2012 Aktuelle Entwicklungen im amtlichen Vermessungswesen in NRW von Klaus Mattiseck -Referat 36 im MIK NRW -
Vermessungswesen in NRW (1) Organisation in der VuKV des Landes Oberste Landesbehörde: MIK, Abt. 3 Fachreferate 36 (Grundsatzangelegenheiten, Geod. Grundlagen, GWE) u. 37 (Geobasisinformationssysteme, Geodatenmanagement, Gebühren) Landesvermessungsbehörde: Abt. 7 Geobasis NRW der BR Köln Aufsichtsbehörden über Katasterämter, Gutachterausschüsse und ÖbVermIng.: Dezernate 31.2 der BRen 2
Vermessungswesen in NRW (2) : Koalitionsvereinbarung der neuen LR: Open Data : Novellierung der ÖbVermIng BO u. Evaluierung des VermKatG NRW (Artikelgesetz) mit je 1 DVO : Novellierung der GAVO im Verhältnis zum BauGB > Chance zur Einbeziehung von Steuern : Fortentwicklung der Ausbildung (VAPgvD, APO GeoInfo Tech, RegVermRef - begonnen) : NRW Raumbezug 2015 3
Vermessungswesen in NRW (3) : Erhebungserlass gemeinsam für AAA : Gewässererlass mit vereinf. Verfahren zur Aktualisierung : Mittelfristige Ziele nach der ALKIS-Einführung : Bereitstellung von Vermessungsunterlagen (> Wehmeyer) : Bereitstellungserlass als ( Kernerlass, der weiterentwickelt wird : GDI: GeoZG 2009, IMA GDI NRW, Einbindung der Geodatenhaltenden Stellen : Evaluierung der VermWertGebO NRW > Gebührenrichtlinie der AdV 4
Vermessungswesen in NRW (4) Koalitionsvereinbarung der neuen Landesregierung NRW Open Data ist Bestandteil > in NRW geplant: WebAtlas gebührenfrei über einen Dienst bereitzustellen > Entwicklung AdV Novellierung der ÖbVermIng BO (> Wehmeyer) u. Evaluierung des VermKatG NRW (Artikelgesetz) mit je 1 DVO altes Gesetz von 2005 hat sich im Wesentlichen bewährt, dennoch Änderungen wegen des technischen Fortschritts 5
Vermessungswesen in NRW (5) Evaluierung des VermKatG NRW Einzelregelungen : Zusammenfassung der Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten der LV und des LK, Bereitstellung durch andere Stellen als die führende (Geodatenzentrum, alle KÄ, ÖbVermIng, kreisangehörige Gemeinden) : Erhebung der Geobasisdaten des LK differenziert : Klarstellung: eindeutige und zuverlässige Grenzermittlung : finanzielle Förderung von Projekten bei den KÄ durch das Land (BRen) 6
Vermessungswesen in NRW (6) Novellierung der GutachterausschussVO (GAVO) :Gründe: Erbschaftssteuerreform mit geändertem BauGB und Öffnung für andere Steuern; nach 50 Jahren geänderte, an Aufgaben angepasste Struktur und Inhalte :Definition der amtlichen GWE als öffentliche Aufgabe :Systematische Darstellung und Konkretisierung der Aufgaben der GAe: - Unterteilung in Datensammlungen, Ergebnisse, Wertauskünfte - Hinzunahme von z.b. Immobilienrichtwerten, Mietdatenbank 7
Vermessungswesen in NRW (7) Novellierung der GAVO - Fortsetzung - :mit für die Gutachterausschüsse verbindlichen Aufgaben :Möglichkeit zu Zusammenschlüssen von GAen :Möglichkeit für die GAe zu gemeinschaftlichen regionalen Auswertungen :Einführung einer Zentralen KPS für örtliche (GA) und überregionale (OGA) Auswertungen :schrittweise Erweiterung des zentralen webbasierten Informationssystems (BORIS) 8
Klassisches Lagefestpunktfeld (c. 30000TP 1.-4.O.) NRW- Raumbezug 2015 Realisierung und Bereitstellung (als Teil des bundeseinheitlichen Raumbezuges) Klassisches Höhenfestpunktfeld (NIVP 2.+3.O.) 3D-Referenzpunktfeld 70 Geodätische GrundnetzPunkte Höhenfestpunktfeld Schwerefestpunktfeld (GGP) 4000 NIVP x SFP 9
Vermessungswesen in NRW (8) Stand und Ausblick - Raumbezug - Das klassische Festpunktfeld der Landesvermessung wird aufgegeben. Ebenso in weiten Teilen das AP-Feld des Liegenschaftskatasters. -Trigonometrische Punkte können als Vermessungspunkte ins Liegenschaftskataster übernommen werden. -Die Vermessungstätigkeit im Raumbezug wird deutlich zurückgehen. (Wiederholungsmessungen, Bodenbewegungsgebiete) 10
Vermessungswesen in NRW (9) Fortsetzung 8 : In absehbarer Zeit Einführung eines neuen Höhenbezugs. Geeignete GGP werden zu Datumspunkten des kommenden DHHN : Raumbezug wird zum integrierten Raumbezug (Repräsentanten sind die GGP und das Quasigeoid) : Das Regelverfahren des Außendienstes zur Bestimmung von Lage und Höhe wird die GNSS-Vermessung. : Kalibrierung von Vermessungsinstrumenten soll neu geregelt werden. 11
Vermessungswesen in NRW (10) Erhebungserlass: :Teile zu den einzelnen A, Evaluierung des VermKatG :Abstimmung der Erhebung von ATKIS und ALKIS :Liegenschaftsvermessungen: Festschreibung des neuen Raumbezugs, mit Wegfall des AP-Feldes > Standardmessverfahren auf der Grundlage von SAPOS > ggfs. Anschluss an geeignete Punkte des Koordinatenkatasters, Wegfall der Sonderungen nach dem KN, Wegfall der unterirdischen Abmarkung, 3 D bei Gebäudeeinmessungen 12
Vermessungswesen in NRW (11) Ziele der ALKIS-Einführung :Fertigstellung der ABK in 2019 mit - Aktualisierung von Tatsächlicher Nutzung und charakteristischer Topographie und - Aktualisierung Gewässernachweis :Topographische Erhebungen -im Liegenschaftskataster zur Herstellung der ABK - in der Landesvermessung zur Fortführung des BasisDLM 13
Vermessungswesen in NRW (12) Stand und Ausblick ALKIS :Die Umstellung auf ALKIS und der Wechsel in das ETRS89/UTM schreitet voran und wird Anfang 2013 grundsätzlich abgeschlossen sein. :Herstellung der ABK -Optimierte Erhebung in Liegenschaftskataster und Landesvermessung (Vertikale Integration) -3D-Gebäude im Liegenschaftskataster 14
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Klaus Mattiseck klaus.mattiseck@mik.nrw.de