Leitfaden zur Bachelor-Prüfung mit der B.A.-Arbeit in einem Fach der Fakultät für Philologie

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Fakultät für Philologie Leitfaden zur Bachelor-Prüfung mit der B.A.-Arbeit in einem Fach der Fakultät für Philologie Studienfachberatung : Studienfachberaterinnen/Studienfachberater und Kustodinnen/Kustoden der Fächer in der Fakultät für Philologie Prüfungsamt der Fakultät für Philologie: GB 5/52-54 Homepage: http://www.dekphil.rub.de/pruefungsamt.html für den Bachelor: http://www.dekphil.rub.de/bachelor.html Sachbearbeiterin: Barbara Lange Stand: 26.03.2010 Leitfaden zur Bachelor-Prüfung Fakultät für Philologie

Inhalt 1. Gute Gründe für einen schnellen Studienabschluss... 3 2. Studienvoraussetzungen für die Zulassung zum Bachelor-Prüfungsverfahren... 3 3. Nachweis aller Studienleistungen des B.A.-Studiums... 3 4. Erfassung der Studienleistungen über VSPL... 4 5. Vorschlag für einen optimalen Prüfungsablauf... 4 6. Die Bachelor-Arbeit... 5 7. Das zuständige Prüfungsamt... 5 8. Die Anmeldung zur Prüfung... 6 a) Anmeldung zur ersten Prüfungsleistung... 6 b) Anmeldung zur zweiten (wenn nicht letzten) Prüfungsleistung... 6 c) Anmeldung zur letzten Prüfungsleistung... 6 9. Erforderliche Bescheinigungen für die Anmeldung... 7 10. Anmeldetermine für die Prüfungen... 7 11. Anmeldung zur letzten Teilprüfung... 8 12. Vorgaben für die Wahl der Prüferinnen und Prüfer und die Prüfungsschwerpunkte in der Fakultät für Philologie... 8 13. Berechnungen: Gesamtnoten und Fachnoten im Bachelor-Examen... 8 14. Zum Schluss: Titel, Zeugnis und Diploma Supplement... 9 15. Obligatorisches Beratungsgespräch für ein nachfolgendes Master-Studium... 9 16. Zusammenfassung: Schritt für Schritt zum B.A.-Abschluss... 9 Leitfaden zur Bachelor-Prüfung Fakultät für Philologie

1. Gute Gründe für einen schnellen Studienabschluss Anders als früher haben die punktuellen Abschlussprüfungen im konsekutiven B.A./M.A.- Studiengang, in dem Sie eingeschrieben sind, an Gewicht verloren: Viele Prüfungsleistungen haben Sie bereits in den Modulen erbracht. Insofern müssen Sie nur noch höchstens drei Prüfungsteile absolvieren: eine jeweils 30-minütige mündliche Prüfung in Ihren beiden Studienfächern und die Bachelor-Arbeit im Fach Ihrer Wahl. In einigen Fächern entfällt die mündliche Abschlussprüfung zugunsten zusätzlicher Modulprüfungen. Ein wichtiges Argument spricht für einen schnellen Studienabschluss: Wann und wo immer Sie sich später um einen Arbeitsplatz bewerben, wird die Frage nach der individuellen Studiendauer von Relevanz sein. Studierende, die die Regelstudienzeit aus welchen Gründen auch immer deutlich überschreiten, haben gegenüber denen, die den Studienabschluss innerhalb der vorgegebenen Zeit erreichen, die schlechteren Karten. Sicherlich ist der finanzielle Aspekt sei es seitens der BAföG-Förderung oder seitens der Studienbeiträge und -gebühren oft auch ein persönliches Argument, die Studienzeit möglichst kurz zu halten. 2. Studienvoraussetzungen für die Zulassung zum Bachelor- Prüfungsverfahren Sie können sich bereits zur Bachelor-Prüfung anmelden, sofern Sie in dem Studienfach, das Sie zuerst abschließen wollen, die im Studienverlaufsplan für die ersten vier Semester vorgesehenen Kreditpunkte erworben und eines der beiden prüfungsrelevanten Module abgeschlossen haben. Darüber hinaus müssen Sie bei der Anmeldung zum ersten Prüfungsteil lediglich 20 Kreditpunkte für den Optionalbereich nachweisen. Die Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Studienfach müssen also erst bei der Anmeldung zur Prüfung in diesem Fach erfüllt sein. Diesen Nachweis für die erbrachten Mindestanforderungen wird bei den jeweiligen Fachbeauftragten (oft die Studienfachberater) auf dem Formblatt Nr. 4 der Anmeldeunterlagen bestätigt. Näheres hierzu unter Punkt 8. 3. Nachweis aller Studienleistungen des B.A.-Studiums Nach der Gemeinsamen Prüfungsordnung für alle Fächer des neuen B.A./M.A.-Studiengangs (GPO) können Sie, unter Berücksichtigung der festgelegten Anmeldefristen (Anmeldeblöcke), über den Zeitpunkt der Anmeldung der B.A.-Arbeit und die Abfolge der Prüfungsteile selbst entscheiden. Zugleich legt die GPO fest, dass Sie zum Zeitpunkt der ersten Fachprüfung weder die Studienleistungen in diesem noch im zweiten Studienfach vollständig erbracht haben müssen (s. Pkt. 2). Erst wenn Sie sich zum letzten Prüfungsteil anmelden, müssen Sie alle für das Bachelor-Studium erforderlichen CP und prüfungsrelevante Module nachweisen (vgl. Punkt 10). Um Ihnen einen schnellen Abschluss zu ermöglichen, räumt Ihnen das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie auf Antrag ein, den Nachweis für die erbrachten Studienleistungen innerhalb einer festgelegten Frist nachzureichen (s. entsprechenden Aushang im Prüfungsamt bzw. Informationen auf der Homepage des Prüfungsamtes). Leitfaden zur Bachelor-Prüfung Fakultät für Philologie Seite 3

4. Erfassung der Studienleistungen über VSPL Alle, die sich im April 2008 oder später zum ersten Mal zu einer Prüfungsleistung angemeldet haben, wurden über das neue Prüfungsverwaltungssystem (HISPOS) erfasst. Das heißt, dass alle von Ihnen besuchten Veranstaltungen in VSPL erfasst sein müssen. Bei aktuellen Veranstaltungen geschieht das oft schon parallel zu den Veranstaltungen, bei älteren Veranstaltungen kann es sein, dass diese Veranstaltungen und die daraus resultierenden Module noch nicht im VSPL abgebildet sind und von Ihnen nacherfasst werden müssen. Diese Nacherfassung besteht aus 4 Schritten: 1. Veranstaltungsleistungsnachweise in VSPL nacherfassen; 2. Modulleistungsnachweis in VSPL nacherfassen; 3. dem nacherfassten Modulleistungsnachweis die nacherfassten und/oder regulären Veranstaltungsleistungsnachweise hinzufügen, Zuordnung bestätigen lassen; 4. das nacherfasste Modul einem Modul-Typen zuordnen und diese Zuordnung bestätigen lassen. Eine Schritt-für-Schritt-Beschreibung finden Sie auf der Internet-Seite http://www.ruhr-unibochum.de/dezernat6/vspl/studierende_nacherfassung.html. Damit Ihnen für die letzte Prüfungsleistung die prüfungsrelevanten Module für die Fachnotenberechnung zugeordnet werden können, sollen die Eintragungen bei Abgabe der Formulars "Nachweis über alle erforderlichen Studienleistungen und Kreditpunkte in den beiden Fächern und im Optionalbereich" (Nr. 6) (siehe hierzu auch Punkt 7.c) komplett abgeschlossen und in allen Schritten bestätigt sein. 5. Vorschlag für einen optimalen Prüfungsablauf (1) Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen zur Prüfungsanmeldung bzw. Zulassung erfüllt haben, sollten Sie sich im fünften Semester zur Prüfung anmelden, auch wenn Ihnen in beiden Studienfächern und im Optionalbereich noch einige der für den Abschluss des Studiums erforderlichen CP fehlen. (2) Im Sinne der Optimierung des Prüfungsablaufs ist es empfehlenswert, die vorlesungsfreie Zeit zwischen dem 5. und 6. Semester zur Anfertigung Ihrer Bachelor-Arbeit (vgl. Punkt 5) zu nutzen. Ratsam wäre es weiterhin, zu Beginn des 6. Fachsemesters die erste mündliche Fachprüfung zu absolvieren und am Ende dieses 6. Semesters die zweite Fachprüfung abzulegen. Selbst eine (hoffentlich unwahrscheinliche) Wiederholungsprüfung könnten Sie dann noch innerhalb der Regelstudienzeit absolvieren. (Die GPO sieht für die Bachelor-Arbeit eine einmalige, für eine mündliche Fachprüfung eine zweimalige Wiederholungsmöglichkeit vor.) (3) Wenn Sie diesem Vorschlag folgen, können Sie während des 6. Semesters die noch fehlenden Kreditpunkte in den Fächern und im Optionalbereich erbringen. (4) Sofern Sie sich aber entschließen, die Bachelor-Arbeit erst nach der Vorlesungszeit Ihres sechsten Semesters anzufertigen, müssen Sie bei der Planung des Bearbeitungszeitraumes darauf achten, dass das Bewertungsverfahren mindestens 4 Wochen in Anspruch nimmt. Leitfaden zur Bachelor-Prüfung Fakultät für Philologie Seite 4

(5) Sollten Sie aus organisatorischen Gründen, abweichend von dem oben vorgeschlagenen Verlauf Ihre letzte Teilprüfung erst zu Beginn des 7. Semesters (Oktober/November oder April/Mai) abschließen, so können Sie sich unmittelbar nach Vorliegen des letzten Prüfungsergebnisses und der Nachweise der Beratungsgespräche noch bis Ende Mai bzw. Ende November für ein nachfolgendes Master-Studium umschreiben lassen (sofern für das Fach/die Fächer des Masterstudiums keine Einschränkungen vorgesehen sind). Dies bedeutet für Sie: Hatten Sie sich vorher schon für Veranstaltungen des Master-Studiums angemeldet, können Sie auch bei einem Abschluss zu Beginn des 7. Semesters die Regelstudienzeit einhalten. 6. Die Bachelor-Arbeit Schon in der Mitte Ihres Bachelor-Studiums sollten Sie sich darüber Gedanken machen, ob Sie die Bachelor-Arbeit in einem Fach aus der Fakultät für Philologie oder in Ihrem zweiten Studienfach, welches evtl. nicht zur Fakultät für Philologie gehört, schreiben wollen. Diese Entscheidung wird bei der Anmeldung zur ersten Prüfungsleistung auf dem "Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung" (Nr. 1) vermerkt. Durch sie wird beispielsweise geregelt, welches der Akademischen Prüfungsämter für die Organisation ihres gesamten Abschlussverfahrens durchführen wird. (Näheres s. Punkt 7). Eine spätere Änderung dieser Entscheidung muss bis spätestens zur Anmeldung der Bachelorarbeit dem zuständigen Prüfungsamt schriftlich mitgeteilt werden. Für die Anmeldung der Bachelorarbeit klären Sie mit dem Betreuer (Erstgutachter) zunächst das Thema der Arbeit ab. An dem Tag, an dem der Erstgutachter auf der "Meldung zur B.A.- Arbeit" (Formblatt Nr. 3) das Thema quittiert, beginnt die sechswöchige Bearbeitungszeit. Zusätzlich muss ein Zweitgutachter benannt werden. Um zur Bachelorarbeit zugelassen zu werden, muss das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular umgehend, spätestens innerhalb von 10 Tagen im Prüfungsamt eingereicht werden. Eine Bestätigung erfolgt umgehend in schriftlicher Form. 7. Das zuständige Prüfungsamt Wie unter Punkt 6 bereits beschrieben, regelt Ihre Entscheidung, in welchem der beiden Studienfächer Sie Ihre Bachelor-Arbeit schreiben wollen, welches der Akademischen Prüfungsämter für die Organisation Ihrer Abschlussprüfungen zuständig ist. Wenn Sie die Arbeit in einem Fach aus der Fakultät für Philologie anfertigen wollen, ist es das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie (GB 5/52-54, Sprechstunden: s. http://www.dekphil.rub.de/pruefungsamt.html). Beabsichtigen Sie, Ihre Bachelor-Arbeit in einem nichtphilologischen Studienfach zu schreiben, werden Sie dagegen von dem Prüfungsamt betreut, das für dieses Fach zuständig ist. Um welches Prüfungsamt es sich dabei handelt, wo Sie es finden und welche Sprechstundentermine jeweils angeboten werden, können Sie über die Homepage der RUB ermitteln (www.rub.de; A-Z; Prüfungsämter). Leitfaden zur Bachelor-Prüfung Fakultät für Philologie Seite 5

8. Die Anmeldung zur Prüfung Wenn Sie sich zur Bachelor-Abschlussprüfung anmelden wollen, benötigen Sie die entsprechenden Anmeldeformulare, die aus insgesamt 8 Formblättern bestehen und als PDF-Datei von der Homepage des Prüfungsamts unserer Fakultät (http://www.dekphil.ruhr-uni-bochum.de/bachelor.html) herunterladen werden müssen. Welche dieser Formblätter bereits bei der Anmeldung ausgefüllt vorliegen müssen und welche nachgereicht werden können, hängt davon ab, mit welchem Prüfungsteil Sie beginnen wollen. a) Anmeldung zur ersten Prüfungsleistung Bei der Anmeldung zur ersten Prüfungsleistung müssen Sie dem "Antrag auf Zulassung" (Nr. 1), den "Nachweis über die in den beiden Fächern und im Optionalbereich erforderlichen Studienleistungen" (Nr. 4), die "Erklärung über die Ausbildungsförderung" (Nr. 9) sowie eine aktuelle Studienbescheinigung einreichen. Sollten Sie eine BAföG-Ausbildungsförderung im Laufe Ihres Bachelorstudiums erhalten haben oder noch erhalten, sind eine Kopie Ihres letzten Bewilligungsbescheides sowie der "Erfassungsbeleg BAföG" (Formblatt Nr. 10 - erhältlich während der Sprechstunden im Prüfungsamt) beizufügen. Unabdingbar für die Anmeldung ist außerdem eines der Formblätter "Meldung zur B.A.-Arbeit" (Nr. 3) oder (und) "Meldung zur Fachprüfung" (Nr. 2 + Nr. 5). Innerhalb der festgelegten Nachreichfristen können die Formblätter Nr. 4, 5 und 9 nachgereicht werden. Die Formblätter Nr. 1, 2 bzw. Nr. 3 sind vollständig ausgefüllt zur Anmeldung vorzulegen. b) Anmeldung zur zweiten (wenn nicht letzten) Prüfungsleistung Bei der Anmeldung zur zweiten (jedoch nicht letzten) Prüfungsleistung sind Anmeldeformblätter für die jeweilige Prüfung (Formblatt Nr. 2 und Nr. 5 für die mündliche Fachprüfung, Formblatt Nr. 3 für die Bachelorarbeit) einzureichen sowie der "Nachweis über die in den beiden Fächern und im Optionalbereich erforderlichen Studienleistungen" (Nr. 4) für das Prüfungsfach (soweit nicht schon bei der Erstanmeldung erfolgt) und eine aktuelle Studienbescheinigung. Der Nachweis über die erreichten Mindestanforderungen (Nr. 4) kann innerhalb festgelegter Fristen nachgereicht werden c) Anmeldung zur letzten Prüfungsleistung Bei der Anmeldung zur letzten Prüfungsleistung sind die Anmeldeformulare für die jeweilige Prüfungsleistung (für die mündliche Fachprüfung die Formblätter Nr. 2 + Nr. 5, für die Bachelorarbeit die Nr. 3) einzureichen sowie neben einer aktuellen Studienbescheinigung der (vollständig ausgefüllte und vom Fachbeauftragten bestätigte) "Nachweis über alle erforderlichen Studienleistungen und Kreditpunkte in den beiden Fächern und im Optionalbereich" (Nr. 6), der Ihnen die "Scheinfreiheit" attestiert. Auch dieser Nachweis kann innerhalb der festgesetzten Fristen nachgereicht werden. Leitfaden zur Bachelor-Prüfung Fakultät für Philologie Seite 6

9. Erforderliche Bescheinigungen für die Anmeldung Unverzichtbar für die Zulassung zum Prüfungsverfahren ist die Unterschrift des Fachbeauftragten Ihres Studienfaches, in dem Sie die erste Prüfung (B.A.-Arbeit oder mündliche Prüfung) absolvieren wollen. Darüber hinaus benötigen Sie die Unterschrift des Fachbeauftragten des Optionalbereichs (Frau Steger). Damit weisen Sie nach, dass Sie die Prüfungsvoraussetzungen in mindestens einem Fach erfüllt haben (Formblatt Nr. 4). Eine Liste der für die Anerkennung der Zulassungsvoraussetzungen Berechtigen für die Fächer der Fakultät für Philologie finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes (http://www.dekphil.ruhr-uni-bochum.de/bachelor.html). Wenn Sie die Unterschrift der zuständigen Fachberater einholen wollen, müssen Sie die erbrachten Leistungsnachweise mitbringen. Was heißt, dass Ihr(e) Dozent(in) die vorliegenden Modulleistungen und die Berechnung der Modulnoten bereits vorher überprüft und abgezeichnet bzw. in VSPL bestätigt haben muss! Falls Sie das Prüfungsverfahren mit der Bachelor-Arbeit beginnen wollen, brauchen Sie bei der Anmeldung die Einverständniserklärung der Betreuerin bzw. des Betreuers Ihrer Arbeit und die Themenformulierung für die Arbeit (Formblatt Nr. 3). Der Zweitgutachter für die Bachelor-Arbeit sollte vom Betreuer/von der Betreuerin der Arbeit vorgeschlagen werden. Wollen Sie hingegen zuerst eine mündliche Fachprüfung ablegen, müssen Sie die Unterschrift Ihrer Prüferin bzw. Ihres Prüfers und die Angabe des Prüfungsschwerpunktes (Formblatt Nr. 2 bzw. 5) vorlegen. Wichtig ist, dass Sie bereits vor der Anmeldung mit dem Prüfer/der Prüferin den Prüfungstermin (Datum, Uhrzeit, Ort) innerhalb des Prüfungsblockes verbindlich abgesprochen haben. Möglicherweise wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich um den Beisitzer oder Zweitgutachter kümmern. Die Regelungen sind abhängig von Fach und Prüfer sehr unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich beim Prüfer oder in Ihrem Fach, wie verfahren wird. 10. Anmeldetermine für die Prüfungen Sofern das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie für Sie zuständig ist, gelten folgende Regelungen: Alle Studierende müssen für die Anmeldung zu beiden mündlichen Bachelorprüfungen in den gewählten Fächern die festen Anmeldefristen nutzen. (2 Anmeldeblöcke und 2 Prüfungsblöcke pro Semester). Mit dem Prüfer/der Prüferin wird der Prüfungstermin (Datum, Uhrzeit, Ort) innerhalb des Prüfungsblockes vereinbart und die Unterschriften von Prüfer und Beisitzer (Protokollant) auf den entsprechenden Anmeldeformularen eingeholt. (Wiederholungsprüfungen sollten Sie sofort für den nächsten Prüfungsblock anmelden.) Die genauen Termine der Anmeldeblöcke finden Sie in den Schaukästen des Prüfungsamtes (GB 5/Süd-Stauraum) bzw. auf der Homepage unter http://www.dekphil.ruhr-uni-bochum.de/bachelor.html. Die Anmeldung zur Bachelorarbeit dagegen ist nicht an einen Anmeldeblock gebunden. Detailierte Informationen, was Sie bei der Anmeldung und Zulassung zur Bachelorarbeit beachten sollten, finden Sie auf dem "Merkblatt über die formalen Anforderungen" auf den Seiten des Prüfungsamtes der Fakultät für Philologie (http://www.dekphil.ruhr-unibochum.de/formulare/bachelor/merkblatt%20arbeit.pdf). Die Zulassung im Prüfungsamt ist nur zu den ausgewiesenen Sprechstunden möglich. Leitfaden zur Bachelor-Prüfung Fakultät für Philologie Seite 7

11. Anmeldung zur letzten Teilprüfung Wie Sie den vorliegenden Erläuterungen zu Punkt 3 entnehmen konnten, müssen Sie erst bei der Anmeldung zur letzten Teilprüfung alle für den Bachelor-Abschluss in Ihren beiden Studienfächern und im Optionalbereich vorgeschriebenen Studienleistungen nachweisen. Diesem Nachweis dient das Formblatt Nr. 6, das von den drei für Sie zuständigen Fachbeauftragten unterzeichnet werden muss. 12. Vorgaben für die Wahl der Prüferinnen und Prüfer und die Prüfungsschwerpunkte in der Fakultät für Philologie Über den aktuellen Stand der Prüfungsberechtigten informiert eine Liste von Prüferinnen und Prüfern, die Sie in den Schaukästen des Prüfungsamtes und/oder auf der Homepage des Prüfungsamtes (http://www.dekphil.ruhr-uni-bochum.de/bachelor.html) finden. Bachelorarbeit und die mündliche Fachprüfung können nicht bei derselben/demselben Prüferin/Prüfer absolviert werden. Der Prüfer/die Prüferin der mündlichen Fachprüfung kann aber als Zweitkorrektor der Bachelorarbeit benannt werden. 13. Berechnungen: Gesamtnoten und Fachnoten im Bachelor-Examen Die Endnote Ihres Bachelor-Examens setzt sich aus der Note für die Bachelor-Arbeit (15%), der Note für das prüfungsrelevante Modul des Optionalbereichs (15%) und den beiden Fachnoten Ihrer beiden Studienfächer (jeweils 35%) zusammen. In die beiden Fachnoten, die für die Bildung der Gesamtnote das größte Gewicht haben, gehen die Ergebnisse der prüfungsrelevanten Module sowie die mündlichen Abschlussprüfungen ein. Deren Gewichtung ist in den einzelnen Fächern unterschiedlich festgesetzt (s. Fachspezifische Bestimmungen). In allen Fächern der Fakultät für Philologie gehen die Abschlussnoten der beiden prüfungsrelevanten Module des Wahlpflichtbereichs mit jeweils 25%, die mündliche Fachprüfung dagegen mit 50% in die Fachnote ein. Leitfaden zur Bachelor-Prüfung Fakultät für Philologie Seite 8

14. Zum Schluss: Titel, Zeugnis und Diploma Supplement Wenn Sie alle Prüfungsteile erfolgreich abgeschlossen haben, verleiht Ihnen die Fakultät, in der Sie Ihre Bachelor-Arbeit geschrieben haben, den Titel Bachelor of Arts. Mit der vom Prüfungsamt ausgestellten Urkunde erhalten Sie ein Zeugnis, das Ihre Studienfächer und die jeweils erreichten Noten ausweist. Darüber hinaus kann Ihnen ein international übliches Diploma Supplement ausgestellt werden, das ausweist, welche Module Sie mit wieviel Kreditpunkten und mit welchem Erfolg studiert haben. Um dieses Diploma Supplement zu bekommen, müssen Sie für Ihre beiden Studienfächer und den Optionalbereich noch einmal einen Vordruck (s.transcript of Records www.dekphil.rub.de) ausfüllen, in den Sie die in den beiden Fächern und im Optionalbereich absolvierten Module und deren Endnoten eintragen und von den drei Fachbeauftragten unterschreiben und autorisieren lassen. Diese Unterlagen reichen Sie in doppelter Ausführung beim Prüfungsamt ein. Hier kann Ihnen dann das Diploma-Supplement ausgestellt werden. 15. Obligatorisches Beratungsgespräch für ein nachfolgendes Master- Studium Bei den Formblättern zur Anmeldung finden Sie auch die Vordrucke zu den obligatorischen Beratungsgesprächen für die Zulassung zum Masterstudium in Ihren beiden Studienfächern. Die Bescheinigungen benötigen Sie, wenn Sie das abgeschlossene Bachelor-Studium auf der Master-Stufe in beiden oder in einem der beiden Fächer fortsetzen und sich deshalb zum nachfolgenden Semester umschreiben wollen. Mit wem Sie dieses Beratungsgespräch führen, ist unterschiedlich geregelt. Für die Fächer aus der Fakultät für Philologie ist in den Schaukästen des Prüfungsamtes (GB 5/Süd- Stauraum) eine Liste der Berater ausgehängt. 16. Zusammenfassung: Schritt für Schritt zum B.A.-Abschluss Aktionen 1. Entscheiden Sie sich, in welchem Fach Sie Ihre Bachelor-Arbeit schreiben wollen. Informieren Sie sich, welches Prüfungsamt damit für Sie zuständig ist. 2. Überprüfen Sie, ob Sie die Anforderungen für die Anmeldung zum ersten Prüfungsteil erfüllen. Hilfen und Adressen Sondierungsgespräche mit den Seminarveranstaltern/Fachberatern Homepage der RUB, Prüfungsämter: www.rub.de/angebote/studierende Modulnachweise überprüfen; Leistungsnachweise sichten eventuelle Rücksprache mit der Fachberaterin bzw. dem Fachberater Leitfaden zur Bachelor-Prüfung Fakultät für Philologie Seite 9

3. Besorgen Sie sich die Vordrucke für die Anmeldung zum Examen und seinen Teilprüfungen und füllen Sie diese Vordrucke aus. 4. Lassen Sie sich dann bestätigen, dass Sie die Anforderungen für die Zulassung zur Prüfung in mindestens einem Studienfach und im Optionalbereich erfüllen. 5. Entscheiden Sie danach, welchen Prüfungsteil Sie zuerst absolvieren wollen, welche Themen und welche Prüfer als Betreuer der B.A.-Arbeit oder als Prüfer für die mündliche Prüfung in Frage kommen, ob und ggf. welche Anmeldefrist zu beachten ist. 6. Reichen Sie den Zulassungsantrag sowie die Unterlagen für die anzumeldenden Prüfungen beim Prüfungsamt ein. 7. Bevor Sie sich zum letzten Prüfungsteil anmelden, benötigen Sie den Nachweis, dass Sie in beiden Studienfächern und im Optionalbereich alle Studienanforderungen erfüllt haben. 8. Nachdem Sie das Prüfungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben, benötigen Sie den Nachweis über ein Beratungsgespräch mit Fachvertretern Ihrer Fächer, wenn Sie das Studium auf der M.A.-Stufe fortsetzen wollen. 9. Wenn Sie Urkunde und Zeugnis über Ihren B.A.-Abschluss erhalten haben, füllen Sie ein Transcript of Records für das ergänzende Diploma Supplement aus, das u.a. alle Module, die Sie studiert haben, und die Noten, die Sie dafür erhalten haben, ausweist. Reichen Sie den ausgefüllten und vom Fachbeauftragten unterschriebenen und autorisierten Vordruck bei Ihrem Prüfungsamt ein. Sprechstunden des Prüfungsamtes Aushang oder Homepage: www.dekphil.rub.de Fachbeauftragte im jeweiligen Fach/im Optionalbereich. Sondierungsgespräche mit den potenziellen Prüferinnen und Prüfern; Themenabsprachen; Unterschriften in den entsprechenden Vordrucken für B.A.-Arbeit oder mündlichen Prüfungen Prüfungsamt der Fakultät V: für die Anmeldefrist zu den Fachprüfungen vgl. Schaukasten/Homepage Anmeldung zur B.A.-Arbeit ist zu jeder Zeit in den Sprechstunden möglich Unterschriften der Fachbeauftragten in Ihren Fächern und im Optionalbereich auf der Grundlage von Ihren Modulnachweisen Beratungsgespräch durchführen und Formular ausfüllen lassen Vordruck Transcript of records zum Diploma Supplement für die beiden Studienfächer und den Optionalbereich ausfüllen Abzeichnung Ihrer Eintragung durch den Fachbeauftragten Leitfaden zur Bachelor-Prüfung Fakultät für Philologie Seite 10