5. HBS - Gleichstellungstagung
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- Lars Meinhardt
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1 5. HBS - Gleichstellungstagung 1. Oktober 2009 Einfluss des Arbeitsvertrages und der Arbeitszeiten auf ungleiche Entlohnung? Peter Störling - Hauptverwaltung GEWERKSCHAFT NAHRUNG-GENUSS-GASTSTÄTTEN 1
2 Backgewerbe Bäckerhandwerk, Backwarenindustrie Backgewerbe geprägt durch kleine und mittlere Betriebe Beschäftigungsintensivster Bereich im Ernährungsgewerbe ca (incl. mithelfenden Familienangehörigen) Peter Störling Hauptverwaltung GEWERKSCHAFT NAHRUNG-GENUSS-GASTSTÄTTEN 2
3 Beschäftigungssituation Bundesagentur für Arbeit (Stand: 2007) sozialversicherungspflichtige Jobs ausschließlich geringfügig Beschäftigte geringfügig Beschäftigte, die zugleich an anderer Stelle eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben Beschäftigungsabbau bis 2003 zwischen 2003 und 2008 Beschäftigungsanstieg Peter Störling Hauptverwaltung GEWERKSCHAFT NAHRUNG-GENUSS-GASTSTÄTTEN 3
4 Geschlechterverteilung im Backgewerbe ca. 64% sind Frauen 2007 arbeiteten sozialversicherungspfl. rund Frauen und Männer Ausbildungsberufe: Bäckereifachverkäuferin 95% weiblich Bäcker 82% männlich 18% der geringfügig Beschäftigten sind männlich Frauenanteil bei den geringfügig Beschäftigten liegt bei 82%, höher als in der Gesamtwirtschaft Peter Störling Hauptverwaltung GEWERKSCHAFT NAHRUNG-GENUSS-GASTSTÄTTEN 4
5 Entwicklung der Teilzeitbeschäftigung Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist von 2000 bis 2007 um knapp 3,8% gestiegen Im gleichen Zeitraum sang die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten um 10% Teilzeit wird insbesondere im Verkauf eingesetzt Aber nicht freiwillig! Sie dient dazu, die Flexibilität der Betriebe zu erhöhen und den erweiterten Öffnungszeiten gerecht zu werden. Peter Störling Hauptverwaltung GEWERKSCHAFT NAHRUNG-GENUSS-GASTSTÄTTEN 5
6 Teilzeitarbeit in der Realität Bäckerhandwerk allgemein: Umwandlung Vollzeit in Teilzeit tatsächliche Arbeitszeit höher als vereinbarte AG erwartet Flexibilität Mehrarbeit häufig ohne Ausgleich (Geld oder Zeit) Peter Störling Hauptverwaltung GEWERKSCHAFT NAHRUNG-GENUSS-GASTSTÄTTEN 6
7 Teilzeitarbeit in der Realität Parallel dazu steigen die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse: keine Festlegung der Stundenzahl auf Nachfrage: solange arbeiten bis Tresen leer ist effektive Stundenzahl führt zur Bezahlung deutlich unter Tarif Sonderzahlungen werden mit Hinweis auf Verdiensthöchstgrenzen verweigert Peter Störling Hauptverwaltung GEWERKSCHAFT NAHRUNG-GENUSS-GASTSTÄTTEN 7
8 Handlungsmöglichkeiten Teilzeitarbeit und Bedingungen regeln: Betriebsvereinbarung im Bäckerhandwerk: Bedingungen für Teilzeit geregelt: Arbeitszeit vertraglich so zu regeln, dass eine eindeutige Festlegung der zu erbringenden Arbeitszeit vorgenommen wird. Dabei ist die niedrigste Stundenzahl 20 Stunden/Woche. Bei Neueinstellungen wird diese Stundenzahl nach 6 Monaten überprüft und ggf. korrigiert. Peter Störling Hauptverwaltung GEWERKSCHAFT NAHRUNG-GENUSS-GASTSTÄTTEN 8
9 Handlungsmöglichkeiten HBS Studie Zukunft des Backgewerbes ISBN Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in der Backwarenbranche Zwei Pilotprojekte (Handwerk / Industrie) Wir wollen, dass Beschäftigung mit Vereinbarkeit von beruflichen und persönlichen Anforderungen möglich ist. Das Backgewerbe ist für Frauen und Männer nicht das Gleiche! Peter Störling Hauptverwaltung GEWERKSCHAFT NAHRUNG-GENUSS-GASTSTÄTTEN 9
10 Tarifsituation Flächentarifverträge (Ausnahme Azubis) Tarifflucht der Arbeitgeber AVE politisch von Unternehmerverbände und Konservativen zerstört Karte_Tarifabschlüsse m.pdf Peter Störling Hauptverwaltung GEWERKSCHAFT NAHRUNG-GENUSS-GASTSTÄTTEN 10
11 Soziale Sicherung für Teilzeitbeschäftigte Fazit: Wir brauchen untere Haltelinien (gemeinsame Mindeststandards) Branchenübergreifende Mindestlöhne Ober- und Untergrenzen für Arbeitszeiten Peter Störling Hauptverwaltung GEWERKSCHAFT NAHRUNG-GENUSS-GASTSTÄTTEN 11
12 Danke! Peter Störling - Hauptverwaltung GEWERKSCHAFT NAHRUNG-GENUSS-GASTSTÄTTEN 1 2
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