Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule

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Transkript:

Feuerwehr- und, Lindenallee 41-43, 56077 Koblenz Tel.: 0261/9729-0, E-Mail: Mailbox@LFKS-rlp.de

Einführung zum Ausbilderheft Vorwort In diesem Teil werden die Rahmenvorgaben des Ausbilderheftes beschrieben. Kernstück des Ausbilderheftes ist die Vorgabe von Lernzielen. Hierdurch wird eine gezielte Auswahl von Inhalten, bezogen auf die künftige Verwendung beziehungsweise Funktion der auszubildenden Feuerwehrangehörigen ermöglicht und die Einheitlichkeit sowie die Effizienz der Ausbildung ermöglicht. Auch die Empfehlung von Unterrichtsmethoden trägt hierzu bei. Zur einfacheren Umsetzbarkeit des Ausbilderheftes hat es sich als zweckmäßig erwiesen, die in der Literatur beschriebenen Vielzahl von Lernzielstufen zu jeweils vier Lernzielstufen zusammenzufassen. Hinweis auf geschlechtsneutrale Begriffe: Um die Verständlichkeit nicht zu erschweren und den Schriftfluss im Lehrstofftext nicht durch Wiederholungen zu stören, wurde bei den Begriffen...der Ausbilder oder die Ausbilderin......der Truppmann oder die Truppfrau......der Teilnehmer oder die Teilnehmerin... usw. auf geschlechtsspezifische Endungen verzichtet. Alle Begriffe wie Ausbilder, Truppmann, Teilnehmer usw. gelten geschlechtsneutral für weibliche und männliche Feuerwehrangehörige. Stand: 10/2003 Einführung-Ausbilderheft

Inhaltsverzeichnis 1. Bedeutung und Zielsetzung des Ausbilderheftes 2 2. Lernen 5 3. Unterricht 7 4. Faktoren, die den Unterricht beeinflussen 10 4.1 Lernziele / Lernzielbereiche / Lernzielstufen 10 4.2 Lernhinhalte 24 4.3 Unterrichtsmethoden 26 4.4 Unterrichtsmedien 34 4.5 Zielgruppe 35 4.6 Lernzielkontrollen 36 4.7 Organisatorischer Rahmen 37 4.8 Wechselwirkungen zwischen den Faktoren, die den Unterricht beeinflussen 38 5. Das Ausbilderheft 39 5.1 Aufbau und Struktur 41 5.2 Lehrgangsorganisation 42 5.3 Das Arbeiten mit dem Ausbilderheft 42 Hinweise für den Unterricht / Verhalten bei Gefahren 49 Quelle: LFS BW Stand: 10/2003 Einführung

1. Bedeutung und Zielsetzung des Ausbilderheftes Das Ausbilderheft dient der Vereinheitlichung und sinnvollen Abstufung der feuerwehrtechnischen Ausbildung. Die Erfahrung zeigt, dass die Vorgabe von Lerninhalten allein zum Erreichen dieser Zielsetzungen nicht ausreichen, da hierbei noch zu große Auslegungsspielräume bestehen. Besonders große Probleme existieren erfahrungsgemäß beim Einschätzen des Stellenwertes der zu vermittelnden Lerninhalte mit der Gefahr, dass Ausbildungsschwerpunkte falsch gewählt werden könnten. Musterhandzettel sind ebenfalls wenig geeignet, da sie eine sehr individuelle Form der Unterrichtsvorbereitung darstellen und somit in der Ausbildungspraxis sinnvoller weise nur durch den jeweiligen Verfasser selbst verwendet werden können. Vor diesem Hintergrund ist die Herausgabe des Ausbilderheftes zu sehen, in dem durch Vorgabe von Lernzielen die richtigen Ausbildungsschwerpunkte gesetzt werden sollen. In dem vorliegenden Ausbilderheft für die Ausbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in ist die in der Feuerwehrdienstvorschrift 2 geforderte Ausbildung, gestaffelt nach den Funktionen in den Feuerwehreinheiten, detailliert beschrieben. Grundlage für das Ausbilderheft ist die Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren 2 Einführung Stand: 10/2003 Quelle: LFS BW

Die Kreisausbildung für die Freiwillige Feuerwehr hat sich nach 9 der Feuerwehrverordnung (FwVO) auszurichten auf die Rettung von Menschen, die Rettung von Tieren, die Bekämpfung von Bränden, die Leistung technischer Hilfe, die Bekämpfung von Umweltgefahren und die Mitwirkung im vorbeugenden Gefahrenschutz. Auf Kreisebene erfolgt die Grundausbildung mit dem Ziel der Ausbildung zum Truppmann nach 10 FwVO der Ausbildung zum Truppführer nach 12 FwVO und der Ausbildung für Sonderfunktionen, insbesondere Atemschutzgeräteträger, CSA-Träger, Maschinist, Sprechfunker und Bootsführer nach 16 und 17 FwVO Die Ausbildung zum Truppmann in einer bestimmten Facheinheit nach 11 FwVO wie die Gefahrstoffeinheiten, die Einheiten des technischen Dienstes und des Führungsdienstes übersteigt die Möglichkeiten der Kreisausbildung. Gleiches gilt für die Führungsausbildung nach den 13, 14 und 15 sowie der Sonderfunktionen gemäß 16 FwVO. Für diese Ausbildung ist die Feuerwehr- und zuständig. Quelle: LFS BW Stand: 10/2003 Einführung 3

Folgende Ziele wurden bei der Erstellung der Lernziele angestrebt: 1. Detaillierte Beschreibung der Ausbildungsziele der Freiwilligen Feuerwehr 2. Gestaffelte Ausbildung nach den Aufgaben und Funktionen in Feuerwehreinheiten. 3. Organisation der durch die FwDV 2 vorgegebenen Ausbildungsinhalte unter didaktischen Gesichtspunkten. Der Umfang des Ausbilderheftes verdeutlicht die Vielfalt der Anforderungen, die heute an Feuerwehrangehörige gestellt werden. Die zahlreichen Aufgaben, die die Feuerwehr zu bewältigen hat und die damit verbundene Forderung nach qualifizierter Aus- und Fortbildung stehen dem Problem gegenüber, dass diese freiwillig von den Angehörigen zusätzlich zu den immer weiter steigenden Anforderungen im Berufsleben geleistet wird. Somit muss von der Ausbildung in der Feuerwehr gefordert werden, dass sie didaktisch ("Didaktik" = Lehre von den Lern- und Lehrprozessen) optimal betrieben wird, um die Belastung der Feuerwehrangehörigen so weit wie irgend möglich zu reduzieren und dabei gleichzeitig die Ausbildung so effizient wie möglich zu gestalten. Diese Forderung deckt sich mit den Vorgaben der FwDV 2, dass die Ausbildung auf die tatsächlichen Erfordernisse des Feuerwehrdienstes abzustimmen, anschaulich und praxisbezogen durchzuführen und von für das Lernziel unwichtigem Beiwerk freizuhalten ist. 4 Einführung Stand: 10/2003 Quelle: LFS BW

2. Lernen Umgangssprachlich wird unter dem Begriff "Lernen" die Aneignung von Fertigkeiten oder Informationen verstanden. Es wurden schon viele Modelle entwickelt, diese fundamentale Eigenschaft aller Organismen, insbesondere von uns Menschen, genauer zu beschreiben (Lernen durch Einsicht, Lernen am Modell, Konditionierung, d.h. Lerneffekte erzeugen durch planmäßige Manipulation von Umweltbedingungen, usw.). So unterschiedlich diese Lerntheorien in ihrem Denkansatz auch sein mögen, allen gemeinsam sind drei elementare Schritte: 1. Informationsaufnahme 2. Informationsverarbeitung 3. Verhaltensänderung Erst wenn alle drei Lernschritte durchlaufen sind, ist "Lernen" vollständig. Dazu ein Beispiel: Der Ausbilder teilt den Teilnehmern innerhalb der Grundausbildung mit, dass zur persönlichen Schutzausrüstung auch das Tragen von Schutzhandschuhen gehört. Die Teilnehmer nehmen diese von dem Ausbilder gegebene Information auf. Quelle: LFS BW Stand: 10/2003 Einführung 5

Dies allein bedeutet jedoch noch nicht, dass die Teilnehmer auch gelernt haben. Die Information muss von den Teilnehmern auch in ihrem Gedächtnis verankert werden. Vielleicht haben die einen oder anderen Teilnehmer im Anschluss an die Ausführungen der Ausbilder noch einen eigenen Wortbeitrag im Unterricht zu dieser Information geliefert. Jetzt kann der Ausbilder davon ausgehen, dass die Teilnehmer nicht nur zugehört, sondern offensichtlich auch darüber nachgedacht haben. Aus den Äußerungen kann der Ausbilder entnehmen, dass die Einsicht für diese Verhaltensmaßnahme (Tragen von Handschuhen) bei den Teilnehmern vorhanden ist, d. h., die Teilnehmer haben die Information verarbeitet. Oft wird an diesem Punkt der Lernprozess als abgeschlossen angesehen. Aber sowohl der Ausbilder als auch die Teilnehmer werden erst dann behaupten können, dass das Tragen von Handschuhen wirklich gelernt wurde, wenn eine Verhaltensänderung bei den Teilnehmern dahingehend zu beobachten ist, dass sie die Handschuhe während der Ausbildung, bei Übung und im Einsatz tragen. 6 Einführung Stand: 10/2003 Quelle: LFS BW

3. Unterricht Der Rahmen, in dem die drei Schritte des Lernens geplant und zielgerichtet durchlaufen werden, wird im allgemeinen "Unterricht" genannt. Definition Unterricht Mit Unterricht bezeichnet man alle Veranstaltungen, die darauf abzielen, durch geplante Maßnahmen bestimmte zielgerichtete Verhaltensweisen und Leistungsformen auszubilden. Im Unterricht werden Kenntnisse, Einsichten, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Haltungen vermittelt. Festzuhalten ist, dass die vorliegende Definition von Unterricht keine Unterscheidung hinsichtlich "theoretischer" und "praktischer" Unterrichtsinhalte macht. Innerhalb des Unterrichts wird beides vermittelt: Kenntnisse, Einsichten, Fertigkeiten und Fähigkeiten! Dies deckt sich mit den Vorgaben aus der FwDV 2: Auch hier wird nicht zwischen Theorie und Praxis unterschieden. Eine Trennung dieser beiden Teilbereiche innerhalb einer Unterrichtseinheit erscheint auch wenig sinnvoll, da "Theorie" nur dem Verständnis für noch bessere und gezieltere Handhabung von Geräten und Verhalten im Einsatz dienen soll. Quelle: LFS BW Stand: 10/2003 Einführung 7

Hierzu ein Beispiel aus der FwDV 2 Truppmann -Teil 1 - Grundausbildung: Innerhalb der Gerätekunde sind die Löschgeräte, Schläuche und Armaturen richtig zu benennen, deren Verwendungszweck wiederzugeben und diese richtig innerhalb von vier Unterrichtsstunden handhaben zu können. Ausbildungseinheit Zeit Groblernziele Kenntnisse / Fertigkeiten Gerätekunde: Löschgeräte, Schläuche, Armaturen 4 - Löschgeräte, Schläuche und Armaturen richtig benennen, deren Verwendungszwecke wiedergeben und diese selbstständig handhaben können Inhalte LZS empfohlene Methode - Übersicht - Begriffsbestimmungen -Handhabung 1 1 2 Lehrvortrag / Unterrichts-- Gespräch Praktische Unterweisung Innerhalb dieser vier Stunden wird nicht mehr strikt getrennt zwischen einem Unterrichtsblock zur Unterrichtung theoretischer Grundlagen von zwei Stunden und einem Praxisblock zur Unterrichtung praktischer Handlungsabläufe von ebenfalls zwei Stunden. Dem Ausbilder wird empfohlen, zunächst in der Rubrik Inhalte die Übersicht, Einteilung sowie Begriffsbestimmungen der Geräte unter der angegebenen Lernzielstufe (LZS) in der Unterrichtsmethode eines Lehrvortrages oder Unterrichtsgespräches und die Handhabung der Geräte unter der angegebenen Lernzielstufe (LZS) in der Unterrichtsmethode der Praktischen Unterweisung (evtl. Stationsausbildung) zu vermitteln. Ob der Ausbilder innerhalb dieser angegebenen vier Unterrichtsstunden, eine Stunde Lehrvortrag / Unterrichtsgespräch und drei Stunden Praktische Unterweisung oder eine andere Stundenvariante wählt, ist ihm unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten frei überlassen. In jedem Fall haben sich die theoretischen Grundlagen die der Praxis, in der Handlungsabläufe angewendet und durchgeführt werden, unterzuordnen. 8 Einführung Stand: 10/2003 Quelle: LFS BW

Angelehnt an die Didaktik lässt die FwDV 2 dem Ausbilder die Wahl unter allen sich jeweils dafür anbietenden Formen (= Methoden; Anmerk. Verf. ) einer bestmöglichen Übermittlung des Lernstoffs.... Die Ausbildungspraxis hat gezeigt, dass es von großem Vorteil für die Motivation und den Lernerfolg der Teilnehmer ist, wenn "Theorie und Praxis nicht getrennt behandelt werden, sondern ineinander fließen. Eine korrekt durchgeführte praktische Unterweisung, die sich an der Vier-Stufen- Methode 1) orientiert, wie sie in der beruflichen Aus- und Fortbildung erfolgreich eingesetzt wird, schließt eine grundlegende Einführung in die neu zu lernende Technik mit ein! Die erste der vier Stufen dient zur Vorstellung der neu zu lernenden Technik durch den Ausbilder und soll helfen, dass die Teilnehmer einen Gesamtzusammenhang erhalten. "Theorie" im Unterricht darf den Ausbilder nicht dazu verleiten, Unterrichtsstunden mit unwichtigem Beiwerk zu füllen (vgl. FwDV 2, Teil II, Musterausbildungspläne, Punkt 1.1 - Lernziele). Die Hinweise zur Ausbildungsform innerhalb der FwDV 2 besagen lediglich, welche Inhalte im Unterricht anschaulich und praxisbezogen mit entsprechenden Methoden (z.b. praktische Unterweisungen oder Stationsausbildung) gelehrt werden müssen, um dann im Anschluss gemeinsam praktisch üben zu können. Für den Unterricht innerhalb der Feuerwehr bilden konkrete Aufgabenstellungen und handlungsorientiertes anschauliches Vorgehen die Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung. Dem Ausbilder wird empfohlen, exemplarisch (beispielhaft) zu arbeiten, d.h. es ist effektiver und erfolgversprechender, die Lerninhalte an einigen wenigen Beispielen vertieft zu vermitteln. (Näheres hierzu in den folgenden Kapiteln!). 1) Klassische Vier-Stufen-Methode: 1. Stufe: Den Lernenden vorbereiten. 2. Stufe: Den Lernenden die Arbeitsaufgabe vormachen. 3. Stufe: Die Lernenden die Arbeitsaufgabe nachmachen lassen. 4. Stufe: Die Arbeitsaufgabe üben lassen. Quelle: LFS BW Stand: 10/2003 Einführung 9

4. Faktoren, die den Unterricht beeinflussen Die Didaktik unterscheidet verschiedene Faktoren, die Einfluss auf die Art und den Verlauf des Unterrichts nehmen. Diese Faktoren beeinflussen sich wiederum gegenseitig oder stehen in Abhängigkeit zueinander: Lernziele Lerninhalte Methoden Medien Zielgruppe Lernzielkontrolle Organisatorischer Rahmen 4.1 Lernziele Lernziele beschreiben, welche zielgerichteten Verhaltensweisen und Leistungen Lehrgangsteilnehmer am Ende eines zeitlich begrenzten Ausbildungsabschnittes aufweisen müssen. Daraus lassen sich unter Berücksichtigung der angestrebten Funktion oder Tätigkeit die zu vermittelnden Inhalte festlegen und Ausbildungsmethoden zuordnen. Es gilt der Grundsatz, die Ausbildung auf die tatsächlichen Erfordernisse des Feuerwehrdienstes abzustimmen, anschaulich und praxisbezogen durchzuführen und von für das Lernziel unwichtigem Beiwerk freizuhalten! 10 Einführung Stand: 10/2003 Quelle: LFS BW

Jeder durch die FwDV 2 festgelegte Ausbildungsinhalt, den der Ausbilder gemäß der verschiedenen Ausbildungsstufen (Grundausbildung, 2-Jahres-Programm zum Truppmann, Truppführer, usw. vermitteln soll, kann nicht allein unter dem rein fachlichen Blickwinkel betrachtet werden, sondern der Ausbilder muss sich zusätzlich die Frage stellen, was ist für die Teilnehmer wichtig, im Unterricht zu erfahren? Dies bedeutet, der Ausbilder muss zwischen dem Blickwinkel Fachwissenschaft und dem Blickwinkel Ausbildungsrelevanz unterscheiden. Ist es z.b. bei dem Ausbildungsinhalt Feuerwehrschläuche innerhalb der Grundausbildung wichtig, dass Teilnehmer auch mögliche Herstellungsweisen dieser Schläuche kennen lernen müssen? Oder genügt es, wenn diese die verschiedenen Bezeichnungen und den sicheren Umgang mit den Schläuchen vermittelt bekommen? Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus der Tatsache, dass es zum einen wohl kaum möglich sein wird, jeden Sachverhalt mit dem Anspruch auf Vollständigkeit vermitteln zu wollen, zum anderen auch gar nicht die Notwendigkeit dazu besteht. Die Tätigkeit des Ausbilders ist ja gerade dadurch gekennzeichnet, aus der Fülle von Fachwissen das herauszufiltern, was zur Bewältigung der möglichen Anwendungssituation für die Teilnehmer notwendig ist. Erst durch die Erarbeitung der Lernziele wird deutlich, was die Teilnehmer, unter Berücksichtigung der zu bewältigenden Aufgaben, am Ende des Unterrichts wissen und/oder beherrschen sollen. Diese Lernziele ergeben sich in erster Linie aus der Analyse der möglichen Anwendungssituationen und erst in zweiter Linie aus der fachwissenschaftlichen Struktur des zu vermittelnden Inhalts! Somit besteht die Forderung, dass für jeden vorgegebenen Inhalt eines Unterrichts zu aller erst die Lernziele festzustellen sind. Quelle: LFS BW Stand: 10/2003 Einführung 11

Bei der Formulierung von Lernzielen ist zu beachten, dass jedes Lernziel sowohl Angaben über den Lerninhalt als auch Angaben über das angestrebte Verhalten der Teilnehmer macht, z.b.: "Die Teilnehmer sollen ein Standrohr selbstständig setzen können". Hierbei wird deutlich, dass eine exakte Beschreibung nur dann möglich ist, wenn zur inhaltlichen Komponente immer auch die Verhaltenskomponente aufgeführt wird. Andernfalls besteht keine Klarheit darüber, was im einzelnen im Unterricht zu dem Inhalt "Standrohr" vermittelt werden soll. 12 Einführung Stand: 10/2003 Quelle: LFS BW

Lernziele unterscheiden sich hinsichtlich von Bereichen, Stufungen und Allgemeinheitsgrad: Lernziele lassen sich grundsätzlich in drei verschiedene Bereiche gliedern: Lernziele im Erkenntnisbereich (kognitive Lernziele): Fragestellung: Welche theoretischen Grundlagen sollen die Teilnehmer im Unterricht wissen, verstehen, anwenden und beurteilen können? Dies umfasst den Bereich des Wissens, Denkens und Verstehens, z.b. Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Güter. Lernziele im Handlungsbereich (psycho-motorische Lernziele): Fragestellung: Welche praktischen Fertigkeiten sollen die Teilnehmer im Unterricht erlangen, wie sollen sie handeln oder sich verhalten? Dies umfasst den Bereich des Handelns und Verhaltens, z.b. Aufgaben und Tätigkeiten des Wassertruppmanns innerhalb einer Staffel oder Gruppe. Lernziele im Gefühls-/Werte-Bereich (affektive Lernziele) Fragestellung: Welche Einstellung sollen die Teilnehmer erlangen? Dies umfasst den Bereich der Werte, Gefühle und Einstellungen, z.b. das Rechtsempfinden bei der Ausübung des Feuerwehrdienstes oder die Kameradschaft innerhalb der Feuerwehr. Quelle: LFS BW Stand: 10/2003 Einführung 13

Die beiden ersten Lernzielbereiche lassen sich direkt mit Unterricht in der Feuerwehr in Beziehung setzen. Lernziele des Gefühls-/Werte-Bereichs sind mit Sicherheit auch in der Feuerwehr zu finden. Sie lassen sich jedoch, wie auch in allen anderen Bildungsbereichen, nicht unmittelbar mit einzelnen Unterrichtsinhalten verknüpfen, sondern sind langfristig zu verfolgende Ziele innerhalb der Organisation Feuerwehr. Da das vorliegende Ausbilderheft eine Vorgabe für den konkreten Unterricht in den einzelnen Lehrgängen darstellt, wird im Folgenden nicht mehr auf diesen dritten Bereich der Lernziele eingegangen, was jedoch nicht bedeutet, dass innerhalb der Feuerwehr nicht auch Ziele aus diesem Bereich angestrebt werden. Innerhalb der drei genannten Lernzielbereiche sind nun wiederum unterschiedliche Stufungen festzustellen: Lernzielstufen innerhalb des Erkenntnisbereiches (Unterricht der theoretischen Grundlagen) Betrachtet man z.b. die Gefahren an der Einsatzstelle hinsichtlich des Wissens, Anwendens und Verstehens, so muss sich der Ausbilder sicherlich Gedanken darüber machen, ob das Ziel seines Unterrichts lautet: Die Teilnehmer sollen die verschiedenen Gefahren an der Einsatzstelle wiedergeben können oder die Teilnehmer sollen die Gefahren an der Einsatzstelle wahrnehmen und richtig darauf reagieren können oder ob durch die Teilnehmer auch eine Bewertung hinsichtlich der Reihenfolge der Bekämpfung dieser Gefahren geleistet werden soll. 14 Einführung Stand: 10/2003 Quelle: LFS BW

Im ersten Fall ist das Lernziel, bei gleichem Lerninhalt(!), die Vermittlung von Wissen im Sinne von "das von dem Ausbilder Gesagte wiedergeben können". Erst Fall zwei spiegelt die Anforderungen weiter, die an Feuerwehr-Einsatzkräfte gestellt werden. Im dritten Fall muss als Voraussetzung dafür, dass die Teilnehmer überhaupt unterschiedliche Gefahren hinsichtlich ihrer Reihenfolge der Bekämpfung bewerten können, neben dem reinen Wissen, welche Gefahren überhaupt vorkommen können, auch verstanden haben, wie diese Gefahren den Einsatz beeinflussen können. Die Teilnehmer müssen dieses Verständnis auf immer neue Situationen übertragen und anwenden können, um dann letztlich eine Bewertung vornehmen zu können. Diese Lernzielstufen treffen auch auf Feuerwehr- und Führungskräfte zu. Innerhalb vorgenannter Lernzielbereiche lassen sich jeweils vier aufeinander aufbauende Lernzielstufen wie folgt unterscheiden: Lernzielstufe 1 (LZS 1): Wissen, im Sinne von " nennen können." Lernzielstufe 2 (LZS 2): Verstehen, im Sinne von "mit eigenen Worten beschreiben, bzw. erklären können" Lernzielstufe 3 (LZS 3): Anwenden, im Sinne von "das einmal Verstandene auf ähnliche Situationen übertragen können" Lernzielstufe 4 (LZS 4): Bewerten, im Sinne von "über neue Situationen den Wert von Material, Methoden und Verfahren für bestimmte Situationen beurteilen können Wichtig: Das Erreichen einer höheren Stufe innerhalb des Erkenntnisbereichs setzt immer die Bewältigung der vorangegangenen voraus! Quelle: LFS BW Stand: 10/2003 Einführung 15

Lernzielstufen innerhalb des Handlungs-/Verhaltensbereiches (Unterricht der praktischen Ausbildung) Um manuelle Fertigkeiten zu lernen, haben wir grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Die erste Methode, sich eine bisher nicht beherrschte Fertigkeit anzueignen, ist die Versuchund-Irrtum-Methode: Man probiert so lange, bis es funktioniert. Eine in der Regel sehr zeitaufwendige und auch nicht immer erfolgreiche Methode. Sie wird vom Teilnehmer immer dann angewandt, wenn niemand vorhanden ist, den die Teilnehmer fragen können oder wenn es darum geht, dass ein Ausbilder bewusst das selbstständige Denken und die Kreativität der Teilnehmer fördern bzw. fordern will. Die zweite Methode, manuelle Tätigkeiten zu erlernen, erfolgt über das Vormachen durch einen Ausbilder. Die erste, unterste Stufe, die sowohl über die Versuch-und-Irrtum-Methode als auch durch das Vormachen eines Ausbilders erreicht werden kann, ist, dass dem einmal Erlebten nun das bewusste und gezielte Nachmachen durch den Ausbilder folgt. Geht es z.b. um das Setzen eines Standrohres, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dem Teilnehmer eines in die Hand zu geben, ihn an einen Unterflurhydranten zu stellen und ihn selbst herausfinden zu lassen, wie es gesetzt wird (Versuch-und-Irrtum- Methode). Die zweite Möglichkeit wäre, dass der Ausbilder es den Teilnehmern so lange vormacht, bis sie es nachmachen können. Klar ist dabei auch, dass es innerhalb der Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen keinen Lerninhalt gibt, bei dem sich sowohl Ausbilder als auch die Teilnehmer damit zufrieden geben könnten, dass die Teilnehmer eine Tätigkeit lediglich nachmachen können. Die geringste Forderung, die an den Unterricht schon während der Grundausbildung gestellt werden muss ist, dass die Tätigkeiten von Teilnehmern selbstständig durchgeführt werden können. 16 Einführung Stand: 10/2003 Quelle: LFS BW

Damit ist die nächste, zweite Stufe innerhalb des Handlungs-/Verhaltensbereichs beschrieben. Nach Erreichen dieser Lernzielstufe muss es genügen, dass den Teilnehmern gesagt wird, welche Tätigkeit sie ausführen sollen und sie allein und ohne weitere Hilfe in der Lage sind, dieses zu tun. Für die Bewältigung der gestellten Aufgabe werden die Teilnehmer allerdings noch mehr Zeit brauchen, als jemand, die schon viele Male diese Tätigkeit ausgeführt haben. Somit ergibt sich die dritte Lernzielstufe: Die Stufe der Präzision. Nach Erreichen dieser Lernzielstufe sind die Teilnehmer in der Lage, die geforderten Tätigkeiten fachlich richtig und selbstständig durchzuführen. Jetzt kann jeder innerhalb der Gruppe oder Staffel sich darauf verlassen, dass das Standrohr im Ernstfall so schnell und sicher wie möglich vom ausgebildeten Feuerwehrangehörigen gesetzt wird. Die höchste Lernzielstufe wird aber erst dann erreicht, wenn eine Automatisierung des Handelns bei den Feuerwehrangehörigen einsetzt, d.h. das sichere Setzen des Standrohres verlangt nicht mehr die ungeteilte Aufmerksamkeit von ihnen. Die Teilnehmer haben den Kopf frei, um z.b. in der Funktion des Wassertruppführers die Verantwortung nicht nur für sich, sondern auch für seinen Truppmann zu tragen. Quelle: LFS BW Stand: 10/2003 Einführung 17

Wird durch die Ausbildung ein Lernziel im Bereich des Handelns und Verhaltens angestrebt, werden ebenfalls vier aufeinander aufbauende Lernzielstufen (LZS) unterschieden: Lernzielstufe 1 (LZS 1): Nachmachen, im Sinne von "Tätigkeiten, die vom Ausbilder vorgemacht werden, Handgriff für Handgriff nachmachen zu können." (Es kann aber niemals Zweck einer Feuerwehrausbildung sein, dass die Teilnehmer Tätigkeiten lediglich nachmachen können! Lernzielstufe 2 (LZS 2): Selbstständiges Handeln, im Sinne von "in der Lage sein, Tätigkeiten selbstständig auszuführen. Lernzielstufe 3 (LZS 3): Präzision, im Sinne von "befähigt sein, Tätigkeiten nicht nur selbstständig und richtig, sondern darüber hinaus zügig und exakt ausführen zu können. Lernzielstufe 4 (LZS 4): Automatisierung des Handelns, im Sinne von "Tätigkeiten in jeder Situation schnell, fehlerfrei und absolut sicher ausführen zu können Wichtig: Auch in diesem Bereich der Lernziele gilt, dass die nächst höhere Stufe nur erreicht werden kann, wenn die vorangegangene Stufe durchlaufen wurde. In diesem Bereich ist dies nur durch immer wiederkehrendes Üben möglich. 18 Einführung Stand: 10/2003 Quelle: LFS BW

Lernzielstufen innerhalb des Gefühls-/Wertebereichs Lernziele des Gefühls-/Wertebereichs sind nicht speziell aufgeführt, da die innere Einstellung und Wertevorstellung von Teilnehmern nicht an einzelne Ausbildungseinheiten geknüpft werden können. Sie haben nur in ihrer Gesamtheit Auswirkungen auf die Teilnehmer und sind daher Bestandteil jeder Ausbildung. Gesamtübersicht von Erkenntnis-Handlungs- und Gefühls-/Wertebereich Lernzielbereiche Lernziel- Stufen (LZS) Erkenntnis- BereichErkenn Handlungs- Verhaltens- BereichHandlu Gefühls- / Werte- Bereich LZS 1 Wissen Nachmachen Aufmerksam werden LZS 2 Verstehen Selbstständiges Handeln Reagieren LZS 3 Anwenden Präzision Werten LZS 4 Bewerten Automatisierung des Handelns Persönlichkeit entwickeln Quelle: LFS BW Stand: 10/2003 Einführung 19

Eine weitere Aufgliederung innerhalb von Lernzielen ergibt sich aus der Art ihrer Formulierung in verschiedene Abstraktions- und Allgemeinheitsgrade. Wir unterscheiden: Ausbildungs-/Richtlernziel: = Gesamtlernziel einer Aus- oder Fortbildungsveranstaltung (z.b. eines Lehrganges) mit Angabe der Zielgruppe Die allgemeinen Lernziele für die Feuerwehren in beschreiben Ausbildungsziele als Richtlernziel für die Kreisausbildung nach den eingeführten Musterausbildungsplänen der FwDV 2. Darüber hinaus werden die Vorgaben der Feuerwehrverordnung (FwVO) vom 21. März 1991 berücksichtigt. Als Grundlage für die Lernziele dienen die FwDV 1/1 Grundtätigkeiten -Löscheinsatz und Rettung-, die FwDV 1/2 Grundtätigkeiten - Technische Hilfeleistung und Rettung-, die FwDV 7 - Atemschutz- und die FwDV 10 -Tragbare Leitern- unter Berücksichtigung der FwDV 3 und 4 sowie der Unfallverhütungsvorschriften. Auf einen Lehrgang bezogen, beschreibt das Ausbildungsziel das Gesamtlernziel des jeweiligen Lehrgangs. hier: Festlegung für den zukünftigen Aufgabenbereich z.b. Grundausbildung. Beispiel: Die Teilnehmer sollen die grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung ausüben können. 20 Einführung Stand: 10/2003 Quelle: LFS BW

Groblernziele: = Lernziele von Unterrichts- bzw. Ausbildungseinheiten. Bezogen auf die Feuerwehr sind dies die Zielvorgaben, die durch die FwDV 2 für die einzelnen Ausbildungsabschnitte innerhalb der einzelnen Lehrgänge in den einzelnen Unterrichtseinheiten; hier z. B. innerhalb der Grundausbildung die Unterrichtseinheit Löscheinsatz. Beispiel: Die Teilnehmer müssen den Platz der für einen Löscheinsatz notwendigen Geräte, Schläuche und Armaturen auf den örtlichen Feuerwehrfahrzeugen nennen und diese Geräte selbstständig handhaben können. Sie müssen den Inhalt eines Einsatzbefehls auf ihre Funktion innerhalb einer Gruppe oder Staffel erklären können. Sie müssen alle grundlegenden Tätigkeiten innerhalb einer Gruppe, und Staffel mit Ausnahme von Maschinist und Gruppenführer selbstständig durchführen können. Sie müssen die Grundregeln der Löschtechnik und die Verhaltensregeln im Einsatz erklären können. Quelle: LFS BW Stand: 10/2003 Einführung 21

Feinlernziele:- = Lernziele einzelner Unterrichts- bzw. Ausbildungsabschnitte (Themenbereiche) Bezogen auf die Feuerwehr beschreiben die Feinlernziele, welche Ziele in den einzelnen Unterrichtseinheiten zu erreichen sind, hier zum Beispiel Grundausbildung: Die Teilnehmer müssen die Wasserentnahme aus einem Unterflurhydranten mit den entsprechenden Schläuchen und Armaturen selbstständig auf- und abbauen können. Feinstlernziele: = Lernziele, die detailliert und schrittweise im Einzelnen beschreiben, wie das jeweilige Feinlernziel erreicht werden kann:...die Teilnehmer müssen wissen, dass vor dem Setzen des Standrohres die Klauenmutter ganz nach unten gedreht und der Dichtring vorhanden sein muss usw. 22 Einführung Stand: 10/2003 Quelle: LFS BW

Leerseite für eigene Eintragungen! Quelle: LFS BW Stand: 10/2003 Einführung 23

4.2 Lerninhalte Die Lerninhalte sind durch die FwDV 2 für die einzelnen Lehrgänge sowie Ausbildungsabschnitte der Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen verbindlich vorgegeben. Unter Berücksichtigung für die Umsetzung der Lerninhalte aus dem Groblernziel sind im Ausbilderheft die Feinlernziele beschrieben. Von dem Ausbilder muss letztendlich untersucht werden, welche Bereiche des Fachgebietes für die jeweilige Tätigkeit und Funktion des Feuerwehrangehörigen innerhalb von Gruppe, Staffel oder Trupp relevant sind. Hierzu ein Beispiel aus der Gerätekunde: Feuerwehrschläuche. Die gesamten Teilinhalte des großen Fachgebietes Feuerwehrschläuche beinhaltet das große Oval. Mit Ausnahme weniger Spezialfälle (Gerätewart-Ausbildung) sind für die reguläre Ausbildung der Feuerwehrangehörigen jedoch nur die Teilinhalte relevant, die innerhalb des kleinen Kreises aufgeführt sind. Alles, was darüber hinaus geht, gehört nicht zur unmittelbaren Tätigkeit der Feuerwehrangehörigen und kann als unnötiges Beiwerk betrachtet werden, dass innerhalb der Ausbildung nur eine unnötige Belastung darstellen würde. 24 Einführung Stand: 10/2003 Quelle: LFS BW

Beispiel aus der Gerätekunde: Feuerwehrschläuche Feuerwehrschläuche DIN 14 810, 14 811 Gewicht Kupplung glatt oder gerippt Schlauchlänge Kurzzeichen Gebrauchsprüfung Verwendung Schlaucharbeiten Herstellung: knotenfreies Gewebe Behandlung an Einsatzstellen Innendurchmesser Umgang mit Schläuchen Behandlung nach Einsatz 0,8 bar Unterdruck Prüfungen: 8 bar Überdruck zulässiger Betriebsüberdruck Quelle: LFS BW Stand: 10/2003 Einführung 25

4.3 Unterrichtsmethoden Methoden beschreiben die Art und Weise, wie die Lerninhalte den Teilnehmern vermittelt werden, z.b. die praktische Unterweisung, das Unterrichtsgespräch, die Gruppenarbeit usw.. Gemäß FwDV 2 werden je nach Lehrgangsart unter Angabe der festgeschriebenen Lernzielstufen die einzelnen Unterrichtsmethoden empfohlen. Der Ausbilder muss sich dabei bewusst sein, dass die gewählte Methode unmittelbar vom Lernziel und Lerninhalt abhängig ist. Wenn wir beim Beispiel des Standrohres bleiben, so muss zuerst einmal Klarheit darüber herrschen, welcher Lernzielbereich in der Hauptsache betroffen ist: Lernzielstufe Erkenntnisbereich oder Handlungs-/Verhaltensbereich. Daraus ergeben sich beim Lerninhalt - Wasserführende Armaturen - in Abhängigkeit von dem gesetzten Lernziel zwangsläufig auch bestimmte Lehrmethoden: Methoden in Abhängigkeit von den Lernzielen Beträfe das Lernziel den Erkenntnis-Bereich, würde das Feinlernziel z.b. lauten: Die Teilnehmer sollen die einzelnen Teile eines Standrohres nennen können. In diesem Fall genügt als Methode ein kurzer Lehrvortrag durch den Ausbilder. Sollen jedoch die Teilnehmer die Wasserentnahme aus einem Unterflurhydranten selbstständig auf- und abbauen können, so ist dies eindeutig ein Lernziel aus dem Handlungs-/Verhaltens-Bereich und der Ausbilder wird mit der Methode des Lehrvortrages keinen Erfolg haben. Sowohl Ausbilder als auch Teilnehmer werden in diesem Fall erst sicher sein, das Lernziel erreicht zu haben, wenn die Teilnehmer wirklich selbstständig die Wasserentnahme aus einem Unterflurhydranten durchführen können. Dies bedingt natürlich, dass innerhalb des Unterrichts(!) das Setzen des Standrohres mit der Methode der praktischen Unterweisung gelehrt wurde. 26 Einführung Stand: 10/2003 Quelle: LFS BW

Selbstverständlich sind bestimmte Einzelteile, aus denen ein Standrohr besteht und deren Bezeichnungen, nach wie vor ein Teil des Unterrichtsinhaltes. Ohne diese Kenntnisse wäre eine Zusammenarbeit innerhalb der Trupps undenkbar. Aber um diesen Teilbereich des Lernziels zu vermitteln, muss nicht unbedingt ein gesonderter "theoretischer" Unterricht gehalten werden. Zur Methode der praktischen Unterweisung gehört auch die Benennung einzelner Teile oder Komponenten eines Geräts und deren grundsätzliche Funktion. Der große Vorteil der Verbindung von Handlung und Erklärungen liegt zum einen darin, dass die Teilnehmer einen unmittelbaren Bezug zur "Theorie" entwickeln. Im Unterricht genannte Begriffe und Handlungsanweisungen können mit der Arbeit und den Aufgaben innerhalb des Feuerwehrdienstes in direkten Zusammenhang gebracht werden. Zum anderen erleichtert diese Art des Unterrichts die Arbeit der Ausbilder, die in der Regel aus der Praxis kommen und sich wesentlich leichter tun, wenn sie am Gerät unterrichten können. Eine ähnliche Abhängigkeit zwischen Lernzielen, Inhalten und Methoden ergibt sich auch innerhalb eines Lernzielbereiches (hier z.b. aus dem Erkenntnisbereich): So lange es darum geht, dass die Teilnehmer das von dem Ausbilder Gesagte nur wiedergeben müssen, genügt ein Lehrvortrag. Wird von den Teilnehmern jedoch verlangt, dass sie den Lerninhalt auch verstanden haben, können sowohl Ausbilder als auch Teilnehmer erst sicher sein, das Lernziel erreicht zu haben, wenn die Teilnehmer den Lerninhalt mit eigenen Worten dargestellt haben. Dies ist jedoch innerhalb eines Lehrvortrages nicht möglich. Vielmehr muss hierzu innerhalb eines Unterrichtsgesprächs, oder in Partner- oder Gruppenarbeit, den Teilnehmern die Gelegenheit gegeben werden, den Lerninhalt mit eigenen Worten zu formulieren. So lassen sich für jeden Lernzielbereich (Erkenntnisbereich oder Handlungs- /Verhaltens-Bereich) und für die jeweilige angestrebte Lernzielstufe adäquate Methoden ableiten: Quelle: LFS BW Stand: 10/2003 Einführung 27

Unterrichtsmethoden unter Einhaltung der Lernzielstufen im Erkenntnisbereich (Vermittlung der theoretischen Grundlagen) Zum Erreichen der jeweiligen Lernzielstufe sind nachfolgend genannte Unterrichtsmethoden erforderlich: Lernzielstufe (LZS) Ziel Unterrichtsmethode Formulierungen LZS 1 Wissen mindestens Lehrvortrag, bei ausreichender Zeitvorgabe auch Unterrichtsgespräch - muss nennen können - muss wiedergeben können LZS 2 Verstehen Unterrichtsgespräch Gruppen- und Partnerarbeit - muss erklären können - muss beschreiben können LZS 3 Anwenden Gruppenarbeit, Partnerarbeit, Planübung, Rollenspiel, Lehrübung - muss Gelerntes auf ähnliche Situationen übertragen können LZS 4 Bewerten Gruppenarbeit, Partnerarbeit, Planübung, Rollenspiel, Lehrprobe - muss Gelerntes beurteilen können - muss Maßnahmen ableiten können Hinweis: Es wird daran erinnert, dass die einzelnen Lernzielstufen nur über diese der untersten Lernzielstufe erreicht werden können! 28 Einführung Stand: 10/2003 Quelle: LFS BW

Unterrichtsmethoden unter Einhaltung der Lernzielstufen im Handlungsbereich (Vermittlung der praktischen Grundlagen) Zum Erreichen der jeweiligen Lernzielstufe sind nachfolgend genannte Unterrichtsmethoden erforderlich: Lernzielstufe (LZS) Ziel Unterrichtsmethode Formulierungen LZS 1 Nachmachen Praktische Unterweisung (PU Stufe 1 + 2) muss Handlungen nachmachen können LZS 2 Selbstständiges Handeln Praktische Unterweisung (PU Stufe 3) Stationsarbeit muss alle Handlungsabläufe ohne Anweisungen durchführen oder anwenden können LZS 3 Präzision Praktische Unterweisung (PU Stufe 4) Stationsarbeit muss fachlich richtig und selbstständig alle Handlungsabläufe durchführen und erklären können LZS 4 Automatisierung des Handelns Praktische Unterweisung (PU Stufe 4) Stationsarbeit, Einsatzübungen, Planübungen muss Handlungsabläufe in jeder Situation beherrschen Hinweis: Es wird daran erinnert, dass die einzelnen Lernzielstufen nur über diese der untersten Lernzielstufe erreicht werden können! Quelle: LFS BW Stand: 10/2003 Einführung 29

Formen der Unterrichtsorganisation und Unterrichtsmethoden Lehrvortrag Ein Vortrag ist eine geplante, in sich abgeschlossene, mündliche Darstellung von Einzelfakten, Informationen, Zusammenhängen oder Problemdarstellungen durch einen Ausbilder. Hierbei ist eine Unterstützung durch geeignete Medien sinnvoll. Die Wirkung eines Lehrvortrages ist von der Anzahl der Zuhörerschaft unabhängig. Sie wird lediglich durch den organisatorischen Rahmen und die Räumlichkeiten bestimmt. Aufgrund der großen Menge an Informationen, die innerhalb eines Lehrvortrages in kurzer Zeit vorgestellt wird und der damit verbundenen hohen Belastung der Zuhörenden, kann im Zusammenhang mit dem Lehrvortrag lediglich von einer Darbietung bzw. Vorstellung von Informationen gesprochen werden. Soll es dabei nicht bleiben, so muss zur weiteren Vertiefung und Festigung des Lehrstoffes jeder Lehrvortrag im weiteren Verlauf einer Ausbildungsmaßnahme durch die Möglichkeit einer intensiven Auseinandersetzung mit den dargestellten Inhalten ergänzt werden. Unterrichtsgespräch Ein Unterrichtsgespräch ist eine geplante, von Medien begleitete Form des Unterrichts, bei der der Ausbilder durch gezielte Frage- und Aufgabenstellung den am Unterricht Teilnehmer die Möglichkeit eröffnet, zu eigenen Erkenntnissen und Einsichten zu gelangen. Der Erfolg eines Unterrichtsgesprächs hängt maßgeblich von der Gesprächsführung der Ausbilder und dem organisatorischen Rahmen, insbesondere von der Anzahl (höchstens 24) der am Unterricht Teilnehmenden ab. Partner-, Gruppen- und Stationsarbeit Unter Partner- bzw. Gruppenarbeit versteht man eine Unterrichtssituation, in der der Ausbilder die Rolle eines Moderators übernimmt. Die am Unterricht Teilnehmenden bearbeiten selbstständig zu zweit (Partnerarbeit) oder in kleinen Gruppen (drei bis maximal acht Gruppenmitglieder) die gestellten Aufgaben unter Zuhilfenahme von 30 Einführung Stand: 10/2003 Quelle: LFS BW

bereitgestellten Arbeitsunterlagen (Partner- und Gruppenarbeit) bzw. Materialien und Geräten (Stationsarbeit). Hierbei ist sowohl eine arbeitsgleiche (jede Gruppe arbeitet an der gleichen Aufgabenstellung) als auch eine arbeitsteilige (unterschiedliche Aufgabenstellungen für die einzelnen Gruppen) Partner- und Gruppenarbeit bzw. Stationsarbeit möglich. Wichtig bei allen Varianten dieser Unterrichtsmethode ist das abschließende Plenum, bei dem die erarbeiteten Lösungen von den Gruppen vorgestellt und besprochen werden. Hierbei ist es sinnvoll, die Anzahl von Gruppen auf maximal vier zu beschränken. Projektarbeit Im Gegensatz zur Partner- und Gruppenarbeit, bei der innerhalb eines einzelnen Unterrichts Aufgabenstellungen selbstständig bearbeitet werden, kennzeichnet die Projektarbeit eine fächerübergreifende Aufgabenstellung, die über einen längeren Zeitraum (einen Tag oder mehrere Tage bzw. Wochen), auch außerhalb des eigentlichen Unterrichts, von einer Gruppe Lehrgangsteilnehmer eigenverantwortlich bearbeitet und gelöst werden muss. Die am Projekt Teilnehmenden sind in ihrer Arbeitsweise und Lösungsfindung frei. Die Ausbilder und die Einrichtungen der Ausbildungsstätte stehen den Teilnehmern am Projekt zur Verfügung, der Ausbilder greift jedoch während des Projektes nicht in die Arbeit der Gruppe ein. Ein Gesamtprojekt kann im weiteren Verlauf in mehrere kleinere Teilprojekte aufgegliedert werden. Jede Projektgruppe sollte nicht mehr als acht Teilnehmer haben. Rollenspiel Beim Rollenspiel werden Probleme oder problemhaltige Situationen von einer begrenzten Zahl an Personen in frei erfundenen Verhaltensweisen vorgetragen bzw. dargestellt. Von Seiten der Ausbilder werden vor dem eigentlichen Rollenspiel sowohl die Situation als auch die Rollen (d.h. die jeweiligen Erwartungen, die an die Personen gestellt werden, die diese Rollen übernehmen) vorgegeben. Im Anschluss werden unter den am Unterricht Teilnehmenden die Rollen verteilt und an die nicht am Rollenspiel Beteiligten Beobachtungsaufträge erteilt. Während des eigentlichen Rollenspiels können Verhaltensweisen geprobt werden, die sonst nicht zum Verhaltensvorrat gehören. Quelle: LFS BW Stand: 10/2003 Einführung 31

Das Rollenspiel dient insbesondere dazu, sowohl den Teilnehmenden als auch den Beobachtenden Erfahrungen und Verständnis für die gemeinsame Arbeit oder die Arbeit mit Dritten zu vermitteln. Nach Abschluss des Rollenspiels erfolgt die Auswertung, d.h. das Unterrichtsgespräch über die im Rollenspiel gefundene Lösung. Die Lehrgangsgruppe soll acht Teilnehmer je Ausbilder nicht übersteigen. Planübung Die Planübung ist eine besondere Form des Rollenspiels, bei der in der Regel nur eine Rolle (die des Einsatzleiters oder eines Einsatzabschnittsleiters) vergeben wird. Bei der Planübung wird einem oder mehreren am Unterricht Teilnehmenden ein vorher festgelegter praxisbezogener Fall vorgelegt, der ein Entscheidungsproblem enthält. Dieses Problem wird allein oder in gemeinsamer Arbeit analysiert und gelöst. Voraussetzung für eine erfolgreiche Planübung ist eine möglichst realistische Falldarstellung aus der Sicht derjenigen, die die Rolle der Entscheidungsträger übernehmen. Die Lehrgangsgruppe soll acht Teilnehmer je Ausbilder nicht übersteigen. Lehrübung / Lehrprobe In der Lehrübung werden Lehranfänger gezielt in überschaubare unterrichtspraktische Situationen gestellt. Ziel einer Lehrübung muss sein, den Lehranfängern Aktions- und Interaktionszusammenhänge ihrer eigenen Unterrichtsplanung und durchführung erfahrbar zu machen. Im Anschluss an die Lehrübung sollen gemeinsam Alternativen und Varianten für die zukünftige Lehrtätigkeit erarbeitet und trainiert werden. Die Lehranfänger bereiten sich auf die Lehrübung schriftlich vor. Zur Auswertung einer Lehrübung können neben den eigenen Reflexionen auch Beiträge von anderen, während der Lehrübung anwesenden Lehranfängern und Lehrkräften herangezogen werden. Darüber hinaus müssen die angefertigten Verlaufspläne Grundlage der Auseinandersetzung mit den gemachten Erfahrungen während einer Lehrübung sein. Videomitschnitte der Lehrübung unterstützen die Diskussion und die Selbstkritik. Der Zeitrahmen einer Lehrübung sollte etwa 20 Minuten betragen. Zu lange Lehrübungen beinhalten die Gefahr, dass die unterrichtspraktische Situation in ihrer Gesamtheit bei der Nachbesprechung zu unübersichtlich wird. 32 Einführung Stand: 10/2003 Quelle: LFS BW

Kürzere Lehrübungen ermöglichen in der Regel nur die Anwendung von ausbilderzentrierten Methoden und schränken ebenso den Einsatz von Medien unzulässig ein. Zum Ende der Ausbildung wird der Teilnehmer bei einer Lehrprobe beurteilt. Die Lehrgangsgruppe soll acht Teilnehmer je Ausbilder nicht übersteigen. Praktische Unterweisung Die im Bereich der Erwachsenenbildung am häufigsten angewandte Methode bei der Vermittlung praktischer Unterrichtsinhalte ist die praktische Unterweisung. In der Literatur sind hierzu eine Reihe von Varianten zu finden. Sie lassen sich jedoch alle grundsätzlich auf vier (mehr oder weniger deutlich voneinander abgrenzbare) Stufen zurückführen: 1. Stufe: Vorbereitung (Motivation, Orientierung); 2. Stufe: Vormachen (lassen); 3. Stufe: Nachmachen; 4. Stufe: Üben (bis hin zum Üben von Techniken unter erschwerten Praxisbedingungen) Wichtige Voraussetzungen für den Erfolg dieser Methode sind möglichst kleine Gruppen, keine Vermittlung unnötigen Beiwerks und die Rolle des Ausbilders als Vermittler zwischen den am Unterricht Teilnehmenden und dem Unterrichtsinhalt. Die Lehrgangsgruppe soll acht Teilnehmer je Ausbilder nicht übersteigen. Einsatzübung In Einsatzübungen sollen von den Teilnehmern die erlernten Techniken unter möglichst realistischen Bedingungen eingesetzt werden. Hierbei gilt es, den am Unterricht Teilnehmenden die Möglichkeit zu eröffnen, ihre (vermeintlich) bereits beherrschten Einzeltechniken im Zusammenspiel mit anderen umzusetzen. Dabei stehen weniger die mit Hilfe der praktischen Unterweisung erworbenen Einzeltechniken im Vordergrund, als die gemeinsame Arbeit am Problem und die Wahrnehmung von festgelegten unterschiedlichen Funktionen, die erst in ihrer Gesamtheit den Einsatzerfolg ermöglichen. Quelle: LFS BW Stand: 10/2003 Einführung 33

4.4 Unterrichtsmedien Mit Medien sind alle Art von Anschauungsmitteln gemeint, die innerhalb der Ausbildung eingesetzt werden können, z.b. Geräte, Modelle von Geräten, Folien, Tafel usw. Medien sind nicht nur schmückendes Beiwerk im Sinne von "Hilfsmitteln", auf die man, wenn es einmal schnell gehen muss, auch verzichten kann. Ihre Bedeutung für einen erfolgreichen Unterricht lässt sich anhand folgender Erfahrungen aus der Lernpsychologie verdeutlichen: Wir lernen: Wir behalten: 1% durch Schmecken 10% dessen, was wir lesen 1,5% durch Fühlen 20% dessen, was wir hören 3,5% durch Riechen 30% dessen, was wir sehen 11% durch Hören 50% dessen, was wir sehen und hören 83% durch Sehen 90% dessen, was wir selbst getan haben. Die Funktion der Medien im Unterricht lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: Auf das Lernziel ausgerichtete Unterstützung des Unterrichts, Veranschaulichung (durch konkrete Vorstellung der Gegenstände verständlich machen), Intensivierung des Lernens (durch Ansprechen mehrerer Sinneskanäle - Auge, Ohr, Tastsinn usw.), Motivierung der am Unterricht Teilnehmer (z. B. durch direkte Begegnung mit dem Gegenstand), Abwechslung schaffen (durch unterschiedliche Darstellungsweisen des Unterrichtsinhaltes), Versachlichung (weil die Sache oft unmittelbarer wirkt als das Wort des Ausbilders). 34 Einführung Stand: 10/2003 Quelle: LFS BW

Medien in Abhängigkeit von den Lernzielen Auch der Einsatz der Medien hängt unmittelbar von den jeweiligen Lernzielen und den Lerninhalten ab. Heißt das Lernziel z. B., die Teilnehmer müssen eine Kettensäge selbstständig bedienen können, so ergibt sich daraus zwangsläufig, dass das einzig sinnvolle Medium zum Erreichen des Lernziels die genannte Kettensäge ist. Jedes andere im Unterricht eingesetzte Medium lässt sich nicht mit dem Lernziel vereinbaren und erlaubt letztlich weder den Teilnehmern noch dem Ausbilder zu überprüfen, ob das Lernziel erreicht wurde. Die Risszeichnung einer Kettensäge als Tafelbild, Folie oder Wandtafel unterstützt sicher sinnvoll den Unterricht und das Verständnis der Teilnehmer bezüglich der zu erlernenden Technik, sie wird jedoch nicht die Kettensäge im Original ersetzen können. Lautet das Lernziel jedoch, die Teilnehmer müssen wissen, dass unterschiedliche brennbare Gase und Dämpfe unterschiedliche Explosionsbereiche besitzen, so genügt auch eine Abbildung der Explosionsbereiche auf einer Folie oder eine Tafelskizze. Ein kleiner zusätzlicher Versuch mit Spiritus und Heizöl wäre jedoch mit Sicherheit anschaulicher und einprägsamer. 4.5 Zielgruppe Mit Zielgruppe ist der Teilnehmerkreis gemeint, für den der jeweilige Unterricht ausgelegt ist. Auch hier müssen zwei Blickrichtungen beachtet werden: Zum einen das vorhandene Vorwissen und bereits die vorhandenen manuellen Techniken, mit denen die Teilnehmer in den Unterricht kommen, zum anderen die in der Ausbildungsordnung verbindlich vorgegebenen Ziele und Inhalte, die im Unterricht den Teilnehmern eines ganz bestimmten Lehrgangs vermittelt werden sollen. Auch in diesem Fall gibt die FwDV 2 eindeutige Richtlinien vor: Die Ausbildung soll gemäß dieser Aufgaben und Funktionen erfolgen. Die Ausbildung soll von allem für die unmittelbare Tätigkeit unnötigem Beiwerk befreit sein. Quelle: LFS BW Stand: 10/2003 Einführung 35

4.6 Lernzielkontrollen Um sowohl den Teilnehmern als auch den Ausbildern die Möglichkeit zur Überprüfung zu bieten, ob die Lernziele erreicht wurden, sind am Ende der jeweiligen Unterrichtseinheit Lernzielkontrollen vorgesehen. Die Erstellung solcher Lernzielkontrollen sind selbstverständlich von den im Unterricht gesetzten Lernzielen analog des Ausbilderheftes abhängig: Lernziele, die den Handlungs-/Verhaltensbereich der praktischen Ausbildung betreffen, können zwangsläufig nur über Handlung/Verhalten überprüft werden. Bleiben wir bei unserem Beispiel mit der Wasserentnahme aus dem Unterflurhydranten, so ergibt sich die Lernzielkontrolle aus der Umformulierung des Lernziels in eine Frage: Können die Teilnehmer die Wasserentnahme aus einem Unterflurhydranten mit den entsprechenden Schläuchen und Armaturen selbstständig auf- und abbauen? Die Beantwortung dieser Frage bedingt dann logischerweise, dass die Teilnehmer zeigen müssen, ob sie dazu in der Lage sind - mit Standrohr am Unterflurhydranten zu arbeiten. Speziell für die Methode der praktischen Unterweisung ergibt sich jedoch eine Vereinfachung: Der große Vorteil der Methode der praktischen Unterweisung liegt nicht zuletzt auch darin, dass eine Lernzielkontrolle bereits unmittelbar im Unterricht erfolgt. Während die Teilnehmer am Gerät arbeiten und üben, können sowohl sie selbst und natürlich auch die Ausbilder sofort überprüfen, ob das jeweilige Lernziel erreicht wurde. Lernziele aus dem Erkenntnis-Bereich dagegen können mit schriftlichen oder mündlichen Abfragen gestaltet werden. 36 Einführung Stand: 10/2003 Quelle: LFS BW

4.7 Organisatorischer Rahmen Der zeitliche und organisatorische Rahmen, in dem der Unterricht ablaufen soll bzw. kann, ist ein weiterer wichtiger Faktor, der den Verlauf und den Erfolg des Unterrichts beeinflusst. Neben dem zeitlichen Rahmen (Tageszeit, Wochentag, Jahreszeit, zur Verfügung stehende Zeit), sind es insbesondere die Zahl Teilnehmer, das Zahlenverhältnis Ausbilder zu Teilnehmer und die Gestaltungsmöglichkeiten der Ausbildungsräume, die die Ausbilder bei der Konzeption eines Lehrgangs und einzelner Unterrichtssequenzen berücksichtigen müssen: Da ein großer Teil der Ausbildung innerhalb des Grundausbildungslehrgangs, des 2- Jahres-Programmes zum Truppmann und des Truppführerlehrgangs sowie der Sonderfunktionen mit praktischen Inhalten angefüllt ist, muss auch die Gelegenheit zur praktischen Arbeit je nach Lehrgangsart gegeben sein. In diesem Zusammenhang ist es sicherlich fraglich, ob die örtlichen Gegebenheiten (Lage des Feuerwehrhauses, Lehrsaal, Übungsfläche für Stationsausbildung) den Voraussetzungen der Lehrgangsart angepasst sind. Die Zahl derer, die an einem Lehrgang teilnehmen können, muss sich selbstverständlich auch nach den räumlichen Möglichkeiten und dem vorhandenen Gerät richten. Es macht z.b. wenig Sinn, einen Lehrgang mit 24 Personen einzuberufen, ohne die Möglichkeit zu haben, wenigstens drei Gruppen zu bilden, die jeweils von einem Ausbilder betreut werden können und die auch die notwendigen Geräte in ausreichender Zahl zur Verfügung haben. Zu einer vernünftigen Ausbildung gehört auch die passende Einrichtung der Ausbildungsräume: Eine großflächige Tafel, audiovisuelle Medien, (Videoanlage) Tageslichtprojektor, eine Kopiermöglichkeit für die Ausbilder zur Herstellung von Arbeitsblättern und eine den jeweiligen Anforderungen des Unterrichts anpassbare Bestuhlung sind unabdingbare Voraussetzungen für einen Lehrgang. Quelle: LFS BW Stand: 10/2003 Einführung 37