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Aeroklub Hoyerswerda e.v. Halter Sonderlandeplatz Nardt Flugplatzstraße 100, 02977 Hoyerswerda Reg. Nr. VR 7014 Gebührenordnung als Anlage zur Geschäftsordnung (Stand : 01.11.2014 auf Beschluss der Mitgliederversammlung) (Revision 07) Seite 1 von 8

1. Aufnahmegebühren... 3 2. Jahresbeitrag... 3 3. Startgebühren... 4 4. Fluggebühren pro Minute... 4 5. Landegebühren... 5 6. Hänger Verleih... 5 7. Abstellgebühren... 5 8. Übernachtungsgebühren... 6 9. Arbeitsleistung... 6 10. Ausleihgebühren... 7 11. Regulierung von Schäden... 8 Seite 2 von 8

1. Aufnahmegebühren Die Aufnahmegebühr ist, bei Bestätigung der Aufnahme in den Aeroklub Hoyerswerda e.v. durch die Mitgliederversammlung, in voller Höhe vom Mitglied zu zahlen. Ohne Einkommen sind Schüler, Direktstudenten, Azubis, Hausfrauen und Grundwehrdienstpflichtige. Bei Aufnahme vor Vollendung des 14. Lebensjahres entfällt die Aufnahmegebühr. Mitglieder über 21 Jahre 50,00 Mitglieder bis 21 Jahre 25,00 Ehepaare 75,00 Gastmitglieder pro 15 Tage 100,00 + 35,00 Bruchkasse 2. Jahresbeitrag Der Jahresbeitrag ist entsprechend dem Termin der Kassenordnung zu zahlen. Auf Antrag an den Vorstand kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Bei Direktstudenten verlängert sich der ermäßigte Beitrag bis zum 27. Lebensjahr. Mitglieder über 21 Jahre 252,00 / Jahr Mitglieder bis 21 Jahre 128,00 / Jahr Modellflieger über 21 Jahre 120,00 / Jahr Modellflieger bis 21 Jahre 58,00 / Jahr Fördernde Mitglieder 65,00 / Jahr FLUGSCHÜLER: 40 / pro Monat Flugschüler ohne eigenes Einkommen oder mit weniger als 350 im Monat für die Dauer der Ausbildung, höchstens 4Jahre. Die monatliche Gebühr für Flugschüler wird 2-monatlich eingezogen. Dieser Betrag enthält alle für die Ausbildung anfallenden Kosten. Ebenso sind 10 F-Schlepp in der Ausbildung enthalten. Nicht enthalten sind Prüfungsgebühren. Diese sind vom Schüler selbst zu tragen. Extras, welche nicht zur Ausbildung gehören, werden nach der gültigen Gebührenordnung abgerechnet. Dasselbe gilt für Streckeneinweisungsflüge mit der Dimona. Ein Jahresbeitrag wird erstmals im Jahr der Vollendung des 14. Lebensjahres fällig. Die Unterscheidung des Beitrages in Abhängigkeit des Alters gilt nur bei Neueinsteigern. Bestehende Regelungen für Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind nicht betroffen. Die Bruchkasse von 35,00 / Jahr ist gleichzeitig mit dem Jahresbeitrag zu bezahlen. Bei Mitgliedern mit Einzugsermächtigung werden diese Beträge, sowie die Fluggebühren automatisch abgebucht. Für Modellflieger, sowie Mitglieder die Seite 3 von 8

ausschließlich Privatflugzeuge nutzen, entfällt die Bruchkasse. Die Versicherung der Flugmodelle bis 5 kg ist über den LSV Sachsen im Jahresbeitrag enthalten. Mitglieder der Sektionen Motor- und Segelflug schließen zusätzlich eine Modellflugversicherung über den AekH ab. Die anfallenden Kosten sind selbst zu tragen. Für die Benutzung des Modellfluggeländes wird für Vereinsfremde ein Tagessatz von 2,50 erhoben. 3. Startgebühren Startart Mitglied. AekH Mitglied. DAeC freie Flugzeit Windenstart 2,50 4,00 5 Minuten F-Schlepp Wilga 35 pro Min. 2,50 4,50 5 Minuten F-Schlepp Dimona Pro Min. 2,00 2,50 5 Minuten Doppelschlepp pro Min. 1,25 entfällt 5 Minuten 4. Fluggebühren pro Minute Flugzeug Mitglied. AekH Mitglied. DAeC Holzflugzeuge 0,15 0,50 GfK- Flugzeuge 0,15 0,50 Flugzeiten über 4h werden vom Klub getragen. Der SG 38 Start kostet für Vereinsmitglieder 5,00 ohne zeitliche Begrenzung. Technische Flüge zum Zwecke der gesetzlichen Jahresnachprüfung sind zu kennzeichnen und werden vom Klub getragen. Wird ein Segelflugzeug für Wettkämpfe gechartert, ist pro Tag Verleih eine Gebühr von 5,20 zu entrichten. Bei Überschreiten der Leihgebühr durch die tatsächliche Fluggebühr des Leihtages wird nur die Gesamtflugzeit des Tages berechnet. Die Motorflugzeuge können von Klubmitgliedern zu folgenden Bedingungen gechartert werden: Der Charterer muss alle Vereinspflichten erfüllt haben. Die Flugzeit muss mindestens 20 Minuten betragen. Die Flugminute mit der Wilga 35 wird mit 2,50 berechnet. Die Flugminute mit der Dimona wird mit 1,35 berechnet. Seite 4 von 8

Für Fallschirmabsetzflüge wird pro Minute 4,50 berechnet. Unabhängig wie viele Fallschirmspringer an Bord sind. Die Durchführung von Gästeflügen ergeben nachfolgende kostendeckende Preise (Selbstkostenflüge) Segelflug im Windenstart (Platzrunde) ca. 5 Minuten 18,00 Segelflug im F-Schlepp 6 Minuten ca. 20 Minuten 65,00 Schleppzeit (ca. 600m) Segelflugzeit danach jede weitere Minute 0,60 Segelkunstflug im F-Schlepp 1000m 90 Startgebühr Wilga pro Start 25 Mindestprei bei 20 Min 125,00 Motorflug Wilga pro Minute Jede weitere Minute 5,10 Startgebühr Dimona pro Start 10 Mindestprei bei 20 Min 50,00 Motorflug Dimona pro Minute Jede weitere Minute 2,00 5. Landegebühren Segelflugzeuge frei Ultraleichtflugzeuge 5,00 Motorflugzeuge < 2 t 5,00 Motorflugzeuge > 2 t 15,00 Die erste Landung für Motorsegler und Ultraleichtflugzeuge ist frei, wenn das Flugzeug am gleichen Tag nicht auf dem FP Nardt gestartet ist. 6. Anhänger Verleih An DAEC-Mitglieder wird eine Gebühr von 25,00 pro Tag berechnet. Der Segelfluganhänger wird nur mit Übergabeprotokoll abgegeben. 7. Abstellgebühren Das Abstellen von privaten Flugzeugen der Mitglieder des Aeroklubs in der Halle wird auf Antrag vom Vorstand genehmigt und die Gebühr auf Verhandlungsbasis vom Vorstand bestätigt. Es wird darauf hingewiesen, dass privat untergestellte Flugzeuge und Gerät nicht dem Versicherungsschutz des AekH unterliegen. Seite 5 von 8

Vereinsfremde zahlen folgende Tagessätze: Motorflugzeuge - MoSe Ul.-Flugzeuge Halle 5,00 Gatter 3,00 Segelflugzeuge aufgerüstet in der Halle 1,50 abgerüstet in der Halle 1,00 8. Übernachtungsgebühren Ausschließlich von Vereinsfremden und bei Nichtvorliegen ideeller und wirtschaftlicher Interessen des Klubs werden folgende Gebühren inklusive Wasser und Strom erhoben: pro Tag pro Person mit Zelt / Wohnwagen 6,50 im Klubhaus auf Anfrage 8,00 Vereinsmitglieder können ihren Wohnwagen für eine Pauschale von 25,00 pro Jahr auf dem Flugplatzobjekt abstellen. Für die Stromabrechnung muss dieser einen Zähler besitzen. Für Klubmitglieder besteht die Pflicht, für die Reinigung ausgegebener Bettwäsche selbst aufzukommen. Für Feiern auf dem Flugplatz ist eine Unkostenpauschale von 2,00 pro Person zu entrichten. 9. Arbeitsleistungen Der Mindestsatz der Arbeitsleistungen beträgt: Status Gesamtstunden ( Jahresbaustunden) Ordentliche Mitglieder Flugschüler Modellflug 60 h 45 h 25 h freigestellt Die Arbeitsleistungen sind vom 01.05. des aktuellen Jahres bis zum 30.04. des folgenden Jahres zu erbringen. Nichtgeleistete Baustunden werden mit 7,80 / Stunde in Rechnung gestellt. Ordentliche Mitglieder, welche noch Flugschüler sind und das gesamte Jahr nicht am Vereinsleben teilnehmen können (Bund), sind von der Baustundenregelung befreit, wenn sie nicht mehr als 15 Tage/Jahr fliegen (zusammenhängend). Seite 6 von 8

Flugschüler leisten bei Eintritt in den Verein für das erste Jahr Baustunden nach folgender Staffelung: o Eintritt bis zum 31.05. = 45 Baustunden o Eintritt bis zum 31.07. = 30 Baustunden o Eintritt bis zum 30.09. = 15 Baustunden o Eintritt ab 01.10. = 0 Baustunden Anrechenbar sind Werterhaltungs- und Unterhaltungsarbeiten an Flugplatz, Flugzeugen, Gebäuden und Technik, sowie Schulungen und deren Vorbereitung. Ebenfalls Vorstands- und Beiratsarbeit, Organisationsarbeiten, Repräsentationen und Verwaltungsarbeiten. Flugbetriebsdienste gemäß Dienstplan werden zu max. 50% der Flugbetriebszeit angerechnet. Flugschüler, welche am theoretischen Unterricht zur Erlangung der PPL-C teilnehmen, bekommen die Stunden zu 50% an die zu leistenden Baustunden angerechnet. Jedoch nicht mehr al 50% auf die Gesamtstunden Dasselbe gilt für die Ausbildung als Windenfahrer oder BZF Sämtliche Arbeitsleistungen sind eigenverantwortlich nachzuweisen und von einem anwesenden Vorstands- oder Beiratsmitglied oder dem diensthabenden Flugleiter abzuzeichnen. Vorstands- und Beiratsmitglieder sind in der Regel von diesem Nachweis befreit. Nach einer 10h Karenz werden die Mehrstunden mit 1,- pro Stunde vergütet. Dieses Guthaben wird der Fluggebühren Rechnung gutgeschrieben. Restguthaben verfallen zu Beginn der neuen Flugsaison. Über begründete Ausnahmeanträge zu Arbeitsleistungen entscheidet der Vorstand. 10.Ausleihgebühren Für private Zwecke können Vereinsmitglieder folgende Gegenstände aus dem Vereinsbestand gegen eine Gebühr ausleihen. Pro Zelt (3m x 6m) 5,00 Pro Sitzgarnitur (1Tisch & 2Bänke) 1,00 Bierkühler (incl. Kohlensäure) 5,00 Gas Grill (incl. Gas) 5,00 Pro Position sind 20,00 Kaution zu hinterlegen. Seite 7 von 8

Der Ausleihzeitraum beträgt 4 Tage. Verlängerungen sind möglich. Alle hier genannten Beträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Gebührenordnung besteht aus acht Seiten und kann jederzeit auf Verlangen in der Mitgliederversammlung geändert und nachgeführt werden. 11. Regulierung von Schäden Im Schadensfall trägt der Verursacher 25% der Schadenssumme. Jedoch nicht mehr als max. 500,00. Es wird eine Mindestsumme von 100,00 festgelegt. Fluglehrer und Flugschüler sind von dieser Regelung nicht betroffen, sofern es sich um Ausbildungsflüge handelt. Diese Regelung kommt auch für Gastmitglieder zur Anwendung. Wird ein Schaden grob-fahrlässig herbeigeführt, so wird dieses zivilrechtlich verfolgt und geahndet. Seite 8 von 8