Ergänzungen zu den Hinweisen der Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007, Ausgabe 2011 und zu den Hinweisen des VBEW, Stand

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Transkript:

Ergänzungen zu den Hinweisen der Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007, Ausgabe 2011 und zu den Hinweisen des VBEW, 11.2015 Stand 01.03.2016

Vorwort: Um unseren Marktpartnern die tägliche Arbeit zu erleichtern, haben sich die LEW Verteilnetz GmbH, die swa Netze GmbH, die Vereinigte Wertach-Elektrizitätswerke GmbH und die AllgäuNetz GmbH & Co. KG. entschlossen, ein einheitliches Regelwerk zu schaffen. An der Erstellung haben mitgearbeitet: AllgäuNetz GmbH & Co. KG swa Netze GmbH LEW-Verteilnetz GmbH Vereinigte Wertach-Elektrizitätswerke GmbH (VWEW) Dieser Broschüre liegen die "TAB 2007 Ausgabe 2011 und die "Hinweise zu den TAB 2007, Ausgabe 11.2015 des VBEW zugrunde. Spezifische Ergänzungen sind kursiv dargestellt. 2

Ergänzungen zu den Hinweisen der Technischen Anschlussbedingungen Inhaltsverzeichnis zu 1 Geltungsbereich...4 zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte...4 zu 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage... 5 zu 4 Plombenverschlüsse... 5 zu 5 Netzanschluss (Hausanschluss)... 6 zu 6 Hauptstromversorgung... 6 zu 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze... 6 zu 11 Vorübergehend angeschlossene Anlagen... 7 zu 13 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz... 7 3

zu 1 Geltungsbereich Siehe Bundesmusterwortlaut sowie die Hinweise zu den TAB des VBEW zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Ein Neuanschluss soll möglichst 8 Wochen vor der gewünschten Aufnahme der Inbetriebnahme angemeldet werden. Antragsteller Die Anmeldung hat der Antragsteller mit Angabe der Anschrift zu unterschreiben. Die Unterschrift des Antragstellers kann durch die Unterschrift des Elektroinstallateurs ersetzt werden sofern dieser eine Vollmacht des Antragstellers besitzt und zur Kontrolle vorhält. Alternativ kann die Anmeldung auch über ein Internetportal erfolgen, vorausgesetzt der NB stellt dieses zur Verfügung. Ausführender Elektrofachbetrieb Um das Einreichen von Unterlagen durch Unbefugte zu verhindern, können nur vollständig ausgefüllte Formulare bearbeitet werden, die mit der Unterschrift des Verantwortlichen des Elektrofachbetriebes, der Ausweisnummer und der Firmenanschrift versehen sind. Anlagenerweiterungen und änderungen sind grundsätzlich mit dem NB abzustimmen. Bei Trennung oder Zusammenlegung von Anlagen sind die Zählernummern aller Anlagen, die getrennt oder zusammengeschlossen werden, unter Bemerkungen anzugeben. Sollte zum Zeitpunkt der Einreichung der Anmeldung für einen Neuanschluss von der Gemeinde weder ein Straßenname noch eine Haus-Nr. vergeben worden sein, ist die Gemarkung mit der Flurnummer anzugeben. Bei der LEW-Verteilnetz GmbH ist grundsätzlich Straßenname und Hausnummer anzugeben. 4

zu 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage Die Vordrucke des NB zur Fertigstellung/Inbetriebsetzung (gemäß 14 NAV Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage ) stehen im Internetauftritt zum Download zur Verfügung oder können beim NB direkt angefordert werden. Alternativ kann die Fertigstellung/Inbetriebsetzung auch über ein Internetportal erfolgen, vorausgesetzt der NB stellt dieses zur Verfügung. Die Inbetriebsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem NB. Die Anwesenheit des Errichters ist nur in besonderen Fällen (z. B. bei halbindirekter Messung, bei Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen oder bei Geräten zu Heizung und Klimatisierung, bei Messkaskaden) notwendig. Auf der Fertigmeldung bzw. Inbetriebsetzung sind grundsätzlich die Straße und die Hausnummer anzugeben. zu 4 Plombenverschlüsse Folgende NB akzeptieren die Plombierberechtigung generell nicht: Vereinigte Wertach-Elektrizitätswerke GmbH, Elektrizitätswerk Hindelang eg, Elektrizitätsgenossenschaft Rettenberg eg, Weißachtal-Kraftwerke eg, Elektrizitätsgenossenschaft Schlachters eg, Elektrizitätswerke Reutte GmbH & Co. KG. Grundsätzlich sind Verplombungen beim zuständigen NB anzuzeigen 5

zu 5 Netzanschluss (Hausanschluss) Zusatz swa Netze GmbH: Befindet sich die Hausanschlusssicherung in der Trafostation oder im Kleinverteiler, so ist je Anschlusskabel am Kabelende in der Kundenanlage eine 3-polige Trennstelle in einem plombierbaren Gehäuse vorzusehen. Ebenso ist bei mehreren Wandlerzähleranlagen jede durch eine 3-polige Trennstelle nach der Hausanschlusssicherung aufzutrennen. Unterputzhausanschlusskästen / Hausanschlusssäule / Zähleranschlusssäule Hinweis für das Netzgebiet der swa Netze GmbH Die Hausanschlusssäule verbleibt im Eigentum des Netzeigentümers. zu 6 Hauptstromversorgung und VDE-AR-N 4101 Die Hauptleitung ist von unten oder seitlich in den unteren Anschlussraum des Zählerschrankes einzuführen und dort anzuschließen. zu 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze bzw. VDE Anwendungsregel VDE-AR-N 4101. Sofern die Bestimmung des Zählerplatzes für eine Anlage nach den einschlägigen Vorschriften unklar ist, nehmen die NB zusammen mit dem ausführenden Elektrofachbetrieb die Zählerplatzfestlegung vor. Es ist grundsätzlich mit dem NB abzuklären, welche Befestigungstechnik (Dreipunktbefestigung bzw. ehz-stecktechnik) für die Messeinrichtung vorzusehen ist. 6

zu 11 Vorübergehend angeschlossene Anlagen Bei jeder Umsetzung des Baustromanschlusses ist eine neue Anmeldung einzureichen. Werden bewegliche Anschlussleitungen an das Kabelnetz angeschlossen, sind sie ausreichend mechanisch zu schützen und dürfen während des Betriebes nicht bewegt werden. Hinweis für LEW-Verteilnetz GmbH und VWEW: Der Anschlussschrank wird vom NB plombiert und mit einem Aufkleber versehen. Die Plombe darf nur von einem Elektrofachbetrieb zur Prüfung und Inbetriebnahme geöffnet werden. Hinweis für das Netzgebiet der swa Netze GmbH: Die Messeinrichtung kann nur montiert werden, wenn am Baustromzählerschrank ein Vorhängeschloss mit dem Schließsystem der swa Netze GmbH angebracht ist. Die Vorhängeschlösser mit zwei Schlüsseln werden vom Technischen Servicebüro der swa Netze GmbH zum Selbstkostenpreis abgegeben. Hinweis für VWEW: Die Anmeldung des Anschlusses erfolgt mit dem Formular Fertigstellungsanzeige. Der Baustromzähler darf nicht in die Gebäudeinstallation umgesetzt werden. Hinweis für AllgäuNetz GmbH & Co. KG: Grundsätzlich wird der Anschlussschrank vom NB geliefert. Der Elektroinstallateur erhält beim NB einen Schlüssel für den Zugang zum Anschlussschrank. Im Netzbereich der Allgäuer Kraftwerke GmbH wird der Anschlussschrank durch den Elektroinstallateur geliefert und aufgestellt. Der Anschluss an das Verteilnetz erfolgt durch den NB. zu 13.2 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Zukünftig ist davon auszugehen, dass die Kommunikation für die Reduzierung der Einspeiseleistung gemäß 14 EEG sowie die Ansteuerung schaltbarer Lasten gemäß 14 a EnWG über die Steuerbox des Gateways am Zählerplatz erfolgen muss. Die Datenverbindung zwischen Erzeugungsanlage und Steuerbox/Gateway am Zählerplatz muss durch den Kunden sichergestellt oder vorbereitet werden (z.b.: Datenkabel oder Leerrohrverbindung). 7