Industriekaufmann Industriekauffrau



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Transkript:

Gunter Krieg, Ralph Rakemann Vorbereitung auf die Mündliche Prüfung Industriekaufmann Industriekauffrau Report Präsentation Fachgespräch 14. Auflage Bestellnummer 80670

Haben Sie Anregungen oder Kritikpunkte zu diesem Produkt? Dann senden Sie eine E-Mail an 80670 014@bv-1.de. Autoren und Verlag freuen sich auf Ihre Rückmeldung. www.bildungsverlag1.de Bildungsverlag EINS GmbH Sieglarer Straße 2, 53842 Troisdorf ISBN 978-3-441-80670-7 Copyright 2009: Bildungsverlag EINS GmbH, Troisdorf Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Hinweis zu 52a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.

Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort... 4 Teil A: Informationen zur Abschlussprüfung... 5 1 Berufliche Erwartungen an den Industriekaufmann/die Industriekauffrau... 6 2 Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung... 7 3 Bestehen der Abschlussprüfung... 8 Teil B: Praktische Abschlussprüfung... 9 4 Der... 10 5 Die Fachaufgabe im Einsatzgebiet... 12 6 Der Antrag zur Genehmigung der Fachaufgabe... 13 7 Bedeutung und Erstellung des Reports... 14 8 Beispiel für einen Report... 17 9 Vorbereitung und Durchführung der Präsentation... 20 10 Vorbereitung und Inhalt des Fachgesprächs... 23 11 Bewertung der Praktischen Abschlussprüfung... 24 Teil C: Beispiele für Fachaufgaben aus den Einsatzgebieten... 27 Teil D: Beispiele für Reports aus den Einsatzgebieten... 31 mit Hinweisen zur Präsentation zur Vorbereitung des Fachgesprächs Teil E: Betriebliche Vorgänge aus den Einsatzgebieten... 69 mit Lösungshinweisen 1 Marketing und Absatz... 70 2 Beschaffung und Bevorratung... 79 3 Personalwirtschaft... 93 4 Leistungserstellung... 105 5 Leistungsabrechnung... 113 3

Vorwort Sie wollen die Kaufmannsgehilfenprüfung mit Erfolg und guten Noten bestehen. Ein wichtiger Teil der Abschlussprüfung ist die Mündliche Abschlussprüfung/ mit dem Report, der Präsentation und dem Fachgespräch. Die Abschlussprüfung ist nur bestanden, wenn im mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Die Mündliche Abschlussprüfung im geht mit 30 % in die Gesamtnote ein. Sie sind je nach Ausbildungsdauer und Ihrem betrieblichen Ausbildungsplan und Durchlauf noch nicht oder nur kurze Zeit in dem Einsatzgebiet, aus dem die Fachaufgabe entwickelt werden soll, selbstständig beschäftigt. Sie müssen den Antrag zur Genehmigung der Fachaufgabe sehr frühzeitig abgeben. Diese Broschüre gibt Ihnen sowohl Anregungen für Themen der Fachaufgabe aus den jeweiligen Einsatzgebieten als auch Lösungshilfen für die Erstellung des Reports, die Durchführung der Präsentation der Fachaufgabe vor dem Prüfungsausschuss und das Fachgespräch mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses. Sie erhalten 1. Beispiele für Aufgabenstellungen/Themen für die Fachaufgabe, 2. Beispiele für Reports und Hilfen für die Erstellung von Reports und die Durchführung der Präsentation und des Fachgesprächs, 3. Betriebliche Vorgänge aus den Einsatzgebieten mit Fragen und Lösungshinweisen, die insbesondere auch auf das Fachgespräch mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses vorbereiten. Sie können durch die Betrieblichen Vorgänge notwendige Kenntnisse und Fertigkeiten zu den jeweiligen Einsatzgebieten reflektieren und festigen. Auf Zwischenfragen und Rückfragen der Prüfer zu Ihrer prozessorientierten Fachaufgabe sind Sie dann für das Fachgespräch gut vorbereitet. Diese Broschüre soll Ihnen helfen, die Mündliche Abschlussprüfung und damit den Prüfungsbereich Einsatzgebiet kennenzulernen, vorzubereiten und zu bestehen. Sie gibt aber auch dem ausbildenden Betrieb, dem Ausbilder und dem Prüfungsausschuss Hilfestellungen für die Vorbereitung, Durchführung und Bewertung der Mündlichen Abschlussprüfung. Viel Erfolg für Ihre Prüfung! 4

Teil A Informationen zur Abschlussprüfung Informationen zur Abschlussprüfung 5

Teil A Informationen zur Abschlussprüfung Informationen zur Abschlussprüfung 1 Berufliche Erwartungen an den Industriekaufmann/ die Industriekauffrau Der tief greifende Strukturwandel in der deutschen Wirtschaft und die Globalisierung fordern verstärkt die berufliche Bildung heraus. Die Tätigkeit der Industriekaufleute erfordert ein prozessorientiertes Denken und Handeln bei der Abwicklung von betrieblichen Aufgaben und Geschäften. Leitbild der Industriekaufleute ist nicht mehr der Sachbearbeiter in den traditionellen kaufmännischen Funktionsbereichen. Die Aufgabenstellungen für Industriekaufleute erfordern ein prozessorientiertes Verständnis für betriebliche Vorgänge. Industriekaufleute unterstützen sämtliche Unternehmensprozesse aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Neben den aktualisierten Fachqualifikationen, die im Wesentlichen den traditionellen Fertigkeiten und Kenntnissen entsprechen, werden arbeitsfeldübergreifende Qualifikationen verlangt. Dazu gehören unter anderem Kommunikationsfähigkeit, der Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, umweltbewusstes Denken und Handeln und die Anwendung von Fremdsprachen. Während der gesamten Ausbildung sollen in Verbindung mit den Fachqualifikationen auch solche arbeitsfeldübergreifende Qualifikationen vermittelt werden. Der richtige Umgang des Unternehmens mit seinen Partnern am Markt und der Umgang der Mitarbeiter mit Kolleginnen und Kollegen für betriebsinterne Informationen und Dienstleistungen erfordern angemessene Verhaltensweisen und sichere Arbeitstechniken. Einen besonderen Stellenwert hat der Umgang mit Kunden, die sog. Kundenorientierung. 6

Teil A Informationen zur Abschlussprüfung 2 Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung Den Anforderungen an die Ausbildung der Industriekaufleute wird durch die Novellierung der Ausbildungsordnung und die Neugestaltung der Abschlussprüfung Rechnung getragen. Die Inhalte der Ausbildung können im Ausbildungsberufsbild und im Ausbildungsrahmenplan der Verordnung über die Berufsausbildung 4 und 5 für die Industriebetriebe, aber auch im Rahmenlehrplan für die Berufsschule nachgelesen werden. Das Berufsbildungsgesetz, die Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau und die Prüfungsordnung sind die Grundlagen für die Abschlussprüfung und damit für die Prüfung im. Diese Praktische Abschlussprüfung ist eine Mündliche Prüfung. Die Abschlussprüfung wird zeitlich versetzt modifiziert durchgeführt. Sie besteht aus vier Prüfungsbereichen. Am Beginn des letzten Ausbildungshalbjahres wird die Schriftliche Prüfung durchgeführt. Der wird am Ende der Ausbildung praktisch/mündlich geprüft. Die Schriftliche Abschlussprüfung erfolgt in den Prüfungsbereichen 1. Geschäftsprozesse 2. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 3. Wirtschafts- und Sozialkunde Die Mündliche Abschlussprüfung/Praktische Abschlussprüfung erfolgt im Prüfungsbereich 4. Einsatzgebiet auf der Grundlage des Reports durch die Präsentation und das Fachgespräch. Informationen zur Abschlussprüfung Abschlussprüfung Schriftliche Prüfungsbereiche eventuell: Mündliche Ergänzungsprüfung (nach 9 und 10 der Verordnung über die Berufsausbildung/VO) Mündliche Abschlussprüfung Report Präsentation Fachgespräch 7

Teil A Informationen zur Abschlussprüfung Informationen zur Abschlussprüfung 3 Bestehen der Abschlussprüfung (VO 10) Die Bestehensregelung sagt, dass bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses die einzelnen Prüfungsbereiche folgendes Gewicht haben: 1. Geschäftsprozesse 40% 2. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 20 % 3. Wirtschafts- und Sozialkunde 10% 4. Einsatzgebiet 30 % Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn 1. im Gesamtergebnis, 2. im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse, 3. in mindestens einem der beiden schriftlichen Prüfungsbereiche Kaufmännische Steuerung und Kontrolle und Wirtschafts- und Sozialkunde sowie 4. im Prüfungsbereich Einsatzgebiet jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft und die übrigen Prüfungsleistungen mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereich die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. Ein Mangelhaft in der schriftlichen Prüfung im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse muss durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgeglichen werden. Ein Mangelhaft in nur einem der unter 3. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle und Wirtschafts- und Sozialkunde genannten Prüfungsbereiche muss zum Bestehen der Prüfung nicht ausgeglichen werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Für das Gesamtergebnis werden die Einzelergebnisse nach obigem Muster gewichtet und addiert. 8

Teil B Praktische Abschlussprüfung Praktische Abschlussprüfung 9

Teil B Praktische Abschlussprüfung/ 4 Der (VO 9 Abs. 3 Nr. 4) Praktische Abschlussprüfung Am Ende der Ausbildung befindet sich der Auszubildende in dem vom Betrieb festgelegten Einsatzgebiet. Dieses befindet sich organisatorisch in einem betrieblichen Arbeitsbereich und kann mehrere Arbeitsplätze enthalten. Diese Arbeitsplätze können wiederum repräsentativ für mehrere Einsatzgebiete sein. In jedem Einsatzgebiet können mehrere Fachaufgaben gestellt werden. In Kleinbetrieben und mittelgroßen Betrieben kann das Einsatzgebiet zeitlich nur begrenzt betreut werden; es kann organisatorisch auch zu mehreren Arbeitsbereichen gehören. Im soll der Prüfling in einer Präsentation und einem Fachgespräch über eine selbstständig durchgeführte Fachaufgabe nach VO 4 Abs. 1 Nr. 10 zeigen, dass er komplexe Fachaufgaben und ganzheitliche Geschäftsprozesse beherrscht und Problemlösungen in der Praxis erarbeiten kann. Die praktische Abschlussprüfung findet zu festgelegten Zeitpunkten statt: Sommertermin im Juni bzw. im Juli Wintertermin im Januar Je nach Ausbildungsdauer kommen Sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten in das Einsatzgebiet: volle Ausbildungsdauer von 36 Monaten nach 27 Monaten für 9 Monate verkürzte Ausbildungsdauer von 30 Monaten nach 22,5 Monaten für 7,5 Monate verkürzte Ausbildungsdauer von 24 Monaten nach 18 Monaten für 6 Monate Die Fachaufgabe muss ungefähr ein halbes Jahr vor dem Abschlusstermin beantragt werden. Für den zeitlichen Ablauf der Abschlussprüfung legt die IHK einen Terminplan fest: 1. Aufforderung durch die IHK zur Anmeldung zur Prüfung und Aufforderung zur Abgabe des Themas für die Fachaufgabe zur Genehmigung 2. Antrag zur Genehmigung der Fachaufgabe/Aufgabenstellung 3. Genehmigung des Themas der Fachaufgabe durch den Prüfungsausschuss 4. Schriftliche Abschlussprüfung 5. Abgabe des Reports an die IHK 6. Praktische Abschlussprüfung mit Präsentation und Fachgespräch Die Festlegung des Einsatzgebiets (VO 3 Abs. 1 und 4 Abs. 2) Der Ausbildungsbetrieb legt ein Einsatzgebiet fest, in welchem der Auszubildende sowohl koordinierende als auch problemlösende Fachaufgaben selbstständig ausführen kann. In jedem Einsatzgebiet können verschiedene Fachaufgaben gestellt werden. Die Ausbildungsordnung gibt einen Überblick über geeignete Einsatzgebiete. Als Einsatzgebiet kommen insbesondere Prozesse aus folgenden Bereichen in Betracht: 10

Teil B Praktische Abschlussprüfung/ 1. Marketing und Absatz a) Vertrieb b) Außendienst c) Export d) Werbung/Verkaufsförderung 2. Beschaffung und Bevorratung a) Elektronische Beschaffung (E-Procurement) b) Ausschreibungsverfahren c) Lagerlogistik 3. Personalwirtschaft a) Mitarbeiterförderung b) Personalmarketing c) Entgeltsysteme d) Arbeitsstudien 4. Leistungserstellung a) Arbeitsvorbereitung b) Investitionsplanung c) Technik/Technologie d) Produktentwicklung e) Bauprojekte Praktische Abschlussprüfung 5. Leistungsabrechnung a) Kostenrechnungssysteme b) Projektabrechnung c) Beteiligungsverwaltung 6. Andere Aufgaben a) Produktmanagement b) Supply Chain Management c) Elektronischer Handel d) Kundenprojekte e) Logistik f) Controlling g) Qualitätsmanagement h) Bürokommunikation i) Franchising j) Informationstechnologie k) Organisation l) Facility Management m) Umweltschutzmanagement n) Auslandseinsatz Weitere Einsatzgebiete sind ebenfalls zulässig, wenn sie von einsatzspezifischen Lösungen und Koordinierungsprozessen geprägt sind. 11

Teil B Praktische Abschlussprüfung/ 5 Die Fachaufgabe im Einsatzgebiet Praktische Abschlussprüfung Die beabsichtigte Fachaufgabe mit einer Kurzbeschreibung ist dem Prüfungsausschuss vor der Durchführung/Bearbeitung der Fachaufgabe zur Genehmigung rechtzeitig nach dem Terminplan der Industrie- und Handelskammer vorzulegen. Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob diese für die Prüfung geeignet ist. Erst nach der Genehmigung darf der Auszubildende mit der selbstständigen Bearbeitung der Fachaufgabe beginnen. Der Ausbildungsbetrieb muss dafür sorgen, dass der Auszubildende in einem Einsatzgebiet Aufgaben übertragen bekommt, die einsatzspezifische Lösungen sowie die Koordination einsatzspezifischer Aufgaben und Prozesse erfordern. Die für die Prüfung ausgewählte Fachaufgabe soll dem Prüfling ausreichende Möglichkeiten bieten, seine Fertigkeiten, Kenntnisse, Handlungsfähigkeit, Verhaltensweisen und Arbeitstechniken bei der Sachbearbeitung darzustellen. Die Fachaufgaben sind inhaltlich nicht konkretisiert, weil eine breite Anwendung gewährleistet sein soll. Sie werden im Berufsbild unter der Position 10 wie folgt beschrieben: 10 Fachaufgaben im Einsatzgebiet: 10.1 Einsatzgebietsspezifische Lösungen 10.2 Koordination einsatzgebietsspezifischer Aufgaben und Prozesse Diese Aussagen, Feststellungen und Informationen sind jedoch keine konkrete Hilfe, um Fachaufgaben zu finden und zu formulieren. Sie erhalten durch die folgenden Ausführungen konkrete Hilfen für die Formulierung praktikabler Fachaufgaben: 1. Die Prüfungsinhalte sind durch die möglichen Einsatzgebiete festgelegt. Die Fachaufgaben/ Aufgabenstellungen können aus dem Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsordnung für die Betriebe und dem Rahmenlehrplan für die Berufsschule abgeleitet werden. Im Ausbildungsrahmenplan sind in der sachlichen Gliederung zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse formuliert, die mit zielgerichteten Änderungen und/oder Ergänzungen Aufgabenstellungen für Fachaufgaben werden können. Im Rahmenlehrplan der Berufsschule erhalten Sie mit den Themen der Lernfelder Zielformulierungen und klare Angaben zu den Inhalten. Daraus oder ergänzend zu den Informationen aus dem Ausbildungsrahmenplan lassen sich ebenfalls Fachaufgaben ableiten und entwickeln. Sie erhalten dafür Beispiele, die aus den Vorgaben abgeleitet worden sind! Diese Beispiele sind allgemein gehalten und sollen als Anregung für eine betriebsorientierte Aufgabenstellung dienen (vgl. Teil C). 2. Im Berichtsheft werden vorgeschriebene Ausbildungsnachweise Fertigkeiten und Kenntnisse festgehalten. Wenn Sie der Empfehlung der Ausbildungsordnung folgen, fertigen Sie in jedem Ausbildungsjahr einen Fachbericht an, der sich auf bestimmte Ausbildungsabschnitte bezieht. Der Fachbericht soll sachlich gegliedert sein, die Aufgaben und Arbeitsschritte verdeutlichen und Gesamtzusammenhänge darstellen. Dadurch wird die fachliche Durchdringung ausbildungsrelevanter Aufgaben, betrieblicher Verbindungen und Abhängigkeiten sowie betrieblicher Problemstellungen und Situationen unterstützt. Solche sorgfältig festgehaltenen Informationen und Unterlagen können als Vorbereitung bzw. Übung für die Formulierung einer Fachaufgabe und die Anfertigung des Reports gelten. 12