Vorschulische Sprachförderung

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1 Vorschulische Sprachförderung (Für einen Vortrag vor Mitarbeiterinnen der Kindertageseinrichtungen wurden die folgenden Auszüge aus amtlichen Texten zusammengestellt. Die mündlich vorgetragene Kommentierung ist nicht Bestandteil dieses Materials. Baldur Bertling, Dinslaken) Das ist die erste Folie der ppt Präsentation, mit der im ganzen Lande ausgewählte Schulleiter, Lehrerräte, Eltern- und Schülervertreter auf die pädagogischen Neuerungen eingestimmt werden sollen, die das Schulgesetz bewirken soll. Dabei tragen die Referenten ein im Ministerium vorbereitetes Redemanuskript vor und haben in der Hinterhand eine Liste von zu erwartenden Fragen mit den dazu passenden ministeriellen Antworten. 1 Aus dem Redemanuskript zur PP-Präsentation Individuelle Förderung darf nicht erst in der Schule ansetzen. Eine altersgemäße Sprachentwicklung und die Beherrschung der deutschen Sprache sind grundlegende Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen. Daher muss künftig früher als bisher, nämlich noch vor der Einschulung, mit einer gezielten vorschulischen Sprachförderung begonnen werden. Vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren in den Kindertageseinrichtungen und in den Grundschulen. Dieses stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: In der ersten Stufe wird bei allen Kindern zwei Jahre vor der Einschulung festgestellt werden, ob ihr Sprachvermögen altersgemäß entwickelt ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Dies geschieht in der Verantwortung der Schulämter. Kinder erhalten die beste Förderung durch den Kontakt mit anderen Kin- 1 Die Präsentation, das Redemanuskript und die FQA hat die Schulaufsicht ihren Schulen freundlicher Weise zur Verfügung gestellt. Das ganze Materialpaket steht auf der Internetseite der Landesgruppe NRW des Grundschulverbandes als download zur Verfügung Blatt 1 von 5

2 dern. Konsequenterweise ist die vorschulische Sprachförderung schwerpunktmäßig Aufgabe der Kindertageseinrichtungen. Eltern von Kindern, bei denen ein sprachlicher Förderbedarf festgestellt wird, und deren Kinder noch keine Kindertageseinrichtung besuchen, wird vor diesem Hintergrund zunächst geraten, ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung anzumelden. Wenn Eltern dieser Empfehlung nicht folgen, können sie verpflichtet werden, ihr Kind zu einem vorschulischen Sprachförderkurs zu schicken. Diese Kurse sollen in erster Linie von den Kindertageseinrichtungen als Familienzentren eingerichtet werden. Sorgen die Eltern nicht dafür, dass das Kind an der Sprachstandsfeststellung und gegebenenfalls regelmäßig an dem vorschulischen Sprachkurs teilnimmt, kann gegen sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren angestrengt werden. Bei der Einschulung werden die Kinder dann erneut getestet. Das ist die 2. Stufe. Dieses Verfahren wurde im Rahmen der Schulgesetznovelle nicht verändert, d. h. die Schule kann Kinder ohne die erforderlichen Sprachkenntnisse weiterhin zum Besuch eines vorschulischen Sprachförderkurses verpflichten, soweit sie nicht bereits in einer Tageseinrichtung für Kinder entsprechend gefördert werden. Insgesamt ist mit der Einführung dieser Konzeption die Erwartung verbunden, eine stabile Grundlage für das schulische Fortkommen aller Kinder zu legen und gleichzeitig den Einfluss der sozialen Herkunft auf den Bildungserfolg zu verringern. Blatt 2 von 5

3 FAQ-Liste zur Novellierung des Schulgesetzes (Zitiert aus der Liste der häufigen Fragen und Antworten, die das Ministerium den Referenten zur Verfügung stellte) Sprachstandsfeststellung bei Kindern zwei Jahre vor der Einschulung 1. Müssen alle Kinder an der Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung teilnehmen? Die notwendige Sprachförderung muss im Interesse der Kinder so früh wie möglich einsetzen. Daher wird rund zwei Jahre vor der Einschulung in die Grundschule in einer ersten Stufe jedes Kind gezielt beobachtet. Dies geschieht in der Regel in der Kindertageseinrichtung. Bei Anhaltspunkten für Förderbedarf wird die Sprachentwicklung in einer zweiten Stufe mit einem entsprechenden Verfahren differenzierter untersucht. 2. Wer kontrolliert ob alle Kinder an der Sprachfeststellung und ggf. an der vorschulischen Sprachförderung teilnehmen? Das Schulamt. 3. Wie kann auf Verstöße reagiert werden? Eltern, die nicht für die Teilnahme ihres Kindes an der Sprachstandsfeststellung o- der für die regelmäßige Teilnahme ihres dazu verpflichteten Kindes an einem Sprachförderkurs sorgen, handeln ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. 4. Kann das Jugendamt / die Polizei eingebunden werden? Kinder werden nicht zwangsweise durch die Polizei zur Sprachstandsfeststellung oder zum Sprachförderkurs vorgeführt. Die Sprachstandsfeststellung wird vom Schulamt mit Unterstützung der Schulen durchgeführt. Hierbei ist eine Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten und der Jugendhilfe anzustreben. 5. Von wem wird die vorschulische Sprachförderung durchgeführt? Die Verantwortung für die Feststellung des Sprachstands liegt aus rechtlichen Gründen in staatlicher Verantwortung und damit im Schulbereich. Dabei ist eine enge Zu- Blatt 3 von 5

4 sammenarbeit zwischen Lehrkräften aus Grundschulen sowie Erzieherinnen und Erziehern in den Kindertageseinrichtungen im Interesse der Kinder anzustreben. Die Ausgestaltung des Verfahrens sollte weitgehend vor Ort einvernehmlich erfolgen. 6. Mit welchem Material wird festgestellt, ob die Sprachentwicklung der Kinder zwei Jahre vor der Einschulung altersgemäß ist? Ein Verfahren zur Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Grundschule wird derzeit an einer Universität entwickelt. Es soll erstmals im Frühjahr 2007 zur Anwendung kommen. Das Verfahren soll einerseits eine stärkere Verzahnung von Elementar- und Primarbereich erreichen und andererseits vorhandene Entwicklungen im Bereich der Sprachförderdiagnostik in den Kindertageseinrichtungen aufgreifen und weiterentwickeln. 7. Was passiert, wenn ein besonderer sprachlicher Förderbedarf festgestellt wird? Die Eltern werden über das Ergebnis schriftlich informiert und gebeten, die Hinweise für eine Förderung an die Kindertageseinrichtung, die das Kind besucht, weiterzugeben. Wenn ein Kind mit Sprachförderbedarf eine Kindertageseinrichtung besucht, wird die Sprachförderung integrativ in dieser Einrichtung durchgeführt. Falls das Kind noch keinen Kindergarten besucht, werden die Eltern gebeten, ihr Kind an einem Kindergarten anzumelden, damit es dort gefördert werden kann. Wollen die Eltern ihr Kind dennoch nicht an einem Kindergarten anmelden, wird das Kind vom Schulamt zu einem vorschulischen Sprachförderkurs verpflichtet. Die Sprachkurse sollen in Kindertageseinrichtungen (Familienzentren) stattfinden und werden in der Verantwortung des Elementarbereichs durchgeführt. 8. Was geschieht mit den Kindern, bei denen die Sprachförderung erfolglos bleibt? Bei der Anmeldung zur Grundschule stellt die Grundschule erneut den Sprachstand fest. Sie soll Kinder ohne die erforderlichen Sprachkenntnisse zum Besuch eines vorschulischen Sprachförderkurses verpflichten, soweit sie nicht bereits in einer Tageseinrichtung für Kinder entsprechend gefördert werden. Kinder ohne ausreichende Sprachkenntnisse werden nicht von der Einschulung zurückgestellt. Blatt 4 von 5

5 9. Warum wird bei den Kindern zweimal (zwei Jahre vor der Einschulung und erneut bei der Anmeldung zur Grundschule) der Sprachstand überprüft? Das bereits praktizierte Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes bei der Anmeldung zur Grundschule (rund ein Jahr später) wird auch künftig beibehalten. Dadurch kann sowohl die Sprachentwicklung als auch der weitere Sprachförderbedarf aufgezeigt und die Sprachförderung bis zum Eintritt in die Grundschule wenn erforderlich fortgeführt werden. 10. Gibt es in den Grundschulen hierfür zusätzliche Fortbildungsmittel? Insgesamt gibt das Land im Haushaltsjahr 2006 mehr als 59 Mio. Euro für die Lehrerfortbildung aus. Fortbildungen im Bereich der Sprachstandsfeststellungen müssen im Rahmen der bestehenden Fortbildungsressourcen erfolgen. 11. Wie viele Lehrerstellen werden für zusätzliche Aufgabe der Feststellung über das Sprachvermögen bereitgestellt? (oder: Gibt es hierfür Entlastungen?) Die Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung erfolgt in der Verantwortung der Schulämter und durch das pädagogische Personal der Grundschulen. Das Land stellt den Grundschulen Stellen für den Grundbedarf nach der Relation "Schüler je Stelle", weitere Stellen zur Förderung (z.b. Integrationsstellen, Stellen zur Verteilung nach Sozialindex) sowie Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte bereit. Die Überprüfung des Sprachstands wird in jeder Grundschule in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen vorausschauend in der Jahresplanung des Schuljahres berücksichtigt. Dadurch können die Kolleginnen und Kollegen der Grundschule sich dieser Aufgabe widmen, ohne dass die Erteilung des Unterrichts nach der Stundentafel belastet wird. Mittelfristig wird eine frühe Feststellung des Sprachstands und der damit verbundenen frühen Förderung der Sprache zu einer Entlastung der Grundschulen führen. (Text ausschließlich ungekürzt aus dem Ministerium) Blatt 5 von 5

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