Bemessung von Ziegelmauerwerk im Brandfall nach DIN EN /NA und nach allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen

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Transkript:

AMz-Bericht 5/2014 Bemessung von Ziegelmauerwerk im Brandfall nach DI E 1996-1-2/A und nach allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen 1. Einleitung In diesem Bericht werden die neu denierten Ausnutzungsfaktoren und die Regelungen in bauaufsichtlichen Zulassungen sowie allgemeine Auslegungsfragen erläutert. Zudem wird das grundsätzliche Vorgehen bei der Brandschutzbemessung nach DI E 1996-1- 2/A anhand von Beispielen dargestellt. 2. Ausnutzungsfaktoren im Brandfall Die Tragfähigkeit von Bauteilen ist im Brandfall neben weiteren Faktoren insbesondere auch von der vorhandenen Auflast abhängig (Bild 1). Bild 1: Einflüsse auf den Feuerwiderstand In DI 4102-4, DI E 1996-1-2/A und in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen des DIBt sind für Mauerwerk drei verschiedene Ausnutzungsfaktoren geregelt, deren Denition in der Tabelle 1 zusammen gestellt ist. Tabelle 1: Denition der Ausnutzungsfaktoren 2 Ausnutzungsfaktor Denition Erläuterung 6, 2 = 1,0 entspricht der vollen Tragfähigkeit bei einer Bemessung nach dem vereinfachten Berechnungsverfahren in DI 1053-1 = 0,7 entspricht der vollen Tragfähigkeit bei einer Bemessung nach DI E 1996-1-1/A bzw. nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung mit den Bemessungsregeln nach DI E 1996-1-1/A 6, = 0,7 entspricht der im Brandfall maximal zulässigen Beanspruchung eines Mauerwerksbauteils bei einer Bemessung nach DI E 1996. Der Wert wird in DI 4102-4 und in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen Der Wert für die volle Ausnutzung beträgt nicht 1,0, da die Einwirkung im Brandfall gegenüber der kalten Bemessung entsprechend abgemindert werden darf; Der Wert wird in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen anstelle des Ausnutzungsfaktors 6, Die maximal zulässige Beanspruchung entspricht in der Regel der vollen Tragfähigkeit bei einer Bemessung nach dem vereinfachten Berechnungsverfahren der DI 1053-1; Der Wert wird in DI E 1996-1-2/A für alle Steinarten 1

3. Ausnutzungsfaktoren bei einer Bemessung nach DI E 1996-1-2/A 3.1 Ausnutzungsfaktor 6, In DI E 1996-1-2/A wird bei allen dort geregelten Steinarten und -sorten der Ausnutzungsfaktor 6,. Die Denition eines neuen Ausnutzungsfaktors 6, als Ersatz für den aus DI 4102-4 bekannten Ausnutzungsfaktor 2 wurde erforderlich, da die umfangreichen Tabellenwerte in DI 4102-4 ohne neue Versuche nicht ohne Weiteres auf eine Bemessung nach DI E 1996-1-1/A übertragen werden konnten. Der Ausnutzungsfaktor 6, berücksichtigt, dass die maximal zulässigen ormalkräfte nach Eurocode 6 größer oder kleiner sein können als bei einer Bemessung nach dem vereinfachten Berechnungsverfahren in DI 1053-1. Dies ergibt sich neben der bei einer genaueren Berechnung im Regelfall ohnehin höheren rechnerischen Tragfähigkeit im Wesentlichen aus der neu denierten Berechnung der Tragfähigkeit für den Versagensfall Knicken sowie aufgrund der neu festgelegten in einigen Fällen deutlich höheren charakteristischen Mauerwerksdruckfestigkeiten f k. Der Ausnutzungsfaktor 6, ist nach DI E 1996-1-2/A mit den folgenden Formeln zu ermitteln: Ed, 6, f i = ω 0,7 für 10 hef e 25 fk mk, l t 1 2 t k 0 t h ef 25 (1) t Ed, 6, f i = ω 0,7 für f e k mk, l t 1 2 k 0 t Dabei ist Ed, der Bemessungswert der ormalkraft (Einwirkung) im Brandfall Rd der Bemessungswert des vertikalen Tragwiderstands nach DI E 1996-1- 1/A bzw. DI E 1996-3/A ω ein Anpassungsfaktor der Mauerwerkskenngrößen an die verschiedenen Steinarten (Stein-Mörtel-Kombinationen) auf der Grundlage von Brandprüfungen; dieser ist tabelliert in DI E 1996-1-2/A, Tabelle A.1 l die Wandlänge t die Wanddicke f k die charakteristische Druckfestigkeit des Mauerwerks k 0 ein Faktor zur Berücksichtigung von Wandquerschnitten kleiner als 0,1 m² mit k 0 = 1,25 h ef < 10 (2) t e mk, h ef die planmäßige Ausmitte von Ed, in halber Geschosshöhe; bei Bemessung nach den vereinfachten Berechnungsmethoden nach DI E 1996-3/A mit vollständig aufliegender Decke darf e mk, zu ull gesetzt werden, bei teilweise aufliegender Decke darf (1 2 e mk, /t) vereinfachend zu a/t angenommen werden. die Knicklänge der Wand Die gegenüber dem bisher maßgebenden Grundwert der zulässigen Druckspannung σ 0 deutlich höhere charakteristische Druckfestigkeit f k wird unter Berücksichtigung der maximalen Ausnutzung im Brandfall nach dem Teilsicherheitskonzept durch den Anpassungsfaktor ω = 0,7 f k / σ 0 dargestellt, s. Tabelle 2. 2

Tabelle 2: Anpassungsfaktor ω Abhängigkeit der en Stein-Mörtel-Kombinationen Zeile Steine Mörtel 1 Hochlochziegel HLzA, HLzB Mauertafelziegel T1 Kalksand-Loch- und Hohlblocksteine M zugehörige Tabelle in DI E 1996-1-1/A: 2012-05 bzw. DI E 1996-3/A:2012-01 A.4 A.D.1 Hochlochziegel HLzW A.5 2 M 1,8 Mauertafelziegel T2, T3, T4 A.D.2 3.1 M II 3,3 Vollziegel A.6 3.2 M Kalksand-Voll- und Blocksteine A.D.3 M IIa 3,0 3.3 M III, IIIa 2,6 5 Mauerziegel Kalksandsteine LM A.8 A.D.5 ω 2,2 2,2 3.2 Anwendungsbeispiel zum Ausnutzungsfaktor 6, Stein-Mörtelkombination: Hochlochziegel HLz12-1,2 ormalmauermörtel M IIa Wandgeometrie: Wanddicke: t = 175 mm Wandlänge: l = 5,00 m Wandhöhe: h = 2,65 m Parameter aus der statischen Berechnung: Bemessungswert der einwirkenden ormalkraft: Ed = 735 k Knicklänge: h ef = ρ 2 h = 0,75 2,65 = 1,99 m Charakteristische Mauerwerksdruckfestigkeit: f k = 5,0 /mm² Erforderliche Parameter für die Brandschutzbemessung: Bemessungswert der ormalkraft im Brandfall: Ed, = 0,7 735 = 5 k Anpassungsfaktor: ω = 2,2 (DI E 1996-1- 2/A, Tabelle A.1) Faktor für kleine Wandquerschnitte: k 0 = 1,0 Planmäßige Ausmitte : e mk, = 0 (voll aufliegende Decke, vereinfachtes Verfahren) Ausnutzungsfaktor im Brandfall: Ed, 6, = ω hef f e k mk, 25 l t 1 2 t k0 t 5 6, = 2,2 3 1,99 25 5,0 10 5,00 0,175 1 2 0,175 1,0 0,285 6, = 0 0,175 3

Klassizierung als tragende, raumabschließende 1schalige Wand: HLzB 12-1,2: DI E 1996-1-2/A, Tabelle A.B.1.2, Zeile 1.2 Feuerwiderstandsklasse REI 90 Ausnutzungsfaktor: 6, 0,42 Mindestwanddicke: 1 mm Die Anforderungen an die Feuerwiderstandsklasse REI 90 werden mit der vorhandenen Wanddicke von 175 mm erfüllt. 3.3 Ausnutzungsfaktor Alternativ wird in allen bauaufsichtlichen Zulassungen des DIBt vereinfachend der Ausnutzungsfaktor. Dieser wird ermittelt durch: Ed, = (3) Rd Der Ausnutzungsfaktor entspricht bei = 0,7 - unter Berücksichtigung des Bemessungswertes der einwirkenden ormalkraft im Brandfall mit Ed, = 0,7 Ed - der vollen Ausnutzung bei der Kaltbemessung nach DI E 1996-1-1/A (Eurocode 6, genaueres Verfahren). Diese Werte wurden auf der Basis von aktuellen Brandversuchen mit der vollen Auflast nach DI E 1996-1-1/A ermittelt. Die erforderliche Wanddicke bei Anwendung des Faktors kann direkt in den Tabellen in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung abgelesen werden. 3.4 Anwendungsbeispiel zum Ausnutzungsfaktor Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Stein-Mörtelkombination: Plan-Hochlochziegel PHLzB 12-1,2 Dünnbettmörtel DM Wandgeometrie: Wanddicke: t = 240 mm Wandlänge: l = 5,00 m Wandhöhe: h = 3,00 m Parameter aus der statischen Berechnung (DI E 1996-3/A): Bemessungswert der einwirkenden ormalkraft: Ed = 1910 k Bemessungswert des Tragwiderstandes: Rd = φ 2 * ζ* (f k / γ M ) * A = 0,711 * 0,85 * 4,7 /1,5 * 5 * 240 = 2272 k Erforderliche Parameter für die Brandschutzbemessung: Bemessungswert der ormalkraft im Brandfall: Ed, = 0,7 1910 = 1337 k Ausnutzungsfaktor im Brandfall: Ed, 1337 = = = 0,59 2272 Rd Klassizierung als tragende Brandwand (REI-M 90) (z.b. Zulassung Z-17.1-868, Abschnitt 3.6.3, Tabelle 14): Brandwand Ausnutzungsfaktor: 0,70 Mindestwanddicke: 175 mm (unverputzt) Die Anforderungen an eine Brandwand (REI-M 90) werden mit der vorhandenen Wanddicke von 240 mm erfüllt. 4. Weitere Regelungen in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen Die Bemessung im Brandfall ist in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen im Abschnitt 3 enthalten. In den Zulassungen ist häug sowohl die Bemessung nach DI 1053-1 als auch die Bemessung nach DI E 1996 geregelt. Daher werden zum Brandschutz sowohl die bekannten 2 -Werte als auch -Werte angegeben. 4

Die Umrechnung und Überprüfung der zulässigen Tragfähigkeit mit dem Wert 6, ist daher bei Mauerwerk nach Zulassungen nicht erforderlich. Für Einstufungen, die auf alten Brandversuchen mit Belastungen nach DI 1053-1 basieren, sind ggf. Ausnutzungsfaktoren < 0,7 in den Tabellen der Zulassung angegeben, wenn die kalte Tragfähigkeit bei Bemessung nach DI E 1996-1-1 höher ist als bei Bemessung nach DI 1053-1. Auch mit diesen Werten ist die Überprüfung der zulässigen Ausnutzung im Brandfall schnell und einfach möglich, s. Abschnitt 3.4. 5. Verputztes Mauerwerk Als brandschutztechnisch wirksame Putze sind auch in DI E 1996-1-2 die achfolger der bereits in DI 4102-4, Abschnitt 4.5.2.10 entsprechend bewerteten Leichtputze nach DI 18550-4 bzw. gipshaltige Putze (Mörtelgruppe P IV) nach DI 18550-2 genannt. ach den europäischen ormen sind Gipsputzmörtel nach DI E 13279-1 oder Leichtputzmörtel LW oder T nach DI E 998-1 brandschutztechnisch wirksam. 6. Zusammenfassung DI E 1996-1-2 schreibt in Verbindung mit dem nationalen Anhang den bekannten Status von DI 4102-4 im Wesentlichen fort. In diesem Bericht werden die neu denierten Ausnutzungsfaktoren sowie die Regelungen in bauaufsichtlichen Zulassungen erläutert und das einfache, grundsätzliche Vorgehen bei der Brandschutzbemessung anhand von Beispielen gezeigt. Weitere Informationen zur Brandschutzbemessung nach DI E 1996-1-2/A sind in [1, 2] zusammengestellt. 7. Literatur [1] Brandschutz mit Mauerwerk aus Planziegeln nach DI 105-6. Mauerwerk 17 (2013), Heft 3: Mittmann T., Meyer U.. [2] Brandschutzbemessung von Mauerwerk nach Eurocode 6. Mauerwerk 18 (2014), Heft 3/4. Schlundt A., Meyer U. Bonn, Dezember 2014 Dr. Meyer-AMz Auf Ziegelmauerwerk wurden gute Ergebnisse in aktuellen Versuchen auch mit Kalk-Innenputzen GP CS II nach DI E 998-1 erzielt. Diese Putze sind daher in den entsprechenden Zulassungen mit aufgeführt. ach wie vor kann ein brandschutztechnisch wirksamer Putz auch durch eine Verblendung aus Mauerwerk oder durch eine zweite Mauerwerksschale (z. B. bei Haustrennwänden) ersetzt werden (DI E 1996-1-2/A - CI zu 4.2). Bei zweischaligen Wänden ist ein Putz nur auf den Außenseiten erforderlich, nichtbrennbare Wärmedämmschichten sind wie geeignete Putze zu bewerten. Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel e. V.. Schaumburg-Lippe-Straße 4. 53113 Bonn. Fax 0228 91493-12. www.argemauerziegel.de 5