Landwirte, ganz einfach! 1
7 Tage in der Woche Aufstehen um 5 Uhr Zu Bett gehen um 22 Uhr... und an den Bettelstab gebracht werden! «Die Bauern müssen vor einer konfiskatorischen Besteuerung verschont bleiben» Der Bundesgerichtsentscheid 2C_11/2011 ändert die Besteuerung von landwirtschaftlichen Liegenschaften komplett. Nach diesem Entscheid wird der infolge Umnutzung oder Verkauf einer nicht länger landwirtschaftlich genutzten Liegenschaft erzielte Wertzuwachs als Einkommen besteuert, selbst wenn die Liegenschaft nicht veräussert wird. Im Fall einer Betriebsaufgabe zum Beispiel resultiert die Überführung vom Geschäfts- ins Privatvermögen in einem fiktiven Gewinn, welcher der Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem Ertragswert der Liegenschaft entspricht und bis zu 50 % besteuert wird, wenn man die geforderten AHV-Beiträge mitrechnet. Einem Landwirt, der das Pensionsalter erreicht, können so mehrere hunderttausend Franken abgenommen werden, ohne dass eine Transaktion stattfand und ohne dass er auch nur einen Rappen erhielt! Nach einem harten und langen Arbeitsleben muss der Landwirt feststellen, dass sich die Früchte seiner Arbeit seine Altersrente drastisch verringert, weil eine enorme Steuerschuld darauf lastet. 3
Das bäuerliche Bodenrecht ein Leben lang respektiert... und plötzlich werden die Spielregeln geändert! «Die Bauern sollen nicht die Folgen eines Systemwechsels ausbaden müssen, den sie nicht vorhersehen konnten» Die Landwirtschaft unterliegt seit langem einer Sonderbesteuerung, die durch die besonderen Merkmale der Branche gerechtfertigt ist, welche sich insbesondere in den Regeln des bäuerlichen Bodenrechts widerspiegeln. Eine wichtige Besonderheit ist die, dass das Wohngebäude anders als bei den übrigen Selbständigerwerbenden, die nicht Landwirte sind Teil des landwirtschaftlichen Gewerbes ist und deshalb zwingend dem Geschäftsvermögen des Landwirts zugerechnet wird. Mit seinem Entscheid hat sich das Bundesgericht über diese Besonderheiten hinweggesetzt und ein bis anhin faires und kohärentes System zerschlagen, ohne den Landwirten die Möglichkeit zu geben, sich auf neue Spielregeln vorzubereiten. Schlimmer noch: Dieser Entscheid hat rückwirkende Geltung, da er für alle zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung noch nicht definitiv besteuerten Transaktionen gilt. Viele Landwirte finden sich durch diesen unvorhersehbaren Entscheid in einer Falle wieder. Dies trifft zum Beispiel auf einen Landwirt zu, der vor der Veröffentlichung des Entscheids ein Baulandgrundstück veräussert hat und der nun eine Einkommenssteuer zu gewärtigen hat, die das Siebenfache der erwarteten Grundstückgewinnsteuer beträgt. Noch komplizierter kann es werden, wenn der Landwirt seinen Geschwistern ihren Gewinnanteil bereits ausbezahlt hat und ihm eine Steuerschuld bleibt, die mit dem Verkaufserlös nicht zu decken ist. 5 Zentrale Spielregeln mitten im Spiel zu ändern, ohne die Landwirte vor einem Systemwechsel zu warnen, ist unwürdig und unfair.
Ein Leben lang zu den Tieren schauen und auf einen Schlag den Hof verlieren! «Die Sonderregelung des landwirtschaftlichen Grundeigentums (BGBB) darf nicht durch eine eklatante steuerliche Ungleichbehandlung aufgehoben werden» Mit dem Bundesgerichtsentscheid 2C_11/2011 erhöht sich die Steuerbelastung der Landwirtschaft in einem unzumutbaren Mass. Die Sonderregelung des bäuerlichen Bodenrechts ist vom Gesetzgeber gewollt. Dieses sieht u. a. vor, dass landwirtschaftliche Liegenschaften zu ihrem Ertragswert veranschlagt werden und das landwirtschaftliche Gut zu diesem Wert innerhalb der Familie weitergegeben werden kann. Mit diesem gesonderten Bodenrecht verbunden ist eine ebenfalls spezifische Steuerregelung: Die auf landwirtschaftlichen Liegenschaften erzielten Wertsteigerungen unterliegen der Grundstückgewinnsteuer und nicht der Einkommenssteuer. Mit seinem Entscheid hat das Bundesgericht den Geltungsbereich dieser Praxis so weit eingeschränkt, dass diese weitgehend ihres Sinns entleert wird. Damit wird auch die übliche Kompetenzverteilung zwischen richterlicher und gesetzgebender Gewalt in Frage gestellt. Die Landwirte werden dadurch stark diskriminiert. Im Falle der Veräusserung eines Baulandgrundstücks zum Beispiel ist der erzielte Wertzuwachs als Einkommen zu versteuern, wenn der Eigentümer Landwirt ist, während er bei jemandem, der nicht Landwirt ist, mit der Grundstückgewinnsteuer erfasst wird. Der Unterschied ist beträchtlich: Bei demselben Wertzuwachs kann die Einkommenssteuer je nach Kanton bis zu zehn Mal höher sein als die Grundstückgewinnsteuer. 7
Als Landwirt arbeiten dürfen... und am Schluss dafür bezahlen! «Der Erlös aus der Arbeit der Landwirte hat nichts mit dem Wertzuwachs von Liegenschaften zu tun» Landwirte haben einen schönen, aber anspruchsvollen Beruf: Mit den Früchten ihrer Arbeit tragen sie zur Ernährung der Bevölkerung bei. Ihr Einkommen ist direkt mit der Bearbeitung des Bodens und der Hege ihres Viehs verbunden. Die Arbeit ist körperlich anspruchsvoll, erfordert viele Opfer und lässt kaum Zeit für Immobilienspekulationen! Deshalb ist es ungerecht, den Wertzuwachs von Liegenschaften als landwirtschaftliches Einkommen zu betrachten, wie dies der Bundesgerichtsentscheid 2C_11/2011 tut. Wie man es auch dreht und wendet: Es gibt keinen objektiven Grund, Landwirte wie Immobilienprofis zu behandeln. Der von Landwirten, die Bauland besitzen, erzielte Wertzuwachs von Liegenschaften soll wie jener der Privatpersonen und der übrigen Selbständigerwerbenden der Grundstückgewinnsteuer unterliegen. Eine unterschiedliche Besteuerung dieser Gewinne ist willkürlich und hat nur menschliches Leid zur Folge. 9
Die eigenen Wurzeln und Traditionen pflegen... damit einem der Boden entzogen wird! «Der Bundesgerichtsentscheid vom 2. Dezember 2011 darf nicht das Ende der bäuerlichen Familienbetriebe einläuten» Mit der Veröffentlichung des Entscheids 2C_11/2011 beschliess das Bundesgericht aufgrund eines Einzelfalls ohne dabei zu berücksichtigen, dass der Beschluss weitreichende soziale Konsequenzen für unseren Bauernstand hat. Praktisch alle landwirtschaftlichen Betriebe in der Schweiz sind Familienbetriebe das Ergebnis einer langen Tradition, wonach die direkte Übertragung des Hofs an einen Nachkommen den Normalfall darstellt. Zu irgendeinem Zeitpunkt werden die Auswirkungen des Bundesgerichtsentscheids in jedem Betrieb spürbar werden. Zum Beispiel, wenn eine Parzelle veräussert, ein im Betrieb nicht länger benötigtes Gebäude umgenutzt oder eine Tätigkeit eingestellt werden soll. Die zusätzliche steuerliche Belastung, welche die Landwirtschaft zu tragen hätte, ist schwer zu beurteilen, wird aber auf mehrere hundert Millionen pro Jahr geschätzt. Dieser Entscheid mit seinen ungerechten Folgen würde einen bereits angeschlagenen Sektor, der einkommensmässig landesweit im Rückstand liegt, weiter schwächen. Die Motion Müller will mit der Rückkehr zur Besteuerungspraxis vor dem Bundesgerichtsentscheid 2C_11/2011 die Würde der Landwirte wiederherstellen und den Fortbestand eines Wirtschaftszweigs sichern, der in der Schweiz zählt. 11
www.motion-muller.ch Fotos: Per Kasch, Federico Belotti, Diego Krämer, David Platte, Yvonne Halter-Buhlmann Mitteilung des Schweizer Bauernverbands