und so wirtschaftlich wie möglich!
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- Martin Kornelius Böhler
- vor 7 Jahren
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1 Prüfung von Vermessungsinstrumenten für das amtliche Liegenschaftskataster in NRW - Heute und morgen - Stephan Heitmann 1 Präsentationstitel Ort, Datum , Geod. Kolloquium Hochschule Bochum Herzlich willkommen zur ersten Vorlesung So genau wie nötig und so wirtschaftlich wie möglich! 2 1
2 Kostenabschätzung aus Sicht einer Vermessungsstelle Ansatz für Kostenschätzung: Ein Messinstrument ist ein Produktionsmittel, das jeden Tag im Außendienst Geld verdienen soll. Wie viel kostet ein Tag Produktionsausfall? In Prozent vom Jahresumsatz: Ein Tag Ausfall entspricht einer Umsatzeinbuße von 0,5%. (1 Jahr = 200 Arbeitstage) Entgangene Einnahmen an diesem Tag: 8h x 140 = (Arbeitstag = 8h; Zeitgebühr Ingenieur + sonstige Fachkraft gemäß VermWertGebT) 3 Untersuchung von Vermessungsinstrumenten in NRW - Heute - 4 2
3 Infrastruktur des Landes In Zusammenarbeit mit TH Aachen und HS Bochum 5 Rechtslage heute Nr. 16 VP-Erl (1996) (1) Die Meßinstrumente und -geräte sind zu eichen und zu prüfen,. Die Eichung ist jährlich mindestens einmal, darüber hinaus bei erstmaliger Inbetriebnahme und nach Reparaturen vorzunehmen. Nr GPS-Richtlinie (2002) (1) Für die Eichung und Prüfung des GPS- Vermessungsystems gilt Nr. 16 VPErl. Nr. 2 (EDM-)Eichrichtlinie (Entwurf von 2006) Nullpunktskorrektion Zykl. Korrektion Maßstab 1x jährlich alle 3 Jahre alle 3 Jahre Verfahrensvorschriften GNSS? Berücksichtigung Richtungsmessung? Tachymeter als Multisensorsystem? 6 3
4 Handlungsbedarf? Nr. 16 Abs. 1 VP-Erl Die Meßinstrumente und -geräte sind zu eichen und zu prüfen, so daß die Richtigkeit der Meßwerte jederzeit gewährleistet ist. Tachymeter Klassische EDM-Untersuchung (Additionskonstante, Maßstab, zykl. Phasenfehler) ja GNSS-Rover Kein Verfahren vorhanden ja SAPOS-Antennen Nivelliergeräte Kalibrierung in der Antennenmesskammer bei Geobasis NRW nein Arbeiten im HFP-Feld nur im Auftrag von Geobasis NRW (Kalibrierung vertraglich vorgegeben) (nein) 7 Handlungsbedarf? Nr. 16 Abs. 1 VP-Erl Die Meßinstrumente und -geräte sind zu eichen und zu prüfen, so daß die Richtigkeit der Meßwerte jederzeit gewährleistet ist. Zusammenfassung Tachymeter Es existiert kein geschlossenes Regelwerk SAPOS-Antennen Kalibrierung in der Antennenmesskammer bei Geobasis NRW ja GNSS-Rover Klassische EDM-Untersuchung EDM-Geräte werden nach allen Kein Regeln Verfahren der vorhanden Kunst (Additionskonstante, Maßstab, kalibriert; übrige Sensorik eines Tachymeters wird zykl. Phasenfehler) ignoriert. GNSS-Rover werden ignoriert. Nivelliergeräte Arbeiten im HFP-Feld nur im Auftrag von Geobasis NRW (Kalibrierung vertraglich vorgegeben) Abgleich mit dem Stand von Wissenschaft nein und Technik erforderlich ja (nein) 8 4
5 AG Kalibrierung Arbeitsauftrag 1. Prüfung, welche Kalibrierungen an heutigen Instrumenten überhaupt (durch den Nutzer) sinnvoll durchzuführen sind. 2. Erarbeitung von Empfehlungen zur Untersuchung von Tachymetern und GNSS-Rover-Antennen; das heißt Vorgabe der zu untersuchenden Parameter und der Methodik zu ihrer Bestimmung, - Vorgabe von Genauigkeitskriterien, zur Beantwortung der Frage, ob ein Messgerät im amtlichen Vermessungswesen eingesetzt werden darf, - Vorgabe von Untersuchungsintervallen und -anlässen. 3. Erarbeitung von Vorgaben zur Errichtung von Messstrecken und Messfeldern (sofern als notwendig erachtet). 9 Untersuchung von Vermessungsinstrumenten in NRW - Morgen
6 - Gesamtablauf - Grundidee: Prüfung wie in der Praxis Instrumentenprüfung im amtlichen Vermessungswesen 1. Prüfung von Tachymetern und GNSS-Rovern einmal jährlich, nach Erstinbetriebnahme und nach Reparaturen auf einem amtlichen Prüffeld. 2. Weitere Maßnahmen (Kalibrierstrecke, zykl. Phasenfehler, Maßstab, Hersteller) nur wenn Geräteprüfung nicht bestanden wird Anlage des Prüffeldes - F F Integriertes Prüffeld, d.h. tauglich für Tachymeterund GNSS-Rover-Prüfung F F F Mindestens 9 Punkte mit Sollkoordinaten, davon mindestens 5 GNSS-tauglich 50 m Bodengleiche, hochwertige Vermarkung 50 m A A A A A = Anschlusspunkt F = Festpunkt Standardabweichung der Sollkoordinaten im amtlichen Raumbezug (stat. GNSS-Messung) σ 3mm Zusätzliche Koordinierung in einem lokalen, spannungsfreien Netz mit σ 1mm 12 6
7 - Anlage des Prüffeldes - 2 Prüffelder wurden bereits angelegt Brühl Bochum 13 - Anlage des Prüffeldes - 2 Prüffelder wurden bereits angelegt Prüffelder lassen sich vergleichsweise einfach realisieren (z.b. keine Pfeiler, keine Messlabore) Möglichkeit, ein Prüffeld vor der Haustür anzulegen Anlage von Prüffeldern im Einvernehmen mit der Landesvermessung, um gleichmäßige Verteilung im Land sicherzustellen Einheitlichkeit der Prüffelder sicherzustellen (z.b. durch Einmessung oder spätere Qualitätskontrolle durch Brühldie Landesvermessung) Bochum 14 7
8 - Prüfverfahren - Tachymeter Bochumer Verfahren (vgl. Vortrag Prof. Staiger) GNSS-Rover Prozedere 5 GNSS-taugliche Punkte des Prüffeldes in zwei Serien unabhängig aufmessen (10 Beobachtungen) Doppelte Punktbestimmung entspricht dem Ansatz wie in der Praxis zu prüfen Ampel - Tachymeter Vergleich der Istwerte mit den Sollkoordinaten der Neu punkte Lineare Abweichung der Istkoordinaten von den Sollkoordinaten auf allen Neupunkten d 10 mm* GNSS-Rover Mittelbildung auf jedem Standpunkt Lineare Abweichung des Mittels von der Sollkoordinate auf allen Standpunkten d 15 mm* Gerät darf im Liegenschaftskataster eingesetzt werden Gerät darf im Liegenschaftskataster nicht eingesetzt werden. Weitere Untersuchungen sind notwendig. 16 * Schwellwerte empirisch festgelegt 8
9 - Web-Auswertung - bekannt: Kalibrierung von Tachymetern neu: Auswertung von Prüfmessungen 17 - Web-Auswertung - [TAROT-ROVER] Version= TypInstr=Ashtech NrInstr=12345 IdPrueffeld=1 Vermessungsstelle=Bezirksregie Beobachter=Schmitz Auswerter=Müller Datum= Kommentar=Testmessung [BEOBACHTUNGEN] 1=1; ; =1; ; =2; ; =2; ; =4; ; =4; ; =5; ; =5; ; =6; ; =6; ; Web-Anwendung name.trt PDF-Dokument 18 9
10 Die nächsten Schritte Abfrage durch Land: Welche Stellen haben Interesse, ein Prüffeld anzulegen (und verfügen über eine geeignete Örtlichkeit)? Formale Verankerung des neuen Verfahrens im Erhebungserlass Übergangsregelung (noch nicht im Land abgestimmt) zur Nutzung der schon vorhandenen Prüffelder 19 Die Vision Ein flächendeckendes Netz von Prüffeldern ermöglicht eine praxisnahe und kostengünstige Prüfung vor der Haustür. Die Prüfverfahren sind nicht lästige Pflicht, sondern werden als Beitrag zur Messsicherheit verstanden
11 Herzlich willkommen zur ersten Vorlesung So genau wie nötig und so wirtschaftlich wie möglich! 21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stephan Heitmann 25 11
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