Deutscher Akademischer Austauschdienst

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Transkript:

26.06.2013 Deutscher Akademischer Austauschdienst LEITFADEN über Fördersätze und Regelungen für das vom Auswärtigen Amt geförderte Programm Fachzentren Afrika AA DAAD Auswärtiges Amt Deutscher Akademischer Austauschdienst

2 Die nachfolgenden Regelungen und Fördersätze finden für die Durchführung der Projekte innerhalb des DAAD-Sonderprogramms Fachzentren Afrika Anwendung. Sie sind Gegenstand der Beantragung der Folgefinanzierung und sind auf Grundlage bestehender DAAD Programme mit Förderungen des Auswärtigen Amtes oder anderen Bundesressorts sowie unter der Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des Programmziels erstellt worden. Ausnahmen sind in begründeten Fällen mit dem DAAD abzustimmen. Neben der Umsetzung dieser im Finanzierungsplan widergespiegelten und durch den DAAD finanzierten Aktivitäten ist den Zentren freigestellt, weitere eigenfinanzierte Maßnahmen (z.b. Short Courses) anzubieten.

3 Inhaltsverzeichnis A. Geförderte Personen/Stipendien 1. Allgemeines 1.1. Bewerbung 1.2. Stipendienverleihung 1.3. Sonstiges 2. Hinweise für die Vergabe von Stipendien an afrikanische Studierende der Fachzentren Afrika (Sur Place-Stipendien oder Drittlandstipendien) 2.1. Reisekosten 2.2. Stipendium 3. Hinweise zur Förderung deutscher Studierender während ihres Aufenthaltes am Fachzentrum in Afrika 4. Forschungs- und Arbeitsaufenthalte von Doktoranden und Wissenschaftlern 4.1. Forschungsphasen von afrikanischen Doktoranden am deutschen Partnerinstitut 4.2. Afrikanische Wissenschaftler des Zentrums beim deutschen Projektpartner 4.3. Afrikanische Wissenschaftler (auch Drittland) am Fachzentrum 4.4. Deutsche Wissenschaftler am Fachzentrum 5. Post-Doc Förderung für Absolventen der Fachzentren und anderer ausgewiesener DAAD- Alumni B. Hinweise zur Projektadministration und Abwicklung 1. Administration 2. Projektdurchführung- und Betreuung 3. Sachmittel

4 A. Geförderte Personen/Stipendien (im Rahmen von MA- und Promotionsstudiengängen gilt nicht für Mobilitätsstipendien und Förderungen zur Teilnehme von Sommerschulen) 1. Allgemeines 1.1. Bewerbung 1.1.1. Termin Auswahltermine sollten möglichst in einem festen jährlichen Rhythmus stattfinden und dem DAAD mindestens 3 Monate im Voraus bekannt gemacht werden. 1.1.2. Auswahl Die Auswahl der Bewerber wird durch die Vertragspartner aufgrund der entsprechenden Bestimmungen in der Kooperationsvereinbarung vorgenommen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, ein transparentes, den Richtlinien des DAAD entsprechendes Auswahlverfahren unter Berücksichtigung von fachlichen und persönlichen Kriterien zu gewährleisten. Für die Auswahl ist eine Kommission zu bilden, in der neben Hochschullehrern - sowohl der afrikanische als auch der deutsche Projektpartner vertreten sind. Eine beratende (nicht entscheidende!) Tätigkeit durch externe Experten (Stake holder) ist möglich. Die Auswahl muss eine Qualitätsauswahl sein, bei der auch soziale und regionale Aspekte Berücksichtigung finden sollten. Die Auswahl von Doktoranden sollte nach Möglichkeit durch eine persönliche Vorstellung der ggf. durch Papierauswahl vorselektierten Bewerber erfolgen. Alternativ können aus Wirtschaftlichkeitsgründen Videokonferenzgespräche geführt werden. Es ist ein Auswahlprotokoll anzufertigen, das die Entscheidungsgrundlagen dokumentiert. Dieses Protokoll ist Bestandteil des jährlichen Sachberichts. Ein Vertreter des DAAD sollte in beratender Funktion hinzu gezogen werden. 1.2. Stipendienverleihung Die Verleihung des Stipendiums erfolgt durch die Projektpartner unter Verwendung der durch den DAAD bereitgestellten Stipendienurkunde (Letter of Award) und Annahmeerklärung. Die Stipendien werden in der Regel für jeweils 12 Monate verliehen und können um 6 bzw. 12 Monate bis auf 24 Monate verlängert werden (MA- Studiengängen), oder um jeweils 12 Monate bis längstens 36 Monate im Falle einer Promotion. Diese Fortführung der Förderung erfolgt jeweils auf Antrag mit Zwischenbericht und auf Grundlage einer Entscheidung der Auswahlkommission. Der Stipendiat verpflichtet sich mit seiner Annahmeerklärung zur Einhaltung seiner Pflichten laut Richtlinien für in-country Scholarship Holders (Master und PhD) innerhalb der Förderung von Fachzentren.

5 1.3. Sonstiges 1.3.1. Partnerschaftsleistungen Einzelne in diesem Leitfaden vorgesehene Stipendienleistungen können entfallen, falls sie z.b. aufgrund von zusätzlichen Vereinbarungen von der deutschen oder afrikanischen Hochschule getragen werden. 1.3.2. Abbruch des Stipendiums durch den Stipendiaten Bei vorzeitigem Abbruch des Stipendiums aus Gründen, die der Stipendiat zu vertreten hat, muss er das bisher erhaltene Stipendium zurückzahlen. 1.3.3. Aberkennung des Stipendiums Das Fachzentrum kann seine finanziellen Leistungen an den Stipendiaten aussetzen oder beenden, wenn und solange dieser seine Pflichten aus dem Stipendienvertrag, dessen Bestandteile die vorgesehenen Bedingungen sind, nicht erfüllt. Der DAAD ist über die Vorgänge in Kenntnis zu setzen (Sachbericht). 2. Hinweise für die Vergabe von Stipendien an afrikanische Studierende der Fachzentren Afrika (Incountry- oder Drittlandstipendien) 2.1. Reisekosten Die Übernahme der Reisekosten erfolgt nach tatsächlich anfallenden und nachweisbaren Ausgaben nach Bundesreisekostengesetz (BRKG) bzw. Auslandsreisekostenverordnung (ARV). Es ist nur das günstigste Ticket (in der Regel Economy Klasse) erstattbar. 2.2. Stipendium 2.2.1 Höhe der Stipendienrate Land PhD Master Bachelor Ghana 500 - - Südafrika 900 650 - DR Kongo 170 bzw. 220 - (Drittland) Namibia 300 300 300 Tansania 200 bzw. 250 (Drittland) 250 - Abweichungen hiervon sind mit dem DAAD abzustimmen.

6 2.2.2. Zusätzliche Leistungen Neben der Stipendienrate sind die folgenden zusätzlichen Ausgaben zuwendungsfähig: - Schreib- und Druckkosten: Es kann als Unterstützung zu den Schreib- (letzte Reinschrift) und Druckkosten der Masterthesis oder Dissertation ein Pauschalbetrag (Höchstbetrag: 1.025 ) aus Programmmitteln gezahlt werden. - Mietbeihilfen: Zum Ausgleich von höheren Mieten für Studierende, die nicht auf dem Campus bzw. in Wohnheimen wohnen können, ist eine Mietbeihilfe in Höhe von 30 pro Monat zuwendungsfähig. - Forschungspauschale: Master- und PhD-Stipendiaten können jährlich eine pauschale Studien- und Forschungsunterstützung erhalten, die mit der jeweils ersten Rate ausgezahlt wird. Die Pauschale für Masterstipendiaten beträgt jährlich 230 (maximal 2 Jahre). Die Pauschale für PhD-Stipendiaten beträgt jährlich 920 und ist auf maximal 3 Jahre begrenzt. - Forschungsbeihilfen: Zur Materialsammlung bei Doktorarbeiten kann zusätzlich - nach Antrag beim Fachzentrum (mit Begründung des Vorhabens und Ausgabenkalkulation) und Einzelprüfung durch den Supervisor oder Projektverantwortlichen eine Forschungsbeihilfe gewährt werden. - Zwischenheimreise: Für Promovierende kann eine jährliche Zwischenheimreise aus Programmmitteln übernommen werden, die nach Auslandreisekostenverordnung abzurechnen ist. - Krankenversicherung: Es können die üblichen nationalen Krankversicherungssätze übernommen werden, sofern nicht bereits das Stipendium die Ausgaben für eine Krankenversicherung mit berücksichtigt. - Studiengebühren: Grundsätzlich sind mit den Programmmitteln Studiengebühren an der afrikanischen Hochschule erstattungsfähig. Allerdings sollten sich die Projektpartner für Studierende der Fachzentren um einen Gebührenerlass bemühen. - Reisekosten zu Bewerbungsgesprächen: Bei einer persönlichen Vorstellung eines Bewerbers für ein Promotionsstipendium können die tatsächlich entstandenen Reisekosten aus Programmmitteln (nach ARV) übernommen werden. - Sprachkurs: Ausgaben für einen Sprachkurs zum Erlernen der deutschen Sprache werden erstattet.

7 Ausgaben für Sprachkurse zum Erlernen der Verkehrssprache des Drittlandes sind in der Regel nicht über das Projekt abrechnungsfähig. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn dies im Interesse eines Projektes unabweisbar ist. 2.2.3. Leistungen, die NICHT über das Projektbudget abgerechnet werden können - Familienzuschläge an verheiratete Stipendiaten - Kinderzuschläge 2.2.4. Zahlung der Stipendienrate Die Zahlung der Stipendienrate erfolgt über die ausländische Partneruniversität. 2.2.5. Stipendienverlängerung (Abschlussbeihilfe) Im begründeten Einzelfall kann auf Antrag eine einmalige Verlängerung von bis zu 6 Monaten der maximalen Laufzeit ausgesprochen werden. Hierzu sind ein Studienbericht (progress-report) und ein Gutachten des betreuenden Professors über die erbrachte Leistung erforderlich. Über die Verlängerung beschließt die Auswahlkommission 3. Hinweise zur Förderung deutscher Studierender während ihres Aufenthaltes am Fachzentrum in Afrika Deutsche Graduierte können für Ihr Vertiefungsstudium am Fachzentrum in Afrika gefördert werden. Auch Aufenthalte zum Absolvieren z. B. eines Praktikums am Fachzentrum sind möglich. Es gelten die unten aufgelisteten Stipendienraten. Die Übernahme der Reisekosten erfolgt nach tatsächlich anfallenden und nachweisbaren Ausgaben nach Bundesreisekostengesetzt bzw. Auslandsreisekostenverordnung Von D nach Stipendienrate (MA) in /Monat Stipendienrate (Doktoranden) in /Monat DR Kongo 950,00 1.350,00 Ghana 800,00 1.125,00 Namibia 800,00 1.125,00 Südafrika 800,00 1.125,00 Tansania 800,00 1.125,00 4. Forschungs- und Arbeitsaufenthalte von Doktoranden und Wissenschaftlern 4.1. Forschungsphasen von afrikanischen Doktoranden am deutschen Partnerinstitut Afrikanischen Doktoranden der Fachzentren kann, wenn sie ein Arbeits- oder Forschungsvorhaben geplant und mit dem deutschen Partnerinstitut abgesprochen haben ein Studien- oder Forschungsaufenthalt gewährt werden.

8 Es gelten die unten aufgelisteten Stipendienraten. Die Stipendienrate für den Deutschlandaufenthalt wird mit der für das Studium am Fachzentrum vorgesehenen Rate verrechnet. Die Übernahme der Reisekosten erfolgt nach tatsächlich anfallenden und nachweisbaren Ausgaben nach Bundesreisekostengesetz bzw. Auslandreisekostenverordnung. Antrittsland nach D Stipendienrate in pro Monat DR Kongo 1.100,00 Ghana 1.100,00 Namibia 1.100,00 Südafrika 1.100,00 Tansania 1.100,00 4.2. Afrikanische Wissenschaftler des Zentrums beim deutschen Projektpartner Angehörige der Fachzentren (Dozenten), die nach vorheriger Abstimmung mit ihrem deutschen Projektpartner ein Forschungsvorhaben mit dem deutschen Partner in Deutschland durchführen wollen, können zu einem Studienaufenthalt eingeladen werden. Es gilt die folgende Stipendienrate: Stipendium monatlich 2.150,00 Bei Aufenthalten von weniger als 23 Tagen 96,00 Tagessätze in Höhe von Bei Aufenthalten von weniger als 23 Tagen im 2. oder 3. Monat ist ein Tagessatz von 72,00 in Ansatz zu bringen. Vom 23.Tag an wird der volle Monatssatz gezahlt. Reisekosten werden in tatsächlich entstandener Höhe und nach Bundesreisekostengesetz bzw. Auslandsreisekostenverordnung aus Programmmitteln erstattet. 4.3. Afrikanische Wissenschaftler am Fachzentrum Afrikanische Wissenschaftler auch aus einem afrikanischen Drittland - die nach vorheriger Abstimmung mit der Zentrumsleitung ein Forschungsvorhaben am Zentrum durchführen wollen, können zu einem Studien- oder Forschungsaufenthalt eingeladen werden. Der betreffende Wissenschaftler sollte in der Regel promoviert und durch entsprechende Publikationen wissenschaftlich gut ausgewiesen sein. Es wird die Vorlage eines konkreten Studien- oder Forschungsvorhabens erwartet.

9 Es gelten die folgenden Tagessätze bzw. monatlichen Raten in Euro: von afrikanischem Drittland nach monatliche Rate in Bei weniger als 1 Monat Tagessätze* in DR Kongo 4.670,00 173,00 Ghana 2.650,00 98,00 Namibia 2.700,00 100,00 Südafrika 2.700,00 100,00 Tansania 2.650,00 98,00 *ab dem 15. Tag abzüglich 10% Die tatsächlich entstandenen Reisekosten sind nach der Auslandreisekostenverordnung (ARV) zuwendungsfähig. 4.4 Deutsche Wissenschaftler am Fachzentrum Der Aufenthalt von deutschen promovierten Wissenschaftlern am Fachzentrum kann auf Antrag und in Abstimmung mit dem afrikanischen Projektleiter unterstützt werden. Es gelten die folgenden Tagessätze bzw. monatlichen Raten in Euro: Von D nach Monatliche Rate in Bei weniger als 1 Monat Tagessätze* in DR Kongo 4.670,00 173,00 Ghana 2.650,00 98,00 Namibia 2.700,00 100,00 Südafrika 2.700,00 100,00 Tansania 2.650,00 98,00 *ab dem 15. Tag abzüglich 10% Reisekosten werden in tatsächlich entstandener Höhe und nach Bundesreisekostengesetz bzw. Auslandsreisekostenverordnung aus Programmmitteln erstattet.

10 5. Post-Doc Förderung für Absolventen der Fachzentren und anderer ausgewiesener DAAD- Alumni Es besteht die Möglichkeit, im Stellenplan der Zentren langfristig Post-Doc Stellen zum Auf- und Ausbau von Forschung und zur Unterstützung der Lehre einzurichten. Reisekosten: nach tatsächlich anfallenden und nachweisbaren Ausgaben nach ARV Jährliche Forschungspauschale: 3.000,00 Monatliche Vergütung* ortsübliches Gehalt auf Grundlage einer Bestätigung der Gasthochschule über die angemessene Höhe (ggf. zzgl. Standortzulage) *Diese Stellen können bis zu 2 Jahre über das Projekt finanziert werden unter der Voraussetzung einer vertraglichen Verpflichtung der betreffenden Hochschule, die Stelle nach Ablauf von 2 Jahren weiter zu finanzieren und zu verstetigen B. Hinweise zur Projektadministration und Abwicklung 1. Administration: 1.1. Pauschalen (Zuschüsse) Die Pauschale (bzw. Zuschuss) ist ein einheitlicher, fester Betrag zur Deckung bestimmter förderfähiger Ausgaben. Die festgelegten Beträge sind ohne Nachweis der tatsächlichen Ausgaben abzurechnen. Die Abrechnung muss Auskunft über die Art der Pauschale geben. Sind die tatsächlich geltend gemachten Ausgaben niedriger oder höher als die verbindlich bewilligten Pauschalen, behalten die festen Beträge als zuwendungsfähige Ausgaben dennoch ihre Gültigkeit. D.h., eine nachträgliche Anhebung/Anpassung der Beträge, weil die Mittel nicht ausreichten, ist nicht möglich! 1.2. Förderraten Die angegebenen Tagessätze, monatlichen Raten und Stipendienraten sind Maximalbeträge (Höchstbeträge). 1.3. Mittelanforderungen Jeder Mittelanforderung ist eine kurze Erläuterung der geplanten Ausgaben beizufügen (mit Benennung der Ausgabenart). Alternativ kann auch zu Beginn des Jahres eine Gesamtübersicht der geplanten Mittelanforderungen eingereicht werden.

11 1.4. Antrag auf Nachbewilligung Anträge auf Nachbewilligung sind schriftlich zu stellen und sollten eine Begründung und eine Kalkulation des Mehrbedarfs enthalten. Der Finanzierungsplan muss entsprechend abgeändert werden. 1.5. Umwidmungen Umwidmungsanträge über 20% sind schriftlich zu stellen und sollten eine tabellarische Übersicht über die geplanten Änderungen mit den betreffenden Ausgabenpositionen im Finanzierungsplan enthalten. Der Finanzierungsplan ist entsprechend anzupassen. Umwidmungen unter 20% sind mitteilungspflichtig. 1.6. Abrechnung von Reisen Reisen, die im Rahmen des Projektes durchgeführt werden, werden vom Projektpartner selbst gebucht und abgerechnet. Der Projektpartner verpflichtet sich, die Reiseabrechnungen gemäß der geltenden Richtlinien nach BRKG, bzw. ARV abzuwickeln. Bei der Abrechnung nach Belegen ist der Projektpartner verpflichtet, die günstigste Flugmöglichkeit (Economy ticket) zu wählen. Flugreisen in der Business Class sind in der Regel nicht zuwendungsfähig, Abweichungen hiervon sind im Vorfeld mit dem DAAD abzustimmen. 1.7. Corporate Identity Zur Stärkung eines einheitlichen äußeren Erscheinungsbildes der Zentren sind die zur Verfügung gestellten einheitlichen Vorlagen für Briefpapier und Powerpoint Präsentation zu benutzen. 2. Projektdurchführung und -betreuung Zur Leitung und Koordinierung der Fachzentren können Personalmittel gewährt werden. Leitung Mit Rücksicht auf die aktuellen unterschiedlichen Zentrumsstrukturen und deren jeweiligen Einbindungen in die gastgebenden afrikanischen Hochschulen wird hier keine einheitliche Handhabung vorgegeben. Der DAAD geht davon aus, dass es sich für die Besetzung der Leitungsfunktion des Zentrums an der afrikanischen Universität um eine feste, von der Gastuniversität bezahlte Position handelt. Für die Position kann aus Projektmitteln eine ortsangemessene Zulage gezahlt werden. Auch die Position der deutschen Projektleitung ist in der Regel durch die deutsche Hochschule finanziert. Koordinierung Die Koordinierungsaufgaben sollten in der 2. Förderphase zunehmend an die afrikanische Hochschule verlagert werden. Bei der Besetzung der Koordinatoren-Stelle sollte auf ausreichend Erfahrung im Projektmanagement und Projektadministration geachtet werden. Projektadministration

12 Der DAAD geht davon aus, dass eine entsprechend qualifizierte Fachkraft das Projekt an der deutschen Hochschule administriert. Hilfskräfte Sowohl an der afrikanischen wie auch an der deutschen Partnerhochschule können befristete studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte für den projektbezogenen Einsatz finanziert werden. Die Höhe dieser Ausgaben sollte sich jeweils an der durchschnittlichen Vergütung entsprechender Hilfskräfte an der Hochschule orientieren. Die Beschäftigung von befristeten Hilfskräften kann auch per Honorar- bzw. Werksvertrag erfolgen. 3. Sachmittel Zuwendungsfähig sind: - Reisen des deutschen Kooperationspartners an das Fachzentrum zu Koordinierungszwecken. Sätze und Raten sind in Anlehnung an die Auslandsreisekostenverordnung zu veranschlagen. - Reisen des afrikanischen Partners an die deutsche Partnerhochschule zu Koordinierungszwecken. Reisekosten werden in tatsächlich entstandener Höhe und nach Bundesreisekostengesetz, bzw. Auslandsreisekostenverordnung aus Programmmitteln erstattet. - Ausgaben für Lernmaterial und Lehre (Lehr, und Fachbücher, Lehrmedien, Druck- und Vervielfältigung etc.) - Verbrauchsmaterial - IT-Ausstattung - Gebühren für Geldtransfer - Honorare für externe Experten und Dienstleister (Sätze nach der Honorarstaffel für Fortbildungsveranstaltungen der Bundesakademie für Öffentliche Verwaltung - BaköV siehe Anlage) zzgl. Reise- und Aufenthaltskosten. - Finanzierung von Maßnahmen im Online-Bereich (z.b. Entwicklung, Einrichtung und Pflege von Kommunikations- und Lernplattformen, Internetpräsenzen, e-journals, online-bibliotheken inkl. notwendiger Lizenzen etc.) - Sachausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Broschüren, Plakate etc.) - Teilnahmegebühren für Konferenzen, Ausgaben für Standmieten - Ausgaben für Übersetzungen (z.b. Print- und Onlinetexte, Dokumente im Rahmen der Programmdurchführung), Dolmetscher - Ausgaben für wissenschaftliche Publikationen des Fachzentrums in unterschiedlichen Formaten (bspw. wiss. Buchpublikationen als Handlungsempfehlungen für Politik und Wirtschaft) - Sachausgaben im Ausland und in Deutschland für die Ausrichtung von Workshops, Seminaren und anderen wissenschaftlichen Veranstaltungen (Fachbücher, Lehr-und Unterrichtsmaterial, Druck- und Vervielfältigung, CDs etc.) inklusive der Sachausgaben für die Ausrichtung eines fachlichen und kulturellen Rahmenprogramms (Exkursionen, Museumsbesuche etc.). Die Verpflegung ist aus den Tagegeldern zu entrichten. - Sachausgaben im Ausland und in Deutschland zur Erfüllung administrativer Aufgaben der Fachzentren (Verbrauchsmaterialien) sowie zur Ausrich-

13 tung von Meetings, die bspw. der Projektplanung oder auch Stipendiaten- Auswahlen dienen.