Ehrungs- und Auszeichnungsordnung des Fußballverbandes Oberlausitz e.v. Stand 28.6.2014 1
Inhaltsverzeichnis Seite 1 Allgemeines 3 2 Ernennung 3 3 Auszeichnungen 3 4 Verdienstnadel, Verdienstpreis, Ehrenurkunde 3 5 Anträge 3 6 Verleihung 3 7 Beschaffung der Verdienstnadeln, Verdienstpreis und Urkunden 4 8 Regeln für die Auszeichnung 4 9 Zentrale Ehrungsveranstaltung 4 10 Veröffentlichungen 4 11 Widerruf von Auszeichnungen 4 12 Registratur 4 13 Schlussbestimmungen 4 Anlage zur Ehrungs- und Auszeichnungsordnung 5 1. Runde Geburtstage 2
Ehrungs- und Auszeichnungsordnung des FVO e. V. 1 Allgemeines Der FVO e.v. ehrt Personen, die sich um den Fußballsport verdient gemacht haben, durch Auszeichnungen. 2 Ernennungen (1) Zum Ehrenpräsidenten des FVO kann ernannt werden, wer das Amt des Präsidenten des FVO oder seiner Vorgänger (Präsident des OFV, FV Görlitz, Niederschlesischer KVFW/N) mindestens 10 Jahre verdienstvoll ausgeübt hat. (2) Zum Ehrenmitglied des FVO kann ernannt werden, wer sich in der Verbandsarbeit des FVO oder seiner Vorgänger oder um den Fußballsport auf Verbandsebene in hohem Maße verdient gemacht hat und mindestens Inhaber der Goldenen Ehrennadel des SFV ist. (3) Mit der Ernennung werden jeweils eine Urkunde und ein Präsent überreicht. 3 Auszeichnungen a) Verdienstnadel, Verdienstpreis des Fußballverbandes Oberlausitz b) Ehrenurkunde des Fußballverbandes Oberlausitz 4 Verdienstnadel, Verdienstpreis 5 Anträge (1) Die Verleihung mit der Verdienstnadel und des Verdienstpreises erfolgen an FVO-Funktionäre, Schiedsrichter, Vereinsmitglieder im FVO, Verbandsmitglieder im SFV und DFB bzw. an Bürger und Institutionen mit Verdiensten zum Wohle des Fußballsportes im FVO. (1) Anträge auf Verleihung der Auszeichnungen sind in 2-facher Ausfertigung auf Vordrucken an den Kreisehrenamtsbeauftragten des FVO zu stellen. Die Anträge auf Verleihung der Auszeichnungen sind über den Kreisehrenamtsbeauftragten oder über die Geschäftsstelle zu beziehen. (2) Die Anträge auf Auszeichnung sind 1 Monat vor dem Ehrungstermin a) durch den Vorstand des FVO b) durch den Vorsitzenden der Ausschüsse bzw. eigenständigen Organe des FVO c) durch die Vorsitzenden/Abteilungsleiter der Mitgliedsvereine des FVO zu stellen. (3) Die Auszeichnungstermine sollten mit besonderen FVO- oder Vereinshöhepunkten verbunden sein. 6 Verleihung Die Auszeichnung mit Verdienstnadel, Verdienstpreis oder Ehrenurkunde des FVO erfolgt durch den Vorstand des FVO oder durch einen vom FVO-Vorstand benannten Funktionär. 3
7 Beschaffung der Auszeichnungen Für die Beschaffung der Antragsformulare und Urkunden ist der Geschäftsführer des FVO verantwortlich. 8 Regeln für die Auszeichnung Auf den Anträgen auf Auszeichnung sind die geforderten Angaben genau einzutragen. a) Amtsangaben mit Zeitraum von bis sowie Begründung für die Auszeichnung sind exakt aufzuführen. b) Der Antrag durch die Vereine ist durch den Vorsitzenden/Abteilungsleiter zu unterzeichnen. 9 Zentrale Ehrungsveranstaltung Der FVO führt jährlich eine zentrale Ehrungsveranstaltung für aktive Verbands-, Vereinsfunktionäre (Abteilungsleiter Fußball) und Schiedsrichter durch, die in eben diesem Kalenderjahr nachweisbar ein Jubiläum ihrer Tätigkeit begehen. Als erstmaliges Jubiläum in diesem Sinne gilt das 20. Jahr und weiterhin jedes 5. Jahr als Funktionär oder Schiedsrichter. Entsprechende Funktionäre und Schiedsrichter können zusätzlich eine Ehrung nach den Regelungen des FVO erhalten. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch, die Einzelfallentscheidungen obliegen dem FVO-Vorstand. 10 Veröffentlichungen Es erfolgt eine Veröffentlichung von Auszeichnungen/Ehrungen im Offiziellen Mitteilungsblatt des FVO, nach Möglichkeit auch in der Tagespresse des Landkreises Görlitz. 11 Widerruf von Auszeichnungen (1) Der Vorstand des FVO hat das Recht Auszeichnungen zu entziehen, wenn der Betroffene sich seiner Auszeichnung als unwürdig erwiesen hat. (2) Der Betroffene ist verpflichtet, die Auszeichnung an den FVO zurückzugeben. 12 Registrierung Die Registrierung der Auszeichnung erfolgt durch den Kreisehrenamtsbeauftragten. 13 Schlussbestimmungen Die Ehrungs- und Auszeichnungsordnung des FVO tritt mit Wirkung vom 28.6.2014 in Kraft. 4
Anlage zur Ehrungs- und Auszeichnungsordnung des FVO ab 28. Juni 2014 1. Runde Geburtstage 1.1. Zum 50., 60., 65. und jedem weiteren Geburtstag im 5 Jahres-Abstand überreicht der FVO an seine - Vorstandsmitglieder - Vorsitzenden der Rechtsorgane und der Kassenprüfer ein Geschenk (kein Bargeld) im Wert von maximal 30,--. Es wird an eine bleibende Erinnerung gedacht, die in Verbindung mit der Funktionärstätigkeit oder weiteren Hobbys zu betrachten ist. Voraussetzung ist, dass die zugrunde liegende Funktionärstätigkeit seit mehreren Jahren ausgeübt wird. 1.2. Zum 50., 60., 65. und jedem weiteren Geburtstag im 5 Jahres-Abstand überreicht der FVO an seine - Mitglieder in Ausschüssen - Beisitzer in Rechtsorganen und Kassenprüfer - Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder - Vorsitzende von Fußballvereinen/Abteilungsleiter Fußball ein Geschenk (kein Bargeld) im Wert von maximal 30,-- (einschließlich Blumen). Es wird an eine bleibende Erinnerung gedacht, die in Verbindung mit der Funktionärstätigkeit oder weiteren Hobbys zu betrachten ist. Voraussetzung ist, dass die zugrunde liegende Funktionärstätigkeit seit mehreren Jahren ausgeübt wird. 1.2.1. Verantwortlich für die Organisation der Ehrung und Bereitstellung der Geschenke ist der Kreisehrenamtsbeauftragte in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Vorsitzenden des Ausschusses, Rechtsorgans und der Kassenprüfer, nach Absprache mit dem Präsidenten bzw. Geschäftsführer. 5