Inklusiven Beschulung
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- Magdalena Bieber
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Informationen zur Inklusiven Beschulung zum Schuljahr 2016/17
2 Welche Schule ist für ein besonderes Kind passend?
3 Vielleicht befürchten Sie... dass es für ein Kind in Ihrer Zuständigkeit in der Grundschule schwierig werden könnte? Vielleicht ist dieses Kind einfach irgendwie anders als die anderen gleichaltrigen Kinder und zeigt massive Auffälligkeiten.
4 Vielleicht Erzieherin Frühförder(in) Gesundheits - amt IFFS Hinweise auf besondere Problematik durch Kinderarzt SPZ Freunde Bekannte
5 Dann benötigt das Kind in der Schule vielleicht sonderpädagogische Unterstützung um erfolgreich lernen zu können.
6 Strukturbild Auf welchen Schülerkreis bezieht sich die Sonderpädagogik? Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf Kinder und Jugendliche, denen eine sonderpädagogische Unterstützung angeboten wird Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Einlösung am SBBZ oder im gemeinsamen Unterricht In Verantwortung der allgemeinen Pädagogik In Verantwortung der allgemeinen Pädagogik unterstützt durch den Sonderpädagogischen Dienst In Verantwortung der allgemeinen Pädagogik und der Sonderpädagogik In Verantwortung der Sonderpädagogik
7 Teilleistungsstörungen (LRS, Dyskalkulie) AD(H)S Autismus-Spektrum-Störungen Hochbegabung Körperliche Beeinträchtigungen, Sinnesschädigungen Sprachauffälligkeiten Chronische Erkrankungen, insbesondere Diabetes in Verantwortung der allgemeinen Schule
8 Diese Kinder zeigen im Alltag massive Auffälligkeiten im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern. Diese Kinder benötigen beim Lernen umfassende und dauerhafte sonderpädagogische Förderung. Der Besuch der Grundschule ist für sie ohne Unterstützung nicht leistbar.
9 Neues Schulgesetz (Inkrafttreten am ) Pflicht zum Besuch der Sonderschule (jetzt Sonderpädagogisches Bildungsund Beratungszentrum / SBBZ) geht auf in einer allgemeinen Schulpflicht. Aufnahme des zieldifferenten Unterrichts im Schulgesetz. Das Wahlrecht der Eltern ist gestärkt, aber es gibt kein absolutes Elternwahlrecht.
10 Neues Schulgesetz (Inkrafttreten am ) Grundsätzlich gruppenbezogene inklusive Bildungsangebote Steuerungsfunktion der Schulverwaltung: Dem Staatlichen Schulamt obliegt die Planung der inklusiven Schulangebote
11 Klärungsbedarf! Benötigen die Eltern und / oder die zukünftigen Lehrkräfte eine Beratung? Oder braucht das Kind eine sonderpädagogische Unterstützung in der Grundschule? Oder hat das Kind einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot?
12 Klärungsbedarf! Um diesen Bildungsanspruch zu klären, ist ein pädagogischpsychologisches Gutachten erforderlich d. h., was das Kind in der Schule genau braucht, wird von einer Sonderschullehrkraft untersucht und in einem Gutachten beschrieben
13 Wer sind die Ansprechpartner für Eltern? Wenn das Kind einen Regelkindergarten besucht, beraten die Eltern sich mit den Erzieherinnen, der Integrationsfachkraft sowie der Kooperationslehrkraft und nehmen Kontakt mit dem SBBZ auf. Wenn das Kind einen Schulkindergarten besucht, sind die Ansprechpartnerinnen Sie als Erzieherinnen sowie die Sonderschullehrkraft im Kindergarten. Die Eltern nehmen Kontakt mit dem SBBZ auf.
14 Die Frühförderung als Vermittler
15 Wie kann ich beraten? Stellen Sie dar, welche Stärken das Kind hat, aber auch was noch schwer fällt im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern. Was lässt Sie zweifeln, wenn Sie an die Einschulung des Kindes in die Grundschule denken?
16 Wie kann ich beraten? Zeigen Sie konkret (im Idealfall an realen Bespielen) die Unterschiede im Arbeiten des Kindes im Vergleich zu Gleichaltrigen. Beschreiben Sie die Anforderungen in Klasse 1 der Grundschule.
17 Und dann? Der erste Schritt ist nun die Begutachtung des Kindes durch eine Sonderschullehrkraft.
18 Wenn ein sonder- pädagogischer Bildungsanspruch festgestellt wird kann dieser entweder in einem SBBZ oder in einem inklusiven Schulangebot eingelöst werden. Dieser festgestellte sonderpädagogische Bildungsanspruch ist verbindlich!
19 Wenn ein sonderpädagogischer Bildungsanspruch festgestellt wird... gibt es zwei Wege: Besuch eines SBBZ Besuch des gemeinsamen Unterrichts an einer allgemeinen Schule
20 Der gemeinsame Unterricht Der Lernort ist an einer Grundschule. Die Planung der Standorte obliegt dem Staatlichen Schulamt. Es werden grundsätzlich gruppenbezogene Lösungen eingerichtet.
21 Ablauf der Klärung des Anspruches - NEU Nur wenn ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (Gutachten) bereits festgestellt ist, können Eltern einen Antrag auf ein inklusives Schulangebot stellen.
22 Ablauf der Klärung des Anspruches - Ablauf Wer hat das Kind bislang bereits gefördert? Alle, die bislang an der Förderung des Kindes beteiligt waren / es noch sind, dürfen die Eltern im Beratungsprozess begleiten! Der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot muss geklärt und festgestellt werden. Die Eltern wenden sich dazu bis spätestens 1. November 2015 an das zuständige SBBZ (evtl. mit Unterstützung durch die Frühförderung oder durch andere beteiligte Fachkräfte). 3. Für das Kind wird ein Gutachten erstellt und sein sonderpädagogischer Bedarf ermittelt.
23 Ablauf der Klärung des Anspruches - Ablauf Das von der Sonderschullehrkraft erstellte Gutachten wird mit den Eltern besprochen. Die Eltern entscheiden nun bis spätestens 1. Februar 2016, ob sie neben dem Schulangebot am SBBZ auch ein inklusives Angebot an einer allgemeinen Schule wünschen. Sie erhalten zukünftig den Antrag auf inklusive Beschulung ausschließlich vom SBBZ. Der im Gutachten beschriebene sonderpädagogische Bedarf und der Antrag der Eltern auf ein inklusives Schulangebot ist Grundlage für alle weiteren Planungen. Das Staatliche Schulamt klärt mit schulischen und evtl. außerschulischen Partnern alle organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Unterricht. Die Schulangebotsplanung obliegt für alle Schulen dem Staatlichen Schulamt.
24 Ablauf der Klärung des Anspruches - Ablauf 7. Die Erziehungsberechtigten werden zu einer sog. Bildungswegekonferenz für Ihr Kind eingeladen. Die Schulleitungen der allgemeinen Schule und des SBBZ beraten sich mit den Eltern und stellen 2 mögliche Lernortangebote vor. Erst zu diesem Zeitpunkt treffen die Eltern die Entscheidung, welches vorgeschlagene Angebot sie für ihr Kind annehmen. 8. Im Anschluss an die Bildungswegekonferenz erhalten die Eltern vom Staatlichen Schulamt Göppingen einen entsprechenden Feststellungsbescheid, der den Lernort für ihr Kind festlegt.
25 Wahlrecht der Eltern In der Regel erhalten die Eltern bei der Bildungswegekonferenz also 2 Lernortangebote für ihr Kind: Inklusives Angebot an einer allgemeinen Schule Exklusives Angebot an einem SBBZ
26 Die Lernorte werden vom Staatlichen Schulamt festgelegt. Inklusives Angebot an einer allgemeinen Schule Exklusives Angebot an einem SBBZ
27 Wahlrecht der Eltern Im Rahmen der sogenannten Bildungswegekonferenz entscheiden die Erziehungsberechtigten, welchen Lernort sie für ihr Kind auswählen wollen. Vom Zeitpunkt der Begutachtung bis jetzt sind ca. 4 bis 5 Monate vergangen!
28 Vielleicht haben Sie noch Fragen
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