Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich des Landes Nordrhein-Westfalen
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- Bernd Flater
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1 Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich des Landes Nordrhein-Westfalen Veranstaltung Brücken bauen am 18. April 2016 in Schwerte
2 2 Neuausrichtung der Sprachförderung in Nordrhein-Westfalen Historie 2003 Der Bildungsbereich Sprachförderung wird bildungspolitischer Schwerpunkt 2007 Sprachförderung bleibt Schwerpunkt allerdings rückt die Sprachstandsfeststellung in den Fokus Richtlinienförderung o Zusätzliche Mittel (einrichtungsbezogen) vorrangig für TEs, in denen die päd. Fachkraft selbst die Sprachförderung durchführt (in der Anlage alltagsintegrierte Sprachförderung) Empfehlung des Beobachtungsverfahrens SISMIK / SELDAK o Multiplikator/innenschulung für flächendeckenden Einsatz Gesetzliche Verankerung der Verpflichtung zur Sprachstandsfeststellung bei jedem Kind im Schulgesetz o Verfahren und Testinstrument Delfin 4 - Lehrkräfte führen Testung durch Gesetzlich bereitgestellte Mittel im Kinderbildungsgesetz; Koppelung Mittelvergabe (350 pro Kind) an Testergebnis Inhalte und Konzeption der Sprachförderung liegen in der Verantwortung des Trägers
3 3 Neuausrichtung der Sprachförderung in Nordrhein-Westfalen Notwendigkeit der Neuausrichtung Ausgangssituation in NRW aufgrund der Regelung in 2007 Im Mittelpunkt steht die Testung und nicht die Förderung! - Testung erfolgt von externen, den Kindern fremden Personen (Lehrkräfte der GS) Zusätzliche Mittel für Sprachförderung - sind abhängig vom Testergebnis - müssen jährlich pro Kind beantragt werden Sprachförderung wird i.d.r. - von externen befristet beschäftigten Honorarkräften - in zeitlich festgelegten Einheiten pro Tag/ Woche - zwei Jahre lang mit vom Alltag des Kindes losgelösten Förderprogrammen (über 50 Programme) durchgeführt Frage nach der Qualität und Wirksamkeit der Maßnahme - ein parallel zum Alltag durchgeführtes System - Wiss. Studien geben Hinweis auf fehlende Wirksamkeit von additiven Maßnahmen
4 4 Neuausrichtung der Sprachförderung in Nordrhein-Westfalen Schwerpunktsetzung der Neuausrichtung in 2014 Im Mittelpunkt steht die Förderung mit der fachlichen Ausrichtung der alltagsintegrierten Sprachbildung Die Feststellung der sprachlichen Entwicklung bleibt im Schulgesetz als Individualverpflichtung verankert erfolgt in der Kita alltagsintegriert mit entwicklungs- und prozessbegleitenden Beobachtungsverfahren kontinuierlich von Anfang an Neuverteilung der Mittel Nicht mehr pro Kind-Pauschale sondern einrichtungsbezogen mindestens 5000,- für die Kitas, in denen ein hoher Anteil an Kindern mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf die Kita besuchen (Verteilung an Jugendämter nach Index: Kinder unter 7 Jahre in Familien mit SGB II-Bezug und Muttersprache nicht Deutsch) Ausschließlich zur Förderung päd. Fachkräfte gem. Personalverordnung Flächendeckende Qualifizierungsinitiative für alle Kitas
5 5 Neuausrichtung der Sprachförderung in Nordrhein-Westfalen Rechtliche und fachliche Grundlagen der Neuausrichtung Gesetzliche Änderung des KiBiz und des Schulgesetzes mit dem KiBiz-Änderungsgesetz Erarbeitung und Abstimmung fachlicher Grundlagen Durchführung gemeinsamer Fachgespräche mit allen Trägern auf Arbeitsebene unter Einbeziehung der Wissenschaft zur Weiterentwicklung der Sprachförderung in NRW. Im Ergebnis die mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Kirchen, den Landesjugendämtern, den Eltern-, Tagespflege-, Erzieherinnenverbänden und den Gewerkschaften abgestimmten Grundlagen Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich Grundlagen für Nordrhein-Westfalen, in denen Qualitätskriterien der alltagsintegrierten Sprachbildung benannt werden geeignete entwicklungs- und prozessbegleitende Beobachtungsverfahren zur Auswahl stehen (SISMIK/SELDAK/LISEB oder BASIK) und fachliche Bausteine einer nachhaltig angelegten Fachkräfte- und Team-Qualifizierung aufgeführt sind.
6 6 Neuausrichtung der Sprachförderung in Nordrhein-Westfalen Rechtliche und fachliche Grundlagen der Neuausrichtung Sprachliche Bildung und Beobachtung/Dokumentation ( 13c KiBiz) Alltagsintegrierte Sprachbildung pädagogische Konzeption der KiTa ( 13a KiBiz) muss Ausführungen hierzu machen Qualitätskriterien zur Umsetzung in Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich Grundlagen für Nordrhein-Westfalen Berücksichtigt auch die Mehrsprachigkeit der Kinder Beobachtung und Dokumentation erfolgt mit geeigneten Verfahren Auswahl aus Liste in Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich Grundlagen für Nordrhein-Westfalen Verbindlichkeit durch Abschluss der Bildungsvereinbarung ( 26, Abs. 3, Ziffer 1 KiBiz) setzt die Zustimmung der Eltern voraus ( 13b, Abs. 1 KiBiz) erfolgt regelmäßig (mindestens 1x pro Jahr) für alle Kinder der Einrichtung der Bogen wird den Eltern zum Ende der Kita-Zeit ausgehändigt ( 13b, Abs. 2 KiBiz) qualitative Erfassung steht im Vordergrund - quantitative Erfassung möglich
7 7 Neuausrichtung der Sprachförderung in Nordrhein-Westfalen Rechtliche und fachliche Grundlagen der Neuausrichtung Zusätzlicher Sprachförderbedarf ( 16b und 21b KiBiz) Personal ( 16b) Beschäftigung einer sozialpädagogischen Fachkraft im Team, die i.d.r. über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt (sollte sich im Umfang deutlich von nur hin und wieder punktuell besuchten Fortbildungen absetzen, vgl. Begründung zum Gesetz, Erlass) Bündelung der Mittel möglich, Abrechnung jedoch pro Kita Finanzierung ( 21b) Landeszuschuss für zusätzlichen Sprachförderbedarf von 25 Mio. Euro jährlich an Jugendämter (Verteilung nach Index: Kinder unter 7 Jahre in Familien mit SGB II-bezug und Muttersprache nicht Deutsch) mind Euro je Einrichtung Jugendamt stellt sicher, dass mit diesen Mitteln auch die Kinder, die nach 36 Schulgesetz einen zusätzlichen Sprachförderbedarf bescheinigt bekommen haben, gefördert werden
8 8 Neuausrichtung der Sprachförderung in Nordrhein-Westfalen Rechtliche und fachliche Grundlagen der Neuausrichtung Qualifizierung ( 21c KiBiz) Qualifizierung ( 21c) Einstieg des Landes in Qualifizierung der Fachkräfte durch Bereitstellung gesetzlicher Mittel in Höhe von 5 Mio. Euro Fortbildungsvereinbarung ( 26, Abs. 3 Nummer 2) Ziele und Mittelvergabe Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie) - Schwerpunkt zunächst im Bereich Sprache
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