TARIF Ausgabe Kreis Herzogtum Lauenburg Stand: 01.01.2017 Schülerkarten im Überblick Eine Information von Kreis Herzogtum Lauenburg und HVV Kreis Herzogtum Lauenburg
SCHÜLERFAHRKARTEN ÜBER DIE KREISVERWALTUNG HERZOGTUM LAUENBURG Liebe Schüler, liebe Eltern, Wer bekommt eine Schülerfahrkarte vom Kreis? Was ist zu tun? mit dieser Broschüre möchten wir Sie über die Angebote für Schüler informieren. Im Kreis Herzogtum Lauenburg erhalten Schüler der Klassen 1 bis 10, die eine öffentliche allgemeinbildende Schule (z. B. Grund- und Gemeinschaftsschule oder Gymnasium) besuchen, unter bestimmten Voraussetzungen eine Schülerfahrkarte von der Kreisverwaltung. Auf den folgenden Seiten finden Sie alle notwendigen Infos dazu. Für alle anderen Schüler haben wir die günstigen Angebote für HVV-Schülerkarten kompakt auf der Rückseite dargestellt. Gute Fahrt wünschen Ihnen der Kreis Herzogtum Lauenburg und der HVV. Berechtigung Schüler öffentlicher allgemeinbildender Schulen der Klassen 1 bis 10 können eine Schülerfahrkarte vom Kreis erhalten. Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Kreis Herzogtum Lauenburg und ein Schulweg (einfache Entfernung) von mehr als 2 km (1. 4. Klasse) bzw. mehr als 4 km (5. 10. Klasse) vom zentralen Punkt der Gemeinde zur nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulart. Nicht berechtigt sind Schüler, die im Schulort wohnen. Eigenbeteiligung Voraussetzung für die Ausgabe der Fahrkarte ist die Zahlung einer Eigenbeteiligung (Elternbeteiligung) für das gesamte Schuljahr im Voraus. Für HVV-Fahrkarten beträgt sie je nach Fahrkartenart und Klassenstufe monatlich zwischen 3 und 20. Für Fahrkarten im SH-Tarif (z. B. nach Lübeck) gilt eventuell eine höhere Eigenbeteiligung. Für Geschwister, die im gleichen Haushalt leben, gibt es eine Ermäßigung. Bitte geben Sie bei Neuanträgen die bereits anspruchsberechtigten Kinder mit an, für die Sie einen Bewilligungsbescheid erhalten haben. Ratenzahlung Wenn Sie aus finanziellen Gründen die Eigenbeteiligung nicht als Einmalbetrag zahlen können, sollten Sie einen Ratenzahlungsantrag in Verbindung mit einem SEPA-Lastschriftmandat stellen. Die Vordrucke finden Sie unter www.kreis-rz.de/ schülerbeförderung im Internet. Wer sollte einen Antrag stellen? Schüler, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und eine neue Schule besuchen deren Wohnsitz sich ändert von der 4. in die 5. Klasse wechseln Wo erhalte ich das Antragsformular? Das Antragsformular gibt es bei der Kreisverwaltung, in den Schulen oder unter www.kreis-rz.de/schülerbeförderung im Internet. Welche Unterlagen muss ich einreichen? (bitte auf die Rückseite den Namen des Schülers und der Schule schreiben) Kopie der Meldebescheinigung oder des Ausweises/Passes Der ausgefüllte Antrag muss von der Schule durch Unterschrift und Schulstempel bestätigt werden. Bis wann muss ich den Antrag einreichen? Anträge auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten sind bis zum 31.05. oder unverzüglich nach Umzug oder Schulwechsel an die Kreisverwaltung zu richten. Wohin muss ich den ausgefüllten Antrag schicken? Kreis Herzogtum Lauenburg Fachdienst Regionalentwicklung und Verkehrsinfrastruktur Barlachstraße 2 23909 Ratzeburg Mit meiner Schülerfahrkarte bin ich auch in der Freizeit mobil! Zusätzliche Kosten Soll der Schüler eine andere als die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart besuchen, kann eventuell ein zusätzlicher Kostenbeitrag fällig werden. Dieser Betrag wird Ihnen per Bescheid mitgeteilt. Haben Sie Fragen? Weitere Infos zur Schülerfahrkarte erhalten Sie hier: Info-Hotline der Kreisverwaltung: 04541/888-288 Sprechzeiten: mo 9 11 Uhr sowie mi + do 14 16 Uhr E-Mail: g.olfen@kreis-rz.de oder d.ebeling@kreis-rz.de Hier gibt s die Fahrkarte Ausgabe der Schülerfahrkarte Nach der Antragstellung werden Ihnen per Bescheid Höhe und Zahlungsmodalitäten der Eigenbeteiligung mitgeteilt. Etwa 1 Woche nach Eingang der Elternbeteiligung bei der Kreisverwaltung wird die Schülerfahrkarte an die jeweilige Schule geschickt.
SCHÜLERFAHRKARTEN ÜBER DIE KREISVERWALTUNG HERZOGTUM LAUENBURG Wichtig zu wissen Gültigkeit des Anspruchs Die Bewilligung gilt für die gesamte Grundschulzeit (1. 4. Klasse) bzw. für die weiterführende Schulzeit (5. 10. Klasse), wenn Schule und Wohnsitz gleich bleiben. Erlöschen des Anspruchs Die Bewilligung verliert ihre Gültigkeit bei Umzug, Schulwechsel, Wechsel von Klasse 4 zu 5, von Klasse 10 in die Jahrgangsstufe 11 sowie bei Schulentlassung. Die Schülerfahrkarte muss dann innerhalb von 5 Werktagen an die Kreisverwaltung zurückgeschickt werden. Freiwillige Rückgabe der Fahrkarte Selbstverständlich können Sie die Schülerfahrkarte jederzeit zurückgeben. Eventuelle Überzahlungen der Eigenbeteiligung werden dann erstattet. Kreis-Schülerfahrkarte verloren Bitte wenden Sie sich bei Verlust oder Unlesbarkeit von Fahrkarten, die vom Kreis ausgegeben wurden, an das für Sie zuständige Verkehrsunternehmen. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.kreis-rz.de/schülerbeförderung. Weitere Infos erhalten Sie bei der Kreisverwaltung. Für die neue Fahrkarte wird ein Foto des Schülers benötigt. Die Bearbeitungsgebühr beträgt max. 20. Erweiterung des Geltungsbereichs SchülerPlusTickets im Abo von 1 Zone auf (Land-) Kreis oder 2 Zonen 11,60 9,55 24,60 von Hamburg AB, (Land-) Kreis oder 2 Zonen auf Gesamtbereich ABCDE Ergänzungskarten für Zeitkarten Hamburg AB oder 1 2 Ringe 2,20 3 Ringe 4,40 Gesamtbereich ABCDE 6,60 Kind (6 14 Jahre) Gesamtbereich ABCDE 1,20 Die Ergänzungskarten gelten nicht für Fahrkarten des SH-Tarifs. Das SchülerPlusTicket ist attraktiv für alle Schüler, die vom Kreis eine Schülerfahrkarte bekommen. Denn damit kann der Geltungsbereich dauerhaft erweitert werden erhältlich als Monats- oder Karte. Infos zum SchülerPlusTicket erhalten Sie in den HVV-Servicestellen. 19,60 15,95 43,80 von 1 Zone auf Gesamtbereich ABCDE 31,20 25,50 68,40 * Ersparnis im Jahr gegenüber dem Kauf von 12 SchülerPlusTickets Und so kommt man weiter Selbstverständlich können Sie auf eigene Kosten den Geltungsbereich für einzelne Fahrten oder dauerhaft erweitern. Die Ergänzungskarte gilt für 1 Fahrt außerhalb des örtlichen Geltungsbereichs einer Schülerfahrkarte (Zeitkarte). Die Karte gibt s im Bus, am Automaten, im Onlineshop auf hvv.de und über die HVV-App. Die Ergänzungskarte muss bei Fahrtantritt gekauft werden. Kommen Sie in eine HVV-Servicestelle. Die Adressen und Öffnungszeiten gibt s immer aktuell unter hvv.de oder 040/19 449. Bitte bringen Sie Folgendes mit: die vom Kreis ausgegebene Schülerfahrkarte girocard (für den Abschluss) Ist das SchülerPlusTicket (Karte) verloren gegangen, kommen Sie einfach in eine HVV-Servicestelle. Die Mitarbeiter leiten den Antrag an die HVV-Betreuung weiter. Bitte Foto, Ausweis/Pass und die vom Kreis ausgegebene Schülerfahrkarte mitbringen. Abonnenten unter 18 Jahren brauchen außerdem eine Vollmacht des Kontoinhabers. Die Gebühr von max. 20 wird vom Konto abgebucht.
SCHÜLERKARTEN ÜBER DIE HVV-SERVICESTELLEN Was es gibt Für Schüler, die eine allgemeinbildende Schule (z. B. Grund- und Gemeinschaftsschule oder Gymnasium) besuchen und keine Fahrkarte von der Schule erhalten, gibt es reguläre HVV-Schülerkarten. Für alle anderen Schulen fragen Sie bitte im Schulsekretariat oder bei der HVV-Infoline 040/19 449 nach, ob die Schule im HVV-Prüfverzeichnis steht. Folgende Karten werden angeboten: Die Schüler-Monatskarte ist perfekt für alle, die nicht weiter als 1 Monat im Voraus planen wollen. Die Karte für Schüler ist unser bestes Angebot: 12 Monate fahren und rund 20 % sparen. Das HVV-Abo können Sie monatlich ändern und zu jedem Monatsende kündigen. Die Geschwister-Nebenkarte ist ideal für Familien mit mehreren Schulkindern. Für 1 Kind gibt es die Schüler-Hauptkarte und für die Geschwister die deutlich günstigere Nebenkarte wahlweise als Monats- oder Karte. Beim Kauf der Geschwister-Nebenkarte muss die Hauptkarte als Nachweis vorgelegt werden. Wichtig: Schülerfahrkarten vom Kreis werden nicht als Hauptkarte anerkannt. Der Freizeitpass ist praktisch für Schüler ab 15 Jahren, wenn sich eine Monatskarte für den Schulweg nicht lohnt. Denn damit kann man Einzel- und Tageskarten zum günstigen Kinderpreis kaufen. Gültig ab 14 Uhr, an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien ganztägig. Wo und wie Kommen Sie in eine HVV-Servicestelle. Die Adressen und Öffnungszeiten gibt s immer aktuell unter hvv.de und 040/19 449. Ihr Kind bekommt hier seine persönliche HVV-Kundenkarte mit Foto und Wertmarke. Bestellscheine erhalten Sie hier auch. Mit der Startkarte können Schüler sofort zum günstigen Preis fahren. Die Wertmarke für 12 Monate wird zugeschickt, der Fahrpreis monatlich vom Konto abgebucht. Je nachdem, für welche Karte Sie sich entscheiden, müssen Sie Folgendes mitbringen: Monatskarte oder Freizeitpass Berechtigungsnachweis (ausgefüllt und von der Schule bestätigt) ggf. Geschwisternachweis (Geburtsurkunde oder Ausweis/Pass) Karte Berechtigungsnachweis (ausgefüllt und von der Schule bestätigt, ab Beginn mindestens 4 Monate gültig) Bestellschein wir helfen Ihnen gern beim Ausfüllen. ggf. Geschwisternachweis (Geburtsurkunde oder Ausweis/Pass) girocard Zeitkarten für Schüler Bereiche Hauptkarten Geschwister-Nebenkarten im Abo im Abo Der Freizeitpass kostet nur 7,90 pro Monat! Preisvergleich Freizeitpass 1 Zone nur in den Ringen CDE Hamburg AB, (Land-) Kreis oder 2 Zonen (nur kreisübergreifend) 37,80 31,00 81,60 28,50 23,40 61,20 49,40 40,55 106,20 40,10 32,95 85,80 Fahrkarten und Bereiche ohne mit Gesamtbereich ABCDE 69,00 56,50 150,00 59,70 48,90 129,60 Einzelkarte Hamburg AB oder 1 2 Ringe 9-Uhr-Tageskarte Hamburg AB 9-Uhr-Tageskarte Gesamtbereich ABCDE 3,20 1,20 6,20 2,30 16,40 4,60 Zuschlag für SchnellBus/1. Klasse RB/RE Gesamtbereich ABCDE 52,00 43,10 106,80 52,00 43,10 106,80 Zuschlag SchnellBus/1. Klasse RB/RE pro Fahrt 2,00, gültig im Gesamtbereich ABCDE Beim Kauf der Geschwister-Nebenkarte muss die Hauptkarte als Nachweis vorgelegt werden. Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos. * Ersparnis im Jahr gegenüber dem Kauf von 12 Monatskarten
SCHÜLERKARTEN ÜBER DIE HVV-SERVICESTELLEN Gut zu wissen Berechtigungsnachweis Um eine HVV-Schülerkarte zu erhalten, müssen Sie einen ausgefüllten und von der Schule bestätigten Berechtigungsnachweis mitbringen. Das Formular bekommen Sie in allen HVV-Servicestellen, oft auch in den Schulsekretariaten. Schüler bis 14 Jahre müssen den Berechtigungsnachweis nur einmal zur Altersprüfung in der HVV-Servicestelle vorzeigen. Hier wird dann ein entsprechender Vermerk in der Kundenkarte gemacht. Häufig gestellte Fragen Turnbeutel liegen gelassen? Wenn Ihr Kind etwas im Bus oder in der Bahn verloren hat, schauen Sie unter hvv.de -> Service nach, was zu tun ist. Hier finden Sie alle nötigen Infos und Kontaktdaten. Karte verloren? Ist die Karte weg, gibt s bei Ihrer HVV-Betreuung eine Ersatzkarte. Bitte Foto, Ausweis/Pass, ggf. Geschwisternachweis und einen von der Schule bestätigten Berechtigungsnachweis mitbringen. Abonnenten unter 18 Jahren brauchen außerdem eine Vollmacht des Kontoinhabers. Die Gebühr von max. 20 wird vom Konto abgebucht. Schüler ab 15 Jahre müssen den Berechtigungsnachweis jährlich vorlegen. Älter als 14? Dann muss bei jeder Fahrt mit der Monatskarte oder dem Freizeitpass auch der Berechtigungsnach weis mit. Gültigkeit Zeitkarten für Schüler sind nicht übertragbar und gelten von 0 Uhr des Monatsersten bis Betriebsschluss des Monatsletzten. Betriebsschluss ist um 6 Uhr am folgenden Morgen. Alle Zeitkarten sind bis zu 2 Monate im Voraus erhältlich. Ergänzungskarten für Zeitkarten Hamburg AB oder 1 2 Ringe 2,20 3 Ringe 4,40 Gesamtbereich ABCDE 6,60 Kind (6 14 Jahre) Gesamtbereich ABCDE 1,20 Gültig für 1 Fahrt außerhalb des örtlichen Geltungsbereichs einer Zeitkarte direkt bei Fahrtantritt zu lösen Was Mama und Papa mit der Geschwister-Nebenkarte sparen, kriegen wir beim Taschengeld oben drauf. Das ist super!