Neues Gesetzliches und Förderliches. Thomas Myslik

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Transkript:

Neues 2016 Gesetzliches und Förderliches 1

Die Jahreswende ist Änderungstermin Förderungen Gesetze Umlangen 2

Zentrale Änderungen der Richtlinie in der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kommunalrichtlinie) 3

Gültigkeit der Richtlinie ist auf zwei Jahre ausgelegt mit jeweils zwei Antragsfenstern in den Jahren 2016 und 2017 (jeweils Frühjahr und Sommer) 4

Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeitstätten, Sportstätten und Schwimmhallen Für finanzschwache Kommunen, je nach Förderschwerpunkt, eine um bis zu 40 % erhöhte Förderquote 5

neue Antragsberechtigung für Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mehrheitlich (mind. 50,1 Prozent) kommunaler Beteiligung 6

Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz Qualifikationsnachweis nicht mehr bei Antragstellung Bestätigung ausreichend, dass qualifizierte Berater beauftragt werden. Qualifikationsnachweis ist innerhalb der ersten drei Monate des einzureichen. 7

Klimaschutzkonzepte und -teilkonzepte Präzisierung inhaltliche Anpassung der Vorgaben für Klimaschutzkonzepte und Teilkonzepte 8

Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement keine zentralen Änderungen 9

Energiesparmodelle in Kindertagesstätten, Schulen, Verlängerung des Bewilligungszeitraumes von drei auf vier Jahre Ausweitung der Antragsberechtigung ausgenommen sind Sportvereine Sportstätten und Schwimmhallen 10

LED-Außen- und Straßenbeleuchtung sowie LED-Lichtsignalanlagen Wiederaufnahme der Förderung LED Technologie bei Beleuchtungssanierung Förderung Regelungstechnik bis 25 % Lichtsignalanlagen durch LED 30 % 11

Klimaschutz und nachhaltige Mobilität Einheitliche Förderquote bis 50 % maximale Zuwendung 350.000 Euro Förderung von Fahrradstraßen und Radschnellwegen Förderung von LED-Beleuchtung auf beantragten Radverkehrsanlagen Förderung Ingenieurleistungen LP 8 12

Stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Antragsberechtigung auf mehrheitlich kommunaler Beteiligung ausgeweitet maximalen Zuwendung 450.000 Euro Förderung Ingenieurleistungen LP 8 13

Klimaschutzinvestitionen in Schulen Neuaufnahme des Förderschwerpunktes 10 % Zuschlag auf die Förderquote bei investiven Maßnahmen Förderung von weiteren Klimaschutzinvestitionen bis 40 % Prozent (z. B. Pumpentausch, Gebäudeleittechnik) 14

Gesetze Umlangen 15

Höhere Anforderungen für Neubauten Neue Wohn- und Nichtwohngebäude müssen ab dem 1.1. höhere energetische Anforderungen zulässige Wert Jahresprimärenergiebedarf um 25 % Wärmedämmung der Gebäudehülle 20% Bestand keine Änderungen 16

EEG-Umlage erhöht sich um 3% auf 6,354 Cent/kWh Gesamtvolumen rund 23 Mrd. Euro Umlagen, Abgaben und Steuern 52 % EEG-Umlage davon 21% Beschaffung und Vertrieb 25 % Netzentgelte 23 % 17

Erdkabelvorrang 12/2015 novelliertes Gesetz zum Energieleitungsbau die Erdverkabelung bei den Gleichstrom- Übertragungsleitungen ab 2016 Vorrang in Nähe von Wohngebieten Freileitungsbau gänzlich unzulässig 18

Kraft-Wärme-Kopplung Novelle des Kraft-Wärme- Kopplungsgesetzes (KWKG) 12/2015 rückwirkend 01.01.2016 in Kraft treten wichtiger Beitrag zur Energiewende Fördervolumen verdoppelt (0,75 auf 1,5 Mrd. /a) 19

Rückgabe von Elektrogeräten Verpflichtung von größeren Fachhändler nab 24. Juli Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen Online-Händler müssen entsprechende Möglichkeiten anbieten kleinere Geräte in jedem Fall größere Artikel nur beim Neukauf 20

Effizienzlabel für alte Heizkessel Heizkessel bis 400 kw und 15 Jahre alt ab 1.1. mit Label Energieeffizienz Labelling ist zunächst freiwillig für gas- oder ölbetriebene Anlagen Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger oder Energieberater ab 2017 für alte Heizkessel Pflicht 21

KfW stetig neue Konditionen Netzwerk Lebendiger Austausch Ziel: stetig up to date 22

Förderstufen der KfW für Effizienzhäuser KfW passt zum 1. 4. Energieeffizient Bauen der EnEV an Stufe Effizienzhaus 70 entfällt (EnEV norm) neu Stufe Effizienzhaus 40 Plus. Merkmal Bedarfsanteil unmittelbar am Haus erzeugt und gespeichert 23

Neue Fördermittel für Heizung und Lüftung zusätzliche Fördermittel für Heizung oder Lüftungsanlage insgesamt 0,5 Mrd über drei Jahre Fördersatz bis zu 15% bessere Anpassung des Systems 24

Danke für die Aufmerksamkeit 25