Fakuma 2017 Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand.
Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand Messeort: Friedrichshafen Messegelände Messedauer: 17. 21. Oktober 2017 Organisator: Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbh Anmeldung Die Anmeldung erfolgt online oder auf beiliegendem Vordruck, der ausgefüllt und unterschrieben an die LEG Thüringen zu senden ist. Bitte fertigen Sie sich für Ihre Unterlagen eine Kopie an. Anmeldung online möglich unter: www.leg-thueringen.de/fakuma Was wir für Sie tun Wir übernehmen für Sie folgende Messedienstleistungen mit leistungsstarken Partnern, damit Sie sich auf die Präsentation Ihres Know-hows konzentrieren können: > Anmietung der Ausstellungs- bzw. Standfläche > Kontakt und Administration mit dem Messeveranstalter > zentraler Standplatz und attraktive Standgestaltung (Eigenbau) > Erstellung und Umsetzung des Messestandkonzeptes bis zur Detailplanung > Bereitstellung Standinfrastruktur (Mobiliar, Beleuchtung, Lounge, Bar, Technik) > technische Installation inkl. Verbrauch > tägliche Reinigung (inkl. Abfallentsorgung) des gesamten Gemeinschaftsstandes > ständige Betreuung des Standes (Info-Service) > professionelles Catering direkt am Stand für Sie und Ihre Gäste > Konzeption und Erstellung einer Standbroschüre > Akquisition, Standmarketing (PR, Medien) > Standevent > Abwicklung der Fördermodalitäten mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand (OHNE Förderung) Die Teilnahmegebühr setzt sich aus folgenden Positionen zusammen, die entsprechend der Quadratmeter der gemieteten Flächen umgelegt werden: > anteilige Kosten für Standmiete gemäß den angemeldeten Quadratmetern sowie anteilig für die Gemeinschaftsfläche > anteilige Kosten für Standbau gemäß den angemeldeten Quadratmetern (für das Standardangebot, Sonderwünsche werden separat durch den Messebau berechnet) sowie anteilig für die Gemeinschaftsfläche > anteilige Kosten für gemeinsam genutzte Standflächen wie Infobrereich, Lager sowie sonstige Gemeinkosten (Küche, Catering, Event etc.) Standpakete und Nettopreise OHNE Förderung Standfläche ab 6 m² (Mindestgröße) Standfläche ab 9 m² > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen > eine Präsentationsfläche (A0, inkl. Gestaltung und Produktion) > zwei A4 Prospektfächer > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand > Kurzprofil in dt. und engl. in der Standbroschüre mit Logo und Kontaktdaten > Grundeintrag im offiziellen Messekatalog > Catering für Standpersonal und deren Gäste > Reservierung eines Beratungstisches bei anstehenden Terminen (bei Überbelegung kein garantierter Anspruch) > Nutzung der Gemeinschaftsflächen (Prospektlager/Garderobe inkl. eines Schließfaches, Loungebereich) > zwei Ausstellerausweise > maximal 2 Personen als Standpersonal > Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen > eine Präsentationsfläche (A0, inkl. Gestaltung und Produktion) > zwei A4 Prospektfächer > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand > Kurzprofil in dt. und engl. in der Standbroschüre mit Logo und Kontaktdaten > Grundeintrag im offiziellen Messekatalog > Catering für Standpersonal und deren Gäste > ein Beratungstisch mit 4 Stühlen > individuelle Möglichkeiten zur Präsentation von Ausstellungsgütern/Modellen (unter Beachtung Platzverhältnis von Stand- und Modellgröße) > Nutzung der Gemeinschaftsflächen (Prospektlager/Garderobe inkl. eines Schließfaches, Loungebereich) > zwei Ausstellerausweise > maximal 3 Personen als Standpersonal > Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe Bitte tragen Sie die gewünschte Standgröße in die Teilnahmebestätigung ein. Die Mindeststandgröße beträgt 6 qm. Der ungeförderte Beitrag zur Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand setzt sich zusammen aus: > anteilige Kosten für Standfläche gemäß den angemeldeten Quadratmetern zum Preis von 225,60 /qm > anteilige Kosten für Standbau gemäß den angemeldeten Quadratmetern zum Preis von 350,00 /qm > Organisationspauschale zum Preis von 80,00 /qm > anteilige Nebenkosten gemäß den angemeldeten Quadratmetern zum Preis von 31,10 /qm (Wasser, Strom etc.) > Gemeinkostenpauschale: Kosten für gemeinsam genutzte Standflächen wie Küche, Lager, Besprechungsecken, Catering, Event etc. zum Preis von 7.585,70 je Aussteller (Berechnungsgrundlage: 11 Aussteller. Pauschale kann je nach tatsächlicher Ausstellerzahl varieren: bei weniger Ausstellern erhöht, bei mehr verringert sich die Pauschale). Zusätzliche Ausstattungswünsche (z.b. Vitrinen, Unterbauten, Monitore etc.) sind selbstverständlich nach Absprache möglich. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
Fördermöglichkeiten für den Thüringer Gemeinschaftsstand Im Rahmen der Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten hat die LEG Thüringen beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft einen Antrag auf Förderung gestellt. Diese Förderung bezieht sich auf alle zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen des Messeauftritts. Grundlage des eingereichten Messekonzeptes ist ein gemeinschaftlicher Auftritt aller Partner mit einheitlichen Gestaltungselementen des Corporate Design des Freistaats Thüringen. Grundvoraussetzung für den geförderten Beitrag ist 1) die Abgabe einer De-minimis-Erklärung Ihres Unternehmens. Das antragstellende Unternehmen ist verpflichtet, bei der Beantragung für sich und für den Unternehmensverbund ( ein einziges Unternehmen ) eine vollständige Übersicht über die im laufenden und den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhaltenen Deminimis-Beihilfen vorzulegen. Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben sind gemäß 264 StGB als Subventionsbetrug strafbar. Zudem ist die De-minimis-Bescheinigung vom Unternehmen 10 Jahre lang nach Gewährung aufzubewahren und auf Anforderung der EU-Kommission, Bundesregierung, Landesverwaltung oder gewährenden Stelle innerhalb einer festgesetzten Frist (mindestens eine Woche) vorzulegen. Kommt das Unternehmen dieser Anforderung nicht nach, kann rückwirkend die Bewilligungsvoraussetzung entfallen und die Beihilfe zuzüglich Zinsen zurückgefordert werden. Die De-minimis-Erklärung ist der Anmeldung beizufügen bzw. nach Aufforderung fristgerecht einzureichen. Bitte nutzen Sie hierfür die De-minimis-Erklärung zur Außenwirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen auf der Anmeldeseite unter www.leg-thueringen.de/fakuma. 2) die Erteilung des Zuwendungsbescheides des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft für das beantragte Projekt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Standpakete und Nettopreise MIT Förderung Die geförderten Standpakete entsprechen den gleichen Inhalten wie OHNE Förderung. Der geförderte Beitrag zur Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand setzt sich zusammen aus: > anteilige Kosten für Standfläche gemäß den angemeldeten Quadratmetern zum Preis von 225,60 /qm > anteilige Kosten für Standbau gemäß den angemeldeten Quadratmetern zum Preis von 350,00 /qm > Organisationspauschale zum Preis von 80,00 /qm. > weitere Kosten entstehen nicht (exkl. Zusatzbestellungen) Kalkulationsbeispiel: 6 m² gefördert > Standfläche: 1.353,60 > Standbau: 2.100,00 > Orga-Pauschale 480,00 3.933,60 9 m² gefördert > Standfläche: 2.030,40 > Standbau: 3.150,00 > Orga-Pauschale 720,00 5.900,40 6 m² ungefördert > Standfläche: 1.353,60 > Standbau: 2.100,00 > Orga-Pauschale 480,00 > Nebenkosten: 186,60 > Gemeinkostenp.: 7.585,70 11.705,90 9 m² ungefördert > Standfläche: 2.030,40 > Standbau: 3.150,00 > Orga-Pauschale 720,00 > Nebenkosten: 279,90 > Gemeinkostenp.: 7.585,70 13.766,00
Rückantwort bis zum 10.02.2017 Teilnahmebestätigung Fakuma 2017 Hiermit bestätigen wir verbindlich unsere Teilnahme auf dem Thüringer Gemeinschaftsstand anlässlich der Fakuma 2017 laut Teilnahmebedingungen. Paket Standfläche mit m² Name / Firma: Ansprechpartner(in): Straße / Postfach: PLZ / Ort: Telefon: Fax: E-Mail: Anmeldung auch online möglich unter: www.leg-thueringen.de/fakuma Ort, Datum Stempel, Unterschrift Ansprechpartnerin: Nicole Spading Teamleiterin Messen und Veranstaltungen Tel.: 0361 5603-147 Fax: 0361 5603-329 E-Mail: nicole.spading@leg-thueringen.de
Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand Organisation / Standgestaltung Die LEG Thüringen leitet die gesamte Planung und Umsetzung des Thüringer Messeauftritts. Wünsche und Anregungen der Mitaussteller werden aufgenommen und geprüft und fließen in die Gestaltung des Messestandes ein. Grundlage des Messekonzeptes ist ein gemeinschaftlicher Auftritt aller Partner mit einheitlichen Gestaltungselementen des Corporate Design des Freistaats Thüringen. Der Messebaukontakt bei der Umsetzung des Messekonzeptes erfolgt in Abstimmung mit den Mitausstellern durch die LEG. Haftung und Versicherung Für Schäden und Verluste an Gütern der Mitaussteller auf der Messe übernimmt die LEG Thüringen keine Haftung. Jeder Teilnehmer hat für seinen Bereich Versicherungsschutz im erforderlichen Umfang durch den Abschluss geeigneter Verträge selbständig sicherzustellen. Rücktritt, Vertragsauflösung Der Mitaussteller ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der schriftlichen Anmeldung vom Vertrag zurückzutreten. Erklärt der Mitaussteller seinen Rücktritt nach dieser Frist, ist der Mitaussteller zu folgender Zahlung verpflichtet: > Rücktritt bis 28.02.2017 50 % der Beteiligungspreise ohne Förderung > Rücktritt ab 1.03.2017 100 % der Beteiligungspreise ohne Förderung Tritt der Aussteller vom Vertrag zurück, so bedeutet dies, dass er damit endgültig auf die Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand 2017 verzichtet. Aussteller- und Parkausweise Die Gebühren für Ausweise werden nach Verbrauch den Mitausstellern in Rechnung gestellt. Rechnungslegung Die LEG Thüringen tritt als Hauptaussteller auf und erhält somit alle Rechnungen direkt von P.E. Schall GmbH & Co. KG. Die Abrechnung erfolgt durch die LEG Thüringen. Die Rechnungslegung erfolgt nach Messeteilnahme und Abrechnung des Gesamtprojektes abzüglich der ggf. gewährten Förderung. Die in der Rechnung genannten Zahlungstermine sind einzuhalten.