Betreuungsvertrag für die Vor-Ort-Betreuung

Ähnliche Dokumente
Betreuungsvertrag. 1 Beginn und Umfang der Kinderbetreuung

Im Einvernehmen mit den/dem/der Sorgeberechtigten geschlossen zwischen

, geb. am., geb. am. Der Tagespflegeperson liegt eine Erlaubnis des Jugendamtes zur Kindertagespflege gemäß 43 SGB VIII vor.

Betreuungsvereinbarung zur Kindertagespflege

- MUSTER - Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege Gemäß 23 SGB VIII i.v.m. 6 KiföG M-V. zwischen. Frau/Herrn. und. Frau/Herrn

Betreuungsvertrag zur Tagespflege. Zwischen. und

Betreuungsvertrag zur Tagespflege Hinweis: Bei der Betreuung mehrerer Kinder muss für jedes Kind ein gesonderter Betreuungsvertrag geschlossen werden

Tagespflegevereinbarung

Vertrag für Kindertagespflege

Vertrag für Kindertagespflege

Vertrag für Kindertagespflege

ÄNDERUNG des B E T R E U U N G S - V E R T R A G S vom

BETREUUNGSVERTRAG FÜR DIE KINDERTAGESPFLEGE DER STADT MONHEIM AM RHEIN. 1. Vertragspartner Seite Eingewöhnungsphase Seite 3

Betreuungsvertrag Kindertagespflege. Zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson

Zwischen dem "Verein der Freunde und Förderer der Fuldatal-Schule Ludwigsau e. V." Gesetzliche/r Vertreter...

Reglement Kita pop e poppa fischermätteli gmbh

Vertretungsvertrag zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson zur Förderung von Kindern in Tagespflege gem. SGB VIII

Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege

Betreuungsvertrag. zwischen den Sorgeberechtigten ( Eltern ) : - bei Vorliegen einer alleinigen Sorgeberechtigung, bitte Negativattest vorlegen

zwischen den Personensorgeberechtigten... ( Eltern ) Anschrift... und der Tagespflegeperson... Anschrift...

Vereinbarung für die Aufnahme eines Kindes in Tagespflege. Betreuungsvereinbarung

Betreuungsvertrag Kindertagespflege

Betreuungsvertrag unter Einbeziehung des Tagesmüttervereins Landkreis Konstanz e.v., Beratungsstelle Radolfzell. Name der Mutter.

Betreuungsvertrag. zwischen Eltern und Babysitter/in

Moshammerstraße Ingolstadt Tel Fax

B e t r e u u n g s v e r t r a g

Seite 1 von 5. Betreuungsvereinbarung für die Betreuung in Kindertagespflege nach 23 SGB VIII. zwischen

Kreisjugend- und Sozialamt, Philipp-Fauth-Straße 11, Bad Dürkheim

Hunde-Oase Hunde-Pensionsvertrag

Tagespflegevereinbarung

Betreuungsvertrag Kindertagespflege. für das Kind : zwischen der Tagespflegeperson. und den Erziehungsberechtigten

Betreuungsvertrag. c. Die Tagespflegeperson stimmt sich mit der sorgeberechtigten Person über die Erziehung ab.

Vereinbarung zur Mittagsbetreuung

Betreuungsvertrag Flexible Kinderbetreuung/Veranstaltungsbetreuung

Vereinbarung über die Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an der Außenstelle der Klaus Groth Schule in Schobüll

TAGESPFLEGEVEREINBARUNG

Betreuungsvertrag zwischen

Betreuungsvertrag. Dieser Vertrag wird im Einvernehmen mit der Familie der Kindertagespflegeperson abgeschlossen.

Tagespflegevereinbarung

Muster Betreuungsvertrag (für Kindertagespflegeverhältnisse)

Betreuungsvertrag für die Kindertagespflege

BETREUUNGSVERTRAG. Liebe Eltern, liebe Tagespflegepersonen,

Betreuungsvertrag. c. Die Tagespflegeperson stimmt sich mit der sorgeberechtigten Person über die Erziehung ab.

Betreuungsvertrag Verlässliche Grundschule und 13+

Betreuungsvertrag (Mustervertrag)

Betreuungsvereinbarung

Betreuungsvertrag Kindertagespflege

Name des/der Erziehungsberechtigten Anschrift. Telefonnummer adresse (freiwillig) Name, Vorname des Kindes Geburtsdatum des Kindes

Betreuungsvertrag Campuserholung Herbst Frau/Herrn... wohnhaft...

Tagespflegevertrag. Die Pflegeperson nimmt das Kind, in Kindertagespflege auf.

VERTRAG FÜR KINDERTAGESPFLEGE

Betreuungsvertrag. zwischen. Frau/Herrn (Personensorgeberechtigte - im Folgenden Eltern genannt) und. Frau/Herrn (Tagespflegeperson)

Tagespflegevereinbarung

in folgenden Wochen bieten wir Ferienangebote mit viel Spaß und Erholung für Eure Kinder in 2016:

Tagespflegevertrag MUSTER. Antje Radloff Hamburg

T a g e s p f l e g e v e r t r a g

Tagespflegevertrag (Stand März 2014)

1. Leistungsgegenstand. 1.1 Henning Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im. Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung individuell zu

Katzenbetreuungsvertrag

Vereinbarung. über die Mittagsbetreuung / verlängerte Mittagsbetreuung von Kindern an der Volksschule Lauben

Betreuungsvereinbarung für die Kindertagespflege

Stadt Tegernsee V E R T R A G. über die Aufnahme von Kindern in die Mittagsbetreuung an der Grundschule Tegernsee. Herrn. wohnhaft in.

Betreuungsvertrag für das Betreuungsangebot der Willi-Ziegler-Schule Villingen im Rahmen des Pakts für den Nachmittag

Betreuungsvertrag für Tagespflegepersonen und Kindeseltern Name des Tageskindes mit Geburtsdatum

Anmeldebogen für den Kinderhort Apfelbaum-Minis des Fördervereins Waldbachschule Zell e. V.

B e t r e u u n g s v e r t r a g

der nachfolgende Vertrag soll Ihnen dabei behilflich sein, die Bedingungen des Tagespflegeverhältnisses, in das Sie zueinander treten, abzuklären.

Betreuungsvertrag. für das Kind : zwischen der Tagespflegeperson. und den Erziehungsberechtigten. Name: Vorname: Straße: PLZ, Ort: Telefon:

T a g e s p f l e g e v e r t r a g

Folgendes Kind wird/ folgende Kinder werden in das Betreuungsverhältnis aufgenommen:

Name (Straße, PLZ, Ort) Telefon:... Name:... /... Anschrift:... (Straße, PLZ, Ort) Telefon privat:... Telefon dienstlich:...

Mittagsbetreuung an der Westparkschule. Informationen für die Eltern. Geschäftsbedingungen

Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. an der Pestalozzischule

Betreuungsvertrag zwischen Tagespflegeperson und Personenberechtigten

Elternreglemente der KiTa Villa Regenbogen in Günsberg. Elternreglemente. Die KiTa Villa Regenbogen in Günsberg

Spiel und Spaß in den Ferien 2017 Ferienbetreuung für Grundschulkinder im Mehrgenerationenhaus Schneverdingen

Betreuungsvertrag. 1. Allgemeines 1.1.

Liebe Eltern, Liegt Ihnen etwas auf dem Herzen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir haben jederzeit ein offenes Ohr für Ihre Belange.

Arbeitsvertrag für die Kinderbetreuung in Tagespflege. interna Ihr persönlicher Experte

Göttingen. 1. Betreuungszeit

Reglement. der Kita zem Bärli GmbH. Gruppe 1 Gruppe 2. 3 Jahre bis Schuleintritt 3 Monate bis 3 Jahre

Betriebsreglement. Mittagstisch/ Schulergänzende Betreuung

Vertrag Kinderbetreuung

Kita zem Bärli GmbH Reglement

FÖRDERVEREIN DER ASTRID-LINDGREN-SCHULE HAUNECK E.V. B E T R E U U N G S V E R T R A G

Betriebsreglement der Mittagstisch Rheinfelden GmbH

Betreuungsvereinbarung

Vertrag für Kindertagespflege

B e t r e u u n g s v e r t r a g

Tagespflegevereinbarung

kita zwärgeland Betriebsreglement Inhalt

Kinderkrippe Little People Wilstrasse 107, 8600 Dübendorf Tel: vorgelegt von:

Betriebsreglement der Kinderkrippe Stups & Stepke

Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung

Kindertagespflege Lummerland- Kierberg. Betreuungsvereinbarung

Reglement. KJBE Reichsgasse Chur T F

Betreuungsvereinbarung für die Kindertagespflege

Schulförderverein Sallerner Berg Regensburg e.v. Betreuungsvertrag für das Schuljahr 2016/2017

Transkript:

Betreuungsvertrag für die Vor-Ort-Betreuung Zwischen WIESENKNOPF Inh. Anja Herrmann Arndtstr. 11 04275 Leipzig und Name (nachfolgend Eltern genannt) Anschrift Telefon Email

1 Beginn und Umfang der Kinderbetreuung 1) Für das/die nachfolgend benannte/n Kind/er übernimmt WIESENKNOPF eine stundenweise Betreuung 2) Die bevorzugte Einrichtung bei WIESENKNOPF ist: In der Vor-Ort-Einrichtung Könneritzstraße, Langestraße, Arndtstraße oder Marbachstraße? Beginn der Betreuung: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Betreuungszeiten je nach Vereinbarung, weil: 3) Die Eltern können darum bitten, dass WIESENKNOPF die vereinbarte Betreuungszeit in angemessenem Umfang überschreitet. WIESENKNOPF hat dann jedoch Anspruch auf die in 3 vereinbarte Vergütung. Über eine ggf. erforderliche Überschreitung ist WIESENKNOPF von den Eltern telefonisch rechtzeitig zu informieren. Es kann eine Überschreitung verweigert werden, wenn ansonsten eine Vertragsverpflichtung gegenüber Dritten verletzt wird. 4) Bei Unterschreitung der vereinbarten Betreuungszeit durch die Eltern, ist die Vergütung für die ursprünglich vereinbarte Betreuungszeit zu bezahlen. 5) Das/die Kind/er werden jeweils zu der vereinbarten Betreuungszeit unter Beachtung der Rausgeh- und Essenszeiten sowie der Mittagsruhe (12:00-14:00Uhr) im WIESENKNOPF übergeben. Siehe dazu auch 9. Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten sind die zuständigen Betreuer umgehend zu informieren. 6) Die 24h-Kinderbetreuung in den WIESENKNOPF Räumen in Gohlis, in Schleußig und in der Südvorstadt, ist eine stundenweise, keine dauerhafte Betreuungsmöglichkeit, mit mehreren Betreuern in den einzelnen Vor-Ort-Betreuungen und bedarf daher keiner Erlaubnis laut SGB VIII

43 und 45. Die Plätze werden demnach nicht personengebundenen vorgehalten, sondern nach individueller Anmeldung belegt. 2 Ausfall der vereinbarten Kinderbetreuung 1) Bei kurzfristiger Absage der Betreuung durch die Eltern des zu betreuenden Kindes oder einer anderen unverschuldeten Verhinderung, behält WIESENKNOPF seinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt: a) weniger als 24 Stunden 100 % der vereinbarten Vergütung, b) weniger als 48 Stunden 50 % der vereinbarten Vergütung. 2) Vereinbarte Betreuungszeiten werden voll abgerechnet, auch dann, wenn zum Beispiel das Kind/ die Kinder später gebracht oder eher abgeholt werden, es sei denn, die vereinbarten Betreuungszeiten wurden im Rahmen der 48h- bzw. 24h Reglung im Vorfeld per Email oder SMS korrigiert. 3) Es sei denn es liegt ein Angebot vor, dann sind im Gesamtbetrag Krankheit, Urlaub oder ähnlicher Ausfall enthalten und werden nicht gesondert berechnet. 3 Vergütung und Aufwandsentschädigung 1) WIESENKNOPF erhält für die Betreuung oben genannten Kindes einen Stundenlohn in Höhe von 11 Euro, welcher viertelstündig abgerechnet wird, es sei denn es liegt ein individuelles Angebot vor, dessen Gesamtbetrag im Vorfeld der Betreuung bezahlt wurde. Es gilt der Preis des Angebots. 2) Weiterhin können Kosten die unmittelbar mit der Betreuung des/der Kindes/er in Zusammenhang stehen, wie zum Beispiel Eintrittsgelder sowie Lebensmitteleinkäufe in Rechnung gestellt werden. Diese Mehrkosten werden im Vorfeld mit den Eltern abgestimmt. 3) Die Betreuungskosten werden 14tägig abgerechnet. Der Berechnung liegen die im Vorfeld vereinbarten Betreuungszeiten zu Grunde. Gutscheine sowie Studentennachweise können nur berücksichtig werden, wenn diese bis zum 3. des Folgemonats per Email: anne.saal@wiesenknopf-leipzig.de eingegangen sind. Liegt ein Angebot vor, wird dieses monatlich im Voraus bezahlt. 4) Die Eltern haben die vereinbarte Vergütung innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungslegung oder innerhalb der im Angebot angegebenen Zahlungsfrist zu zahlen. Maßgeblich ist die Gutschrift des Betrages auf dem Konto von WIESENKNOPF. 5) Einwendungen gegen die in Rechnung gestellte Vergütung müssen innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich oder telefonisch gegenüber WIESENKNOPF geltend gemacht werden. Danach gilt die gestellte Rechnung als genehmigt. 6) Die Inanspruchnahme von tageweiser-, wochenweiser und monatsweiser Buchung, muss vor Betreuungsbeginn vereinbart werden und ist damit bindend. Es gelten die Grundsätze laut aktueller Preisliste. Die Sonderpreise können nur dann gewährt werden und verstehen sich inkl. Krankheit, Urlaub, Feiertagen oder anderer Gründe für die Abwesenheit des Kindes. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die vereinbarten Betreuungszeiten müssen eingehalten werden. Bei Überschreitung der vereinbarten Betreuungszeit wird diese laut WIESENKNOPFs Preistabelle (www.wiesenknopf-leipzig.de) ohne Sonderpreis in Rechnungen gestellt. Bei Inanspruchnahme des Platzes ohne vorangegangenen Vereinbarung, werden die tatsächlich genutzten Betreuungsstunden ohne Sonderpreis in Rechnung gestellt. 2 findet keine Berücksichtigung, da Ausfallzeiten Vertragsbestandteil sind. 7) Der Stundenpreis beinhaltet keine Verpflegung des Kindes, die Eltern bringen ausreichend Essen (inkl. Obst) und Trinken zum Frühstück, zum Mittag und zum Vesper mit. Verpflegungskosten, die dennoch entstehen, werden Ende des Monats in Rechnung gestellt und sind seitens des Vertragspartners innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.

4 Versicherungen 1) WIESENKNOPF besitzt die folgende Betriebshaftpflichtversicherung: ALLIANZ GHA 50/0425/1060437/320 2) Die Eltern besitzen die folgende Haftpflichtversicherung: 3) Das Kind ist krankenversichert über: Name des Elternteils 4) Alle WIESENKNOPF Kinder sind über WIESENKNOPF unfallversichert. ALLIANZ 50/0523/3905636/320 Das Kind besitzt die folgende Unfallversicherung: 5 Arztbesuche und Erkrankung bzw. medizinische Besonderheiten des Kindes 1) Die Eltern sind verpflichtet, WIESENKNOPF über Allergien sowie chronische Krankheiten des/der zu betreuenden Kindes/er oder andere gesundheitlichen Besonderheiten zu informieren. 2) WIESENKNOPF ist im Krankheitsfall- oder Verletzungsfall des Kindes berechtigt bei akuten Krankheitsfällen einen Kinderarzt aufzusuchen und den medizinischen Notdienst anzufordern. 3) WIESENKNOPF ist verpflichtet, vor Inanspruchnahme eines Arztes Rücksprache mit den Eltern zu halten. Im Falle deren Unerreichbarkeit liegt die Verantwortung bei WIESENKNOPF. 4) Bei besonderen Vorkommnissen sind die Eltern zu benachrichtigen, unter: privat: dienstlich: : mobil: weitere wichtige Nummern:

5) Bei während der Betreuungszeit auftretender Erkrankung des/r Kindes/r kann WIESENKNOPF verlangen, dass sich zumindest ein Elternteil zeitnah am Betreuungsort einfindet, um die Betreuung des erkrankten Kindes selbst zu übernehmen. 6 Haftung WIESENKNOPF haftet nicht für Sachschäden an im Eigentum der Eltern oder des Kindes stehender Gegenstände, soweit er lediglich leicht fahrlässig gehandelt hat. 7 Zusätzliche Vereinbarungen WIESENKNOPF darf mit dem betreuten Kind folgende Freizeitaktivitäten unternehmen: Benutzung öffentlicher Spiel- und Abenteuerplätze, Ausflüge (nach vorheriger Absprache) z. B. Zoo, Wildpark, Schwimmbad etc., Benutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel und Mitnahme auf altersgerechten Fahrradkindersitzen oder in Fahrradanhängern. Fotoerlaubnis 8 Auskunfts- und Schweigepflicht 1) Die Eltern verpflichten sich, alle für die Betreuung des/r Kindes/r wesentlichen Auskünfte zu erteilen. WIESENKNOPF verpflichtet sich, alle während der Betreuungszeit auftretenden Vorkommnisse den Eltern mitzuteilen. 2) WIESENKNOPF verpflichtet sich über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich des zu betreuenden Kindes betreffen und ihrer Natur nach einer Geheimhaltung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung dieses Vertrages. 9 Sonstiges 1) Termine bzw. Terminänderungen sowie Fragen/ Probleme müssen Vor-Ort beim Abholen des/der Kind/Kinder besprochen werden und rechtzeitig per Mail unter info@wiesenknopfleipzig.de oder SMS Anja Herrmann 0176/21102629 der Leitung mitgeteilt werden. 2) Kurzfristige Anfrage oder Absagen sind per SMS mit Familienname, und Einrichtung an: Frau Herrmann 0176/21102629 zu senden. 3) Die privaten Handynummern sollen nur bei Notfällen oder bei Verschiebung der Abholzeiten angerufen werden. Bitte hauptsächlich per SMS kommunizieren. 4) Die Eingewöhnung findet nach Absprache mit jeweiliger Betreuungsperson statt und beginnt im Regelfall 8:30Uhr am Tag des vereinbarten Betreuungstages zunächst für ½ -1 Stunde mit Eltern. Danach wird gemeinsam entschieden, wie die Eingewöhnung verlaufen kann. Uns ist es daran gelegen möglichst zeitnah die Kinder ohne Eltern zu betreuen, da sich dann die Eingewöhnungskinder und die Gruppe schneller an einander gewöhnen können. Zudem bleibt die Tagesstruktur, wie z.b. Rausgeh-,Spiel-, Essens oder der Schlafenszeiten erhalten, welche wichtig für die Entwicklung und Harmonie der ganzen Gruppe ist. 5) Da unsere Kleinen noch nicht so flexibel sind wie wir Erwachsene, bedeuten unterschiedlichen Abhol- und Bringzeiten für die Kinder immer Stress für die schon bzw. noch spielenden/schlafenden/essenden Kleinen. Das Hinzukommen von Neuen oder Fremden und die damit verbundenen Gespräche beeinflusst die Aufmerksamkeit der Betreuungsperson und irritiert die Kleinen. Nicht selten äußert sich diese Unzufriedenheit in einem Weinen. Wir möchten Ihren Kindern stressfreie Stunden mit ungestörten Spiel-, Spaziergeh-, Essens- und Ruhezeiten ermöglichen. Bitte versuchen Sie sich auch im Interesse Ihres Kindes an eine Mindestbetreuungszeit von drei Stunden und an folgende Kategorisierung zu halten. In Absprache ist es natürlich immer noch möglich, Kinder spontan bzw. zeitabweichend zum WIESENKNOPF zu bringen, dies soll aber nicht die Regel sein.

Vormittagskinder (Kernzeit 9 12 Uhr) können bis 9 Uhr gebracht und 12 Uhr wieder abgeholt werden. Dadurch entstehen drei volle Stunden Spielzeit bzw. Zeit zum Rausgehen und anschließendem Mittagessen ohne Ablenkung. Ausnahme: alle Kinder kommen später und es gibt keine Mittagskinder! Mittagskinder (Mittagsruhe von 12-14 Uhr), d.h. Kinder die bei uns Mittagsschlaf machen, können frühestens 14 Uhr abgeholt werden. Ziel ist hier, dass alle Kinder und die Betreuungsperson Zeit finden, sich angemessen auszuruhen. Dadurch wird vor allen Dingen ein stressfreies Einleiten der Schlafphase ermöglicht. Nachmittagskinder (Kernzeit 15 17 Uhr) können bis 15 Uhr gebracht und ab 17 Uhr wieder abgeholt werden. Auch hier hätten wir wieder zwei bzw. drei volle Stunden Zeit, um zu spielen oder auf den Spielplatz, in den Park oder bspw. in den Zoo zu gehen. Ausnahme: Bringzeiten vor 14 Uhr wären möglich, wenn keine Mittagskinder da sind. Ganztagskinder werden früh bis 9 Uhr gebracht und dürfen unter Absprache auch eher abgeholt werden, damit es für die Kleinen nicht zu lang wird. 6) Zudem ist uns wichtig, dass Ihr Kind etwas Vertrautes von zu Hause, wie z.b. ein Schnuffeltuch oder eine Kuscheltier sowie Wechselsachen, Windeln und Hausschuhe mitbringt. 7) Anmerkung seitens der Eltern: 8) Der ausgefüllte und unterschriebene WIESENKNOPF Betreuungsvertrag ist am ersten Betreuungstag mitzubringen. Die Eltern erhalten im Anschluss eine Kopie, welche seitens WIESENKNOPF gegengezeichnet ist. 9) Das WIESENKNOPF Informationsblatt ist zu berücksichtigen. Ort Datum Unterschrift / Firmenstempel WIESENKNOPF Unterschrift der Eltern