Aspekte des Risikomanagements an Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen Leipzig, den 29. Oktober 2010 Erwin Grund, erwin.grund@helmholtz-hzi.de
Woran erkenne ich eine Pandemie? Pandemie Epidemie (Versuch einer Definition) Eine Epidemie ist die zeitliche und örtliche Häufung einer Krankheit in der Regel eine Infektionskrankheit innerhalb einer menschlichen Population. D.h. die Zahl der Erkrankungen nimmt innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kontinuierlich zu. Von einer Pandemie spricht man dann, wenn sich eine Epidemie länder- und kontinentübergreifend ausbreitet. Seite 2
Pandemie Epidemie (Beispiele) Epidemie: Im Frühsommer kommt es in manchen Gegenden Deutschlands zum gehäuften Auftreten von FSME einer schweren Virusinfektion, die von Zecken übertragen wird. Man spricht hier auch von den sogenannten Endemiegebieten, da die Erkrankung in diesen Gebieten mehr oder weniger regelmäßig jedes Jahr erneut ausbricht. Epidemie: In Pakistan in den Überschwemmungsgebieten erkranken die Menschen massenhaft an schweren Durchfallerkrankungen. Seite 3
Pandemie Epidemie (Beispiele) Pandemie: Ausbruch und weltweite Verbreitung von Grippeerkrankungen - Influenza. Z.B.: H1N1 neues Grippevirus (sog. Schweinegrippe) Pandemie: Weltweit sind in vielen Ländern Millionen von Menschen mit dem HIV-Virus (AIDS) infiziert. Pandemie: Weltweit sind in vielen Ländern Millionen von Menschen mit dem Tuberculose-Erreger infiziert. Seite 4
Die sechs Pandemie-Warnstufen der WHO Stufe 1: z.b.: Ein neuer Influenza-Virus-Typ ist aufgetreten. Das Virus lässt sich nur bei Tieren nachweisen, kein Mensch ist infiziert. Stufe 2: Ein tierisches Influenza-Virus hat erste Menschen infiziert und könnte eine Bedrohung darstellen (Beispiel: H5N1 Geflügelgrippe). Stufe 3: Ein tierisches oder gemischt tierisch-menschliches Influenza-Virus hat einzelne Personen oder kleine Personengruppen infiziert. Übertragungen von Mensch zu Mensch sind möglich, werden aber in ihrem Ausmaß als nicht kritisch angesehen. Seite 5
Die sechs Pandemie-Warnstufen der WHO Stufe 4: Mensch zu Mensch-Übertragungen lassen sich in einer Anzahl nachweisen, die zu einer übergreifenden Ausbreitung der Krankheit führen kann. Die Gefahr einer Pandemie ist deutlich erhöht dies bedeutet jedoch nicht, dass sich tatsächlich eine Pandemie entwickelt. Stufe 5: In zumindest zwei Ländern innerhalb einer WHO- Region (es gibt weltweit sechs WHO-Regionen) lassen sich zahlreiche Übertragungen von Mensch zu Mensch nachweisen. Allerdings sind zu diesem Zeitpunkt die meisten Länder noch nicht betroffen. Eine Pandemie droht: Organisation, Kommunikation und Umsetzung von Schutzmaßnahmen müssen zeitnah erfolgen. Seite 6
Die sechs Pandemie-Warnstufen der WHO Stufe 6: Eine Pandemie liegt vor. In zumindest einem Land einer weiteren WHO-Region ist der Ausbruch dokumentiert. Es kann zu einem weltweiten Auftreten der Krankheit kommen. Im Falle des H1N1 wurde diese Stufe am 11. Juni 2009 von der WHO ausgerufen. Postpeakphase: In den meisten Ländern ist die Zahl der Infektionen auf ein normales Niveau gesunken. Postpandemiephase: Seit dem 10. August 2010 hat die WHO den Ausbruch der Schweinegrippe (H1N1) dieser Phase zugeordnet. D.h. keine Erhöhung der Influenza-Infektionen, das Level bewegt sich auf dem Niveau für eine jedes Jahr auftretende saisonale Influenza. Seite 7
War die Pandemische Influenza 2009 eine Pandemie? RKI: Auch wenn die pandemische Influenza (Schweinegrippe) 2009 unerwartet mild verlief, erfüllt sie sowohl die Kriterien des globalen Pandemieplans der Weltgesundheitsorganisation als auch die üblichen infektionsepidemiologischen Kriterien früherer Pandemien. - Wir hatten sozusagen Glück! Seite 8
Warum haben wir Pandemiepläne was wird schlimmstenfalls erwartet? Ein neues Influenzavirus entsteht Influenza ist eine Zoonose, daher vermutlich in einer Population von Wasservögeln. Es verbreitet sich zunächst in der Tierpopulation und wird irgendwann auf Menschen übertragen. Welche Eigenschaften werden befürchtet? Schwere respiratorische Symptome bei den infizierten Menschen treten auf Sterblichkeit ca. 5-10%. Keine Immunität in der Bevölkerung vorhanden aufgrund neuer Kombination der Antigene auf der Virusoberfläche Das Influenzavirus ist leicht per Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragbar Seite 9
Warum haben wir Pandemiepläne was wird schlimmstenfalls erwartet? Die schwerwiegendste Influenzapandemie des vergangenen Jahrhunderts war im Jahr 1918/19 die so genannte spanische Grippe (Influenza A, Subtyp H1N1), an der weltweit schätzungsweise 40 Millionen Menschen starben. Unser Gesundheitssystem würde vermutlich stark überlastet. Wir sollten also vorbereitet sein. Es gibt daher einen nationalen Pandemieplan, Länderpandemiepläne und für größere Betriebe wird ein betrieblicher Pandemieplan empfohlen. Alle diese Pandemiepläne sollten aufeinander abgestimmt sein. Seite 10
Anwendungsbereich sollte definiert werden (siehe oben). Ein Krisenstab ist einzuberufen Wann beruft die Geschäftsführung den Krisenstab ein? HZI: Wenn ein neuer Infektionserreger aufgetreten ist und bereits die ersten Übertragungen von Mensch zu Mensch bekannt sind (Pandemiestufen 3/4/5 der WHO). Leitung: Geschäftsführung, unterstützt durch Experte für die sich anbahnende Pandemie (sofern vorhanden) bzw. Betriebsarzt + Assistent der GF, der die Organisation des Krisenstabes sicherstellt (z.b. Telefonkonferenzen etc.) Seite 11
Mitglieder im Krisenstab: Leiter der Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich für Risikokommunikation intern und extern. Mitglieder im Krisenstab: Leiter des FacilityManagement verantwortlich für Aufrechterhaltung der für den Notbetrieb ausgewählten technischen Anlagen, Organisation des Wachdienstes Mitglieder im Krisenstab: Leiter des Rechenzentrums verantwortlich für Datensicherheit, Datensicherung, e-mail, Internet. Seite 12
Mitglieder im Krisenstab: Leiter der Abteilung Sicherheit und Umweltschutz verantwortlich für sicherheitsrelevante Informationen Behördenkontakt (z.b. Gesundheitsamt). Mitglieder im Krisenstab: Leiter der Personalabteilung verantwortlich für Lohnbuchhaltung. Mitglieder im Krisenstab: Arzt/Betriebsarzt verantwortlich für Festlegung von Hygienemaßnahmen. Krisenstab legt fest, ob der Krisenfall/Pandemiefall vorliegt, spricht Freistellungen/Arbeitsverbote aus, sorgt für die Aufrechterhaltung der Kommunikation Kontakt zur HGF- Zentrale und zu den relevanten Behörden. Seite 13
Im Pandemiefall kommuniziert der Krisenstab 2mal täglich in der Regel per Telefonkonferenz (Verfahren muss im Pandemieplan beschrieben werden) Mitglieder des Krisenstabes bekommen beim ersten Treffen (ggf. auch erst später, wenn die Pandemie nicht direkt in Deutschland ausbricht) ein geeignetes Medikament sofern möglich sowie ihre pers. Schutzausrüstung. Mitglieder des Krisenstabes tragen beim Treffen entspr. der Lage eine pers. Schutzausrüstung (z.b. Staubschutzmaske FFP2) Seite 14
Krisenstab entscheidet zwischen Normalsituation (keine Gefährdung erkennbar) Warnstufe gelb (entspr. WHO Pandemiestufe 4/5) und Warnstufe rot (entspr. WHO Pandemiestufe 6). Zur leichteren Entscheidungsfindung bekommt der Krisenstab eine Checkliste Bei Warnstufe gelb erarbeitet die ÖA eine Information (Handout), die an die Mitarbeiter verteilt wird (z.b. per e-mail) Den Mitarbeitern wird ggf. an der Pforte ein geeigneter Berührungsschutz (einfache OP-Maske) ausgeteilt. Voraussetzung: Vorrat muss bereits vor dem Pandemiefall angelegt sein. Seite 15
Krisenstab entscheidet zwischen Normalsituation (keine Gefährdung erkennbar) Warnstufe gelb (entspr. WHO Pandemiestufe 4/5) und Warnstufe rot (entspr. WHO Pandemiestufe 6). Zur leichteren Entscheidungsfindung bekommt der Krisenstab eine Checkliste Bei Warnstufe gelb erarbeitet die ÖA eine Information (Handout), die an die Mitarbeiter verteilt wird (z.b. per e-mail) An die Mitarbeiter wird ggf. an der Pforte ein geeigneter Berührungsschutz (einfache OP-Maske) ausgeteilt. Voraussetzung: Vorrat muss bereits vor dem Pandemiefall angelegt sein. Seite 16
Ist die Phase rot vom Krisenstab festgestellt, darf nur noch das für den Notbetrieb erforderliche Personal das Betriebsgelände betreten dieses erhält eine spezielle pers. Schutzausrüstung (z.b. 10 FFP2 Schutzmasken + eine Packung Tamiflu) Der Krisenstab entscheidet, ob ein Quarantäneraum einzurichten ist (für diejenigen Mitarbeiter, die während der Arbeit erkranken und ggf. nicht sofort nach Hause bzw. in das Krankenhaus gebracht werden können) Denjenigen, die im Quarantäneraum die Erkrankten betreuen wird eine spezielle Schutzausrüstung + Erste-Hilfe-Material zur Verfügung gestellt. Seite 17
Notbetrieb: Bereits während der Warnstufe gelb werden die Abteilungsleiter aufgefordert, das für den Notbetrieb erforderliche Personal zu benennen. Der Krisenstab entscheidet, ob der Notbetrieb eingeleitet wird und das Betriebsgelände zu verlassen ist. Die Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, sich täglich per e-mail über den Fortbestand der Warnstufe rot zu informieren. Seite 18
Notbetrieb: Die für den technischen Notbetrieb erforderlichen Anlagen sollten im Pandemieplan benannt werden z.b. Rechenzentrum, Lüftung im Tierhaus, elektron. Zugangskontrolle) Nachdem das Betretungsverbot vom Krisenstab ausgesprochen wurde, stellt der Administrator der elektron. Zugangskontrolle sicher, dass die Zutrittsberechtigungskarten der nicht für den Notbetrieb erforderlichen Mitarbeiter gesperrt werden. Seite 19
Kommunikation: Intern: Mitarbeiter müssen über den aktualisierten Pandemieplan und die vom Krisenstab getroffenen Entscheidungen zeitnah informiert werden. Eine Verhaltensanleitung sollte kommuniziert werden ggf. Rücksprache mit dem RKI. Eine Telefonhotline wird eingerichtet. Seite 20
Kommunikation: Intern: Mitarbeiter müssen über den aktualisierten Pandemieplan und die vom Krisenstab getroffenen Entscheidungen zeitnah informiert werden. Eine Verhaltensanleitung sollte kommuniziert werden ggf. Rücksprache mit dem RKI. Eine Telefonhotline wird eingerichtet. Extern: Die ÖA bereitet sich auf kritische Anfragen der Presse vor. Weitere Zielgruppen: Politik, Behörden, allgemeine Öffentlichkeit. Seite 21
Weitere Punkte können sein: Arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Fall der Freistellungen/Betretungsverbot (z.b. Lohnfortzahlung, Heimarbeit) Haftungsbegrenzung für die Mitarbeiter des Krisenstabes Fremdfirmen müssen sich an den Pandemieplan halten Teil der Hausordnung. Seite 22