Arbeitsbedingungen im Einzelhandel
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- Günther Kaufer
- vor 8 Jahren
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1 Arbeitsbedingungen im Einzelhandel Wir sind nicht unfreundlich, sondern unterbesetzt! (Betriebsrätin von ZARA, Berlin) Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Arbeitsbedingungen im Einzelhandel" (BT-Drs. 18/6993) von Jutta Krellmann u.a. und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag Beschäftigte im Einzelhandel Deutschland Vollzeit Teilzeit Geringfügig beschäftigt Quelle: Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes Zusammenfassung: Im Einzelhandel sind von 1994 bis 2014 sowohl die Umsätze 1 als auch die Verkaufsflächen in m² gestiegen (siehe hierzu Grafiken auf Seite 5). Gleichzeitig haben sich die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten deutlich verschlechtert. Die Öffnungszeiten in Abend- und Nachtstunden wurden genauso ausgeweitet, wie Arbeit an Samstagen und Wochenenden. Vollzeitstellen wurden zudem kontinuierlich durch Teilzeitkräfte und geringfügige Beschäftigte ersetzt. Viele Einzelhandelsunternehmen haben darüber hinaus Tarifflucht begangen. Die Bindung an einen Branchentarifvertrag ist rückläufig, während Niedriglöhne an der Tagesordnung sind. 1 Umsatz 1987 bis 1998 siehe Seite 2 auf: ftp://ftp.uni-weimar.de/pub/publications/diss/huck/ad_handel3.doc.doc 1
2 Vollzeitstellen sind im Einzelhandel rückläufig (- 22 %). Zeitgleich haben Teilzeitstellen zugenommen (+ 22 %) und der Anteil der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse hat sich nahezu verdreifacht (+ 265 %). Somit war 2014 fast jede/r Fünfte im Einzelhandel geringfügig beschäftigt. Zwei Drittel der Beschäftigten sind Frauen (69 %), wo hingegen neun von zehn Frauen (86 %) in Minijobs tätig sind. Jede/r Zweite (49 %) arbeitet in Teilzeit. Der Anteil und die Anzahl der Befristungen haben sich von 1994 bis 2014 ebenso verdoppelt wie der Anteil der Befristungen bei Neueinstellungen. Durch die gestiegene Teilzeitarbeit nimmt die durchschnittlich tatsächlich geleistete Wochenarbeitszeit der Voll- und Teilzeitbeschäftigten von 1994 bis 2014 insgesamt ab. Die tatsächliche Arbeitszeit ist von 33,0 auf 26,5 Wochenstunden gesunken: Vollzeit von 39,1 auf 35,7 und Teilzeit von 19,8 auf 16,8 tatsächliche Wochenstunden. Das Arbeitsvolumen ist im gleichen Zeitraum insgesamt von 4,616 Mrd. auf 4,120 Mrd. Stunden gesunken: Vollzeit von Mrd. auf Mrd. und Teilzeit von 0,867 Mrd. auf 1,271 Mrd. Stunden. Atypische Arbeitszeiten haben von 1994 bis 2014 stark zugenommen: Bei Schichtarbeit ist es zu einer Verdreifachung (+ 278 %) der betroffenen Beschäftigten gekommen; die Zahl der Beschäftigten, die Arbeit in den Abendstunden leisten müssen, hat sich mehr als verdoppelt (+ 111 %) und Nachtarbeit ist um 54 % gestiegen. Drei Viertel der Beschäftigten arbeitet mittlerweile regelmäßig samstags (+ 25 %) und fast jeder zehnte Beschäftigte arbeitet regelmäßig samstags und sonntags (+ 73 %). Niedriglöhne sind weit verbreitet. Mehr als ein Drittel der Beschäftigten (38 %) bezog 2010 Niedriglohn (+ 15 % zu 2006); der Anteil ist damit doppelt so hoch wie in der Gesamtwirtschaft. Eine Ursache hierfür dürfte die zurückgehende Tarifbindung im Einzelhandel sein (siehe hierzu Grafiken auf Seite 6) galt nur noch für knapp ein Drittel der Betriebe der Branchentarifvertrag (29 % der Betriebe in West, 10 % der Betriebe in Ost) bekam noch jeder zweite Beschäftigte in West und Ost Branchentariflohn, 2014 in West nur noch jede dritte (- 41 %) und in Ost nur noch jeder fünfte Beschäftigte (- 59 %). Im März 2015 gab es (+ 23 % zu 2007) sozialversicherungspflichtig beschäftigte und (+ 4 % zu 2007) ausschließlich geringfügig beschäftigte ALG II-Bezieher im Handel wurde der Einzelhandel insgesamt mit 1,5 Mrd. Euro in Form von Aufstockerleistungen durch Steuergelder subventioniert, dem bis dato umsatzstärksten Jahr (458,6 Mrd. Euro) seiner Geschichte. Dazu Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag: Wachstum im Einzelhandel geschieht auf dem Rücken der Belegschaften. Steigende Umsätze, mehr Verkaufsflächen und verlängerte Öffnungszeiten bei gleichzeitig kontinuierlich sinkendem Arbeitsvolumen sind ein deutliches Zeichen für permanente Unterbesetzung und Dauerstress der Beschäftigten im Handel. Die Arbeitgeber im Einzelhandel genießen die Vorzüge der Agendapolitik und zwingen ihr Personal obendrein in erzwungene Teilzeit. Diese Abart der Deregulierung sorgt dann dafür, dass sich unter den reichsten Deutschen seit Jahren mehrere Einzelhändler befinden. Zusätzlich ist Tarifflucht im Einzelhandel zum Kavaliersdelikt geworden. Arbeitgeber im Handel müssen langsam mal kapieren, dass erhöhte Anforderungen sich auch in erhöhten Einkommen niederschlagen müssen. Schluss mit Billigmachern in der Branche. Am Einzelhandel sieht man einmal mehr, dass die angebliche Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen nichts weiter als heiße Luft aus dem Arbeitsministerium ist. 2
3 Ergebnisse im Einzelnen: 2014 arbeiteten von den insgesamt Mio. Beschäftigten (+ 4,9 % zu 1994) Mio. in Vollzeit (- 21,9 % zu 1994), in Teilzeit (+ 22,3 % zu 1994) und in geringfügiger Beschäftigung (+ 265,3 % zu 1994) (s. Tab. zu Frage 1 im Anhang). Nahezu jeder fünfte Beschäftigte im Einzelhandel ist in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis tätig: Diese haben sich in den vergangenen 20 Jahren nahezu verdreifacht, von (5,3 %) auf Beschäftigte (18,3 %) (s. Tab. zu Frage 1 im Anhang). Zwei Drittel der Beschäftigten sind Frauen: Mio. weibliche (69,1 %) und männliche (30,9 %) Beschäftigte. In Minijobs sind hingegen neun von zehn Frauen tätig: von den Beschäftigten (85,9 %) (s. Tab. zu Frage 1 im Anhang). Nahezu jede/r zweite Beschäftigte (48,7 %) arbeitete 2014 im Einzelhandel in Teilzeit (+ 55,1 % zu 1994), während in der Gesamtwirtschaft hingegen nur fast jede/r vierte Beschäftigte in Teilzeit (28,3 %) tätig ist (s. Tab. zu Frage 2 im Anhang). Befristungen haben sich von 1994 bis 2014 verdoppelt: von (4,1 %) auf (8,3 %) Beschäftigte; die Anzahl der Kernerwerbstätigen 2 ist im gleichen Zeitraum um Beschäftigte gesunken (von Mio. auf Mio. Beschäftigte) (s. Tab. zu Frage 3 im Anhang). Der Anteil der Befristungen bei Neueinstellung lag 2014 gem. IAB mit 37,5 % (- 17,6 % zu 2013) knapp unter dem ohnehin schon hohen Bundesdurchschnitt von 44 % (s. Tab. 1 in Antwort auf Frage 4). Allein 2010 bis 2014 kam es hier zu einer Verdopplung: von auf befristete Neueinstellungen (s. Tab. 2 in Antwort auf Frage 4). Frauen und Männer sind bei befristeten Neueinstellungen 2014 prozentual etwa gleich stark betroffen (37,1 % zu 37,8 %), in der tatsächlichen Anzahl werden jedoch deutlich mehr Männer befristet neu eingestellt ( zu ) (Tab. 3 & 4 in Antwort auf Frage 4). Beschäftigung in Leiharbeit spielt im Einzelhandel eher eine unbedeutende Rolle: 2014 waren ca Beschäftigte (- 6 % zu 2010) in Leiharbeit beschäftigt (s. Tab. 8 in Antwort auf Frage 5). Durch die gestiegene Teilzeitarbeit nimmt die tatsächlich geleistete Arbeitszeit der Voll- und Teilzeitbeschäftigten von 1994 bis 2014 insgesamt ab: Die tatsächliche Arbeitszeit ist von 33,0 auf 26,5 Wochenstunden gesunken Vollzeit von 39,1 auf 35,7 und Teilzeit von 19,8 auf 16,8 tatsächliche Wochenstunden. Bei jungen Beschäftigten unter 35 Jahren fällt die tatsächlichen Wochenarbeitszeit hingegen noch geringer aus: Deren Arbeitszeit ist insgesamt von 34,2 auf 27,2 Wochenstunden gesunken Vollzeit von 38,0 auf 35,2 und Teilzeit von 19,1 auf 15,3 Wochenstunden (s. Tab. zu Frage 7 im Anhang). Das Arbeitsvolumen insgesamt ist von 4,616 Mrd. auf 4,120 Mrd. Stunden gesunken: Vollzeit von Mrd. auf Mrd. und Teilzeit von 0,867 Mrd. auf 1,271 Mrd. Stunden (s. Tab. zu Frage 8 im Anhang) 3. Zunahme atypischer Arbeitszeiten: o Nahezu Verdreifachung bei Schichtarbeit: 1994 hat jeder 17. Beschäftigte in Schichtarbeit gearbeitet, 2014 bereits jeder fünfte Beschäftigte (von auf Beschäftigte / %) (s. Tab. e zu Frage 9 im Anhang); o Deutliche Zunahme von Arbeit in Abend- und/oder Nachtstunden: hat jeder vierte, 2014 schon jeder zweite Beschäftigte (+ 111 %) in den Abendstunden gearbeitet (von auf Beschäftigte); die Hälfte der Beschäftigten im Einzelhandel insgesamt (s. Tab. c zu Frage 9 im Anhang). Nachtarbeit ist von 1994 bis 2014 um 54 % gestiegen, von auf Beschäftigte (s. Tab. d zu Frage 9 im Anhang); 2 Nur Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, nicht in Bildung oder Ausbildung oder einem Wehr-/Zivilsowie Freiwilligendienst 3 Zum Vergleich hierzu im Anhang der Auswertung die Umsatzentwicklung im Einzelhandel 4 Jahre davor wurden nicht erfasst, da Öffnungszeiten im Einzelhandel die Abendstunden nicht berührten 3
4 o Samstags- u./o. Wochenendarbeit hat ebenfalls zugenommen: 2014 arbeiteten Mio. Beschäftigte (+ 25 % zu 1994) regelmäßig samstags und fast jeder zehnte Beschäftigte (+ 73 % zu 1994) regelmäßig samstags und sonntags (s. Tab. b zu Frage 9 im Anhang) galt nur noch für knapp ein Drittel der Betriebe der Branchentarifvertrag: Für 29 % der Betriebe in West (- 38 % zu ), 10 % der Betriebe in Ost (- 57 % zu 1996) bekam noch jeder zweite Beschäftigte in West und Ost Tariflohn, 2014 in West nur noch jede dritte (- 41 %) und in Ost nur noch jeder fünfte Beschäftigte (- 59 %) (s. Tab. 12, S. 16). Jeder dritte Beschäftigte (38 %) bezog 2010 Niedriglohn (+ 15 % zu 2006) gem. Verdienststrukturerhebung 6 aus 2006 und : Doppelt so viele wie im Vergleich in der Gesamtwirtschaft. Besonders betroffen sind junge Beschäftigte (15-24 Jahre): Hier ist der Anteil der Niedriglohnbeziehenden doppelt so hoch wie im Einzelhandel insgesamt und 39 % über dem Niedriglohnanteil im Vergleich zur Gesamtwirtschaft (s. Tab. 13, S. 18). Im März 2015 gab es (+ 23 % zu 2007) sozialversicherungspflichtig beschäftigte und (+ 4 % zu 2007) ausschließlich geringfügig beschäftigte ALG II-Bezieher (s. Tab. zu Frage 15 im Anhang) wurde der Einzelhandel insgesamt mit 1,5 Mrd. Euro in Form von Aufstockerleistungen durch Steuergelder subventioniert: 660 Mio. Euro für Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig beschäftigten und 840 Mio. Euro für Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem ausschließliche geringfügig beschäftigten Arbeitslosengeld II-Bezieher (s. Antwort auf Frage 16 und Tab. zu Frage 16 im Anhang). Spezifische Belastungsformen im Einzelhandel gem. BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung von 2012 im Vergleich zur Befragung von 2006: o Bei»Arbeitsintensität/Neue Anforderungen«sind Beschäftigte im Einzelhandel häufig sehr schnellem Arbeiten ausgesetzt, als Beschäftigte anderer Wirtschaftszweige (s. Tab. 14 u. 15, S. 22 u. 23); o Bei»Vorgaben«sind Beschäftigte häufiger ständig wiederkehrenden Arbeitsvorgängen ausgesetzt, als Beschäftigte anderer Wirtschaftszweige (s. Tab. 16 u. 17, S. 24 u. 25); o Bei»Körperliche Arbeitsbedingungen«geben allein drei von vier weiblichen Beschäftigten an, häufig im Stehen zu arbeiten. Frauen im Einzelhandel tragen oder heben auch deutlich häufiger schwere Lasten als weibliche Beschäftigte anderer Wirtschaftszweige (s. Tab. 18 u. 19, S. 26). Bei Schmerzen in Beinen und Füßen sind die Beschwerden der Beschäftigten im Einzelhandel durchschnittlich doppelt so hoch, bei Kreuzschmerzen, Schmerzen in Knien, geschwollene Beine und eine körperliche Erschöpfung insgesamt noch leicht überdurchschnittlich im Vergleich zu den Arbeitsbelastungen anderer Wirtschaftszweige (s. Tab. 22, S. 29). Die meldepflichtigen Arbeitsunfälle haben sich im Zeitraum 1994 bis 2014 mehr als verdoppelt: von auf meldepflichtige Arbeitsunfälle (+ 149 %) (s. Tab in Antwort auf Frage 25). Schlussfolgerungen der Bundesregierung: Sie stellt überwiegend eine positive Entwicklung der Arbeitsbedingungen im Einzelhandel fest. Keine Erkenntnisse hat die Bundesregierung über: Leiharbeitsverhältnisse (+/- drei Monate), den AU-Tagen zugrundeliegende Diagnosegruppen, AU-Tage aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen (+ Dauer), gemeldete Raubüberfälle und wie viele Beschäftigte bei Raubüberfällen verletzt wurden. 5 Frühere Jahre im IAB-Betriebspanel nicht erfasst. 6 Betriebe des Dienstleistungsbereich mit 10 und mehr Beschäftigten 7 Ergebnisse aus VSE 2014 liegen noch nicht vor 4
5 Anhang 5
6 Branchentarifbindung Betriebe in Prozent West Ost Quelle: IAB Betriebspanel Branchentarifbindung Beschäftigte in Prozent West Ost Quelle: IAB Betriebspanel 6
7 7
8 Die Statistik zeigt die Bruttogewinnspanne bei Handelswaren* im Einzelhandel in Deutschland nach Anteil am Umsatz in den Jahren 2005 bis 2013 (* Die Bruttogewinnspanne setzt sich aus dem Umsatz zuzüglich des Warenbestandes am Ende des Geschäftsjahres und abzüglich der Bezüge von Handelswaren und des Warenbestandes zu Beginn des Geschäftsjahres zusammen). 8
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