Suche PREISE Preisliste Nr. 14

Ähnliche Dokumente
Suche PREISE 2018 PREISLISTE NR. 15 ENERGY-BREMEN.DE

Suche. Preise Preisliste Nr. 32 Gesamtes Sendegebiet

Suche. Preise Preisliste Nr. 01

Preise Preisliste Nr. 02

Preise Preisliste Nr. 33 Gesamtes Sendegebiet

10 JAHRE ENERGY BREMEN

Suche. Preise Preisliste Nr. 31

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Radio OK FM

Preise Preisliste Nr. 33 Teilsendegebiete

25% [reichweiten 2017] [preise 2017 ] GÜNSTIGER IM VERGLEICH ZUR EINZELBELEGUNG

Uhrzeit. Mo Fr. Berechnung. Sekunden. Index. Mo Fr, 5 20 Uhr. Werbung Nachrichten Single Spot Service 3,00 3,00 3,00 5,00 14,00 25,00 3,00 10,00 4,00

energy-bremen.de bremen bremerhaven

Preise Radio-Kombi Baden-Württemberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

rro-medien Radio Rottu Oberwallis AG Treichweg 1 Postfach 3930 Visp Tel Fax



Suche. Preise Preisliste Nr. 31

PREISLISTE Preisliste Nr. 33 / Gültig ab

25% [reichweiten 2017] [preise 2017 ] GÜNSTIGER IM VERGLEICH ZUR EINZELBELEGUNG

WIR SIND RADIO PALOMA. Werbeinformationen 2019

3,00 3,00 3,00 7,00 14,00 14,00. 3,31 2,74 Ihr ganz persönlicher Werbeplatz. Damit verschaffen Sie Ihrer Werbebotschaft zusätzliche Power.

bremen 89.8 bremerhaven energy-bremen.de BREMEN

2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend.

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer)

PREISLISTE Preisliste Nr. 34 / Gültig ab

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg,

Allgemeine Geschäftsbedingungen

MEDIADATEN 2018 FUNKHAUS ROSENHEIM. Der beste Mix für die schönste Region. Nur die beste neue Musik.

3. Die entgeltliche Tätigkeit auch für den anderen Teil ist ausdrücklich erlaubt.

VERBREITUNG. MOBIL Auf Smartphones kann die kostenlose Radio Paloma- App genutzt werden.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

MA-Daten. MA 2016 Radio II. Bekanntheitsgrad Hörer pro Tag (Mo-Fr)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017)

VERBREITUNG. MOBIL Auf Smartphones kann die kostenlose Radio Paloma- App genutzt werden.

DAB+ Radio Augsburg Das Digitalradio. Immer besser informiert und die schönste Musik aus vier Jahrzehnten.

Vertrag über eine Dienstleistung

Vertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ROCK ANTENNE HAMBURG GESAMT

Preisliste 2016 ffn-sendegebiet

Beratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber" genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main

PROVISIONSVEREINBARUNG

Die von vivify gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen sind in einem separaten Vertrag zu regeln und näher zu spezifizieren.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir sind 917xfm Hamburgs Musiksender!

PREISLISTE 2010 DAS RADIO FÜR REMSCHEID UND SOLINGEN! RADIO RSG. ...und alles, was Sie sonst noch wissen sollten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Dialogmarketing Agentur Sodusch, Engelsburgstr Castrop-Rauxel. 1 Geltung und Bedingungen

Hinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Fuja Jordan

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Agentur Sowjet GmbH Rykestr Berlin

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Ferras Corporate Desgin e.u. 1. geltungsbereich. Wien am 18. Februar FN g Landesgericht Wien

Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Bock Coaching Akademie

Allgemeine Geschäftsbedingungen der H+P Marketing mit gewerblichen Kunden

Vertraulichkeitsvereinbarung

Caritasverband für die Diözese Mainz e. V.

SPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt -

Dienstleistungsvertrag

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form

Vertrag für Hochzeitsreportage

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Neues Objekt. Objektkennung. Preise. Objekt-Nr. extern. 2927,40 EUR inkl. MwSt. Garage/Stellplatz

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sponsoring der Fintech Week Eventmanagement GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT )

Dr. Thiele IT-Beratung

RFO Regional Fernsehen Oberbayern GmbH, Hechtseestr. 16, D Rosenheim Telefon: 08031/214433, Telefax: 08031/214451,

PREISLISTE Preisliste Nr. 34 / Gültig ab

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54

Allgemeine Geschäftsbedingungen Zahlungstools

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU )

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Transkript:

Suche PREISE 2017 Preisliste Nr. 14 www.energy-bremen.de

Gesamtes Sendegebiet ENERGY Bremen Neuwerk Brunsbüttel Wangerooge Mellum Nordholz Cuxhaven Otterndorf Oederquart Carolinensiel Wittmund Rispel Neuenburg Wangerland Jever Friedeburg Wilhelmshaven Bad Zwischenahn Varel Spohle Jade Oldenburg Wardenburg Kirchhatten Nordenham Butjadingen Großenkneten Dorum Hemmoor Osten Langen Rodenkirchen Brake Schwanewede Huntorf Hude Garlstedt Ganderkesee Wildeshausen Bremerhaven Delmenhorst Heerstedt Hagen 27 Osterholz- Scharmbeck Bremen Stuhr Bad Bederkesa Beverstedt Worpswede 1 Syke Grasberg Oyten Achim Estorf Ebersdorf Gnarrenburg Tarmstedt Fischerhude Langwedel Verden Elsdorf Eversen Zeven Horstedt Rotenburg (Wümme) Bassum Twistringen Döverden Asendorf

Gesamtes Sendegebiet Spot Preisübersicht Uhrzeit / Sek. / 30 Sek. / Sek. / 30 Sek. / Sek. / 30 Sek. Montag Freitag Samstag Sonntag 0 4 1,00 30,00 1,00 30,00 1,00 30,00 5 8,00 240,00 1,00 30,00 1,00 30,00 6 12,50 375,00 1,50 45,00 2,50 75,00 7 18,50 555,00 3,00 90,00 4,50 135,00 8 13,00 390,00 9,50 285,00 2,50 75,00 9 8,00 240,00 17,00 510,00 3,50 105,00 10 5,50 165,00 12,00 360,00 12,50 375,00 11 5,50 165,00 13,00 390,00 10,50 315,00 Spotlängenbonus 1 15 Sek. 110 Index 16 24 Sek. 106 Index 25 34 Sek. 100 Index ab 35 Sek. 95 Index Spotlängenbonus Grundlage für die Berechnung ist der Sekundenpreis auf Basis des Index 100. Dieser Sekundenpreis wird zunächst mit dem Index für den Spotlängenbonus multipliziert. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf zwei Kommastellen gerundet. Anschließend wird der errechnete Sekundenpreis mit der tatsächlichen Spotlänge multipliziert. 12 8,00 240,00 17,00 510,00 8,00 240,00 13 7,00 210,00 13,00 390,00 9,00 270,00 14 10,00 300,00 11,00 330,00 2,00 60,00 15 9,00 270,00 5,00 150,00 3,00 90,00 16 12,00 360,00 4,00 120,00 11,00 330,00 17 9,00 270,00 6,00 180,00 15,00 450,00 18 7,50 225,00 3,00 90,00 5,00 150,00 19 3,50 105,00 3,00 90,00 2,50 75,00 20 3,50 105,00 2,00 60,00 1,50 45,00 21 23 3,00 90,00 1,50 45,00 1,00 30,00 Ø 6 18 9,83 295,00 9,33 280,00 7,00 210,00

ENERGY Bremen Specials Präsentieren Sie exklusive Programmbestandteile. Nutzen Sie für sich den Imagetransfer und die Alleinstellung im Programmfeld. Verkehrs-Check Uhrzeit Nennung/Tag Nennung/4 Wochen Preis Morningshow MOIN!* 05.25 08.55 8 x 2 320 7.590 Am Vormittag* 09.55 13.55 5 x 2 200 4.750 Am Nachmittag* 14.55 19.55 6 x 2 240 5.750 Samstag 07.55 19.55 13 x 2 208 4.186 Sonntag 07.55 19.55 13 x 2 208 2.150 Show-Opener Uhrzeit Nennung/Tag Nennung/4 Wochen Preis Morningshow MOIN!* 04.58 08.58 5 100 3.160 Am Vormittag* 09.58 13.58 5 100 2.530 Am Nachmittag* 14.58 18.58 5 100 2.780 Samstag 07.58 18.58 12 48 2.316 Sonntag 07.58 16.58 10 40 1.140 Wetter-Check Uhrzeit Nennung/Tag Nennung/4 Wochen Preis Morningshow MOIN!* 05.15 09.25 9 x 2 360 8.540 Am Vormittag* 10.25 14.25 5 x 2 200 4.750 Am Nachmittag* 15.25 19.25 5 x 2 200 4.750 Samstag 07.25 19.25 13 x 2 208 4.186 Sonntag 07.25 19.25 13 x 2 208 2.150 Weitere Specials auf Anfrage. * Ausstrahlung Montag bis Freitag im Sendegebiet von ENERGY Bremen; Mindestlaufzeit 1 Monat; Preise gelten jeweils für 4 Wochen. ** Wochenendtage sind auch einzeln buchbar. Produktionskosten: 290,00 zzgl. MwSt.

Sendegebiet Oldenburg Bremerhaven Neuwerk Brunsbüttel Wangerooge Carolinensiel Wangerland Wittmund Jever Neuenburg Bad Zwischenahn Mellum Rispel Wilhelmshaven Friedeburg Spohle Varel Oldenburg Butjadingen Nordenham Jade Schwanewede Huntorf 27 Hude Nordholz Dorum Langen Rodenkirchen Brake Cuxhaven Otterndorf Hemmoor Bad Bederkesa Bremerhaven Heerstedt Hagen Garlstedt Osterholz- Scharmbeck Beverstedt Ebersdorf Gnarrenburg Worpswede Oederquart Osten Estorf Wardenburg Kirchhatten Ganderkesee Delmenhorst Großenkneten

Sendegebiet Oldenburg Bremerhaven Uhrzeit / Sek. / Sek. / Sek. Montag Freitag Samstag Sonntag 0 4 1,00 1,00 1,00 5 7,70 1,00 0,60 6 12,00 1,50 1,60 7 17,90 3,00 2,90 8 12,50 9,50 1,60 9 7,70 17,00 2,20 10 5,30 12,00 7,80 11 5,30 13,00 6,50 12 7,70 17,00 5,00 13 6,70 13,00 5,60 14 9,60 11,00 1,20 15 8,60 5,00 1,90 16 11,50 4,00 6,80 17 8,60 6,00 9,30 18 7,20 3,00 3,10 19 3,40 3,00 1,60 20 3,40 2,00 0,90 21 23 2,90 1,50 0,60 Ø 6 18 9,45 9,33 4,37 Spotlängenbonus 1 15 Sek. 110 Index 16 24 Sek. 106 Index 25 34 Sek. 100 Index ab 35 Sek. 95 Index Die Spotlänge beträgt 20 Sekunden. Basis: Spotlängenbonus 106 Index.

Sendegebiet Oldenburg Neuenburg Spohle Varel Jade Rodenkirchen Brake Bad Zwischenahn Oldenburg Hude Schwanewede Wardenburg Kirchhatten Ganderkesee Delmenhorst Stuhr Großenkneten Wildeshausen

Sendegebiet Oldenburg Uhrzeit / Sek. / Sek. / Sek. Montag Freitag Samstag Sonntag 0 4 0,50 0,50 0,50 5 2,60 0,50 0,50 6 4,00 0,50 0,80 7 6,10 1,00 1,50 8 4,30 3,10 0,80 9 2,60 5,60 1,20 10 1,80 4,00 4,10 11 1,80 4,30 3,50 12 2,60 5,60 2,60 13 2,30 4,30 3,00 14 3,30 3,60 0,70 15 3,00 1,70 1,00 16 4,00 1,30 3,60 17 3,00 2,00 5,00 18 2,50 1,00 1,70 19 1,20 1,00 0,80 20 1,20 0,70 0,50 21 23 1,00 0,50 0,50 Ø 6 18 3,23 3,08 2,32 Spotlängenbonus 1 15 Sek. 110 Index 16 24 Sek. 106 Index 25 34 Sek. 100 Index ab 35 Sek. 95 Index Die Spotlänge beträgt 20 Sekunden. Basis: Spotlängenbonus 106 Index.

1 27 Bremen Oldenburg Beverstedt Gnarrenburg Zeven Garlstedt Elstorf Tarmstedt Hortstedt Rotenburg (Wümme) Eversen Grasberg Fischerhude Oyten Achim Langwedel Verden Döverden Asendorf Syke Bassum Twistringen Wildeshausen Großenkneten Stuhr Kirchhatten Ganderkesee Hude Delmenhorst Wardenbur Huntorf Schwanewede Osterholz- Scharmbeck Bad Zwischenahn Worpswede Hagen Spohle Neuenburg Varel Jade Brake Rodenkirchen Sendegebiet Oldenburg Bremen

Sendegebiet Oldenburg Bremen Uhrzeit / Sek. / Sek. / Sek. Montag Freitag Samstag Sonntag 0 4 1,00 1,00 1,00 5 7,70 1,00 0,60 6 12,00 1,50 1,60 7 17,90 3,00 2,90 8 12,50 9,50 1,60 9 7,70 17,00 2,20 10 5,30 12,00 7,80 11 5,30 13,00 6,50 12 7,70 17,00 5,00 13 6,70 13,00 5,60 14 9,60 11,00 1,20 15 8,60 5,00 1,90 16 11,50 4,00 6,80 17 8,60 6,00 9,30 18 7,20 3,00 3,10 19 3,40 3,00 1,60 20 3,40 2,00 0,90 21 23 2,90 1,50 0,60 Ø 6 18 9,45 9,33 4,37 Spotlängenbonus 1 15 Sek. 110 Index 16 24 Sek. 106 Index 25 34 Sek. 100 Index ab 35 Sek. 95 Index Die Spotlänge beträgt 20 Sekunden. Basis: Spotlängenbonus 106 Index.

Kontakt ENERGY Bremen Nina Kuhr Verkaufsgebiete Bremerhaven, Cuxhaven und Bremen Telefon: 0421 33566-48 Telefax: 0421 33566-44 E-Mail: n.kuhr@energy-bremen.de Wiebke Meyborn Verkaufsgebiet Bremen Telefon: 0421 33566-31 Telefax: 0421 33566-44 E-Mail: w.meyborn@energy-bremen.de Birgit Uphoff Verkaufsgebiet Bremen Telefon: 0421 33566-49 Telefax: 0421 33566-44 E-Mail: b.uphoff@energy-bremen.de Cathrin Frerichs Verkaufsgebiete Ostfriesland Meer und Oldenburg Bremen Telefon: 0441 2051807 Telefax: 0441 2056757 E-Mail: c.frerichs@ffn.de Dorothee Horstmann Verkaufsgebiete Ostfriesland Meer und Oldenburg Bremen Telefon: 0441 2051806 Telefax: 0441 2056757 E-Mail: d.horstmann@ffn.de

Allgemeine Preisinformation ENERGY Bremen Spotlängenbonus 1 15 Sek. 110 Index 16 24 Sek. 106 Index 25 34 Sek. 100 Index ab 35 Sek. 95 Index Spotlängenbonus Grundlage für die Berechnung ist der Sekundenpreis auf Basis des Index 100. Dieser Sekundenpreis wird zunächst mit dem Index für den Spotlängenbonus multipliziert. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf zwei Kommastellen gerundet. Anschließend wird der errechnete Sekundenpreis mit der tatsächlichen Spotlänge multipliziert. Sonderplatzierungen /Aufschläge Single-Spot 50 % Sonderplatzierung 30 % ENERGY Bremen Die Mindestspotlänge beträgt 20 Sekunden. Mehr als zwei Spots im Werbeblock 50 % Spotproduktion bei ENERGY Bremen Sprecher Kosten Ein Sprecher ab 350,00 Zwei Sprecher ab 500,00 Drei Sprecher ab 650,00 Weitere Preise erhalten Sie auf Anfrage. Spotproduktion Regen Sie die Phantasie Ihrer Kunden an und sorgen Sie für das ganz persönliche Kino im Kopf. Mit kreativen Radiospots heben Sie sich von Ihren Mitbewerbern ab und schaffen individuelle Verbindungen zu Ihrem Produkt! Wir helfen Ihnen gern! Beste Beratung vom ersten Textlayout bis zum fertigen Spot damit es für Sie heißt: geht ins Ohr, bleibt im Kopf! Die Produktionskosten für Patronate betragen 290,00. Die Produktionskosten sind nicht AE-fähig. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Kontakt Mediaservice und Disposition Mediaservice Mirja Voiges Mediaservice radio ffn und ENERGY Bremen Telefon: 0511 1666-120 Telefax: 0511 1666-151 E-Mail: m.voiges@ffn.de Yara Koch Mediaservice ENERGY Bremen Telefon: 0421 33566-45 Telefax: 0421 33566-44 E-Mail: y.koch@energy-bremen.de Disposition Birgit Hoppe Disposition radio ffn und ENERGY Bremen Telefon: 0511 1666-123 Telefax: 0511 1666-250 E-Mail: b.hoppe@ffn.de Monique Meier Disposition radio ffn und ENERGY Bremen Telefon: 0511 1666-124 Telefax: 0511 1666-250 E-Mail: m.meier@ffn.de

Gemeinsame allgemeine Geschäftsbedingungen DER FUNK & FERNSEHEN NORDWESTDEUTSCHLAND MARKETING- UND VERTRIEBS GMBH & CO. KG, HANNOVER, FÜR WERBEAUFTRÄGE AN DIE HÖRFUNKSENDER, radio ffn, Hannover und «ENERGY BREMEN», BREMEN (GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017). Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG ist berechtigt, Werbezeiten und damit zusammenhängende Geschäfte für den Hörfunksender «ENERGY Bremen» der PBR Privater Bremer Rundfunk GmbH & Co. KG, Bremen, in dessen Namen, jedoch auf eigene Rechnung, zu vertreiben. Für Zustandekommen und Abwicklung derartiger Verträge gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1. Auftragsvereinbarung Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG entscheidet über die Annahme von Aufträgen für radio ffn, Werbung im Sendebereich von «ENERGY Bremen», ffn Comedy und Peppermint FM. 1 a. Für alle Verträge zur Ausstrahlung von Werbespots gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers sind nur bei schriftlicher Zustimmung von Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG zulässig. 1 b. Werbefunkaufträge sind erst verbindlich, wenn Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt hat. 1 c. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG ist berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurückzutreten, wenn einzelne Werbespots wegen ihres Inhalts, ihrer Form oder ihrer technischen Qualität gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen, technisch nicht auszustrahlen sind, nicht zum Format des Senders passen oder andere wichtige Gründe vorliegen. 2. Ausstrahlungsmodalitäten 2 a. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG wird dafür Sorge tragen, dass die Werbesendungen unter den gleichen technischen Bedingungen ausgestrahlt werden wie das Programm von ENERGY Bremen, wenn und soweit die vom Kunden überreichten Werbespots die Ausstrahlungen in dieser Qualität ermöglichen. 2 b. Sowohl die vereinbarten Sendezeiten als auch Konkurrenzausschlusswünsche werden von Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG nach Möglichkeit eingehalten. Eine Gewähr für die Ausstrahlung von Werbespots oder einer Sendung in bestimmten Werbeblöcken, innerhalb einer bestimmten Zeit oder in einer bestimmten Reihenfolge oder zusammen mit bestimmten anderen Werbespots kann nicht gegeben werden. Ein dahin gehender Anspruch des Kunden ist ausgeschlossen. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG behält sich vor, aus programmtechnischen sowie aus inhaltlichen Gründen Werbeblöcke zu verschieben und/oder Werbespots abzulehnen. 2 c. Fällt eine Werbesendung aus programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störungen, höherer Gewalt oder wegen anderer von Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG nicht zu vertretender Umstände aus, wird Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG die Werbesendung nach Möglichkeit in einer vergleichbar werthaltigen Zeitschiene ausstrahlen. Der Auftraggeber wird nur von einer erheblichen Verschiebung über mehr als zwei Stunden in Kenntnis gesetzt. 2 d. Der Auftraggeber ist verpflichtet, spätestens fünf Arbeitstage vor Erstausstrahlung des Spots Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG sendefähige Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei nicht fristgerechter Einsendung ist die Ausstrahlung der Werbesendung innerhalb des vereinbarten Zeitraums nicht mehr gewährleistet. Die Mindestspotlänge beträgt 20 Sekunden, ausgenommen sind Reminder. Sonderwerbeformen (insbesondere Tandemspots) sind nur nach Rücksprache mit der Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG möglich. 3. Inhaltliche Verantwortung/Haftung 3 a. Die Verantwortung für die Inhalte der Werbespots trägt ausschließlich der Auftraggeber. Mit Unterzeichnung des Auftrags versichert der Auftraggeber, dass dieser sämtliche zur Ausstrahlung der Sendeunterlagen erforderlichen Rechte, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, innehat und berechtigt ist, die eingereichten Sendeunterlagen zur Ausstrahlung zu bringen. 3 b. Im Innenverhältnis stellt der Auftraggeber Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG von allen Ansprüchen Dritter frei, welche wegen etwaiger Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften gegenüber Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG geltend gemacht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle mit der Erfüllung dieses Freistellungsanspruchs verbundenen Kosten Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG auf erste Anforderung zu erstatten und alle hiermit verbundenen Schadenersatzansprüche zu übernehmen. Dies umfasst insbesondere auch die Ablösung von Rechtsanwalts Gebühren und Gerichtskosten für die Abwehr von Unterlassungsansprüchen durch Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG. Weiterhin ist der Auftraggeber verpflichtet, gegenüber Dritten die Freistellung umgehend offenzulegen. 3 c. Fehler bei der Ausstrahlung von Werbesendungen gehen nicht zulasten von Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG, wenn die eingesandten Unterlagen, Texte oder Sendebänder verspätet eingereicht werden, qualitativ mangelhaft und technisch nicht umsetzbar sind oder falsch gekennzeichnet wurden. Der Sendeplatz ist dennoch vom Auftraggeber zu bezahlen. Gleiches gilt auch bei einer Falschübermittlung durch fernmündlich oder fernschriftlich durchgegebene Texte. 3 d. Mit Übermittlung der Ausstrahlungsunterlagen überträgt der Auftraggeber Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt die Vermarktungsrechte für die Durchführung des Auftrags. Hiervon umfasst ist auch das Recht zur gleichzeitigen, unveränderten Verwertung in Online-Medien aller Art, einschließlich des Internets. 4. Abwicklung/Zahlungsmodalitäten 4 a. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, werden die bei Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG eingehenden Aufträge auf der Grundlage der jeweils gültigen Preisliste innerhalb des Kalenderjahres abgewickelt. 4 b. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ausstrahlung der jeweiligen Spots, bei Sonderwerbeformen nach Abschluss des Projektes und bei Veranstaltungen nach Vertragsabschluss. Die Zahlungen sind fällig netto ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungslegung, der Zeitpunkt des Zugangs beim Auftraggeber ist unbeachtlich. 4 c. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG behält sich vor, im Falle eines Zahlungsverzugs oder bei wiederholt auftretenden Bonitätsproblemen die Ausstrahlung der Werbespots erst nach Vorkasse vorzunehmen. Das Recht, Vorkasse zu verlangen, behält sich Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG bei Neukunden und auch bei einem Zahlungsverzug mit Teilleistungen für die verbleibenden Aufträge vor. Der Auftraggeber ist in diesem Fall von Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG ist im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, Schadenersatz zu fordern, insbesondere Verzugszinsen, sowie Einziehungskosten bei dem Auftraggeber zu erheben. 4 d. Bei Tarifänderungen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Inkrafttreten der Tarifänderung vom Vertrag zurückzutreten. Hiernach ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen und für weitere Aufträge gelten die neuen Tarife zwischen den Parteien als vereinbart. Das Rücktrittsrecht bedarf zu seiner Wirksamkeit des schriftlichen Zugangs bei Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG. 5. Preise/Rabatte 5 a. Die Berechnung der Einschaltpreise erfolgt aufgrund der von Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG ermittelten Spotlänge. 5 b. Grundlage jeder Preisvereinbarung ist die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste. Es gilt ein Mindestauftragswert von 1.500 zzgl. USt. 5 c. Für landesweite Spots, welche im Sendegebiet von radio ffn und ENERGY Bremen zur Ausstrahlung gelangen, sowie für Regionalsponsorings und regionale Spotwerbung werden Nachlässe nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG gewährt. Verbundwerbung wird nur nach schriftlicher Vereinbarung mit Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG angenommen. 6. Agenturvergütung Werbeagenturen oder Werbevermittler erhalten eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % auf die Netto-Auftragssumme, sofern diese nachweislich den Werbekunden, für den die Schaltung in Auftrag gegeben wurde, werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG ist in jedem Einzelfall berechtigt, schriftliche Nachweise für das Vorliegen dieser Voraussetzungen von der Agentur zu fordern und bei Nichterbringung die AE-Provision zurückzufordern. Die Agenturvergütung bezieht sich nur auf die reine Medialeistung, nicht auf Produktionskosten, Internetkosten oder Eventbudgets. 7. Aufbewahrungspflicht Die Pflicht zur Aufbewahrung von eingesandten Sendeunterlagen endet für Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG mit der Ausstrahlung des Spots. Eingesandte Unterlagen, insbesondere Tonträger, werden an den Auftraggeber nur dann zurückgesandt, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Eine Haftung für die Beschädigung oder den Untergang von eingesandten Unterlagen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 8. Schriftformerfordernis/Gerichtsstand 8 a. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden sind unbeachtlich. 8 b. Erfüllungsort für alle vertragsgemäßen Leistungen ist Hannover. 8 c. Soweit beide Vertragsparteien Vollkaufleute sind, gilt Hannover als Gerichtsstand vereinbart. 9. Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit hiervon unberührt. An die Stelle der angreifbaren Klausel tritt eine rechtlich haltbare Regelung mit wirtschaftlich identischem Inhalt. Gleiches gilt auch bei Vorliegen einer Regelungslücke. Gültig ab 01.01.2017