Netzzugangsentgelte Strom e-werk Sachsenwald GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015) Vorbehalt der Vorläufigkeit Als Grundlage der auf diesem Preisblatt ausgewiesenen Entgelte lag dem e-werk zum 01.01.2015 ohne eigenes Verschulden für 2015 keine verbindliche behördlich festgelegte Erlösobergrenze gemäß 4 Abs. 1 ARegV vor. Das Preisblatt ist sorgfältig nach allen vorliegenden Erkenntnissen ermittelt. Soweit sich aus einer späteren behördlichen Festlegung der Erlösobergrenze 2015 gegenüber der bei der Verprobung 2015 zu Grunde gelegten Erlösobergrenze eine höhere Erlösobergrenze für das Jahr 2015 ergeben sollte und soweit dies nicht ohne Nachteil für den Netzbetreiber auf anderem Wege zukünftig erlöswirksam berücksichtigt werden kann (z.b. über das Regulierungskonto oder über Anpassungen der Erlösobergrenzen ab 2015), behält sich der Netzbetreiber vor, die Netzentgelte (ggf. ab 01.01.2015 rückwirkend) anzupassen. Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben. Die Preise mit Umsatzsteuer sind gerundet. 1. Preise für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung je (Jahresleistungspreissystem): 1.1 Netzentgelte Benutzungsdauer < 2500 h/a Benutzungsdauer 2500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw u. Jahr /kw u. Jahr Mittelspannungsnetz 11,91 / 14,17 2,92 / 3,47 71,15 / 84,67 0,55 / 0,65 Umspannung MS/NS 11,02 / 13,11 3,82 / 4,55 88,32 / 105,10 0,25 / 0,30 Niederspannungsnetz 18,05 / 21,48 3,32 / 3,95 69,29 / 82,46 1,27 / 1,51 1.2 Abrechnungsentgelt Abrechnungspreis je bei monatlicher Rechnungsstellung und Jahresschlussrechnung 216,44 / 257,56 1.3 Preise für Messstellenbetrieb Messebene Messstellenbetrieb Mittelspannung 471,52 / 561,11 Niederspannung 200,40 /238,48 Preisabschlag Messstellenbetrieb bei kundenseitig gestelltem Wandlersatz nach individueller Vereinbarung bei kundenseitig gestelltem Festnetzanschluss (FestNA) 12,40 / 14,76 e-werk Sachsenwald GmbH Seite 1 von 6 Stand: 30.12.2014
1.4 Preise für Messdienstleistung bei täglicher Auslesung Messebene Messdienstleistung Mittelspannung 286,42 / 340,84 Niederspannung (X) 286,42 / 340,84 (x) Abweichende Spannungsebenen von Entnahme und Messung In der Regel befinden sich die und die Messstelle in der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichung hiervon (Entnahme in der Mittelspannung und Messung in der Niederspannung) werden die bei der Niederspannungsmessung nicht erfassten Verluste zwischen Entnahme- und Messstelle mit einem Aufschlag von 3 % auf die ¼-h-Messwerte berücksichtigt. Preisabschlag Messdienstleistung bei kundenseitig gestelltem Fernsprechfestnetzanschluss und täglicher Auslesung 38,40 / 45,70 2. Preise für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung je (Monatsleistungspreissystem): 2.1 Netzentgelte Für n mit monatlichem Leistungsbedarf besteht die Möglichkeit vor Beginn eines neuen Abrechnungsjahres (Kalenderjahr) diese n zur Verrechnung im Monatsleistungspreissystem für das nächste Abrechnungsjahr anzumelden. Hierfür gelten dann, für jeden Monat der Leistungsinanspruchnahme, die folgenden Netzentgelte. Leistungspreis /kw u. Monat Arbeitspreis Mittelspannungsnetz 11,86 / 14,11 0,55 / 0,65 Umspannung MS/NS 14,72 / 17,52 0,25 / 0,30 Niederspannungsnetz 11,55 / 13,74 1,27 / 1,51 2.2 Abrechnungsentgelt: siehe 1.2 2.3 Preise für Messstellenbetrieb: siehe 1.3. 2.4 Preise für Messdienstleistung siehe 1.4. e-werk Sachsenwald GmbH Seite 2 von 6 Stand: 30.12.2014
3. Preise für Kunden ohne ¼-h-Leistungsmessung je ( mit Standardlastprofil): 3.1 Netzentgelte Grundpreis Arbeitspreis Niederspannungsnetz 15,00 / 17,85 3,25 / 3,87 Netzentgelte für sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Grundpreis Arbeitspreis Niederspannungsnetz 0,00 / 0,00 1,46 / 1,74 3.2 Abrechnungsentgelte Die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die Abrechnung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Netzentgeltabrechnung ist uns in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche Abrechnung der Netznutzung setzt eine entsprechende unterjährliche Messdienstleistung voraus. Jährliche Abrechnung Halbjährliche Abrechnung Vierteljährliche Abrechnung Monatliche Abrechnung Eintarifzähler 11,81 / 14,05 23,62 / 28,11 47,24 / 56,22 141,72 / 168,65 Zweitarifzähler 11,81 / 14,05 23,62 / 28,11 47,24 / 56,22 141,72 / 168,65 Zwei-Richtungszähler 11,81 / 14,05 23,62 / 28,11 47,24 / 56,22 141,72 / 168,65 Maximumzähler 11,81 / 14,05 23,62 / 28,11 47,24 / 56,22 141,72 / 168,65 Pauschalanlage 11,81 / 14,05 23,62 / 28,11 47,24 / 56,22 141,72 / 168,65 3.3 Preise für Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb Eintarifzähler 8,25 / 9,82 Zweitarifzähler 17,68 / 21,04 Zwei-Richtungszähler 17,68 / 21,04 Maximumzähler 35,36 / 42,08 NSP-Wandler 23,58 / 28,06 Schaltgerät 12,97 / 15,43 e-werk Sachsenwald GmbH Seite 3 von 6 Stand: 30.12.2014
3.4 Preise für Messdienstleistung Die Messdienstleistung erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die Messdienstleistung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Messdienstleistung ist uns in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche Messdienstleistung hat nicht automatisch eine unterjährliche Netznutzungsabrechnung zur Folge. Jährliche Ablesung Halbjährliche Ablesung Vierteljährliche Ablesung Monatliche Ablesung Eintarifzähler 5,20 / 6,19 10,40 / 12,38 20,80 / 24,75 62,40 / 74,26 Zweitarifzähler 7,49 / 8,91 14,98 / 17,83 29,96 / 35,65 89,88 / 106,96 Zwei-Richtungszähler 7,49 / 8,91 14,98 / 17,83 29,96 / 35,65 89,88 / 106,96 Maximumzähler 14,81 / 17,62 29,62 / 35,25 59,24 / 70,50 177,72 / 211,49 3.5 Preise bei Abweichung von der Jahresprognosemenge (Mehr-/Mindermengen) Die Mengenabweichungen zwischen der Bilanzkreismeldung und der abgelesenen Verbrauchsmenge je werden mit einem symmetrischen, monatlichen Preis (Mehr-/Mindermengenpreis) berechnet. Die Preise für den Ausgleich dieser Mengenabweichung bei der Verwendung von Standardlastprofilen berechnen sich auf Grundlage der monatlichen Marktpreise für Ausgleichsenergie. Die Preise werden auf der Internetseite des Netzbetreibers (www.ewerk-sachsenwald.de) veröffentlicht. 4. Verluste Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind in den Netzentgelten abgegolten. 5. Blindstromlieferungen Blindstromlieferungen werden für n mit ¼-h-Leistungsmessung durch gesonderte Messgeräte erfasst und zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Blindstromlieferung für das Mittel- und Niederspannungsnetz wird ab einem cos φ kleiner 0,9 verrechnet. Preis für Blindstromlieferung 1,30 / 1,55 ct/kvarh 6. Sonderleistungen Sonderleistungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Basis hierfür ist der jeweils aktuelle Verrechnungsstundensatz des Netzbetreibers. Verrechnungssatz je Monteurstunde 58,00 / 69,02 / Stunde Unter anderem sind folgende Leistungen kostenpflichtig: - Zusätzliche Zählerablesung auf Anforderung Berechtigter i. d. R. Lieferant; - Datenbeschaffung, z. B. bei Ausfall des Telefonanschlusses des Anschlussnutzers bzw. Anschlussnehmers, verursacht durch Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer; - Einrichtung einer weiteren E-Mail-Adresse für den Datenversand; - zusätzliche Datenbereitstellung, z. B. historische Lastgänge; - Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung gemäß 24 NAV e-werk Sachsenwald GmbH Seite 4 von 6 Stand: 30.12.2014
7. Umlage KWK Die Umlage gemäß 9 Abs. 7 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wird in folgender Höhe erhoben. A, B, C (<= 100.000 kwh/a) 0,254 B-Anteil (> 100.000 kwh/a) 0,051 C-Anteil (>100.000 kwh/a) 0,025 8. Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) wird in folgender Höhe erhoben. Belieferung von: Sondervertragskunden gem. 0,11 2 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 und 7 KAV Tarifkunden im Schwachlasttarif gem. 0,61 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV Sonstige Tarifkunden gem. 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV in Gemeinden bis 25.000 Einwohner 1,32 in Gemeinden bis 100.000 Einwohner 1,59 9. 19 StromNEV-Umlage Die 19 Abs.2 StromNEV-Umlage wird gemäß Beschluss BK8-11-024 der Bundesnetzagentur vom 15.12.2011 in folgender Höhe erhoben. A (<= 100.000 kwh/a) 0,237 A+ (100.001-1.000.000 kwh/a) 0,227 A++ (100.001-1.000.000 kwh/a)* 0,227 B-Anteil (> 1.000.000 kwh/a) 0,050 C-Anteil (>1.000.000 kwh/a) 0,025 * entsprechen der Letztverbraucherkategorisierung von C (Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben) e-werk Sachsenwald GmbH Seite 5 von 6 Stand: 30.12.2014
10. Offshore-Haftungsumlage Die Offshore-Haftungsumlage gemäß 17 f Abs. 5 EnWG wird in folgender Höhe erhoben A, B, C (<= 1.000.000 kwh/a) -0,051 B-Anteil (> 1.000.000 kwh/a) 0,050 C-Anteil (>1.000.000 kwh/a) 0,025 11. Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Die Umlage für abschaltbare Lasten wird ab dem 01.01.2015 von Letztverbrauchern in folgender Höhe erhoben: Ohne 0,006 Die Angaben dienen zur allgemeinen Information, Anpassungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Reinbek, den 30.12.2014 e-werk Sachsenwald GmbH Seite 6 von 6 Stand: 30.12.2014