Unkrautbekämpfungsmittel gegen einjährige Unkräuter und Ungräser in Mais im Nachauflaufverfahren

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Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt.

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Transkript:

1 Gebrauchsanleitung Zul.-Nr.: 006723-00 KELVIN Herbizid Wirkstoff: 40 g/l Nicosulfuron (Gew.-%: 4,2) Wirkmechanismus (HRAC-Gruppe): B Formulierung: Packungsgröße: Dispersion in Öl (OD) 10 x 1 l und 4 x 5 l Unkrautbekämpfungsmittel gegen einjährige Unkräuter und Ungräser in Mais im Nachauflaufverfahren ANWENDUNG Wirkungsweise Kelvin ist ein selektives Maisherbizid aus der Gruppe der Sulfonylharnstoffe. Der Wirkstoff Nicosulfuron wird rasch von den Blättern und zu einem geringen Teil von den Wurzeln der Ungräser und Unkräuter aufgenommen und mit dem Saftstrom verteilt. Nicosulfuron hemmt das Enzym Acetolactat Synthase (ALS), dadurch tritt nach der Anwendung sofort ein Wachstumsstillstand an Wurzel und Spross ein. Der Absterbeprozess der gesamten Pflanze kann sich über mehrere Wochen erstrecken, die Nährstoffkonkurrenz zur Kulturpflanze endet jedoch bereits ab dem Zeitpunkt der Behandlung. Wirkungsspektrum Mit Kelvin gut bekämpfbar: Ungräser Hühnerhirse Borstenhirse-Arten Acker-Fuchsschwanz Einjähriges Rispengras Weidelgras-Arten Flug-Hafer Ausfall-Getreide Gemeine Quecke (nach eigenen Erfahrungen)

Unkräuter Acker-Hohlzahn Acker-Senf Ackerhundskamille Taubnessel-Arten Amarant-Arten* Ausfall-Raps Einjähriges Bingelkraut Hederich Kreuzkraut-Arten Kletten-Labkraut Floh-Knöterich Kamille-Arten Ampferblättriger Knöterich Vogel-Sternmiere Acker-Stiefmütterchen Acker-Hellerkraut Gemeines Hirtentäschel Dreigeteilter Zweizahn* 8/25/2014 2 * = auch triaziresistente Arten weniger gut bekämpfbar: Fingerhirse-Arten, Knaulgras, Distel-Arten, Franzosenkraut-Arten, Gänsefuß-Arten, Melde-Arten, Minze-Arten, Winde-Arten, Winden-Knöterich, Ziest-Arten nicht ausreichend bekämpfbar: Schachtelhalm-Arten, Vogel-Knöterich, Schwarzer Nachtschatten Kultur- und Sortenverträglichkeit Nach bisherigen Erfahrungen (Stand 2013) wird Kelvin von den meisten, in Deutschland geprüften, Silo- und Körnermaissorten gut vertragen, wenn keine ungünstigen Bedingungen vor, während und nach der Anwendung herrschen. Die Anwendung von Kelvin wird aus Verträglichkeitsgründen nicht empfohlen: - bei kühler, feuchter Witterung, - bei Frost, Frostgefahr und in bereits frostgeschädigten Maisbeständen, - bei anhaltender Trockenheit, - bei Staunässe, - unmittelbar nach einer Regenperiode, durch die die Wachsschicht geschwächt ist, - solange sich Wasser auf Blättern oder in der Blatttüte befindet,

3 - bei Temperaturschwankungen Tag/Nacht von über 20 C, - bei Temperaturen > 25 C und gleichzeitig intensiver Sonneneinstrahlung, - bei sich langsam erwärmenden Böden, - in Beständen, die unter Nährstoffmangel, Krankheiten oder Schädlingsbefall leiden, - im Zuchtgarten, in Inzuchtlinien, in der Saatmaisvermehrung sowie in Zuckermais. Maisbestände, die mit Kelvin behandelt wurden oder werden sollen, dürfen nicht zusätzlich mit einem Insektizid auf der Basis organischer Phosphorsäure-Ester oder Thiocarbamate behandelt werden, um Mais-Unverträglichkeiten zu vermeiden. Dies gilt für Tankmischungen und Behandlungsfolgen während vier Wochen vor und nach der Anwendung von Kelvin. Die Anwendung von Kelvin ist möglich auf Flächen, die vor, während oder nach der Saat mit Insektiziden auf Pyrethroid-, Neonicotinoid- oder Carbamat-Wirkstoffbasis behandelt wurden. Als unverträglich für Kelvin haben sich nach bisherigen Erfahrungen (Stand 2013) folgende Sorten erwiesen: Aabsolut Bielik Cladio EE 3315 Fjord Golduval GZ Aldera Kluni cs Nathan Nescio Prinz Rival SM 51.135 Tango Die genannten Sorten können auch unter günstigen Anwendungsbedingungen durch Kelvin geschädigt werden. Die Sortenliste wird laufend aktualisiert (Stand Oktober 2012). Die jeweils aktuelle Liste finden Sie in der Produktinformation im Internet unter http://www.agrar.basf.de.

4 Für nicht in Deutschland geprüfte Maissorten oder für neu zugelassene Maissorten informieren Sie sich bzgl. der Herbizidverträglichkeit bitte auch bei den Züchtern bzw. deren Vertriebspartnern. Wirkung auf andere Kulturpflanzen Breitblättrige Kulturpflanzen (z. B. Rüben, Raps, Leguminosen, Gemüse und Zierpflanzen) sowie Getreide und Futtergras sind gegenüber Kelvin sehr empfindlich. Vermeiden Sie unbedingt Abdrift oder Verwehen der Spritzbrühe auf diese Kulturen oder auf Flächen, die für den Anbau solcher Kulturen vorgesehen sind. Vor dem späteren Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Mais müssen Sie das Gerät sorgfältig reinigen. Beachten Sie hierzu bitte unsere Angaben im Absatz Reinigung der Feldspritze. Nachbau Sollte durch irgendwelche Umstände bereits behandelter Mais vorzeitig umgebrochen werden müssen, so kann nach flacher Bodenbearbeitung Mais und nach vorherigem Pflügen Soja nachgebaut werden. Der bei normaler Bodenfeuchtigkeit nahezu vollständige Abbau von Kelvin im Boden innerhalb von 2 Monaten erlaubt es, dass Kelvin in üblichen Fruchtfolgen uneingeschränkt zum Einsatz kommt. Der Anbau von Winterraps und Zwischenfrüchten im Anwendungsjahr von Kelvin wird nicht empfohlen, wenn der Wirkstoffabbau durch anhaltende Bodentrockenheit verzögert ist. Sonstige Hinweise Bei vielen Herbiziden besteht generell das Risiko des Auftretens von wirkstoffresistenten Unkräutern und Ungräsern. Deshalb kann unter besonders ungünstigen Bedingungen eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels nicht ausgeschlossen werden. Kelvin enthält den Wirkstoff Nicosulfuron. Nicosulfuron zählt zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, dessen Wirkungsmechanismus in die Gruppe B der HRAC- Klassifizierung eingestuft ist Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind z.b.:

5 - Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen - Fruchtfolgegestaltung - Bodenbearbeitung - Saattermin Die von BASF empfohlene Aufwandmenge ist unbedingt einzuhalten. Anwendungsempfehlungen und Indikationen Kelvin wird im Nachauflaufverfahren im Mais eingesetzt. Frühest möglicher Einsatztermin: 2-Blattstadium des Maises Die Anwendung sollte spätestens bis zum 8-Blattstadium des Maises erfolgt sein. Die Ungräser und Unkräuter müssen zur Zeit der Spritzung aufgelaufen sein. Aufwandmenge: 1,0 l/ha Max. Zahl der Behandlungen: - in der Anwendung: 1 - in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Der Zusatz eines Netzmittels oder von Öl ist nicht erforderlich. Anwendungshinweise Das lange Anwendungsfenster (2-8 Blattstadium des Maises) erlaubt es, günstige Anwendungszeitpunkte zu finden. Kelvin erzielt die beste Wirkung auf kleine, intensiv wachsende Ungräser und Unkräuter. Die Unkräuter sollten sich zum Zeitpunkt der Spritzung im 2-4-Blatt-Stadium befinden. Die meisten Ungrasarten werden nach dem Auflaufen bis zur Bestockung erfaßt. Blutund Faden-Fingerhirse wird nur bis zum 2-Blatt-Stadium erfasst. Die Quecken sollten vollständig ausgetrieben sein und 4-6 Blätter gebildet haben. Nach der Anwendung von Kelvin sollte für 1-2 Stunden kein Niederschlag fallen, damit genügend Wirkstoff von den Unkräutern und Ungräsern aufgenommen werden kann. Nicht auf regen- oder taunasse Pflanzen spritzen

6 Eine mechanische Unkrautbekämpfung sollte frühestens eine Woche nach der Anwendung von Kelvin durchgeführt werden. (WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich. Anwendungsbestimmungen (NG200) Das Pflanzenschutzmittel darf nur in den bei der Zulassung festgesetzten Entwicklungsstadien der Kultur eingesetzt werden. (NG326) Die maximale Aufwandmenge von 45 g Wirkstoff pro Hektar auf derselben Fläche darf auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln nicht überschritten werden. (NG327) Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Nicosulfuron. Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet: Anwendungsnummer 006723-00/00-001 Schadorganismus/ Zweckbestimmung Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte Mais (Nachauflauf, BBCH 12-18) Wartezeit Freiland: Mais = (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungstechnik I. Vermeidung von Restmengen Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben! Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen.

7 II. Ansetzen der Spritzbrühe 1. Tank zu 1/2 bis 3/4 mit Wasser füllen. 2. Kelvin gut schütteln und bei laufendem Rührwerk direkt oder über die Einspülschleuse in den Tank geben. 3. Ggf. Mischpartner zugeben und darauf achten, dass sich vor Zugabe des Mischpartners Kelvin vollständig gelöst hat. 4. Tank mit Wasser bei laufendem Rührwerk auffüllen 5. Spritzflüssigkeit bei laufendem Rührwerk sofort nach dem Ansetzen ausbringen. III. Spritzarbeit Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen! Vor der Behandlung Gerät auslitern und Düsenausstoß kontrollieren. Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut aufrühren. Überdosierungen sind zu vermeiden. Abtrift auf Nachbarkulturen vermeiden. Wassermenge: 200-400 l/ha IV. Reinigung der Feldspritze Kelvin gehört zu der Gruppe der Sulfonylharnstoffe, daher ist die Feldspritze einschließlich Düsen und Filter unmittelbar nach der Applikation mit einem entsprechenden Reinigungsmittel zu reinigen. Reinigungsmittel: Salmiakgeist 25 %* P3-grato 12 Calgonit DA Agro-Quick Amonia K benötigte Menge pro 100 l Spülflüssigkeit 0,2 l 0,5 l 0,5 l 2,0 l 1,0 l

8 All Clear 3 extra 500 ml Agroclean 100 g *bei geringer Konzentration Aufwandmenge entsprechend erhöhen. Mischbarkeit Kelvin ist mischbar mit Arrat, Artett, Certrol 2 B, Clio, Clio Star, Clio Super, Clio Top-Pack, Clio Top BMX-Pack, Dash E.C., Focus Ultra, Spectrum und Stomp Aqua. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Piktogramm: Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sicherheitshinweise P261 Einatmen von Aerosol vermeiden. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.

9 P280 Schutzhandschuhe/-kleidung tragen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Hinweise zum Schutz des Anwenders Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Verpackung nicht wiederverwenden. (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SE1201) Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. (SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. (SS1201) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. (SS2203) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS703) Festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.

Hinweise zum Schutz der Umwelt I. Wasserschutzgebiete 8/25/2014 10 Wasserschutzgebietsauflage: keine II. Schutz von Oberflächengewässern Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75%*, 90%* (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. 5 m

11 (NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulchoder Direktsaatverfahren erfolgt. III. Schutz terrestrischer Nachbarflächen Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: (NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. IV. Wasserorganismen (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

V. Bienen 8/25/2014 12 (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). VI. Nützlinge (NN400) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft. ABFALLBESEITIGUNG Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA 1 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. ALLGEMEINE ANWENDUNGSHINWEISE / HAFTUNG Die Angaben in dieser Produktinformation basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen und entsprechen den Festsetzungen der Zulassungsbehörde. Sie befreien den Anwender wegen der Fülle möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unseres Produktes nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für Schäden aus der unsachgemäßen Lagerung und Anwendung aus. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Produktinformation beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten

13 Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen können wir oder unsere Vertriebspartner keine Haftung übernehmen. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern. = Eingetragene Marke von BASF 1 = Eingetragene Marke des IVA (Industrieverband Agrar, Frankfurt/M.) 2 = Eingetragene Marke von Nufarm 3 = Eingetragene Marke von DuPont