verbindung mit einer Gold- oder Platinum Card mit Versicherungsschutz der card complete Service Bank AG für Gegenstände, welche komplett mit der Kreditkarte bezahlt wurden. Versichert sind neue bewegliche Sachen, die (außer dem Hersteller oder Händler) keinen Vorbesitzer hatten und nicht von Privatpersonen verkauft wurden. Nicht versicherte Gegenstände Kein Versicherungsschutz besteht für Bargeld, Schecks, Reiseschecks, Fahrkarten, alle sonstigen Wertpapiere und Eintrittskarten; Gebrauchtwaren aller Art; Schmuck und Uhren; Gegenstände, die durch betrügerische oder unberechtigte Verwendung der Kreditkarte erworben wurden. Versicherte Personen Versicherte Person ist der Inhaber eines aufrechten Kreditkartenvertrages einer JCB Balance Karte oder einer JCB Balance Karte in Verbindung mit einer Gold- oder Platinum Card mit Versicherungsschutz der card complete Service Bank AG. Besondere Ausschlüsse Kein Versicherungsschutz besteht für: 1. Liegenlassen oder Verlieren der Ware oder das einfache Abhandenkommen der Ware, die unbeaufsichtigt an einem öffentlichen Ort abgestellt wurde; 2. Schäden, die später als 5 Tage nach Kaufdatum eintreten; 3. die ersten EUR 75,00 je Versicherungsfall (Selbstbehalt). 4. Neben diesen besonderen Ausschlüssen vom Versicherungsschutz sind die allgemeinen Ausschlüsse im Art. 6 der Versicherungsbedingungen für den card complete Reiseschutz geregelt. Besondere Obliegenheiten (siehe auch Verhalten im Schadenfall) Die versicherte Person ist bei sonstiger Leistungsfreiheit nach Maßgabe des 6 Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet, 1. den Versicherungsfall dem Versicherer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden ab Schadeneintritt zu melden; 2. jeden Versicherungsfall unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden ab Schadeneintritt zur polizeilichen Anzeige zu bringen; 3. dem Versicherer alle für die Leistungsregulierung erforderlichen Unterlagen vorzulegen, das sind insbesonders: Versicherungsnachweis (Kreditkartennummer), Anzeigenbestätigung, Anschaffungsbeleg, aus dem der Kaufgegenstand, der Kaufpreis und der Anschaffungstag genau und nachvollziehbar ersichtlich sind, der dazu gehörige card complete Kreditkartenbeleg oder eine Kopie der Monatsrechnung, aus der der betreffende Umsatz ersichtlich ist. 4. Neben diesen besonderen Obliegenheiten sind die allgemeinen Obliegenheiten im Art. 7 der Versicherungsbedingungen für den card complete Reiseschutz geregelt. Entschädigungsleistung Der Versicherer ersetzt in der JCB Balance Karte oder in einer JCB Balance Karte in Verbindung mit einer Gold- oder Platinum Card mit Versicherungsschutz der card complete Service Bank AG der versicherten Person pro Versicherungsjahr einen Leistungsfall mit einer Höchstversicherungssumme von EUR 1.000,00, pro geraubtem bzw. gestohlenem Gegenstand jedoch einen Maximalbetrag von EUR 500,00. Der Selbstbehalt des erstattungsfähigen Schadens beträgt EUR 75,00. Bei einem die Versicherungssumme übersteigenden Kaufpreis stellt die vereinbarte Versicherungssumme die maximale Entschädigungsleistung dar. Bei gleichzeitigem Abschluss der zum Reiseschutz von card complete angebotenen Summenverdoppelung hat diese Vereinbarung keine Auswirkung auf die Einkaufsversicherung. Subsidiarität Die Versicherungsleistung aus der Einkaufsversicherung ist subsidiär. Sie wird daher nur erbracht, soweit nicht von sonstigen Dritten Ersatz erlangt werden kann. 10

VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN für den card complete Reiseschutz Classic & Gold & Platinum Stornoversicherung Diese Versicherungsbedingungen gelten für ab 01. 02. 2015 neu ausgestellte Karten. Für bereits vor

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Verantwortung der Kreditkarteninhaberin/des Kreditkarteninhabers... 2

Inhaltsverzeichnis. 1. Verantwortung der Kreditkarteninhaberin/des Kreditkarteninhabers... 2 Inhaltsverzeichnis 1. Verantwortung der Kreditkarteninhaberin/des Kreditkarteninhabers... 2 1.1. Kontrolle der Monatsabrechnungen von card complete... 2 1.2. Kartenverlust/-diebstahl... 2 2. Allgemeine

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

AIRBERLIN Reiseversicherung Winter 08/09

AIRBERLIN Reiseversicherung Winter 08/09 AIRBERLIN Reiseversicherung Winter 08/09 Reiserücktritts-Versicherung REISEPREIS BIS PRAEMIE - 200 EURO 8 EURO - 300 EURO 11 EURO - 400 EURO 13 EURO - 600 EURO 18 EURO - 800 EURO 25 EURO - 1000 EURO 29

Mehr

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie Produktinformationsblatt und Urlaubsgarantie Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend

Mehr

Berfshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge

Berfshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge Berfshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge Unsere Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzversicherung ergänzt dieses wertvolle Paket. Diese Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag schon inkludiert.

Mehr

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Produktinformationsblatt zur s-reisekranken-versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Personen einen ersten Überblick

Mehr

Hausrat außer Haus. Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege.

Hausrat außer Haus. Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege. Hausrat außer Haus Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege. Wenn einer eine Reise tut...... dann kann er leider nicht immer nur Erfreuliches berichten. Das Gepäck

Mehr

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif SHR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung

Mehr

Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten!

Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten! Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten! Eine Versicherung offener Kreditkarten- Ausstände Eine Versicherung geplanter Kreditkarten- Ausgaben*

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Berufshaftpflicht für Steuerberater

Berufshaftpflicht für Steuerberater Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073

Mehr

Merkblatt zum Ausfüllen der Schadenanzeige - Reise-Rücktrittskosten-Versicherung -

Merkblatt zum Ausfüllen der Schadenanzeige - Reise-Rücktrittskosten-Versicherung - Merkblatt zum Ausfüllen der Schadenanzeige - Reise-Rücktrittskosten-Versicherung - und Service GmbH Emil-von-Behring-Str. 2 Sinn einer Schadenanzeige ist, dem Schadensachbearbeiter umfassend vollständige

Mehr

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel

Mehr

Tarifübersicht. gültig ab Winter 2015 / 2016

Tarifübersicht. gültig ab Winter 2015 / 2016 Tarifübersicht gültig ab Winter 2015 / 2016 mit Selbstbeteiligung Unsere Leistungen im Überblick 1 Stornokosten Versicherung Wir erstatten die vertraglichen Stornokosten oder die Mehrkosten der Hinreise

Mehr

Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung

Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für

Mehr

Fragebogen zur Reiserücktrittskostenversicherung

Fragebogen zur Reiserücktrittskostenversicherung Fragebogen zur Reiserücktrittskostenversicherung Versicherungsnummer Schadensnummer Bitte zurückschicken an: Union Reiseversicherung AG Reiseservice 66099 Saarbrücken Frage: Antwort: 1. Geben Sie bitte

Mehr

Reiseschutz. Reiseversicherungspaket für den Pensionistenverband SORGENFREI IN DEN URLAUB. REISEVERSICHERUNGSPAKET FÜR DEN PENSIONISTENVERBAND

Reiseschutz. Reiseversicherungspaket für den Pensionistenverband SORGENFREI IN DEN URLAUB. REISEVERSICHERUNGSPAKET FÜR DEN PENSIONISTENVERBAND Reiseschutz Reiseversicherungspaket für den Pensionistenverband SORGENFREI IN DEN URLAUB. REISEVERSICHERUNGSPAKET FÜR DEN PENSIONISTENVERBAND Paket Österreich und Paket Europa. DAS REISEVERSICHERUNGSPAKET

Mehr

MasterCard Gold. MasterCard Gold Die Kreditkarte mit Versicherungsschutz.

MasterCard Gold. MasterCard Gold Die Kreditkarte mit Versicherungsschutz. MasterCard Gold MasterCard Gold Die Kreditkarte mit Versicherungsschutz. Darfs ein bisschen mehr sein? Mehr Service, mehr Versicherungsschutz und mehr Leistungen? Dann haben wir das Richtige für Sie: die

Mehr

Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max)

Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max) Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max) Grundlage für unseren Vertrag sind die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 99) und, soweit zwischen uns vereinbart, die Besonderen Bedingungen

Mehr

KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!)

KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) verkauft hiermit das nachstehend beschriebene Kraftfahrzeug unter Ausschluss

Mehr

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis Produktinformationsblatt Tarif Reisepolice24.de Reiseschutz für Schüler, Studenten und Praktikanten für Aufenthalte bis zu 2 Jahren Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung (AP)

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung (AP) Produktinformationsblatt Reiseschutz für Au Pairs für Aufenthalte bis zu 3 Jahren Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen VB-KV 2008 (AP) Sie interessieren sich

Mehr

Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel

Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel Anlage UF Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel Familienname, Vorname der Antragstellerin/des Antragstellers

Mehr

Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt Produktinformationsblatt Jahres-Reiseschutz Premium mit Selbstbeteiligung der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG Dieses Produktinformationsblatt soll Ihnen einen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung

Mehr

Anlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife

Anlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife Anlage zur Satzung der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München Regelung der Beitrags- und Leistungstarife (in der ab 2015 geltenden Fassung) Anlage zur Satzung STUV Seite

Mehr

Schadenanzeige zur Reiserücktritt-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung

Schadenanzeige zur Reiserücktritt-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung Lloyd s Schadenservice c/o BGIB Baltic Group Insurance Brokers GmbH Ballindamm 4 5 20095 Hamburg Telefon 0 40-30 37 60-0 Fax 0 40-30 37 60-20 E-Mail [email protected] Schadenanzeige zur Reiserücktritt-Versicherung

Mehr

Die ASKÖ-SPORTUNFALLVERSICHERUNG

Die ASKÖ-SPORTUNFALLVERSICHERUNG Die ASKÖ-SPORTUNFALLVERSICHERUNG Wie jedes Jahr möchten wir unseren Mitgliedern auch für 2013 die ASKÖ Sportunfallversicherung zu gewohnt guten Konditionen anbieten. Stammversicherung Die Stammversicherung

Mehr

Produkt- und Verbraucherinformationen zum Gut & Günstig Versicherungspaket

Produkt- und Verbraucherinformationen zum Gut & Günstig Versicherungspaket Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Versicherungsleistungen bieten. Bitte beachten Sie, dass diese Information die wesentlichen Inhalte beschreibt, die

Mehr

Schiffsurlaub. Versicherung

Schiffsurlaub. Versicherung Versicherung Schiffsurlaub Reise- und Reiserücktrittskosten-Versicherung speziell für den Wassersporturlaub Folgeschadenversicherung/Kautionssumme Zuverlässige und schnelle Hilfe durch die ANWB- Notrufzentrale

Mehr

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Für den Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Kraftfahrzeug Fahrzeughersteller Amtl. Kennzeichen Typ und Ausführung Fahrzeugbrief-Nr. Der erklärt, daß das Kfz während seiner Zeit als Eigentümer

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Art des Anspruches: 2. Bitte benutzen Sie die Rückseite oder eine andere Seite, falls Sie mehr Platz für Informationen brauchen

Art des Anspruches: 2. Bitte benutzen Sie die Rückseite oder eine andere Seite, falls Sie mehr Platz für Informationen brauchen Anspruchsanmeldung Referenz der Anspruchsanmeldung: (Nur das Büro) Persönliche Details: Name: Art des Anspruches: Datum: Adresse: Telefon: Email: Wichtige Information 1. Bitte füllen Sie die beigefügten

Mehr

Schadenanzeige Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Schadenanzeige Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Name und Anschrift des Kunden Eigentümer: Enrico Rudolph Komturstraße 58-62 12099 Berlin USt.-IdNr.: DE814/543/191 [email protected] www.abi2urlaub.de Tel (Office): +49 30 288 31 716 Tel (Office): +49

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße

Mehr

So sind Sie zukünftig mit Ihrer MasterCard versichert

So sind Sie zukünftig mit Ihrer MasterCard versichert So sind Sie zukünftig mit Ihrer MasterCard versichert Erfahren Sie mehr über die Änderungen der Karten und der Reiseversicherung ab 1. Januar 2015 Neue Reiseversicherungen mit Ihrer Sydbank MasterCard

Mehr

MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur

MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur für Kreditgeber Leasinggeber Original für den Kredit-/Leasinggeber bitten den Versicherer, dem Geber einen zu diesen Versicherung den zu umseitigen Bedingungen. Die übereigneten/verleasten für Kreditgeber

Mehr

Einführung in die Reiseversicherungsprodukte von TravelProtect

Einführung in die Reiseversicherungsprodukte von TravelProtect Einführung in die Reiseversicherungsprodukte von TravelProtect Gliederung 1. TravelProtect 2. Vertriebschance: Reiseversicherung 2.1 Eckdaten zur Urlaubsnachfrage 2.2 Buchungsstellen von Urlaubsreisen

Mehr

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014)

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) TK MGar 2014 GDV 0862 Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) Version 01-2014 GDV 0862 MGar Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

Mehr

Jahresschutz weltweit für beliebig viele Reisen (VB-JRV 2007 RS und VB-JRV 2007 KV)

Jahresschutz weltweit für beliebig viele Reisen (VB-JRV 2007 RS und VB-JRV 2007 KV) Jahresschutz weltweit für beliebig viele Reisen (VB-JRV 2007 RS und VB-JRV 2007 KV) UNSERE LEISTUNGEN JAHRES-SCHUTZ PLATIN 1. REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG (RRV) Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises

Mehr

Sterbegeldversicherung. Vorsorge treffen

Sterbegeldversicherung. Vorsorge treffen Sterbegeldversicherung Vorsorge treffen In guten Händen. LVM Die finanziellen Belastungen tragen die Angehörigen allein Der Verlust eines geliebten Menschen ist für die Angehörigen eine schmerzliche Erfahrung.

Mehr

Kurzinformation zur Freizeit-Unfallversicherung

Kurzinformation zur Freizeit-Unfallversicherung Kurzinformation zur Freizeit-Unfallversicherung Längerer Urlaub und kürzere Arbeitszeit bringen mehr Freizeit. Mehr Freizeit heißt aber auch mehr Unfälle, ob auf der Urlaubsfahrt, beim Bergsteigen, beim

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) / Prof. Hans-Peter SCHWINTOWSKI, Humboldt-Universität (beide Berlin) Produktinformationsblatt GDV Formulierungsvorschlag

Mehr

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Von Anfang an ist die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte für die Aufnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte

Mehr

Art des Anspruches: 2. Bitte benutzen Sie die Rückseite oder eine andere Seite, falls Sie mehr Platz für Informationen brauchen

Art des Anspruches: 2. Bitte benutzen Sie die Rückseite oder eine andere Seite, falls Sie mehr Platz für Informationen brauchen Anspruchsanmeldung Referenz der Anspruchsanmeldung: (Nur das Büro) Persönliche Details: Name: Art des Anspruches: Datum: Adresse: Telefon: Email: Wichtige Information 1. Bitte füllen Sie die beigefügten

Mehr

Produkt/Versicherte Person(en) Tarif Versicherter Reisepreis EUR

Produkt/Versicherte Person(en) Tarif Versicherter Reisepreis EUR opäische Reiseversicherung AG Postfach 80 05 45 81605 München Frau Elke Thomas Triftstrasse 72d 47574 Goch TC Touristik GmbH www.thomascook.de/kst41110 Thomas-Cook-Platz 1 61440 Oberursel Agentur-Nr.:

Mehr

Rahmenvertrag mit ÖH. Information über die Studierendenversicherung der Allianz

Rahmenvertrag mit ÖH. Information über die Studierendenversicherung der Allianz Rahmenvertrag mit ÖH Information über die Studierendenversicherung der Allianz Inhalt Rahmenvertrag mit der ÖH (seit 01.10.2007) Copyright Allianz 14.09.2010 2 Versicherter Personenkreis Als versicherte

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: Angaben zum versicherten Verletzten: Vor- und Zuname des versicherten Verletzten: PLZOrt: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: Adresse des versicherten Verletzten:

Mehr

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung PREMIUM

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung PREMIUM Produktinformationsblatt KV Premium Reisepolice24.de Reiseschutz für Schüler, Studenten und Praktikanten für Aufenthalte bis zu 5 Jahren Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen

Mehr

Stornokosten-Versicherung

Stornokosten-Versicherung Stornokosten-Versicherung 1. Was ist versichert? 1.1 Wir beraten Sie durch einen Reisemediziner im Rahmen unserer Medizinischen Stornoberatung. 1.2 Wir entschädigen Sie bis insgesamt maximal zur Höhe der

Mehr

Versicherungspflicht der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Versicherungspflicht der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung WPBHV) Vom 18. Dezember 1998 (BGBl. I

Mehr

Der PIN-Code. PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte.

Der PIN-Code. PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte. Der PIN-Code PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte. Entweder gleich oder sofort! PIN-Code Bestellung: Ich beantrage für meine Kreditkarte eine persönliche Identifikationsnummer (PIN-Code) für den Bezug von

Mehr

4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV

4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV 4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten

Mehr

Muster einer fristgerechten Kündigung

Muster einer fristgerechten Kündigung MUSTER Muster einer fristgerechten Kündigung Kündigung hiermit kündigen wir Ihr Arbeitsverhältnis fristgemäß zum (Datum). spätestens 3 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist persönlich bei der Agentur für

Mehr

Tarif vitas1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte mit stationären Leistungen

Tarif vitas1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte mit stationären Leistungen Tarif vitas1 TOP V ERSICHERUNGSFÄHIGKEIT Versicherungsfähig sind Personen, die Mitglied der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder im Rahmen der Familienversicherung Anspruch auf Leistungen

Mehr

Vermögensschaden-Haftpflicht

Vermögensschaden-Haftpflicht Risiko- und Beitragsinformationen für die Stichwort Seite Überblick 2 3 Schadenbeispiele 4 Versicherungsbedingungen 5 Seite 1 von 6 Ärzteregress-Versicherung Überblick Zielgruppen - Humanmediziner Erläuterungen

Mehr

Das Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen?

Das Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen? Das Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen? Dr. Florian Krause-Allenstein Rechtsanwalt + Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Schiedsrichter

Mehr

REISESCHUTZ INFO. Gold Card / Classic Card

REISESCHUTZ INFO. Gold Card / Classic Card REISESCHUTZ INFO Gold Card / Classic Card Alle Vorteile auf einen Blick Weltweit bargeldlos bezahlen Die Zusatzkarte Weltweiter Versicherungsschutz Reisestorno- Versicherung Jederzeit Bargeld Monatliche

Mehr

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen 1. Änderungen von persönlichen Daten 1.1 Namensänderung 1.2 Adressänderung 2. Änderung der Prämienzahlungsweise 2.1 Girokonto 2.2 Kreditkarte 3. Hinzufügen von Bezugsberechtigen 4. Hinzufügen oder Ausschluß

Mehr

SCHWERE KRANKHEITEN VORSORGE RISIKOSCHUTZ FÜR KINDER

SCHWERE KRANKHEITEN VORSORGE RISIKOSCHUTZ FÜR KINDER SCHWERE KRANKHEITEN VORSORGE RISIKOSCHUTZ FÜR KINDER DAS WOHL IHRES NACHWUCHSES KINDERLEICHT VERSICHERN Die Zukunft gehört den Kindern. Zuwendung und Schutz sind dabei unerlässlich, damit sie sicher aufwachsen.

Mehr

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) 1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel

Mehr

Anmeldung zum Triathlon Camp 2014 auf Fuerteventura Seite 1

Anmeldung zum Triathlon Camp 2014 auf Fuerteventura Seite 1 Anmeldung zum Triathlon Camp 2014 auf Fuerteventura Seite 1 Name: Adresse: Telefonnummer: E-Mail: Geburtsdatum: Bitte vollständig in Blockschrift ausfüllen! Pro Person eine Anmeldung ausfüllen! Ich buche

Mehr

UR ÜBERFÜHRUNG FÜHRT MAN FOLGENDE SCHRITTE DURCH. 24 Stunden / 365 Tage im Jahr EIN EINZIGER ANSPRECHPARTNER FÜR DEN GESAMTEN VORGANG

UR ÜBERFÜHRUNG FÜHRT MAN FOLGENDE SCHRITTE DURCH. 24 Stunden / 365 Tage im Jahr EIN EINZIGER ANSPRECHPARTNER FÜR DEN GESAMTEN VORGANG Grundsätzlich empfiehlt es sich, dass die Familienangehörigen Kontakt mit ihrem Heimatkonsulat aufnehmen, da dieses nicht nur mit den Gewohnheiten und Gebräuchen des Landes sondern auch mit allen den Rückführungsprozess

Mehr

PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT

PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Alterspension 1 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: [email protected] www.pensionsversicherung.at

Mehr

HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V.

HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V. HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V. Mitglied im Verband Deutscher Schullandheime Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Betreuungsvertrag im Rahmen der ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

S-Mobilgeräteschutz. Fragen und Antworten

S-Mobilgeräteschutz. Fragen und Antworten S-Mobilgeräteschutz Fragen und Antworten Fragen und Antworten zum S-Mobilgeräteschutz Wie kann ich den S-Mobilgeräteschutz in Anspruch nehmen?... 2 Wie erhalte ich die Versicherungsbedingungen?... 2 Wo

Mehr

INFORMATIONSBLATT. Wohnsitzwechsel. Vorwort

INFORMATIONSBLATT. Wohnsitzwechsel. Vorwort INFORMATIONSBLATT Wohnsitzwechsel Vorwort 1 Der Wechsel Ihres Hauptwohnsitzes - egal ob er mit dem Neuerwerb eines Hauses bzw. einer Wohnung verbunden ist oder nicht - erfordert eine Reihe von Schritten,

Mehr

Leistungsübersicht Tarif TAA/TAF, gültig ab 1.7.2015

Leistungsübersicht Tarif TAA/TAF, gültig ab 1.7.2015 Gruppenkrankenversicherung der Österreichischen Tierärztekammer Leistungsübersicht Tarif TAA/TAF, gültig ab 1.7.2015 I. STATIONÄRER BEREICH Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen für medizinisch notwendige

Mehr

Buchungsanleitung Expediententarife

Buchungsanleitung Expediententarife 1.) Wissenswertes Bitte beachten Sie, dass der Zugang nur registrierten Nutzern von Unternehmen mit touristischem Hintergrund möglich ist. Es ist jede Reise versicherbar, egal, ob diese bei einem Veranstalter,

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Betreuungsvertrag. zwischen Mini Meadows Kinderkrippe. Kirsty Matthews Künzi und

Betreuungsvertrag. zwischen Mini Meadows Kinderkrippe. Kirsty Matthews Künzi und Betreuungsvertrag zwischen Mini Meadows Kinderkrippe Kirsty Matthews Künzi und Name, Vorname des Vaters Name, Vorname der Mutter Strasse Strasse PLZ, Ort PLZ, Ort Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit

Mehr

Unfallversicherungsvertrag

Unfallversicherungsvertrag Unfallversicherungsvertrag zwischen Thüringer Ehrenamtsstiftung Löberwallgraben 8 99096 Erfurt und SV SparkassenVersicherung Bonifaciusstraße 18 99084 Erfurt 1 Präambel 1) Mit der Thüringer Ehrenamtsversicherung

Mehr

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall.

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Finanzieller Schutz in allen Pflegestufen. PflegePREMIUM PflegePLUS PflegePRIVAT Optimale Sicherheit schon ab Pflegestufe I PflegePREMIUM beste Versorgung in allen

Mehr

Statuten der Pferdeversicherungs- Gesellschaft Altstätten

Statuten der Pferdeversicherungs- Gesellschaft Altstätten Statuten der Pferdeversicherungs- Gesellschaft Altstätten Altstätten 2013 Statuten der Pferdeversicherungsgesellschaft Altstätten Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen der Pferdeversicherungs- Gesellschaft

Mehr

Name und Vorname Geburtsdatum Telefon (P/G/Natel) Wann erreichbar? Fahrzeugart (PW, MR, LKW etc.) Fabrikmarke Kennzeichen

Name und Vorname Geburtsdatum Telefon (P/G/Natel) Wann erreichbar? Fahrzeugart (PW, MR, LKW etc.) Fabrikmarke Kennzeichen Schadenanzeige für Ereignisse verursacht durch unbekannte und nicht versicherte Motorfahrzeuge und Fahrräder (SVG 76) Art. 76 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) in Verbindung mit Art. 52 der Verkehrsversicherungsverordnung

Mehr

Gesundheit PLUS. American Express Gesundheit und Vorsorge. Versicherung. Alles über Ihre neue. von American Express.

Gesundheit PLUS. American Express Gesundheit und Vorsorge. Versicherung. Alles über Ihre neue. von American Express. American Express Gesundheit und Vorsorge Gesundheit PLUS Versicherung Alles über Ihre neue von American Express. Willkommen zu mehr Sicherheit Hier finden Sie alle Leistungen, die Sie mit Ihrer neuen Versicherung

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

Elementar-Schadenanzeige

Elementar-Schadenanzeige Janitos Versicherung AG - Postfach 104169-69031 Heidelberg - Tel. 06221 709 1570 - Fax. 06221 709 1571 - [email protected] Versicherungsscheinnummer: Schadennummer: Elementar-Schadenanzeige Sehr

Mehr

Airbus Group Zulieferer Versicherungsprogramm Luftfahrt Produkthaftpflichtversicherung

Airbus Group Zulieferer Versicherungsprogramm Luftfahrt Produkthaftpflichtversicherung Willis GmbH & Co. KG Nymphenburger Str. 5 80335 München Airbus Group Zulieferer Versicherungsprogramm Luftfahrt Produkthaftpflichtversicherung Sie erhalten diese Information als Zulieferer von Materialien,

Mehr

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden. - 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen

Mehr

Sport & Aktiv. American Express Reise & Lifestyle. Versicherung. Alles über Ihre neue. von American Express.

Sport & Aktiv. American Express Reise & Lifestyle. Versicherung. Alles über Ihre neue. von American Express. American Express Reise & Lifestyle Sport & Aktiv Versicherung Alles über Ihre neue von American Express. Willkommen zu mehr Sicherheit Hier finden Sie alle Leistungen, die Sie mit Ihrer neuen Versicherung

Mehr

Schadenanzeige für Unfall Privatpersonen

Schadenanzeige für Unfall Privatpersonen Vertrags-Nr.: Schaden-Nr.: Rückantwort BGV / Badische Versicherungen 76116 Karlsruhe VN: Straße/Nr.: PLZ/Ort: Telefon dienstlich: Telefon privat: Telefax: Name, Vorname der/des Verletzten: Straße/Nr.:

Mehr

Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige

Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige Rechtsstreitigkeiten sind meistens sehr teuer Informationsmaterial Wunsiedler Str. 7 95032 Hof/Saale Tel: 09281/7665133 Fax: 09281/7664757 E-Mail: [email protected]

Mehr

Kompaktversicherung für Flugmodelle im gewerblichen Bereich

Kompaktversicherung für Flugmodelle im gewerblichen Bereich Kompaktversicherung für Flugmodelle im gewerblichen Bereich K-ZLU Kompaktversicherung für folgende deutsche Unternehmen: Schulen für Modellflug Modellbauhändler Modellbau-Industrie (Hersteller) Hersteller

Mehr

Unterstützen Sie Bayer 04 in Stuttgart ab EUR 29,50. Im Reisepreis ab EUR 29,50 pro Person sind für Sie inbegriffen:

Unterstützen Sie Bayer 04 in Stuttgart ab EUR 29,50. Im Reisepreis ab EUR 29,50 pro Person sind für Sie inbegriffen: Unterstützen Sie Bayer 04 in Stuttgart ab EUR 29,50 Im Reisepreis ab EUR 29,50 pro Person sind für Sie inbegriffen: Fahrt im komfortablen 50er Bus von Leverkusen nach Stuttgart und zurück Voraussichtliche

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

30 Jahre für Kategorie Minibus VW Caravelle o. ä. Zuschlag für Fahrer unter 25 Jahren: EUR 26 pro Tag. 2. Zusatzfahrer EUR 9,50 pro Tag

30 Jahre für Kategorie Minibus VW Caravelle o. ä. Zuschlag für Fahrer unter 25 Jahren: EUR 26 pro Tag. 2. Zusatzfahrer EUR 9,50 pro Tag HERTZ Fahrer Mindestalter 24 Jahre für Kategorien VW UP/Ford Fiesta/VW UP Automatik o. ä. 25 Jahre für Kategorie Opel Astra o.ä. 28 Jahre für Kategorie VW Jetta Automatik, Opel Zafira o. ä. 30 Jahre für

Mehr

Sie möchten beruhigt in die Zukunft blicken Wir bieten flexiblen und günstigen Schutz.

Sie möchten beruhigt in die Zukunft blicken Wir bieten flexiblen und günstigen Schutz. Persönliche Risikoabsicherung Sie möchten beruhigt in die Zukunft blicken Wir bieten flexiblen und günstigen Schutz. Absicherung nach schweren Krankheiten oder Unfällen Existenzschutzversicherung Wichtige

Mehr

Zusatz-Kollektivvertrag. Altersvorsorge

Zusatz-Kollektivvertrag. Altersvorsorge D A C H V E R B A N D DER UNIVERSITÄTEN Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge der vor dem 1. Jänner 2004 an den Universitäten aufgenommenen Bediensteten

Mehr

Schaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012

Schaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012 Schaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012 Kurzreferat Informationen über die Betriebshaftpflichtversicherung Marcel Quadri Unternehmensberater Schaffhausen, 10.06.2008 Generalagentur Gerhard Schwyn Themen

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Richtlinie des Landes Tirol betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Abteilung Soziales 1 Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19. Mai 2015 2

Mehr

KT-Tarifangebot der AO

KT-Tarifangebot der AO Agenda KT Tarife der ALTE OLDENBURGER Obliegenheiten des Versicherungsnehmers Berufsunfähigkeit Thema Versorgungslücke KT/BU Tarife Gefahren bei falscher Tarifwahl weitere Themen kurz und knapp KT-Tarifangebot

Mehr

Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige

Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige Schadennummer Versicherungsnehmer/in ( und Anschrift) Versicherungsnummer Beruf Telefon privat Telefon dienstlich Sparte % Maschinen % Elektronik

Mehr

Anmeldung zum Triathlon Camp 2013 auf Fuerteventura Seite 1

Anmeldung zum Triathlon Camp 2013 auf Fuerteventura Seite 1 Anmeldung zum Triathlon Camp 2013 auf Fuerteventura Seite 1 Name: Adresse: Telefonnummer: E-Mail: Geburtsdatum: Bitte vollständig in Blockschrift ausfüllen! Pro Person eine Anmeldung ausfüllen! Ich buche

Mehr