LRS Stützpunkt an der
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- Manfred Engel
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1 LRS Stützpunkt an der Bezug: Hilfekompass für Schüler mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten Verwaltungsvorschrift: Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen - (KuU 14/15 / 2008; VV vom ) Aussagen der Verwaltungsvorschrift 1. Allgemeine Ziel und Grundsätze Förderung von Schülern mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen: Besondere Förderbedürfnisse können sich ergeben bei Schwierigkeiten o im Lesen oder Rechtschreiben o in Mathematik o bei mangelnden Kenntnissen der deutschen Sprache o besonderen Problemen im Verhalten und in der Aufmerksamkeit o bei chronischen Erkrankungen o bei Behinderungen o bei einer Hochbegabung Aufgaben der Schulen unter verantwortlicher Koordination der Schulleiterin / des Schulleiters Entwicklung eines schulischen Förderkonzepts o Der Unterricht muss differenziert und individualisiert sein, o mit einer fortlaufenden Beobachtung der Lernentwicklung. o kontinuierlich Lernstandsdiagnosen einsetzen o Elternberatung o Erstellung von Förderplänen und Durchführung von Fördermaßnahmen unter Einbeziehungen einer verbindlichen Diagnose und Vergleichsarbeiten o Der Bedarf muss rechtzeitig erkannt und Maßnahmen eingeleitet werden. o Zusammenarbeit mit speziell qualifizierten Lehrern, Eltern, ggf. mit Partner im außerschulischen Bereich 2. Aufgaben der Schulen 2.1. Fördermaßnahmen an allgemeinen Schulen Förderung in der Klasse Die Förderung erfolgt in der Klasse durch innere Differenzierung. Dafür ist der Klassen- bzw. der Fachlehrer verantwortlich. Bei darüber hinausgehendem Förderbedarf Bei darüber hinausgehendem Förderbedarf, leitet der Klassenlehrer im Einvernehmen mit dem Schulleiter ein gestuftes päd. Verfahren ein. Dazu gehört die dif- Seite 1 LRS-Stützpunkt Grundschule Denzlingen Grüner Weg Denzlingen
2 ferenzierte Ermittlung des Lernstandes und Lernumfeldes (Beratung mit den Eltern und ggf. Experten). o Feststellung des Förderbedarfs o Beschluss der Klassenkonferenz (mit Schulleiter) über Fördermaßnahmen auf Grundlage einer diagnosegeleiteten Förderplanung o Maßnahmen in Fördergruppen, Förderklassen, ausnahmsweise in zeitlich begrenztem Einzelunterricht mit Dokumentation und Überprüfung o In den Fördergruppen unterrichten qualifizierte Lehrkräfte. o Wenn notwendig werden außerschulische Partner einbezogen, insbesondere die Schulaufsichtsbehörde und örtliche Träger der Jugendhilfe. o Zur Anwendung der VV ist ein außerschulisches medizinisches Gutachten grundsätzlich nicht erforderlich. o Die Bereitstellung der Förderstunden richtet sich nach dem Förderkonzept der Schule. Sie werden aus dem Stundenpool des Schulamtes entnommen (VV Eigenständigkeit der Schule) Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten in Mathematik bei Schwierigkeiten in der mathematischen Begriffsbildung, beim mathematischen Denken und Handeln (umfasst Rechenschwäche und Rechenstörung / Dyskalkulie) o Erfassen der individuellen Fähigkeiten zu Beginn des Anfangsunterrichts (Damit wird das Risiko später auftretender Schwierigkeiten in Mathematik erkennbar.) o Spätestens ab dem Anfangsunterricht eine Eingangsdiagnose o Dazu soll eine kontinuierlichen Lernstands- und Lernprozessbeobachtung erfolgen o Im Bedarfsfall werden geeignete diagnostische Verfahren eingesetzt. o Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs nach anwenden 2.3. Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung, Nachteilsausgleich Allgemeine Grundsätze (hier gilt der Ermessensspielraum) Die schulische Leistungsmessung steht im Dienste der Chancengleichheit. (nach Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetztes) Es kann rechtlich geboten sein, Nachteile von Schülern mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen auszugleichen. Die Anforderung in der Sache selbst dürfen nicht eigens für einzelne Schüler herabgesetzt werden. D.h. der Nachteilsausgleich lässt das Anforderungsprofil der Klasse (und das schulartgemäße Niveau) unberührt. Der Nachteilsausgleich bezieht sich auf Hilfen, mit denen die Schüler in die Lage versetzt werden, diesen Anforderungen zu entsprechen. Seite 2 LRS-Stützpunkt Grundschule Denzlingen Grüner Weg Denzlingen
3 Für wen ist der Nachteilsausgleich anzuwenden? (Kann-Regelung) o in begründeten Ausnahmefällen für einzelne Schüler o beschlossen durch die Klassenkonferenz (Vorsitz Schulleitung) o Schüler und Eltern in die Entscheidungsfindung mit einbinden o Der Beschluss der Klassenkonferenz hat bindende Wirkung für die Fachlehrer. Gegebenenfalls können hinzu gezogen werden: Beratungslehrerin Sonderschullehrerin schulischer Ansprechpartner LRS Fachberater in Ausnahmen: schulpsychologische Beratungsstelle Gegebenenfalls können außerschulische Gutachten (insbesondere medizinische Gutachten, die die genaue Diagnose beschreiben) hinzugezogen werden. Mögliche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs Anpassung der Arbeitszeit Nutzung von besonderen technischen und didaktisch - methodischen Hilfen, wie PC Anpassung der Gewichtung der schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistung, z.b. stärkere Gewichtung der mündlichen Leistungen bei der Bildung der Zeugnisnote Abweichung von den äußeren Rahmenbedingungen einer Prüfung Mögliche Härten mildern durch Ausnutzung des Ermessensspielraums Nachlernfristen Ausnahmeregelungen bei Versetzungsentscheidungen zusätzliche Wiederholungen von Klassen oder Jahrgangsstufen Ergänzung der Noten durch verbale Beurteilungen Ausnahmereglung bei der Aufnahme in weiterführende Schulen Maßnahmen des Nachteilausgleichs werden nicht im Zeugnis vermerkt und können in der Klasse erläutert werden. Wenn die Klassenkonferenz den Nachteilsausgleich beschlossen hat, ist diese Entscheidung für alle Fachlehrer verpflichtend Besonderheiten bei Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben (verpflichtend, wenn die Voraussetzungen vorliegen) Klassen 1-6 o Schüler, deren Leistungen im Lesen und / oder Rechtschreiben dauerhaft (in der Regel ein halbes Schuljahr) geringer als ausreichend bewertet werden o Schüler, die bei standardisierten Lernstandsbeobachtungen einen T-Wert geringer als 40 erreichen o Schüler mit einem medizinisch begründeten Gutachten über Teilleistungsstörungen Seite 3 LRS-Stützpunkt Grundschule Denzlingen Grüner Weg Denzlingen
4 Ab Klasse 7 - ist eine besondere Ausnahmeregelung möglich: o wenn die LRS nicht auf einer mangelnden allgemeinen Begabung beruht oder auf mangelnde Übung zurückzuführen ist o wenn ein komplexes Feld an Ursachen für einen gestörten oder verzögerten Schriftspracherwerb vorliegt o wenn ein medizinisches Gutachten eine Lese-Rechtschreibstörung / Legasthenie bescheinigt. (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, ICD-10) Feststellung (Lese- Rechtschreibschwierigkeiten) Die Entscheidung, ob eine Ausnahme vom Anforderungsprofil der Leistungen beschlossen wird, trifft die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung. Diese Ausnahmemöglichkeit gilt auch für die Klasse 4 (Abschluss der Grundschule). Für die Leistungsmessung und Leistungsbewertung gilt für Schüler bis in Klasse 6 in Deutsch und Fremdsprachen o Die Leistungen im Lesen oder Rechtschreiben sind zurückhaltend zu gewichten auch bei der Bildung der Zeugnisnote (Pflichtregelung): o Bei schriftlichen Arbeiten oder Übungen zur Bewertung der Rechtschreibleistung kann eine andere Aufgabe gestellt oder der Umfang begrenzt werden o Die Arbeitszeit kann verlängert werden, Hilfsmittel dürfen verwendet werden o Der Lernfortschritt muss als Ersatz oder als Ergänzung zur Note schriftlich erläutert werden In allen anderen Fächern werden die Rechtschreibleistungen nicht bewertet (Pflicht) Es gibt keine Aussetzung der Deutschnote im Zeugnis Formuliert wird ein Vermerk zur Gewichtung der Note: Bei der Bildung der Deutschnote wurden Lesen und / oder Rechtschreiben zurückhaltend gewichtet. o Nur mit Zustimmung der Eltern kann von der zurückhaltenden Gewichtung abgesehen werden, wenn dies pädagogisch vertretbar ist. Abschlussklasse Grundschule Nur in den Abschlussklassen der Grundschule ist die Ausnahme als Abweichung vom Anforderungsprofil und eine zurückhaltende Gewichtung von Lesen und / oder Rechtschreiben bei der Bildung der Zeugnisnote möglich. Zur Information für weiterführende Schulen bietet die Grundschule den Eltern an, auf einem Beiblatt zur Grundschulempfehlung die LRS und die durchgeführten Fördermaßnahmen zu dokumentieren. Jahrgangsklassen des Gymnasiums - Abschlussklassen der weiterführenden Schulen Hier ist keine Abweichung vom Anforderungsprofil möglich; aber eine Regelung nach dem Nachteilsausgleich (s ) beim Vorliegen eines medizinischen Gutachtens. Der Nachteilsausgleich ist in allen Abschlussklassen und Prüfungen anwendbar. Seite 4 LRS-Stützpunkt Grundschule Denzlingen Grüner Weg Denzlingen
5 Für Schüler mit weiterem Förderbedarf 3. Klärung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und sonderpädagogischen Hilfen in allgemeinen Schulen 3.1. Schulgesetzlicher Rahmen Schüler mit Behinderungen besuchen die allgemeine Schule, wenn sie dort nach den pädagogischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Möglichkeiten dem Bildungsgang folgen können; die allgemeinen Schulen werden hierbei von den Sonderschulen unterstützt. Die Entscheidung über den Besuch einer Sonderschule trifft das Schulamt. Das Einvernehmen mit den Eltern wird angestrebt Sonderpädagogische Dienste o Die Sonderpädagogischen Dienste unterstützten die Schulen. o Sie klären den sonderpädagogischen Förderbedarf im Rahmen einer kooperativen Diagnostik. o Sie beraten die Lehrer und Eltern. o Sie beteiligen sich an der Förderplanung der allgemeinen Schulen im Zusammenwirken mit den Eltern. o Sie leisten im Rahmen des Unterrichts arbeitsteilig Förderung der betroffenen Schüler. o Sie unterstützen die Schule beim Aufbau geeigneter Hilfssysteme und Förderkonzepte. Ob die Maßnahmen dieser Sonderpädagogischen Dienste wirksam geworden sind, wird regelmäßig überprüft. Grundlage hierfür ist eine nachvollziehbare Dokumentation. Seite 5 LRS-Stützpunkt Grundschule Denzlingen Grüner Weg Denzlingen
6 Weitergehende Informationen zur Anwendung der VV für Schüler mit LRS 1. Folgende Tests werden von der Klassenlehrerin durchgeführt: o die Hamburger Schreibprobe oder die Diagnostische Bilderliste in Kl. 1, 2 und 3 o ein Lesetest, z.b. Würzburger Leise-Leseprobe / Stolperwörtertest / Salzburger Lesescreening Die Ergebnisse dieser Testverfahren sind meistens ausreichend, um den Förderbedarf für LRS zu beschreiben. Dazu gibt es eine Empfehlungsliste des Arbeitskreises der LRS Stützpunkte. 2. Weitergehender Förderbedarf (Lese-Rechtschreibstörung / Legasthenie) Manchmal erweisen sich die Lernschwierigkeiten als sehr komplex. Dann sind weitere fachliche Hilfen in Anspruch zu nehmen. Diese könnten sein: o Einbeziehen der Beratungslehrerin (Begabungstest) o eine vertiefende Diagnostik durch die Karlschule Freiburg o medizinische Abklärungen durch Fachärzte (Augen, Ohren, Motorik) o Untersuchung der Wahrnehmungsverarbeitung (Phoniatrie, Pädaudiologie) o Kinder und Jugendpsychiatrie (Praxis oder Universitätsklinik) (Beim Vorliegen einer Lese-Rechtschreibstörung ist die Förderung in der Schule dann auch nicht ausreichend. Andere Förderungen sind dann nötig.) 3. Notengebung Pädagogisches Ziel ist es, Erfolge für die Schüler sichtbar zu machen und nicht dauernd Misserfolge vorzuhalten. Im Elterngespräch sind jedoch die differenzierten Anforderungen und die Notengebung zu vermitteln ( entspricht nicht der Klassennorm ) 4. Unterstützungssysteme durch die Schulverwaltung Für den Landkreis Emmendingen hat das Schulamt zwei LRS-Stützpunkte eingerichtet. Die beiden Stützpunkte (Grundschule Denzlingen und GHS Kollnau) stehen den Schulen und den Eltern als Beratungsstellen zur Verfügung. Die Stützpunkte bieten für die Lehrerinnen und Lehrern Fortbildungsangebote an und beraten Eltern und Lehrerinnen und Lehrer auf Anfrage an der jeweiligen Schule. Auf der Internetseite der Grundschule Denzlingen sind dazu aktuelle Informationen zu finden. Kontaktangaben: LRS Stützpunkt Denzlingen Grundschule Denzlingen Grüner Weg Denzlingen poststelle@gs-denzlingen.schule.bwl.de Ansprechpartner: Hartmut Nübling, Rektor LRS Stützpunkt Kollnau Grund- und Hauptschule Kollnau mit Werkrealschule Hildastr Waldkirch-Kollnau Tel: poststelle@ghs-kollnau.schule.bwl.de Ansprechpartnerin: Dagmar Zickgraf Seite 6 LRS-Stützpunkt Grundschule Denzlingen Grüner Weg Denzlingen
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