Neues Rahmengesetz für familienergänzende Kinderbetreuung- was bedeutet das für unseren Betrieb?

Ähnliche Dokumente
Kinderbetreuungsreglement

Schafisheim. Kinderbetreuungsreglement. gültig ab l. August 2018 gemäss Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 24.

Gemeinde Mülligen. Kinderbetreuungsreglement

Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz, KiBeG) (Gegenvorschlag) (Fortsetzung)

Betreuungsgutscheine Stadt Luzern Finanzierung und Qualitätsentwicklung der Kinderbetreuung im Vorschulalter

Die Fachstelle für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Einwohnergemeinde Rüfenach. Kinderbetreuungsreglement

Informationsplattform «Vereinbarkeit Beruf und Familie: Massnahmen der Kantone und Gemeinden»

Betreuung für Schulkinder in der Gemeinde Wettingen (ab Kindergarten bis Ende Primarschule)

Passivrauchschutz in den Schweizer Kantonen. Angepasste Lösungen oder Flickenteppich

Kinderbetreuungsreglement

Reglement Familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeR)

Reglement über die familienergänzende. der Einwohnergemeinde Hellikon

Reglement Familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeR)

4558 a A.Beschluss des Kantonsrates über die Volksinitiative «Kinderbetreuung Ja»

Vernehmlassung zur Vorlage «Ausbildungsverpflichtung in Spitälern, Heimen und bei der Spitex; Änderung Spitalgesetz und Sozialgesetz»

Kinderbetreuungs- Reglement

Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung

AUSGEWÄHLTE ERGEBNISSE AKTUELLER STUDIEN ZUR FAMILIENERGÄNZENDEN KINDERBETREUUNG

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach neun Jahren (Stand 1. Februar 2012)

Kinderbetreuungsreglement

Verordnung über die Familienergänzende Kinderbetreuung (FEB)

Mütter auf dem Schweizer Arbeitsmarkt Mit der Geburt des ersten Kindes reduzieren die Schweizerinnen ihre Erwerbstätigkeit deutlich

GEMEINDE MÜHLAU. REGLEMENT familienergänzende Kinderbetreuung. Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am 29. Mai 2018

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung; Umsetzung Kinderbetreuungsgesetz; von Beiträgen an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Totalrevision des Gesetzes betreffend Tagesbetreuung von Kindern

Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Reglement)

Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

KITAplus - Kinder mit besonderen Bedürfnissen in Kindertagesstätten in der Stadt Luzern. Medieninformation 16. August 2018

Elternbeitragsreglement. (Anhang zum Kinderbetreuungsreglement)

Vernehmlassung zum Schwimmbadfinanzierungsgesetz Auswertungsbericht

Betreuungsgutscheine Stadt Luzern

Ausgangslage/ Nationale Strategie

Abstimmung vom 10. Februar 2019 Kita-Initiative. Kita-Initiative. Worum geht s am 10. Februar 2019?

Kinderbetreuung durch die Einwohnergemeinde Zofingen

Perspektiven Auf dem Weg zu. Tagesstrukturen.

Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Einwohnergemeinde Uerkheim

Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Einwohnergemeinde Aarburg

für familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschul- und Primarschulalter

Fragen zur Vernehmlassung zur Totalrevision des Tagesbetreuungsgesetzes

Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich und im Primarschulbereich (Kindergarten und Primarschule)

Kinderbetreuung durch die Einwohnergemeinde Zofingen

Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung

K&F Standards für die Qualität des Betreuungsangebotes. Kinderbetreuung in Tagesfamilien

Kanton Bern. Barbara Ruf Leiterin kantonale Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Staatskanzlei

Wir machen uns stark für familienergänzende Kinderbetreuung.

Betreuungsgutscheine Fragen und Antworten zu Anspruch und Auszahlung

REGLEMENT. über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsreglement) - gültig ab 1.

Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung

Integrationsgesetz (IntG) des Kantons Bern

Richtlinien über die familienergänzende Kinderbetreuung der Einwohnergemeinde Uerkheim

Familienergänzende Betreuung. FEB Reglement und Verordnungen Binningen

Erweitertes Angebot Betreuung Schulkinder Wettingen

Novellierung des bremischen Informationsfreiheitsgesetzes

Das Betreuungsgutscheinsystem

Schulergänzende Tagesstrukturen Kanton Solothurn

ÜBER DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG DER GEMEINDE MUTTENZ

GEMEINDE KAISTEN REGLEMENT ÜBER DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG

Schule Domleschg Domleschgerstrasse Pratval. Schulleitung Schuljahr 2016/2017 Betreuungs- und Betriebskonzept Mittagstisch

Arche Fachstelle für Integration. Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags

Verordnung über die Kinderbetreuung im Vorschulbereich sowie in Tagesfamilien der Stadt Winterthur (Kita-Verordnung)

Reglement über die familienergänzende

Gesetz über die ambulante Kinder- und Jugendhilfe (KJHG)

Gemeinde Mülligen. Elternbeitragsreglement

familienergänzende Kinderbetreuung

Elternbeitragsreglement der Gemeinde Tägerig

Erwerbsverläufe aus der Perspektive von Alleinerziehenden

s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung

Elternbeitragsreglement

s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung

G 04. Partnerschaft und Familie. Familienpolitik. Dieses Dossier gehört:

Familienergänzende Kinderbetreuung

Landratsamt Göppingen - Modellstandort beim Programm familienbewusst & demografieorientiert

Gemeinde Eiken. Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung

Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsreglement, KiBeR)

Kindesschutz, Familienunterstützung, im Vorschulalter Gesetz über die ambulante Kinder- und Jugendhilfe (KJHG)

Elternbeitragsreglement (Anhang zum Kinderbetreuungsreglement)

Nationale Strategie Palliative Care. Pia Coppex, Projektleiterin Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK

Kinderbetreuungs- und Elternbeitragsreglement

Reglement Familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeR)

ORGANISATORISCHES KONZEPT ORGANISATION DER TAGESSCHULE

Was bedeutet Qualität in Tagesfamilien?

GEMEINDE OBERMUMPF. Die in diesem Reglement verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter.

Niederlenz die Gemeinde in der Mitte des Kantons Aargau

ÜBER DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBE- TREUUNG DER GEMEINDE MUTTENZ

Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung

Verordnung. für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter (VOKV) der Politischen Gemeinde Otelfingen

Dr. Simone Raatz, MdB (SPD, Mittelsachsen) WPS SHIA. Familienform Alleinerziehend. 1) Ja. Arbeitsmarkt und Finanzpolitik

Elternbeitragsreglement der Gemeinde Mägenwil

Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Konzept Nachwuchsförderung Sport des Kantons Zürich. Nationale Konferenz Nachwuchsförderung, 6. Dezember 2011

Kinderbetreuungs- und Elternbeitragsreglement

BEITRAGSREGLEMENT FÜR DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG

Transkript:

Neues Rahmengesetz für familienergänzende Kinderbetreuung- was bedeutet das für unseren Betrieb? PP erstellt durch BB/Oktober 2014

Ziel von heute: Chronologie der Geschehnisse Gegenüberstellung der div. Vorlagen Wo lagen und liegen die Probleme? Aktuelle Angebotsdichte und Nutzung Was heisst der aktuelle Stand für den dtma? Wie weiter? Diskussion

Chronologie der diversen Anläufe Januar 2012 Ablehnung der Vorlage des 1.Gesetzesentwurfes durch den Grossen Rat April 2012 Runder Tisch mit Gegnern und Befürwortern Ende 2012 Gründung Arbeitsgruppe- Erarbeitung einer angepassten Vorlage (AG war im Einsatz bis Mitte 2014) 9.April 2013, Aargauer Volksinitiative Kinder und Eltern durch den ALV Dezember 2013 bis März 2014 Vernehmlassung öffentlich Oktober 2014 Vorstellung der Neuauflage des Gesetzes durch Regierungsrat 18.11.2014: erneute Ablehung durch den Grossen Rat

Im Aargau gibt es keine familienergänzende Kinderbetreuung Im Aargau müssen die Gemeinden keine familienergänzende Kinderbetreuung anbieten. Der Grosse Rat hat am Dienstag nach zweiter Beratung die entsprechende Gesetzesgrundlage mit 79 gegen 51 Stimmen abgelehnt. SP und SVP versenkten die Vorlage.

Chronologie der diversen Anläufe Januar 2012 Ablehnung der Vorlage des 1.Gesetzesentwurfes durch den Grossen Rat April 2012 Runder Tisch mit Gegnern und Befürwortern Ende 2012 Gründung Arbeitsgruppe- Erarbeitung einer angepassten Vorlage (AG war im Einsatz bis Mitte 2014) 9.April 2013, Aargauer Volksinitiative Kinder und Eltern durch den ALV Dezember 2013 bis März 2014 Vernehmlassung öffentlich Oktober 2014 Vorstellung der Neuauflage des Gesetzes durch Regierungsrat 18.11.: Erneute Ablehung durch den Grossen Rat

Wo lagen die Probleme? Wie wurde darauf reagiert? Ablehnung der ersten Gesetzesvorlage im 2012, damals federführend dafür: Gemeindeammännerkonferenz Volksinitiative durch den ALV: Bringt das ein, was aus ihrer Sicht fehlt (Qualität, Förderung, Verbindlichkeit) 2. Entwurf: Versuchter Kompromiss zwischen beiden Vorlagen zu finden scheiterte. Ablehnung durch SP und SVP

1. Gesetzesentwurf 2012 Volksinitiative ALV Aktueller Gesetzesentwurf -Bewilligungspflicht für Leistungserbringer -Finanzierung durch Gemeinde, Kanton und Eltern Finanzparameter -Aufsicht bei den Gemeinden Bewilligungspflicht Versorgungsgrad erhöhen -Verpflichtung, bedarfsgerechtes Angebot anzubieten -Bewilligungspflicht für Leistungserbringer -Finanzierung durch Gemeinde, Kanton und Eltern Aufsicht bei den Gemeinden, Bewilligungspflicht Versorgungsgrad erhöhen -Verpflichtung, bedarfsberechtes Angebot anzubieten -Förderung der Entwicklung der betreuten Kinder -Bewilligungspflicht für Leistungserbringer -Finanzierung durch Eltern plus Beteiligung durch Gemeinden, abhängig vom Einkommen Aufsicht bei den Gemeinden Bewilligungspflicht Vorschriften zu Qualität des Angebotes durch Gem. Versorgungsgrad erhöhen -Verpflichtung zu Zugang zu bedarfsgerechtem Angebot bis Abschluss Primarschule Lastenausgleich Massnahmen zur Förderung Handbuch

Verbindlichkeit 1. Gesetzesentwurf Volksinitiative ALV Aktueller Gesetzesentwurf Mittlere Regeldichte Empfehlungen Hohe Regeldichte Qualität wichtig Niedrige Regeldichte Empfehlungen Handbuch

Was spricht für den aktuellen Gesetzesentwurf? Was dagegen? Warum nicht mehrheitsfähig? Finanzieller Aspekt Was bringt die Umsetzung? Wo bleibt die Förderung der Kinder? Fehlende Verbindlichkeit?

Direkter Nutzen der familienergänzenden Kinderbetreuung Direkter Nutzen Indirekter Nutzen Immateriell er Nutzen Familien Unternehmen Gemeinde/Kanton Höhere Erwerbsbeteiligung Höhere Einkommen Höhere Sozialabgaben Bessere Karrierechancen Arbeitsmarkt- und Gesellschaftsintegration Höhere Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften Attraktiver Arbeitgeber familienfreundlich Zusätzliche Arbeitsplätze Höhere Steuereinnahmen Geringere Sozialleistungsausgabe Wirtschaftliches Wachstumspotential Höhere Lebensqualität Standortattraktivität Wohnortsattraktivität

Aktueller Versorgungsgrad Betreuungstyp Kinder im Vorschulalter Plätze Kids Vorschulalter Plätze Kids Schulalter Anzahl betreute Kids Anzahl Kids im Altersseg. Kitas 3761 6302 32 540 20,5% Tagesfamilien 120 360 Kinder im Schulalter Tagesfamilien 60 180 50 339 7,9 % Tagesstruktur inkl. Mittagst. 2212 3842 Anteil betreute Kids TOTAL 3881 2272 10 684 82 879 12,9 %

Nutzergruppen und Nutzung: Zwei Drittel der Alleinerziehenden stützen sich auf ergänzende Betreuung. Ein Drittel der Paarhaushalte stützen sich auf ergänzende Betreuung. Total also rund 35 %

Was heisst die aktuelle Situation für den dtma und Betreuungsbetriebe? Handbuch hätte organisatorisch, sowohl den Betrieben wie auch den Gemeinden geholfen. Empfehlungen wären nicht verbindlich gewesen Weiterhin vieles unklar und muss von jedem Betrieb mit den Behörden selber geklärt werden Keine Einheit über den Kanton Aufgabe des DTMA in Zukunft??

Der dtma wird zukünftig weiterhin beraten unterstützen Grundlagen zur Verfügung stellen Weiterbildung für den Bereich Kinderbetreuung und Tagesstrukturen anbieten für bessere Rahmenbedingungen der Mitglieder und aller Anbieter kämpfen

Massnahmen innerhalb des dtma: Mehrjahresprogramm verabschiedet Antrag auf Finanzierung beim Kanton gestellt Aktiver politischer Kampf für die Volksinitiative des ALV

Wie geht es weiter? Gesetzesvorlage wurde am Dienstag an den Regierungsrat zur Ueberarbeitung zurückgewiesen. Volksinitiative des ALV muss innerhalt von 2 Jahren zur Abstimmung kommen. Ob eine erneute Gegenvorlage durch den Kanton erarbeitet wird, ist aktuell noch offen. Ob AG Rahmengesetz wieder zum Einsatz kommt, ebenfalls.

Schlaglichter, die zu diskutieren sind: Kanton Aargau bezeichnet sich gerne als Familienkanton, setzt hier aber kein klares Zeichen dtma ist nicht mehr bereit, kostenlos die Aufgaben des Kantons zu übernehmen Neben Erwerbstätigkeit ist auch Freiwilligenarbeit ein Thema. Finanzierung ist aber noch nicht geklärt. Wirtschaft ist nach wie vor zu wenig in der Pflicht.

Die Diskussion ist offen!

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!