I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Gemeindereferent Landesrat Dr. Josef Stockinger, Klubobmann Mag. Michael Strugl, Klubobmann Dr. Karl Frais, Klubobmann Gottfried Hirz, Klubobmann Mag. Günther Steinkellner und Gemeindebundpräsident Bgm. Franz Steininger am 12. November 2007 zum Thema "Novelle zum OÖ. Gemeinde-Bezügegesetz - Neuregelung der Bürgermeisterbezüge"
Ausgangslage 1. Oberösterreich liegt im Vergleich der Bundesländer mit seinen Bürgermeisterbezügen deutlich zurück. Dies trifft vor allem die Gemeinden unter 4.500 Einwohner, wo es nach geltendem Recht auch keine flexibleren Gestaltungsmöglichkeiten für den Bürgermeisterbezug oder ein Wahlrecht zwischen hauptberuflicher und nebenberuflicher Ausübung gibt. Beilage 1 2. Der Arbeitsaufwand für einen Bürgermeister ist in den letzten zwei Jahrzehnten beträchtlich gestiegen. Beilage 2 3. Bei dem Vergleich zwischen Bürgermeisterbezügen und Entlohnung der jeweiligen Amtsleiter fällt wiederum auf, dass in kleineren Gemeinden die Unterschiede beträchtlich sind. Der Bezug des Amtsleiters ist um das doppelte höher als der des Bürgermeisters. Beilage 3 4. Die Bezüge der Bürgermeister und Politiker sind seit Einführung der Bezügepyramide im Jahr 1999 deutlich geringer erhöht worden, als etwa die Einkommen der Beamten oder anderer Kollektivverträge: Bürgermeister +10 %, Beamte +22 %, Metaller +28 % Beilage 4 5. Wenn es auch in Zukunft Bereitschaft für Engagement auf Gemeindeebene geben soll, brauchen wir auch faire Rahmenbedingungen bei den Bezügen und Aufwandsentschädigungen. Ein Bürgermeisteramt oder eine öffentliche Funktion bedeutet vielfach, dass beruflich zurückgesteckt werden muss, Arbeitszeit und 12. November 2007
Einkommen im Zivilberuf sinken oder berufliche Karriereschritte nicht in der Form möglich sind. Beilage 5 Die neuen Bezügeregelungen für Bürgermeister und Gemeindefunktionäre In intensiven und äußerst konstruktiven Beratungen haben sich die vier Landtagsparteien auf einen gemeinsamen Initiativantrag geeinigt, mit dem das OÖ. Gemeinde-Bezügegesetz novelliert wird. Dabei wurden folgende Punkte fixiert: Die bestehende Grundstruktur des Bezügerechts bleibt unverändert. Die Bürgermeisterentschädigungen werden in abgestufter Form erhöht. Bürgermeister kleinerer Gemeinden bis 3.000 Einwohner erhalten ein Plus von 5 % der Bemessungsgrundlage, während Gemeinden über 20.000 Einwohner überhaupt leer ausgehen. Beilage 6 Folgende Stufenregelung wurde vereinbart: - Bis 3.000 Einwohner + 5 % der Bemessungsgrundlage - 3.001 4.500 Einwohner + 4 % der Bemessungsgrundlage - 4.501 10.000 Einwohner + 3 % der Bemessungsgrundlage - 10.001 15.000 Einwohner + 2 % der Bemessungsgrundlage - 15.001 20.000 Einwohner + 1 % der Bemessungsgrundlage - über 20.000 Einwohner 0 % 12. November 2007
Durchgängige Wahlmöglichkeit nebenberuflich/hauptberuflicher Bürgermeister schafft mehr Flexibilität und Gerechtigkeit Bisher gab es ab 4.500 Einwohner die Möglichkeit der hauptberuflichen Ausübung des Bürgermeisteramts. Der Gesetzgeber ging dabei davon aus, dass in diesen Größenordnungen die hauptberufliche Ausübung erwünscht und angeraten ist. Nunmehr soll auch in allen übrigen Gemeinden eine flexiblere Gestaltung dadurch möglich werden, dass Bürgermeister auch in kleineren Gemeinden ihr Amt hauptberuflich ausführen können und in diesem Fall eine um 10 % höhere Bemessung bei der Bürgermeisterentschädigung bekommen. Damit können auch Personengruppen weiter Bürgermeister sein, die bisher unzumutbare Härten bei der Fortführung ihres Amtes hinnehmen mussten. Beispielsweise bedeutete bisher die Fortführung des Bürgermeisteramtes bei Pensionsantritt mit Ausnahme von Beamtenpensionen den Verlust der Pensionszahlung und damit einen schweren Nachteil. Ähnliches gilt für Arbeitslosenzahlungen oder berufliche Einschränkungen. In diesen Sonderfällen wird künftig die Möglichkeit einer hauptberuflichen Bürgermeistertätigkeit eine gerechte Lösung bringen. Insgesamt wird aber der hauptberufliche Bürgermeister bei Kleingemeinden eher die Ausnahme sein. 12. November 2007
Was kostet die neue Bezügeregelung für Gemeindepolitiker? Die neuen Bürgermeisterbezüge sind auch Grundlage für die Berechnung bei Entschädigungen für Vizebürgermeister, Fraktionsobmänner und Gemeinderäte. Alle bezügerechtlichen Änderungen zusammen bedeuten Mehrkosten von knapp 10.000 Euro pro Jahr und Gemeinde. Im Sinne einer lebendigen Gemeindedemokratie und der Bereitschaftsübernahme einer Verantwortung in der Gemeinde ist diese zusätzlich Aufgabe aus Sicht der Gemeindereferenten Stockinger und Ackerl und der Landtagsfraktionen auch vertretbar. 12. November 2007