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Transkript:

Ausbildungsbeschreibung von Vulkaniseur und Reifenmechaniker/Vulkaniseurin und Reifenmechanikerin vom 26.08.2004 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Vulkaniseur/in und Reifenmechaniker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO). Er ist dem Berufsfeld Metalltechnik, Schwerpunkt Kraftfahrzeugtechnik, zugeordnet. Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Handwerk angeboten. Ausbildungsinhalte Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: welche Eigenschaften Werk- und Kunststoffe haben wie man Maße auf Werkstücke überträgt und einfache Arbeiten an metallischen Werkstoffen und an Kunststoffen ausführt, zum Beispiel durch Spanen, Sägen, Feilen, Bohren, Drehen und Fügen wie man den Reifenluftdruck nach Vorgabewerten unter Berücksichtigung von Fahrzeuggewicht und -geschwindigkeit prüft und einstellt Im 2. Ausbildungsjahr wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt: worin sich Heiß- und Kaltvulkanisation unterscheiden wie man Fahrzeugreifen nach ihrem Aussehen den Reifenbau- und Fahrzeugbautypen sowie den Einsatzbereichen zuordnet wie man Reifen, Schläuche und Förderbänder repariert wie man Reifen und Räder montiert nach welchen Kriterien man Werk- und Hilfsstoffe bei einschlägigen Arbeiten im Bereich der Bereifung auswählt und wie man diese

be- und verarbeitet Schließlich erfahren die Auszubildenden im 3. Ausbildungsjahr: wie Räder mit Hilfe elektronischer Geräte direkt am Fahrzeug ausgewuchtet und wie Spur und Sturz nach unterschiedlichen Methoden gemessen und nach Vorgabewerten eingestellt werden wie man Reifenschäden feststellt und Reifen runderneuert, zum Beispiel durch Streichen und Spritzen gerauter Flächen, Auflegen und Anrollen von Rohlaufstreifen, Bindematerialien, Abdeck- und Seitenwandstreifen von Hand oder mit Spezialmaschinen wie man Kunden bezüglich Bereifungsarten und ihrer sachgemäßen Behandlung berät und sie auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Mindestprofiltiefe hinweist Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten, zum Beispiel über: Gummi Vulkanisation Schlauch und Schlauchreparatur Räder und Reifen von PKW und Nutzfahrzeugen Förderbänder, Förderbandanlagen Technologie der Metalltechnik, Mathematik, Physik, Chemie Reifenherstellung Reparatur von Pkw-Reifen, Gummischäden Runderneuerung Lenkgeometrie (Sturz, Spreizung, Spur, Nachlauf, Kurvenwinkel) Technologische Werkstoffprüfungen Fachrechnen, Fachzeichnen Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Vulkaniseur und Reifenmechaniker/zur Vulkaniseurin und Reifenmechanikerin Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Vulkaniseur/in und Reifenmechaniker/in, Beschluss der Kultusministerkonferenz Arbeitsumgebung in der Ausbildung Vulkaniseure und Reifenmechaniker/Vulkaniseurinnen und Reifenmechanikerinnen werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Ausbildungsbetrieb und Berufsschule - ausgebildet. Dabei findet die Ausbildung im Betrieb in Werkstätten statt. Die Auszubildenden werden in den Produktionsablauf eingebunden. Da einige Betriebe wegen ihrer Arbeitsschwerpunkte und der Art ihrer Aufträge nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln können, verlagern sie Teile der Ausbildung in andere Betriebe oder auch in überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen. Der Unterricht in den Fachklassen der gewerblichen Berufsschulen wird in Unterrichtsräumen (Klassenzimmer) und Räumen für Fachpraxis abgehalten. Der Berufsschulunterricht findet wöchentlich oder in Blockform, zum Teil in Fachklassen mit länderübergreifendem Einzugsbereich (mit Internatsunterbringung) statt. Länderübergreifende Fachklassen gibt es derzeit für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland in München (Bayern) Städtische Berufsschule für Fahrzeug- und Luftfahrttechnik für die Länder Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen in Fürstenwalde (Brandenburg) Oberstufenzentrum Palmnicken Fürstenwalde (Spree) für die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in Neustadt (Niedersachsen) Berufsbildende Schulen Neustadt a. Rbge. Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (Klassenzimmer der Berufsschule) Überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen Ausbildungssituation/-bedingungen In der betrieblichen Ausbildung zum Vulkaniseur und Reifenmechaniker/zur Vulkaniseurin und Reifenmechanikerin lernen die Auszubildenden

bereits die Arbeitsbedingungen kennen, die nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Dabei wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt, die Anforderungen an Selbststständigkeit und Verantwortung, aber auch der Zeitdruck sind noch nicht so hoch wie nach der Ausbildung. Die Ausbildung in der Berufsschule besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff. Während der Ausbildung sind Wohnort, betrieblicher und schulischer Lernort nicht immer identisch. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt tagsüber, zu üblichen Arbeitszeiten. Der Berufsschulunterricht ist regional unterschiedlich: im ersten Ausbildungsjahr findet er in der nächstgelegenen Berufsschule statt, danach ist überwiegend Blockbeschulung, auch länderübergreifend, oft mit Internatsunterbringung. Dann besucht man eine oder auch mehrere Wochen die Berufsschule, während die dazwischen liegende Ausbildungszeit im Betrieb nicht durch Berufsschultage unterbrochen wird. In Runderneuerungswerken kann es Zwei- bzw. Dreischichtbetrieb geben, und im Servicebereich ist die Sechs-Tage-Woche üblich. Während man in der Ausbildung vom Schichtdienst noch verschont wird, kann es nach der Ausbildung schon vorkommen, dass man zu Schichtarbeit eingeteilt wird. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die in der praktischen Berufsausbildung im Betrieb sowie im praktischen Unterricht in der Berufsschule eingesetzen Arbeitsgegenstände und -mittel entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht in der Berufsschule sind die in einer Schule üblichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung In der Berufsschule haben Vulkaniseure und Reifenmechaniker/Vulkaniseurinnen und Reifenmechanikerinnen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der Berufsschule (zum Beispiel Lehrkräften). Das entspricht der üblichen, bisher von den Auszubildenden erlebten Schulzeit. Im Ausbildungsbetrieb arbeiten Vulkaniseure und Reifenmechaniker/Vulkaniseurinnen und Reifenmechanikerinnen mit ihren Ausbildern/Ausbilderinnen und anderen Fachkräften zusammen. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Ausbildung in Vulkaniseurbetrieben, Runderneuerungswerken, Reifenfirmen im Wechsel von zupackender Handarbeit und Bedienen von Arbeitsmaschinen und -geräten sowie von Prüf- und Kontrollgeräten, Messwerkzeugen/-vorrichtungen I.d.R. enge Zusammenarbeit mit einer Fachkraft Bereits während der Ausbildung produktive Mitarbeit üblich Finanzielle Aspekte Vulkaniseure und Reifenmechaniker/Vulkaniseurinnen und Reifenmechanikerinnen werden in Handwerksbetrieben ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Berufsausbildungsstätten anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert die Agentur für Arbeit. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat in Euro betrug im Jahr 2003 für diesen Ausbildungsberuf in den einzelnen Ausbildungsjahren: Bereich Handwerk Alte Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: 435 2. Ausbildungsjahr: 470 3. Ausbildungsjahr: 522 Quelle: Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) Die Daten der DAV resultieren aus regelmäßigen Auswertungen und Analysen der tariflichen Ausbildungsvergütungen durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Sie werden jedes Jahr veröffentlicht.

Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verlängerungen Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen möglich: Auszubildende können, wenn sie die Abschlussprüfung nicht bestehen, eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses verlangen. Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Die Verlängerungsdauer bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung beträgt höchstens 1 Jahr. Um das Ausbildungsziel zu erreichen, kann in Einzelfällen eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses erwirkt werden. Die Auszubildenden müssen dies in Übereinkunft mit dem Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Verlängerungsdauer hängt von den Absprachen der Beteiligten ab und beträgt höchstens 1 Jahr. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die nach der Handwerksordnung (HwO) bundesweit geregelt ist. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan Praktische Ausbildung im Betrieb Theoretische Ausbildung in der Schule und in Lehrgängen Während der gesamten Ausbildung Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes; Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung Warten und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Werkzeugen In der Berufsschule während der gesamten Ausbildung Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit- oder Blockunterricht) berufsbezogen: z.b. Technologie, Technische Mathematik, Technisches Zeichnen allgemein bildend: z.b. Deutsch, Wirtschafts- und Sozialkunde Im 1. Ausbildungsjahr Kenntnisse der Werk- und Hilfsstoffe Be- und Verarbeiten der Werk- und Hilfsstoffe In überbetrieblichen Lehrgängen der Handwerkskammern Nach Bedarf werden von den Kammern überbetriebliche Lehrgänge zur Ergänzung der betrieblichen Ausbildung - einzelne Tage oder auch mehrere Wochen - angeboten Arbeiten im Kundendienst Im 2. Ausbildungsjahr Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. Ausbildungsjahr Heiß- und Kaltvulkanisieren Aufbau, Einsatz und Pflege von Reifen Reparieren von Reifen, Schläuchen und Förderbändern

Runderneuern von Reifen Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. Ausbildungsjahr Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr Arbeiten am Fahrwerk Kenntnisse der Reifenschäden Beraten von Kunden Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO) Die Prüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Vulkaniseur und Reifenmechaniker/zur Vulkaniseurin und Reifenmechanikerin durchgeführt. Erforderliche Nachweise Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind: das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft die Teilnahme an der Zwischenprüfung Erforderliche Prüfungen Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Sie erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung der ersten 18 Monate und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. In der praktischen Prüfung sollen in höchstens 6 Stunden drei Arbeitsproben durchgeführt werden und in höchstens 8 Stunden ein Prüfungsstück angefertigt werden. Als Arbeitsproben kommen insbesondere in Betracht: das Vorarbeiten und Auslegen eines Durchschlags eines Pkw-Reifens mittels vorgefertigten Pflasters das Vorarbeiten, Auslegen und Heizen eines Schlauchrisses eine Runderneuerung eine Kaltbesohlung das Auf- und Abmontieren von Pkw- und Lkw-Reifen das Aufvulkanisieren eines Metallfußventils oder eines Gummifußventils das Prüfen und Einstellen von Spur und Sturz das Herstellen einer Förderband-Endlosverbindung Als Prüfungsstück kommt insbesondere in Betracht: eine Durchschlagreparatur an einem Leicht-Lkw-Reifen das Rauhen einer Pkw-Radialkarkasse von Wulst zu Wulst sowie Spritzen und Belegen Im schriftlichen Prüfungsteil, der insgesamt sechs Stunden in Anspruch nimmt, wird in den Fächern Technologie, Technische Mathematik, Technisches Zeichnen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche ergänzende mündliche Prüfung durchgeführt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind.

Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der Handwerkskammer abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet Vulkaniseur und Reifenmechaniker/Vulkaniseurin und Reifenmechanikerin. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellten überwiegend angehende Vulkaniseure und Reifenmechaniker bzw. Vulkaniseurinnen und Reifenmechanikerinnen mit Hauptschulabschluss ein. Ein Drittel der Ausbildungsanfänger/innen hatte einen mittleren Bildungsabschluss. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Jahr 2002 hatten 141 zukünftige Vulkaniseure und Reifenmechaniker/Vulkaniseurinnen und Reifenmechanikerinnen ihre Ausbildung begonnen. 60 Prozent von ihnen verfügten über den Hauptschulabschluss, 28 Prozent hatten einen mittleren Bildungsabschluss. Die Hochschulreife besaßen zwei Personen. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Vor allem folgende Vorbildungen können die Ausbildung jedoch verkürzen: Berufsgrundbildungsjahr im Berufsfeld Metalltechnik, Schwerpunkt Kraftfahrzeugtechnik. Anrechnung gemäß 2 Abs. 1 Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung gewerbliche Wirtschaft Berufsgrundbildungsjahr im Berufsfeld Metalltechnik, Schwerpunkt Fertigungs- und spanende Bearbeitungstechnik oder Schwerpunkt Installations- und Metallbautechnik. Anrechnung gemäß 2 Abs. 3 Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung gewerbliche Wirtschaft Einjährige Berufsfachschule, die auf einen oder mehrere Berufe der entsprechenden Fachrichtung vorbereitet. Anrechnung gemäß 3 Abs. 1 Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung gewerbliche Wirtschaft Zwei- oder mehrjährige Berufsfachschule-Richtung Chemie, Physik und Biologie. Anrechnung gemäß 2 Abs. 1 und 3 Berufsfachschul-Anrechnungs-Verordnung gewerbliche Wirtschaft Zwei- oder mehrjährige Berufsfachschule, die auf den Ausbildungsberuf Vulkaniseur/in und Reifenmechaniker/in vorbereitet. Anrechnung gemäß 2 Abs. 2 und 3 Berufsfachschul-Anrechnungs-Verordnung gewerbliche Wirtschaft Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den 141 Ausbildungsanfängern/-anfängerinnen des Jahres 2002 im Ausbildungsberuf Vulkaniseur/in und Reifenmechaniker/in hatten insgesamt knapp sechs Prozent ein Berufsvorbereitungsjahr oder eine Berufsfachschule, bzw. ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Männer und Frauen gleichermaßen möglich. Der Anteil der weiblichen Auszubildenden ist sehr gering. In den letzten Jahren lag er bei etwa einem Prozent.

Auswahlverfahren Derzeit ist kein Auswahlverfahren bekannt. Perspektiven nach der Ausbildung Beschäftigung finden Vulkaniseure und Reifenmechaniker/Vulkaniseurinnen und Reifenmechanikerinnen in Vulkanisierwerken, Runderneuerungsbetrieben und Reifenservicestationen. Sie können sich spezialisieren, beispielsweise auf eine Tätigkeit als Förderbandvulkaniseur/in, Reifen-Servicetechniker/in oder Kundenberater/in im Reifenservice. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung nicht beendet. Neue Techniken bei Herstellung und Reparatur von Gummimaterialien erfordern ein ständiges Aktualisieren des fachlichen Wissens. Dazu können Vulkaniseure und Reifenmechaniker/Vulkaniseurinnen und Reifenmechanikerinnen geeignete Seminare und Kurse belegen. Mögliche Themen sind Kautschuk, Gummi (Herstellung, Verarbeitung, Technologie), Kunststoffbe- und -verarbeitung, Kunststoff-Extrudiertechnik, Kunststofffüge- und -verbindungstechniken oder Kunststoffbeschichtung. Darüber hinaus können Vulkaniseure und Reifenmechaniker/Vulkaniseurinnen und Reifenmechanikerinnen eine Fortbildung absolvieren, z.b. zum Vulkaniseur- und Reifenmechanikermeister/zur Vulkaniseur- u. Reifenmechanikermeisterin, zum Industriemeister/zur Industriemeisterin für Kunststoff und Kautschuk oder zum Kunststoff- und Kautschuktechniker/zur Kunststoff- und Kautschuktechnikerin. Wenn sie über die erforderliche Hochschulreife verfügen, können sie auch ein Studium anstreben. Naheliegend ist z.b. ein Studiengang im Bereich Kunststofftechnik. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich mit einem Vulkaniseur- und Reifenmechaniker-Betrieb selbstständig zu machen. Dabei ist zu beachten, dass nach der neuen Handwerksordnung das Vulkaniseur- und Reifenmechaniker-Handwerk ein zulassungspflichtiges Handwerk ist. Das heißt, Voraussetzung für die Existenzgründung ist die Meisterprüfung oder eine sechsjährige Gesellentätigkeit (vier Jahre davon in leitender Stellung). Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Vulkaniseur/in und Reifenmechaniker/in nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Vulkaniseur/in und Reifenmechaniker/in gibt es Alternativen in den Bereichen: Kraftfahrzeugservice Kunststoff- und Kautschukbe- und -verarbeitung Chemisch-pharmazeutische Produktion Betriebstechnik Eine Gemeinsamkeit all dieser Bereiche besteht in der Bedienung, Überwachung und Einrichtung entsprechender Anlagen und Maschinen. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Vulkaniseur/in und Reifenmechaniker/in auf: Bereich Kraftfahrzeugservice Ein Zusammenhang mit dem Beruf Vulkaniseur/in und Reifenmechaniker/in ist durch gleiche bzw. ähnliche Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte gegeben. Das sind zum Beispiel Reifenwartung, Service "rund um den Reifen" sowie die Handhabung gleicher oder ähnlicher Werkzeuge. Auch die meisten Vorlieben und Interessen (zum Beispiel mechanisch-technisches Verständnis zum Ausführen von Serviceleistungen am Kraftfahrzeug) sind ähnlich. Alternativberufe: Kraftfahrzeugmechatroniker/in - Motorradtechnik in BERUFENET Kraftfahrzeugmechatroniker/in - Nutzfahrzeugtechnik in BERUFENET Kraftfahrzeugmechatroniker/in - Personenkraftwagentechnik in BERUFENET Zweiradmechaniker/in - Motorradtechnik in BERUFENET Zweiradmechaniker/in - Fahrradtechnik in BERUFENET Mechaniker/in - Landmaschinentechnik in BERUFENET Tankwart/in in BERUFENET Bereich Kunststoff- und Kautschukbe- und -verarbeitung Ähnliche Tätigkeits- und Ausbildungsinhalte des hier aufgelisteten Berufes mit dem Beruf Vulkaniseur/in und Reifenmechaniker/in sind beispielsweise das Bedienen, Überwachen und Einrichten von Anlagen und Maschinen in Werkstätten oder Montagehallen, der Umgang mit Kautschuk- und Kunststofferzeugnissen. Auch viele Vorlieben und Interessen (zum Beispiel das Interesse an mechanisch-technischen Produktionsabläufen) sind ähnlich. Alternativberuf: Verfahrensmechaniker/in - Kunststoff- und Kautschuktechnik in BERUFENET Bereich chemisch-pharmazeutische Produktion Ein Zusammenhang mit dem Beruf Vulkaniseur/in und Reifenmechaniker/in ist durch gleiche bzw. ähnliche Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte wie zum Beispiel das Bedienen und Warten von Maschinen, Anlagen, Geräten und Werkzeugen sowie der Umgang mit gleichen oder ähnlichen Materialien gegeben. Auch viele Vorlieben und Interessen (zum Beispiel an einer maschinentechnischen Tätigkeit) sind ähnlich. Alternativberufe: Chemikant/in in BERUFENET Pharmakant/in in BERUFENET Bereich Betriebstechnik Ein Zusammenhang zwischen diesen Berufen besteht in teilweise gleichen oder ähnlichen Tätigkeiten wie zum Beispiel im Bedienen und Warten von Maschinen, Anlagen, Geräten und Werkzeugen. Auch psychische und physische Anforderungen und das Interesse an mechanisch-technischen Abläufen sind teilweise ähnlich. Alternativberufe: Fertigungsmechaniker/in in BERUFENET Industriemechaniker/in - Betriebstechnik in BERUFENET Industriemechaniker/in - Produktionstechnik in BERUFENET

Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Annähernd durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik insbesondere Beherrschen der Grundrechenarten und der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss ) Förderlich: Kenntnisse in Physik (Grundkenntnisse und ihre Anwendungen) Kenntnisse in Chemie (Grundkenntnisse und ihre Anwendungen) Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Verordnung über die Berufsausbildung zum Vulkaniseur und Reifenmechaniker/zur Vulkaniseurin und Reifenmechanikerin vom 18.02.1981 (BGBl. I S. 237), zuletzt geändert am 08.09.1992 (BGBl. I S. 1611), außer Kraft ab 01.08.2004 Fundstelle: 1981 (BGBl. I S. 237), 1992 (BGBl. I S. 1611) Volltext (pdf, 647kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Vulkaniseur/in und Reifenmechaniker/in, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 23.01.81 Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 1637kB) Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung für die gewerbliche Wirtschaft vom 17.07.1978 (BGBl. I S. 1061), geändert durch Verordnung vom 10.03.1988 (BGBl. I S. 229) Fundstelle: 1978 (BGBl. I S. 1061), 1988 (BGBl. I S. 229) Internet Berufsfachschul-Anrechnungsverordnung gewerbliche Wirtschaft vom 04.07.1972 (BGBl. I S.1155), zuletzt geändert am 22.06.1973 (BGBl. I S. 665) Fundstelle: 1972 (BGBl. I S. 1155), 1973 (BGBl. I S. 665) Volltext (pdf, 435kB) Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Unterweisungspläne für die Lehrgänge der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung in den handwerklichen Berufen Fundstelle: Heinz-Piest-Institut für Handwerk Internet

Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Der Beruf Vulkaniseur/in wurde erstmals 1934 im Verzeichnis der Gewerbe, die handwerksmäßig betrieben werden können, aufgeführt. 1940 wurden die fachlichen Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens erlassen. Mit der Handwerksordnung von 1953 wurde der Beruf in Anlage A aufgenommen, das Berufsbild stammt aus dem Jahr 1958. Im Jahre 1981 wurde eine Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz erlassen. Seit der Änderung der Handwerksordnung von 1991 und der Änderung der Ausbildungsordnung von 1992 lautet die Berufsbezeichnung Vulkaniseur/in und Reifenmechaniker/in. Der Lehrberuf Vulkaniseur/in war damit aufgehoben. Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung von Vulkaniseuren und Reifenmechanikern erhält ein neues Profil Zukünftig soll der Fachmann nach der Ausbildung "Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik", die Fachfrau "Mechanikerin für Reifenund Vulkanisationstechnik" heißen. Doch damit nicht genug: Die Ausbildungsinhalte wurden handlungsorientiert formuliert, Prüfungsstrukturen sowie Prüfungsanforderungen neu bestimmt. Neben der Erweiterung der Reifen- und Fahrzeugmechanik kamen als qualitative Neuerungen das selbstständige Handeln, das Qualitätsmanagement, der Umgang mit Kunden, das wirtschaftliche Denken, die Handhabung des PC und die Erweiterung der Sprachkompetenz hinzu. Das erste Ausbildungsjahr bildet eine berufsfeldbreite Grundbildung des Berufsfeldes Fahrzeugtechnik. Die Reform der Ausbildung beinhaltet außerdem die Möglichkeit, sich ab dem dritten Ausbildungsjahr in einer der beiden Fachrichtungen "Reifen- und Fahrwerktechnik" oder "Vulkanisationstechnik" zu spezialisieren. Die während der Ausbildung erworbenen beruflichen Qualifikationen sowie Informationen über das Arbeitsgebiet (laut Ausbildungsprofil) sind nachfolgend dargestellt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Planungen handelt, bei denen noch Änderungen auftreten können. Berufliche Qualifikationen Mechaniker/innen für Reifen- und Vulkanisationstechnik haben während der Ausbildung nachfolgend dargestellte Kompetenzen und Qualifikationen entwickelt. Sie führen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten selbstständig und im Team unter Beachtung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Qualitätssicherung kundenorientiert durch. Sie reparieren Schläuche und Reifen bedienen Fahrzeuge und deren Systeme grenzen Schäden und Störungen ein und bestimmen deren Ursachen; setzen rechnergestützte Informationssysteme ein bedienen betriebsinterne Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen und halten sie instand nehmen Messungen und Prüfungen an Fahrzeugsystemen vor beraten Kunden wenden Normen und Richtlinien zur Sicherung der Arbeits- und Produktqualität an und tragen zur ständigen Verbesserung von Arbeitsabläufen bei planen und steuern Arbeitsabläufe, kontrollieren, bewerten und dokumentieren Arbeitsergebnisse stellen Werkstücke und Bauteile mit manuellen und maschinellen Fertigungsverfahren her In der Fachrichtung Reifen- und Fahrwerktechnik warten und setzen sie Fahrwerke, Bremsen, Reifensysteme, Abgas- und Klimaanlagen instand optimieren sie die Fahrdynamik verkaufen sie fahrzeugspezifische Produkte In der Fachrichtung Vulkanisationstechnik erneuern sie Reifen aller Fahrzeugarten und setzen sie instand setzen sie Reifen und Schläuche instand warten sie Fördergurte und setzen sie instand stellen sie Gummiauskleidungen sowie Gummibeläge her und setzen sie instand Arbeitsgebiet Mechaniker/innen für Reifen- und Vulkanisationstechnik sind in der Planung, Wartung, Prüfung und Instandhaltung von Bauteilen und Baugruppen an Fahrzeugen tätig - insbesondere von Schläuchen, Reifen und Rädern. Sie rüsten Fahrzeuge auf Sonderräder und -reifen um, optimieren Fahrwerke, ändern die Fahrzeugdynamik, erneuern Reifen, warten und reparieren Förderanlagen, stellen Gummiauskleidungen sowie Gummibeläge her und setzen sie instand. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bibb.de/redaktion/aweb/2004/