Genossenschaften. für ältere Menschen. Einladung zum Kongress am 15. November 2013 in Nürnberg

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Transkript:

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Genossenschaften für ältere Menschen Einladung zum Kongress am 15. November 2013 in Nürnberg

Sehr geehrte Damen und Herren, für ein möglichst selbstständiges Wohnen im Alter sind Wohnumfeld und Infrastruktur besonders wichtig. Seniorengenossenschaften ver folgen das Ziel, die Solidarität der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und Möglichkeiten zur Mitgestaltung in der Kommune zu schaffen. ist, dass Seniorengenossenschaften ergänzend zu bereits vorhandenen sozialen Diensten Leistungen anbieten, die vor Ort nicht in ausreichendem Maße verfügbar sind. Das Spektrum reicht von umfangreichen Angeboten im Bereich der Nachbarschaftshilfe bis hin zu konkreten Wohnprojekten, die innerhalb einer Genossenschaft entstehen können. Es finden sich Menschen zusammen, die ihre Vorstellungen von einem Leben im Alter gemeinsam mit anderen realisieren oder für den eigenen Bedarfsfall vorsorgen wollen. Ein großes Plus Christine Haderthauer Staatsministerin Markus Sackmann Staatssekretär

ABLAUF: 10.00 Uhr Stehkaffee 10.30 Uhr Eröffnung Sozialministerinnen aus Bayern und Sachsen CHRISTINE HADERTHAUER CHRISTINE CLAUSS 11.00 Uhr Potentiale der Genossenschaften angesichts des demographischen Wandels PROF. DR. ROLF HEINZE, Ruhr-Universität Bochum 11.45 Uhr Vorstellung: Wegweiser zur Gründung und Gestaltung von Seniorengenossenschaften PROF. DR. DORIS ROSENKRANZ, TH Nürnberg 12.00 Uhr Sachsen füreinander PROF. DR. WERNER ESSWEIN, TU Dresden 12.30 Uhr Mittagspause 13.30 Uhr Workshops Parallel stattfindende Workshops zu unterschiedlichen Themen: 1. Aufbau und Erfahrungen verschiedener Seniorengenossenschaften Seniorengemeinschaft Kronach Stadt und Land e. V. BIANCA FISCHER-KILIAN, Seniorengemeinschaft Kronach Stadt und Land e. V. Wir für uns eg DR. MATHIAS ABBÉ, Wir für uns eg, Heroldsbach Bürgerbusse genossenschaftlich organisiert und verwaltet MICHAEL BREIER, Bürgerbusverbund Sauerland-Hellweg eg, Sundern

2. Wohnen im Alter in Genossenschaften Genossenschaftliches Wohnen im Alter DORIS KNAIER, Urbanes Wohnen e. V., München Gemeinschaftliche Wohnformen im ländlichen Raum Aufbauarbeit MARTIN OKRSLAR, MARO Genossenschaft, Ohlstadt Ambulant betreute Wohngemeinschaften am Beispiel der Senioren-Wohngemeinschaft Neukirchen b. Hl. Blut JOHANN SPERL, Genossenschaft Senioren-Wohnen, Neukirchen b. Hl. Blut 15.00 Uhr Kaffeepause 15.30 Uhr Abschlussdiskussion: Genossenschaftsgedanke Möglichkeiten und Grenzen Teilnehmer: PROF. DR. DORIS ROSENKRANZ PROF. DR. ROLF HEINZE PROF. DR. WERNER ESSWEIN JOSEF MARTIN 16.30 Uhr Ende 3. Rechtliche Aspekte einer Seniorengemeinschaft Genossenschaftlich organisierte Seniorengemeinschaft DR. ANDREA ALTHANNS, Genossenschaftsverband Bayern, München Seniorengemeinschaft als Verein JOSEF MARTIN, Seniorengenossenschaft Riedlingen MODERATION: URSULA HELLER, Bayerischer Rundfunk

KONGRESS: GENOSSENSCHAFTEN FÜR ÄLTERE MENSCHEN am: 15. November 2013 Ort: Hotel Maritim, Frauentorgraben 11, 90443 Nürnberg ANMELDUNG UND ANREISE Bitte melden Sie sich mit dem beiliegenden Formular bei Frau Corinna Dannerbauer (Telefon: 089 1261-2179; E-Mail: corinna.dannerbauer@stmas.bayern.de) zum Kongress an. Dieser Kongress ist Teil einer gemeinsamen Veranstaltungsreihe mit dem Freistaat Sachsen. Der Kongress des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz findet am 13. September 2013 in Dresden statt. Die Kongresse bieten die Chance, neue Konzepte und erfolgreiche Projekte auf diesem spannenden Sektor kennen zu lernen. Informationen zum Kongress in Dresden: www.sms.sachsen.de/download/verwaltung/ sms_einladung_seniorengenossenschaften.pdf Steinbühlerstr. Gibitzenhofstr. 8 Frauentorgraben Landgrabenstraße Ulmenstraße 8 Bahnhofstraße Bahnhof Pillenreuther Str. 2 Wölkernstraße Frankenstraße 8 Hainstraße Münchner Str. Regensburger Str. Bayernstraße 2

www.zukunftsministerium.bayern.de Aufbruch Bayern. Für Ihre Zukunft. Im Mittelpunkt unserer Politik stehen die Menschen in Bayern. Wir stärken die Familien. Wir sorgen für beste Bildung. Wir setzen auf Innovation. Für die Arbeitsplätze von morgen. Für eine erfolgreiche und lebenswerte Heimat. Für beste Chancen überall in Bayern. www.aufbruch.bayern.de Dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wurde durch die berufundfamilie gemeinnützige GmbH die erfolgreiche Durchführung des audits berufundfamilie bescheinigt: www.beruf-und-familie.de. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Winzererstr. 9, 80797 München E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@stmas.bayern.de Gestaltung: CMS Cross Media Solutions GmbH Bildnachweis: plainpicture/maskot Druck: Druckerei Schmerbeck GmbH Gedruckt auf umweltzertifiziertem Papier (FSC, PEFC oder vergleichbares Zertifikat) Stand: August 2013 Bürgerbüro: Tel.: 089 1261-1660, Fax: 089 1261-1470 Mo. bis Fr. 9.30 bis 11.30 Uhr, Mo. bis Do. 13.30 bis 15.00 Uhr E-Mail: Buergerbuero@stmas.bayern.de Wollen Sie mehr über die Arbeit der Bayerischen Staatsregierung erfahren? BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Telefon 089 12 22 20 oder per E-Mail unter direkt@bayern.de erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu ak tuel len Themen und Inter netquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung. Hinweis: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien, sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.