Überschussanteilsätze



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Transkript:

Anlage zum Geschäftsbericht 013 Überschussanteilsätze Inhalt 3 Erläuterungen zur Anlage 4 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Abschnitt 1 7 Überschussanteilsätze für die derzeit für den Neuzugang geöffneten Tarife (mit Ausnahme der Kollektivverträge der betrieblichen Altersvorsorge) Abschnitt 41 Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 008 von der ehemaligen Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG eingeführten Tarife Überschussanteilsätze für die ab 009 eingeführten und bereits geschlossenen Tarife der Generali Lebensversicherung AG Abschnitt 3 141 Überschussanteilsätze für die bis einschließlich von der ehemaligen Generali Lebensversicherung AG eingeführten Tarife sowie die Kollektivverträge der betrieblichen Altersvorsorge

Überschussanteilsätze Anlage Erläuterungen zur Anlage Diese Anlage ist in drei Abschnitte gegliedert. Der erste Abschnitt behandelt die derzeit für den Neuzugang geöffneten Tarife mit Ausnahme der Kollektivverträge der betrieblichen Altersvorsorge. Dies sind die Tarife, die auch im Geschäftsbericht aufgeführt werden. Der zweite Abschnitt behandelt die bis einschließlich 008 eingeführten Tarife der ehemaligen Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG und die ab 009 eingeführten und bereits wieder geschlossenen Tarife der Generali Lebensversicherung AG. Der dritte Abschnitt behandelt die bis einschließlich 008 eingeführten Tarife der ehemaligen Generali Lebens versiche rung AG. Der nun folgende Text zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer bezieht sich auf die ersten beiden Abschnitte. Erläuterungen zum dritten Abschnitt finden sich im Anschluss an die dort aufgeführte Überschussdeklaration. 3

Anlage Überschussanteilsätze Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Der folgende Text zur Überschussbeteiligung sowie die anschließende Darstellung der Überschussanteilsätze beschreiben die derzeit für den Neuzugang geöffneten Tarife. Sie gelten für die Überschussanteile, die im Geschäftsjahr 014 fällig werden. Der Bestätigungsvermerk unseres Abschlussprüfers, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sowie die Unterschriften unserer Vorstände beziehen sich auf den Jahresabschluss mit den vollständigen Anhangangaben und den Überschussanteilsätzen aller Tarife. Die vollständige Beschreibung der Überschussanteilsätze stellen wir im Internet unter www.generali.de zur Verfügung oder senden sie Ihnen gerne zu. Ihre Anforderung richten Sie bitte an: Generali Versicherungen Presse/Unternehmenskommunikation Adenauerring 7 81737 München E-mail: Überschussbeteiligung@generali.de Allgemeines Allgemeines Die Versicherungsbeiträge werden unter vorsichtigen Annahmen berechnet, damit ge - währleistet ist, dass jederzeit die vertraglich vereinbarten Leistungen gezahlt werden können. Überschüsse ergeben sich somit dadurch, dass der verwendete Rechnungszins niedriger ist als die tatsächlich erzielte Verzinsung und weniger Versicherungsleistungen fällig werden sowie geringere Verwaltungskosten entstehen, als bei der Beitrags kalkula - tion angenommen wurde. Diese Überschüsse werden zu einem sehr hohen Anteil an die Versicherungsnehmer in Form der Überschussbeteiligung weitergegeben. Formen der Überschussbeteiligung Versicherungen, die eine jährliche Überschusszuteilung haben, erhalten die Überschuss - anteile jeweils am Ende des Versicherungsjahres, wobei sich dann die Überschussanteilsätze auf die in 014 ablaufenden Versicherungsjahre beziehen. Monatlich anteilige Zuteilungen sind möglich und ggf. in der folgenden Übersicht vermerkt. Abweichend davon erhalten Verträge der bav-produktsegmente ModulPlus und bav- Professionell die Überschussanteilsätze jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres, wobei für Zinsüberschüsse die erstmalige Zuteilung am Anfang des zweiten Versiche - rungs jahres erfolgt. In dem bav-produktsegment ModulPlus beziehen sich alle Angaben auf den Gewinntyp A. Verträge des Gewinntyps B erhalten um 0,45 % höhere Zinsüberschüsse und An - sam melungszinsen sowie eine um 15 % geringere Schlussüberschussdividende. Vorhandene Guthaben werden bei der verzinslichen Ansammlung zum Ende des je - weiligen Versicherungsjahres verzinst. Der Ansammlungs-Zinssatz für gutgeschriebene Über schussanteile beträgt ab dem 1. Januar 014 3,15 %. 4

Überschussanteilsätze Anlage Die in Betracht kommenden kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen erhalten für das Geschäftsjahr 014, als Teil der gesamten laufenden Gewinnbeteiligung, eine Zinsdirektgutschrift aus dem Rohüberschuss des kommenden Geschäftsjahres. Die Zins direktgutschrift wird dabei in Höhe von,7 %, abzüglich des bei Vertragsabschluss verwendeten Rechnungszinses auf das maßgebende Versicherungsnehmerguthaben ge währt, maximal jedoch in Höhe der in den folgenden Abschnitten deklarierten Zins - über schussanteile. Abweichend davon erhalten Verträge der bav-produktsegmente ModulPlus und bav- Professionell die Risikoüberschüsse als Direktgutschrift. Zinsüberschüsse und An samm - lungs zins wird hingegen aus der Rückstellung für Beitragsrückgewähr finanziert. Bei Rentenversicherungen können die jährlichen Überschussanteile nach Beginn der Rentenzahlung für jährliche Rentensteigerungen verwendet werden. Alternativ ist auch eine dynamische Bonusrente möglich. Bei diesem System besteht die Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn aus einem Rentenzuschlag ab Rentenzahlungsbeginn und zu - sätzlichen verminderten jährlichen Erhöhungen, die sich auf die Gesamtrente ein schließ - lich Rentenzuschlag beziehen. Tarifabhängig werden Teile des Überschusses als sofort beginnende Überschussbetei - ligung oder als Schlussüberschussbeteiligung gewährt. Die sofort beginnende Überschussbeteiligung setzt bereits ab Versicherungsbeginn in Form einer Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung im Leistungsfall (z. B. Mindesttodesfallleistung bzw. To des - fallbonus bei Tod) oder in Form einer Minderung der Beiträge (Beitragssofortabzug) ein. Die Schlussüberschussbeteiligung wird bei den berechtigten Versicherungen bei Erleben des maßgebenden Ablauftermins (Ablauf der Versicherungsdauer bzw. der Aufschubzeit bei Rentenversicherungen) in voller Höhe gewährt. Bei Fälligkeit der Versiche rungs leis - tung vor dem maßgebenden Ablauftermin sowie bei Rückkauf oder Beitragsfreistellung wegen vorzeitiger Zahlungseinstellung wird unter bestimmten Voraussetzungen eine an - teilige Schlussüberschussbeteiligung gewährt. Im Überschusssystem Fondsanlage entsteht gegebenenfalls ein geringerer Schluss - überschuss als bei konventioneller Überschussbeteiligung. Bei Risikoversicherungen wird die Überschussbeteiligung bei Einzelversicherungen ausschließlich in Form eines Todesfallbonusses oder eines Beitragssofortabzugs gewährt. Bei Risikoversicherungen in der betrieblichen Altersversorgung gilt diese Einschränkung nicht. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen werden in der Regel auch die Überschussanteile fondsgebunden angelegt. Die jährlichen Überschussanteile werden in der Regel am Ende des Versicherungsjahres gutgeschrieben. Den auf das Investmentguthaben bezogenen Grundüberschussanteil sowie einen ggf. vorgesehenen Risikoüber schuss an - teil erhalten die gutschriftsberechtigten Versicherungen innerhalb des Versicherungs jah - res monatlich. Bei Einschluss der Ertragsstrategie mit garantierter Beitragsrückzahlung bei Ablauf der Versicherungsdauer bzw. der Aufschubzeit erhalten die überschussberechtigten Versicherungen neben dem Grundüberschussanteil auch einen Zinsüber - schuss anteil. Ein Teil der Überschüsse wird zeitgleich mit den Investmentbeiträgen fonds - gebunden angelegt. 5

Anlage Überschussanteilsätze Beteiligung an Bewertungsreserven Alle überschussberechtigten Verträge werden an den Bewertungsreserven beteiligt. Für die Berechnung der Bewertungsreserven gelten folgende Regelungen: Bei Ablauf einer Kapital- oder Risikoversicherung führen wir die Berechnung der Bewer - tungs reserven am siebten Tag des letzten Monats vor dem Ablauftermin durch. Bei Tod oder sonstiger vorzeitiger Vertragsbeendigung werden die Bewertungsreserven am siebten Tag des Monats, in dem der Tod eingetreten ist bzw. die Vertragsbeendigung wirksam wird, berechnet. Der Stichtag für die Berechnung der Bewertungsreserven ist jeweils der Monatsletzte des der Berechnung vorhergehenden Monats. Entsprechendes gilt für Rentenversicherungen vor Beginn der Rentenzahlung. Fällt der siebte Tag auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag, so werden die Bewer - tungsreserven am nächsten Werktag ermittelt. Für alle Versicherungsarten haben spätere Änderungen der Bewertungsreserven zum oben genannten Stichtag, die nach deren Berechnung erfolgen, keine Auswirkungen auf die Zuteilung der Bewertungsreserven. Die Zuteilung der Bewertungsreserven auf einzelne Verträge erfolgt nach einem vertragsindividuellen Schlüssel. Kapitalbildende Versicherungen können eine Mindest be teili - gung an den Bewertungsreserven erhalten. Rentenversicherungen im Rentenbezug werden pauschal durch eine angemessene zusätzliche Rentensteigerung an Bewertungsreserven beteiligt. 6

Überschussanteilsätze Anlage Abschnitt 1 Überschussanteilsätze für die derzeit für den Neuzugang geöffneten Tarife 7

Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer I. Kapitalversicherungen (ohne Vermögensbildungs- und Risikoversicherungen) 1. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe ST 13 1.1 Jährliche Überschussbeteiligung 1,45 % des maßgebenden Deckungskapitals Grundüberschussanteil für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen 8,00 % des maßgebenden Beitrags Ist die Beitragszahlungsdauer nicht bis zum Alter 85 vereinbart, wird der Grund - überschussanteil rechnerisch auf die Dauer bis zum Alter 85 umgelegt, so dass beim Überschusssystem Beitragssofortabzug der Abzug während der Beitrags - zahlungsdauer geringer ausfällt. Die jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Während der Beitragszahlungsdauer kann der Grundüberschuss alternativ als Beitragssofortabzug verwendet werden.. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe KA 13.1 Jährliche Überschussbeteiligung 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals Grundüberschussanteil für beitragspflichtige Versicherungen 5,00 % des maßgebenden Beitrags für das Todesfallrisiko Die jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt, zur Bildung von Erlebensfallbonussen verwendet oder fondsgebunden angelegt.. Schlussüberschussbeteiligung für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen mit den Überschussbeteiligungssystemen verzinsliche Ansammlung oder Erlebensfallbonus in Abhängigkeit von der überschussberechtigten Versicherungssumme für jedes Jahr der Versicherungsdauer 0,08 % bei Versicherungsdauern unter 5 Jahren 0,14 % bei Versicherungsdauern ab 5 Jahren 0,5 % bei Versicherungsdauern ab 1 Jahren 0,7 % bei Versicherungsdauern ab 18 Jahren 0,3 % bei Versicherungsdauern ab 3 Jahren 0,35 % bei Versicherungsdauern ab 8 Jahren 0,40 % bei Versicherungsdauern ab 33 Jahren 0,10 % bei Versicherungen innerhalb der Ablaufphase 8

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Anhang I. Kapitalversicherungen (Fortsetzung) (ohne Vermögensbildungs- und Risikoversicherungen) für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen mit dem Überschussbeteiligungssystem Fondsanlage in Abhängigkeit von der überschuss - berechtigten Versicherungssumme für jedes Jahr der Versicherungsdauer 0,07 % bei Versicherungsdauern unter 5 Jahren 0,13 % bei Versicherungsdauern ab 5 Jahren 0,% bei Versicherungsdauern ab 1 Jahren 0,3 % bei Versicherungsdauern ab 18 Jahren 0,7 % bei Versicherungsdauern ab 3 Jahren 0,8 % bei Versicherungsdauern ab 8 Jahren 0,31 % bei Versicherungsdauern ab 33 Jahren 0,09 % bei Versicherungen innerhalb der Ablaufphase.3 Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen in Abhängigkeit von der überschussberechtigten Versicherungssumme 0,10 % für jedes Jahr der Versicherungsdauer als Mindestbeteiligung 3. Für den Neuzugang geöffnete Tarife bav Professionell Überschussverband ED, KD; Tarif E001 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals 3.1 Schlussüberschussbeteiligung am Ende der Anwartschaft für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer 0,33 % des überschussberechtigten Ablösewertes 3. Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven am Ende der Anwartschaft für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer 0,10 % des überschussberechtigten Ablösewertes 9

Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer I. Kapitalversicherungen (Fortsetzung) (ohne Vermögensbildungs- und Risikoversicherungen) 4. Für den Neuzugang geöffnete Tarife bav Professionell Überschussverband ED, KD; Tarif ETB1, ETC1, ETH1 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals Beitragsüberschussanteil während der Beitragszahlung 35,00 % des maßgebenden Beitrags (Risikoinvaliditätsprämie) Risikoüberschussanteil während der Beitragszahlung 15,00 % des maßgebenden Beitrags (Risikotodesfallprämie) 4.1 Schlussüberschussbeteiligung am Ende der Anwartschaft für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer 0,33 % des überschussberechtigten Ablösewertes 4. Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven am Ende der Anwartschaft für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer 0,10 % des überschussberechtigten Ablösewertes 5. Für den Neuzugang geöffnete Tarife bav ModulPlus Überschussverband GD; Tarif E001 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals 5.1 Schlussüberschussbeteiligung am Ende der Anwartschaft für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer 0,33 % des überschussberechtigten Ablösewertes 5. Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven am Ende der Anwartschaft für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer 0,10 % des überschussberechtigten Ablösewertes 10

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Anhang I. Kapitalversicherungen (Fortsetzung) (ohne Vermögensbildungs- und Risikoversicherungen) 6. Für den Neuzugang geöffnete Tarife bav ModulPlus Überschussverband GD Tarif ETB1, ETC1, ETH1, ETD1 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals Beitragsüberschussanteil während der Beitragszahlung 5,00 % des maßgebenden Beitrags (Risikoinvaliditätsprämie) Risikoüberschussanteil während der Beitragszahlung 15,00 % des maßgebenden Beitrags (Risikotodesfallprämie) 6.1 Schlussüberschussbeteiligung am Ende der Anwartschaft für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer 0,33 % des überschussberechtigten Ablösewertes 6. Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven am Ende der Anwartschaft für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer 0,10 % des überschussberechtigten Ablösewertes 11

Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer II. Risikoversicherungen 1. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe RI 13 Todesfallbonus 35,14 % der Versicherungssumme bei Nichtrauchern 40,85 % der Versicherungssumme bei Rauchern oder Beitragssofortabzug für beitragspflichtige Versicherungen 6,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Nichtrauchern 9,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Rauchern. Für den Neuzugang geöffnete Tarife bav Professionell Überschussverband ED1, KD1; Tarif T001 Beitragsüberschussanteil 15,00 % des maßgebenden Beitrags (Jahresbeitrag ohne Kosten, bei beitragsfreien Versicherungen oder Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer die Summe der zu zahlenden Beiträge ohne Kosten, gekürzt im Verhältnis von Beitragszahlungsdauer zu Versiche rungs - dauer) 3. Für den Neuzugang geöffnete Tarife bav ModulPlus Überschussverband GD; Tarif T004 Beitragsüberschussanteil 10,00 % des maßgebenden Beitrags (Jahresbeitrag ohne Stückkosten, der für das aktuelle Versicherungsjahr fällig wurde) 4. Für den Neuzugang geöffnete Tarife bav ModulPlus Überschussverband GD; Tarife T001, T005 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals Beitragsüberschussanteil während der Beitragszahlung 15,00 % des maßgebenden Beitrags (Jahresbeitrag ohne Kosten, bei beitragsfreien Versicherungen oder Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer die Summe der zu zahlenden Beiträge ohne Kosten, gekürzt im Verhältnis von Beitragszahlungsdauer zu Versicherungs - dauer) 1

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Anhang III. Rentenversicherungen 1. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe FR 13 1.1 Jährliche Überschussbeteiligung für Anwartschaften 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals in der Ansparphase 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals in der Flexibilitätsphase (anteilig monatlich) Die Überschussanteile werden bis zum Rentenbeginn verzinslich angesammelt (bei Versicherungen ohne Fondsanlage) oder fondsgebunden angelegt (bei Versiche - rungen mit teilweiser Fondsanlage). Für laufende Renten werden die Überschussanteile und die Beteiligung an den Bewertungsreserven wie für laufende Rentenversicherungen der Tarifgruppe RE 13 festgelegt. für laufende Renten nach Inanspruchnahme der Soforthilfe bei schwerer Erkrankung mit dem Überschussbeteiligungssystem: Jährliche Rentensteigerung 0,15 % des maßgebenden Deckungskapitals als zusätzliche Rente 1. Schlussüberschussbeteiligung für Versicherungen in der Ansparphase Die rechnerische Bezugsgröße wird für jedes abgelaufene Jahr um das Garantie - guthaben vor einem Jahr erhöht und monatlich rechnerisch mit dem dann gültigen Ansammlungszins fortgeschrieben. für jedes Jahr der Ansparphase 0,36 % bei Ansparphasen unter 1 Jahren 0,40 % bei Ansparphasen ab 1 Jahren 0,44 % bei Ansparphasen ab 18 Jahren 0,48 % bei Ansparphasen ab 3 Jahren 0,50 % bei Ansparphasen ab 8 Jahren 0,54 % bei Ansparphasen ab 33 Jahren 13

Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer III. Rentenversicherungen (Fortsetzung) für Versicherungen in der Flexibilitätsphase Die rechnerische Bezugsgröße wird für jeden abgelaufenen Monat um 1/1 des jeweils vorhandenen Garantieguthabens zum Monatsbeginn erhöht und monatlich rechnerisch mit dem dann gültigen Ansammlungszins fortgeschrieben. für jedes Jahr der Flexibilitätsphase 0,36 % bei Flexibilitätphasen unter 1 Jahren 0,40 % bei Flexibilitätphasen ab 1 Jahren 0,44 % bei Flexibilitätphasen ab 18 Jahren 0,48 % bei Flexibilitätphasen ab 3 Jahren 1.3 Beteiligung an den Bewertungsreserven für Versicherungen in der Anspar- und der Flexibilitätsphase Die rechnerische Bezugsgröße in der Ansparphase wird für jedes abgelaufene Jahr um das Garantieguthaben vor einem Jahr erhöht. Die rechnerische Bezugsgröße in der Flexibilitätsphase wird für jeden abgelaufenen Monat um 1/1 des jeweils vorhandenen Garantieguthabens zum Monatsbeginn erhöht. Beide rechnerischen Bezugsgrößen werden monatlich rechnerisch mit dem dann gültigen Ansammlungszins fortgeschrieben. 0,10 % für jedes Jahr der Anspar- bzw. Flexibilitätsphase als Mindestbeteiligung 14

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Anhang III. Rentenversicherungen (Fortsetzung). Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe FB 13.1 Jährliche Überschussbeteiligung für Anwartschaften 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals in der Ansparphase 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals in der Flexibilitätsphase (anteilig monatlich) Grundüberschussanteil für Anwartschaften für beitragspflichtige Versicherungen 0,014 % des maßgebenden Gesamtguthabens monatlich, wenn keine Hinterbliebenenleistung eingeschlossen ist für tariflich beitragsfreie Versicherungen in der Ansparphase 0,008 % des maßgebenden Gesamtguthabens monatlich, wenn keine Hinterbliebenenleistung eingeschlossen ist für Versicherungen in der Flexibilitätsphase 0,008 % des maßgebenden Gesamtguthabens monatlich, wenn keine Hinterbliebenenleistung eingeschlossen ist Die Überschussanteile werden bis zum Rentenbeginn verzinslich angesammelt (bei Versicherungen ohne Fondsanlage) oder fondsgebunden angelegt (bei Versicherungen mit teilweiser Fondsanlage). Für laufende Renten werden die Überschussanteile und die Beteiligung an den Bewertungsreserven wie für laufende Rentenversicherungen der Tarifgruppe RB 13 festgelegt. 15

Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer III. Rentenversicherungen (Fortsetzung). Schlussüberschussbeteiligung für Versicherungen in der Ansparphase Die rechnerische Bezugsgröße wird für jedes abgelaufene Jahr um das Garantie - guthaben vor einem Jahr erhöht und monatlich rechnerisch mit dem dann gültigen Ansammlungszins fortgeschrieben. für jedes Jahr der Ansparphase 0,36 % bei Ansparphasen unter 1 Jahren 0,40 % bei Ansparphasen ab 1 Jahren 0,44 % bei Ansparphasen ab 18 Jahren 0,48 % bei Ansparphasen ab 3 Jahren 0,50 % bei Ansparphasen ab 8 Jahren 0,54 % bei Ansparphasen ab 33 Jahren für Versicherungen in der Flexibilitätsphase Die rechnerische Bezugsgröße wird für jeden abgelaufenen Monat um 1/1 des jeweils vorhandenen Garantieguthabens zum Monatsbeginn erhöht und monatlich rechnerisch mit dem dann gültigen Ansammlungszins fortgeschrieben. für jedes Jahr der Flexibilitätsphase 0,36 % bei Flexibilitätphasen unter 1 Jahren 0,40 % bei Flexibilitätphasen ab 1 Jahren 0,44 % bei Flexibilitätphasen ab 18 Jahren 0,48 % bei Flexibilitätphasen ab 3 Jahren 16

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Anhang III. Rentenversicherungen (Fortsetzung).3 Beteiligung an den Bewertungsreserven für Versicherungen in der Anspar- und der Flexibilitätsphase Die rechnerische Bezugsgröße in der Ansparphase wird für jedes abgelaufene Jahr um das Garantieguthaben vor einem Jahr erhöht. Die rechnerische Bezugsgröße in der Flexibilitätsphase wird für jeden abgelaufenen Monat um 1/1 des jeweils vorhandenen Garantieguthabens zum Monatsbeginn erhöht. Beide rechnerischen Bezugsgrößen werden monatlich rechnerisch mit dem dann gültigen Ansammlungszins fortgeschrieben. 0,10 % für jedes Jahr der Anspar- bzw. Flexibilitätsphase als Mindestbeteiligung 3. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe RE 13 3.1 Jährliche Überschussbeteiligung für Anwartschaften 0,8 % des maßgebenden Deckungskapitals zum Ende des ersten Versicherungsjahres 0,56 % des maßgebenden Deckungskapitals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres 0,98 % des maßgebenden Deckungskapitals zum Ende des dritten Versicherungsjahres 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals zum Ende des vierten Versicherungsjahres 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals ab dem fünften Versicherungsjahr 17

Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer III. Rentenversicherungen (Fortsetzung) für laufende Renten mit dem Überschussbeteiligungssystem: Jährliche Rentensteigerung 1,65 % des maßgebenden Deckungskapitals als zusätzliche Rente oder Dynamische Bonusrente Ab Rentenbeginn wird ein Rentenzuschlag gewährt, und es verbleiben verminderte jährliche Erhöhungen, die sich auf die Gesamtrente einschließlich Rentenzuschlag beziehen in Höhe von 0,15 % für alle Versicherungen Rentenzahlungsbeginn ab 01.0.014 Grundlage für die Berechnungen des Rentenzuschlags ist die Unisex-Sterbetafel auf der Grundlage der Sterbetafeln DAV 004 R sowie eine Verzinsung von 3,40 % p.a. für alle Versicherungen mit Rentenzahlungsbeginn ab 01.0.014 und nach Neufestlegung des Rentenzuschlags auch für Rentenversicherungen mit früherem Rentenbeginn Für laufende Renten mit Rentenzahlungsbeginn vor dem 01.0.014 wird der Rentenzuschlag unter Berücksichtigung bereits geleisteter Rentenzahlungen neu festgelegt. Die Neufestlegung erfolgt zum Jahrestag des Rentenbeginns, frühes - tens zum 01.08.014. Bis zur Neufestlegung wird der Rentenzuschlag unverändert (ohne jährliche Erhöhung) weitergezahlt. Die jährlichen Überschussanteile werden bis zum Rentenbeginn verzinslich angesammelt oder fondsgebunden angelegt. 18

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Anhang III. Rentenversicherungen (Fortsetzung) 3. Schlussüberschussbeteiligung für Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag in Abhängigkeit von dem maßgebenden Deckungskapital zum Rentenbeginn bei den Überschusssystemen verzinsliche Ansammlung für jedes Jahr der Aufschubzeit 0,04 % bei Aufschubzeiten von einem Jahr 0,05 % bei Aufschubzeiten von Jahren 0,10 % bei Aufschubzeiten von 3 Jahren 0,19 % bei Aufschubzeiten von 4 Jahren 0,34 % bei Aufschubzeiten von 5 Jahren 0,34% bei Aufschubzeiten ab 6 Jahren 0,38 % bei Aufschubzeiten ab 1 Jahren 0,38 % bei Aufschubzeiten ab 18 Jahren 0,39 % bei Aufschubzeiten ab 3 Jahren 0,40 % bei Aufschubzeiten ab 8 Jahren 0,43 % bei Aufschubzeiten ab 33 Jahren 0,10 % bei Versicherungen innerhalb der Ablaufphase bei dem Überschusssystem Fondsanlage für jedes Jahr der Aufschubzeit 0,04 % bei Aufschubzeiten von einem Jahr 0,04 % bei Aufschubzeiten von Jahren 0,09% bei Aufschubzeiten von 3 Jahren 0,18 % bei Aufschubzeiten von 4 Jahren 0,3 % bei Aufschubzeiten von 5 Jahren 0,3 % bei Aufschubzeiten ab 6 Jahren 0,33 % bei Aufschubzeiten ab 1 Jahren 0,33 % bei Aufschubzeiten ab 18 Jahren 0,33 % bei Aufschubzeiten ab 3 Jahren 0,33 % bei Aufschubzeiten ab 8 Jahren 0,34 % bei Aufschubzeiten ab 33 Jahren 0,09 % bei Versicherungen innerhalb der Ablaufphase 3.3 Beteiligung an den Bewertungsreserven für Rentenversicherungen in der Anwartschaft in Abhängigkeit von dem maßgebenden Deckungskapital zum Rentenbeginn 0,10 % für jedes Jahr der Aufschubzeit als Mindestbeteiligung für laufende Renten Jährliche Rentensteigerung 0,15 % des maßgebenden Deckungskapitals als zusätzliche Rente oder Dynamische Bonusrente 0,15 % des maßgebenden Deckungskapitals als jährliche Erhöhung für alle Versicherungen mit Rentenzahlungsbeginn ab 01.0.014 0,15 % zur Finanzierung des Rentenzuschlags 19

Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer III. Rentenversicherungen (Fortsetzung) 4. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe RB 13 4.1 Jährliche Überschussbeteiligung für tariflich beitragsfreie Anwartschaften 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals für laufende Renten Jährliche Rentensteigerung 1,70 % des maßgebenden Deckungskapitals als zusätzliche Rente oder Dynamische Bonusrente Ab Rentenbeginn wird ein Rentenzuschlag gewährt, und es verbleiben verminderte jährliche Erhöhungen, die sich auf die Gesamtrente einschließlich Rentenzuschlag beziehen in Höhe von 0,15 % für alle Versicherungen mit Rentenzahlungsbeginn ab 01.0.014 Grundlage für die Berechnungen des Rentenzuschlags ist die Unisex-Sterbetafel auf der Grundlage der Sterbetafeln DAV 004 R sowie eine Verzinsung von 3,45 % p.a. für alle Versicherungen mit Rentenzahlungsbeginn ab 01.0.014 und nach Neufestlegung des Rentenzuschlags auch für Rentenversicherungen mit früherem Rentenbeginn Für laufende Renten mit Rentenzahlungsbeginn vor dem 01.0.014 wird der Rentenzuschlag unter Berücksichtigung bereits geleisteter Rentenzahlungen neu festgelegt. Die Neufestlegung erfolgt zum Jahrestag des Rentenbeginns, frühes - tens zum 01.08.014. Bis zur Neufestlegung wird der Rentenzuschlag unverändert (ohne jährliche Erhöhung) weitergezahlt. Die jährlichen Überschussanteile werden bis zum Rentenbeginn zur Bildung von Bonussen verwendet. 4. Schlussüberschussbeteiligung für tariflich beitragsfreie Versicherungen in Abhängigkeit von dem maßgebenden Deckungskapital zum Rentenbeginn für jedes Jahr der Aufschubzeit 0,08 % bei Aufschubzeiten unter 5 Jahren 0,0 % bei Aufschubzeiten ab 5 Jahren 0,7% bei Aufschubzeiten ab 1 Jahren 0,31 % bei Aufschubzeiten ab 18 Jahren 0,34 % bei Aufschubzeiten ab 3 Jahren 0,39 % bei Aufschubzeiten ab 8 Jahren 0,43 % bei Aufschubzeiten ab 33 Jahren 4.3 Beteiligung an den Bewertungsreserven für tariflich beitragsfreie Versicherungen in der Anwartschaft in Abhängigkeit von dem maßgebenden Deckungskapital zum Rentenbeginn 0,10 % für jedes Jahr der Aufschubzeit als Mindestbeteiligung für laufende Renten Jährliche Rentensteigerung 0,15 % des maßgebenden Deckungskapitals als zusätzliche Rente 0

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Anhang III. Rentenversicherungen (Fortsetzung) oder Dynamische Bonusrente 0,15 % des maßgebenden Deckungskapitals als zusätzliche Rente für alle Versicherungen mit Rentenzahlungsbeginn ab 01.0.014 0,15 % zur Finanzierung des Rentenzuschlags 5. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe RE3P 13 5.1 Jährliche Überschussbeteiligung für Anwartschaften 0,8 % des maßgebenden Deckungskapitals in Phase 1 (anteilig monatlich) 0,8 % des maßgebenden Deckungskapitals im ersten Versicherungsjahr der Phase (anteilig vierteljährlich) 0,56 % des maßgebenden Deckungskapitals im zweiten Versicherungsjahr der Phase (anteilig vierteljährlich) 0,84 % des maßgebenden Deckungskapitals im dritten Versicherungsjahr der Phase (anteilig vierteljährlich) 1,1 % des maßgebenden Deckungskapitals im vierten Versicherungsjahr der Phase (anteilig vierteljährlich) 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals ab dem fünften Versicherungs - jahr der Phase (anteilig vierteljährlich) für laufende Renten nach Inanspruchnahme der Soforthilfe bei schwerer Erkrankung mit dem Überschussbeteiligungssystem Jährliche Rentensteigerung 0,15 % des maßgebenden Deckungskapitals als zusätzliche Rente Die Überschussanteile werden bis zum Rentenbeginn verzinslich angesammelt. Für laufende Renten werden die Überschussanteile und die Beteiligung an den Bewertungsreserven wie für laufende Rentenversicherungen der Tarifgruppe RE 13 festgelegt. 5. Schlussüberschussbeteiligung Die Bezugsgröße wird in einem Konto geführt. Zu diesem Konto wird in Phase 1 monatlich 1/1 und in Phase vierteljährlich 1/4 des maßgebenden Deckungs - kapitals zugeführt und mit dem Ansammlungszins fortgeschrieben. 0,4 % bei Aufschubzeiten unter 11 Jahren 0,38 % bei Aufschubzeiten ab 11 Jahren 0,33 % bei Aufschubzeiten ab 14 Jahren 0,31 % bei Aufschubzeiten ab 16 Jahren 1

Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer III. Rentenversicherungen (Fortsetzung) Zusätzlich wird zum Schlussüberschuss bei Kündigung, bei Tod oder zum Renten - beginn eine weitere Anhebung in Form eines zweiten Schlussüberschusses gewährt in Höhe eines fiktiven Ansammlungsguthabens unter Berücksichtigung einer tranchenweisen Begrenzung. Zu dem fiktiven Ansammlungsguthaben wird in Phase 1 monatlich 1/1 und in Phase vierteljährlich 1/4 des maßgebenden Deckungskapitals zugeführt und mit dem Ansammlungszins fortgeschrieben. 1,65 % des maßgebenden Deckungskapitals im ersten Versicherungsjahr 1,65 % des maßgebenden Deckungskapitals im zweiten Versicherungsjahr 1,65 % des maßgebenden Deckungskapitals im dritten Versicherungsjahr 1,65 % des maßgebenden Deckungskapitals im vierten Versicherungsjahr 1,65 % des maßgebenden Deckungskapitals im fünften Versicherungsjahr 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals ab dem sechsten Versicherungsjahr 5.3 Beteiligung an den Bewertungsreserven Die Bezugsgröße wird in einem Konto geführt. Zu diesem Konto wird in Phase 1 monatlich 1/1 und in Phase vierteljährlich 1/4 des maßgebenden Deckungskapitals zugeführt und mit dem Ansammlungszins fortgeschrieben. 0,10 % für jedes Jahr der Aufschubzeit als Mindestbeteiligung 6. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe REX 13 6.1 Jährliche Überschussbeteiligung für Anwartschaften,0 % des maßgebenden Deckungskapitals 3,40 % des maßgebenden Überschussguthabens für laufende Renten mit dem Überschussbeteiligungssystem: Jährliche Rentensteigerung,0 % des maßgebenden Deckungskapitals als zusätzliche Rente oder Dynamische Bonusrente Ab Rentenbeginn wird eine Zusatzrente gewährt, und es verbleiben verminderte jährliche Erhöhungen, die sich auf die Gesamtrente einschließlich Zusatzrente beziehen in Höhe von 0,15 % für alle Versicherungen mit Rentenzahlungsbeginn ab 01.0.014 Grundlage für die Berechnungen der Zusatzrente sind die Sterbetafeln DAV 004 R Unisex sowie eine Verzinsung von 3,40 % p.a. für alle Versicherungen mit Rentenzahlungsbeginn ab 01.0.014

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Anhang III. Rentenversicherungen (Fortsetzung) Grundüberschussanteil für Anwartschaften 0,50 % des maßgebenden Einmalbeitrags ab dem 8. Versicherungsjahr Die jährlichen Überschussanteile werden bis zum Rentenbeginn für das Überschusssystem Indexbeteiligung verwendet oder fondsgebunden angelegt. 6. Beteiligung an den Bewertungsreserven für laufende Renten: Jährliche Rentensteigerung 0,15 % des maßgebenden Deckungskapitals als zusätzliche Rente oder Dynamische Bonusrente 0,15 % des maßgebenden Deckungskapitals als jährliche Erhöhung für alle Versicherungen mit Rentenzahlungsbeginn ab 01.0.013 0,15 % zur Finanzierung der Zusatzrente 7. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe RA 1 7.1 Jährliche Überschussbeteiligung für Anwartschaften bei dem Überschussbeteiligungssystem verzinsliche Ansammlung für beitragspflichtige Versicherungen 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals für vorzeitig beitragsfreie Versicherungen 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals für laufende Renten mit dem Überschussbeteiligungssystem: Jährliche Rentensteigerung 1,65 % des maßgebenden Deckungskapitals als zusätzliche Rente oder Dynamische Bonusrente Ab Rentenbeginn wird ein Rentenzuschlag gewährt, und es verbleiben verminderte jährliche Erhöhungen, die sich auf die Gesamtrente einschließlich Rentenzuschlag beziehen in Höhe von 0,35 % für alle Versicherungen mit Rentenzahlungsbeginn ab 01.0.014 Grundlage für die Berechnungen des Rentenzuschlags sind die Sterbetafeln DAV 004 R Unisex sowie eine Verzinsung von 3,40 % p.a. für alle Versicherungen mit Rentenzahlungsbeginn ab 01.0.014 Die jährlichen Überschussanteile werden bis zum Rentenbeginn verzinslich angesammelt. 3

Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer III. Rentenversicherungen (Fortsetzung). 7. Schlussüberschussbeteiligung für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen in Abhängigkeit von dem maßgebenden Deckungskapital zum Rentenbeginn bei dem Überschusssystem verzinsliche Ansammlung für jedes Jahr der Aufschubzeit 0,06 % bei Aufschubzeiten unter 5 Jahren 0,1 % bei Aufschubzeiten ab 5 Jahren 0,4 % bei Aufschubzeiten ab 1 Jahren 0,6 % bei Aufschubzeiten ab 18 Jahren 0,8 % bei Aufschubzeiten ab 3 Jahren 0,34 % bei Aufschubzeiten ab 8 Jahren 0,40 % bei Aufschubzeiten ab 33 Jahren 0,08 % bei Versicherungen innerhalb der Ablaufphase 7.3 Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen in der Anwartschaft in Abhängigkeit von dem maßgebenden Deckungskapital zum Rentenbeginn 0,10 % für jedes Jahr der Aufschubzeit als Mindestbeteiligung für laufende Renten: Jährliche Rentensteigerung 0,15 % des maßgebenden Deckungskapitals als zusätzliche Rente oder Dynamische Bonusrente 0,15 % des maßgebenden Deckungskapitals als jährliche Erhöhung 0,15 % zur Finanzierung des Rentenzuschlags 8. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe HR 13 8.1 Jährliche Überschussbeteiligung für laufende Renten bzw. im Rentenbezug der Hauptversicherung Jährliche Rentensteigerung 1,65 % der überschussberechtigten Gesamtrente als zusätzliche Rente 8. Beteiligung an den Bewertungsreserven für laufende Renten bzw. im Rentenbezug der Hauptversicherung 0,15 % des maßgebenden Deckungskapitals als zusätzliche Rente 4

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Anhang III. Rentenversicherungen (Fortsetzung) 9. Für den Neuzugang geöffnete Tarife bav Professionell Überschussverband ED7, KD7; Tarife R001, R011, R00, R0, R003, R033 9.1 Jährliche Überschussbeteiligung 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals in der Anwartschaft 1,55 % des maßgebenden Deckungskapitals in der Rentenbezugszeit (inkl. 0,15 % Beiteiligung an den Bewertungsreserven) 9. Schlussüberschussbeteiligung am Ende der Anwartschaft für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer 0,33 % des überschussberechtigten Ablösewertes 9.3 Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven am Ende der Anwartschaft für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer 0,10 % des überschussberechtigten Ablösewertes 10. Für den Neuzugang geöffnete Tarife bav ModulPlus Überschussverband GD7 Tarife R001, R00, R003, R004, R011, R0, R033, R044 10.1 Jährliche Überschussbeteiligung 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals 1,55 % des maßgebenden Deckungskapitals in der Rentenbezugszeit (inkl. 0,15 % Beiteiligung an den Bewertungsreserven) 10. Schlussüberschussbeteiligung am Ende der Anwartschaft für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer 0,33 % des überschussberechtigten Ablösewertes 10.3 Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven am Ende der Anwartschaft für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer 0,10 % für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer 11. Für den Neuzugang geöffnete Tarife bav ModulPlus Überschussverband GD7; Tarif RK01 11.1 Jährliche Überschussbeteiligung 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals 1,55 % des maßgebenden Deckungskapitals in der Rentenbezugszeit (inkl. 0,15 % Beiteiligung an den Bewertungsreserven) Alle Angaben beziehen sich auf Gewinntyp A. 11. Schlussüberschussbeteiligung am Ende der Anwartschaft für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer 0,165 % des überschussberechtigten Ablösewertes 11.3 Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven am Ende der Anwartschaft für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer 0,10 % des überschussberechtigten Ablösewertes 5

Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer III. Rentenversicherungen (Fortsetzung) 1. Für den Neuzugang geöffnete Tarife bav Professionell Überschussverband ED7, KD7; Tarif R01 jährlich 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals Beitragsüberschussanteil,00 % des maßgebenden Beitrags (Zahlbeitrag; bei abgekürzter Beitragszahlung gilt als überschussberechtigter Beitrag der mit dem Verhältnis aus Beitragszahlungdauer zu Versicherungdauer gekürzte Jahresbeitrag) 13. Für den Neuzugang geöffnete Tarife bav Professionell Überschussverband ED7, KD7; Tarif R401 jährlich 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals 14. Für den Neuzugang geöffnete Tarife bav ModulPlus Überschussverband GD7; Tarife R01, R03, R04 jährlich 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals Beitragsüberschussanteil,00 % des maßgebenden Beitrags (Zahlbeitrag; bei abgekürzter Beitragszahlung gilt als überschussberechtigter Beitrag der mit dem Verhältnis aus Beitragszahlungdauer zu Versicherungdauer gekürzte Jahresbeitrag) 15. Für den Neuzugang geöffnete Tarife bav ModulPlus Überschussverband GD7; Tarife R301, R401, R403 jährlich 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals 16. Für den Neuzugang geöffnete Tarife bav ModulPlus Überschussverband GD1; Tarife TR01, TR03, TR04 jährlich 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals Beitragsüberschussanteil,00 % des maßgebenden Beitrags (Zahlbeitrag; bei abgekürzter Beitragszahlung gilt als überschussberechtigter Beitrag der mit dem Verhältnis aus Beitragszahlungdauer zu Versicherungdauer gekürzte Jahresbeitrag) 6

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Anhang IV. Fondsgebundene Vermögensbildungsversicherungen 1. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe IV 13 jährlich 1,40 % des maßgebenden Garantieguthabens Grundüberschussanteil für beitragspflichtige Versicherungen 5,00 % des maßgebenden Beitrags für das Todesfallrisiko monatlich 0,00 % des maßgebenden Jahresbeitrags 0,0167 % des maßgebenden Investmentguthabens monatlich, wenn der Jahresbeitrag mindestens 400 beträgt Die Überschussanteile werden fondsgebunden angelegt. Todesfallbonus 10,00 % des maßgebenden Gesamtguthabens abzgl. des Teils der garantierten Todesfallleistung, der das beitragsfinanzierte Guthaben übersteigt Der deklarierte Überschusssatz gilt zum Zeitpunkt des Ablaufs der Karenzzeit. Er fällt auf 0 bis zum vereinbarten Vertragsablauf. 7

Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer V. Fondsgebundene Rentenversicherungen 1. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe VA 13 Grundüberschussanteil vor Rentenbeginn für beitragspflichtige Versicherungen 0,0190 % des maßgebenden Investmentguthabens monatlich, wenn der Jahresbeitrag unter 600 beträgt 0,048 % des maßgebenden Investmentguthabens monatlich, wenn der Jahresbeitrag mindestens 600 beträgt Die Überschussanteile werden bis zum Rentenbeginn fondsgebunden angelegt. Für laufende Renten werden die Überschussanteile und die Beteiligung an den Bewertungsreserven wie für laufende Rentenversicherungen der Tarifgruppe RE 13 festgelegt.. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe IB 13 jährlich vor Rentenbeginn bei Einschluss der Beitragsgarantie 1,40/1 % des maßgebenden Garantieguthabens monatlich Grundüberschussanteil vor Rentenbeginn für beitragspflichtige Versicherungen 0,014 % des maßgebenden Gesamtguthabens monatlich, wenn keine Hinterbliebenenleistung eingeschlossen ist 0,0167 % des maßgebenden Investmentguthabens monatlich, wenn der Jahresbeitrag mindestens 600 beträgt für tariflich beitragsfreie Versicherungen vor Beginn der Ablaufphase 0,008 % des maßgebenden Gesamtguthabens monatlich, wenn keine Hinterbliebenenleistung eingeschlossen ist Die Überschussanteile werden bis zum Rentenbeginn fondsgebunden angelegt. Für laufende Renten werden die Überschussanteile und die Beteiligung an den Bewertungsreserven wie für laufende Rentenversicherungen der Tarifgruppe RB 13 festgelegt. 8

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Anhang V. Fondsgebundene Rentenversicherungen (Fortsetzung) 3. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe IR 13 jährlich vor Rentenbeginn bei Einschluss der Beitragsgarantie 1,40/1 % des maßgebenden Garantieguthabens monatlich Grundüberschussanteil vor Rentenbeginn für beitragspflichtige Versicherungen 5,00 % des maßgebenden Beitrags für das Todesfallrisiko monatlich 0,0167 % des maßgebenden Investmentguthabens monatlich, wenn der Jahresbeitrag mindestens 600 beträgt Die Überschussanteile werden bis zum Rentenbeginn fondsgebunden angelegt. Für laufende Renten werden die Überschussanteile und die Beteiligung an den Bewertungsreserven wie für laufende Rentenversicherungen der Tarifgruppe RE 13 festgelegt. 4. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe IRK 13 jährlich vor Rentenbeginn bei Einschluss der Beitragsgarantie 1,40/1 % des maßgebenden Garantieguthabens monatlich Grundüberschussanteil vor Rentenbeginn für beitragspflichtige Versicherungen 5,50 % des Monatsbeitrags monatlich, wenn sowohl keine Todesfall- als auch keine BUZ-Leistung für den Versicherungsnehmer versichert ist 3,50 % des Monatsbeitrags monatlich, wenn keine BUZ-Leistung für den Versicherungsnehmer versichert ist Diese Überschussbeteiligung entfällt spätestens zum Jahrestag des Versicherungs - beginns in dem Jahr, in dem die versicherte Person ihr 5. Lebensjahr vollenden wird. Die Überschussanteile werden bis zum Rentenbeginn fondsgebunden angelegt. Für laufende Renten werden die Überschussanteile und die Beteiligung an den Bewertungsreserven wie für laufende Rentenversicherungen der Tarifgruppe RE 13 festgelegt. 9

Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer V. Fondsgebundene Rentenversicherungen (Fortsetzung) 5. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe IA 1 vor Rentenbeginn für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen 1,50/1 % des maßgebenden Garantieguthabens monatlich für beitragsfreie Versicherungen nach vorzeitiger Zahlungseinstellung 1,50/1 % des maßgebenden Garantieguthabens monatlich Grundüberschussanteil vor Rentenbeginn für beitragspflichtige Versicherungen 0,0333 % des maßgebenden Investmentguthabens monatlich, wenn der Jahresbeitrag mindestens 600 beträgt. Die Überschussanteile werden bis zum Rentenbeginn fondsgebunden angelegt. Für laufende Renten werden die Überschussanteile und die Beteiligung an den Bewertungsreserven wie für laufende Rentenversicherungen der Tarifgruppe RA 1 festgelegt. 6. Für den Neuzugang geöffnete Tarife bav Professionell Überschussverband ED7, KD7; Tarife M001, MF01 6.1 Jährliche Überschussbeteiligung jährlich 1,40 % des maßgebenden Garantieguthabens in der Anwartschaft 6. Schlussüberschussbeteiligung am Ende der Anwartschaft 10,00 % der über die Vertragslaufzeit kumulierten Zinsüberschüsse 7. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Überschussverband ED5, KD5, GD7; Tarif M00 7.1 Jährliche Überschussbeteiligung jährlich 0,85 % des maßgebenden Garantieguthabens 7. Schlussüberschussbeteiligung am Ende der Anwartschaft 10,00 % der über die Vertragslaufzeit kumulierten Zinsüberschüsse 8. Für den Neuzugang geöffnete Tarife bav ModulPlus Überschussverband GD7; Tarife M001, MF01, MK01 8.1 Jährliche Überschussbeteiligung jährlich 1,40 % des maßgebenden Garantieguthabens 30

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Anhang V. Fondsgebundene Rentenversicherungen (Fortsetzung) 8. Schlussüberschussbeteiligung am Ende der Anwartschaft 10,00 % der über die Vertragslaufzeit kumulierten Zinsüberschüsse 9. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Überschussverband ED7, KD7, GD7 Tarife M01, M03, M401, M403 Risikoüberschuss 15,00 % der überschussberechtigten Risikoprämie (Kosten des Todesfallschutzes) 31

Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer VI. Invaliditäts-Versicherungen 1. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe SEU 13 jährlich für tariflich beitragsfreie Anwartschaften 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals für vorzeitig beitragsfreie Anwartschaften 1,10 % des maßgebenden Deckungskapitals für laufende Renten 1,40 % der überschussberechtigten Gesamtrente als zusätzliche Rente Risikoüberschussanteil für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Anwartschaften 30,5 % des maßgebenden Beitrags für Raucher 40,5 % des maßgebenden Beitrags für Nichtraucher Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer wird der Risikoüberschussanteil rechnerisch auf die Versicherungsdauer umgelegt, so dass beim Überschusssystem Bei - tragssorfortabzug der Abzug während der Beitragszahlungsdauer geringer ausfällt. Die Überschussanteile werden in der Anwartschaft als Beitragssofortabzug verwendet, verzinslich angesammelt oder fondsgebunden angelegt.. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe SBU 13 jährlich für tariflich beitragsfreie Anwartschaften 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals für vorzeitig beitragsfreie Anwartschaften 1,35 % des maßgebenden Deckungskapitals für laufende Renten 1,75 % der überschussberechtigten Gesamtrente als zusätzliche Rente 3

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Anhang VI. Invaliditäts-Versicherungen (Fortsetzung) Risikoüberschussanteil für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Anwartschaften beim Überschusssystem Bonusrente Klassik Tarife 45,14 % der überschussberechtigten Gesamtrente als zusätzliche Rentenanwartschaft für Raucher 76,06 % der überschussberechtigten Gesamtrente als zusätzliche Rentenanwartschaft für Nichtraucher Smart Tarife mit abgestufter Beitragszahlungsweise 43,37 % der überschussberechtigten Gesamtrente als zusätzliche Rentenanwartschaft für Raucher 73,91 % der überschussberechtigten Gesamtrente als zusätzliche Rentenanwartschaft für Nichtraucher Lebenslange Rente bei BU bis Alter 40 43,37% der überschussberechtigten Gesamtrente als zusätzliche Rentenanwartschaft für Raucher 73,91 % der überschussberechtigten Gesamtrente als zusätzliche Rentenanwartschaft für Nichtraucher bei den Überschusssystemen Beitragssofortabzug, verzinsliche Ansammlung, Fondsanlage, Zusatzrente Klassik Tarife 31,10 % des maßgebenden Beitrags für Raucher 43,0 % des maßgebenden Beitrags für Nichtraucher Smart Tarife mit abgestufter Beitragszahlungsweise 30,5 % des maßgebenden Beitrags für Raucher 4,50 % des maßgebenden Beitrags für Nichtraucher Lebenslange Rente bei BU bis Alter 40 30,5 % des maßgebenden Beitrags für Raucher 4,50 % des maßgebenden Beitrags für Nichtraucher Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer wird der Risikoüberschussanteil rechnerisch auf die Versicherungsdauer umgelegt, so dass beim Überschusssystem Bei - tragssorfortabzug der Abzug während der Beitragszahlungsdauer geringer ausfällt. für laufende Renten 50,00 % Erhöhung der Rente im Leistungsbezug bei Pflegebedürftigkeit ab Alter 50, nach 3 Jahren Vertragslaufzeit Die Überschussanteile werden in der Anwartschaft als Beitragssofortabzug bzw. für zusätzliche jährliche Rentenanwartschaften verwendet, verzinslich angesammelt, fondsgebunden angelegt bzw. zur Bildung von Zusatzrenten verwendet. 33

Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer VI. Invaliditäts-Versicherungen (Fortsetzung) 3. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe BUZ 13 jährlich für tariflich beitragsfreie Anwartschaften 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals für vorzeitig beitragsfreie Anwartschaften 1,35 % des maßgebenden Deckungskapitals für laufende Renten 1,75 % der überschussberechtigten Gesamtrente als zusätzliche Rente, sofern eine Barrente versichert ist 1,75 % des maßgebenden Deckungskapitals als Gutschrift, sofern nur Beitragsfreiheit versichert ist Risikoüberschussanteil für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Anwartschaften beim Überschuss - system Bonusrente 43,37 % der überschussberechtigten Gesamtrente als zusätzliche Rentenanwartschaft für Raucher 73,91 % der überschussberechtigten Gesamtrente als zusätzliche Rentenanwartschaft für Nichtraucher bei den Überschusssystemen Beitragssofortabzug, verzinsliche Ansammlung, Zusatzrente 30,5 % des maßgebenden Beitrags für Raucher 4,50 % des maßgebenden Beitrags für Nichtraucher Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer wird der Risikoüberschussanteil rechnerisch auf die Versicherungsdauer umgelegt, so dass beim Überschusssystem Bei - tragssorfortabzug der Abzug während der Beitragszahlungsdauer geringer ausfällt. Die Überschussanteile werden in der Anwartschaft als Beitragssofortabzug bzw. für zusätzliche jährliche Rentenanwartschaften verwendet, verzinslich angesammelt bzw. zur Bildung von Zusatzrenten verwendet. 4. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe IZ 13 jährlich für laufende Renten 1,75 % des maßgebenden Deckungskapitals als Gutschrift Risikoüberschussanteil für beitragspflichtige Anwartschaften 0,00 % des maßgebenden Beitrags Die Überschussanteile werden in der Anwartschaft als Beitragssofortabzug verwendet bzw. verzinslich angesammelt. 34

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Anhang VI. Invaliditäts-Versicherungen (Fortsetzung) 5. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe LBEZ 13 jährlich für vorzeitig beitragsfreie Anwartschaften und Bonus nach Beitragsfreiheit durch Risikoeintritt 1,50 % des maßgebenden Deckungskapitals für Bonus nach Beitragsfreistellung 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals für laufende Renten 0,65 % der überschussberechtigten Gesamtrente als zusätzliche Rente Risikoüberschussanteil jährlich für beitragspflichtige Anwartschaften bei dem Überschusssystem Smart Tarife mit abgestufter Beitragszahlungsweise Beitragssofortabzug 30,5 % des maßgebenden Beitragsanteil für Raucher 40,5 % des maßgebenden Beitragsanteil für Nichtraucher Die Überschussanteile werden in der Anwartschaft als Beitragssofortabzug verwendet. 6. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe LSPR 13 jährlich in der Aufschubzeit für beitragspflichtige und beitragsfreie aufgrund von Risikoeintritt Anwartschaften und Bonus nach Beitragsfreistellung 1,40 % des maßgebenden Deckungskapitals 1,40 % in der Aufschubzeit für vorzeitig beitragsfreie Anwartschaften für laufende Renten 0,65 % des maßgebenden Deckungskapitals als zusätzliche Rente Risikoüberschussanteil jährlich in der Aufschubzeit für Anwärter auf BU-Beitragsbefreiung 30,5 % des maßgebenden Beitragsanteil für Raucher 40,5 % des maßgebenden Beitragsanteil für Nichtraucher Die Überschussanteile werden in der Anwartschaft als Beitragssofortabzug verwendet. Die Überschussanteile werden in der Anwartschaft der Pflegephase zur Finanzierung des Sofortbonus bei Leistungseintritt verwendet. Die Überschussanteile werden im Pflegerentenbezug als jährliche Rentensteigerung und als Rente aus dem Sofortbonus bei Leistungseintritt verwendet. 6. Sofortbonus bei Leistungseintritt im Pflegerentenbezug 100,00 % der laufenden Rente (ab dem. Jahr inkl. Rentensteigerungen) 35