Richtlinien für die Ausstattung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Internate mit Stellen für Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen
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- Annika Holst
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1 Richtlinien für die Ausstattung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Internate mit Stellen für Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen ab dem Schuljahr 2005/06 Rundschreiben II Nr. 122 / 2005 II A 4 Berlin, den Aufgrund des 6 Abs. 2 Buchstabe b) AZG wird festgelegt: Für die Bemessung der Ausstattung sind die Teilnehmerzahlen maßgebend, die der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Ist-Schülerstatistik gemeldet werden. Die tatsächliche Ausstattung wird begrenzt durch die nach dem jeweils gültigen Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Stellen aus der Globalsumme.
2 1. Grundschule (einschl. entsprechender Angebote an G/O) 1.1. Grundausstattung 2 Die Grundausstattung mit Erziehern und Erzieherinnen für die verlässliche Halbtagsgrundschule (Anlage 2) nach 25 GsVO (Jahrgangsstufen 1 bis 6), den offenen Ganztagsbetrieb (Anlage 1a) nach 26 GsVO (Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie Jahrgangsstufen 5 und 6 für Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf) und den gebundenen Ganztagsbetrieb (Anlage 1b) nach 27 GsVO (Jahrgangsstufen 1 bis 6 ) errechnet sich nach dem genehmigten a) Betreuungsumfang in Minuten pro Schuljahr geteilt b) Erzieher- Vollzeiteinheiten - Minuten pro Jahr geteilt c) Frequenz der Gruppe und ermittelt einen Faktor pro Schüler/Schülerin. Der ermittelte Faktor pro Schüler/Schülerin wird in Modulen summiert und als Summe Modul pro Schüler/Schülerin dargestellt. Es gilt folgende Zuordnung: Jeder Schüler/jede Schülerin ist entsprechend der Klassenstufe genau einem der Module aus der zugeordnet. Jeder Schüler/jede Schülerin ist entsprechend der Inanspruchnahme genau einem der Module aus dem offenen Ganztagsbetrieb zugeordnet. Jeder Schüler/jede Schülerin ist entsprechend der Inanspruchnahme genau einem der Module aus dem gebunden Ganztagsbetrieb zugeordnet Koordinierung Für fachlich koordinierende Tätigkeit wird eine Stelle Vgr. V c Fg.5 / Vb Fg.5 BAT / BAT-O bereit gestellt, wenn der stichtagsbezogen errechnete Erzieherstellenbedarf an der Schule mindestens 4 Stellen (in VZE) beträgt und diese Erzieherinnen und Erzieher mindestens in Vgr. VI b BAT / BAT-O einzugruppieren sind. Dies gilt auch, wenn die Erzieherstellen nicht besetzt sind. Bei der Anzahl der unterstellten Personen zählen Teilzeitbeschäftigte entsprechend dem Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit eines/einer Vollbeschäftigten. Die Leitung des Betreuungsbereichs obliegt der Schulleiterin / dem Schulleiter; sie/er wird durch die koordinierende Erzieherin / den koordinierenden Erzieher unterstützt Zusatzausstattungen Zuschlag für Schüler nichtdeutscher Herkunft Bis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach 19 Abs. 7 Nr. 9 Schulgesetz werden zur Förderung von Kindern nichtdeutscher Herkunft Personalzuschläge entsprechend 17 VOKita- FöG gewährt. Beträgt der Anteil der Schüler/Schülerinnen nichtdeutscher Herkunftssprache an der Schule mindestens 40%, werden pro betreutem Schüler/betreuter Schülerin 0,017 Stellen zusätzlich gewährt. Die Personalausstattung erfolgt gruppenbezogen.
3 Zuschlag für Kinder, die in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen und in Wohngebieten mit sozial benachteiligten Bedingungen leben Bis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach 19 Abs. 7 Nr. 9 Schulgesetz werden zur Förderung von Kindern, die in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen und in Wohngebieten mit sozial benachteiligten Bedingungen leben, Personalzuschläge entsprechend 18 Abs. 1 VOKitaFöG gewährt. Der Zuschlag beträgt 0,01 Stellen pro Kind. Die Personalausstattung erfolgt gruppenbezogen Zuschlag für Integration Zum Ausgleich des erhöhten Betreuungsbedarfs für Schüler/Schülerinnen mit festgestelltem Integrationsbedarf werden 0,125 Stellen pro Schüler/Schülerin zusätzlich bereit gestellt. Für Schüler/Schülerinnen mit wesentlich erhöhtem Bedarf an pädagogischer Hilfe werden gemäß 16 Abs. 2 VOKitaFöG 0,5 Stellen pro Schüler/Schülerin zusätzlich bereit gestellt. Das zur Verfügung stehende Gesamtstellenvolumen von 144 Stellen darf jedoch nicht überschritten werden. Die Personalausstattung erfolgt gruppenbezogen Staatliche Europa-Schule Berlin (Grundschule) Die Erzieherstellenausstattung errechnet sich analog dem Verfahren unter 1.1 (Anlagen 1 a, 1b und 2). Zusätzlich gelten Punkt 1.2 (Koordination) sowie Punkt (Integration) Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik (03B08) Neben der Erzieherstellenausstattung nach 1.1. (Anlage1b und 2) erhält die Schule zur Durchführung des Ganztagsbetriebes zusätzlich 1 Stelle Erzieher Vertretungsregelung Der Erzieherstellenausstattung liegen als Grundlage u.a. die Jahresarbeitsminuten für Erzieher und Erzieherinnen zu Grunde. Danach beinhalten die zugrunde gelegten Jahresarbeitsminuten bereits einen Vertretungsanteil, der auch weiterhin gewährt wird. 2. Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 2.1. Grundausstattung Die Grundausstattung mit Erziehern und Erzieherinnen für diese Förderschwerpunktschulen errechnet sich bei Organisation als verlässliche Halbtagsschule (Jahrgangsstufen 1 bis 6), im offenen Ganztagsbetrieb (Jahrgangsstufen 1 bis 6 ) und im genehmigten gebundenen Ganztagsbetrieb (Jahrgangsstufen 1 bis 6 bzw. 7 bis 10) nach dem unter 1.1. dargestellten
4 4 Verfahren. Dabei sind die Gruppenfrequenzen wie folgt angepasst (Anlagen 3a - 9b und 11a -12b): Förderschwerpunkt: Schüler pro Gruppe Hören Gehörlos 8 Schwerhörig 10 Sehen Sehbehindert 12 Blind 6 Sprache 12 Körperliche und motorische Entwicklung 6 Emotionale und soziale Entwicklung 10 Lernen (im Schuljahr 2005/06 Jahrgangsstufen 2 bis 10) 13 (ab Schuljahr 2006/07 Jahrgangsstufen 3 bis 10) 13, Koordinierung Für fachlich koordinierende Tätigkeit wird eine Stelle Vgr. V b Fg.4 BAT / BAT-O bereit gestellt, wenn der stichtagsbezogen errechnete Erzieherstellenbedarf an der Schule mindestens 3 Stellen (in VZE) beträgt und diese Erzieherinnen und Erzieher mindestens in Vgr. Vc Fg.5 BAT / BAT-O einzugruppieren sind. Dies gilt auch, wenn die Erzieherstellen nicht besetzt sind. Bei der Anzahl der unterstellten Personen zählen Teilzeitbeschäftigte entsprechend dem Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit eines/einer Vollbeschäftigten. Die Leitung des Betreuungsbereichs obliegt der Schulleiterin / dem Schulleiter; sie/er wird durch die koordinierende Erzieherin / den koordinierenden Erzieher unterstützt Frühförderung Für gehörlose und blinde Kinder ab dem 3. Lebensjahr wird eine vorschulische Förderung gemäß 23 Abs.2 SopädVO bzw. 22 Abs.2 SopädVO angeboten. Dafür werden pro Teilnehmer 0,25 Erzieherstellen bereit gestellt Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung/ Klassen mit dem Förderschwerpunkt autistische Behinderung Für Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die bereits im Schuljahr 2004/05 über den verbindlichen Ganztagsbetrieb hinaus zusätzliche Betreuungsangebote durchgeführt haben, errechnet sich die Grundausstattung mit Erziehern und Erzieherinnen nach dem unter 1.1. a) bis c) dargestellten Verfahren. Die Gruppenfrequenzen sind wie folgt angepasst (Anlage 10):
5 5 Förderschwerpunkt Schüler pro Gruppe Geistige Entwicklung 8 Förderstufe I und II 6 Autistische Behinderung Zusatzausstattungen Die Zuschläge nach Pkt und Pkt gelten auch für an Schulen mit sonderpädagogischem Förderbedarf betreute Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis Vertretungsregelung Der Erzieherstellenausstattung liegen als Grundlage u.a. die Jahresarbeitsminuten für Erzieher und Erzieherinnen zu Grunde. Danach beinhalten die zugrunde gelegten Jahresarbeitsminuten bereits einen Vertretungsanteil, der auch weiterhin gewährt wird. 3. Weitere Regelungen 3.1. Ganztagsbetrieb in gebundener bzw. offener Form an Gesamtschulen Für den genehmigten Ganztagsbetrieb an Gesamtschulen werden für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 bereit gestellt: gebundene Form: bis 300 Schüler pro 50 Schüler 0,5 Stellen ab 300 Schüler pro 100 Schüler 1 Stelle offene Form: bis 600 Schüler pro 100 Schüler 0,5 Stellen ab 600 Schüler pro 200 Schüler 1 Stelle Die Stellen sind zu besetzen mit Erzieherinnen und Erziehern bzw. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Zugewiesen werden zunächst Erzieherstellen. Erst jede 3. Stelle (gebundene Form) bzw. jede 2. Stelle (offene Form) wird - sofern dies im Rahmen der stellenwirtschaftlichen Möglichkeiten liegt - als Sozialarbeiterstelle zugemessen. Die Zuweisung von Personen mit halber Stelle ist allerdings nur im Rahmen des Beschäftigungsumfangs des vorhandenen Personals möglich Schulfarm Insel Scharfenberg (12Y06) Als Schule besonderer pädagogischer Prägung erhält dieses Gymnasium zur Durchführung des Ganztagsbetriebes im Sekundarbereich I eine Stellenausstattung wie eine Gesamtschule in gebundener Form. Aufgrund des verkürzten Betreuungszeitraumes ist diese Stellenzumessung um 25 % zu kürzen. Abweichend von der Zumessung für Gesamtschulen in gebundener Form ist jedoch bereits jede 2. Stelle als Sozialarbeiterstelle zuzumessen.
6 Carl - von - Linné - Schule für Körperbehinderte (11S07) Zur Durchführung des Ganztagsbetriebes im Sekundarbereich I erhält die Schule eine Stellenausstattung wie eine Gesamtschule in gebundener Form. Jedoch ist für die Stellenzumessung die an der Schule geltende Frequenz zugrunde zu legen und es ist bereits jede 2. Stelle als Sozialarbeiterstelle zuzumessen. 4. Internate 4.1. Internatsbetrieb an Sonderschulen Für den Internatsbetrieb an der Margarethe - von - Witzleben - Schule (02S03) werden folgende Stellen zur Verfügung gestellt: Internatserzieher/innen: 6 Internatsleiter/in: 1 Bei einer wesentlichen Veränderung der Zahl der Internatsschüler/Internatsschülerinnen ist die Ausstattung neu festzulegen Haus der Athleten (Zusammenschluss der Internate der Sportoberschulen) Die Stellenzumessung erfolgt für ein Schulinternat mit drei Standorten. Sie wird berechnet in Abhängigkeit von der Zahl der Internatsschüler/Internatsschülerinnen, die nach ihrem Alter unterschiedlich gewichtet berücksichtigt werden. Der Gesamtumfang wird wie folgt berechnet: Grundausstattung: Anzahl der Internatsschüler/innen x Stellenfaktor geteilt durch Frequenz nach Altersgruppen unter 12 Jahre 3, bis unter 16 Jahre 2, bis unter 18 Jahre 1, Jahre und älter 0,25 25 Zusatzausstattung: Wochenenddienste: 2 Standorte x 1,2 Stellen Nachtdienste: 2 Standorte x 1,4 Stellen Leitung: Koordinierende/r Erzieher/in (Leiter/in des Schulinternats) 1 Stelle
7 Internat der Staatlichen Ballettschule und Schule für Artistik Grundausstattung: s. Pkt. 4.2 Zusatzausstattung: Wochenenddienste: 1 Standort x 1,2 Stellen Nachtdienste: 1 Standort x 1,4 Stellen Leitung: Koordinierende/r Erzieher/in 1 Stelle (Leiter/in des Internats der Staatlichen Ballettschule und Schule für Artistik) 4.4. Internat auf der Schulfarm Insel Scharfenberg Das Internat erhält eine Grundausstattung wie unter 4.2. und folgende Zusatzausstattung: Zusatzausstattung: Wochenenddienste: 1 Standort x 1,2 Stellen Nachtdienste: 1 Standort x 1,4 Stellen Die Summe aus der Grundausstattung und der Zusatzausstattung ist wegen der werktags verkürzten Betreuungszeiten um 9 % zu kürzen. Die Leitung des Internats obliegt der Schulleiterin / dem Schulleiter. 5. Schulversuche, Schulen besonderer pädagogischer Prägung, schulische Besonderheiten 5.1. Erzieherstellen Carl - Philipp - Emanuel - Bach - Gymnasium (Ganztagsbetrieb) Bettina - von - Arnim - Oberschule (Zusatzausstattung) Schule am Friedrichshain (Autistenprojekt) Hörstummengruppe (Wedding u. Neukölln) 2 Stellen 2 Stellen 2 Stellen 2 Stellen Die mit den Organisationsrichtlinien für die Verlässliche Halbtagsgrundschule () bereit gestellten 136 Erzieherstellen (1998/99 37Stellen,1999/00 30 Stellen, 2000/01 16 Stellen, 2001/02 53 Stellen) werden für die flächendeckende Ausstattung der verlässlichen Halbtagsschulen mit Erzieherstellen verwendet Sozialarbeiterstellen Eberhard - Klein - Oberschule (02H07-Ganztagsbetrieb) Stadt - als - Schule - Berlin (02H06) 6 Stellen 1 Stelle
8 Tageslehrgang (ausländische Teiln.) an der VHS Friedrichshain-Kreuzberg (02A09) 6. Sonderregelungen 8 0,5 Stellen 6.1. Das Landesinstitut für Schule und Medien kann für Abordnungen zur Fortbildung im sozialpädagogischen Bereich folgendes Stellenkontingent in Anspruch nehmen: Erzieher/innen / Sozialarbeiter/innen 2,5 Stellen 6.2. Für besondere Aufgaben der Suchtproblematik steht zur Verfügung: Sozialarbeiter/innen 1,0 Stellen 7. Personalvertretung / Frauenvertretung / Schwerbehindertenvertretung Freistellungen von Mitgliedern der Personalvertretungsgremien / Frauenvertretungsgremien / Schwerbehindertenvertretungen werden analog der Regelungen in Pkt 3.9 und im Rahmen der geltenden Richtlinien für die Lehrerstundenzumessung und die Organisation der öffentlichen Berliner Schulen (Rdschr. II Nr. 54 / 2005) gewährt. Abweichend von den Regelungen für Lehrkräfte kann sonstiges pädagogisches Personal, das nicht an der Pflichtstundenregelung teilnimmt, nur mit voller oder halber Stelle freigestellt werden. Die nach Lehrerpflichtstunden bemessenen Freistellungskontingente werden um diese Stellenanteile entsprechend reduziert. Dienstbefreiungen bleiben von diesen Regelungen unberührt. 8. Schlussbestimmungen Diese Richtlinien gelten ausschließlich für öffentliche Schulen und Internate, deren Stellenund Personalausstattung durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung vorzunehmen ist. 9. Inkrafttreten Die geänderten Richtlinien treten am 1. August 2005 in Kraft. Klaus Böger
9 Grundschule / Grundstufe der Gesamtschule - offener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 1a A. 6 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,01843 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00189 Ferienbetreuung von 7.30 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,02568 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00315 Ferienbetreuung von 7.30 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,03655 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00315 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,00756 Frühbetreuung von 6.00 bis , ,00898 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,04017 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00315 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,00756 Spätbetreuung von bis , ,01197 Ferienbetreuung von bis , , Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,05104 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00189 Betreuungszeit Hort von bis 16: , ,01497 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00315 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,00756 Spätbetreuung von bis , ,01197 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,01210 Anlage 2 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00137
10 Grundschule / Grundstufe der Gesamtschule - gebunderner Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 1b A. 5 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,02158 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00189 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,00756 Ferienbetreuung von bis , , Betreuungszeit von bis 16: , , , Frühbetreuung von 6.00 bis 7.30 und , , ,03608 Spätbetreuung von bis , ,01197 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00189 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,00756 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00315 Ferienbetreuung von bis , , Spätbetreuung von bis , , ,02521 Ferienbetreuung von bis , ,00252 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,00756 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,01714 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00504 Anlage 2 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00137
11 Förderschwerpunkt Sehbehinderung - offener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 3 a A. 6 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,03379 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,04708 Ferienbetreuung Hort von bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,06701 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00578 Frühbetreuung von 6.00 bis , ,01646 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,07365 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00578 Spätbetreuung von bis , ,02195 Ferienbetreuung von bis , , Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,09358 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00347 Betreuungszeit Hort von bis 16: , ,02744 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00578 Spätbetreuung von bis , ,02195 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,02218 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00274
12 Förderschwerpunkt Sehbehinderung - gebundener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 3b A. 5 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,03957 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00347 Ferienbetreuung von bis , , Betreuungszeit von bis 16: , , , Frühbetreuung von 6.00 bis 7.30 und , , ,06614 Spätbetreuung von bis , ,02195 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00347 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00578 Ferienbetreuung von bis , , Spätbetreuung von bis , , ,04621 Ferienbetreuung von bis , ,00462 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,03142 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00924 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00000
13 Förderschwerpunkt Sprache - offener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 4a A. 6 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,03379 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,04708 Ferienbetreuung Hort von bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,06701 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00578 Frühbetreuung von 6.00 bis , ,01646 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,07365 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00578 Spätbetreuung von bis , ,02195 Ferienbetreuung von bis , , Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,09358 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00347 Betreuungszeit Hort von bis 16: , ,02744 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00578 Spätbetreuung von bis , ,02195 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,02218 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00274
14 Förderschwerpunkt Sprache - gebundener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 4b A. 5 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,03957 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00347 Ferienbetreuung von bis , , Betreuungszeit von bis 16: , , , Frühbetreuung von 6.00 bis 7.30 und , , ,06614 Spätbetreuung von bis , ,02195 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00347 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00578 Ferienbetreuung von bis , , Spätbetreuung von bis , , ,04621 Ferienbetreuung von bis , ,00462 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,03142 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00924 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00274
15 Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung - offener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 5a A. 6 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,04055 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,05649 Ferienbetreuung Hort von bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,08041 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00693 Frühbetreuung von 6.00 bis , ,01976 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,08838 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00693 Spätbetreuung von bis , ,02634 Ferienbetreuung von bis , , Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,11229 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00416 Betreuungszeit Hort von bis 16: , ,03293 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00693 Spätbetreuung von bis , ,02634 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,02662 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00329
16 Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung - gebundener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 5b A. 5 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,04748 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00416 Ferienbetreuung von bis , , Betreuungszeit von bis 16: , , , Frühbetreuung von 6.00 bis 7.30 und , , ,07937 Spätbetreuung von bis , ,02634 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00416 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00693 Ferienbetreuung von bis , , Spätbetreuung von bis , , ,05545 Ferienbetreuung von bis , ,00555 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,03771 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01109 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00329
17 Förderschwerpunkt Schwerhörig - offener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 6a A. 6 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,04055 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,05649 Ferienbetreuung Hort von bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,08041 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00693 Frühbetreuung von 6.00 bis , ,01976 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,08838 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00693 Spätbetreuung von bis , ,02634 Ferienbetreuung von bis , , Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,11229 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00416 Betreuungszeit Hort von bis 16: , ,03293 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00693 Spätbetreuung von bis , ,02634 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,02662 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00329
18 Förderschwerpunkt Schwerhörig - gebundener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 6b A. 5 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,04748 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00416 Ferienbetreuung von bis , , Betreuungszeit von bis 16: , , , Frühbetreuung von 6.00 bis 7.30 und , , ,07937 Spätbetreuung von bis , ,02634 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00416 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00693 Ferienbetreuung von bis , , Spätbetreuung von bis , , ,05545 Ferienbetreuung von bis , ,00555 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,03771 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01109 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00329
19 Förderschwerpunkt Gehörlos - offener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 7a A. 6 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,05069 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00520 Ferienbetreuung von 7.30 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,07062 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00866 Ferienbetreuung von 7.30 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,10051 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00866 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,02079 Frühbetreuung von 6.00 bis , ,02469 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,11047 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00866 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,02079 Spätbetreuung von bis , ,03293 Ferienbetreuung von bis , , Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,14037 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00520 Betreuungszeit Hort von bis 16: , ,04116 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00866 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,02079 Spätbetreuung von bis , ,03293 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,03327 Sp.6 * Sp Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00412
20 Förderschwerpunkt Gehörlos - gebundener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 7b A. 5 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,05935 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00520 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,02079 Ferienbetreuung von bis , , Betreuungszeit von bis 16: , , , Frühbetreuung von 6.00 bis 7.30 und , , ,09921 Spätbetreuung von bis , ,03293 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00520 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,02079 Ferienbetreuung Hort von bis , ,00866 Ferienbetreuung von bis , , Spätbetreuung von bis , , ,06932 Ferienbetreuung von bis , ,00693 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,02079 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,04713 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01386 Sp.6 * Sp Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00412
21 Förderschwerpunkt Blind - offener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 8a A. 6 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,06758 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,09415 Ferienbetreuung Hort von bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,13401 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01155 Frühbetreuung von 6.00 bis , ,03293 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,14730 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01155 Spätbetreuung von bis , ,04390 Ferienbetreuung von bis , , Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,18715 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00693 Betreuungszeit Hort von bis 16: , ,05488 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01155 Spätbetreuung von bis , ,04390 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,04436 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00549
22 Förderschwerpunkt Blind - gebundener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 8b A. 5 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,07914 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00693 Ferienbetreuung von bis , , Betreuungszeit von bis 16: , , , Frühbetreuung von 6.00 bis 7.30 und , , ,13228 Spätbetreuung von bis , ,04390 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00693 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01155 Ferienbetreuung von bis , , Spätbetreuung von bis , , ,09242 Ferienbetreuung von bis , ,00924 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,06285 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01848 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00549
23 Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung - offener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 9a A. 6 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,06758 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,09415 Ferienbetreuung Hort von bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,13401 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01155 Frühbetreuung von 6.00 bis , ,03293 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Betreuungszeit Hort von bis 16: , , ,14730 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01155 Spätbetreuung von bis , ,04390 Ferienbetreuung von bis , , Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,18715 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00693 Betreuungszeit Hort von bis 16: , ,05488 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01155 Spätbetreuung von bis , ,04390 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,04436 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00549
24 Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung - gebundener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 9b A. 5 Module / 7 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,07914 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00693 Ferienbetreuung von bis , , Betreuungszeit von bis 16: , , , Frühbetreuung von 6.00 bis 7.30 und , , ,13228 Spätbetreuung von bis , ,04390 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,00693 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01155 Ferienbetreuung von bis , , Spätbetreuung von bis , , ,09242 Ferienbetreuung von bis , ,00924 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 7.30 bis , , ,06285 Ferienbetreuung Hort von bis , ,01848 Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , , % 0, Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, , Kst von 8.00 bis , , % 0, ,00549
25 Förderschwerpunkt geistige Entwicklung pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 10 A. 3 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,03986 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Spätbetreuung von bis , , ,05979 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 8.00 bis , , ,03882 Fördersch. geistige Entwicklung: Förderstufe I und II / Fördersch. autistische Behinderung pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Taifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler B. 3 Bausteine 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , , ,05314 Ferienbetreuung von 6.00 bis , , Spätbetreuung von bis , , ,07971 Ferienbetreuung von bis , , Ferienbetreuung von 8.00 bis , , ,05176
26 Förderschwerpunkt Lernen (Schuljahr 2006/07) - offener Ganztagsbetrieb - pro pro Pflichtstd. je pro der pro Modul pro Arbeitszeit Ost/West nach Tarifvertrag Tag Zeitraum Erzieher-VZE Gruppe Gruppe Schüler Schüler Anlage 11a A. 6 Module / 7 Bausteine Schuljahr. ab 2006/07 1. Frühbetreuung von 6.00 bis , ,5 0, ,03004 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,5 0,00308 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,5 0, Betreuungszeit Hort von bis 16: , ,5 0, ,04185 Ferienbetreuung Hort von bis , ,5 0,00513 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,5 0, Betreuungszeit Hort von bis 16: , ,5 0, ,05956 Ferienbetreuung Hort von bis , ,5 0,00513 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,5 0,01232 Frühbetreuung von 6.00 bis , ,5 0,01463 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,5 0, Betreuungszeit Hort von bis 16: , ,5 0, ,06547 Ferienbetreuung Hort von bis , ,5 0,00513 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,5 0,01232 Spätbetreuung von bis , ,5 0,01951 Ferienbetreuung von bis , ,5 0, Frühbetreuung von 6.00 bis , ,5 0, ,08318 Ferienbetreuung von 6.00 bis , ,5 0,00308 Betreuungszeit Hort von bis 16: , ,5 0,02439 Ferienbetreuung Hort von bis , ,5 0,00513 Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,5 0,01232 Spätbetreuung von bis , ,5 0,01951 Ferienbetreuung von bis , ,5 0, Ferienbetreuung von 7.30 bis , ,5 0, ,01972 (Schuljahr 2006/07) Sp.6 * Sp Betreuung von 7.30 bis 8.00 (50%) , ,5 0, % 0, Kst von 8.00 bis , ,5 0, % 0, , Kst von 8.00 bis , ,5 0, % 0, , Kst von 8.00 bis , ,5 0, % 0, , Kst von 8.00 bis , ,5 0, % 0, ,00553
Berlin, den Aufgrund des 6 Abs. 2 Buchstabe b) AZG wird folgendes festgelegt:
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