Richtlinien für die Ausstattung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Internate mit Stellen für Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Richtlinien für die Ausstattung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Internate mit Stellen für Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen"

Transkript

1 Richtlinien für die Ausstattung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Internate mit Stellen für Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen ab dem Schuljahr 2005/06 Rundschreiben II Nr. 122 / 2005 II A 4 Berlin, den Aufgrund des 6 Abs. 2 Buchstabe b) AZG wird festgelegt: Für die Bemessung der Ausstattung sind die Teilnehmerzahlen maßgebend, die der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Ist-Schülerstatistik gemeldet werden. Die tatsächliche Ausstattung wird begrenzt durch die nach dem jeweils gültigen Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Stellen aus der Globalsumme.

2 1. Grundschule (einschl. entsprechender Angebote an G/O) 1.1. Grundausstattung 2 Die Grundausstattung mit Erziehern und Erzieherinnen für die verlässliche Halbtagsgrundschule (Anlage 2) nach 25 GsVO (Jahrgangsstufen 1 bis 6), den offenen Ganztagsbetrieb (Anlage 1a) nach 26 GsVO (Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie Jahrgangsstufen 5 und 6 für Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf) und den gebundenen Ganztagsbetrieb (Anlage 1b) nach 27 GsVO (Jahrgangsstufen 1 bis 6 ) errechnet sich nach dem genehmigten a) Betreuungsumfang in Minuten pro Schuljahr geteilt b) Erzieher- Vollzeiteinheiten - Minuten pro Jahr geteilt c) Frequenz der Gruppe und ermittelt einen Faktor pro Schüler/Schülerin. Der ermittelte Faktor pro Schüler/Schülerin wird in Modulen summiert und als Summe Modul pro Schüler/Schülerin dargestellt. Es gilt folgende Zuordnung: Jeder Schüler/jede Schülerin ist entsprechend der Klassenstufe genau einem der Module aus der zugeordnet. Jeder Schüler/jede Schülerin ist entsprechend der Inanspruchnahme genau einem der Module aus dem offenen Ganztagsbetrieb zugeordnet. Jeder Schüler/jede Schülerin ist entsprechend der Inanspruchnahme genau einem der Module aus dem gebunden Ganztagsbetrieb zugeordnet Koordinierung Für fachlich koordinierende Tätigkeit wird eine Stelle Vgr. V c Fg.5 / Vb Fg.5 BAT / BAT-O bereit gestellt, wenn der stichtagsbezogen errechnete Erzieherstellenbedarf an der Schule mindestens 4 Stellen (in VZE) beträgt und diese Erzieherinnen und Erzieher mindestens in Vgr. VI b BAT / BAT-O einzugruppieren sind. Dies gilt auch, wenn die Erzieherstellen nicht besetzt sind. Bei der Anzahl der unterstellten Personen zählen Teilzeitbeschäftigte entsprechend dem Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit eines/einer Vollbeschäftigten. Die Leitung des Betreuungsbereichs obliegt der Schulleiterin / dem Schulleiter; sie/er wird durch die koordinierende Erzieherin / den koordinierenden Erzieher unterstützt Zusatzausstattungen Zuschlag für Schüler nichtdeutscher Herkunft Bis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach 19 Abs. 7 Nr. 9 Schulgesetz werden zur Förderung von Kindern nichtdeutscher Herkunft Personalzuschläge entsprechend 17 VOKita- FöG gewährt. Beträgt der Anteil der Schüler/Schülerinnen nichtdeutscher Herkunftssprache an der Schule mindestens 40%, werden pro betreutem Schüler/betreuter Schülerin 0,017 Stellen zusätzlich gewährt. Die Personalausstattung erfolgt gruppenbezogen.

3 Zuschlag für Kinder, die in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen und in Wohngebieten mit sozial benachteiligten Bedingungen leben Bis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach 19 Abs. 7 Nr. 9 Schulgesetz werden zur Förderung von Kindern, die in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen und in Wohngebieten mit sozial benachteiligten Bedingungen leben, Personalzuschläge entsprechend 18 Abs. 1 VOKitaFöG gewährt. Der Zuschlag beträgt 0,01 Stellen pro Kind. Die Personalausstattung erfolgt gruppenbezogen Zuschlag für Integration Zum Ausgleich des erhöhten Betreuungsbedarfs für Schüler/Schülerinnen mit festgestelltem Integrationsbedarf werden 0,125 Stellen pro Schüler/Schülerin zusätzlich bereit gestellt. Für Schüler/Schülerinnen mit wesentlich erhöhtem Bedarf an pädagogischer Hilfe werden gemäß 16 Abs. 2 VOKitaFöG 0,5 Stellen pro Schüler/Schülerin zusätzlich bereit gestellt. Das zur Verfügung stehende Gesamtstellenvolumen von 144 Stellen darf jedoch nicht überschritten werden. Die Personalausstattung erfolgt gruppenbezogen Staatliche Europa-Schule Berlin (Grundschule) Die Erzieherstellenausstattung errechnet sich analog dem Verfahren unter 1.1 (Anlagen 1 a, 1b und 2). Zusätzlich gelten Punkt 1.2 (Koordination) sowie Punkt (Integration) Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik (03B08) Neben der Erzieherstellenausstattung nach 1.1. (Anlage1b und 2) erhält die Schule zur Durchführung des Ganztagsbetriebes zusätzlich 1 Stelle Erzieher Vertretungsregelung Der Erzieherstellenausstattung liegen als Grundlage u.a. die Jahresarbeitsminuten für Erzieher und Erzieherinnen zu Grunde. Danach beinhalten die zugrunde gelegten Jahresarbeitsminuten bereits einen Vertretungsanteil, der auch weiterhin gewährt wird. 2. Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 2.1. Grundausstattung Die Grundausstattung mit Erziehern und Erzieherinnen für diese Förderschwerpunktschulen errechnet sich bei Organisation als verlässliche Halbtagsschule (Jahrgangsstufen 1 bis 6), im offenen Ganztagsbetrieb (Jahrgangsstufen 1 bis 6 ) und im genehmigten gebundenen Ganztagsbetrieb (Jahrgangsstufen 1 bis 6 bzw. 7 bis 10) nach dem unter 1.1. dargestellten

4 4 Verfahren. Dabei sind die Gruppenfrequenzen wie folgt angepasst (Anlagen 3a - 9b und 11a -12b): Förderschwerpunkt: Schüler pro Gruppe Hören Gehörlos 8 Schwerhörig 10 Sehen Sehbehindert 12 Blind 6 Sprache 12 Körperliche und motorische Entwicklung 6 Emotionale und soziale Entwicklung 10 Lernen (im Schuljahr 2005/06 Jahrgangsstufen 2 bis 10) 13 (ab Schuljahr 2006/07 Jahrgangsstufen 3 bis 10) 13, Koordinierung Für fachlich koordinierende Tätigkeit wird eine Stelle Vgr. V b Fg.4 BAT / BAT-O bereit gestellt, wenn der stichtagsbezogen errechnete Erzieherstellenbedarf an der Schule mindestens 3 Stellen (in VZE) beträgt und diese Erzieherinnen und Erzieher mindestens in Vgr. Vc Fg.5 BAT / BAT-O einzugruppieren sind. Dies gilt auch, wenn die Erzieherstellen nicht besetzt sind. Bei der Anzahl der unterstellten Personen zählen Teilzeitbeschäftigte entsprechend dem Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit eines/einer Vollbeschäftigten. Die Leitung des Betreuungsbereichs obliegt der Schulleiterin / dem Schulleiter; sie/er wird durch die koordinierende Erzieherin / den koordinierenden Erzieher unterstützt Frühförderung Für gehörlose und blinde Kinder ab dem 3. Lebensjahr wird eine vorschulische Förderung gemäß 23 Abs.2 SopädVO bzw. 22 Abs.2 SopädVO angeboten. Dafür werden pro Teilnehmer 0,25 Erzieherstellen bereit gestellt Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung/ Klassen mit dem Förderschwerpunkt autistische Behinderung Für Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die bereits im Schuljahr 2004/05 über den verbindlichen Ganztagsbetrieb hinaus zusätzliche Betreuungsangebote durchgeführt haben, errechnet sich die Grundausstattung mit Erziehern und Erzieherinnen nach dem unter 1.1. a) bis c) dargestellten Verfahren. Die Gruppenfrequenzen sind wie folgt angepasst (Anlage 10):

5 5 Förderschwerpunkt Schüler pro Gruppe Geistige Entwicklung 8 Förderstufe I und II 6 Autistische Behinderung Zusatzausstattungen Die Zuschläge nach Pkt und Pkt gelten auch für an Schulen mit sonderpädagogischem Förderbedarf betreute Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis Vertretungsregelung Der Erzieherstellenausstattung liegen als Grundlage u.a. die Jahresarbeitsminuten für Erzieher und Erzieherinnen zu Grunde. Danach beinhalten die zugrunde gelegten Jahresarbeitsminuten bereits einen Vertretungsanteil, der auch weiterhin gewährt wird. 3. Weitere Regelungen 3.1. Ganztagsbetrieb in gebundener bzw. offener Form an Gesamtschulen Für den genehmigten Ganztagsbetrieb an Gesamtschulen werden für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 bereit gestellt: gebundene Form: bis 300 Schüler pro 50 Schüler 0,5 Stellen ab 300 Schüler pro 100 Schüler 1 Stelle offene Form: bis 600 Schüler pro 100 Schüler 0,5 Stellen ab 600 Schüler pro 200 Schüler 1 Stelle Die Stellen sind zu besetzen mit Erzieherinnen und Erziehern bzw. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Zugewiesen werden zunächst Erzieherstellen. Erst jede 3. Stelle (gebundene Form) bzw. jede 2. Stelle (offene Form) wird - sofern dies im Rahmen der stellenwirtschaftlichen Möglichkeiten liegt - als Sozialarbeiterstelle zugemessen. Die Zuweisung von Personen mit halber Stelle ist allerdings nur im Rahmen des Beschäftigungsumfangs des vorhandenen Personals möglich Schulfarm Insel Scharfenberg (12Y06) Als Schule besonderer pädagogischer Prägung erhält dieses Gymnasium zur Durchführung des Ganztagsbetriebes im Sekundarbereich I eine Stellenausstattung wie eine Gesamtschule in gebundener Form. Aufgrund des verkürzten Betreuungszeitraumes ist diese Stellenzumessung um 25 % zu kürzen. Abweichend von der Zumessung für Gesamtschulen in gebundener Form ist jedoch bereits jede 2. Stelle als Sozialarbeiterstelle zuzumessen.

6 Carl - von - Linné - Schule für Körperbehinderte (11S07) Zur Durchführung des Ganztagsbetriebes im Sekundarbereich I erhält die Schule eine Stellenausstattung wie eine Gesamtschule in gebundener Form. Jedoch ist für die Stellenzumessung die an der Schule geltende Frequenz zugrunde zu legen und es ist bereits jede 2. Stelle als Sozialarbeiterstelle zuzumessen. 4. Internate 4.1. Internatsbetrieb an Sonderschulen Für den Internatsbetrieb an der Margarethe - von - Witzleben - Schule (02S03) werden folgende Stellen zur Verfügung gestellt: Internatserzieher/innen: 6 Internatsleiter/in: 1 Bei einer wesentlichen Veränderung der Zahl der Internatsschüler/Internatsschülerinnen ist die Ausstattung neu festzulegen Haus der Athleten (Zusammenschluss der Internate der Sportoberschulen) Die Stellenzumessung erfolgt für ein Schulinternat mit drei Standorten. Sie wird berechnet in Abhängigkeit von der Zahl der Internatsschüler/Internatsschülerinnen, die nach ihrem Alter unterschiedlich gewichtet berücksichtigt werden. Der Gesamtumfang wird wie folgt berechnet: Grundausstattung: Anzahl der Internatsschüler/innen x Stellenfaktor geteilt durch Frequenz nach Altersgruppen unter 12 Jahre 3, bis unter 16 Jahre 2, bis unter 18 Jahre 1, Jahre und älter 0,25 25 Zusatzausstattung: Wochenenddienste: 2 Standorte x 1,2 Stellen Nachtdienste: 2 Standorte x 1,4 Stellen Leitung: Koordinierende/r Erzieher/in (Leiter/in des Schulinternats) 1 Stelle

7 Internat der Staatlichen Ballettschule und Schule für Artistik Grundausstattung: s. Pkt. 4.2 Zusatzausstattung: Wochenenddienste: 1 Standort x 1,2 Stellen Nachtdienste: 1 Standort x 1,4 Stellen Leitung: Koordinierende/r Erzieher/in 1 Stelle (Leiter/in des Internats der Staatlichen Ballettschule und Schule für Artistik) 4.4. Internat auf der Schulfarm Insel Scharfenberg Das Internat erhält eine Grundausstattung wie unter 4.2. und folgende Zusatzausstattung: Zusatzausstattung: Wochenenddienste: 1 Standort x 1,2 Stellen Nachtdienste: 1 Standort x 1,4 Stellen Die Summe aus der Grundausstattung und der Zusatzausstattung ist wegen der werktags verkürzten Betreuungszeiten um 9 % zu kürzen. Die Leitung des Internats obliegt der Schulleiterin / dem Schulleiter. 5. Schulversuche, Schulen besonderer pädagogischer Prägung, schulische Besonderheiten 5.1. Erzieherstellen Carl - Philipp - Emanuel - Bach - Gymnasium (Ganztagsbetrieb) Bettina - von - Arnim - Oberschule (Zusatzausstattung) Schule am Friedrichshain (Autistenprojekt) Hörstummengruppe (Wedding u. Neukölln) 2 Stellen 2 Stellen 2 Stellen 2 Stellen Die mit den Organisationsrichtlinien für die Verlässliche Halbtagsgrundschule () bereit gestellten 136 Erzieherstellen (1998/99 37Stellen,1999/00 30 Stellen, 2000/01 16 Stellen, 2001/02 53 Stellen) werden für die flächendeckende Ausstattung der verlässlichen Halbtagsschulen mit Erzieherstellen verwendet Sozialarbeiterstellen Eberhard - Klein - Oberschule (02H07-Ganztagsbetrieb) Stadt - als - Schule - Berlin (02H06) 6 Stellen 1 Stelle

8 Tageslehrgang (ausländische Teiln.) an der VHS Friedrichshain-Kreuzberg (02A09) 6. Sonderregelungen 8 0,5 Stellen 6.1. Das Landesinstitut für Schule und Medien kann für Abordnungen zur Fortbildung im sozialpädagogischen Bereich folgendes Stellenkontingent in Anspruch nehmen: Erzieher/innen / Sozialarbeiter/innen 2,5 Stellen 6.2. Für besondere Aufgaben der Suchtproblematik steht zur Verfügung: Sozialarbeiter/innen 1,0 Stellen 7. Personalvertretung / Frauenvertretung / Schwerbehindertenvertretung Freistellungen von Mitgliedern der Personalvertretungsgremien / Frauenvertretungsgremien / Schwerbehindertenvertretungen werden analog der Regelungen in Pkt 3.9 und im Rahmen der geltenden Richtlinien für die Lehrerstundenzumessung und die Organisation der öffentlichen Berliner Schulen (Rdschr. II Nr. 54 / 2005) gewährt. Abweichend von den Regelungen für Lehrkräfte kann sonstiges pädagogisches Personal, das nicht an der Pflichtstundenregelung teilnimmt, nur mit voller oder halber Stelle freigestellt werden. Die nach Lehrerpflichtstunden bemessenen Freistellungskontingente werden um diese Stellenanteile entsprechend reduziert. Dienstbefreiungen bleiben von diesen Regelungen unberührt. 8. Schlussbestimmungen Diese Richtlinien gelten ausschließlich für öffentliche Schulen und Internate, deren Stellenund Personalausstattung durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung vorzunehmen ist. 9. Inkrafttreten Die geänderten Richtlinien treten am 1. August 2005 in Kraft. Klaus Böger

9 Grundschule / Grundstufe der Gesamtschule - offener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 1a A. 6 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,01843 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00189 Ferienbetreuung von 7.30 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,02568 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00315 Ferienbetreuung von 7.30 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,03655 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00315 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,00756 Frühbetreuung von 6.00 bis , ,00898 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,04017 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00315 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,00756 Spätbetreuung von bis , ,01197 Ferienbetreuung von bis , , Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,05104 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00189 Betreuungszeit Hort von bis 16: , ,01497 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00315 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,00756 Spätbetreuung von bis , ,01197 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,01210 Anlage 2 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00137

10 Grundschule / Grundstufe der Gesamtschule - gebunderner Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 1b A. 5 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,02158 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00189 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,00756 Ferienbetreuung von bis , , Betreuungszeit von bis 16: , , , Frühbetreuung von 6.00 bis 7.30 und , , ,03608 Spätbetreuung von bis , ,01197 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00189 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,00756 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00315 Ferienbetreuung von bis , , Spätbetreuung von bis , , ,02521 Ferienbetreuung von bis , ,00252 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,00756 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,01714 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00504 Anlage 2 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00137

11 Förderschwerpunkt Sehbehinderung - offener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 3 a A. 6 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,03379 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,04708 Ferienbetreuung Hort von bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,06701 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00578 Frühbetreuung von 6.00 bis , ,01646 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,07365 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00578 Spätbetreuung von bis , ,02195 Ferienbetreuung von bis , , Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,09358 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00347 Betreuungszeit Hort von bis 16: , ,02744 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00578 Spätbetreuung von bis , ,02195 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,02218 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00274

12 Förderschwerpunkt Sehbehinderung - gebundener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 3b A. 5 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,03957 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00347 Ferienbetreuung von bis , , Betreuungszeit von bis 16: , , , Frühbetreuung von 6.00 bis 7.30 und , , ,06614 Spätbetreuung von bis , ,02195 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00347 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00578 Ferienbetreuung von bis , , Spätbetreuung von bis , , ,04621 Ferienbetreuung von bis , ,00462 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,03142 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00924 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00000

13 Förderschwerpunkt Sprache - offener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 4a A. 6 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,03379 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,04708 Ferienbetreuung Hort von bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,06701 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00578 Frühbetreuung von 6.00 bis , ,01646 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,07365 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00578 Spätbetreuung von bis , ,02195 Ferienbetreuung von bis , , Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,09358 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00347 Betreuungszeit Hort von bis 16: , ,02744 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00578 Spätbetreuung von bis , ,02195 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,02218 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00274

14 Förderschwerpunkt Sprache - gebundener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 4b A. 5 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,03957 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00347 Ferienbetreuung von bis , , Betreuungszeit von bis 16: , , , Frühbetreuung von 6.00 bis 7.30 und , , ,06614 Spätbetreuung von bis , ,02195 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00347 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00578 Ferienbetreuung von bis , , Spätbetreuung von bis , , ,04621 Ferienbetreuung von bis , ,00462 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,03142 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00924 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00274

15 Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung - offener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 5a A. 6 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,04055 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,05649 Ferienbetreuung Hort von bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,08041 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00693 Frühbetreuung von 6.00 bis , ,01976 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,08838 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00693 Spätbetreuung von bis , ,02634 Ferienbetreuung von bis , , Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,11229 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00416 Betreuungszeit Hort von bis 16: , ,03293 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00693 Spätbetreuung von bis , ,02634 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,02662 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00329

16 Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung - gebundener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 5b A. 5 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,04748 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00416 Ferienbetreuung von bis , , Betreuungszeit von bis 16: , , , Frühbetreuung von 6.00 bis 7.30 und , , ,07937 Spätbetreuung von bis , ,02634 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00416 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00693 Ferienbetreuung von bis , , Spätbetreuung von bis , , ,05545 Ferienbetreuung von bis , ,00555 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,03771 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01109 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00329

17 Förderschwerpunkt Schwerhörig - offener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 6a A. 6 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,04055 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,05649 Ferienbetreuung Hort von bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,08041 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00693 Frühbetreuung von 6.00 bis , ,01976 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,08838 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00693 Spätbetreuung von bis , ,02634 Ferienbetreuung von bis , , Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,11229 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00416 Betreuungszeit Hort von bis 16: , ,03293 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00693 Spätbetreuung von bis , ,02634 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,02662 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00329

18 Förderschwerpunkt Schwerhörig - gebundener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 6b A. 5 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,04748 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00416 Ferienbetreuung von bis , , Betreuungszeit von bis 16: , , , Frühbetreuung von 6.00 bis 7.30 und , , ,07937 Spätbetreuung von bis , ,02634 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00416 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00693 Ferienbetreuung von bis , , Spätbetreuung von bis , , ,05545 Ferienbetreuung von bis , ,00555 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,03771 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01109 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00329

19 Förderschwerpunkt Gehörlos - offener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 7a A. 6 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,05069 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00520 Ferienbetreuung von 7.30 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,07062 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00866 Ferienbetreuung von 7.30 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,10051 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00866 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,02079 Frühbetreuung von 6.00 bis , ,02469 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,11047 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00866 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,02079 Spätbetreuung von bis , ,03293 Ferienbetreuung von bis , , Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,14037 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00520 Betreuungszeit Hort von bis 16: , ,04116 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00866 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,02079 Spätbetreuung von bis , ,03293 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,03327 Sp.6 * Sp Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00412

20 Förderschwerpunkt Gehörlos - gebundener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 7b A. 5 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,05935 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00520 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,02079 Ferienbetreuung von bis , , Betreuungszeit von bis 16: , , , Frühbetreuung von 6.00 bis 7.30 und , , ,09921 Spätbetreuung von bis , ,03293 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00520 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,02079 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00866 Ferienbetreuung von bis , , Spätbetreuung von bis , , ,06932 Ferienbetreuung von bis , ,00693 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,02079 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,04713 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01386 Sp.6 * Sp Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00412

21 Förderschwerpunkt Blind - offener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 8a A. 6 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,06758 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,09415 Ferienbetreuung Hort von bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,13401 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01155 Frühbetreuung von 6.00 bis , ,03293 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,14730 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01155 Spätbetreuung von bis , ,04390 Ferienbetreuung von bis , , Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,18715 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00693 Betreuungszeit Hort von bis 16: , ,05488 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01155 Spätbetreuung von bis , ,04390 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,04436 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00549

22 Förderschwerpunkt Blind - gebundener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 8b A. 5 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,07914 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00693 Ferienbetreuung von bis , , Betreuungszeit von bis 16: , , , Frühbetreuung von 6.00 bis 7.30 und , , ,13228 Spätbetreuung von bis , ,04390 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00693 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01155 Ferienbetreuung von bis , , Spätbetreuung von bis , , ,09242 Ferienbetreuung von bis , ,00924 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,06285 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01848 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00549

23 Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung - offener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 9a A. 6 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,06758 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,09415 Ferienbetreuung Hort von bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,13401 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01155 Frühbetreuung von 6.00 bis , ,03293 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,14730 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01155 Spätbetreuung von bis , ,04390 Ferienbetreuung von bis , , Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,18715 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00693 Betreuungszeit Hort von bis 16: , ,05488 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01155 Spätbetreuung von bis , ,04390 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,04436 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00549

24 Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung - gebundener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 9b A. 5 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,07914 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00693 Ferienbetreuung von bis , , Betreuungszeit von bis 16: , , , Frühbetreuung von 6.00 bis 7.30 und , , ,13228 Spätbetreuung von bis , ,04390 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00693 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01155 Ferienbetreuung von bis , , Spätbetreuung von bis , , ,09242 Ferienbetreuung von bis , ,00924 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,06285 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01848 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00549

25 Förderschwerpunkt geistige Entwicklung pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 10 A. 3 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,03986 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Spätbetreuung von bis , , ,05979 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 8.00 bis , , ,03882 Fördersch. geistige Entwicklung: Förderstufe I und II / Fördersch. autistische Behinderung pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Taifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler B. 3 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,05314 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Spätbetreuung von bis , , ,07971 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 8.00 bis , , ,05176

26 Förderschwerpunkt Lernen (Schuljahr 2006/07) - offener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 11a A. 6 Module / 7 Bausteine Schuljahr. ab 2006/07 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , ,5 0, ,03004 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,5 0,00308 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,5 0, Betreuungszeit Hort von bis 16: , ,5 0, ,04185 Ferienbetreuung Hort von bis , ,5 0,00513 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,5 0, Betreuungszeit Hort von bis 16: , ,5 0, ,05956 Ferienbetreuung Hort von bis , ,5 0,00513 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,5 0,01232 Frühbetreuung von 6.00 bis , ,5 0,01463 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,5 0, Betreuungszeit Hort von bis 16: , ,5 0, ,06547 Ferienbetreuung Hort von bis , ,5 0,00513 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,5 0,01232 Spätbetreuung von bis , ,5 0,01951 Ferienbetreuung von bis , ,5 0, Frühbetreuung von 6.00 bis , ,5 0, ,08318 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,5 0,00308 Betreuungszeit Hort von bis 16: , ,5 0,02439 Ferienbetreuung Hort von bis , ,5 0,00513 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,5 0,01232 Spätbetreuung von bis , ,5 0,01951 Ferienbetreuung von bis , ,5 0, Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,5 0, ,01972 (Schuljahr 2006/07) Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , ,5 0, % 0, Kst von 8.00 bis , ,5 0, % 0, , Kst von 8.00 bis , ,5 0, % 0, , Kst von 8.00 bis , ,5 0, % 0, , Kst von 8.00 bis , ,5 0, % 0, ,00553

Berlin, den Aufgrund des 6 Abs. 2 Buchstabe b) AZG wird folgendes festgelegt:

Berlin, den Aufgrund des 6 Abs. 2 Buchstabe b) AZG wird folgendes festgelegt: Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen, Pädagogische Unterrichtshilfen und Betreuer/innen (sonstiges pädagogisches Personal) an öffentlichen allgemein bildenden

Mehr

Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 4 /2015. Berlin, den Aufgrund des 6 Abs. 2 Buchstabe b) AZG wird folgendes festgelegt:

Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 4 /2015. Berlin, den Aufgrund des 6 Abs. 2 Buchstabe b) AZG wird folgendes festgelegt: Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen, Pädagogische Unterrichtshilfen und Betreuer/innen (weiteres pädagogisches Personal) an öffentlichen allgemein bildenden

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1068 der Abgeordneten Gerrit Große Fraktion DIE LINKE Drucksache 5/2743 Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften

Mehr

Inklusion Gemeinsam lernen am Gymnasium Fachtagung des Bündnisses länger gemeinsam lernen, Pulheim, 30. 10. 2014

Inklusion Gemeinsam lernen am Gymnasium Fachtagung des Bündnisses länger gemeinsam lernen, Pulheim, 30. 10. 2014 Gisela Peter Inklusion Gemeinsam lernen am Gymnasium Fachtagung des Bündnisses länger gemeinsam lernen, Pulheim, 30. 10. 2014 Die aktuellen Zahlen und Prognosen Entwicklung des Anteils der Schülerinnen

Mehr

6411-51 Seite 1. Öffentliche Schulkindergärten. Schulkindergärten

6411-51 Seite 1. Öffentliche Schulkindergärten. Schulkindergärten zum Vorschriftenverzeichnis 6411-51 Seite 1 Öffentliche Verwaltungsvorschrift vom 24. Juli 1984 (K.u.U. S. 479) geändert durch: Verwaltungsvorschrift Öffentliche Grundschulförderklassen vom 16. August

Mehr

Informationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2015/2016 Schuljahr 2015/2016

Informationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2015/2016 Schuljahr 2015/2016 Informationsbroschüre über die Betreuungsangebote in Ottenbach Kindergartenjahr 2015/2016 Schuljahr 2015/2016 Gemeinsam herausgegeben von Gemeinde Ottenbach Hauptstraße 4 73113 Ottenbach Tel. 07165/91291-15

Mehr

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/914

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/914 Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6914 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 291 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6640 FLEX- in Wortlaut der Kleinen Anfrage

Mehr

Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 9 /2016. Berlin, den Aufgrund des 6 Abs. 2 Buchstabe b) AZG wird folgendes festgelegt:

Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 9 /2016. Berlin, den Aufgrund des 6 Abs. 2 Buchstabe b) AZG wird folgendes festgelegt: Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen, Pädagogische Unterrichtshilfen und Betreuer/innen (weiteres pädagogisches Personal) an öffentlichen allgemein bildenden

Mehr

Berechnungshilfe zum Personalbedarf in Kindertageseinrichtungen

Berechnungshilfe zum Personalbedarf in Kindertageseinrichtungen Berechnungshilfe zum Personalbedarf in Kindertageseinrichtungen unter Berücksichtigung der Rechtsverordnung über die verpflichtende Festlegung der personellen Ausstattung (KiTaVO) Dezernat Jugend - Landesjugendamt

Mehr

Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr).

Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr). Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr). geändert durch Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Arbeitszeit für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen

Mehr

Richtlinien. über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten. vom 27. Juni 2002 (mit Änderungen bis 29. Juni 2010)

Richtlinien. über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten. vom 27. Juni 2002 (mit Änderungen bis 29. Juni 2010) Direktion Bildung und Soziales Abteilung Bildung und Sport Landorfstrasse 1 098 Köniz T 01 970 9 9 Richtlinien über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten vom 7. Juni 00 (mit Änderungen

Mehr

SATZUNG. 1 Erhebungsgrundsatz

SATZUNG. 1 Erhebungsgrundsatz SATZUNG über die Erhebung von Benutzergebühren (Elternbeiträge) für die Betreuungseinrichtungen in der Gemeinde Weissach (KINDERBETREUUNGSGEBÜHRENORDNUNG) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung

(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung SächsQualiVO Seite 1 von 5 Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die Anforderungen

Mehr

Aktueller Stand der schulischen Inklusion in NRW Personalräte Konferenz des VBE am 6. November 2014 in Dortmund

Aktueller Stand der schulischen Inklusion in NRW Personalräte Konferenz des VBE am 6. November 2014 in Dortmund Gisela Peter Aktueller Stand der schulischen Inklusion in NRW Personalräte Konferenz des VBE am 6. November 2014 in Dortmund Gliederung 1. Die aktuellen Zahlen und Prognosen. Entwicklung der Integrationsquoten

Mehr

Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte SächsQualiVO. Verordnung

Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte SächsQualiVO. Verordnung Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflegepersonen

Mehr

(Lesefassung) Vierte Verordnung zur Änderung der Kita-Personalverordnung (Kita-Personalverordnung - KitaPersV) 1

(Lesefassung) Vierte Verordnung zur Änderung der Kita-Personalverordnung (Kita-Personalverordnung - KitaPersV) 1 (Lesefassung) Vierte Verordnung zur Änderung der Kita-Personalverordnung (Kita-Personalverordnung - KitaPersV) 1 zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. Dezember 2013 (GVBl. I Nr. 43 S.10)

Mehr

Allgemeine Vergütungsordnung

Allgemeine Vergütungsordnung 4.0 Allgemeine Vergütungsordnung Anlage 1 a Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen 1. Für Angestellte, deren Tätigkeit außerhalb der Tätigkeitsmerkmale der Fallgruppen 1 und 1 a bis 1 e des Allgemeinen

Mehr

Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt]

Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt] Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt] Der Fragebogen richtet sich an Schulen, in denen Kinder mit Behinderungen integriert

Mehr

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. Themenfeld 3 Beruf und Familie schließen sich auch in der Bundeswehr nicht aus. Als familienfreundlicher Arbeitgeber unterstützt die Bundeswehr bei

Mehr

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1. Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung

Mehr

GYMNASIUM AN DER STADTMAUER

GYMNASIUM AN DER STADTMAUER GYMNASIUM AN DER STADTMAUER MIT ALTSPRACHLICHEM ZWEIG UND NATURWISSENSCHAFTLICHEM SCHWERPUNKT Grundsätze für die Durchführung von Schulfahrten (Schulfahrtenkonzept) Aufgrund des 40 Abs. 6 Nr. 5 des Landesgesetzes

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. Themenfeld 3 Beruf und Familie schließen sich auch in der Bundeswehr nicht aus. Als familienfreundlicher Arbeitgeber unterstützt die Bundeswehr bei

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung zum 01.01.2015) 1 Allgemeines Für die Benutzung

Mehr

Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Statistik 2003 bis 2007 -

Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Statistik 2003 bis 2007 - Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IV D DST 1933-4(20) Bonn, den 27.04.2009 Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40 Inhaltsverzeichnis 92. 1. Änderungssatzung vom 26.11.2014 zur Satzung über die Förderung der Kindertagespflege in Hürth vom 18.07.2013 93. Aufhebung

Mehr

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck 2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in

Mehr

Gemeinde Dachsen KITA-Verordnung

Gemeinde Dachsen KITA-Verordnung Gemeinde Dachsen KITA-Verordnung Verordnung über Unterstützungsbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kinderkrippen, Tagesstrukturen und in Tagesfamilien vom 0..04 KITA-Verordnung

Mehr

Übergangsquoten auf berufliche Gymnasien im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Übergangsquoten auf berufliche Gymnasien im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 14. Wahlperiode 31. 03. 2010 Kleine Anfrage des Abg. Christoph Bayer SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Übergangsquoten auf berufliche Gymnasien im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Mehr

Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer/Tierarzthelferinnen

Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer/Tierarzthelferinnen LANDESTIERÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer/Tierarzthelferinnen zwischen dem Bundesverband Praktischer Tierärzte

Mehr

Info Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS?

Info Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS? Info Ganztagsschule 2011/2012 Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS? Ein zentraler Inhalt der GTS ist die Lernzeit. Hier kommt es darauf an, dass Schülerinnen und Schüler in Ruhe arbeiten können und

Mehr

Übersicht über den geplanten Ablauf des Workshops Inklusion an Gesamtschulen

Übersicht über den geplanten Ablauf des Workshops Inklusion an Gesamtschulen Übersicht über den geplanten Ablauf des Workshops Inklusion an Gesamtschulen 1. Die Entwicklung des Gemeinsamen Lernens an der Gesamtschule Rodenkirchen von 1995 bis 2014 2. Was wird sich durch das neue

Mehr

Gebührenordnung über das schulische Betreuungsangebot im Primarschulbereich

Gebührenordnung über das schulische Betreuungsangebot im Primarschulbereich Gebührenordnung über das schulische Betreuungsangebot im Primarschulbereich (Kindergarten und Primarschule) Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 2 1 Anwendungsbereich 2 B. Gebühren 2 2 Gebührenbemessung

Mehr

Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung stellt sich vor

Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung stellt sich vor Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung stellt sich vor Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung gibt es seit vielen Jahren. Institut ist das schwierige Wort für: eine Schule für Erwachsene.

Mehr

Versetzungsordnung: Änderungen

Versetzungsordnung: Änderungen Anlage zur Deputationsvorlage L 28/17 Versetzungsordnung: Änderungen geltender Text (Auszug) Teil 1 Allgemeine Bestimmungen - 1 Geltungsbereich Diese Versetzungsordnung gilt für alle öffentlichen Schulen

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

Betreuung für Kinder mit Herz und Verstand

Betreuung für Kinder mit Herz und Verstand Betreuung für Kinder mit Herz und Verstand Handlungskonzept der Betreuungsklassen Kinder sind unsere Zukunft! Für eine gesunde Entwicklung benötigen Kinder u.a. feste Rahmenbedingungen mit sicheren Beziehungen

Mehr

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan

Mehr

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert

Mehr

Benutzungsrichtlinien und Entgeltordnung für die flexible Nachmittagsbetreuung an der Grund- und Hauptschule Diedelsheim

Benutzungsrichtlinien und Entgeltordnung für die flexible Nachmittagsbetreuung an der Grund- und Hauptschule Diedelsheim Große Kreisstadt Bretten Benutzungsrichtlinien und Entgeltordnung für die flexible Nachmittagsbetreuung an der Grund- und Hauptschule Diedelsheim A. Benutzungsrichtlinien Die Stadt Bretten bietet an der

Mehr

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:... Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten

Mehr

Anlage I Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen

Anlage I Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen Anlage I Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen zur Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 1. Gesetzliche Grundlage Gem. 25 Abs. 1 Nr.

Mehr

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und

Mehr

Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche

Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter (Stand: September 2015) Name, Vorname Straße PLZ, Ort E-Mail Telefon Geburtsdatum

Mehr

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung - 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3127 22.05.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Birke Bull (DIE LINKE) Inklusionspädagogische Förderung

Mehr

Aufnahmeantrag für Quereinsteiger der Rudolf Steiner Schule Klasse 6-12 (Seite 1 5)

Aufnahmeantrag für Quereinsteiger der Rudolf Steiner Schule Klasse 6-12 (Seite 1 5) Aufnahmeantrag für Quereinsteiger der Rudolf Steiner Schule Klasse 6-12 (Seite 1 5) Hiermit beantrage(n) ich/wir die Aufnahme meine(r/s)/unsere(r/s) Tochter/Sohnes männlich weiblich Name, Vorname des Schülers

Mehr

Gehaltstarifvertrag. für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer / Tierarzthelferinnen

Gehaltstarifvertrag. für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer / Tierarzthelferinnen Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer / Tierarzthelferinnen zwischen dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.v., Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main und dem Verband

Mehr

Geltende Regelungen Änderungsentwurf (10.02.2016)

Geltende Regelungen Änderungsentwurf (10.02.2016) Geltende Regelungen Änderungsentwurf (10.02.2016) Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) Vom 19. Mai 2005 (Nds.

Mehr

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)

Mehr

Elternumfrage 2015. Grundschule. Phorms Campus München

Elternumfrage 2015. Grundschule. Phorms Campus München Elternumfrage 205 Grundschule Phorms Campus München Ergebnisse der Elternumfrage 205 Um die Auswertung der Elternumfrage 205 richtig lesen und interpretieren zu können, sollten folgende Punkte beachtet

Mehr

Ansprechpartner: Rektor. Konrektorin. Sekretariat: Jessica Wacker Beratungslehrerin: Susanne Vodde

Ansprechpartner: Rektor. Konrektorin. Sekretariat: Jessica Wacker Beratungslehrerin: Susanne Vodde Anschrift: Grundschule Haßfurt Dürerweg 22 97437 Haßfurt Tel.: 09521/9 444 55 FAX.: 09521/9 444 97 Ansprechpartner: Schulleiter: Stellvertreterin: Harald Friedrich, Rektor Christine Männer, Konrektorin

Mehr

Entwurf! Stand: 05.11.2003. Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen

Entwurf! Stand: 05.11.2003. Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen Entwurf! Stand: 05.11.2003 Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen Erl. d. MK v. xx.01.2004-307 - 84001/3 - (VORIS 22410 01 00 40 xxx) Bezug: Erl. d. MK v. 28.02.1995-307

Mehr

STELLENAUSSCHREIBUNG

STELLENAUSSCHREIBUNG Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft I B 2.06 - August 2015 STELLENAUSSCHREIBUNG Befristete Einstellung von Erzieherinnen und Erziehern in den Berliner Schuldienst Die Senatsverwaltung

Mehr

----------------------------------------------------------- Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

----------------------------------------------------------- Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Absender: An das Bürgermeisteramt Pflasterstraße 15 71729 Erdmannhausen Datum Anmeldung zum Besuch einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Erdmannhausen Familienname des Kindes Vorname Geburtsdatum Straße/Hausnummer

Mehr

Tarifliche Veränderungen. in 2015 und 2016

Tarifliche Veränderungen. in 2015 und 2016 Tarifliche Veränderungen in 2015 und 2016 Eine Übersicht September 2015 MAV der Evang. Kirche in Mannheim 1 Tarifliche Veränderungen in 2015 und 2016 Veränderungen der Evang. Landeskirche in Baden beim

Mehr

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. 14. Oktober 2014

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. 14. Oktober 2014 Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf 14. Oktober 2014 Familienpflegezeit Die Anforderungen an die Familien sind hoch: Eltern kümmern sich um ihre Kinder, müssen im Beruf Leistung

Mehr

Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:.08.2015 Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management Tel.: 23700

Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:.08.2015 Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management Tel.: 23700 Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:.08.2015 Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management Tel.: 23700 Bezirksamtsvorlage Nr. 1295 zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 01.09.2015

Mehr

Rahmenvereinbarung. zwischen dem Landessportverband Baden-Württemberg e. V. und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

Rahmenvereinbarung. zwischen dem Landessportverband Baden-Württemberg e. V. und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Rahmenvereinbarung zwischen dem Landessportverband Baden-Württemberg e. V. und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg über Bewegung, Spiel und Sport im außerunterrichtlichen Schulsport

Mehr

Wirtschaftsschulen in München

Wirtschaftsschulen in München Bildung und Sport Information der Bildungsberatung Wirtschaftsschulen in ünchen Stand: Schuljahr 2015/16 Schüler_innen der ittelschule, Realschule oder des Gymnasiums nach der Jahrgangsstufe 6, 7 oder

Mehr

Die Entwicklung der Privatschulen in Baden-Württemberg

Die Entwicklung der Privatschulen in Baden-Württemberg Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3911 05. 08. 2013 Antrag der Abg. Tobias Wald u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Die Entwicklung der

Mehr

Fort- und Weiterbildung beim MDR

Fort- und Weiterbildung beim MDR DIENSTVEREINBARUNG über die Fort- und Weiterbildung beim MDR vom 15.09.1995 i. d. F. vom 05.10.1999 Zwischen dem MDR und dem Gesamtpersonalrat des MDR wird folgende Dienstvereinbarung über die Fort- und

Mehr

An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster

An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und

Mehr

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht. Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit

Mehr

Ganztägige Schulformen. Beste Bildung und Freizeit für unsere Kinder

Ganztägige Schulformen. Beste Bildung und Freizeit für unsere Kinder Ganztägige Schulformen Beste Bildung und Freizeit für unsere Kinder Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Auf die Talente und Stärken jedes Kindes eingehen, das geht am besten, wenn genug Zeit da

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Beitrags- und Mitarbeitsordnung

Beitrags- und Mitarbeitsordnung Beitrags- und Mitarbeitsordnung 1. Grundsätzliche Bestimmungen 1.1. Diese Beitrags- und Mitarbeitsordnung regelt zusammen mit der Vereinssatzung und den jeweils gültigen Beschlüssen des Vorstandes und

Mehr

1. Inanspruchnahme der Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

1. Inanspruchnahme der Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene 1. Inanspruchnahme der Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Bei der Erhebung der nachfolgenden Daten für den Bereich der Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Behinderungen

Mehr

Frühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder

Frühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder - 33 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen I / 4 Orientierungshilfen Frühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder In Baden-Württemberg besteht ein umfassendes

Mehr

Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung

Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung Vor- und Zuname des Antragstellers (Personensorgeberechtigter) Datum PLZ Wohnort Posteingang/Eingangsvermerk: Straße, Hausnummer Zurückzusenden an: Landkreis Märkisch-Oderland Jugendamt Puschkinplatz 12

Mehr

Liebe Eltern, Beiträge Alleinerziehende: 1 Kind pro Woche 17 inklusive Verpflegung 47 1 Kind pro Tag 3,50 inklusive Verpflegung 9,50.

Liebe Eltern, Beiträge Alleinerziehende: 1 Kind pro Woche 17 inklusive Verpflegung 47 1 Kind pro Tag 3,50 inklusive Verpflegung 9,50. Liebe Eltern, der AWO-Hort bieten für alle Kinder im Alter von 6 12 Jahren ein Ferienprogramm vom an. Das Motto unserer Herbstferien wird dieses Jahr Licht und Schatten sein. Die Betreuung erfolgt ausschließlich

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg [Beinhaltet die Erste Änderungssatzung vom 09.03.2015] Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der

Mehr

Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung)

Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung) Fortbildungsordnung 4.13.7 Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung) Vom 13. März 1990 (ABl. EKD 1990 S. 204) Lfd. Nr. Änderndes Recht

Mehr

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes

Mehr

Höhere Berufsfachschule. IT-Systeme Handel und E-Commerce Rechnungslegung und Controlling

Höhere Berufsfachschule. IT-Systeme Handel und E-Commerce Rechnungslegung und Controlling Höhere Berufsfachschule Handel und E-Commerce Rechnungslegung und Controlling Infopaket Informationen zur Abschlussprüfung Stand: August 2012 Abschluss der höheren Berufsfachschule Die höhere Berufsfachschule

Mehr

Leitbild. LG Liechtensteinisches. Gymnasium

Leitbild. LG Liechtensteinisches. Gymnasium Leitbild LG Liechtensteinisches Gymnasium Bildungs- und Erziehungsauftrag Das Liechtensteinische Gymnasium führt die Schülerinnen und Schüler zur Matura. Um dieses Ziel zu erreichen, vermitteln wir Wissen

Mehr

Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch

Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014 1 Allgemeines Rund 43 Millionen Menschen in Deutschland stehen in einem Beschäftigungsverhältnis 23 bis 25 % dieser Beschäftigungsverhältnisse sind im Niedriglohnsektor

Mehr

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Die Behörde für Wissenschaft und Kunst hat am 19. März 1974 nachstehende Richtlinien erlassen:

Mehr

Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege. und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege beschlossen

Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege. und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege beschlossen Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.09.2011 die Satzung über

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Bereitschaftsdienst, Kurzpausenregelung, Anlagen 5a, 5b und 5c zu den AVR

Bereitschaftsdienst, Kurzpausenregelung, Anlagen 5a, 5b und 5c zu den AVR Bereitschaftsdienst, Kurzpausenregelung, Anlagen 5a, 5b und 5c zu den AVR A. Bereitschaftsdienst 1. Die 7 bis 9 der Anlage 5 zu den AVR erhalten folgende Fassung: 7 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

Mehr

erstmalig erwähnt 1048 Bedarfsabfrage 09/2015 GEMEINDE BIBURG Bedarfserhebung

erstmalig erwähnt 1048 Bedarfsabfrage 09/2015 GEMEINDE BIBURG Bedarfserhebung GEMEINDE BIBURG Bedarfserhebung für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung nach Art. 7 BayKiBiG in der Gemeinde Biburg Seite 1 von 11 Elternbefragung zur Bedarfserhebung KITA (Kinderkrippe

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Arbeitsblätter. Sinnvolle Finanzberichte. Seite 19

Arbeitsblätter. Sinnvolle Finanzberichte. Seite 19 Seite 19 Arbeitsblätter Seite 20 Dieses Arbeitsblatt wird Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren von Finanzanalysen geleiten. Sie gehen von Ihren Finanzberichten aus egal wie einfach oder hoch entwickelt

Mehr

GemeindeVerband. Tagesbetreuungsangebote. Verordnung

GemeindeVerband. Tagesbetreuungsangebote. Verordnung GemeindeVerband Tagesbetreuungsangebote Verordnung vom 1. August 2013 Seite 2/5 Der Verbandsrat des Gemeindeverbandes Koppigen gestützt auf das Volksschulgesetz des Kantons Bern vom 29. Januar 2008 (VSG;

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

Der Landtag von Niederösterreich hat am 20. November 2008 beschlossen: Änderung des NÖ Pflegegeldgesetzes 1993. Artikel I

Der Landtag von Niederösterreich hat am 20. November 2008 beschlossen: Änderung des NÖ Pflegegeldgesetzes 1993. Artikel I Der Landtag von Niederösterreich hat am 20. November 2008 beschlossen: Änderung des NÖ Pflegegeldgesetzes 1993 Artikel I Das NÖ Pflegegeldgesetz 1993, LGBl. 9220, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis

Mehr

R i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. in der Sportart Fußball. gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v.

R i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. in der Sportart Fußball. gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v. R i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Sportart Fußball gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v. Frankfurt (Oder) Allgemeine Förderungsvoraussetzungen: 1. Antragsteller (Oder),

Mehr

IGH Primarstufe Info Klasse 4 Verfahren Grundschulempfehlung Schuljahr 2013-14

IGH Primarstufe Info Klasse 4 Verfahren Grundschulempfehlung Schuljahr 2013-14 Schuljahr 2013-14 Grundschulempfehlung Verordnung des Kultusministeriums vom 8.11.2011 pädagogische Gesamtwürdigung des Kindes schulische Leistungen Lern- und Arbeitsverhalten bisherige Entwicklung des

Mehr

(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor.

(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor. Satzung der StädteRegion Aachen über die Kindertagespflege im Sinne der 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kindertagespflegesatzung vom 12.11.2009. Der Städteregionstag der StädteRegion

Mehr

RICHTLINIEN zur Förderung von Maßnahmen im Sinne des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes

RICHTLINIEN zur Förderung von Maßnahmen im Sinne des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes NÖ Schul- und Kindergartenfonds beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Kultur, Wissenschaft und Unterricht - Abteilung Schulen Postanschrift 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Tel.: (02742)

Mehr

Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden?

Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden? Forschungsfragen zu Verhütung 1 Forschungsfragen zu Verhütung Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden? Wie viel Information über Verhütung ist enthalten? Wie wird das Thema erklärt?

Mehr

Die Betreuung in Kindertagespflege ist für höchstens 52 Wochen einschließlich 4 Wochen Urlaub der Tagespflegeperson vorgesehen.

Die Betreuung in Kindertagespflege ist für höchstens 52 Wochen einschließlich 4 Wochen Urlaub der Tagespflegeperson vorgesehen. Richtlinien über die Genehmigung von Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs. 2, 2 a SGB VIII I. Genehmigung von Tagespflege 1. Voraussetzungen

Mehr

Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz

Verbandsordnung des Schul Verbandes Sonderschule für Körperbehinderte Mainz 122-1 Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz Die Stadt Mainz und die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms bilden seit dem 03.06.1975 einen Schulverband. Sie haben

Mehr

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO)

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management Schul- und Sportamt Bearbeiterin SchuSpo 1 101/ 1 112 Frau Huber/ Frau Kühn Telefon: (030) 9018 26031/ 26018 Fax: (030)

Mehr

Verordnung über die Weiterbildung

Verordnung über die Weiterbildung Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht wird. Verordnung über die Weiterbildung (WeBiV) vom 24. Februar 2016 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

GOTTFRIED-KELLER-GYMNASIUM Olbersstr. 38 10589 Berlin Berlin, im Juni 2015 Tel. 9029-27310 E-Mail: gks-berlin@t-online.de

GOTTFRIED-KELLER-GYMNASIUM Olbersstr. 38 10589 Berlin Berlin, im Juni 2015 Tel. 9029-27310 E-Mail: gks-berlin@t-online.de GOTTFRIED-KELLER-GYMNASIUM Olbersstr. 38 10589 Berlin Berlin, im Juni 2015 Tel. 9029-27310 E-Mail: gks-berlin@t-online.de An alle Eltern der Klassen 7 9 Schulbuchanschaffung für das neue Schuljahr 2015/2016

Mehr

Schulformen. Am Ende der 9. Klasse kann folgender Abschluss erworben werden: - Hauptschulabschluss.

Schulformen. Am Ende der 9. Klasse kann folgender Abschluss erworben werden: - Hauptschulabschluss. Schulformen Hauptschule Die Hauptschule ist eine Schulform im Sekundarbereich I. Sie umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 9. Es kann eine 10. Klasse eingerichtet werden, der Besuch ist freiwillig. Die Hauptschule

Mehr