Bedingungen der Segelfluggruppe 2013
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- Christoph Fürst
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1 Bedingungen der Segelfluggruppe 2013 Stand: Unser Angebot Die Segelfluggruppe der Flugsportvereinigung Erlangen (FVE) betreibt den Flugsport gemeinnützig, entsprechend ihrer Tradition und Satzung. Sie bietet die allgemeine Ausbildung zum Piloten, sowie die Weiterbildung bis hin zum wettbewerbsmäßigen Streckenfliegen an. Um den unterschiedlichen Anforderungen der Gruppenmitglieder gerecht zu werden, fördert unser Verein die sportliche Ausrichtung der fliegerischen Aktivitäten, bietet aber ebenso Raum für den Genussflieger. Motorsegler und Ultraleichtflugzeug ergänzen das Spektrum der fliegerischen Möglichkeiten innerhalb der FVE. Die FVE bietet zur Zeit folgenden Flugzeugpark: 1 Doppelsitzer: G103 B Twin II Acro D Sitze Einsatz für Schul- und Übungsflüge 1 Doppelsitzer: G103 C Twin III D Sitze Einsatz für Übungs- und Streckenflüge 1 Doppelsitzer: Duo-Discus D Sitze Einsatz für Übungs- und Streckenflüge 5 Einsitzer: G102/Jeans-Astir D Sitz Discus-CS D Sitz Discus-CS D Sitz Ka8b* LS8 15/18m Einsatz für Übungs- und Streckenflüge, Wettbewerbe, Jeans-Astir vornehmlich für die Schulung D-0306 D Sitz Sitz 1 Motorsegler MOSE* SF 25 C-2000 D-KIAC 2 Sitze 1 Ultraleichtflugzeug* CT-SW D-MDGG 2 Sitze * wird gemeinsam mit dem Fliegerclub-Nürnberg betrieben 14 Sitze Startmöglichkeiten für Segelflugzeuge bestehen am Hetzleser Berg mit der Winde und im Flugzeugschlepp. Seite 1/8
2 Für alle Flugzeuge besteht die gesetzliche Halter-Haftpflicht-Versicherung. Für den UL, MOSE, Jeans-Astir, G103 Twin, Discus-CS und Duo-Discus bestehen Kasko-Versicherungen und eine zusätzliche Sitzplatz-Unfall-Versicherung. Die für die Schulung notwendige Sitzplatz-Unfallversicherung besteht für J-Astir CS, beide Discus-CS, beide Twins, den Duo-Discus, das UL und den MOSE. Für MOSE, G103 Twin und Duo-Discus bestehen zusätzlich Passagier-Haftpflicht- Versicherungen. Die Versicherungssummen können beim Schatzmeister erfragt werden. 2. Aufnahmegebühr Flugzeugführer mit gültigem PPL Euro 500,00 Flugschüler über 18 Jahren Euro 250,00 Flugschüler unter 18 Jahren Euro 100,00 Flugschüler unter 25 Jahren ohne eigenes Einkommen *) Euro 100,00 Verwaltungsgebühr Euro 10,00 Flugschülern ohne eigenem Einkommen können auf Antrag finanzielle Erleichterungen gewährt werden. 3. Mitgliedsbeitrag Der Mitgliedsbeitrag für den Gesamtverein wird jährlich neu festgelegt. Er beträgt pro Jahr für Kinder (im Alter unter 10 Jahren) Euro 0,00 Kinder (im Alter von 10 bis 14 Jahren) Euro 50,00 Jugendliche (im Alter von 14 bis 18 Jahren) Euro 75,00 Erwachsene (ab 18 Jahren) Euro 150,00 Erwachsene (im Alter von 18 bis 25 Jahren, in Ausbildung *) Euro 75,00 Förderer Euro 65,00 Zweitmitglieder im LVB Euro 70,00 *) in Schul- oder Berufsausbildung, muss jährlich vom Mitglied mit schriftlichem Nachweis belegt werden Seite 2/8
3 4. Sportgruppenbeitrag Der Sportgruppenbeitrag dient zur Abdeckung - der fixen Kosten des Flugbetriebes, z.b.: Prüfgebühren, Versicherungen, Beiträge usw., die zu Beginn jeden Jahres anfallen, und - der Kosten für Jahres-Nachprüfungen der Fluggeräte usw. Der Sportgruppenbeitrag setzt sich zusammen aus einem 1. Bargeldbeitrag Euro 270,00 für das laufende Kalenderjahr; dieser deckt ca. 60% der jährlich anfallenden festen Kosten der Flugzeuge und einem 2. Werkstattbeitrag Euro 256,00 Der Werkstattbeitrag wird für das Werkstattjahr (Laufzeit vom des folgenden Jahres) abgerechnet. Dieser Beitrag kann ganz oder teilweise durch geleistete Werkstattarbeit oder andere, von der Vorstandschaft der FVE anerkannte Tätigkeiten ersetzt werden. Pro geleistete Arbeitsstunde werden angerechnet: Euro/Std 8,00 Für Mitglieder, die im laufenden Jahr eintreten, wird der Bargeldbeitrag nach 4.1 und der Werkstattbeitrag nach 4.2 für das nach dem Eintritt verbleibende (Werkstatt-) Jahr anteilig berechnet. 5. Gebühren für die Segelflugzeug-Benutzung Zeitgebühren für einsitzige und doppelsitzige vereinseigene Segelflugzeuge ab der 1. Flugminute ASTIR-CS in der Schulung Euro/min 0,00 ASTIR-CS Euro/min 0,08 Ka8b Euro/min 0,08 TWIN II in der Schulung Euro/min 0,08 TWIN II Euro/min 0,13 TWIN III Euro/min 0,18 DISCUS-CS Euro/min 0,18 LS-8 15/18m Euro/min 0,22 DUO-DISCUS Euro/min 0,24 Zeitgebühren incl. 7% MwSt. Seite 3/8
4 Schleppgebühren Flugzeugschlepp Höhe alle Segelflugzeuge Doppelsitzer einsitzig (Euro) Schulung (Euro) (>18J.) (<18J.) doppelsitzig (Euro) 300 m 22,00 18,00 11,00 23,00 Standardschlepp 500 m 25,00 20,50 13,00 26,00 Zuschlag > 500 m je 100 m 3,50 3,50 1,75 3,50 Windenschlepp 5,00 5,00 4,00 5,00 Sonderschlepps Flugzeug Euro/min Euro/min Euro/min Überlandschlepp (Hin- und Rückflug, auch Charter) PA18 1,90 1,00 1,90 Kunstflugschlepp PA18 2,05 2,05 2,05 Motorseglergebühren D-KIAC Motorflugzeit Segelflugzeit ermittelt nach dem Hauptflugbuch/Bordbuch ermittelt aus einem entsprechenden Eintrag im Hauptflugbuch Euro/h 42,00 Euro/h 7,20 UL-Gebühren D-MDGG Flugzeit ermittelt aus dem Hauptflugbuch/Bordbuch Euro/h 69,00 Seite 4/8
5 6. Fälligkeiten der Beiträge und Gebühren Soweit nicht bereits in den vorgenannten Bedingungen behandelt: Mitgliedsbeitrag (nach 3.) Am jeden Kalenderjahres Es wird jeweils eine Beitragshälfte per und jeden Kalenderjahres im Bankeinzugsverfahren abgebucht (Ausnahme: der Beitrag für Förderer wird am komplett abgebucht). Sportgruppenbeitrag (nach 4.) 1. Bargeldbeitrag: Am jeden Kalenderjahres. Es wird jeweils eine Beitragshälfte per und jeden Kalenderjahres im Bankeinzugsverfahren abgebucht. 2. Werkstattbeitrag: Am jeden Kalenderjahres; hierbei wird lediglich der um die ggf. vom Mitglied geleisteten und anerkannten Werkstattstunden reduzierte Betrag abgebucht. Flugbeiträge (nach 5.) Die Flugbeiträge werden jeweils Ende März, Juni, September und Dezember jeden Kalenderjahres abgerechnet und im Bankeinzugsverfahren automatisch abgebucht. Mehrleistungen an Werkstattstunden können bis zum Ende jeden Werkstattjahres gegen Flugzeitgebühren verrechnet werden. Zuviel bezahlte Flugzeitgebühren werden dann rückerstattet. Das Werkstattjahr läuft jeweils vom bis zum des darauf folgenden Kalenderjahres. Flugbeiträge variieren. Die Rechnungsempfänger erhalten deshalb nach dem Versand der Rechnungen 8 Tage lang Gelegenheit zur Reklamation von Fehlern. Danach wird der in Rechnung gestellte Betrag abgebucht. Seite 5/8
6 7. Auflagen für die Benutzung des Fluggeräts Grundvoraussetzung für die Benutzung des Flugzeugparks der FVE ist die Mitgliedschaft in der Segelfluggruppe des Vereins, die Erfüllung der damit verbundenen Auflagen (entsprechend der Satzung der FVE) und gezahltem Sportgruppenbeitrag. Weiterhin gelten die folgenden Regelungen: Flugzeug Kennz. Voraussetzungen Astir CS Ka8b Twin II Twin III Discus-CS Discus-CS Duo-Discus D-7512 D-0306 D-8694 D-4279 D-4317 D-8125 D-4950 Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer In der Schulung mit Flugauftrag eines Fluglehrers. Überlandflüge erst nach Einweisung und mit Zustimmung eines Fluglehrers der FVE. LS-8 15/18m D-5808 Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer Motorsegler SF25C-2000 D-KIAC Überlandflüge erst nach Einweisung und mit Zustimmung eines Fluglehrers der FVE. PPL-A mit der Klassenberechtigung Reisemotorsegler, Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer mit Klassenberechtigung Reisemotorsegler (TMG) Von allen Piloten im Rahmen der Schulung und mit Lehrer, bei Umschulung vom Segelflug auch 1. Alleinflüge. Jeder Pilot - ob Flugschüler oder Scheininhaber - hat selbst zu prüfen, ob er die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt. Er verpflichtet, seine Berechtigungen in vollem Umfang nachzuweisen. Die FVE behält sich vor, das Vorhandensein und die Gültigkeit der entsprechenden Voraussetzungen stichprobenartig zu prüfen. 8. Gastflüge Gastflüge sind Selbstkostenflüge. Flüge vereinsfremder Piloten auf vereinseigenen Flugzeugen bedürfen einer besonderen Regelung durch die Vorstandschaft. Die Mitnahme von Gästen in doppelsitzigen Flugzeugen erfolgt auf Kosten und Risiko des Piloten. Die FVE erteilt keine Flugaufträge für Gastflüge. Seite 6/8
7 9. Verpflichtungen der Mitglieder der Segelfluggruppe Jeder Pilot ist vor jedem Flug verpflichtet, die für ihn zutreffenden gesetzlichen Auflagen (insbesondere Gültigkeit von Medical und Lizenzen) und die Auflagen der Segelfluggruppe zu erfüllen. Auf Verlangen hat er die entsprechenden Nachweise gegenüber der FVE offenzulegen. Piloten sind verpflichtet, etwaigen Verfall oder Entzug von Lizenzen der Vorstandschaft anzuzeigen. Für Piloten mit gültigem GPL/LAPL ist zu Beginn jeder Saison, bzw. nach längerer Pause, ein Trainingscheck mit einem Fluglehrer zur eigenen Sicherheit verpflichtend. Für Piloten ohne gültigen GPL/LAPL ist die Einweisung/Überprüfung durch einen Fluglehrer Bedingung. Mitglieder der Segelfluggruppe müssen die Bereitschaft mitbringen, Dienste entweder als Flugleiter oder als Windenfahrer wahrzunehmen. Ausnahmen hierfür sind nur auf begründeten Antrag möglich. 10. Austritt und Ausschluss aus der Segelfluggruppe Ein Austritt aus der Segelfluggruppe ist spätestens zum Jahresende bekannt zu geben. Ein Austritt während der Saison ist möglich, jedoch muss der Mitgliedsbeitrag und der Sportgruppen-Bargeldbeitrag für das laufende Jahr voll, und der Werkstattbeitrag entsprechend der Fälligkeit anteilsmäßig entrichtet werden. Für Austritt und Ausschluss gelten die Regelungen der entsprechende Paragraphen der Satzung. Seite 7/8
8 Kontaktadressen: Allgemeine Fragen zum Segelflug, dem Verein und Kosten: beim Segelflugreferenten Markus Rödel Zeppelinstr Erlangen Telefon: 0151/ Fragen zur Segelflugausbildung: Ausbildungsleiter Harald Graupner Kunigundenstr Erlangen Tel / Vereinsanmeldung: beim Schriftführer Heinz Blöchinger Georg-Krauß-Str Erlangen Tel / [email protected] Allgemeine Informationen: Vereinswebsite: Monatsversammlungen der FVE Am 2. Freitag jeden Monats um 20:00 im Versammlungsraum, Halle Erlangen, Kurt Schumacher-Str. 13a. Werkstattdienst Nach Vereinbarung in der Werkstatt in Erlangen - nach Absprache, bitte Einträge im Webkalender unter beachten. Flugplatz Der Flugplatz Hetzleser Berg liegt zwischen Hetzles und Gleisenhof, Anfahrt über Neunkirchen/Brand - Rödlas - Ermreuth Gleisenhof. Flugbetrieb an jedem Wochenende und Feiertags, Werktags nach Vereinbarung. Änderungen vorbehalten! Seite 8/8
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