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Modulhandbuch Bachelorstudiengang Christliche Theologien in ökumenischer Perspektive (Kern- und Ergänzungsfach) (Fassung vom 25.11.2015 zur AM Nr. 64/2016) Universität Siegen Philosophische Fakultät 1

Inhalt CT-M 1 Die christliche Religion...3 CT-M 2 Methoden der Theologie...4 CT-M 3 Kirchen- und Theologiegeschichte...6 CT-M 4 Die Wurzeln des Christentums...7 CT-M 5 Zentrale Inhalte christlicher Theologien...9 CT-M 6 Religiöse Einflüsse auf die westliche Kultur...10 CT-M 7 Kirchengeschichtliche Vertiefung...11 CT-M 8 Zeitgeschichtlicher Rahmen der biblischen Schriften...12 CT-M 9 Exegetische Vertiefung Altes Testament...14 CT-M 10 Exegetische Vertiefung Neues Testament...16 CT-M 11 Systematisch-theologische Vertiefung...18 CT-M 12 Christliches Leben in der Gegenwart...19 CT-M 13 Religionspädagogische Vertiefung...20 CT-M 14 Weltreligionen im europäischen Kontext...21 2

Die christliche Religion Kennnummer BA-CT-M 1 Workload 270 h 1 Lehrveranstaltungen 1.1 Einführung in die katholische bzw. protestantische Theologie (3 LP) 1.2 Christliche Konfessionen und ökumenische Bewegung (3 LP) 1.3 Eine Prüfungsleistung in 1.1 oder 1.2 (3 LP) Credits 9 LP Kontaktzeit Studiensemester KF, EF: 1.-2. Sem. Häufigkeit des Angebots 1.1 (WiSe) 1.2 (SoSe) Selbststudium 90 h Dauer 2 Semester geplante Gruppengröße 30 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Der /die Studierende ist in der Lage, sich auf vielfältige Weise theologische Information zu verschaffen, zu systematisieren und zu verarbeiten. kennt Namen und Themen zentraler Inhalte der katholischen bzw. evangelischen Dogmatik. kann Chancen und Probleme einer rationalen Verantwortung des Glaubens partiell darlegen und erörtern. erkennt die Notwendigkeit einer Interpretation von theologischen Lehren hat einen ersten Einblick in die Vielfalt christlicher Konfessionen und ökumenischer Bemühungen gewonnen. 3 Inhalte zentrale Themen katholischer bzw. evangelischer Dogmatik Möglichkeiten und Grenzen einer rationalen Verantwortung des Glaubens Entstehung und Interpretation von theologischen Positionen und Lehrsätzen Pluralität christlicher Konfessionen und Ökumene 4 Lehrformen Vorlesung oder Seminar 5 Teilnahmevoraussetzungen Formal: Studienzulassung Inhaltlich: keine 6 Prüfungsformen Prüfungsleistung im Umfang von 3 LP in Form einer Hausarbeit (ca. 12 16 Seiten) oder eines schriftlich ausgearbeiteten Referats (ca. 8 12 Seiten) oder einer mdl. Prüfung (ca. 25 45 Min.). Die Lehrenden geben zu Beginn einer Lehrveranstaltung bekannt, welche Erbringungsformen möglich sind. Welche Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu prüfenden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. 3

7 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten a. Bestehen der Studienleistungen in den beiden Lehrveranstaltungen (je 3 LP). Für den Erwerb von Studienleistungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen sind im Umfang von 3 LP insbesondere folgende Erbringungsformen vorgesehen (vgl. 8, Absatz 7 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium): 1. Qualifizierte mündliche Teilnahme oder 2. schriftlicher Test (auch elektronische Form der Leistungsfeststellung und schriftlicher Test im Antwortwahlverfahren) (ca. 30-45 Minuten) oder 3. Kurzreferat (ca. 15 Minuten) oder 4. kurze schriftliche Leistung (ca. 6-8 Seiten) oder 5. mündlicher Test (ca. 15 Minuten) oder 6. Arbeitsproben und Portfolios, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf, oder 7. eine Kombination aus den genannten Erbringungsformen oder alternative Formen der Leistungsfeststellung, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf. Die Lehrenden geben zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt, welche Formen der Studienleistung möglich sind. Welche Leistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu vermittelnden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. b. Bestehen der Prüfungsleistung (3 LP) (vgl. 8 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium). 8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) nein 9 Stellenwert der Note für die Gesamtnote Die Modulnoten gehen nach den jeweils zu Grunde liegenden LP gewichtet in die Gesamtnote ein und haben zusammen eine Gewichtung von 80 %. 10 Modulbeauftragter: Inhaber/in des Lehrstuhls für Systematische Theologie des Faches Evangelische Theologie & Inhaber/in des Lehrstuhls für Systematische Theologie des Faches Katholische Theologie 11 Sonstige Informationen keine 4

Methoden der Theologie Kennnummer BA-CT-M 2 Workload 270 h 1 Lehrveranstaltungen 2.1 Einführung in bibelwissenschaftliche Methoden (3 LP) 2.2 Einführung in den wissenschaftlichen Umgang mit historischen oder systematischen Quellentexten (3 LP) 2.3 Eine Prüfungsleistung in 2.1 oder 2.2 (3 LP) Credits 9 LP Kontaktzeit Studiensemester KF: 1.-2. Sem. Häufigkeit des Angebots 2.1 (WiSe) 2.2 (SoSe) Selbststudium 90 h Dauer 2 Semester geplante Gruppengröße 30 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Die Studierenden sind zu einer wissenschaftlichen Lektüre biblischer Texte imstande. Sie haben die wichtigsten Methoden der wissenschaftlichen Textexegese (für Analyse, Rekonstruktion und Interpretation) kennengelernt und kennen die wichtigsten wissenschaftlichen Hilfsmittel und Kommentare. Sie sind mit den Arbeitsweisen der Kirchen- und Theologiegeschichte bzw. der Systematischen Theologie vertraut und wenden sie in den Grundzügen sachgemäß an. Sie verfügen über Grundkenntnisse im Umgang mit historisch-theologischen Quellen und in den historischen Hilfswissenschaften. Sie sind sich der historischen Bedingtheit von Äußerungen theologischen Denkens und religiöser Praxis bewusst und haben die Relevanz historischer Einsicht für die Entwicklung theologischer Urteile ansatzhaft erfasst. 3 Inhalte Einführung in die wissenschaftliche Exegese des Alten oder Neuen Testaments Gattungen historischer Quellen und methodische Grundsätze der Quelleninterpretation; Erprobung und Einübung der Quelleninterpretation an exemplarischen Gegenständen der Kirchen- und Theologiegeschichte bzw. der Systematischen Theologie 4 Lehrformen Seminar mit Referaten und/oder Übungsanteilen oder Vorlesung 5 Teilnahmevoraussetzungen Formal: keine Inhaltlich: keine 6 Prüfungsformen Prüfungsleistung im Umfang von 3 LP in Form einer Hausarbeit (ca. 12 16 Seiten) oder eines schriftlich ausgearbeiteten Referats (ca. 8 12 Seiten) oder einer mdl. Prüfung (ca. 25 45 Min.). Die Lehrenden geben zu Beginn einer Lehrveranstaltung bekannt, welche Erbringungsformen möglich sind. Welche Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu prüfenden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. 5

7 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten a. Bestehen der Studienleistungen in den beiden Lehrveranstaltungen (je 3 LP). Für den Erwerb von Studienleistungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen sind im Umfang von 3 LP insbesondere folgende Erbringungsformen vorgesehen (vgl. 8, Absatz 7 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium): 1. Qualifizierte mündliche Teilnahme oder 2. schriftlicher Test (auch elektronische Form der Leistungsfeststellung und schriftlicher Test im Antwortwahlverfahren) (ca. 30-45 Minuten) oder 3. Kurzreferat (ca. 15 Minuten) oder 4. kurze schriftliche Leistung (ca. 6-8 Seiten) oder 5. mündlicher Test (ca. 15 Minuten) oder 6. Arbeitsproben und Portfolios, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf, oder 7. eine Kombination aus den genannten Erbringungsformen oder alternative Formen der Leistungsfeststellung, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf. Die Lehrenden geben zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt, welche Formen der Studienleistung möglich sind. Welche Leistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu vermittelnden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. b. Bestehen der Prüfungsleistung (3 LP) (vgl. 8 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium). 8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) nein 9 Stellenwert der Note für die Gesamtnote Die Modulnoten gehen nach den jeweils zu Grunde liegenden LP gewichtet in die Gesamtnote ein und haben zusammen eine Gewichtung von 80 %. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende Inhaber/in der Professur für Historische Theologie im Fach Evangelische Theologie & Inhaber/in der Professur für Historische Theologie im Fach Katholische Theologie 11 Sonstige Informationen keine 6

Kirchen- und Theologiegeschichte Kennnummer BA-CT-M 3 Workload 270 h 1 Lehrveranstaltungen 3.1 Epoche der Kirchenund Theologiegeschichte I (3 LP) 3.2 Zentrales Thema der Kirchen- und Theologiegeschichte (3 LP) 3.3 Eine Prüfungsleistung in 3.1 oder 3.2 (3 LP) Credits 9 LP Kontaktzeit Studiensemester KF: 1.-2. Sem. EF: 3.-4. Häufigkeit des Angebots 3.1 (WiSe) 3.2 (SoSe) Selbststudium 90 h Dauer 2 Semester geplante Gruppengröße 30 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse in einem zentralen Thema der Kirchen- und Theologiegeschichte und sind sich der historischen Gewordenheit christlichen Glaubens, Denkens und Handelns bewusst. Sie besitzen grundlegende Kenntnisse einer zentralen Epoche der Christenheit sowie einen ersten Einblick in die wesentliche Prägung der europäischen Kultur durch die christliche Tradition. 3 Inhalte 3.1: Eine Epoche der Kirchen- und Theologiegeschichte (gemäß gängiger Epocheneinteilungen) 3.2: Ein zentrales Thema der Kirchen- und Theologiegeschichte (z.b. aus den Bereichen des Glaubens, Denkens und der theologischen Konzepte, der kirchlichen Strukturen, des spirituellen und liturgischen Lebens, der christlichen Existenz in Staat und Gesellschaft, der großen theologischen Gestalten) 4 Lehrformen Seminar und Vorlesung 5 Teilnahmevoraussetzungen Formal: keine Inhaltlich: keine 6 Prüfungsformen Prüfungsleistung im Umfang von 3 LP in Form einer Hausarbeit (ca. 12 16 Seiten) oder einer Klausur (ca. 45 120 Min.) oder einer mdl. Prüfung (ca. 25 45 Min.). Die Lehrenden geben zu Beginn einer Lehrveranstaltung bekannt, welche Erbringungsformen möglich sind. Welche Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu prüfenden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. 7

7 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten a. Bestehen der Studienleistungen in den beiden Lehrveranstaltungen (je 3 LP). Für den Erwerb von Studienleistungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen sind im Umfang von 3 LP insbesondere folgende Erbringungsformen vorgesehen (vgl. 8, Absatz 7 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium): 1. Qualifizierte mündliche Teilnahme oder 2. schriftlicher Test (auch elektronische Form der Leistungsfeststellung und schriftlicher Test im Antwortwahlverfahren) (ca. 30-45 Minuten) oder 3. Kurzreferat (ca. 15 Minuten) oder 4. kurze schriftliche Leistung (ca. 6-8 Seiten) oder 5. mündlicher Test (ca. 15 Minuten) oder 6. Arbeitsproben und Portfolios, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf, oder 7. eine Kombination aus den genannten Erbringungsformen oder alternative Formen der Leistungsfeststellung, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf. Die Lehrenden geben zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt, welche Formen der Studienleistung möglich sind. Welche Leistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu vermittelnden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. b. Bestehen der Prüfungsleistung (3 LP) (vgl. 8 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium). 8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) 9 Stellenwert der Note für die Gesamtnote Die Modulnoten gehen nach den jeweils zu Grunde liegenden LP gewichtet in die Gesamtnote ein und haben zusammen eine Gewichtung von 80 %. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende Inhaber/in der Professur für Historische Theologie im Fach Evangelische Theologie & Inhaber/in der Professur für Historische Theologie im Fach Katholische Theologie 11 Sonstige Informationen keine 8

Die Wurzeln des Christentums Kennnummer BA-CT-M 4 Workload 270 h 1 Lehrveranstaltungen 4.1 Exemplarische Themen des AT oder NT (3 LP) 4.2 Einführung in die Bibel (3 LP) 4.3 Eine Prüfungsleistung in 4.1 oder 4.2 (3 LP) Credits 9 LP Kontaktzeit Studiensemester KF: 3.-4. Sem. EF: 2.-3. Häufigkeit des Angebots 4.1 (WiSe) 4.2 (SoSe) Selbststudium 90 h Dauer 2 Semester geplante Gruppengröße 30 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Der/die Studierende ist über Aufbau, Bestand und Entstehung des jüdischen wie des christlichen Bibelkanons in Grundlinien informiert hat grundlegende Texte der christlichen Bibel kennengelernt, die für die europäische Geistes- und Kulturgeschichte von großer Bedeutung sind. kann die biblischen Schriften als historische Quellen, als heilige Texte von Weltreligionen sowie als Kulturgut wahrnehmen. hat theologische Zentralthemen der alttestamentlichen und neutestamentlichen Schriften erschlossen (Schöpfung, Exodus, Kult, Psalmen, Gleichnisse, Passion Christi) hat sich exemplarisch mit einem biblischen Thema, einer biblischen Textgruppe oder einem biblischen Autor wissenschaftlich auseinandergesetzt. ist in der Lage, biblische Texte in ihren zeitgeschichtlichen Zusammenhang einzuordnen und wissenschaftlich auszulegen 3 Inhalte Exemplarische historische, literarische und theologische Erarbeitung eines biblischen Themas vor dem Hintergrund seines zeitgeschichtlichen Kontextes (Geschichte Israels bzw. Geschichte des frühen Christentums) Grundkenntnisse in den biblischen Einleitungswissenschaften (Altes und Neues Testament) Bibelkundliche, historische und theologische Einführung in zentrale Texte und Textgruppen des AT und des NT 4 Lehrformen Vorlesung oder Seminar 5 Teilnahmevoraussetzungen Formal: keine Inhaltlich: keine 6 Prüfungsformen Prüfungsleistung im Umfang von 3 LP in Form einer Hausarbeit (ca. 12 16 Seiten) oder einer Klausur (ca. 45 120 Min.) oder einer mdl. Prüfung (ca. 25 45 Min.). Die Lehrenden geben zu Beginn einer Lehrveranstaltung bekannt, welche Erbringungsformen möglich sind. Welche Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu prüfenden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. 9

7 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten a. Bestehen der Studienleistungen in den beiden Lehrveranstaltungen (je 3 LP). Für den Erwerb von Studienleistungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen sind im Umfang von 3 LP insbesondere folgende Erbringungsformen vorgesehen (vgl. 8, Absatz 7 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium): 1. Qualifizierte mündliche Teilnahme oder 2. schriftlicher Test (auch elektronische Form der Leistungsfeststellung und schriftlicher Test im Antwortwahlverfahren) (ca. 30-45 Minuten) oder 3. Kurzreferat (ca. 15 Minuten) oder 4. kurze schriftliche Leistung (ca. 6-8 Seiten) oder 5. mündlicher Test (ca. 15 Minuten) oder 6. Arbeitsproben und Portfolios, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf, oder 7. eine Kombination aus den genannten Erbringungsformen oder alternative Formen der Leistungsfeststellung, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf. Die Lehrenden geben zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt, welche Formen der Studienleistung möglich sind. Welche Leistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu vermittelnden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. b. Bestehen der Prüfungsleistung (3 LP) (vgl. 8 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium). 8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) nein 9 Stellenwert der Note für die Gesamtnote Die Modulnoten gehen nach den jeweils zu Grunde liegenden LP gewichtet in die Gesamtnote ein und haben zusammen eine Gewichtung von 80 %. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende Inhaber des Lehrstuhls für die Exegese des Neuen Testaments im Fach Evangelische Theologie & Inhaber des Lehrstuhls für die Exegese des Neuen Testaments im Fach Katholische Theologie 11 Sonstige Informationen keine 10

Zentrale Inhalte christlicher Theologien Kennnummer BA-CT-M 5 Workload 270 h 1 Lehrveranstaltungen Credits 9 LP Kontaktzeit Studiensemester KF: 3.-4. Sem. EF: 5.-6. Häufigkeit des Angebots 5.1 (WiSe) 5.2 (SoSe) Selbststudium Dauer 2 Semester geplante Gruppengröße 30 5.1 Vorstellungen von Gott und/oder Jesus Christus (3 LP) 5.2 Weiteres zentrales Thema christlicher Theologien I (3 LP) 5.3 Eine Prüfungsleistung 90 h in 5.1 oder 5.2 (3 LP) 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Die Studierenden kennen zentrale Konzepte und Argumentationsmuster im Bereich der Gotteslehre und / oder der Christologie und können diese mit modernen Fragestellungen verbinden. Sie haben ihre systematisch-theologischen Kenntnisse vertieft, indem sie ein zentrales Thema christlicher Theologie im Horizont des Ganzen des Glaubens reflektiert haben. 3 Inhalte Kenntnis zentraler Konzeptionen der Gotteslehre und / oder der Christologie Ein zentrales Thema christlicher Theologie 4 Lehrformen Vorlesung oder Seminar 5 Teilnahmevoraussetzungen Formal: keine Inhaltlich: keine 6 Prüfungsformen Prüfungsleistung im Umfang von 3 LP in Form einer Hausarbeit (ca. 12 16 Seiten) oder einer mdl. Prüfung (ca. 25 45 Min.). Die Lehrenden geben zu Beginn einer Lehrveranstaltung bekannt, welche Erbringungsformen möglich sind. Welche Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu prüfenden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. 7 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten a. Belegung der Modulelemente 5.1 und 5.2 so, dass mindestens eine Dozentin/ein Dozent aus jedem der beiden Seminare verantwortlich an der Lehre beteiligt ist. b. Bestehen der Studienleistungen in den beiden Lehrveranstaltungen (je 3 LP). Für den Erwerb von Studienleistungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen sind im Umfang von 3 LP insbesondere folgende Erbringungsformen vorgesehen (vgl. 8, Absatz 7 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium): 1. Qualifizierte mündliche Teilnahme oder 2. schriftlicher Test (auch elektronische Form der Leistungsfeststellung und schriftlicher Test im Antwortwahlverfahren) (ca. 30-45 Minuten) oder 3. Kurzreferat (ca. 15 Minuten) oder 4. kurze schriftliche Leistung (ca. 6-8 Seiten) oder 5. mündlicher Test (ca. 15 Minuten) oder 6. Arbeitsproben und Portfolios, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf, oder 7. eine Kombination aus den genannten Erbringungsformen oder alternative Formen der Leistungsfeststellung, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf. Die Lehrenden geben zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt, welche Formen der Studienleistung möglich sind. Welche Leistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu vermittelnden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. c. Bestehen der Prüfungsleistung (3 LP) (vgl. 8 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium). 11

8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) 9 Stellenwert der Note für die Gesamtnote Die Modulnoten gehen nach den jeweils zu Grunde liegenden LP gewichtet in die Gesamtnote ein und haben zusammen eine Gewichtung von 80 %. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende Inhaber/in der Professur für Systematische Theologie im Fach Evangelische Theologie & Inhaber/in der Professur für Systematische Theologie im Fach Katholische Theologie 11 Sonstige Informationen keine 12

Religiöse Einflüsse auf die westliche Kultur Kennnummer BA-CT-M 6 Workload 270 h 1 Lehrveranstaltungen 6.1 Christliche Ethik und gesellschaftlicher Diskurs (3 LP) 6.2 Religion in Gesellschaft und Kultur (3 LP) 6.3 Eine Prüfungsleistung in 6.1 oder 6.2 (3 LP) Credits 9 LP Kontaktzeit Studiensemester KF: 3.-4. Sem. 13 Häufigkeit des Angebots 6.1 (WiSe) 6.2 (SoSe) Selbststudium 90 h Dauer 2 Semester geplante Gruppengröße 30 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Die/der Studierende hat (auch exemplarisch) Grundzüge christlicher Ethik kennengelernt und sie im Blick auf Wechselwirkungen des gesellschaftlichen Diskurses reflektiert hat Verflechtungen der abendländischen Geschichte mit dem Sinnsystem Religion erkannt und die Fähigkeit erworben, jüdisch-christliche Einflüsse auf die europäische und westliche Kultur wahrzunehmen und auf ihre Relevanz und Wechselwirkung hin zu reflektieren 3 Inhalte Grundlegende Aspekte christlicher Ethik Einflüsse jüdisch-christlicher Religion in Staat, Kultur, Kunst und Gesellschaft 4 Lehrformen Vorlesung oder Seminar 5 Teilnahmevoraussetzungen Formal: keine Inhaltlich: keine 6 Prüfungsformen Prüfungsleistung im Umfang von 3 LP in Form einer Hausarbeit (ca. 12 16 Seiten) oder einer mdl. Prüfung (ca. 25 45 Min.). Die Lehrenden geben zu Beginn einer Lehrveranstaltung bekannt, welche Erbringungsformen möglich sind. Welche Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu prüfenden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. 7 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten a. Bestehen der Studienleistungen in den beiden Lehrveranstaltungen (je 3 LP). Für den Erwerb von Studienleistungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen sind im Umfang von 3 LP insbesondere folgende Erbringungsformen vorgesehen (vgl. 8, Absatz 7 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium): 1. Qualifizierte mündliche Teilnahme oder 2. schriftlicher Test (auch elektronische Form der Leistungsfeststellung und schriftlicher Test im Antwortwahlverfahren) (ca. 30-45 Minuten) oder 3. Kurzreferat (ca. 15 Minuten) oder 4. kurze schriftliche Leistung (ca. 6-8 Seiten) oder 5. mündlicher Test (ca. 15 Minuten) oder 6. Arbeitsproben und Portfolios, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf, oder 7. eine Kombination aus den genannten Erbringungsformen oder alternative Formen der Leistungsfeststellung, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf. Die Lehrenden geben zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt, welche Formen der Studienleistung möglich sind. Welche Leistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu vermittelnden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. b. Bestehen der Prüfungsleistung (3 LP) (vgl. 8 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium).

8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) 9 Stellenwert der Note für die Gesamtnote Die Modulnoten gehen nach den jeweils zu Grunde liegenden LP gewichtet in die Gesamtnote ein und haben zusammen eine Gewichtung von 80 %. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende Inhaber/in der Professur für Systematische Theologie im Fach Evangelische Theologie & Inhaber/in der Professur für Systematische Theologie im Fach Katholische Theologie 11 Sonstige Informationen keine 14

Kirchengeschichtliche Vertiefung Kennnummer BA-CT-M 7 Workload 270 h 1 Lehrveranstaltungen 7.1 Ein weiteres zentrales Thema der Kirchenund Theologiegeschichte (3 LP) 7.2 Eine weitere Epoche der Kirchen- und Theologiegeschichte (3 LP) 7.3 Eine Prüfungsleistung in 7.1 oder 7.2 (3 LP) Credits 9 LP Kontaktzeit Studiensemester KF: 5.-6. Sem. Häufigkeit des Angebots 7.1 (WiSe) 7.2 (SoSe) Selbststudium 90 h Dauer 2 Semester geplante Gruppengröße 30 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Die/der Studierende beherrscht die Arbeitsweisen der Disziplin KG unter Verknüpfung methodischer und inhaltlicher Schwerpunktsetzungen besitzt ein vertieftes Wissen über kirchengeschichtliche Ereignisse und Zusammenhänge eines weiteren ausgewählten kirchen- bzw. theologiegeschichtlichen Themenschwerpunktes bzw. regionalen Schwerpunktes sowie einer weiteren ausgewählten Epoche 3 Inhalte Komplexes Erfassen und Verknüpfen zentraler Aspekte eines Querschnittsthemas und einer Epoche in kirchen- und theologiegeschichtlicher Perspektive 4 Lehrformen Seminare mit Referaten, Quellenlektüre, Diskussion von Thesenpapieren, Gruppenarbeit, ggfls. Exkursionsanteil mit weitgehend selbstständiger Erschließung von Literatur- und Quellenressourcen; Vorlesung 5 Teilnahmevoraussetzungen Formal: keine Inhaltlich: keine 6 Prüfungsformen Prüfungsleistung im Umfang von 3 LP in Form einer Hausarbeit (ca. 12 16 Seiten) oder einer Klausur (ca. 45 120 Min.) oder einer mdl. Prüfung (ca. 25 45 Min.). Die Lehrenden geben zu Beginn einer Lehrveranstaltung bekannt, welche Erbringungsformen möglich sind. Welche Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu prüfenden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. 15

7 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten a. Bestehen der Studienleistungen in den beiden Lehrveranstaltungen (je 3 LP). Für den Erwerb von Studienleistungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen sind im Umfang von 3 LP insbesondere folgende Erbringungsformen vorgesehen (vgl. 8, Absatz 7 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium): 1. Qualifizierte mündliche Teilnahme oder 2. schriftlicher Test (auch elektronische Form der Leistungsfeststellung und schriftlicher Test im Antwortwahlverfahren) (ca. 30-45 Minuten) oder 3. Kurzreferat (ca. 15 Minuten) oder 4. kurze schriftliche Leistung (ca. 6-8 Seiten) oder 5. mündlicher Test (ca. 15 Minuten) oder 6. Arbeitsproben und Portfolios, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf, oder 7. eine Kombination aus den genannten Erbringungsformen oder alternative Formen der Leistungsfeststellung, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf. Die Lehrenden geben zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt, welche Formen der Studienleistung möglich sind. Welche Leistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu vermittelnden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. b. Bestehen der Prüfungsleistung (3 LP) (vgl. 8 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium). 8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Nein 9 Stellenwert der Note für die Gesamtnote Die Modulnoten gehen nach den jeweils zu Grunde liegenden LP gewichtet in die Gesamtnote ein und haben zusammen eine Gewichtung von 80 %. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende Inhaber/in des Lehrstuhls für Kirchen- und Theologiegeschichte des Faches Evangelische Theologie & Inhaber/in des Lehrstuhls für Kirchen- und Theologiegeschichte des Faches Katholische Theologie 11 Sonstige Informationen keine 16

Zeitgeschichtlicher Rahmen der biblischen Schriften Kennnummer BA-CT-M 8 Workload 270 h 1 Lehrveranstaltungen 8.1 Geschichte der frühen Christenheit (Urkirche) (3LP) 8.2 Zeitgeschichte (3 LP) 8.3 Eine Prüfungsleistung in 8.1 oder 8.2 (3 LP) Credits 9 LP Kontaktzeit Studiensemester KF. 5.-6. Sem. 17 Häufigkeit des Angebots 8.1 (WiSe) 8.2 (SoSe) Selbststudium 90 h Dauer 2 Semester geplante Gruppengröße 30 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Die/der Studierende hat grundlegende Kenntnisse über die Entstehung und die Entwicklung des Christusglaubens innerhalb Israels (bzw. der Kirche innerhalb des Judentums), vor allem in Jerusalem ( Urgemeinde ). kennt die entscheidenden Personen der frühen Christentumsgeschichte und deren theologische Positionen (Petrus und die Zwölf, Jakobus der Herrenbruder und die Familie Jesu, Stephanus, Philippus und die sog. Hellenisten, Barnabas, Paulus usw.) kennt die entscheidenden Etappen der Entwicklung von einer innerjüdischen Reformbewegung hin zur heidenchristlichen Großkirche (Öffnung für die Heidenmission und Verzicht auf die Beschneidung; Großstadtmission, weitere Geschichte des Judenchristentums) und damit der Entstehung von Judentum und Christentum als getrennten Religionen. hat grundlegenden Kenntnisse über die biblische Zeitgeschichte in den Zeiten, in denen die heiligen Schriften des Christentums entstanden sind kann die biblische Zeit als Fundament, Vorgeschichte und formative Periode für vielfältige theologische Gedanken des frühen Christentums wahrnehmen und einordnen 3 Inhalte 8.1 Geschichte der frühen Christenheit (Urkirche), z.b. Entstehung, Konsolidierung und Entwicklung der Jerusalemer Urgemeinde bis zum ersten jüdischen Krieg Verkündigung, Selbstverständnis und Gemeindeleben der Jerusalemer Urgemeinde Fraktionen, Organisation, Gemeinde- und Sozialstruktur der Urgemeinde interne und externe Konflikte Die Anfänge des Christentums außerhalb Jerusalems (Damaskus, Antiochia, Rom, Alexandrien) Die Öffnung für die beschneidungsfreie Heidenmission, der sog. Apostelkonvent Die weitere Geschichte des Judenchristentums im Kontext der Reorganisation des Judentums nach der Tempelzerstörung Die sog. Trennung der Wege von Judentum und Christentum 8.2 Bibl. Zeitgeschichte die doppelte Vorgeschichte Israels (Erzeltern und Ägypten) Exodus - Sinai; Landnahme Richterzeit Entstehung der Monarchie unter Saul; David und Salomo die Zeit der getrennten Reiche Israel und Juda babylonisches Exil; nachexilische Zeit der Perserherrschaft Palästina unter griechischer Oberherrschaft: Hellenismus und Frühjudentum Palästina unter römischer Oberherrschaft: jüdische Religionsparteien Erster Jüdischer Krieg und Bar-Kochba-Aufstand 4 Lehrformen Vorlesung oder Seminar 5 Teilnahmevoraussetzungen Erfolgreicher Abschluss der Pflichtmodule 2 und 3

6 Prüfungsformen Prüfungsleistung im Umfang von 3 LP in Form einer Hausarbeit (ca. 12 16 Seiten) oder einer Klausur (ca. 45 120 Min.) oder einer mdl. Prüfung (ca. 25 45 Min.). Die Lehrenden geben zu Beginn einer Lehrveranstaltung bekannt, welche Erbringungsformen möglich sind. Welche Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu prüfenden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. 7 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten a. Bestehen der Studienleistungen in den beiden Lehrveranstaltungen (je 3 LP). Für den Erwerb von Studienleistungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen sind im Umfang von 3 LP insbesondere folgende Erbringungsformen vorgesehen (vgl. 8, Absatz 7 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium): 1. Qualifizierte mündliche Teilnahme oder 2. schriftlicher Test (auch elektronische Form der Leistungsfeststellung und schriftlicher Test im Antwortwahlverfahren) (ca. 30-45 Minuten) oder 3. Kurzreferat (ca. 15 Minuten) oder 4. kurze schriftliche Leistung (ca. 6-8 Seiten) oder 5. mündlicher Test (ca. 15 Minuten) oder 6. Arbeitsproben und Portfolios, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf, oder 7. eine Kombination aus den genannten Erbringungsformen oder alternative Formen der Leistungsfeststellung, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf. Die Lehrenden geben zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt, welche Formen der Studienleistung möglich sind. Welche Leistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu vermittelnden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. b. Bestehen der Prüfungsleistung (3 LP) (vgl. 8 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium). 8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) nein 9 Stellenwert der Note für die Gesamtnote Die Modulnoten gehen nach den jeweils zu Grunde liegenden LP gewichtet in die Gesamtnote ein und haben zusammen eine Gewichtung von 80 %. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende Inhaber/in des Lehrstuhls für Neues Testament im Fach Katholische Theologie & Inhaber/in des Lehrstuhls für Altes Testament im Fach Evangelische Theologie 11 Sonstige Informationen keine 18

Exegetische Vertiefung Altes Testament Kennnummer BA-CT-M 9 Workload 270 h 1 Lehrveranstaltungen 9.1 Exegese einer alttestamentlichen Schrift/ Exemplarisches Thema des AT (3 LP) 9.2 Exegese einer alttestamentlichen Schrift/ Exemplarisches Thema des AT (3 LP) 9.3 Eine Prüfungsleistung in 9.1 oder 9.2 (3 LP) Credits 9 LP Kontaktzeit Studiensemester KF: 5.-6. Sem. Häufigkeit des Angebots 9.1 (WiSe) 9.2 (SoSe) Selbststudium 90 h Dauer 2 Semester geplante Gruppengröße 30 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Die Studierenden erwerben sich vertiefte Kenntnisse alttestamentlicher Exegese. Eine Schwerpunktbildung gemäß individueller Interessen ist erwünscht. Wählbar sind Veranstaltungen zur Exegese spezieller alttestamentlicher Schriftkorpora (z.b. Genesis, Ijob, Psalmen), Veranstaltungen zu zentralen Themen alttestamentlicher Theologie (z.b. Schöpfung, Erwählung, Prophetie; Messias), Veranstaltungen zur Geschichte, Archäologie und Religionsgeschichte des antiken Israel sowie zur Hermeneutik und Rezeptionsgeschichte alttestamentlicher Themen. 3 Inhalte Exegese spezieller alttestamentlicher Schriftkorpora (z.b. Genesis, Hiob, Psalmen), und/oder zentrale Themen alttestamentlicher Theologie (z.b. Schöpfung, Erwählung, Prophetie; Messias) und/oder Geschichte, Archäologie und Religionsgeschichte des antiken Israel, und/oder Hermeneutik und Rezeptionsgeschichte alttestamentlicher Themen 4 Lehrformen Vorlesung und Seminar oder Projekt gemäß forschendem Lernen 5 Teilnahmevoraussetzungen Formal: Modulprüfung 3 muss bestanden sein Inhaltlich: -- 6 Prüfungsformen Prüfungsleistung im Umfang von 3 LP in Form einer Hausarbeit (ca. 12 16 Seiten) oder einer Klausur (ca. 45 120 Min.) oder einer mdl. Prüfung (ca. 25 45 Min.). Die Lehrenden geben zu Beginn einer Lehrveranstaltung bekannt, welche Erbringungsformen möglich sind. Welche Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu prüfenden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. 19

7 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten a. Bestehen der Studienleistungen in den beiden Lehrveranstaltungen (je 3 LP). Für den Erwerb von Studienleistungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen sind im Umfang von 3 LP insbesondere folgende Erbringungsformen vorgesehen (vgl. 8, Absatz 7 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium): 1. Qualifizierte mündliche Teilnahme oder 2. schriftlicher Test (auch elektronische Form der Leistungsfeststellung und schriftlicher Test im Antwortwahlverfahren) (ca. 30-45 Minuten) oder 3. Kurzreferat (ca. 15 Minuten) oder 4. kurze schriftliche Leistung (ca. 6-8 Seiten) oder 5. mündlicher Test (ca. 15 Minuten) oder 6. Arbeitsproben und Portfolios, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf, oder 7. eine Kombination aus den genannten Erbringungsformen oder alternative Formen der Leistungsfeststellung, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf. Die Lehrenden geben zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt, welche Formen der Studienleistung möglich sind. Welche Leistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu vermittelnden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. b. Bestehen der Prüfungsleistung (3 LP) (vgl. 8 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium). 8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) nein 9 Stellenwert der Note für die Gesamtnote Die Modulnoten gehen nach den jeweils zu Grunde liegenden LP gewichtet in die Gesamtnote ein und haben zusammen eine Gewichtung von 80 %. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende Inhaber/in der Professur Biblische Exegese und biblische Theologie (Altes Testament) im Fach Evangelische Theologie & Inhaber/in des Lehrstuhls für Neues Testament im Fach Katholische Theologie 11 Sonstige Informationen keine 20

Exegetische Vertiefung Neues Testament Kennnummer BA-CT-M 10 Workload 270 h 1 Lehrveranstaltungen 10.1 Exegese einer neutestamentlichen Schrift (3 LP) 10.2 Exemplarische Beschäftigung mit einem Thema des NT (3 LP) 10.3 Eine Prüfungsleistung in 10.1 oder 10.2 (3 LP) Credits 9 LP Kontaktzeit Studiensemester KF: 5.-6. Sem. Häufigkeit des Angebots 10.1 (WiSe) 10.2 (SoSe) Selbststudium 90 h Dauer 2 Semester geplante Gruppengröße 30 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Die/der Studierende erwirbt vertiefte Kompetenzen auf dem Feld des Neuen Testaments und seiner Wirkungsgeschichte. lernt über Modul 3.2 hinausgehend weitere theologische Grundthemen (z.b. Wunder, Gleichnisse, Taufe, Abendmahl, Deutungen des Todes Jesu) der neutestamentlichen Schriften kennen. wird zur exemplarischen Analyse wie Interpretation einer neutestamentlichen Schrift befähigt und ist in der Lage, die dabei gewonnenen Kompetenzen auf die Auslegung anderer Schriften des neutestamentlichen Bibelkanons anzuwenden. 3 Inhalte 10.1 Analyse und theologische Interpretation einer neutestamentlichen Schrift, z.b. eines der neutestamentlichen Evangelien der Apostelgeschichte des Lukas eines Briefs aus der Paulusbriefsammlung (inkl. Hebräerbrief) od. dem Corpus der Katholischen Briefe der Offenbarung des Johannes 10.2 Grundthemen des Neuen Testaments Biographie und theologisches Denken des Apostels Paulus Geschichte und Theologiegeschichte des Urchristentums Thematische Querschnitte durch die neutestamentlichen Schriften Rezeptionsgeschichte neutestamentlicher Themen 4 Lehrformen Seminar oder Vorlesung 5 Teilnahmevoraussetzungen Erfolgreicher Abschluss der Pflichtmodule 2 und 3 6 Prüfungsformen Prüfungsleistung im Umfang von 3 LP in Form einer Hausarbeit (ca. 12 16 Seiten) oder einer mdl. Prüfung (ca. 25 45 Min.). Die Lehrenden geben zu Beginn einer Lehrveranstaltung bekannt, welche Erbringungsformen möglich sind. Welche Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu prüfenden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. 21

7 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten a. Bestehen der Studienleistungen in den beiden Lehrveranstaltungen (je 3 LP). Für den Erwerb von Studienleistungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen sind im Umfang von 3 LP insbesondere folgende Erbringungsformen vorgesehen (vgl. 8, Absatz 7 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium): 1. Qualifizierte mündliche Teilnahme oder 2. schriftlicher Test (auch elektronische Form der Leistungsfeststellung und schriftlicher Test im Antwortwahlverfahren) (ca. 30-45 Minuten) oder 3. Kurzreferat (ca. 15 Minuten) oder 4. kurze schriftliche Leistung (ca. 6-8 Seiten) oder 5. mündlicher Test (ca. 15 Minuten) oder 6. Arbeitsproben und Portfolios, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf, oder 7. eine Kombination aus den genannten Erbringungsformen oder alternative Formen der Leistungsfeststellung, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf. Die Lehrenden geben zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt, welche Formen der Studienleistung möglich sind. Welche Leistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu vermittelnden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. b. Bestehen der Prüfungsleistung (3 LP) (vgl. 8 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium). 8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Nein 9 Stellenwert der Note für die Gesamtnote Die Modulnoten gehen nach den jeweils zu Grunde liegenden LP gewichtet in die Gesamtnote ein und haben zusammen eine Gewichtung von 80 %. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende Inhaber/in des Lehrstuhls für Neues Testament im Fach Evangelische Theologie & Inhaber/in des Lehrstuhls für Neues Testament im Fach Katholische Theologie 11 Sonstige Informationen keine 22

Systematisch-theologische Vertiefung Kennnummer BA-CT-M 11 Workload 270 h 1 Lehrveranstaltungen 11.1 Zentrales Thema christlicher Theologien II (3 LP) 11.2 Zentrales Thema christlicher Theologien III (3 LP) 11.3 Eine Prüfungsleistung in 11.1 oder 11.2 (3 LP) Credits 9 LP Kontaktzeit Studiensemester KF: 5.-6. Sem. Häufigkeit des Angebots 11.1 (WiSe) 11.2 (SoSe) Selbststudium 90 h Dauer 2 Semester geplante Gruppengröße 30 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Die Studierenden haben ihre systematisch-theologischen Kenntnisse vertieft, indem sie zentrale Thema christlicher Theologie im Horizont des Ganzen des Glaubens reflektiert und in einer Modulprüfung eine exemplarische Frage- bzw. Problemstellung eigenständig behandelt haben. 3 Inhalte Zentrale Themen christlicher Theologie 4 Lehrformen Vorlesungen und Seminare 5 Teilnahmevoraussetzungen Formal: keine Inhaltlich: keine 6 Prüfungsformen Prüfungsleistung im Umfang von 3 LP in Form einer Hausarbeit (ca. 12 16 Seiten) oder einer mdl. Prüfung (ca. 25 45 Min.). Die Lehrenden geben zu Beginn einer Lehrveranstaltung bekannt, welche Erbringungsformen möglich sind. Welche Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu prüfenden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. 7 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten a. Bestehen der Studienleistungen in den beiden Lehrveranstaltungen (je 3 LP). Für den Erwerb von Studienleistungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen sind im Umfang von 3 LP insbesondere folgende Erbringungsformen vorgesehen (vgl. 8, Absatz 7 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium): 1. Qualifizierte mündliche Teilnahme oder 2. schriftlicher Test (auch elektronische Form der Leistungsfeststellung und schriftlicher Test im Antwortwahlverfahren) (ca. 30-45 Minuten) oder 3. Kurzreferat (ca. 15 Minuten) oder 4. kurze schriftliche Leistung (ca. 6-8 Seiten) oder 5. mündlicher Test (ca. 15 Minuten) oder 6. Arbeitsproben und Portfolios, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf, oder 7. eine Kombination aus den genannten Erbringungsformen oder alternative Formen der Leistungsfeststellung, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf. Die Lehrenden geben zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt, welche Formen der Studienleistung möglich sind. Welche Leistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu vermittelnden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. b. Bestehen der Prüfungsleistung (3 LP) (vgl. 8 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium). 8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) nein 23

9 Stellenwert der Note für die Gesamtnote Die Modulnoten gehen nach den jeweils zu Grunde liegenden LP gewichtet in die Gesamtnote ein und haben zusammen eine Gewichtung von 80 %. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende Inhaber/in der Professur für Systematische Theologie im Fach Katholische Theologie & Inhaber/in der Professur für Systematische Theologie im Fach Katholische Theologie 11 Sonstige Informationen keine 24

Christliches Leben in der Gegenwart Kennnummer BA-CT-M 12 Workload 270 h 1 Lehrveranstaltungen 12.1 Christliche Ethik und gesellschaftlicher Diskurs II (3 LP) 12.2 Gegenwartsfragen in theologischer Perspektive (3 LP) 12.3 Eine Prüfungsleistung in 12.1 oder 12.2 (3 LP) Credits 9 LP Kontaktzeit Studiensemester KF: 5.-6. Sem. 25 Häufigkeit des Angebots 12.1 (WiSe) 12.2 (SoSe) Selbststudium 90 h Dauer 2 Semester geplante Gruppengröße 30 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Die Studierenden haben (auch exemplarisch) Grundzüge christlicher Ethik kennengelernt und sie im Blick auf Wechselwirkungen des gesellschaftlichen Diskurses reflektiert. Sie sind in der Lage, relevante Gegenwartsfragen theologisch wahrzunehmen und zu beurteilen. 3 Inhalte 12.1: Grundlegende Aspekte christlicher Ethik 12.2: Zentrale gesellschaftliche Herausforderung in theologischer Perspektive 4 Lehrformen Vorlesung oder Seminar 5 Teilnahmevoraussetzungen Formal: keine Inhaltlich: keine 6 Prüfungsformen Prüfungsleistung im Umfang von 3 LP in Form einer Hausarbeit (ca. 12 16 Seiten) oder einer mdl. Prüfung (ca. 25 45 Min.). Die Lehrenden geben zu Beginn einer Lehrveranstaltung bekannt, welche Erbringungsformen möglich sind. Welche Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu prüfenden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. 7 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten a. Bestehen der Studienleistungen in den beiden Lehrveranstaltungen (je 3 LP). Für den Erwerb von Studienleistungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen sind im Umfang von 3 LP insbesondere folgende Erbringungsformen vorgesehen (vgl. 8, Absatz 7 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium): 1. Qualifizierte mündliche Teilnahme oder 2. schriftlicher Test (auch elektronische Form der Leistungsfeststellung und schriftlicher Test im Antwortwahlverfahren) (ca. 30-45 Minuten) oder 3. Kurzreferat (ca. 15 Minuten) oder 4. kurze schriftliche Leistung (ca. 6-8 Seiten) oder 5. mündlicher Test (ca. 15 Minuten) oder 6. Arbeitsproben und Portfolios, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf, oder 7. eine Kombination aus den genannten Erbringungsformen oder alternative Formen der Leistungsfeststellung, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf. Die Lehrenden geben zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt, welche Formen der Studienleistung möglich sind. Welche Leistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu vermittelnden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. b. Bestehen der Prüfungsleistung (3 LP) (vgl. 8 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium). 8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) nein

9 Stellenwert der Note für die Gesamtnote Die Modulnoten gehen nach den jeweils zu Grunde liegenden LP gewichtet in die Gesamtnote ein und haben zusammen eine Gewichtung von 80 %. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende Inhaber/in der Professur für Systematische Theologie im Fach Evangelische Theologie & Inhaber/in der Professur für Systematische Theologie im Fach Katholische Theologie 11 Sonstige Informationen keine 26

Religionspädagogische Vertiefung Kennnummer BA-CT-M 13 Workload 270 h 1 Lehrveranstaltungen 13.1 Vorlesung: Einführung in die Religionspädagogik (3 LP) 13.2 Themen gegenwärtiger religionspädagogisch er Forschung (3 LP) 13.3 Eine Prüfungsleistung in 13.1 oder 13.2 (3 LP) Credits 9 LP Kontaktzeit Studiensemester KF: 5.-6. Sem. Häufigkeit des Angebots 13.1 (WiSe) 13.2 (SoSe) Selbststudium 90 h Dauer 2 Semester geplante Gruppengröße 60 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Die Studierenden verstehen die Bedingungen, Begründungen und Ziele religionspädagogischen Handelns in einer säkularen und pluralen Gesellschaft und können mit ihnen situationsgerecht argumentieren. Sie kennen elementare Formen religiösen Lehrens und Lernens und finden einen eigenen Zugang zu diesen Formen. Schließlich vertiefen sie ihr Verständnis religiösen Lernens in einer modernen Gesellschaft an einem exemplarischen Thema der aktuellen religionspädagogischen Forschung 3 Inhalte Religionssoziologische Grundkenntnisse: Das Verhältnis von Religion, Kirche, Glaube, Gesellschaft Analyse der Bedingungen, Begründungen und Ziele religionspädagogischen Handelns in einer säkularen und pluralen Gesellschaft Grundformen religiösen Lehrens und Lernens in einer religiös pluralen Gesellschaft Exemplarisches Thema aktueller religionspädagogischer Forschung 4 Lehrformen Vorlesung und Seminar oder Projekt gemäß forschendem Lernen 5 Teilnahmevoraussetzungen Formal: keine Inhaltlich: keine 6 Prüfungsformen Prüfungsleistung im Umfang von 3 LP in Form einer Hausarbeit (ca. 12 16 Seiten) oder einer mdl. Prüfung (ca. 25 45 Min.). Die Lehrenden geben zu Beginn einer Lehrveranstaltung bekannt, welche Erbringungsformen möglich sind. Welche Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu prüfenden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. 30 27

7 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten a. Bestehen der Studienleistungen in den beiden Lehrveranstaltungen (je 3 LP). Für den Erwerb von Studienleistungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen sind im Umfang von 3 LP insbesondere folgende Erbringungsformen vorgesehen (vgl. 8, Absatz 7 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium): 1. Qualifizierte mündliche Teilnahme oder 2. schriftlicher Test (auch elektronische Form der Leistungsfeststellung und schriftlicher Test im Antwortwahlverfahren) (ca. 30-45 Minuten) oder 3. Kurzreferat (ca. 15 Minuten) oder 4. kurze schriftliche Leistung (ca. 6-8 Seiten) oder 5. mündlicher Test (ca. 15 Minuten) oder 6. Arbeitsproben und Portfolios, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf, oder 7. eine Kombination aus den genannten Erbringungsformen oder alternative Formen der Leistungsfeststellung, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf. Die Lehrenden geben zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt, welche Formen der Studienleistung möglich sind. Welche Leistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu vermittelnden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. b. Bestehen der Prüfungsleistung (3 LP) (vgl. 8 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium). 8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) nein 9 Stellenwert der Note für die Gesamtnote Die Modulnoten gehen nach den jeweils zu Grunde liegenden LP gewichtet in die Gesamtnote ein und haben zusammen eine Gewichtung von 80 %. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende Inhaber/in der Professur für Praktische Theologie/Religionspädagogik im Fach Evangelische Theologie & Inhaber/in der Professur für Praktische Theologie/Religionspädagogik im Fach Katholische Theologie 11 Sonstige Informationen keine 28

Weltreligionen und interreligiöse Bildung Kennnummer BA-CT-M 14 Workload 270 h 1 Lehrveranstaltungen 14.1 Weltreligionen (Schwerpunkt Judentum oder Islam) (3 LP) 14.2 Interreligiöse Bildung und Religion (3 LP) 14.3 Eine Prüfungsleistung in 14.1 oder 14.2 (3 LP) Credits 9 LP Kontaktzeit Studiensemester KF: 5.-6. Sem. EF: 5.-6. Häufigkeit des Angebots 14.1 (WiSe) 14.2 (SoSe) Selbststudium 90 h Dauer 2 Semester geplante Gruppengröße 30 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Die Studierenden lernen die wesentlichen Grundzüge des Judentums oder des Islam kennen und erhalten Einsicht in die spezifische Lebenslage der betreffenden Weltreligion in einer europäischen Gesellschaft. Darüber hinaus kennen sie elementare Prinzipien interkultureller Bildung und zentrale Modelle interreligiösen Lernens. Diese Kenntnisse erproben sie in der Auseinandersetzung mit einer der großen Weltreligionen. 3 Inhalte Kenntnis der Grundzüge des Judentums oder des Islam Verständnis für die Herausforderungen jüdischen oder muslimischen Lebens in einer europäischen Gesellschaft Kenntnis elementarer Konzepte interkultureller Bildung Kenntnis zentraler Modelle interreligiösen Lernens 4 Lehrformen Vorlesung und Seminar oder Projekt gemäß forschendem Lernen 5 Teilnahmevoraussetzungen Formal: keine Inhaltlich: keine 6 Prüfungsformen Prüfungsleistung im Umfang von 3 LP in Form einer Hausarbeit (ca. 12 16 Seiten) oder einer mdl. Prüfung (ca. 25 45 Min.). Die Lehrenden geben zu Beginn einer Lehrveranstaltung bekannt, welche Erbringungsformen möglich sind. Welche Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist, hängt von den jeweils zu prüfenden Kompetenzen (vgl. Punkt 2) ab. 29