Regionalkonferenz 2011

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Transkript:

Gemeinde Cavertitz OT Treptitz Regionalkonferenz 2011 Modellprojekt Gruppenkläranlagen in Treptitz

Auf der Grundlage des Wasserverbandsgesetzes vom 20. 02. 1991 mit der Aufgabe der Abwasserbeseitigung wurde am 10.07.1991 der Abwasserverband Untere Dahle gegründet. Die damaligen Mitgliedsgemeinden waren die Stadt Dahlen; Gemeinde Schmannewitz, Großböhla, Stadtteile der Stadt Oschatz; Gemeinde Wohlau, Bockwitz, Wellerswalde, Laas, Gaunitz, Cavertitz, Schirmenitz, Bucha, Sörnewitz und Lampertswalde. In diesem Verband war eine große Kläranlage für 31.161 Einwohnergleichwerte geplant, d. h. Einwohner und Gewerbebetriebe, da seinerzeit noch große Gewerbegebiete vorgesehen waren. Der Standort der Kläranlage wäre eventuell Sörnewitz oder Lampertswalde gewesen. Jedoch kam es zu Ungereimtheiten, ganz besonders mit der Stadt Dahlen. Bei der Stadt Dahlen lagen 2 Bauanträge für die Reha- Kliniken vor. Die Reha-Kliniken befanden sich im Zugzwang und übten auf die Stadt Dahlen Druck aus. Es kam zu Bauaufträgen, die weder mit dem Verband abgestimmt noch finanziell untersetzt waren. Einige Mitgliedskommunen haben sich mit dieser Situation nicht abfinden können, so dass die Auflösung des Abwasserverbandes Untere Dahle zum 31.12.1998 beschlossen wurde. Die Auflösung musste der Rechtsaufsicht zur Genehmigung vorgelegt werden. Seit dem 01.01.1999 nimmt die Gemeinde Cavertitz die per Gesetz übertragene Aufgabe der Abwasserbeseitigung wieder in eigener Regie wahr. Dies gestaltete und gestaltet sich bei weitem nicht immer einfach, da wir eine Flächengemeinde mit ca. 70 km² und dünner Besiedelung (12 OT mit ca. 2.500 Einwohnern) sind. Im OT Bucha besteht eine zentrale Kläranlage. Im OT Sörnewitz wurde 1994 beim Neubau der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße S 27 ein Trennsystem verlegt. - 2

- 2 Unzählige Probleme bereiten uns aber auch neben der Unterhaltung der Kanäle sowie teilweise immer noch die Einordnung der Kanäle, ob es sich um öffentliche-, private-, sog. Bürgermeisterkanäle, um Drainageleitungen oder Gewässer handelt. Die Leitungssicherung auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes ist in einigen Ortsteilen so weit vorangeschritten, dass diese bereits eingetragen sind, zur Eintragung beim Grundbuchamt liegen oder aber noch zur Auslegung vorbereitet werden. Die Zahlungen für die Entschädigungen sind vorzubereiten. Auf der Grundlage unserer Abwassersatzung und der eigenen Gebührenkalkulation erheben wir seit 1999 Abwassergebühren, wofür zuvor der Abwasserverband zuständig war. Am 18.03.2008 wurde im Gemeinderat unser Abwasserbeseitigungskonzept für alle Ortsteile beschlossen, welches mit Schreiben vom 21.04.2008 vom damaligen Regierungspräsidium bestätigt wurde. Unser Konzept enthält hier im groben dargelegt: - Die weitere zentrale Entsorgung des überwiegenden Teils des Ortes Bucha durch die Ende der 80er Jahre errichtete zentrale Kläranlage, die 2003/2004 saniert wurde. - Für den Ort Sörnewitz, wie schon gesagt, mit seinem Trennsystem im Straßenbereich, soll im Zeitraum 2013 bis 2015 eine zentrale Kläranlage durch die Gemeinde errichtet werden. - Für alle anderen Ortsteile besagt das ABK die dezentrale Entsorgung der Grundstücke mit Grundstückskläranlagen entsprechend der örtlichen Gegebenheiten und dem - 3

- 3 - Vorhandensein von Mischwasserkanälen mit Ableitung in einen Vorfluter bzw. die Direkteinleitung in ein in der Nähe des Grundstücks anliegendes Gewässer oder in Ausnahmefällen die Errichtung einer abflusslosen Grube. Am 11.05.2010 trug Herr Sahlbach, als Einwohner des Ortsteiles Treptitz, jetzt Vorsitzender des Vereins zum ökologischen Gewässerschutz Treptitz e.v., zum ersten Mal an die Gemeinde heran, dass die Einwohner in Treptitz vorhaben, gemeinsame Kläranlagenstandorte - es war die Rede von 4 Gruppenkläranlagen - zu errichten. Ihnen sei durchaus bewusst, dass sie eigene Schmutzwasserkanäle legen müssen, da die Gemeinde nur ein eingeschränktes Mischwassersystem unterhält. Er erläuterte, dass eine Studentin im Rahmen einer Diplomarbeit auf diese wird im Vortrag von Herrn Sahlbach noch näher eingegangen - die Situation der Entsorgung im Ortsteil Treptitz untersuchen und darüber schreiben wird. Gesagt, getan! Im Ortsteil Treptitz leben derzeit 133 Einwohner in ca. 40 Grundstücken. In einer späteren Einwohnerversammlung, zu der auch die Bürgermeisterin eingeladen war und teilnahm, wurden durch die Studentin, Frau Stark und Herrn Sahlbach für den OT Treptitz mögliche Varianten vorgestellt. Die Einwohner von Treptitz traten diesem Gemeinschaftsprojekt von Beginn an aufgeschlossen entgegen und legten einhellig die Gründung eines Vereins fest. - 4

- 4 - Als die Standorte der Kläranlagen konkretisiert wurden, nach letztem Konzept mit nur noch 2 Anlagen mit bis zu 50 Einwohnerwerten, stellte der inzwischen gegründete Verein VÖG e.v. an die Gemeinde den Antrag, die biologisch vorgereinigten Abwässer direkt in den südlich von Treptitz verlaufenden Vorfluter Binsengraben - einzuleiten und somit auch den Antrag auf Befreiung vom Anschlussund Benutzerzwang. In Vorbereitung dieser Entscheidung fanden mehrere Termine mit der Unteren Wasserbehörde und des Kommunalamtes des LRA, Vertretern der Landesdirektion Leipzig und des SMUL statt. Im Rahmen der Entscheidungsfindung wurde durch die Betrachtung und Abwägung der Auswirkungen der verschiedenen Möglichkeiten - Bau und Betrieb der Gruppenkläranlagen durch den Verein oder durch die Gemeinde auf die Kalkulation, Kostenverteilung auf alle Nutzer im Gemeindegebiet, die Machbarkeit und die verschiedenen Möglichkeiten/ Variantenvergleiche, Verfügbarkeit von Flächen und Land usw. gegeneinander abgewogen. Es ging um den Entscheid: Beibehaltung oder Entlassung aus dem Anschluss- und Benutzerzwang und Durchführung der Maßnahme: Errichtung einer zentralen Kläranlage für den OT Treptitz durch die Gemeinde als Abwasserbeseitigungspflichtiger oder privat durch den Verein. - 5

- 5 Da der Gemeinderat die Kalkulation für das gesamte Gemeindegebiet als Solidargemeinschaft beschlossen hatte, d. h. das in unserer Gemeinde die Kalkulation nicht nach Ortsteilen innerhalb einer Gemeinde erfolgt, hat sich der Gemeinderat nach mehrfachen Beratungen dazu entschieden, den OT Treptitz aus dem Anschluss und Benutzerzwang zu entlassen. Es wurde ein Beschluss zur Fortschreibung des ABK gefasst, der beinhaltet, - dass die abwassertechnische Entsorgung des OT Treptitz weiterhin dauerhaft dezentral erfolgen soll. Dabei ist eine Einleitung der geklärten Abwässer künftig nur noch direkt in den südlich der Ortslage Treptitz gelegenen verrohrten Binsengraben (Gewässer II. Ordnung) privatrechtlich möglich. (Direkteinleitung mit vorheriger Erlaubnis der UWB). Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Errichtung und Betreibung von einzelnen vollbiologischen Grundstückskläranlagen beispielsweise mit Versickerung oder die Errichtung von abflusslosen Gruben, jeweils nach vorheriger Genehmigung bzw. Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Die jeweiligen Anlagen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. - Der bestehende Anschluss- und Benutzungszwang an das System der öffentlichen Mischwasserkanäle wird für den OT Treptitz aufgehoben. - Die Gemeinde Cavertitz als Aufgabenträger wird mit Inbetriebnahme der zwei Gruppenkläranlagen und des SW- Kanalsystems des VÖG Treptitz e.v. nur noch Kanäle für die Ableitung des anfallenden Regenwassers unterhalten. - 6

- 6 Der Gemeinde obliegt die Entscheidung, welche Kanäle benötigt und unterhalten werden. Ein Anschluss- und Benutzerzwang für die Ableitung des Regenwassers besteht grundsätzlich in der Gemeinde Cavertitz nicht. Die Grundstückseigentümer im OT Treptitz haben somit künftig das auf ihrem Grundstück anfallende Schmutzwasser entweder: oder: 1. durch privatrechtlichen Anschluss an die geplanten 2 Gruppenkläranlagen des Vereins VÖG Treptitz e.v. zu den Bedingungen des Vereins, wobei diese beiden Gruppenkläranlagen nach DIN 4261 Teil 2 und 4 (DIN 12556-3) sowie das vereinseigene SW-System den DIN- Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen müssen; Für die Direkteinleitung der gereinigten Abwässser aus diesen beiden Gruppenkläranlagen in den verrohrten Binsengraben bedarf es vorher einer Erlaubnis durch die UWB des LRA Nordsachsen; Antragsteller, Adressat und Ansprechpartner für Ämter und Behörden bezüglich Bau, Betreibung und Unterhaltung der beiden Gruppenkläranlagen mit eigenem, privatem SW-Kanalsystem ist der Vorstand des VÖG Treptitz e.v.. 2. durch Errichtung einer vollbiologischen Grundstückskläranlage nach DIN 4261 Teil 2 und 4 (DIN 12556-3) nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik z.b. mit Versickerung auf dem Grundstück oder Direkteinleitung der gereinigten Abwässer in den verrohrten Binsengraben jeweils nach vorheriger Erlaubnis durch die UWB des LRA Nordsachsen; Adressat für Behörden bezüglich der Errichtung, Betreibung und Unterhaltung der - 7

- 7 Grundstückskläranlage ist der jeweilige Grundstückseigentümer auf dessen Grundstück sich die KKA befindet; oder 3. durch die Errichtung einer abflusslosen Grube, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht nach vorheriger Genehmigung durch die Gemeinde Cavertitz; Adressat für Behörden bezüglich der Errichtung, Betreibung und Unterhaltung der abflusslosen Grube ist der jeweilige Grundstückseigentümer auf dessen Grundstück sich die abflusslose Grube befindet; zu reinigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Mit tatsächlicher Inbetriebnahme der zwei Gruppenkläranlagen des VÖG Treptitz e.v. und Anschluss der einzelnen Grundstücke an diese Anlagen, oder mit der Inbetriebnahme der einzelnen Grundstückskläranlagen nach Nr. 2 und 3 entfällt die Pflicht der Grundstückseigentümer zur Zahlung der Gebühren nach 28 Abs. 3 (Kanalbenutzungsgebühr für die Schmutzwasserentsorgung) entsprechend der Abwassersatzung der Gemeinde Cavertitz. Die Pflicht zur Entrichtung der Gebühr für die Ableitung des Niederschlagswassers bleibt hiervon unberührt. - 8

- 8 Als Frist für den Neubau/Umrüstung der in privater Trägerschaft befindlichen Gruppen- und Kleinkläranlagen einschließlich der festgesetzten Ablaufklasse N bleibt nach ABK der Gemeinde der 31.12.2011 erhalten. Gegebenenfalls notwendige Fristverlängerungen sind vom jeweiligen Adressaten/Ansprechpartner, entsprechend der Zuständigkeit, bei der UWB bzw. der Gemeinde Cavertitz zu beantragen. Die Fortschreibung des ABK wurde der Unteren Wasserbehörde angezeigt und mit Schreiben vom 18.04.2011 bestätigt. Gleichzeitig wurde die SAB über die Fortschreibung und Genehmigung zum OT Treptitz unterrichtet. Zwischenzeitlich hat der Verein die Fristverlängerung für den Neubau/Umrüstung auf vollbiologische Anlagen bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Nordsachsen beantragt und bis zum 31.12.2012 verlängert bekommen. Unserer Auffassung nach, kann das Modell Treptitz auf keinen Fall unbesehen und ohne genaue Untersuchung der jeweiligen Örtlichkeiten und spezifischen Gegebenheiten auf jeden beliebigen Ort übertragen und sozusagen abgekupfert werden. Aus technischer Sicht sind Gruppenkläranlagen eine sinnvollere Lösung als einzelne Grundstückskläranlagen. Jedoch steht und fällt ein derartiges Vorhaben mit äußerst engagierten, fachlich und technisch erfahrenen und versierten Persönlichkeiten und nicht zuletzt mit Menschen, die von den Mitgliedern und Teilnehmern der Interessengemeinschaften allumfassend akzeptiert werden. Unabdinglich ist auch eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Aufgabenträger und dem Verein. - 9

- 9 - Es müssen sehr viele Dinge beachtet und geklärt werden. Seien es, wie derzeit gerade, die Straßenbenutzungsverträge mit den jeweiligen Straßenbaulastträgern. Es sind Vorgaben zur Überdeckung und zum Aufbau der Straße zu beachten. Aufgrund des natürlichen Gefälles, der Gegebenheiten vor Ort z.b. durch die Nähe der Kanaltrasse zur Bebauung kann es zu Gefahren bezüglich der Standsicherheit kommen. So ist es stellenweise schwierig oder auch gar nicht möglich die Vorgaben einzuhalten. So kommen Fragen zur Haftpflicht u.ä. Dingen auf. Aber dazu kann Ihnen Herr Sahlbach, an den ich jetzt das Wort geben will, sicherlich mehr und Näheres erläutern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.