Beitrags- und Gebührenreglement. für administrative Verrichtungen und Dienstleistungen der Politischen Gemeinde Sirnach

Ähnliche Dokumente
Gebührenreglement. für Dienstleistungen der Gemeinde Roggwil TG

Politische Gemeinde Münsterlingen. Gebührenreglement

in Ausführung von Art. 13 des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen 1),

VERWALTUNGSGEBÜHREN...

POLITISCHE GEMEINDE ALTNAU. Gebührenreglement

EINWOHNERGEMEINDE WICHTRACH. Gebührenreglement

Gebührenreglement Ausgabe 2017

Gebührentarif der Einwohnerkontrolle der Stadt Luzern

Allgemeine Gebührenregelung Politische Gemeinde Eglisau

Gebührenreglement für die Vormundschaftsbehörde Sirnach

GEMEINDE WELSCHENROHR

Reglement über die Gebühren für Parkplätze

STEUERREGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL

Reglement über das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen (Parkierungsreglement)

Einwohnergemeinde Luterbach Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren

Beschreibung Tarif 2016 Tarif 2017 Kompetenz

Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Abfallreglement)

GESETZ ÜBER DIE ALLGEMEINEN GEBÜHREN DER GEMEINDE ILANZ/GLION

Gebührentarif für Dienstleistungen des Einwohneramts crs 2008 vom 4. März 2008

EINWOHNERGEMEINDE DIEPFLINGEN GEBÜHRENORDNUNG

Stadt Stein am Rhein. StR VERORDNUNG ÜBER DAS PARKIEREN VON MOTORFAHRZEUGEN AUF ÖFFENTLICHEM GRUND DER STADT STEIN AM RHEIN

Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Areal

Richtlinie über die Gebühren im Beurkundungswesen. vom 27. April 2015

Einbürgerungsreglement

Einbürgerungsreglement der Gemeinde Läufelfingen

Steuerreglement für die Einwohnergemeinde Bennwil

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist

Reglement für die Finanzierung der Aufwendungen für den Gewässerschutz

Datenschutzreglement. der Einwohnergemeinde Neuenkirch

über die Gebühren im Bereich der Fremdenpolizei

Verordnung über die Gebühren im Ausländerrecht *

GEBÜHRENTARIF ZUM ABFALLREGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE WORBEN

GEBÜHRENREGLEMENT ZUR ABFALLVERORDNUNG DER GEMEINDE BOPPELSEN

der Einwohnergemeinde Münchenstein

Gebührentarif für die Erfüllung. baurechtlicher Aufgaben

Gebührenverordnung mit Erläuterungen. Genehmigt durch GR am

gestützt auf Artikel 15 Absatz 3 des Abwasserreglements vom 22. Juni 2010, Berechnungsmethode und Höhe bei Gebäuden mit Wohnnutzung

Einwohnergemeinde Fislisbach

Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Senden vom

Wassergebührenreglement

Gebührenreglement (Tarif) für die Feuerungskontrolle in der Gemeinde Beatenberg

Ausgabe 2014 EINWOHNERGEMEINDE LOTZWIL

AMTLICHE PUBLIKATION GEMEINDE UTZENSTORF. Fakultatives Referendum

Gemeinde Anwil. Einbürgerungsreglement

Gelegenheitswirtschaftsbewilligung Veranstaltung bis 100 Personen/Plätze

Kanton Zug Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz)

Gebühren- und Tarifordnung

Einbürgerungs-Reglement der Bürgergemeinde Häfelfingen

Verordnung zu den Kosten im Zivil- und Strafprozess (Zivil- und Strafprozesskostenverordnung) Bemessung der Gerichtskosten

Gebührentarif zum Abfallreglement EINWOHNERGEMEINDE BETTENHAUSEN. Gebührentarif zum Abfallreglement

EINWOHNERGEMEINDE ZUNZGEN. Einbürgerungsreglement

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE

Erwerb des Bürgerrechts der Gemeinde Kesswil oder Uttwil. Informationsbroschüre

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar )

E i n w o h n e r g e m e i n d e W i c h t r a c h. Reglement Erhebung Hundetaxe

Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung

Tarif zum Gebührenreglement

Reglement über Verwaltungsgebühren und Ersatzabgaben im Raumplanungs- und Bauwesen vom 24. April 1995

Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen sowie die Ersatzabgaben (Parkierungsreglement)

EINWOHNERGEMEINDE GELTERKINDEN STEUERREGLEMENT (IN KRAFT SEIT 1. JANUAR 2002) (MIT STAND 1. JANUAR 2017)

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung

Einwohnergemeinde MATTEN. Gebührentarif zu Abfall - Reglement

Politische Gemeinde. Feuerschutzreglement

Einwohnergemeinde Tenniken Steuerreglement

Einwohnergemeinde Schöftland. Gemeindeordnung

Reglement über. Grundeigentümerbeiträge. und gebühren. Wasser und Abwasser

Gemeindeordnung. vom 3. März 2013

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rees. vom Gebührenpflichtige Leistungen

Verordnung über die Gebühren der Wasserversorgung

Parkierungsreglement

Nr. P2.C Ausgabe vom 23. August 2011 FUNDBÜROVERORDNUNG.

VERORDNUNG ÜBER DAS BÜRGER- RECHT DER STADT USTER

Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden

STADT DÜBENDORF. Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Dübendorf (Bürgerrechtsverordnung)

Einwohnergemeinde Auswil. Gebührentarif zum Abfallreglement

Gemeinde Oberglatt VERORDNUNG ÜBER DIE VERWALTUNGSGEBÜHREN

V E R O R D N U N G. über das nächtliche Dauerparkieren. auf öffentlichem Grund. (Laternengaragen-Verordnung)

GEMEINDE BERLINGEN. Reglement über das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen der Gemeinde

Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen*

Reglement über die Beherbergungsabgaben und die Kurtaxen

Nr. 28c Verordnung über die Gebühren für statistische Dienstleistungen der zentralen Statistikstelle. vom 11. Dezember 2007 (Stand 1.

Politische Gemeinde Vilters-Wangs. Feuerschutzreglement

Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG)

Gebührenreglement der Politischen Gemeinde Elsau vom 28. Juni 2011

Gebührenreglement. evangelisch-reformierte Kirchgemeinde. Bätterkinden. für die

REGLEMENT über GRUNDEIGENTÜMERBEITRÄGE UND - GEBÜHREN

Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA) vom (Stand )

Parkplatzreglement der Gemeinde Kerzers

Gebührenreglement für den Gesetzlichen Betreuungsdienst der Stadt Kreuzlingen

Verordnung zum Vollzug des eidgenössischen Arbeitsgesetzes

Gemeinde Bonstetten Gebührenreglement

EINWOHNERGEMEINDE 4556 AESCHI SO

Friedhofreglement Fassung vom 20. Juni 2011

Gebührenreglement zur Abfallverordnung. der Politischen Gemeinde Buchs ZH vom 1. Januar 2012

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wülfrath

GEBÜHRENTARIF ZUM ABFALLREGLEMENT. (mit Änderungen 1995)

EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN. Datenschutzreglement

Nr. 7 Verordnung zum Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer und zum Asylgesetz

ENTWURF. Gebührenverordnung. der Stadt Bülach

Verordnung über die Gebühren im Bestattungs-, Friedhof-, Siegelungs-, Erbgangssicherungsund Testamentswesen

Transkript:

Beitrags- und Gebührenreglement für administrative Verrichtungen und Dienstleistungen der Politischen Gemeinde Sirnach

Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen Seite Art. 1 Grundsatz 3 Art. 2 Ausnahme 3 Art. 3 Gebührenfestsetzung 3 Art. 4 Haftung 3 Art. 5 Vorschuss 3 Art. 6 Erlass, Stundung 4 II Besondere Bestimmungen Art. 7 Ansätze nach Bundes- oder kantonalem Recht 4 Art. 8 Anpassung an Teuerung 4 III Schlussbestimmungen Art. 9 Aufhebung bisherigen Rechts 4 Art. 10 Inkrafttreten 5 2

Gestützt auf Art. 10a und 20b der Gemeindeordnung vom 22. September 2002 erlässt die Politische Gemeinde Sirnach folgendes Beitrags- und Gebührenreglement: I Allgemeine Bestimmungen Art. 1 1 Die Politische Gemeinde Sirnach erhebt Gebühren nach diesem Tarif, soweit nicht besondere Gebührenvorschriften bestehen. Grundsatz 2 Für gebührenberechtigte Verrichtungen der Politischen Gemeinde Sirnach, die im Tarif nicht aufgeführt sind, kann der Gemeinderat angemessene Kosten in Berücksichtigung von Zeit-, Arbeits- und Materialaufwand verrechnen. 3 Die Gebühren fallen an die Politische Gemeinde Sirnach, soweit sie nicht dem Staat abzuliefern sind. Art. 2 Für Klienten der öffentlichen Sozialhilfe werden in Fürsorgesachen keine Gebühren erhoben. Ausnahme Art. 3 1 Innerhalb des Gebührenrahmens sind die Gebühren nach dem Zeit-, Arbeits- und Materialaufwand zu bemessen. Gebührenfestsetzung 2 In Einzelfällen können bei besonders hohem Aufwand die Gemeindegebühren angemessen erhöht werden. Art. 4 Für Gebühren und Auslagen haften alle belasteten Direktbeteiligten solidarisch. Haftung Art. 5 1 Zur Sicherstellung der Gebühren kann ein Vorschuss in der mutmasslichen Höhe der Kosten verlangt werden. Vorschuss 2 Wird der Vorschuss innert der festgesetzten Frist nicht geleistet, kann die Anhandnahme des Geschäftes verweigert werden. 3

Art. 6 1 Führt die Bezahlung der Gebühr zu einer grossen Härte, kann auf schriftliches Gesuch hin ein gänzlicher oder teilweiser Erlass oder eine Stundung gewährt werden. Erlass, Stundung 2 Beträge unter 500.00 werden durch die zuständige Verwaltungsstelle entschieden, Beträge über 500.00 müssen durch den Gemeinderat entschieden werden. 3 Eine Stundung kann bewilligt werden, sofern der Gebührenpflichtige in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist. 4 Als Erlassgründe gelten insbesondere Unterstützungsbedürftigkeit oder eine finanzielle Notlage zufolge Erwerbsunfähigkeit, andauernder Krankheit und dergleichen. 5 Für gemeinnützige oder im öffentlichen Interesse wirkende Organisationen kann die Gebühr herabgesetzt oder erlassen werden. II Besondere Bestimmungen Art. 7 1 Gebührenansätze, die im Bundesrecht bzw. kantonalen Recht festgelegt sind, werden in diesem Tarif lediglich der Vollständigkeit halber aufgeführt. Sie können von keinem Organ der Gemeinde abgeändert werden. Ansätze nach Bundes- oder kantonalem Recht 2 Bei Gebührensätzen, welche im Tarif mit (B) oder (K) bezeichnet sind, handelt es sich um Ansätze nach Bundesrecht (B) bzw. kantonalem Recht (K). 3 Änderungen des Bundes- oder des kantonalen Rechts bleiben vorbehalten. Art. 8 Der Gemeinderat kann die in dieser Ordnung festgelegten Ansätze periodisch der Teuerung anpassen. Anpassung an Teuerung III Schlussbestimmungen Art. 9 Durch dieses Beitrags- und Gebührenreglement werden alle ihm widersprechenden Gebührenbestimmungen, die in der Zuständigkeit des Gemeinderates liegen, aufgehoben. Aufhebung bisherigen Rechts 4

Art. 10 Das Beitrags- und Gebührenreglement tritt nach Zustimmung durch die Gemeindeversammlung auf einen durch den Gemeinderat zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft. Inkrafttreten An der Gemeindeversammlung vom 29.11.2005 durch die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Sirnach beschlossen. Sirnach, 30.11.2005 Der Gemeindeammann Kurt Baumann Der Gemeindeschreiber Peter Rüesch Vom Gemeinderat in Kraft gesetzt auf den 01. Januar 2006 5

1 ALLGEMEINE VERWALTUNG 1.1 Auskünfte, Zeugnisse 1.10 Leumundszeugnis / per Post zugestellt 10.00 / 15.00 1.11 Handlungsfähigkeitszeugnis / per Post zugestellt 10.00 / 15.00 1.12 Auskünfte, welche einen zeitraubenden Aufwand erfordern nach Aufwand; 60.00 / Std. 1.13 Beglaubigung einer Unterschrift für jede weitere Unterschrift im gleichen Akt 20.00 10.00 1.14 Beglaubigung einer Abschrift, eines Zeugnisses oder einer Kopie 3.00 pro Seite; mind. 10.00 1.15 Steuerausweis / per Post zugestellt 10.00 / 15.00 1.2 Entscheide, Bewilligungen und Genehmigungen mit besonderem Aufwand und Bedeutung 1.20 Soweit keine besonderen Vorschriften gelten, je nach Zeitaufwand 1.21 Barauslagen und Aufwendungen Dritter können zusätzlich in Rechnung gestellt werden nach Aufwand; 60.00 / Std. mind. 20.00 nach Aufwand 1.3 Drucksachen 1.30 Reglemente / per Post zugestellt 10.00 / 15.00 1.31 Zonenplan / per Post zugestellt 10.00 / 15.00 1.32 Botschaften / Jahresrechnungen / Budgets unentgeltlich Das Herunterladen von Reglementen aus dem Internet ist kostenlos. 2 EINWOHNERAMT, BÜRGERRECHT 2.1 Allgemein 2.10 Wohnsitzbestätigung / per Post zugestellt 10.00 / 15.00 2.11 Personalienbestätigung für Lernfahrausweis 15.00 (K) (gemäss kantonalen Richtlinien) 2.12 Allgemeine Personalienbestätigung / per Post zugestellt 10.00 / 15.00 2.13 Lebensbescheinigung / per Post zugestellt 10.00 / 15.00 2.14 Adressauskunft über Personendaten zu gewerblichen Zwekken 15.00 (nur schriftlich) 2.15 Nachsenden eines Heimatscheines 15.00 6

2.16 Nachsenden eines Heimatausweises 15.00 2.17 Hundesteuer pro Jahr 90.00 (K) für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt, pro Jahr 150.00 (K) 2.2 Schweizer 2.20 Identitätskarte und Pass Identitätskarte Erwachsene Identitätskarte Kinder Pass Erwachsene Pass Kinder Pass und Identitätskarte Erwachsene Pass und Identitätskarte Kinder provisorischer Pass 70.00 (B) 35.00 (B) 125.00 (B) 60.00 (B) 138.00 (B) 73.00 (B) 100.00 (B) 2.21 Einbürgerung von Kantons- und Schweizerbürgern gemäss Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (K) 2.3 Ausländer 2.30 Aufenthaltergebühren / Verlängerung der Aufenthalts- / Niederlassungsbewilligung Tarif gemäss Kantonalem Ausländeramt TG (K) 2.31 Bearbeitung Aufenthaltsbewilligungen 20.00 Einzelperson 30.00 Ehepaar und Familien 2.32 Besuchsaufenthalt 65.00 (K) 2.33 Familiennachzugsgesuch 65.00 2.34 Einbürgerung gemäss Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (K) 3 GASTGEWERBE 3.01 Einmalige Gebühr nach 37 des Gastgewerbegesetzes Beherbergungsbetriebe: mit Alkoholausschank ohne Alkoholausschank Wirtschaften: mit Alkoholausschank ohne Alkoholausschank 2'500.00 (K) 2'000.00 (K) 2'000.00 (K) 1'500.00 (K) 7

Gelegenheitswirtschaften: mit Alkoholausschank ohne Alkoholausschank Diverses: Kioskwirtschaften und Imbissstände Regelmässige Verlängerungen, Tanzveranstaltungen oder Schaudarbietungen Regelmässige Freinächte sowie damit verbundene Tanzveranstaltungen oder Schaudarbietungen Handel mit nicht gebrannten alkoholhaltigen Getränken Abgabe gebrannter Wasser über die Gasse Versand oder Vermittlung von gebrannten Wassern 3.02 Abgabe von gebrannten Wassern gemäss 39 des Gastgewerbegesetzes und 27a ff der Gastgewerbeverordnung 3.03 Bewilligung für Verlängerung 20.00 3.04 Bewilligung für Freinacht 30.00 3.05 Andere Bewilligungen und Verwaltungsakte, soweit keine besonderen Vorschriften gelten, nach Zeitaufwand 600.00 (K) 300.00 (K) 1'000.00 (K) 3'000.00 (K) 4'000.00 (K) 600.00 (K) 1'000.00 (K) 2'000.00 (K) 50.00 bis 4'000.00 (K) 50.00 bis 1'000.00 3.06 Abgabe Spielautomaten, Geld- und Glücksspielautomaten gemäss 18 Spielbetriebsgesetz (K) 4 ORDNUNGSDIENSTE 4.1 Feuerwehr, Ölwehr gemäss separatem Feuerschutzreglement 4.2 Feuerpolizei 4.20 Bewilligung Feuerwerksverkauf 60.00 4.21 Fasnachtsdekorationskontrolle einmalige Kontrolle Nachkontrolle 50.00 40.00 4.22 Feuerschutzbewilligung nach Aufwand 4.23 Rauchgaskontrolle gem. separatem Gebührentarif für die Kontrolle von Feuerungsanlagen in der Politischen Gemeinde Sirnach 8

5 VERSCHIEDENES 5.01 Adressetiketten durch Gemeinde etikettiert 0.15 / Etikette 0.25 / Etikette 5.02 EDV-Listen VRSG 1.00 pro Seite; mind. 10. 5.03 Benützungsgebühren für gemeindeeigene Liegenschaften (Gemeindezentrum Dreitannen, Gmeindsschürli Wiezikon, gemäss separaten Reglementen und Tarifen Schützenhaus Sirnach, Mehrzweckraum Schulanlage Busswil) 5.04 Mahngebühr 1. Mahnung 2. Mahnung (eingeschrieben) gratis 20.00 6 ENTSORGUNGSWESEN 6.1 Abfallbeseitigung 6.10 Jährliche Kehrichtgrundgebühr pro Haushalt 60.00 6.11 Entsorgung unerlaubte Kehrichtlagerung Fahrzeugkosten Entsorgungsgebühren Verwaltungsaufwand pauschal nach Aufwand; 100.00 / Std. nach Aufwand nach Aufwand 200.00 6.2 Abwasserbeseitigung gemäss separatem Abwasserreglement 7 FLURUNTERHALT gemäss separatem Unterhaltsreglement Flur- und Waldstrasen sowie Entwässerungsanlagen 8 FRIEDHOF UND BESTATTUNGSWESEN gemäss separatem Reglement über das Bestattungswesen und die Friedhöfe 9

9 VORMUNDSCHAFTSWESEN gemäss separatem Gebührenreglement für die Vormundschaftsbehörde Sirnach 10 BAUWESEN gemäss separater Beitrags- und Gebührenordnung im Bauund Erschliessungswesen In den vorstehenden Ansätzen ist die Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen und wird, soweit die Dienstleistung mehrwertsteuerpflichtig ist, zusätzlich in Rechnung gestellt. 10